Baumoratorium für die Fliegerhorststraße

Die GRÜNEN und die SPD haben für die nächste Ratssitzung am 28.03.2022 ein Baumoratorium für die Fliegerhorststraße eingebracht: „Durch den Antrag stellen wir sicher, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine Baumaßnahmen in dem ökologisch wertvollen Gebiet durchgeführt werden.“

 

Tagesordnungspunkt Baumoratorium für die Sitzungen des AAA/VA und Rat am 28.03.2022

Baumoratorium zum BPlan N777 G bis zum Abschluss der Normenkontrollverfahren

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass bis zum rechtkräftigen Abschluss der laufenden Normenkontrollklagen bezüglich des Bebauungsplans N777 G die Verwaltung ein Moratorium der im BPlan vorgesehenen Baumaßnahmen einschließlich Auftragsvergaben sowie vorbereitender Maßnahmen wie z. B. Baumfällungen strikt einhält. Planungsaufträge, etwa für die Einwerbung von Fördermitteln, sind zuvor möglich. Dieser Beschluss gilt nur für den Teil der „Entlastungsstraße“ zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße, nicht für den unstrittigen Teil zwischen Fliegerhorstquartier und Alexanderstr.

Begründung:

Am 28.09.2020 hat der Rat der Stadt Oldenburg den Satzungsbeschluss zum BPlan N777 G mehrheitlich verabschiedet. Gegen den Satzungsbeschluss sind beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zwei Normenkontrollverfahren anhängig. Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss der anhängigen Verfahren auf ein Moratorium für Baumaßnahmen und diese vorbereitende Maßnahmen verständigt. Das Baumoratorium gilt ausschließlich für den Bereich der geplanten „Entlastungsstraße“ mit Wald und Wiesenflächen zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße und ausdrücklich nicht für den Abschnitt, der die Erschließung von der Alexanderstraße aus betrifft.

Beide Parteien gehen davon aus, dass seitens der Stadtverwaltung vor Abschluss der Normenkontrollverfahren keine Baumaßnahmen oder diese vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Da Normenkontrollverfahren keine aufschiebende Wirkung zukommt, soll mit diesem Beschluss Rechtssicherheit geschaffen werden.

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