Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung

Zum Antrag auf Akteneinsicht seitens der GRÜNEN-Fraktion erklärt Fraktionssprecher Sebastian Beer:

„Wir hatten dem Oberbürgermeister mit unserem Fragenkatalog die Gelegenheit gegeben, Licht ins Dunkel zu bringen. Das, was uns jedoch als Auskunft geliefert wurde, weicht gezielt der zentralen Fragestellung aus, nämlich wie die vom Oberbürgermeister geführte Verwaltung zu der Einschätzung gelangen konnte, dass es sich bei dem Inhalt des Plakates der SPD angeblich nicht um Wahlwerbung handeln würde. Auch der Umgang von Jürgen Krogmann mit dieser Angelegenheit im Rahmen der letzten Ratssitzung zeigt deutlich, dass ihm ein seiner Aufgabe nachkommender Rat lästig ist und ihm das nötige Problembewusstsein an dieser Stelle fehlt.

Denn ganz unabhängig von der Fragestellung, ob der Genehmigungsvorgang rechtens ist, stellt sich doch stets die Frage, ob das eigene Handeln auch legitim ist. So hätte ein umsichtiges Stadtoberhaupt im Interesse eines fairen Umgangs mit den politischen Mitbewerber*innen seine Parteikolleg*innen dazu angehalten, auf solch ein Plakat vor den gesetzlichen Fristen für Wahlwerbung zu verzichten. Der Oberbürgermeister, der 2014 ‚Für ein neues Miteinander‘ angetreten war, hielt es jedoch nicht für angebracht, zur Wahrung der Chancengleichheit die Fraktionen über den laufenden Vorgang vorab zu informieren. Besser noch: Er lässt auf die Frage, warum die Fraktionen nicht informiert wurden, antworten, dass es hierzu keine rechtliche Verpflichtung gebe.

Auf diese Art des Miteinanders von Rat und Stadtverwaltung sollten wir zukünftig verzichten.“

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