Verkehrssicherheit

Stadtplanung

Die GRÜNEN Fraktion stellt im Zusammenhang mit der städtischen Infoveranstaltung am 22.08.2022 zu einem möglichen Stadionneubau fünf Fragen:

 

Wir bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit den Änderungsmöglichkeiten des Bebauungsplans 652 Marschweg.


1. Welche Schritte wären nötig, um den Bebauungsplan 652 (Marschweg) hinsichtlich des Spielbeginns bzw. der maximal möglichen Zuschauerzahl (auf 15.000 mit Spielbeginn 19:00 Uhr) anzupassen?

2. Wie könnte ein möglicher Umsetzungszeitplan aussehen, um den Bebauungsplan anzupassen?

3. Welche Konsequenzen (ggf. rechtliche und finanzielle) ergeben sich aus dieser Anpassung, wenn beispielsweise neue Lärmschutzmaßnahmen notwendig würden?

4. Ist es richtig, dass laut Bebauungsplan 652 schon heute Regelungen bestehen, die ein Spielbeginn spätestens um 19:30 Uhr mit bis zu 4.000 ZuschauerInnen sowie ein Spielbeginn spätestens um 19:00 Uhr mit bis zu 10.000 ZuschauerInnen (und damit mehr als die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie eines neuen Stadions untersucht hat [5.000 bzw. 7.500 ZuschauerInnen]) zulassen?

Begründung:
Da sich die Rahmenbedingungen des Profifußballs (Abendspiele in der 3. Liga werden derzeit i. d. R. um 19:00 Uhr angepfiffen) sowie die Möglichkeiten des Schallschutzes (neue Materialien, neue Techniken) in den letzten 30 Jahren geändert haben, soll eine Anpassung der Regelungen zum Spielbeginn und dessen Konsequenzen zeitnah geprüft werden.
Im Rahmen der Abwägung zwischen der Ertüchtigung des Marschwegstadions oder dem Bau eines neuen Stadions an der Maastrichter Straße ist es sinnvoll zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der
Spielbeginn bzw. die maximal möglichen Zuschauerzahlen im Bebauungsplan angepasst werden können.
Gleichzeitig sollen dadurch dem VfB in der 3. Liga Heimspiele vor ausverkauftem Haus in Oldenburg in den nächsten Jahren ermöglicht werden, falls durch geeignete Maßnahmen der Lärmschutz im Rahmen gesetzlicher Vorgaben realisiert werden kann.

 

Wir bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes („seltene Ereignisse“).


1. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei seltenen Ereignissen gem. 18. BImSchV an der Sportstätte Marschwegstadion (voraussichtlich, falls keine Messungen vorliegen) überschritten? (Laut Anhang 1.5 der 18. BImSchV darf dies nur an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr geschehen, unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen.)

2. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 an der Sportstätte Marschwegstadion geben?

3. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei seltenen Ereignissen gem. 18. BImSchV am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen überschritten?

4. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen geben?

5. Welche Rolle spielen öffentliche Veranstaltungen, wie der Kramermarkt bei der Beurteilung der „seltenen Ereignisse“ nach 18. BImSchV? Falls sie dazu gerechnet werden würden, wären schon wie viele „seltene Ereignisse“ im Jahr ausgeschöpft?

6. Gibt es im Rahmen des BundesImmissionsschutzgesetzes oder anderer Gesetze weitere Regelungen, die den Standort Maastrichter Straße einschränken, sodass eine Nutzung als Heimspielstätte bzw. als multifunktionale Konzertstätte beeinträchtigt bzw. verhindert werden könnte? Wenn ja, welche?

Begründung:
Die 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes („seltene Ereignisse“) hat direkte Auswirkungen auf die Nutzung der Sportanlage Marschweg sowie der potenziellen Sportanlage Stadion an der Maastrichter Straße unter Berücksichtigung der bereits am Standort befindlichen Sportstätten und anderen Veranstaltungen im Jahresverlauf.
Im Rahmen der Abwägungsprozesse zur Ertüchtigung des Marschwegstadions und zum Neubau eines Stadions an der Maastrichter Straße spielt die Lärmbelastung (durch das Sportereignis selbst sowie dadurch ausgehender Verkehrslärm) der umliegenden Wohnbevölkerung eine entscheidende Rolle, weshalb beide Standorte hinsichtlich der Einhaltung des BundesImmissionsschutzgesetzes genau untersucht werden müssen.

Laut der 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes dürfen sogenannte „seltene Ereignisse“, die zur Überschreitung der Richtwerte führen, an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr geschehen. Dabei ist die Zahl der einwirkenden Sportanlagen an einem Standort irrelevant. Dies könnte je nach aktueller Anzahl „seltener Ereignisse“ am Standort Marschwegstadion bzw. am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen zu Reglementierungen der durchzuführenden Veranstaltungen (z.B. Ligaspiele oder Kramermarkt) führen.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit dem Stand der Bodensanierung auf dem möglichen Stadiongelände südöstlich der WeserEmsHalle und nördlich des Bahngeländes an der Maastrichter Straße.


1. An der Maastrichter Straße wurde eine AltlastenSanierung / Bodensanierung mit dem Ergebnis einer vollversiegelten Asphaltfläche als Umweltauflage durchgeführt. Aus welchen Gründen wurde diese Umweltauflage als vollversiegelte Asphaltfläche umgesetzt? Treten bei einer möglichen Entsiegelung giftige/gesundheits oder umweltschädliche Gase oder Flüssigkeiten aus? Wie lange soll diese Umweltauflage so bestehen bleiben? In dem Zusammenhang bitten wir um Zusendung des Abschlussgutachtens der Bodensanierung.

2. Bisher wurde nur ein Teilbereich der Gesamtfläche Maastrichter Straße saniert. Unseres Wissens bestehen mindestens noch eine Klärschlammgrube und womöglich weitere Altlasten auf dem Gelände. Wann bzw. unter welchen Umständen (z. B. im Vorfeld einer Bebauung des Geländes) sollen weitere Sanierungen durchgeführt werden? Welche Kosten entstehen?

Begründung:
Die Sanierung der Altlastenverdachtsfläche wurde im Mai 2022 abgeschlossen und hat einen einstelligen Millionenbetrag gekostet, von dem ca. 1,3 Millionen Euro von der NBank (EFREMittel) übernommen wurden. Im Juni sollte ein Abschlusstreffen mit dem Gutachter stattfinden. Sofern weitere Sanierungen im Zuge eines Stadionneubaus erforderlich sind, sollten diese zeitnah dargestellt werden.
Dazu ist weiterhin die Sanierung einer Klärschlammgrube im östlichen Bereich des Geländes offen. In der Machbarkeitsstudie von AS&P steht zu diesem Punkt auf S. 17: „Der weitere Umgang mit Altlasten ist im Zuge des Planverfahrens zu klären“. Diese Klärung sollte jetzt erfolgen.
Auch stellt sich die Frage, aus welchem Grund eine Fläche als Umweltauflage asphaltiert werden muss und wie lange dies erforderlich ist. Die Ausschussmitglieder sollen über die Hintergründe aufgeklärt werden. Die Verwaltung sollte daher auch für eine Vorratsplanung für einen möglichen Investor die Kosten und Auflagen im Vorfeld beziffern.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zum Thema Lärmgutachten.

1. Wie sinnvoll und notwendig ist aus Sicht der Verwaltung die Aktualisierung des Lärmgutachtens von 1992 (siehe Bebauungsplan 652) am Marschwegstadion während verschiedener Ligaspiele der Hinrunde der Saison 2022/2023, um die aktuelle Lärmbelastung der umliegenden Bevölkerung nach den Mitte der 90er Jahre durchgeführten Bau und Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln?

2. Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen würden welche Lärmreduzierung am Marschwegstadion erreichen können?

3. Auch für den Standort Maastrichter Straße ist ein Lärmgutachten unumgänglich. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für die Durchführung eines Lärmgutachtens? Welche Berechnungsgrundlagen / Planungen können verwendet werden (Stichwort: Simulation der Schallausbreitung)? Welches Gutachterbüro wird beauftragt?

Begründung:
Der Bebauungsplan 652 Marschweg beruht auf einem Lärmgutachten aus dem Jahr 1992 der Universität Oldenburg, welches 5 Heimspiele des VfB Oldenburg in der 2. Fußballbundesliga untersuchte und der TÜV Hannover/SachsenAnhalt eine EDVgestützte SchallausbreitungsRechnung durchführte. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Jahr 1993 wurden weitere Bau und Schallschutzmaßnahmen durchgeführt, die
entsprechend positive Effekte auf die Lärmreduzierung der umliegenden Wohnbebauung erzeugt haben dürften.
Auf der Grundlage des damaligen Lärmgutachtens wurden der Spielbeginn und die maximale Zuschauerzahl reglementiert. Damit dürfte ein neues Lärmgutachten erforderlich sein, um etwaige Anpassungen am Bebauungsplan vornehmen zu können.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung von mehr Transparenz im Abwägungsprozess um ein neues Stadion und der Ertüchtigung des Marschwegstadions.

1. Machbarkeitsstudie: Die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie zum Stadionneubau wurde bereits für Mai 2022 angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass diese bereits vorliegt oder erneut überarbeitet wird. Wann wird den Ausschüssen, dem Rat und der Öffentlichkeit die aktualisierte Machbarkeitsstudie vorgelegt?

2. Information der Öffentlichkeit: Was halten Sie, Herr Oberbürgermeister, im Sinne der Transparenz auch gegenüber der interessierten
Bevölkerung von der Bündelung aller öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen (Gutachten, Studien, Planungen und sonstige Informationen) auf der Webseite
www.gemeinsam.oldenburg.de? So kann leicht zugänglich (ohne notwendige Registrierung) jede interessierte Person alle Informationen einsehen. Könnte in diesem Zusammenhang auch eine FragenFunktion auf der Webseite etabliert werden, um nach Beantwortung eine FAQListe zu erstellen?

Begründung:
Die für Mai zugesagte aktualisierte Machbarkeitsstudie sollte mit einigen Werktagen Vorlaufzeit zur Infoveranstaltung am 22.08. den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, um eine Diskussion auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Im Rahmen der Abwägungsprozesse zur Ertüchtigung des Marschwegstadions und zum Neubau eines Stadions an der Maastrichter Straße werden zahlreiche Gutachten, Studien, Planungen und sonstige Informationen zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten (auch im Internet) bzw. in unterschiedlichen Ausschusssitzungen veröffentlicht.
Es ist wichtig, die Informationen und den Zugang dazu zu vereinfachen und übersichtlich zu gestalten, damit die interessierte Öffentlichkeit, sich eine umfassende Meinung bilden kann. Das kann im Sinne einer transparenten Information auf der Homepage der Stadt Oldenburg geschehen.

Die Bündelung relevanter Informationen beschleunigt zudem den Abwägungsprozess des Rates.

Wir wünschen uns mehr Transparenz und eine erleichterte Informationsbeschaffung für die interessierte Öffentlichkeit und die Ratsmitglieder.

Mit freundlichen Grüßen,
f. d. Ratsfraktion
,
gez. Nicolai Beerheide, Michael Wenzel, Oliver Rohde, Ruth Drügemöller, Rita Schilling


Rede von Jutta Schober-Stockmann im Rat am 28.02.2022

zum Tagesordnungspunkt Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

 

Wie stellen wir uns die Innenstadt der Zukunft vor?

Gerecht, grün und produktiv. Diese Begriffe aus der Leipzig Charta von 2020 greifen dieTransformationsprozesse der Städte auf und bekräftigen die Forderung nach einer nachhaltigen Mischung im Sinne des Gemeinwohls.

Teilhabegerecht, grün und produktiv.

Die Innenstadt ist Impulsgeberin, das Zentrum der Identität einer Stadt, in der die Fäden zusammenlaufen
Dienstleistungsfäden der Daseinsfürsorge mit Bildung und Gesundheit
Fäden für gesellschaftliches und kulturelles Leben
wirtschaftliche Fäden für Handel, Handwerk und Gewerbe
Fäden der Mobilität und konsumfreier Erholungsflächen
und natürlich Fäden, die zum historischen Kern einer Stadt führen, der das Gesicht einer Stadt auch für den Tourismus prägt.

Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich unsere Innenstadt als Identifikationsort zu einem multifunktionalen, multimodalen, resilienten und kooperativen Ort (weiter)entwickelt. Wir brauchen eine lebendige Innenstadt für alle. Wir müssen die längst überholte Funktionstrennung von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur verändern. Die Pandemie hat uns als Katalysator gezeigt, dass wir die Richtung der strukturellen Stadtentwicklung jetzt sofort ändern müssen. Dafür benötigen wir kreative Konzepte für adhocMaßnahmen sowie mittel und langfristige Pläne. Deshalb freuen wir uns darüber, dass wir als eine von 238 Städten Deutschlands beim Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ dabei sein können. Mit dem Projektgeld sollen beispielsweise eine Machbarkeitsstudie der Brachfläche an der 91erStraße finanziert sowie leerstehende Immobilien zwischengemietet werden, um innovative Nutzungsprojekte zu erproben.

Unsere Fraktion unterstützt diesen Beschluss.


Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach zu „Auflösung Diedrich-Speckmann-Vermächtnis“ im Rat am 25.11.2019

Wir sprechen uns für die Überführung des Speckmann-Vermächtnisses in die nicht rechtsfähige Friedrich- u. Hedwig-Eilers-Stiftung aus, sind aber gegen die Veräußerung der Immobilie und vor allem des Grundstücks „Eßkamp 72“.

Daher beantragen wir abschnittsweise Abstimmung über die Punkte 1 bis 3.

Wie bereits zum TOP Park-Hotel ausgeführt, schwebt uns eine andere Bodenpolitik in dieser Stadt vor.

Auch sollten nicht alle Gebäude, die einen Sanierungsstau aufweisen, abgerissen und verkauft werden.

Vielmehr ist das Augenmerk mehr auf den ressourcenschonenden Erhalt zu richten, denn der Abriss vernichtet eine Menge an Ressourcen, die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Umweltfolgenabschätzung meist nicht eingerechnet werden. Ich führte es gerade schon einmal aus.

Wenig aussagekräftige Verkehrswertgutachten ohne konkrete Kostenschätzungen, die am Ende regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, der Erhalt des Gebäudes sei unwirtschaftlich, helfen da nicht weiter.

Hier bedarf es genauerer Betrachtungen oder zumindest nachvollziehbarer Ausführungen, um einen Abbruch zu rechtfertigen.

Nun möchte die Stadt uns den Verkauf damit schmackhaft machen, dass der Erlös möglicherweise der Klävemann-Stiftung als Darlehn zur Verfügung gestellt wird bzw. werden könnte.

Wunder über Wunder.

Das von uns eingeforderte Finanzierungskonzept, welches u.a. die Finanzierung der Neubauten der Klävemann-Stiftung durch Darlehn seitens anderer Stiftungen bzw. zumindest die Prüfung derartiger Darlehn vorsah, wurde seinerzeit rigoros abgelehnt.

Nun begründet man den Verkauf eines Grundstücks u.a. mit eben dieser Darlehnsmöglichkeit.

Wir wollen die Grundstücke der verschiedenen Stiftungen bzw. die Stiftungen selbst aber nicht gegeneinander ausspielen.

Vielmehr möchten wir, dass die Grundstücke in deren Vermögen erhalten bleiben und möglichst für die Zurverfügungstellung preiswerten Wohnraums genutzt werden.

Daher werden wir den Punkt 3 des Beschlussvorschlages ablehnen.


Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach zu „Vermarktung ehemaliges Park-Hotel“ im Rat am 25.11.2019

Wir, die GRÜNEN Ratsfraktion, möchten eine grundsätzlich andere Ausrichtung der Immobilien- u. Bodenpolitik in dieser Stadt.

Im Moment verkauft die Stadt vielfach ihre Bestandsimmobilien und Grundstücke, um entsprechende Einnahmen zu generieren.

Die entsprechenden Verkaufserlöse sind auch für die kommenden Jahre bereits fest im Haushalt als Einnahmen eingeplant.

Verkaufen kann man den wertvollen städtischen Grund und Boden aber nur einmal und verliert damit sämtliche strategischen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten, z.B. im Hinblick auf die Grundstückspreise, deren Steigerung in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf den Anstieg von Anschaffungs- u. Herstellungskosten von Gebäuden haben und damit letztlich auch auf die Mieten und die Schaffung preiswerten Wohnraums.

Und dabei geht es weniger um die kurzfristigen Ergebnisse, sondern um den langfristigen Erhalt preiswerten Wohnraums über die Belegungsbindung von derzeit 20 Jahren hinaus.

Das ehemalige Park-Hotel ist (zwar) auch aus unserer Sicht abgängig, wie es so schön heißt, d.h. es ist wohl unwirtschaftlich das Gebäude zu erhalten,

wenngleich ich hier auch nochmal anmerken möchte, dass in die Kostenbilanz zwischen Sanierung und Abriss mit Neubau leider oft nicht alle Faktoren einbezogen werden. Insbesondere im Hinblick auf die Energiebilanz zeigt die Praxis, dass Sanierungen sogar günstiger sein können, denn es sollte auch die Energie miteinbezogen werden, die das Abreißen und Neubauen kostet. Beton und andere Baustoffe herzustellen sowie Fenster und Türen einzubauen, verbraucht sogenannte „graue“ Energie, die beim Abriss zumindest in Teilen vernichtet und beim Neubau erneut benötigt, oft aber in die Gegenüberstellung und Kostenberechnung nicht mit einbezogen wird.

Darüber hinaus stellt sich natürlich auch die Frage, warum das Gebäude in einem solch schlechten Zustand ist. Aber darauf möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Selbst wenn wir im Fall des Park-Hotels von einer unwirtschaftlichen Sanierung und damit von einem notwendigen Abriss ausgehen, sollte die Stadt aber auf keinen Fall das Grundstück aus der Hand geben.

Keine schöne oder gute Lage an der Cloppenburger Straße direkt neben der JVA, so heißt es. Was sollen wir damit?

Warum aber gibt es dann so viele Interessent*innen, die lt. Verwaltung das Objekt erwerben wollen, wenn dort keine lukrativen Nutzungsmöglichkeiten gegeben sind?

Übergangsnutzungen, z.B. durch das Projekt „Raum auf Zeit“, gerade erst für kulturelle Zwischennutzungen beschlossen, könnten eine Lösung sein, bis man sich überlegt hat, was man mit dem Objekt machen möchte.

Abriss und Neubau von Wohnungen oder städtischen Büros, Begegnungsstätte, langfristige kulturelle Nutzungen o.Ä. wären entsprechende Möglichkeiten der Nachnutzung.

An dieser Stelle sollten wir langfristig, nicht kurzfristig denken.

Die Vergangenheit bzw. die diskutierten Probleme im Hinblick auf hohe Grundstückspreise und vor allem Mieten haben gezeigt, dass es falsch war, Gestaltungsmöglichkeiten in Form von gemeinnützigem Wohnungsbau oder eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aufzugeben.

Wir müssen hier gegensteuern und das können wir als Stadt nicht, wenn wir alles (Grundstücke u. Immobilien) verkaufen.

Investitionen in Immobilien steigern im Übrigen den Wert des Sachvermögens und stellen somit keine Vermögensverluste dar.

Verkaufen kann man nur einmal, ich sagte es bereits und wiederhole mich da gerne und wenn man mit den entsprechenden Erlösen keine neuen Vermögenswerte schafft, sondern es z.B. in die laufende Verwaltung investiert, ist das Geld dann auch einfach weg bzw. bei jemand anderem.

Wir werden daher gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks an der Cloppenburger Straße 418 stimmen.


Rede von Rita Schilling zur „Gottorpstraße 8“ im Rat am 25.11.2019

Es gilt das gesprochene Wort.

Unsere Fraktion wird dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen.

Worum geht es heute?

Wie der Vorlage zu entnehmen ist, geht es um das „Rathaus III“ das zunächst an die Stadt vermietet und 1967 an die Stadt Oldenburg verkauft wurde. 1995 zur Haushaltskonsolidierung sollte das Gebäude verkauft werden zum damaliger Verkehrswert 2.410.000 DM. Der Verkauf wurde nicht vollzogen (1997). Nun soll es für 1 Mio. Euro, basierend auf einem Verkehrswertgutachten, angeboten werden. Das bedeutet ein Wertverlust von über 200.000 Euro gegenüber 1995. „Das Gebäude wird auf absehbarer Zeit nicht mehr für eine andere Aufgabenstellung benötigt“, so die Aussage der Verwaltung in der Vorlage.

Das sehen wir anders! Raumbedarf für Kultur und Soziales ist aus unserer Sicht sehr wohl gegeben.

Eine umfassende Prüfung zur Umnutzung ist uns nicht bekannt, weder für eine Dauernutzung noch für temporäre Nutzungen. Insbesondere die temporäre Nutzung sollte geprüft werden. Das Thema Raum auf Zeit wird diskutiert, ich erinnere an die Debatte im Kulturausschuss. Es gilt zu prüfen, welche öffentlichen Bedarfe und städtischen Bedarfe es in dieser Hinsicht gibt.

Die Gottorpstraße gehört zum Bahnhofsviertel, von Kultureinrichtungen geprägt, insgesamt eine gemischte Struktur

Im STEP 2025 wird geschrieben (Impuls 3) vom kreativquartier Bahnhofsviertel / Hafenquartier (Seite 97!)

Kreativquartier Bahnhofsviertel: Seine Lage direkt an der historischen Altstadt und innerhalb des Kulturrings, seine bauliche Struktur und die urbane Mischung geben dem Bahnhofsviertel die besten Voraussetzungen für seine Weiterentwicklung zum Kreativquartier. Mit dem Bahnhofsviertel entsteht ein kleinteilig gemischtes Quartier für Kultur, Dienstleistungen, Freizeit und Gastronomie.

Könnte nicht auch in der Gottorpstraße 8 etwas gutes Neues entstehen und somit ein guter Teil der Weiterentwicklung sein, unter Erhaltung der städtischen Liegenschaft, versteht sich. Die Stadt sollte eine der letzten eigenen Liegenschaften im Innenstadtbereich nicht veräußern! Mir ist eine Aussage aus der Veranstaltung in der letzten Woche zur Oldenburger Innenstadtstrategie in guter Erinnerung: „Ihnen gehört nicht viel in dieser Stadt!“

Also muss doch ein Richtungswechsel vorgenommen werden!

Öffentliches Eigentum bedeutet Gestaltungshoheit, ist das Ding erst einmal verkauft, ist das vorbei.

Barrierefreiheit: Dass ein Gebäude nicht barrierefrei ist, darf nicht Grund sein, städtisches Eigentum zu verhökern. Die KFW fördert zum Beispiel in dem Programm „Stadt ohne Barrieren“ gezielt Maßnahmen um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Ist das unter die Lupe genommen? Meines Wissens „nein“ (Dies können nicht nur private Eigentümer ändern, sondern ist auch in städtischen Immobilien erreichbar).

Energetische Sanierung: Alte Gebäude sind energetisch sanierbar. auch hierfür stehen Fördertöpfe bei der KFW und der NBank für Kommunen zur Verfügung. Es bedarf nur des Willens, hier konzeptionell ranzugehen.

Denkmalschutz: Dieser muss nicht nur von Privatleuten eingehalten werden, sondern natürlich auch von einer Kommune.

Zitat: „Es soll eine behutsame „denkmalverträgliche“ Sanierung des Objektes unter Beibehaltung der prägenden Elemente erfolgen…“, genau, dann sollten wir das tun.

Würden wir verkaufen, wer gibt uns die Gewähr, dass ein privater Eigentümer das Denkmal erhält? Oder ob nicht doch das Investitionsvolumen so gerechnet wird, dass ein wirtschaftlicher Erhalt nicht möglich sei und das war es dann mal wieder mit einem Denkmal. Denkt mal an die Jahnhalle! Das wollen wir nicht!

Wir GRÜNEN lehnen den Verkauf ab und erwarten von dem Oberbürgermeister, dass zukünftig grundsätzlich bei Nutzungsveränderungen rechtzeitig die Ratsgremien eingebunden werden auch unter der Fragestellung „Wie können die Gebäude und / oder Grundstücke zukünftig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden?


Wohnraummangel vs. Artenvielfalt

Oldenburg ist eine lebenswerte und lebendige Stadt mit einer hohen Anziehungskraft. Laut Einwohnerdatei der Stadt leben über 6.000 Menschen mehr in Oldenburg als noch vor fünf Jahren. Die GRÜNE Ratsfraktion versucht dieser Entwicklung, der spürbaren „Lust auf Oldenburg“, Rechnung zu tragen und fühlt sich dabei einer Stadt- und Stadtteilentwicklungspolitik verpflichtet, die in gleicher Weise ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie eine demokratische Planungskultur beachtet. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den knapper werdenden Ressourcen ist eine vorausschauende Planung und Steuerung der Stadtentwicklung unbedingt notwendig.

Allen Interessen dabei gleichermaßen gerecht zu werden, also mehr bezahlbaren Wohnraum bei gleichzeitig hoher Lebensqualität zu schaffen, stellt eine große Herausforderung dar. Dies erkennen die Bürger*innen spätestens dann, wenn sie mit Oldenburger*innen darüber ins Gespräch kommen, wie sich „ihre“ Stadt in den vergangenen Jahren aus ihrer Sicht nachteilig verändert hat. Das so geschätzte Grün der Vorgärten weicht mehr und mehr steinigen Ziergärten. Immer mehr lieb gewonnene Alleebäume im hohen Alter weichen dem Druck der intensiv befahrenen Straßen und es gibt immer weniger Plätze zum Verweilen in der Innenstadt. Und das sind nur drei subjektive Eindrücke, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der weiteren Stadtentwicklung wichtig erscheinen lassen.

Fakt ist: 66 Hektar Land werden täglich bundesweit für Siedlungen und Verkehrswege verbraucht, davon mehr als neun Hektar in Niedersachsen. Es werden selbst in Regionen mit Bevölkerungsrückgang mehr Flächen neu versiegelt als entsiegelt. Wie viele Flächen in den letzten Jahren in Oldenburg versiegelt wurden, ist leider statistisch nicht erfasst. Doch allein für das Neubaugebiet Eversten-West wurden 52 Hektar überbaut. Oldenburgs Stadtfläche beträgt knapp 103 km². Etwas mehr als 62 km² sind davon schon jetzt bebaut.

Aktuell plant die politische Mehrheit von SPD und CDU in Oldenburg, den Landschaftsraum Weißenmoor/Südbäkeniederung, die größte zusammenhängende Natur- und Freifläche innerhalb des besiedelten Oldenburger Stadtgebietes, „maßvoll“ zu bebauen. Es wird behauptet, dass dabei der landschaftsgeprägte Charakter bewahrt werden würde. Wer es glaubt wird selig – in einer Zeit rasant gestiegener Baupreise und der gleichzeitig gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum. Allein im Weißenmoor wurden drei Fledermausarten nachgewiesen, die auf der Roten Liste stehen. Das Gesamtgebiet, d.h. 91 Hektar sind als schutzwürdig eingestuft – im Landschaftsrahmenplan der Stadt Oldenburg übrigens eindrucksvoll nachzulesen.

Ehe weiter neue Flächen versiegelt werden, sollte die Stadt Ausschau nach Leerstand und Baulücken halten. Dabei könnte das speziell für niedersächsische Kommunen entwickelte Baulücken- und Leerstandskataster des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen hilfreich sein. Doch Oldenburg nimmt, wie alle großen Städte Niedersachsens, diese Dienstleistung nicht ausreichend in Anspruch. Schade.

Die Grünen in Oldenburg stehen für den Erhalt solcher wertvollen Naturräume im Stadtgebiet und lehnen daher eine Bebauung im Weißenmoor/Südebäkeniederung ab.


Rede von Markus Dietz zum Thema „Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. S-534 (Kielweg)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

mit der heutigen Prüfung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. S-534 (Kielweg) bringen wir als zuständiges Ratsgremium das Aufstellungsverfahren zum Abschluss. Insgesamt leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schaffung der vielen dringend benötigten Wohnungen in Oldenburg.

Im Laufe des Verfahrens wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen eine eingehende Prüfung vorgenommen:

– Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde geprüft, ob sich die verdichtete Bebauung in die nähere Umgebung einfügt und die Fällung einiger größerer Altbäume erforderlich ist

Als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, dass durch den Investor der Bebauungsentwurf in einem Prozess von etwa zwei Jahren mehrfach optimiert worden ist. Eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes ist nur möglich bei einer Verdichtung in der hier vorliegenden Form. Die Fällung von mehreren Altbäumen ist sehr bedauerlich aber unvermeidbar. Der Investor verpflichtet sich jedoch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu umfangreichen grünordnerischen Maßnahmen, die zu einem Erhalt der hochwertigen Freiraumstruktur beitragen werden. Im übrigen wird der vorhandene Bestand an Großbäumen im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Diese Sicherung des Baumbestandes wird nun erst mit der Änderung des Bebauungsplanes möglich.

Angesichts der vielen fehlenden Wohnungen in Oldenburg ist die vorgesehene Nachverdichtung des Quartiers am Kielweg dringend erforderlich. Damit schonen wir die unbebauten schützenswerten Grünzonen unserer Gartenstadt und stärken weiter die Innenentwicklung. Die ausgewogene Konzeption der Wohnungsgrößen trägt mit den geplanten 76 Wohnungen insgesamt zu einer Entlastung des angespannten Wohnungssektors bei. Davon sind 10 Wohnungen für integratives Wohnen der gemeinnützigen Werkstätten vorgesehen. Es handelt sich damit auch um ein bedeutendes Vorhaben der Inklusion.

Insgesamt tragen die vier hier heute zur Beschlussfassung anstehenden ausgewogenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptionen mit den geplanten insgesamt rd. 380 Wohnungen zu einer Entlastung des angespannten Wohnungssektors bei. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 40 und 190 qm. Damit steht auch für Familien ein größeres Angebot an Geschosswohnungen zur Verfügung. Die breitere Mischung der Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau ist sehr zu begrüßen, da in diesem Segment in Oldenburg ein erheblicher Nachholbedarf besteht.

Die vorgeschlagene Abwägung und der Satzungsbeschluss werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich mitgetragen.

Abschließend möchte ich noch auf aktuelle politische Anstrengungen zur Verringerung des Mangels an preiswerten Wohnungen eingehen.

Im letzten Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe stattgefunden deren Aufgabe es ist, die Grundlagen für ein Bündnis für Wohnen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg zu erarbeiten. Solche Bündnisse für Wohnen gibt es mittlerweile bundesweit. Die Arbeitsgruppe ist aus Vertretern der Bauwirtschaft, der Verwaltung und der Politik zusammengesetzt. Es ist erfreulich, dass die Forderungen aus dem Oldenburger Rat für die Schaffung von preiswertem Wohnraum größere Anstrengungen zu unternehmen, nun von der Verwaltung aufgegriffen wurden. Ziel wird es sein, das zur Verfügung stehende Instrumentarium zu erweitern und effektiv auf die Anforderungen in Oldenburg abzustimmen. Am Ende sollen konkrete und verpflichtende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Akteuren getroffen werden. Mit dieser Initiative ist eine gute Basis zur Lösung eines drängenden Problems geschaffen worden. Es sind nun alle relevanten Entscheidungsträger aufgerufen, konstruktiv daran mitzuarbeiten.


Grundsatzrede von Markus Dietz zum Ausbau der Siebenbürger Straße in Oldenburg-Bürgerfelde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Anwohner der Siebenbürger Straße,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen wird an der getroffenen Entscheidung, die Siebenbürger Straße im Abschnitt zwischen Rauhehorst und Mittelweg auszubauen, festhalten. Diese Haltung entspricht den bisherigen Beratungen in zuständigen Ratsgremien.

Diese Haltung entspricht aber auch unseren Vorstellungen wie sich die Stadt Oldenburg in Zukunft entwickeln soll. In den nächsten 5 – 8 Jahren werden hier bedeutende Veränderungen u. a. in den Bereichen Wohnen und Arbeiten stattfinden, die heute schon spürbar sind. Bevor der demographische Wandel in vollem Umfang greift, gilt es, die nötige Vorsorge zu treffen. Bei der städtebaulichen Entwicklung folgen wir deshalb dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Der Innenentwicklung den Vorrang einzuräumen bedeutet:

– Kosten einer teuren Außenentwicklung sowohl für den einzelnen als auch für das gesamte Gemeinwesen einzusparen

– oder für eine effiziente Nutzung der Infrastruktur zu sorgen, z. B. durch kurze gut ausgelastete, beschleunigte Buslinien

Der Innenentwicklung den Vorrang einzuräumen bedeutet aber auch:

– bestehende Grundschulen, wie z. B. die Grundschule Staakenweg, mit einer Ganztagsbetreuung auszustatten

– oder bestehende Straßen wirtschaftlich so zu unterhalten, dass sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stadterneuerung leisten.

Denn: Wenn wir mit der Stärkung der Innenentwicklung alle überzeugen wollen, müssen wir die bestehenden Wohnquartiere durch laufende Stadterneuerungsmaßnahmen attraktiv halten. Dies ist eine der Entscheidungsgrundlagen mit dem Ausbau der Siebenbürger Straße in Kürze zu beginnen.

Die Innenentwicklung bekommt aber auch vor dem aktuellen Hintergrund des rasanten Anstiegs der Miet- und Immobilienpreise eine zusätzliche Bedeutung zu. Denn die zunehmende Attraktivität der zentralen Stadtlagen, insbesondere in einem Oberzentrum wie Oldenburg, wird dazu führen, dass auf Dauer an der weiteren Nachverdichtung der Wohnquartiere kein Weg vorbeiführen wird. Die Attraktivität der Stadt Oldenburg ist durch die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte und die Prognosen unbestreitbar. Und da wir eine weltoffene Stadt für Migranten jeder Herkunft sind, werden wir Bündnisgrüne uns stets dafür einsetzen, dass alle, die in Oldenburg leben wollen, hier eine Wohnung finden.

Diese planerischen Erfordernisse und der desolate Zustand der Siebenbürger Straße machen einen Ausbau dringend erforderlich. Damit wird die Verkehrssicherheit besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, behinderte oder ältere Menschen (Stichwort: Inklusion) erhöht und es werden hohe Unterhaltungsaufwendungen eingespart. Eine grundlegende Sanierung im Rahmen der Unterhaltung ist wegen der schlechten baulichen Substanz der Straße nicht möglich.

Nur wenn unverzüglich mit den Baumaßnahmen begonnen wird, kommen Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung für das gesamte Gemeinwesen nach.


Rede von Markus Dietz zum Mensabau an der IGS Kreyenbrück

(Antrag der SPD-Fraktion vom 03.04.13)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Sitzungen des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Schulausschusses ist das Thema „Mensabau an der IGS Kreyenbrück“ sehr detailliert beraten worden. Die nur bedingt nachvollziehbaren Aussagen der Verwaltung haben dazu geführt, dass nun von der SPD-Fraktion ein Ratsantrag mit einem umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt worden ist. Die Beantwortung des Fragenkatalogs und die erfolgte Beratung im Fachausschuss über dieses vordringliche Vorhaben haben nun einige Erkenntnisse gebracht, aus denen sich erhebliche Konsequenzen für die Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung ableiten lassen.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die unverzügliche Umsetzung politisch beschlossener Vorhaben durch die Verwaltung. Es ist inzwischen in der Oldenburger Stadtöffentlichkeit bekannt, dass ein zunächst defizitär prognostizierter Haushalt nur durch – vermutlich unnötige – Verzögerungen bei der Vorhabendurchführung in ein positives Haushaltsergebnis umgewandelt werden konnte. Anders ausgedrückt, die Verwaltung hat politisch beschlossene Vorhaben nicht mit der gebotenen Eile umgesetzt. Dies ist nicht hinnehmbar.

Diese Problematik ist auch beim Mensabau an der IGS Kreyenbrück relevant. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes für Gebäudewirtschaft und Hochbau wurde die Arbeitsweise des im Finanzdezernat angesiedelten Bauinvestitionscontrolling (BIC) vorgestellt. Bei diesem Instrument ist für die Politik die mangelnde Transparenz des Verwaltungshandelns eine wesentliche Schwachstelle. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die zeitlichen Abläufe bei den einzelnen Prüfungsschritten nicht gegenüber der Politik dargelegt werden.

Von seiten des Bauinvestitionscontrolling wurde behauptet, dass häufig mangelhafte Prüfungsunterlagen der mit der Planung und Durchführung der Vorhaben befassten Verwaltungseinheiten vorgelegt würden, sodass nicht geprüft werden könne. Diese Darlegung hat mich nicht überzeugt. Denn:

– Zum einen ist das Baudezernat der Stadt Oldenburg durchaus leistungsfähig und arbeitet professionell und

– zum anderen muss die Frage erlaubt sein, warum bei einem Prüfungszeitraum von über zwei Jahren die Politik nicht früher mit einbezogen worden ist. Da dem Finanzdezernat über so einen langen Zeitraum die Planungsunterlagen vorgelegen haben, ist zu fragen, warum die Politik nicht rechtzeitig von dort informiert worden ist.

Besonders hervorzuheben ist hier das engagierte Auftreten unserer Stadtbaurätin, die trotz ihrer angegriffenen Gesundheit ihre Mitarbeiter verteidigt und durchaus nachvollziehbar deren Leistungswillen darlegen konnte. Ich gehe davon aus, dass das Baudezernat künftig für mehr Transparenz sorgen wird.

Es lassen sich drei Punkte aus der Befassung mit den Verwaltungsabläufen ableiten:

  1. das Bauinvestitionscontrolling ist prinzipiell ein geeignetes Instrument, wenn es dazu dient, politisch beschlossene Bauinvestitionen auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, unnötige Verzögerungen bei der Durchführung der Investitionen stellen allerdings die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Instruments selbst erheblich in Frage
  2. bei den Entscheidungen, die das baulich-räumlich Erscheinungsbild der Stadt Oldenburg betreffen, sind die Auswirkungen durch das BIC einer besonders kritischen Analyse zu unterziehen
  3. die Ausweitung des Instruments auf sämtliche Investitionsprozesse der Stadt Oldenburg durch ein Investitionscontrolling wird nur Erfolg haben, wenn ausreichend Transparenz gegeben ist und sachfremde Erwägungen keine Rolle spielen.

Verkehrsausschuss

Antrag vom 26.01.2023

Zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Bahnrollklappbrücke– Weg an Westseite der Brücke“

für den öffentlichen und nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Wir bitten um schriftliche Beantwortungen nachstehender Fragen.

1. Welche konkreten Planungen verfolgt die Stadtverwaltung, um den Weg an der Westseite der Brücke als neue Verbindung für zu Fuß Gehende oder auch für Radfahrende realisieren zu können?
2. Welche Gespräche wurden bisher mit der Bahn geführt?
3. Welche Hindernisse sind bisher seitens der Bahn benannt worden?
4. Welche Kosten in welcher Höhe entstünden für die Realisierung dieser neuen Querung, bei der es um eine Reaktivierung einer alten innenstadtnahen Verbindung geht?
5. Gibt es verbindliche Zusagen von Dritten für eine finanzielle Unterstützung einer derartigen neuen Verbindung? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?

Begründung:

Die Möglichkeit, die Bahnbrücke östlich der Eisenbahnschienen auf der Bahnbrücke zu nutzen, erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit und fördert umweltfreundliche Mobilität. Starke Frequenz wird festgestellt und viele Menschen bspw. aus Osternburg und den südlichen Stadtteilen, aber auch aus anliegenden Kreisgemeinden, entscheiden sich für diese Verbindung, wenn sie mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind.
Die Forderung nach Öffnung der zweiten Überwegungsmöglichkeit westseits wird seit einigen Jahren verstärkt vernommen, zumal mit dem neuen Quartier Stadthafen-Süd neue Bewohner:innen dazu kämen, die von dem zusätzlichen Angebot profitieren würden. Außerdem wäre die neue Überwegung eine Attraktivierung des Hafengebietes insgesamt. Ein Rundgang zum Spazieren würde neu geschaffen werden. Es darf jetzt keine Zeit mehr verloren gehen, offene Fragen zu klären und Vorschläge auf den Tisch zu bringen.


Antrag vom 26.01.2023

Zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Protected Bike Lane Nadorster Straße – Abschnitt bis Bürgereschstraße“

Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um eine ausführliche Darstellung der Gründe, weshalb der ursprünglich geplante Abschnitt der Protected Bike Lane an der Nadorster Straße bis zur Bürgereschstraße aus Sicht der Verwaltung „nur mit umfassenden Umbauten realisierbar“ wäre. Wir bitten um Auflistung dieser Umbauten und ihrer Kosten sowie der Gesamtkosten, wenn die Protected Bike Lane um diesen Abschnitt verlängert werden würde. Zudem bitten wir um Beantwortung, ob bei nachträglicher Durchführung des zweiten Abschnittes Zusatzkosten entstünden, im Vergleich zu einer Umsetzung der gesamten Länge in einem Durchgang.

Begründung:

Die ursprüngliche Idee der Verwaltung sah eine Protected Bike Lane bis zur Bürgereschstraße vor. Diese wurde dann eingekürzt auf den Abschnitt bis zur Kriegerstraße. Auf unsere Fragen hin hat die Verwaltung eine erneute Prüfung zugesagt, wie die Bike Lane im Bereich der Bushaltestelle kurzzeitig zurück auf die Nebenanlage geführt werden kann. Wir bitten um Mitteilung dieses Prüfergebnisses.


Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 26.9.2022

Fahrradabstellanlagen Hauptbahnhof

Wir bitten um Darstellung der derzeitigen Kapazitäten, aktuellen Pläne und darüberhinausgehenden möglichen Erweiterungen.

Begründung:

Der Hauptbahnhof ist der vielleicht wichtigste Start- und Zielpunkt von Fahrradverkehr in Oldenburg. Entsprechend hoch ist der Bedarf an festen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, die bestehenden Anlagen sind trotz mehrfacher Erweiterungen meistens aus- oder überlastet. Wie mehrfach von der Verwaltung berichtet steht die Sanierung der Fahrradstationen an der Nord- und Südseite an. Für den Sanierungszeitraum werden zusätzliche Anlagen benötigt. Zudem steht die große frei zugängliche Abstellanlage auf der Nordseite nur temporär zur Verfügung, da die EWE den Platz zum Bauen nutzen will. Im Sinne der Verkehrswende brauchen wir eine klare Perspektive für ausreichend viele, sichere, feste Abstellanlagen am Hauptbahnhof.

f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion                                                        f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. T. Harms, C. Küpker, M. Niederstein, M. Wenzel                gez. R. Meerbothe, V. Finke, G. Eilers-Dörfler


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD, FDP/Volt vom 2.9.2022

Umkehr der Einbahnstraßenregelung Herbartstraße

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umkehr der Einbahnstraßenregelung der Herbartstraße und die Verlängerung der Fahrradstraße Haarenufer um das Stück Herbartstraße vom Haarenufer bis zur Ofener Straße im Sinne der Sicherheit tausender Radfahrender auf Umsetzbarkeit und Auswirkungen zu prüfen. So kann der Verkehr auf der Herbartstraße künftig von der Hindenburgstraße in Richtung Ofener Straße geführt und im Kreuzungsbereich der Straße Haarenufer die Vorfahrt gegenüber der Fahrradstraße beachtet werden. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Varianten der Kfz-Führung und dessen Vor- und Nachteile zu prüfen (zum Beispiel: Sackgasse bis Haarenufer, Führung über die Fahrradstraße Haarenufer bis Lindenallee oder Führung über Herbartstraße zur Kreuzung Ofener Straße, evtl. weitere Einbahnstraßen Cäcilienstraße und Bismarckstraße, ggf. Parkplätze reduzieren etc.).

Begründung:

Mindestens zweimal täglich direkt vor Schulbeginn und nach Schulende wird dieser Kreuzungsbereich von hunderten SchülerInnen befahren, die gleichzeitig mit dem Kfz-Verkehr und FußgängerInnen diese Kreuzung nutzen. Hier kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Es besteht eine offenkundige Gefahrenstelle für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden.

Auf Anfrage von GRÜNE und SPD im März 2022, ob diese gefährliche Situation im Sinne der Sicherheit der Radfahrenden geändert werden könnte, schreibt die Verwaltung, dass im Februar 2022 die Verkehrsbehörde zusammen mit der Polizei übereinstimmend festgestellt haben, „dass eine Änderung der Vorfahrt für Fahrzeuge aus Richtung Peterstraße / Ofener Straße zu sicherheitsrelevanten Verkehrsproblemen [für den Kfz-Verkehr] führen kann“, da „verkehrsgefährdende Rückstaus sowohl auf der Ofener Straße als auch in der Petersstraße zu befürchten“ sind.

„In Abwägung der Vor- und Nachteile für die verschiedenen Nutzer wiegen die Verkehrsprobleme […] schwerer als die Vorteile, die sich daraus für den Radverkehr ergeben würden. Auch andere Alternativen seien nicht zu erkennen“.

Nach Aussagen der Verkehrsbehörde und der Polizei Oldenburgs wiegen die künftigen Verkehrsprobleme bei einer möglichen Vorfahrtsänderung für den Kfz-Verkehr schwerer als die aktuellen Verkehrsprobleme von täglich tausenden Radfahrenden.

Aus Sicht der Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD sowie der Gruppe FDP/Volt sollte die Sicherheit unserer Kinder einen höheren Stellenwert genießen als möglicherweise auftretende Verkehrsprobleme für den Kfz-Verkehr.

Aus diesem Grund und zur Vermeidung von befürchteten Rückstaus in den Kreuzungsbereich der Ofener Straße soll die Verwaltung die Umkehr der Einbahnstraßenregelung zusammen mit einer Verlängerung der Fahrradstraße Haarenufer um das Stück Herbartstraße (von Haarenufer bis zur Ofener Straße) prüfen und Vorschläge der Kfz-Führung erarbeiten. Diese Prüfung soll zudem im Teilkonzept Wallring des RMV 2030 berücksichtig werden, um im Rahmen einer Verkehrssimulation die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse zu beurteilen.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein, Tim Harms und Claudia Küpker

f.d. Ratsfraktion SPD

gez. Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler

f.d. Gruppe FDP / Volt

gez. Jens Lükermann


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 22.8.2022

Aktionsplan gegen Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung durch Autoposer

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, die typischen Raser- und Poserstrecken in der Stadt, unter Mitwirkung der Bevölkerung, zu identifizieren. Aufgrund der ermittelten Daten soll, gemeinsam mit der Polizei, ein Aktionsplan gegen die Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung entwickelt werden.
Als Beispiel könnte die Stadt Düsseldorf herangezogen werden. (Eine entsprechende Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf und der Polizei Düsseldorf ist zur Kenntnis als Anlage dem Antrag beigefügt.)

Begründung:

Die Raser und Autoposer stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine große Belästigung dar – und sind durch ihre oftmals zur Schau gestellte Rücksichtslosigkeit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Autoposer tun alles, um wahrgenommen zu werden. Noch mehr als das Tempo zählt für die Poser die Lautstärke ihrer Autos.
Lärm löst abhängig von der Tageszeit (Tag/Nacht) unterschiedliche Reaktionen aus. Im Allgemeinen sind bei Mittelungspegeln innerhalb von Wohnungen, die nachts unter 25 dB(A) und tags unter 35 dB(A) liegen, keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bedingungen werden bei gekippten Fenstern noch erreicht, wenn die Außenpegel nachts unter 40 dB(A) und tags unter 50 dB(A) liegen. Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 dB(A) außerhalb des Hauses zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Um die Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden (Umwelt Bundesamt 04.04.2022). Autoposer verursachen Lärm von 100 dB und mehr.

Um dem Problem effektiv zu begegnen, wurde z.B. in Düsseldorf, durch die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Polizei ein Zwangsgeld für Wiederholungstäter in Höhe von 5.000 und 10.000 Euro beschlossen, da die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder (seit November 80 Euro) erkennbar nicht ausreichen, um einen Abschreckungseffekt zu erzeugen.

Für die SPD-Fraktion                                                 Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Valley Finke, Renke Meerbothe,                          gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein,                           Germaid Eilers-Dörfler                                                       Claudia Küpker

 

Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Kommunikation

Pressedienst _______________________________________12. April 2022

Stadt und Polizei verstärken Maßnahmen gegen Autoposer
Wiederholungstätern drohen empfindliche Zwangsgelder bis zu 10.000 Euro

Die Landeshauptstadt Düsseldorf und das Polizeipräsidium Düsseldorf weiten ihre gemeinsamen Maßnahmen gegen Autoposer aus, die mit hochmotorisierten Fahrzeugen für Belästigungen und Gefahr in der Innenstadt sorgen. In den vergangenen Jahren waren vermehrt Fahrer aufgefallen, die durch lautes Aufheulenlassen des Motors und schnelle Beschleunigungen auf sehr kurzen Fahrtstrecken versuchten, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Um solche Autoposer wirksam abzuschrecken, reichten die bislang im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder (bis November 2021 zehn Euro, ab November 2021 80 Euro) erkennbar nicht aus, um einen Abschreckungseffekt zu erzeugen. Aus diesem Grund wurde in enger Zusammenarbeit mit der Polizei ein empfindliches Zwangsgeld für Wiederholungstäter beschlossen. Diese Zwangsgelder werden erstmals auffällig gewordenen Autoposern für den Wiederholungsfall angedroht – die Androhung ist drei Jahre nach Erstvergehen gültig. Der „Grundfall“ wird bei
Wiederholungstätern künftig mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro sanktioniert. Bei Gefährdung Dritter sind es sogar 10.000 Euro.

Diese empfindlichen Strafen sollen dazu beitragen, das Verhalten dieser Fahrer im Straßenverkehr nachhaltig zu ändern und sind in ihrer Höhe und Schärfe bislang einzigartig in NRW. „Die Autoposer stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine große Belästigung dar – und sind durch ihre oftmals zur Schau gestellte Rücksichtslosigkeit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir als Stadt gemeinsam mit der Polizei gegen diese Szene vorgehen. Die neu eingeführten Zwangsgelder sind dabei hoffentlich ein wirksames und
Stadt und Polizei verstärken Maßnahmen gegen Autoposer abschreckendes Mittel, diesen Menschen zu zeigen, dass Düsseldorf nicht der richtige Ort für sie und ihre Autos ist.“

„Wir arbeiten sehr eng mit der Polizei zusammen, um unsere Straßen wieder sicherer und vor allem ruhiger zu machen“, sagt Dezernent Christian Zaum. „Wir hoffen, dass wir mit den intensiven Kontrollen und diesem in seiner Schärfe neuartigen Vorgehen, das in Nordrhein-Westfalen einzigartig ist, für ein Umdenken sorgen können.“ Jürgen Lankes, Leiter der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Düsseldorf, ergänzt: „Mit diesem neuen Instrument begegnen wir im Schulterschluss mit
der Stadt Düsseldorf konsequent Personen, die ihre eigenen Interessen über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stellen. Auch hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Gerade die unbelehrbaren Personen, die sich rücksichtslos verhalten, stehen in unserem Fokus. Damit machen wir gemeinsam klar: In Düsseldorf gibt es keinen Platz für Imponiergehabe zu Lasten der
Verkehrssicherheit, bei der die Gesundheit Unbeteiligter leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.“

Bislang wurden bereits gegen 15 auffällig gewordene Fahrzeugführer entsprechende Ordnungsverfügungen erlassen. Nach aktuellem Stand ist noch keiner dieser Autoposer rückfällig geworden.

Kontakt: Schahidi, André
presse@duesseldorf.de, Telefon +49.211.89-93131


Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 12.5.2022

Laut Bebauungsplan 667 ist zur Anbindung des Gebietes Neu Donnerschwee eine Radwegeverbindung mit Brücke über die Beverbäke vorgesehen, deren Planung noch nicht abgeschlossen ist. Zu der letzten Sachstandsanfrage zu dieser Maßnahme vom 28.06.2021 wurde im Protokoll des Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 zugesagt, die Planungen zum Brückenbau im September 2021 abzustimmen.

Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstandes.

 

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                       f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Claudia Küpker, Tim Harms, Maik Niederstein,             gez. Vally Finke, Renke Meerbothe,

Michael Wenzel                                                                    Germaid Eilers-Dörfler


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.4.2022

Gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 5.2 „Temporäre autofreie Zone in den Sommermonaten ab 2023 in der Straße Schloßplatz“

Beschlussvorschlag:

  1. Die für 2022 in den Sommermonaten von Juni bis September geplante Aktion „Summer Street“ auf der Straße Schloßplatz, wie in der Sitzung des Rates am 28.03.2022 beschlossen (Vorlagennummer 22/0225), findet nicht statt. Die temporäre Aktion „Summer Street“ soll stattdessen für vier Monate im Sommer 2023 unter neuen Rahmenbedingungen stattfinden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene konzeptionelle Vorschläge zur temporären Umnutzung / Umgestaltung / Verkehrsberuhigung der Straße Schlossplatz (inkl. vorhandener Parkplätze) im Sinne einer „Summer Street Oldenburg“ im Jahr 2023 unter Einbeziehung der Ideen und Anregungen von Bürger- und Anlieger*innen zu erarbeiten und den beteiligten politischen Gremien bis zum Herbst zur Abstimmung vorzulegen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung durchzuführen und die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.

Begründung:

Unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorbereitungen, die eine temporäre Umgestaltung der Straße Schlossplatz mit sich bringen, ist festzustellen, dass der Zeitraum zur Realisierung zu knapp bemessen und deshalb eine Umsetzung der Aktion „Summer Street“ im ursprünglich angedachten Zeitraum nicht möglich ist.

Mit der temporären Umgestaltung sollen Maßnahmen erprobt werden, um die Verkehrssicherheit, die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität sowie die Wahrnehmbarkeit des attraktiven Gebäudeensembles zu erhöhen. Dabei sollen Gestaltungsideen der Anlieger*innen berücksichtigt werden.

Um ein abgerundetes Gesamtpaket zur Belebung der Innenstadt, des Schlossplatzes und insbesondere auch die aus unserer Sicht dazugehörige Straße „Schloßplatz“ entwickeln zu können, ist in diesem Zusammenhang vorzusehen, weitere Fachgremien, wie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, mit seinen Arbeitsgruppen, den Kulturausschuss und den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, bei der Vorbereitung der „Summer Street“ bei Bedarf mit einzubinden.

Gleichermaßen soll die Zwischenzeit genutzt werden, die bisher erfolgte Kommunikation mit den beteiligten Anlieger*innen zu intensivieren, um eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes „Summer Street“ zu gewährleisten.

Auf Basis eines Umsetzungskonzeptes sind Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 einzustellen, um die Durchführung der Maßnahme finanziell abzusichern.

für die SPD-Fraktion                                                    für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

gez.                                                                              gez.

Vally Finke                                                                   Michael Wenzel

Renke Meerbothe                                                        Tim Harms

Germaid Eilers-Dörfler                                                Maik Niederstein und Claudia Küpker


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.4.2022

Verkehrssicherheit an der Straße “Am Strehl

Begründung: 

In der vergangenen Sitzung des Verkehrsausschusses wurde über die Situation der Nebenanlagen und der Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden an der o. a. Straße beraten. Im Kern wurde durch die Verwaltungsvorlage zum damaligen Zeitpunkt deutlich, dass kein dringender Handlungsbedarf zu bestehen scheine und insbesondere die Ausschilderung eines Fahrrad-Überholverbotes nicht erforderlich scheine.

Am 06.04.2022 berichtet die NWZ von einem Zusammenstoß eines 88jährigen Radfahrers mit einem Bus der VWG, bei dem der Radfahrende schwer verletzt wurde.

Wir bitten um Darstellung des Unfallhergangs im VerkA und um Darstellung, ob die örtlichen bereits bemängelten Bedingungen den Unfallhergang begünstigten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Tim Harms, Claudia Küpker, Maik Niederstein                      gez. Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid

Michael Wenzel                                                                                    Eilers-Dörfler


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 14.3.2022

Weiterentwicklung Quellenweg

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Quellenweg eine Fahrradstraße einzurichten und folgende verkehrliche und bauliche Maßnahmen umzusetzen:

– Der Quellenweg wird durch entsprechende Verkehrszeichen und Piktogramme als Fahrradstraße gekennzeichnet. Zuvor sollte eine neue Asphaltdecke aufgetragen, mindestens jedoch umfangreiche Ausbesserungen des Belags vorgenommen werden. Sollten Asphaltierungsmaßnahmen dazu führen, dass das Vorhaben im Jahre 2022 nicht umgesetzt werden kann, sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

– Der Verkehr im Quellenweg wird mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ auf Anliegerverkehre beschränkt.

– Für die Kreuzungen und Einmündung entlang des Quellenweges (Kleestraße und Haarenfeld) wird eine Vorfahrtregelung zugunsten des Quellenweges eingerichtet und die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden durch großflächige farbige Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet. Für die Kreuzung Quellenweg/Uhlhornsweg bleibt es bei der bestehenden Ampelregelung. Ob diese durch eine Vorfahrtregelung zugunsten des Quellenwegs ersetzt wird, soll nach einer Evaluierung entschieden werden.

– Die Abgrenzung zum Gehweg wird mit Straßenbegrenzungspfosten, wenn möglich, direkt auf dem Grenzstreifen versehen und der Gehweg wird durchgehend blau markiert.

– Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zwischen Hartenscher Damm und Kleestraße wird in diesem Bereich eine Einbahnregelung für den motorisierten Verkehr eingerichtet. Dabei gilt, dass Kraftfahrzeuge vom Hartenscher Damm in den Quellenweg stadteinwärts fahren können. Für Radfahrende gilt die Einbahnregelung nicht.

– Das Parken auf dem Quellenweg wird deutlich eingeschränkt. Es wird für den Verlauf der Fahrradstraße ein Halteverbot angeordnet. Um Besucher*innen, Pflegediensten, Handwerkern etc. das Parken zu ermöglichen, werden entlang des Quellenwegs an geeigneten Stellen Parkplätze ausgewiesen. Dabei muss durchgängig eine Fahrgassenbreite von 4 Metern gewährleistet sein.

– Die Einmündung in die Bloherfelder Straße ist durch eine Ampel oder eine Querungshilfe zu ergänzen, damit Radfahrer leichter auf den Radweg entlang der Bloherfelder Straße wechseln können. In diesem Bereich ist auf der Bloherfelder Straße Tempo 30 anzuordnen. Prioritär ist zu prüfen, ob die Anbindung des Quellenweges an die bestehende Fahrradstraße am Haarenufer über die Straße Unter den Linden erfolgen kann. In diesem Fall ist der ruhende Kfz-Verkehr in der Straße Unter den Linden neu zu organisieren und das heute noch zulässige Parken auf der Nordseite der Straße zu untersagen. Eine Verlegung der Ampelanlage auf direkter Höhe zur Lasiusstraße ist anzustreben.

– Die Fortführung der Fahrradstraße in Richtung Haarenufer und in Richtung Hartenscher Damm bis Küpkersweg ist bereits hier zu berücksichtigen.

Die Maßnahme „Fahrradstraße Quellenweg“ soll in diesem Jahr umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, umgehend Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme „Fahrradstraße Quellenweg“ zu beantragen.

Begründung:

Die verkehrliche Situation am Quellenweg ist als gefährlich einzuschätzen. Mit einer Umwidmung zur Fahrradstraße kann die Verkehrssicherheit erhöht und der Komfort für alle Nutzer*innen erhöht werden.
Die bereits veröffentlichten Planungsvarianten „Vollständige Variante“ und „Vorzugsvariante“ sind bei Politik und Anlieger*innen auf starke Vorbehalte hinsichtlich des Aufwands und der zeitlichen Perspektive gestoßen.
Aufgrund der verengten Fahrbahn unter Berücksichtigung des Baumerhalts ist im Abschnitt Kleestraße bis Hartenscher Damm eine Einbahnregelung notwendig. Die Fahrtrichtung stadteinwärts stellt dabei für die Anwohnenden die geringere Beeinträchtigung dar. Durch die Einbahnstraßenregelung und Nutzung des Quellenwegs „nur für Anlieger“ kommt es zu weniger Durchgangsverkehr, so dass nicht mit einer höheren Verkehrsbelastung der Kleestraße und Twiskenweg zu rechnen ist.

Die neue Fahrradstraße erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern schafft auch eine komfortable und schnellere Radverbindung, setzt Anreize zum Radfahren, leistet mithin einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz. Oldenburg ist eine fahrradfreundliche Kommune. Mit der einzurichtenden Fahrradstraße Quellenweg kann die bestehende Fahrradstraße am Haarenufer verlängert werden. Es entsteht eine Fahrradverbindung zwischen Innenstadt und Stadtwesten, die auch eine optimale Anbindung der Universität sicherstellt.

für die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                          für die SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein,                                gez. Paul Behrens, Vally Finke, Renke Meerbothe

Claudia Küpker                                                                                                Germaid Eilers-Dörfler


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.3.2022

Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zufußgehende auf der Straße – Damm

Die SPD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen bitten zur o.g. Sitzung um einen Bericht zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes für die Straße „Damm“, welches eine neue Aufteilung des Verkehrsaufkommens vorsieht, abzugeben.

Begründung:

In der Sitzung des VerkA am 19.08.2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung auf Grundlage der mit der Sperrung der Brücke einhergehenden veränderten Verkehrslenkung ein Konzept für die Straße „Damm“ entwickeln soll, welches eine neue Aufteilung des Verkehrsaufkommens vorsieht.
Hierbei sollte der Komfort und die Sicherheit der Radfahrenden und Zufußgehenden im Vordergrund stehen.

für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                             für die SPD-Ratsfraktion

Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein,                               Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler

Claudia Küpker


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.3.2022

Temporäre autofreie Zone in den Sommermonaten

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den Sommermonaten von Juni bis September, die Straße „Schloßplatz“ als temporäre autofreie Zone auszuweisen. Die Straße soll dann nur für Fußgänger*innen und Radfahrende zugänglich sein.

2. Der Parkplatz im Wendehammer, an der Zufahrt am Schloß, soll für Kunden- und Lieferver-kehre bestehen bleiben.

3. Die Zu- und Abfahrt zum und vom Parkplatz ist über die Zufahrt am Schloß (Parade-wall/Schloßwall) zu regeln.

4. Um die Nutzung der verbleibenden Parkplätze für die anliegenden Geschäfte sicherzustellen, soll das Dauerparken durch die Anordnung einer Höchstparkdauer verhindert werden.

Begründung:

Die sogenannten „Summer Streets“ stellen ein interessantes Konzept dar, Straßenzüge saisonal anders zu nutzen.
Immer mehr europäische und internationale Städte entwickeln Konzepte für lebenswerte Städte mit weniger Autoverkehr und mehr Platz für Menschen. Durch autofreie Sommermonate werden Straßen in Städten weltweit zu temporären Treffpunkten für Fußgänger*innen und Radfahrende umfunktioniert, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität an diesen Tagen für Anwohner*innen und Besucher*innen zu erhöhen und die Städte anders, befreit von Lärm und Abgasen zu erleben.

Beim Konzept der autofreien Sommerstraßen werden Straßen, die normalerweise für den Autoverkehr geöffnet sind über einen längeren saisonalen Zeitraum zu autofreien Gebieten erklärt und zu Fußgängerstraßen, zu Sommerplätzen mit Pflanzen, Möbeln und Kulturprogrammen oder zu Pop-Up-Parks mit Sitzgelegenheiten umfunktioniert. Das Konzept dient der Verkehrsberuhigung von Gebieten und soll zur sozialen Teilhabe der Bevölkerung führen. Während der temporären oder saisonalen Umnutzung dürfen motorisierte Fahrzeuge diese Strecken nicht oder nur sehr eingeschränkt befahren.

Die ersten Sommerstraßen gab es in Stockholm. Begonnen hatte alles 2015 mit zwei Straßenzügen mitten im Zentrum Stockholms, die man für den Autoverkehr gesperrt hatte. Statt dessen baute man Blumenkübel und Sitzmöbel auf. Die beiden Straßen wurden über den Sommer zu Begegnungsstätten – von Mai bis September. Was als Modellversuch begann, weitete sich schnell aus. Jedes Jahr kamen neue Straßen hinzu. 2021 soll deren Gesamtlänge schon fast drei Kilometer betragen. Die Bewohner*innen begannen schnell, ihre Straße anzunehmen. Selbst vom Handel kamen wenig Einwände, da die Umsätze, ersten Erkenntnissen zufolge, teils sogar zunahmen.

Swedenborg Summer Streets © The Stockholm Tourist

Die Straße Schloßplatz bietet sich an, da sich gerade hier die Nachteile des Autoverkehrs zeigen. Ständig aus- und einparkende Autos machen diese Straße für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich.
Für die Gewerbetreibenden kann eine Sommerstraße von Vorteil sein. Viele Oldenburger*innen meiden die Straße. Die Straße bietet für Fußgänger*innen keine Aufenthaltsqualität, sie wird dominiert vom Parkplatzsuchenden Autoverkehr.
Die Parkplatzfläche kann für die Außengastronomie, für Fahrradstellplätze, auch für Spiel- und Sitzmöglichkeiten und für Pop-up-Parks genutzt werden.
Weitere Spiel- u. Sitzmöglichkeiten könnten unter den Bäumen auf der angrenzenden Fläche auf dem Schloßplatz errichtet werden.

Es kann Raum für Kulturschaffende entstehen. Ziel soll sein, den Menschen die Möglichkeit zu geben, unverbindlich die Alternativen des städtischen Lebens, jenseits der autozentrierten Stadtplanung in Augenschein zu nehmen.

Folgende Aktivitäten und Maßnahmen könnten angeboten werden:

– Infopoints für Teilnehmer*innen und Interessierte
– Kultur und Kunst: Schach, Ausstellungen, offene Bühnen (Open Mic-Events), Straßen-Graffiti-Aktionen
– Streetfood oder ausgeweitete Außengastronomie für ansässige Restaurants
– Öffentliche Trinkwasserspender
– Sport, Erholung und körperliche Aktivitäten: Fahrradunterricht, Tanz, Yoga
– Möbel zum Verweilen und Bepflanzungen

Das temporäre autofreie Konzept lädt zu Begegnungen der Bürger*innen ein, macht alternative Nutzungsmöglichkeiten für die Straße erfahrbar und trägt damit auch zu einer Reflexion und Diskussion über die Bedeutung des öffentlichen Raums bei.
Der Kunden- aber auch insbesondere der Lieferverkehr für die ansässigen Geschäfte soll weiterhin ermöglicht werden. Deshalb regen wir zusätzlich an, den Parkplatz im Wendehammer (Zufahrt am Schloß) mit den im Beschlussvorschlag gemachten Vorgaben zugänglich zu lassen.

für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                            für die SPD-Ratsfraktion

Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein,                   Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid-Eilers-Dörfler

Claudia Küpker


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 3.3.2022

„Umsetzung der Fahrradstraßen-Achse: Fliegerhorst – Innenstadt“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das angehängte Konzept der Fahrradstraßen-Achse Fliegerhorst – Innenstadt (FAST FLIN) bis einschließlich Oktober 2022 umzusetzen und abzuschließen.

Begründung:

  1. Mit Vorstellung des Projektansatzes zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zwischen dem neuen Quartier Fliegerhorst und der Innenstadt im Dezember 2021 wurde die Verwaltung mit einer Prüfung und Umsetzungsplanung beauftragt. Im Nachgang haben Bürger der Stadt Oldenburg, die im ADFC, VCD und bei der Initiative Verkehrswandel Oldenburg engagiert sind, die Idee aufgegriffen, eine Arbeitsgruppe gegründet, Begehungen durchgeführt und ein leicht abgewandeltes Konzept der FAST FLIN erarbeitet. Dabei flossen Fachexpertisen aus der Verkehrsplanung, der Polizeiarbeit und dem Projektmanagement ein. Diese Art der (eigenverantwortlichen) Beteiligung ist einmalig in Oldenburg und könnte auf andere Stadtteile übertragen werden. Die Zielsetzung und die Standards waren klar definiert, nur die richtige Streckenführung noch nicht. Dies wurde durch die eigenständige Arbeitsgruppe aus ADFC, VCD und Verkehrswandel nachgeholt und optimiert, sodass eine sinnvolle Lösung erarbeitet wurde.
  2. Das vorliegende Konzept greift die Zielsetzungen bereits bestehender Mobilitätsstrategien der Stadt Oldenburg auf und setzt gleichzeitig die im Dezember benannten grundsätzlichen Standards hochwertiger Fahrradstraßen um. Kurz gesagt, sorgt die Umsetzung des Projektes für mehr Sicherheit und Komfort für die gesamte Bevölkerung, erhöht die Reisegeschwindigkeit der Radfahrenden, trägt zur Reduzierung von Treibhausgasen bei, ist kostengünstig und kurzfristig umsetzbar und zudem beispielgebend für ein stadtweites Netz aus Fahrradstraßenachsen bzw. Radvorrangrouten in Oldenburg.
  3. Die Umsetzung dieses Projektes kollidiert nicht mit der derzeitigen Erarbeitung des Rahmenplanes Mobilität und Verkehr 2030, bzw. dem Teilkonzept Radverkehr, da die Idee der Fahrradstraßen-Achse Fliegerhorst – Innenstadt bereits im Dezember 2021 dem zuständigen Planungsbüro gemeldet wurde und somit in das Konzept eingebunden werden kann.
  4. Diese Fahrradstraßen-Achse setzt mit den benannten Standards eine völlig neue Qualität des Radverkehrs in unserer fahrradfreundlichen Stadt um, ist damit rechtssicher und fördert die klimafreundliche Mobilität. Laut dem Zukunfts- und Mobilitätsforscher Dr. Stefan Carsten ist das Fahrrad der mit Abstand größte Gewinner der Corona-Krise und DAS Fortbewegungsmittel einer klimafreundlichen Zukunft. Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich von deren Fahrradinfrastruktur beeinflusst (Beispiel Heidelberg). Die Unterstützung der Verkehrswende hin zu einer völlig flexiblen Mobilität als Dienstleistung wird ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor sein (Stichwort: Active Lifestyle), weshalb wir neue Angebote schaffen müssen, um im Kampf um Fachkräfte und Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben zu können.
  5. Die an wenigen Stellen notwendige Neuorganisation des ruhenden Kfz-Verkehrs (tlw. Babenend und Wardenburgstraße) kann entweder durch in unmittelbarer Nähe befindliche Parkstände oder durch die Nutzung privater Garagen, Parkplätze und Auffahrten angrenzender Grundstücke kompensiert werden. Insbesondere in der Wardenburgstraße, die als täglicher Schulweg von tausenden Kindern genutzt wird, wird die objektive Sicherheit und auch das subjektive Sicherheitsgefühl durch eine breite Fahrgasse und einen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Kfz-Verkehr immens gesteigert.
  6. An den Kreuzungsbereichen Melkbrink und Rauhehorst schlägt das Konzept einfache und pragmatische Lösungen vor, die für mehr Sicherheit sorgen, ohne große Umbaumaßnahmen vornehmen zu müssen. Das bedeutet im Wesentlichen die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 kmh mit entsprechender Sensibilisierung (Markierungen, Schilder und Piktogramme) des Kfz-Verkehrs.
  7. Die Fahrradstraße Mittelweg beginnt vorerst südlich des Brookweg und kann nach entsprechendem Wachstum des Fliegerhorstquartiers nach Norden erweitert werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht erforderlich.
  8. Der in der Presse häufig geforderte Ausbau der Radwege an der Alexanderstraße kann auch mit einer Fahrradstraßen-Achse erfolgen. Beide Projekte stehen sich nicht entgegen. Die neue Fahrradstraßen-Achse ist sogar schneller (trotz kleinem Umweg), sicherer, entspannter und gesünder.
  9. Das angehängte Konzept zeigt zudem, dass es deutschlandweit sehr gute Vorbilder für die Umsetzung von Fahrradstraßen gibt und dieses Instrument auch gelebte Praxis in Niedersachsen ist. Beispielsweise hat die Stadt Braunschweig über 40 Fahrradstraßen auf einer Gesamtlänge von mehr als 20 km. Und die Stadt Hannover hat ein kürzlich veröffentlichtes Gerichtsurteil genutzt, um die notwendigen Standards konsequent für deren Fahrradstraßen umzusetzen.
  10. Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) wird die Fahrradstraße als „selbstverständliches Infrastrukturelement“ im Nebennetz und damit Teil einer möglichst separierten und barrierefreien Radverkehrsinfrastruktur angepriesen. Der NRVP wurde mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dient bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur bis 2030 als zentraler deutschlandweiter Leitfaden.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/nationaler-radverkehrsplan-3-0.pdf?__blob=publicationFile

Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Dazu sollen zunächst die Anwohnenden entlang der Trasse über die anstehenden Veränderungen in geeigneter Form vor der Umsetzung informiert werden (z. B. in Form eines Briefes mit Verweis auf eine Webseite, die das Konzept vorstellt und durch Fahrradstraßen-Banner der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen). Falls eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie aussichtsreich ist und dadurch der Zeitplan der Umsetzung in diesem Jahr nicht in Verzug gerät, soll eine Förderantragstellung ebenfalls sehr zeitnah im April erfolgen. Die Begründung kann in Teilen für die Antragstellung verwendet werden, um Zeit zu sparen. Eine entsprechende Vorab-Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ist obligatorisch. Die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen soll noch in diesem Jahr stattfinden, weshalb die Markierungsmaßnahmen noch vor den kalten und nassen Monate November und Dezember abgeschlossen sein müssen.

Wir sind eine fahrradfreundliche Kommune und wollen das auch zeigen. Und damit müssen wir nicht noch weitere Jahre warten, wir können direkt loslegen. Für die größtmögliche Sicherheit und den höchsten Komfort der klimafreundlichsten Mobilität auf Rädern!

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                         f. d. SPD-Ratsfraktion

Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker,                                          Vally Finke

Maik Niederstein


Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 21.2022

Entwicklung der Preise für ÖPNV und Parken in der Stadt Oldenburg

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine tabellarische und grafische Darstellung der jährlichen nominalen Änderung in Prozent und absoluten Zahlen der Ticketpreise des ÖPNV und der Parkgebühren zwischen dem Basisjahr 2000 und 2022. Stellvertretend bitten wir dabei um die Darstellung der Kostenentwicklung für folgende Leistungen:

  • VBN EinzelTicket Preisstufe I (Oldenburg) für Erwachsene (1 Person)
  • VBN MonatsTicket Preisstufe I (Oldenburg) für Erwachsene (1 Person)
  • Niedersachsen-Ticket (1 Person)
  • Parkhaus am Hauptbahnhof (1 Auto, Parken für 1 Stunde tagsüber werktags)
  • Bewirtschafteter Parkplatz mit Automat (Zone 1, 1 Auto, Parken für 1 Stunde tagsüber werktags)
  • Bewohnerparkausweis Stadt Oldenburg (1 Ausweis, Kosten pro Jahr)

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche rechtlichen Spielräume oder auch Einschränkungen bestehen für die Stadt Oldenburg im Land Niedersachsen im Hinblick auf die freie Gestaltung der Parkgebühren bewirtschafteter öffentlicher Parkplätze und der Gebühren für Bewohnerparkausweise im gesamten Stadtgebiet?
  • Welchen strategischen Ansatz verfolgt die Verwaltung im Bezug auf die lenkende Wirkung von Parkgebühren in der Innenstadt und den Stadtteilzentren sowie der Gebühren für Bewohnerparkausweise vor dem Hintergrund der erwünschten CO2-Neutralität im Jahr 2035?
  • Welche Gründe sprechen gegen und welche für die Umlage der stetig steigenden Kosten für die Verkehrsraumunterhaltung auf den Kfz-Verkehr (z. B. in Form von fairen Parkgebühren), da Nutzer*innen des ÖPNV stetige Preiserhöhungen in Kauf nehmen müssen?

Begründung:

Die durchschnittlichen Preise für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Deutschland zwischen 2000 und 2018 um gut 79 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum stiegen die Kosten für den Kauf und die Unterhaltung von Kraftfahrzeugen um 36 Prozent[1]. Konkrete Beispiele aus zahlreichen deutschen Städten[2] zeigen, dass die Ticketpreise seit Mitte der 2000er Jahre deutlich anstiegen, während die Gebühren für das Parken konstant blieben. Für die Stadt Oldenburg fehlt eine vergleichende Übersicht über die Kostenentwicklung von ÖPNV-Preisen und Parkgebühren.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

gez. Dr. Sebastian Rohe, Claudia Küpker, Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein

f. d. SPD – Ratsfraktion

gez. Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler, Renke Meerbothe

[1] Statistisches Bundesamt (2018). Online abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2018/PD18_38_p002.html

[2] Beispielhaft genannt seien hier Dresden (Zahlen abrufbar unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_009.php) und München (Agora Verkehrswende (2019, S. 16), online abrufbar unter: www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2017/Parkraummanagement/Parkraummanagemet-lohnt-sich_Agora-Verkehrswende_web.pdf)


Antrag vom 14.2.2022

Vorfahrtsregelungen Fahrradstraße Haarenufer – Herbartstraße

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Punkte gebeten:

  • Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Oldenburg, die Vorfahrtsregelung Haarenufer / Herbartstraße im Sinne der Sicherheit und des Komforts für Radfahrende zu verbessern? Gehen Sie dabei bitte auch auf folgende Überlegungen ein:
    • Vorfahrt im Kreuzungsbereich Haarenufer / Herbartstraße für Radfahrende als eine Art Verlängerung der Fahrradstraße bis zum gegenüberliegenden Rad- und Fußweg – mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn
    • Verlängerung der Fahrradstraße als abbiegende Vorfahrt in das kleine Stück Herbartstraße bis zur Kreuzung Ofener Straße, sodass PKW-Fahrende aus der Peterstraße kommend die Vorfahrt gewähren müssen, falls sie im weiteren Verlauf die Herbartstraße befahren möchten. Zudem würde den Radfahrenden mehr Platz im Kreuzungsbereich Herbartstraße / Ofener Straße eingeräumt, um weiter in Richtung Peterstraße zu fahren und den schmalen Rad- und Fußweg in Richtung Innenstadt zu entlasten.
    • alternative Verbesserungsvorschläge im Sinne des Radverkehrs sind ausdrücklich erwünscht
  • Falls seitens der Verwaltung keine Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können, begründen Sie bitte Ihre Überlegungen.
  • Im Bericht der Verwaltung zum Änderungsantrag zum Antrag des ADFC „Verbesserung des Radverkehrs in der Fahrradstraße Haarenufer“ vom 13.11.2019 (Vorlage: 19/0874) steht, dass die Verwaltung zusammen mit der Polizei und dem ADFC die Situation vor Ort beobachtet und einen Vorschlag zur Verbesserung der Fahrradstraße und insbesondere der Einmündungen dem Ausschuss vorstellt. Welche Verbesserungsvorschläge wurden seitdem erarbeitet und wann wurden oder werden diese dem Ausschuss vorgestellt?

Begründung:

An der Kreuzung Haarenufer / Herbartstraße fahren mind. zweimal täglich tausende Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg. Zudem ist die Fahrradstraße Haarenufer die bedeutendste Fahrradstraße der Stadt Oldenburg und die zentrale Achse zwischen dem Stadtwesten und der Innenstadt. Durch die aktuellen Verkehrsregelungen – der Beachtung der Vorfahrt des Haarenufers gegenüber der Herbartstraße – entsteht insbesondere für die Kinder und Jugendlichen eine tägliche Gefahrensituation auf dem Schulweg. Wir wissen alle um die in Teilen ungestüme Fahrweise der schwächsten / jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen, die zu Konflikten, Stress und schlimmstenfalls auch Unfällen führt. Dies sollte bei der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur unbedingt berücksichtigt werden. Laut den Ergebnissen der Haushaltsbefragung aus 2009 zum Verkehrsverhalten in Oldenburg (vgl. https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Haushaltsbefragungen_Verkehr/OL-Verkehrsmittelumfrage-PRINT2010-LOW.pdf) nutzen insbesondere Kinder und Jugendliche das Fahrrad für mehr als 50 % ihrer Wege. Dieser Wert dürfte sich bis heute deutlich erhöht haben. Gerade für die Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler ist eine klare, eindeutige und sichere Verkehrsführung unerlässlich.

Zudem ist es für Radfahrende insgesamt nicht sehr komfortabel am Ende der Fahrradstraße die Vorfahrt beachten und ggf. anhalten zu müssen.

Als zertifizierte „fahrradfreundliche Kommune“ sollte die Stadt Oldenburg derartige Gefahrenstellen insbesondere im Sinne der Kinder und Jugendlichen beseitigen und damit die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende erhöhen.

Zudem dient jede Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Richtung Innenstadt auch direkt der Belebung des Einzelhandels und fördert die klimafreundliche Mobilität der Bevölkerung im Sinne der angestrebten CO2-Neutralität bis 2035. Die immense Bedeutung des Radverkehrs bzw. der Fahrradstraße Haarenufer für den Einzelhandel wird beinahe täglich an dem mit Fahrrädern vollgestellten Julius-Mosen-Platz deutlich. Die dortigen Fahrradbügel könnten verdoppelt werden und würden dann immer noch nicht allen dort parkenden Radfahrenden einen sicheren Fahrradabstellplatz ermöglichen.

gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein, Claudia Küpker, Tim Harms


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022

Einrichtung eines Runden Tisches Radverkehr Oldenburg

Beschlussvorschlag: 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen „Runden Tisch Radverkehr Oldenburg“ (RTR) einzurichten und als permanente Einrichtung geschäftsführend zu organisieren, um Radverkehrsprojekte und Optionen zur Radverkehrsförderung in der Stadt zwischen Verwaltung Politik und Interessensvertretungen (ADFC, VCD, Verkehrswandel etc.) konstruktiv, ziel- und umsetzungsorientiert beraten zu können. Eine erste Sitzung soll im zweiten Drittel des Jahres 2022 stattfinden.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat im vergangenen Jahr beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Vor diesem Hintergrund wird das Fahrradfahren, neben dem Fuß- und Bus-/ Bahnverkehr künftig eine zentrale Rolle einnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der in Bearbeitung befindliche Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 (RMV) Maßnahmen aufzeigen wird, die geeignet sind, in den nächsten Jahren die notwendigen Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur umzusetzen. Zudem gibt es während der Bearbeitungszeit des RMVs bereits in diesem Jahr konkrete Projektansätze und Fragestellungen rund um die Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.

Schwerpunktthemen des RTRs können beispielsweise die Qualität des Radverkehrsnetzes, Sicherheit im Radverkehr, Abstellmöglichkeiten, Kommunikation und Service sowie der Stellenwert und das Fahrradklima in der Stadt sein. Der Bestand soll nicht nur gesichert, sondern zukunftsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden, um künftig weit mehr Radverkehr generieren sowie sicherer und komfortabler führen zu können. Neben investiven Infrastrukturvorhaben sind auch Maßnahmen erforderlich, um Wissen, Einstellungen und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu hinterfragen und zielgerichtete Informationen und Zukunftsbilder anzubieten.

Um möglichst viele Interessensgruppen frühzeitig einzubinden und damit die Bewusstseinsbildung sowie das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten (Verwaltung, Politik und Bevölkerung) voranzutreiben, kann ein „Runder Tisch Radverkehr Oldenburg“ als ein Fachforum verstanden werden, in dem Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beraten werden. Der Runde Tisch ist auch ein Austauschformat, bei dem anstehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses im Voraus und in nichtöffentlichem Rahmen vorgestellt und diskutiert werden. Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den wesentlichen Akteuren aus dem Verkehrsbereich besprechen auf Augenhöhe Vorhaben zur Radverkehrsförderung und tauschen Fachthemen aus.

Der thematische Input kann von allen Teilnehmenden erfolgen, mutmaßlich mit größerem Anteil durch die Verwaltung, die letztlich auch die Beschlussvorlagen für die Entscheidungsgremien erstellt. Ergebnis der Beratungen im Runden Tisch ist dann eine Empfehlung bzw. ein Beschlussvorschlag für den Verkehrsausschuss und den Rat der Stadt Oldenburg.

Teilnehmende:

  • Politik: Vertretungen der Stadtratsfraktionen
  • Verwaltung: Fachdienste Mobilität, Tiefbau, Verkehrslenkung, Unterhaltung, Stadtgrün, Polizei, die bei Bedarf um weitere Teilnehmende ergänzt werden können (VWG, Stadtentwicklung, Hochschulen, Wirtschaftsförderung, Senioren- und Behindertenbeauftragte, OTM etc.)
  • Akteure aus dem Verkehrsbereich: ADFC, ADAC, IHK, VCD, Verkehrswandel etc., ggf. auch aus dem Umwelt-/ Klimaschutzbereich (z. B. BUND, Fridays for Future, Bündnis Oldenburg klimaneutral 2030).

Bei größeren bzw. grundlegenden Radverkehrsprojekten (wie einem Radverkehrskonzept) werden auch Bürger*innen über entsprechende Beteiligungsformate mit einbezogen.

Der Runde Tisch Radverkehr Oldenburg findet regelmäßig in festgelegter Terminlage statt (z. B. 11., 22., 33. und 44. Kalenderwoche, jeweils an definiertem Wochentag und Tageszeit). Es wird empfohlen, den Runden Tisch Radverkehr zunächst vier Mal pro Jahr einzuberufen, später bei Bedarf ggf. in zweimonatlicher Sitzungsfolge. Die Geschäftsführung des Runden Tisches liegt bei der Verwaltung (Fachdienst Mobilität). Den Vorsitz des Runden Tisches sollte die Stadtbaurätin/ der Stadtbaurat übernehmen.

Runde Tische Radverkehr gibt es in zahlreichen Städten z. T. bereits seit längerem, so beispielsweise in den Städten Halle, Kiel, Koblenz, Leipzig, Mainz, Mannheim, Münster, Nürnberg, aber auch auf Landesebene (Runder Tisch Radverkehr Niedersachsen), so dass die Stadt Oldenburg auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann.

d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Tim Harms,                                                gez. Vally Finke, Germaid-Eilers Dörfler,

Claudia Küpker, Maik Niederstein                                                        Renke Meerbothe


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022

Sanierung Nebenanlagen und Verkehrsberuhigung „Am Strehl

Im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschusses sollen folgende Fragen beantwortet werden:

a. Wann sollen Sanierungsmaßnahmen aller Nebenanlagen „Am Strehl“ stattfinden? Wie ist der genaue Planungsstand? Ist für die Straße „Am Strehl“ die Herrichtung abgesetzter Nebenanlagen vorgesehen?

b. Welche konkreten Vorschläge für verkehrsberuhigende Sofort-Maßnahmen hat die Verwaltung für die Straße „Am Strehl“, um die Sicherheit der Zufußgehenden, insbesondere der Schüler*innen zu steigern?

c. Was hält die Verwaltung davon, in der Straße „Am Strehl“ ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, da das Überholen von Fahrradfahrenden bei der entsprechenden Fahrbahnbreite ohnehin unzulässig ist.

d. Welche Sensibilisierungsmaßnahmen können gegenüber der Verkehr- und Wasser GmbH (VWG) ergriffen werden, um hinsichtlich der Nutzung der Straßen „Lagerstraße“, „Am Strehl“ und „Ofenerdieker Straße“ auf die örtlichen Verhältnisse und das besondere Schutzbedürfnis von Zufußgehenden hinzuweisen? Wie kann das Schneiden des Fußweges durch Busse und LKW verhindert werden?

e. Kommt die Einführung eines Durchfahrtsverbots für LKW in Betracht (vgl. „Wildenlohsdamm“)? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Die Straße „Am Strehl“ verläuft durch den Stadtteil Ofenerdiek und verfügt zu weiten Teilen über keine Nebenanlagen. Im weiteren Verlauf der Straße befindet sich einseitig ein Gehweg der lediglich durch eine weiße Markierung gekennzeichnet und beschildert (nutzungspflichtig) ist und sich auf Ebene der Fahrbahn befindet. Der Zustand des Gehweges ist desolat und ermöglicht keine Begegnung von Zufußgehenden (vgl. Foto).

„Am Strehl“ ist ein direkter Weg für Schüler*innen der Grundschule Ofenerdiek und der Oberschule Ofenerdiek. Mehrfach am Tag laufend Kinder nebeneinander den Gehweg entlang und werden durch die örtlichen Gegebenheiten gefährdet; die Gefahr eines Unfalls ist allgegenwärtig.

Die Straße wird von den Buslinien 304, 322 und 324 der VWG frequentiert. Insbesondere Gelenkbusse schneiden regelmäßig die Gehwege.

Zusätzlich fahren diverse Lastwagen durch die Straße die zum Beispiel Wohnanhänger zu der Firma „Fassbender“ verbringen.

Bei Begegnung weichen Fahrzeuge aller Art auf den Gehweg aus und gefährden die Sicherheit der Zufußgehenden (vgl. Foto).

Anwohnende haben zum Teil berichtet, vor längerer Zeit bereits Ausbaubeiträge für die Schaffung eines neuen Gehweges gezahlt zu haben. Zusätzlich wurden den Anwohnenden zufolge die Grundstücksumfriedungen auf Weisung der Stadtverwaltung angepasst, um Platz für Nebenanlagen zu gewinnen.  Eine Umsetzung blieb aus. Auch in den letzten Jahren sei der Ausbau wiederholt angekündigt worden.

Die in der Anlage befindlichen Fotos entbehren aus unserer Sicht weitere Ausführungen und untermauern den dringenden Handlungsbedarf.

d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker,                      gez. Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler,

Maik Niederstein                                                                                Renke Meerbote


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022

Baustellenabsicherung im Sinne des Rad- und Fußverkehrs

In der Verkehrsausschusssitzung am 21.01.2019 hat die Verwaltung laut Protokoll zugesagt, zeitnah ein Konzept zur Sensibilisierung von Bauunternehmen vorzustellen, um zu erreichen, dass Baustellen sicherer für Rad- und Fußverkehr werden und die Überprüfungspflicht eingehalten wird. Die Verwaltung wolle „zur gegebenen Zeit“ berichten.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der Fragen:

  1. Wurde ein solches Konzept erarbeitet? Wurde im Verkehrsausschuss berichtet und, wenn ja, wann?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, wurde das Konzept umgesetzt?
    3. Wenn ja, wie lief die Umsetzung? War sie nach Ansicht der Verwaltung erfolgreich?
  2. Welche Grundlage legt der Fachdienst Verkehrslenkung bei der Genehmigung von Baustellen an: Lediglich die gesetzlichen Mindeststandards (etwa RSA95, bald RSA21) oder darüber hinausgehende Empfehlungen (z.B. den „Leitfaden Baustellen – Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e.V.) bzw. eigene Standards?
  3. Der oben genannte Leitfaden wurde mindestens von den jeweiligen AGFKs in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angepasst und übernommen. Gibt es einen solchen Leitfaden auch von der AGFK Niedersachsen/Bremen, deren Gründungsmitglied Oldenburg ist?
    1. Wenn nicht, warum nicht?
    2. Ist mit der neuen RSA21 ein darauf aufbauender Leitfaden durch die AGFK Niedersachsen/Bremen geplant, bzw. gibt es Überlegungen in die Richtung?
  4. Laut Protokoll der oben genannten Sitzung sieht die StVO vor, „dass die Baufirmen die Einhaltung der Verkehrssicherung wie … täglich kontrollieren und die entsprechende Kommune die Baustellenabsicherung nur stichprobenartig überprüfe“.
    1. Wie viele stichprobenartige Überprüfungen wurden seitens der Stadt 2021 durchgeführt?
    2. Bei wie vielen dieser Überprüfungen wurden Mängel beanstandet?
    3. In wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
    4. Nach welchen Kriterien werden die kontrollierten Baustellen ausgesucht?
    5. Müssen die Baufirmen ihre eigenen Kontrollen dokumentieren? Wird diese Dokumentation an die Stadt übergeben? Stellt die Stadt den Baufirmen dafür Vorlagen zur Verfügung (wenn ja bitte anhängen)?

Begründung:  

Oldenburg sollte als zertifizierte „fahrradfreundliche Kommune“ einen hohen Sicherheitsstandard für den Radverkehr als Selbstverständlichkeit ansehen und umsetzen, auch bei temporären Verkehrsführungen im Rahmen von Baustellenabsicherungen.

Laut den Ergebnissen der Haushaltsbefragung aus 2009 zum Verkehrsverhalten in Oldenburg (vgl. https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Haushaltsbefragungen_Verkehr/OL-Verkehrsmittelumfrage-PRINT2010-LOW.pdf) nutzen insbesondere Kinder und Jugendliche das Fahrrad für mehr als 50 % ihrer Wege. Dieser Wert dürfte sich bis heute deutlich erhöht haben. Gerade für die Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler ist eine klare, eindeutige und sichere Verkehrsführung unerlässlich.

Am Beispiel der durch die Baustellenabsicherung veranlassten Verkehrsführung am Wallkino lässt sich das Anliegen begründen und nachvollziehen. Hier muss der Radverkehr vom geteilten Fuß- und Radweg auf die Fahrbahn und nach der Baustelle von der Fahrbahn wieder auf den Radweg gelenkt werden. Dadurch entsteht eine gefährliche und riskante Situation für Radfahrende, die sich an unüblicher Stelle in den fließenden Verkehr einfädeln müssen und die Situation womöglich noch nicht schnell genug erfassen können (Stichwort: SchülerInnen).

Die ursprünglichen Maßnahmen (Hinweisschild und eine zu schmale Rampe) waren unzureichend, da sie nicht alle Verkehrsteilnehmenden ausreichend sensibilisierten und das Sicherheitsgefühl für Radfahrende nicht ausreichend berücksichtigten.

Eine weitere häufige und problematische Situation zeigt sich an anderer Stelle (siehe erstes Beispielbild, Bloherfelder Straße): Der Rad- oder Fußweg auf der Nebenanlage ist gesperrt. Im ersten Fall weichen die Radfahrenden entweder auf den Fußweg aus und gefährden die Fußgänger, oder weichen an unerwarteter Stelle in den fließenden Verkehr auf der Straße aus und gefährden sich selbst. Im zweiten Fall weichen die Fußgänger auf den Radweg aus und gefährden sich, oder sie machen Umwege. Eine temporärer, eindeutig markierter Radstreifen auf der Fahrbahn würde beide Situationen schlagartig sicher und übersichtlich machen, wird jedoch nur selten eingesetzt.

Im Zuge der Entwicklung einer klimaneutralen Mobilität innerhalb der Stadt Oldenburg bis 2035 ist davon auszugehen, dass der Anteil des Alltagsradverkehrs weiter zunimmt und entsprechende Standards einen dauerhaften Mehrwert für den Schutz und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung liefern.

Nachfolgend ein paar Beispielbilder zur Veranschaulichung:

Eine Orientierung bietet womöglich der „Leitfaden Baustellen – Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich mit Vollzugsempfehlungen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                             f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein,                                     Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler,

Claudia Küpker, Tim Harms                                                        Renke Meerbothe


Anfrage von GRÜNEN und SPD an den Oberbürgermeister vom 3.2.2022

Vermeidung der geplanten Vollsperrung der Auguststraße

Sehr geehrter Herr Krogmann,

die Bahn bzw. die NWZ hat kürzlich eine Vollsperrung (Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer) der Auguststraße auf Höhe der Eisenbahnbrücke für den Zeitraum 07. bis 25. Februar (3 Wochen) angekündigt. Die Begründung für diese Vollsperrung ist auf eine mögliche „Stolpergefahr“ zurück geführt.

Die Auguststraße ist eine wichtige und vielbefahrene Zufahrtsstraße zur Innenstadt. Sie wird insbesondere von Fahrradfahrenden stark benutzt. Sie ist auch Teil des täglichen Schulwegs für viele Hundert Schüler*innen. Auch die wichtige Buslinie 308 wäre betroffen. Die Umleitungswege bei einer Vollsperrung wären sehr lang und führten durch reine Wohngebiete. Zudem wären Bewohner*innen des Haareneschviertels vom EDEKA-Markt an der Ziegelhofstraße abgeschnitten und damit von Gütern des täglichen Bedarfs, die fußläufig erreichbar sind. Letzteres betrifft in erster Linie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. der beiden Altenheime am Philosophenweg). Diese Vollsperrung wäre eine extreme Belastung der Verkehrsteilnehmer*innen sowie der Anwohner*innen und ein Verkehrschaos wäre wohl vorprogrammiert.

Wir bitten Sie eindringlich, eine bürgerfreundliche Lösung zu erwirken und ggf. umzusetzen. Eine Vollsperrung auch für Fußgänger*innen und Radfahrende sollte dringend vermieden werden. Bestenfalls könnte nur eine Hälfte der Straße gesperrt werden, sodass der Verkehr mit Hilfe einer Baustellenampel abwechselnd die Baustelle passieren kann. Zumindest sollte aber ein Durchgang für Fußgänger*innen und Radfahrende (notfalls schiebend) ermöglicht werden. Die Stolpergefahr könnte in diesem Fall durch das Auslegen von Gummimatten und entsprechenden Warnschildern leicht vermieden werden.

gez. f. d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Michael Wenzel, Maik Niederstein, Claudia Küpker, Tim Harms

gez. f. d. SPD-Fraktion

Ulf Prange, Renke Meerbothe, Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler


Antrag vom 29.11.2021

Umsetzung der neuen StVo Novelle – Verbesserungen für den Radverkehr

Beschlusstext:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßen aufzulisten, deren Fahrbahnbreite geringer als 4,50 m sind und damit ein Überholen von Radfahrenden nicht zulassen. Zudem sollen alle Straßen aufgelistet werden, bei denen der Mindestabstand zum Überholen aufgrund von auf der Fahrbahn parkenden KfZ in der Regel nicht eingehalten werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert Straßen zu benennen, die für das neu geschaffene „Radfahrer-Überholverbot“ Straßenschild geeignet sind, um den Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
  2. Des Weiteren informiert die Verwaltung in geeigneter Form zeitnah öffentlich über die Neuregelung, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn erlaubt ist, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
  3. Durch § 5 Abs. 8 StVO ist das Überholen von rechts wartenden Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt. Daher wird die Verwaltung beauftragt an Engstellen vor Bahnübergängen, wie beispielsweise im Artillerieweg und im Schützenweg, Aufstellflächen für Radfahrende aufzubringen.

Begründung:

Seit dem 09.11.2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten und sieht ausdrücklich vor, dass Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn diese den Verkehr nicht behindern. Zwischen Auto- und Radfahrenden kommt es regelmäßig zu Konflikten aufgrund des begrenzten Platzangebots. Durch die Klarstellung der neuen Regel können diese verringert werden. Autofahrende haben mit der StVo Novelle einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Aufgrund der Breite eines modernen PKWs von etwa 2 m und mindestens 1 m die durch einen Radfahrenden in Anspruch genommen werden, muss die verfügbare Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m vorhanden sein, um sicher überholen zu können. Ab sofort gibt es die Möglichkeit ein Radfahrer-Überholverbot überall dort auszuweisen, wo dies nicht eingehalten werden kann. In besonders engen und konfliktreichen Straßen sollte davon Gebrauch gemacht werden.

Zudem ist auf allen Straßen, die aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite das Überholen eines Radfahrenden nicht erlauben, das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Da sowieso nicht überholt werden kann, stellt dies auch keine Verkehrsbehinderung dar.

Die Stadt Bonn verweist auf ihrer Internetseite wie folgt auf die Neuregelung:

„Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn Kraftfahrenden ein Überholen von hintereinanderfahrenden Radfahrenden regelkonform (mit 1,5 m Sicherheitsabstand) möglich wäre, die Fahrbahn aber nicht ausreicht, um nebeneinanderfahrende Radler zu überholen. Dann müssen die Radfahrenden Platz machen und hintereinanderfahren.

Wenn es zum Überholen einer einzeln fahrenden Person auf einem Fahrrad aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, müssen sich Kraftfahrende gedulden und hinter den Radfahrenden bleiben, diese können dann auch nebeneinanderfahren.“

https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/strassenverkehrsordnung.php

Auch die oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes  Baden-Württemberg kommt zu dieser Einschätzung:

„Eine Verkehrsbehinderung liegt dann nicht vor, wenn nebeneinander fahrende Radfahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden können. Das ist bei schwächer belasteten Straßen unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fall. Bei schmalen Fahrbahnen oder bei ständigem Gegenverkehr, wenn also ein verzögerungsfreies Überholen nicht möglich ist, kann man von einer ‚Verkehrsbehinderung‘ sprechen. Es hängt also von der Fahrbahnbreite und der Gesamtbelastung durch den MIV ab. Welche Verzögerung noch zumutbar ist, ist bislang nicht definiert.“

Wenn bereits ein Radfahrer auf der Fahrbahn mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht sicher überholt werden kann, stellt das Nebeneinanderfahren keine zusätzliche Verkehrsbehinderung da.“

https://www.aktivmobil-bw.de/fachwissen/faq-stvo-novelle-2020/

Durch die Regelung in § 5 Abs. 8 StVO dürfen Radfahrende auch an rechts wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Das Aufbringen von Aufstellflächen wurde zuletzt mit der Begründung abgelehnt, dass es keine Möglichkeit gäbe den Radverkehr an den entsprechenden Engstellen an den wartenden PKWs vorbeizuführen. Durch die Gesetzesänderung ist dies nun möglich. Der Konflikt zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen könnte in betroffenen Bereichen reduziert werden und das Anfahren beim Öffnen der Schranken für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet werden.

gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein


Antrag vom 29.11.2021

Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße

Beschlussvorschlag:

Die Mohrstraße wird in Hermann-Mohr-Straße umbenannt.

Begründung:

Eine Umbenennung ist eindeutig notwendig um Missverständnisse und Irritationen zu vermeiden. Die Macht der Sprache ist nicht zu unterschätzen und umso wichtiger ist es eine diskriminierungsfreie Sprache einzusetzen und jede Form von Rassismus auszuräumen.

Der Oldenburger Historiker Martin Teller, beschreibt, dass die Mohrstraße auf Hermann Mohr einem der ersten Siedler in Alt-Osternburg zurückgeht. Deshalb beantragen wir die Umbenennung in Hermann-Mohr-Straße.

gez. Jutta Schober-Stockmann, Dr. Rima Chahine


Antrag vom 29.11.2021

Fahrradstraßen-Achse: Fliegerhorst – Innenstadt

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung einer neuen Fahrradstraßen-Achse vom Fliegerhorst zum Pferdemarkt zu prüfen und bis zur nächsten Verkehrsausschusssitzung eine grobe Umsetzungsplanung mit realistischer Kostenschätzung vorzulegen. Dabei sollen die in der Begründung beschriebenen Standards (1. a-h) berücksichtigt werden. Die Achse soll über die Straßen Mittelweg, Babenend, [Teilstrecke mit bestehenden Radwegen], Wardenburgstraße, Friedrich-August-Platz, Mars-la-Tour-Straße, Röwekamp, Ziegelhofstraße verlaufen. Zusätzlich können alternative Routenvorschläge seitens der Verwaltung vorgeschlagen werden.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat sich mit dem Ratsbeschluss zur Klimaneutralität 2035 verpflichtet, u. a. eine CO2-neutrale Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies kann laut Aussagen der Stadtverwaltung trotz E-Mobilität nur gelingen, wenn der motorisierte Individualverkehr auf 1/3 reduziert wird und gleichzeitig neue Angebote des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad-, Fußverkehr) geschaffen werden, um den Umstieg zu ermöglichen. Die Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen ist dabei eines von vielen Instrumenten, die den Radverkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit, z. B. auf dem Schulweg, und mehr Komfort, z. B. auf dem Weg zur Arbeit, bietet. Hierbei sind folgende in fahrradfreundlichen Kommunen (z. B. Stadt Münster) übliche Standards zu beachten:

  1. Fahrgassenbreite: 4,00 – 5,00 m mit absolutem Halteverbot
  2. Oberflächenmaterial: glatter Belag
  3. Farbliche Gestaltung: eingefärbte Fahrgassen (wobei intelligent zwischen flächigen, z. B. an kritischen Kreuzungsbereichen, und linienhaften Strukturen gewählt werden sollte)
  4. Piktogramme: Piktogramme sollen die farbliche Gestaltung ergänzen und die Sensibilität aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen
  5. Sicherheitstrennstreifen zu mglw. ausgewiesenen Parkplätzen auf einem Begleitstreifen: 0,75 – 1,00 m
  6. Vorfahrtsregelungen: Bevorrechtigung gegenüber einmündenden Nebenstraße
  7. Kfz-Verkehr Erlaubnis: Anlieger frei (falls sinnvoll mit Einbahnstraßenregelung
  8. Geschwindigkeitsbegrenzung: 30 Kmh (ohnehin in den Wohngebieten bereits umgesetzt)

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass zahlreiche Umwidmungen durch einfache und kostengünstige Maßnahmen, wie neue Beschilderung und farbliche Markierungen, realisiert werden können, ohne teure und langfristige Umbaumaßnahmen zu benötigen. Zudem können (falls unbedingt nötig) verschiedene Förderprogramme genutzt werden (z. B. Kommunalrichtlinie, Stadt und Land).

Im Rahmen der Errichtung des neuen Fliegerhorstquartiers (inkl. des autoarmen Modellprojektes) spielt die verkehrliche Anbindung an die Innenstadt eine zentrale Rolle für den Projekterfolg und die dort lebenden Menschen. Die Straßen Mittelweg und Babenend verbinden die Stadtteile Fliegerhorst, Dietrichsfeld und Bürgerfelde miteinander und sind für die Umwidmung in eine Fahrradstraße geradezu prädestiniert. Sie bilden eine gerade direkte Achse in Richtung Innenstadt, werden für den Schulweg genutzt, sind ausreichend breit, haben eine glatte Oberfläche und sogar der Parkstreifen kann erhalten bleiben.

Im Übrigen ist es unverständlich, wieso bei der Sanierung der Bahntrasse die vormals bestehende Unterführung zwischen den Straßen Babenend und Nedderend nicht erhalten geblieben ist (ggf. durch Erweiterung der Unterführung). Mittlerweile ist somit eine Lücke im Fahrradnetz entstanden, die entsprechende Nachteile für den Radfahrenden bedeutet.

Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) wird die Fahrradstraße als „selbstverständliches Infrastrukturelement“ im Nebennetz und damit Teil einer möglichst separierten und barrierefreien Radverkehrsinfrastruktur angepriesen. Der NRVP wurde mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dient bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur bis 2030 als zentraler deutschlandweiter Leitfaden.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/nationaler-radverkehrsplan-3-0.pdf?__blob=publicationFile

Die dargestellte Fahrradstraßen-Achse wäre einer fahrradfreundlichen Kommune würdig und wäre Vorbild für weitere Achsen und Querverbindungen im gesamten Stadtgebiet, um den Stellenwert des Fahrrades als wichtigstes Verkehrsmittel zu untermauern und bestenfalls noch einmal zu erhöhen. Jedes genutzte Fahrrad innerhalb des Stadtgebietes bedeutet weniger PKW-Verkehr, damit weniger Stau auf den Hauptverkehrsachsen und damit auch pünktlichere Busse, die leider nur zu häufig im gleichen Stau stecken und damit das Ansehen der VWG verschlechtern.

gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein


Antrag vom 29.11.2021

Umsetzung der neuen StVo Novelle – Verbesserungen für den Radverkehr

Beschlusstext:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßen aufzulisten, deren Fahrbahnbreite geringer als 4,50 m sind und damit ein Überholen von Radfahrenden nicht zulassen. Zudem sollen alle Straßen aufgelistet werden, bei denen der Mindestabstand zum Überholen aufgrund von auf der Fahrbahn parkenden KfZ in der Regel nicht eingehalten werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert Straßen zu benennen, die für das neu geschaffene „Radfahrer-Überholverbot“ Straßenschild geeignet sind, um den Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
  2. Des Weiteren informiert die Verwaltung in geeigneter Form zeitnah öffentlich über die Neuregelung, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn erlaubt ist, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
  3. Durch § 5 Abs. 8 StVO ist das Überholen von rechts wartenden Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt. Daher wird die Verwaltung beauftragt an Engstellen vor Bahnübergängen, wie beispielsweise im Artillerieweg und im Schützenweg, Aufstellflächen für Radfahrende aufzubringen.

Begründung:

Seit dem 09.11.2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten und sieht ausdrücklich vor, dass Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn diese den Verkehr nicht behindern. Zwischen Auto- und Radfahrenden kommt es regelmäßig zu Konflikten aufgrund des begrenzten Platzangebots. Durch die Klarstellung der neuen Regel können diese verringert werden. Autofahrende haben mit der StVo Novelle einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Aufgrund der Breite eines modernen PKWs von etwa 2 m und mindestens 1 m die durch einen Radfahrenden in Anspruch genommen werden, muss die verfügbare Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m vorhanden sein, um sicher überholen zu können. Ab sofort gibt es die Möglichkeit ein Radfahrer-Überholverbot überall dort auszuweisen, wo dies nicht eingehalten werden kann. In besonders engen und konfliktreichen Straßen sollte davon Gebrauch gemacht werden.

Zudem ist auf allen Straßen, die aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite das Überholen eines Radfahrenden nicht erlauben, das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Da sowieso nicht überholt werden kann, stellt dies auch keine Verkehrsbehinderung dar.

Die Stadt Bonn verweist auf ihrer Internetseite wie folgt auf die Neuregelung:

„Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn Kraftfahrenden ein Überholen von hintereinanderfahrenden Radfahrenden regelkonform (mit 1,5 m Sicherheitsabstand) möglich wäre, die Fahrbahn aber nicht ausreicht, um nebeneinanderfahrende Radler zu überholen. Dann müssen die Radfahrenden Platz machen und hintereinanderfahren.

Wenn es zum Überholen einer einzeln fahrenden Person auf einem Fahrrad aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, müssen sich Kraftfahrende gedulden und hinter den Radfahrenden bleiben, diese können dann auch nebeneinanderfahren.“

https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/strassenverkehrsordnung.php

Auch die oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes  Baden-Württemberg kommt zu dieser Einschätzung:

„Eine Verkehrsbehinderung liegt dann nicht vor, wenn nebeneinander fahrende Radfahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden können. Das ist bei schwächer belasteten Straßen unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fall. Bei schmalen Fahrbahnen oder bei ständigem Gegenverkehr, wenn also ein verzögerungsfreies Überholen nicht möglich ist, kann man von einer ‚Verkehrsbehinderung‘ sprechen. Es hängt also von der Fahrbahnbreite und der Gesamtbelastung durch den MIV ab. Welche Verzögerung noch zumutbar ist, ist bislang nicht definiert.“

Wenn bereits ein Radfahrer auf der Fahrbahn mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht sicher überholt werden kann, stellt das Nebeneinanderfahren keine zusätzliche Verkehrsbehinderung da.“

https://www.aktivmobil-bw.de/fachwissen/faq-stvo-novelle-2020/

Durch die Regelung in § 5 Abs. 8 StVO dürfen Radfahrende auch an rechts wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Das Aufbringen von Aufstellflächen wurde zuletzt mit der Begründung abgelehnt, dass es keine Möglichkeit gäbe den Radverkehr an den entsprechenden Engstellen an den wartenden PKWs vorbeizuführen. Durch die Gesetzesänderung ist dies nun möglich. Der Konflikt zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen könnte in betroffenen Bereichen reduziert werden und das Anfahren beim Öffnen der Schranken für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet werden.

gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein


Antrag vom 10.9.2021

Virtuelle Parkverbotszonen für E-Scooter

laut öffentlicher Stellungnahme der Stadt Oldenburg gehen pro Woche bei der Verwaltung in etwa zwei Meldungen über falsch abgestellte E-Scooter ein. Darüber hinaus wird die Anzahl der in Oldenburg erhältlichen E-Scooter erhöht, so dass angenommen werden muss, dass sich dieser Missstand verstärken wird.

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche bisherigen Vereinbarungen mit den Anbietern getroffen wurden und ob das Vorgehen der Stadt Köln, virtuelle Parkverbotszonen einzurichten, auch für Oldenburg ein Mosaikstein zur Reduzierung des Problems sein könnte.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 10.9.2021

Sachstand zur Gründung der Arbeitsgruppe für das Quartier Dedestraße, Dragonerstraße, Schulstraße

zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Gründung der Arbeitsgruppe, die gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 im September ihre Arbeit aufnehmen soll.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 10.9.2021

Sachstand zum Austausch mit der BI Hörneweg

 zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Gespräche zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinitiative.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 1.9.2021

Umsetzung des städtischen Lärmaktionsplanes: Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten auf fünf Hauptverkehrsstraßen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im städtischen Lärmaktionsplan vorgesehenen Tempo-30-Abschnitte auf der Bremer Straße, der Cloppenburger Straße, der Hauptstraße, der Hundsmühlerstraße sowie der Nadorster Straße einzurichten.

Begründung:

Am 21.12.2015 verabschiedete der Rat gemäß einer verpflichtenden EU-Richtlinie den städtischen Lärmaktionsplan, der die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten auf fünf stark von Lärm betroffenen Hauptverkehrsstraßen vorsieht. Dem war eine längere politische Debatte über den bereits 2014 von der Verwaltung vorgelegter Entwurf vorausgegangen, der die Einrichtung besagter Abschnitte unmittelbar mit Beschluss über den Lärmaktionsplan vorsah. Dieses Vorgehen unterstützte die Grünenfraktion. Aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion und einer inhaltlichen Neupositionierung der SPD-Fraktion nach der Oberbürgermeisterwahl Ende 2014 wurde in den Beratungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Anordnung dahingehend eingeschränkt, dass eine Prüfung zu erfolgen hätte, obwohl diese bereits im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes erfolgt war. Letztlich wurde dieser Prüfauftrag durch folgende Formulierung ersetzt und mehrheitlich vom Rat beschlossen:

  1. ) Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird über die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h entschieden, wenn die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen sind:

Nadorster Straße: zwischen dem Übergang zur Heiligengeiststraße (Gertrudenfriedhof) und der Einmündung Hochheider Weg;

Hauptstraße: zwischen Marktplatz Eversten (Einmündung Wienstraße) und Friedhof Eversten (Kreuzungsbereich Eichenstraße / Edewechter Landstraße / Hauptstr.);

Hundsmühler Straße: zwischen Einmündung Hausbäker Weg und Übergang zur Hauptstraße;

Cloppenburger Straße: zwischen dem Kreuzungsbereich Buschhagenweg / Sandkamp / Cloppenburger Straße und der Kreuzung Bremer Straße

Bremer Straße: auf dem Abschnitt zwischen den Kreuzungen Cloppenburger Straße und Schützenhofstraße; 

Bereits 2015 waren nicht nur unseres Erachtens die rechtlichen Grundlagen gegeben, um die Anordnung auch gemäß der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) zu treffen. Lediglich die oberste niedersächsische Verkehrsbehörde legt den §45 anders aus und hatte, so die mündliche Auskunft der Verwaltung, der Stadt im Vorgriff mitgeteilt, eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung einkassieren zu wollen.

Seither hat eine Vielzahl an Kommunen im Bundesgebiet bewiesen, dass bereits nach der geltenden StVO eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Ebenso befassten sich verschiedene Gerichte mit der Materie und urteilten im Interesse des Lärmschutzes. So stärkte bspw. das VGH Baden-Württemberg mit seinem richtungsweisenden Urteil vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449-17) die Lärmaktionsplanung von Städten und Gemeinden (vgl. https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/5460931?QUERYSTRING=Az.+10+S+2449-17).

Das Gericht hat nicht nur klare Aussagen zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen gegenüber den Fachbehörden getroffen, sondern der Beschluss enthält auch umfassende Ausführungen zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Tempo 30 innerorts bei Lärmpegeln, die unterhalb der Werte der Lärmschutz-Richtlinien im Straßenverkehr liegen. Die ausbleibende Umsetzung straßenverkehrsbeschränkender Maßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden hatte zuvor einen häufigen Kritikpunkt seitens etlicher Kommunen in Baden-Württemberg dargestellt. In seinem Urteil hat der VGH festgestellt, dass die für die Umsetzung zuständigen Fachbehörden an ermessensfehlerfreie Festlegungen in Lärmaktionsplänen gebunden sind. Der fachrechtliche Ermessensspielraum der Fachbehörden wird insoweit durch die Lärmaktionsplanung überlagert.

Seit diesem Urteil herrscht in der auch Oldenburg betreffenden Angelegenheit Klarheit, so dass etliche Kommunen bspw. im Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich einen neuen Anlauf zur Ausweisung von Tempo 30 im Hauptverkehrsnetz nahmen. Nachzulesen u.a. in der kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion „Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen für Tempo 30 im Regierungsbezirk Karlsruhe“ (Drucksache 16/6201) (vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6201_D.pdf).

Vor diesem Hintergrund sehen wir die rechtliche Fragestellung geklärt, so dass gemäß des am 21.12.2015 getroffenen Beschlusses über die Ausweisung vom Rat entschieden werden kann. Im Interesse des Emissionsschutzes und der Verkehrssicherheit sollte Oldenburg seinem eigenen Lärmaktionsplan endlich gerecht werden und die vorgesehen Maßnahmen ergreifen.

gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 5.7.2021

Ressourceneinsatz zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in der mittelfristigen Planung

Wir bitten die Verwaltung um Auflistung aller sich in der Überlegung oder Planung befindlichen Radinfrastrukturprojekte für die mittelfristige Planung, insbesondere die Haushaltsjahr 2022 und 2023.

Nachdem die Verwaltung im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen mitgeteilt hat, dass derzeit nur eine Verwaltungskraft für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie in Frage käme und diese Verwaltungskraft bereits mit anderen Aufträgen ausgelastet sei, erbitten wir von der Verwaltung eine erste Kostenschätzung für eine Vergabe an ein externes Büro.

Im Rahmen der Beratung des Themas „Fleiweg“ in der vorletzten Sitzung des Verkehrsausschusses erklärte die Verwaltung, dass u.a. die Radroute Nord eine höhere Priorität bei der Umsetzung genieße. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche Radinfrastrukturprojekte sich verwaltungsseitig in der mittelfristigen Planung, insbesondere für die Jahre 2022 und 2023, befinden und für die kommenden Haushaltsjahre zur Umsetzung dem Rat vorgeschlagen werden sollen. Diese sind bitte verwaltungsseitig nach Prioritäten zu ordnen und mit einer groben Kostenschätzung zu versehen.

Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, welche „Lücken“ im Radverkehrsnetz bestehen und aus Sicht der Verwaltung noch zu schließen sind. Auch hier bitten wir um Auflistung nach Prioritäten und der Ergänzung um eine grobe Kostenschätzung.

Innerhalb des letzten Jahres hatte das Amt für Verkehr und Straßenbau mehrere Abgänge zu verzeichnen. Hinzu kamen auch eine strukturelle Neuordnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, wie viele Stellen im vorher genannten Amt aktuell nicht besetzt sind. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, wie viele Stellen aus Sicht der Verwaltung in dem neu geschaffenen Amt für Klimaschutz und Mobilität noch zu besetzen sind.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.7.2021

Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen für das Quartier rund um die Dede- Dragoner- und Schulstraße

Beschlusstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer ersten Arbeitsgruppensitzung im September einzuladen, die das Ziel verfolgt, Maßnahmenvorschläge zur baulichen Umgestaltung des Verkehrsraumes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreter*innen der Anwohnerschaft, der Fraktionen sowie der Verwaltung zusammen und tagt öffentlich. Die Sitzungen werden protokolliert und es wird die Möglichkeit geboten, externe Referent*innen einzubeziehen.

Die Auswahl der teilnehmenden Anwohnerschaft und die Rückkopplung ins Quartier übernimmt die örtliche Bürgerinitiative.

Der Geltungsbereich des Arbeitsfeldes umfasst folgende Straße:

Alteneschstraße, Alter Kamp, Behrensstraße, Dedestraße, Dragonerstraße, Kammstraße, Nollstraße, Plaggenhau, Schulstraße, Ulmenstraße.

Begründung:

Die intensive Diskussion um den Ausbau des Sandweges hat gezeigt, dass sich der Aufwand einer Arbeitsgruppe lohnt und deren Einrichtung ein sinnvolles Instrument darstellt, um in einem gemeinsamen und verstetigten Austausch Verständnis für die unterschiedlichen Blickwinkel zu gewinnen und letztlich den vielfältigen Anforderungen und Erwartungen mit einer gemeinsamen Idee Rechnung zu tragen.

Im Falle des o.g. Quartiers geht es nicht nur um die Möglichkeit mit verkehrsrechtlichen Mittels eine Verbesserung der aktuellen Situation herzustellen, wie es womöglich im Rahmen der letzten Verkehrsausschusssitzung anklang, sondern um die Fragestellung, wie ein Quartier im Kontext der Klimaziele und dem damit notwendigen Mobilitätswandel baulich umgestaltet werden kann. Dieser Prozess und seine Ergebnisse könnten gleichzeitig als Muster für andere Quartiere der Stadt dienen, in denen ähnliche Bedürfnisse seitens der Anwohnerschaft bestehen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 28.6.2021

Umgang mit der Straßenlandschaft im Quartier NeuDonnerschwee

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragestellungen:

1) Bestünde für die Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft (BTG) Straßenlandschaft Oldenburg NeuDonnerschwee unter fachlicher und finanzieller Beteiligung der Stadt Oldenburg die Möglichkeit, bestimmte Bereiche der Straßenlandschaft umzugestalten, bspw. in Kfz-freie Straßenabschnitte?

2) Wäre es nicht angemessen, dass die Stadt Oldenburg die Trägerschaft für die aus Sicht der o.g. BTG halböffentlichen Straßenlandschaft übernimmt?

Begründung:

Der Beirat der Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft (BTG) Straßenlandschaft Oldenburg NeuDonnerschwee trat an uns mit der Bitte heran, folgenden Sachverhalt zu klären:

Seit Beginn des Bezugs von NeuDonnerschwee gibt es vielfältige Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten auf dem Gelände. Diese werden laut der o.g. BTG sowohl von Anwohner*innen als auch vonseiten des erheblichen Durchgangsverkehres zu Hauptverkehrszeiten zwischen der Ammergau- und der Kasernenstraße verursacht. Aus diesem Grund beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit Vorschlägen zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Quartier, um letztlich das Gefahrenpotenzial für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu mindern und die Lebensqualität der Bewohner*innen zu erhöhen. Eine ins Auge gefasste Idee wäre die Sperrung bestimmter Straßenabschnitte, die nicht der Erschließung von Einstellplätzen dienen, für den Kfz-Verkehr.

In diesem Zusammenhang steht jedoch die Klärung der rechtlichen Situation besagter Straßenlandschaft.

Der Bebauungsplan M-667 trifft hierzu folgende Aussage:

„Die interne Erschließung des Gebietes erfolgt über Privatstraßen, für die überwiegend 6,00m breite Verkehrsflächen festgesetzt werden. Um die privaten Verkehrsflächen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erfolgt für alle privaten Verkehrsflächen die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leistungsrechtes zugunsten der Öffentlichkeit. Die öffentliche Zugänglichkeit aller im Plangebiet vorhandener Verkehrsflächen

wird im Weiteren grundbuchrechtlich gesichert. Dieses Vorgehen wird im Rahmen eines begleitenden städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan M-667 geregelt.“

Der Bremer Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für öffentlichen Straßenpersonenverkehr Lothar Holger Fiedler, der auch Wohneigentümer auf dem Gelände ist, vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich nicht um reine Privatstraßen, sondern um halböffentliche Straßen handelt, so dass die Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft nicht eigenmächtig handeln könne.

Sollte letzteres zutreffend sein, läge es nahe, dass sich die Stadt zusammen mit der BTG in der Verantwortung befindet, sich um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände zu kümmern. Bisher wies die Stadtverwaltung dieses von sich, indem sie sich darauf zurückzog, dass es sich um eine reine Privatstraßenlandschaft handle.

Der Umstand, dass die öffentliche Zugänglichkeit aller Verkehrsflächen grundbuchrechtlich zugesichert ist, spricht eher dafür, dass nicht alle Pflichten allein auf die Eigentümer*innen abgeladen können. Grundsätzlich sollte die Stadt darum bemüht sein, die in dieser Angelegenheit begangenen Konstruktionsfehler der jüngeren Vergangenheit zu korrigieren.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 28.6.2021

Aufstellflächen für Radfahrende an den Bahnübergängen Schützen- und Artillerieweg

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob die Einrichtung von Aufstellflächen für Radfahrende an den Bahnübergängen am Schützen- und am Artillerieweg grundsätzlich möglich ist.

Wenn dem so ist, bitten wir um Auskunft, welche Maßnahmen und Mittel notwendig sind, um die Aufstellflächen herzurichten.

Sollte dem nicht so sein, bitten wir um Mitteilung, welche baulichen und verkehrlichen Einschränkungen dazu führen, dass die Aufstellflächen nicht eingerichtet werden können, und weshalb diese gemäß Auffassung der Verwaltung nicht zu beseitigen sind.

Begründung:

Aufgrund der Lage zwischen den Studierendenwohnanlagen und der Universität Oldenburg sind die Bahnübergänge am Artillerieweg und am Schützenweg besonders stark vom Fuß- und Radverkehr frequentiert.

Im Bereich der Bahnübergänge kommt es auf den zu schmalen Gehwegen bei geschlossenen Schranken zu einer Ansammlung von Radfahrenden und zu Fußgehenden. Beim Öffnen der Schranken kommt es regelmäßig zu konfliktträchtigen Situationen, da sich die verschiedenen Verkehrsströme zum Teil an diesen engen Stelle begegnen und spontanes Ausweichen auf die Fahrbahn hervorruft. Eine Aufstellfläche für Fahrradfahrende vor dem PKW-Verkehr könnte hierbei eine Abhilfe schaffen. Dieses trüge auch dazu bei, dass der Radverkehr stärker auf Fahrbahn abgewickelt wird und der Gehweg in seiner originären Funktion den schwächsten Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stünde. Kollisionen von zu Fußgehenden und Radfahrenden sowie die damit verbundenen spontanen Ausweichbewegungen auf die Fahrbahn beim Öffnen der Schranken könnten somit unterbunden werden.

gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 7.6.2021

Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in der Dede-, Dragoner- und Schulstraße“

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu den im anliegenden Schreiben der Anwohner*inneninitiative vorgeschlagenen Maßnahmen eine Stellungnahme abzugeben.

Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wann in den besagten Straßen die letzten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und welche Beobachtungen gemacht wurden.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 22.4.2021

Ordnungswidriges Parken auf den Gehwegen beenden

Für die Beratungen bitten wir die Verwaltung um folgende Auskünfte:

  • In welchen Straßen duldet die Stadt Oldenburg ordnungswidriges Parken von Pkw auf den Gehwegen?
  • Weshalb ahndet die Stadt Oldenburg diese Ordnungswidrigkeit nicht oder legalisiert sie zumindest mittels Aufstellens des Verkehrsschildes 315 in den betroffenen Straßen?
  • Wie bewertet die Verwaltung diese Praxis in Bezug auf den vom Rat beschlossenen kommunalen Aktionsplan Inklusion, der u.a. das Ziel verfolgt, dass sich alle Menschen frei und ungehindert bewegen können?

(https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/50/KAI_2016/Kommunaler_Aktionsplan_Inklusion.pdf, Seite 41)

Begründung:

Das Straßenverkehrsordnung regelt, wo Kraftfahrzeuge im Straßenraum abgestellt werden dürfen. Die Gehwege gehören nicht dazu, es sei denn, das Verkehrsschild 315 gestattet es. Auf Nachfrage unserer Fraktion teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie in Absprache mit der Polizei diese Ordnungswidrigkeit in „älteren Stadtquartieren“ dulde, auch wenn in der Straßenverkehrsordnung keine Regelung zu solch einer Duldung vorhält. Hintergrund unserer Anfrage war der Hinweis seitens der Bürgerschaft, dass in der Acker- sowie Brommystraße regelmäßig die Bürger*innensteigen zugeparkt sind, so dass es zu Beeinträchtigungen unter den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen kommt.

Diese Verwaltungspraxis hält meine Fraktion für nicht hinnehmbar und sehen daher die Notwendigkeit, dass sich der Rat mit dieser Angelegenheit auseinandersetzt. Aus Sicht unserer Fraktion überwiegen die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen gegenüber den Interessen der Fahrzeughalter*innen, ihren Pkw auf diese Art und Weise im öffentlichen Raum abzustellen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 22.4.2021

Gesicherte Fahrradgarage im Bereich Wildenloh/Eversten

Mit dem Verweis auf den Bericht aus der NWZ vom 10.04.2021 bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden müssten, um diese Überlegung in Kooperation mit der Gemeinde Edewecht realisieren zu können. Diesbezüglich erbitten wir eine Schätzung der Gesamtkosten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 15.3.2021

Stand der Ausbaupläne für den Hörneweg

Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandbericht.

Im Protokoll vom 16.03.2015, unter TOP 9.2, Seite 10/16, vorletzter Absatz, heißt es:

„Die Verwaltung hält als Ergebnis fest, dass eine Maßnahmenverschiebung zu einem späteren Zeitpunkt vom Ausschuss befürwortet wird und die Zeit genutzt werden soll, um Gespräche zum Ausbau mit den Anliegern zu führen.“

Hierzu fragen wir:

1.) Welche Gespräche mit welchem Ergebnis haben bislang stattgefunden?

2.) Welche Gespräche sind zu welchem Zeitpunkt geplant?

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 15.3.2021

Städtische Lastenradförderung 2021

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, der eine Bereitstellung von weiteren 100.000 Euro vorsieht. Hierzu sind Gelder aus dem Klimaschutzfond zu verwenden.

Dieser Beschlussvorschlag ist sowohl im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima als auch im Verkehrsausschuss zu beraten, bevor er über den Allgemeinen Ausschuss in den Verwaltungsausschuss und Rat mündet.

Begründung:

Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion sollten aufgrund der hohen Nachfrage für die sog. Lastenradförderung weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund einer angedachten Verwendung von Mitteln aus dem Klimafond sollte der thematisch federführende Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima in die weitere Beratung eingebunden werden.

gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 15.3.2021

Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014, Dringlichkeitsliste – Fortschreibung 2021

Beschlussvorschlag:

Die Punkte A6 (Entlastungsstraße (von Alexanderstraße bis Ammerländer Heerstraße)) sowie

A7 (Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg) werden gestrichen.

Begründung:

Aus bekannten Gründen lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bau der sog. Entlastungsstraße ab.

In der Angelegenheit Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg würde eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht unserer Fraktion die weiterhin laufende Beratung über den zukünftigen Umbau besagten Straßenabschnittes mit Blick auf die Einführung von Tempo 30-Abschnitten ignorieren (Stichwort: Herausnahme aus dem Vorrangnetz) und ein Ergebnis vorwegnehmen.

gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 1.3.2021

Verkehrsführung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen infolge der Sperrung der Wege im Bereich des ehemaligen „Wall-Kinos“ am Heiligengeistwall

Durch die von der Stadt Oldenburg angeordnete Sperrung des Fuß- und Radweges im Bereich des ehemaligen Wallkinos am Heiligengeistwall kommt es derzeit zu Einschränkungen und Gefährdungen durch Umleitungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen bzw. kurzfristiges Tätigwerden der Verwaltung um zu einer sichereren Verkehrsführung zu kommen:

  1. Wie lange wird die o.g. Sperrung der Nebenwege im Bereich des ehem. Wall-Kinos bestehen bleiben?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die derzeitige Maßnahme aus Sicht der Verkehrssicherheit, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf die ohnehin viel zu schmalen Nebenwege auf der gegenüber liegenden Seite ausweichen sollen und sich dort im Gegenverkehr bewegen müssen?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Situation an der Ampelanlage Mottenstraße/Heiligengeistwall und die viel zu begrenzten Aufstellungsflächen an dieser Anlage?
  4. Wird für den Zeitraum der o.g. Sperrung die Ampelschaltung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen optimiert, damit es nicht zu den derzeitigen Ansammlungen von Querungwilligen kommt?
  5. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, zumindest die Radfahrer*innen in diesem von der Sperrung betroffenen Bereich auf der Fahrbahn des Heiligengeistwalles zu führen und mit Hilfe von Baken oder Aufbringen einer weißen Trennline, ggf. Tempo-30-Ausweisung für diesen Gefahrenbereich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit der o.g. Nutzer*innen zu kommen?

gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 14.12.2020

Richtlinie der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffung von Lastenrädern (Richtlinie zur Lastenradförderung)

Wir bitten um Berücksichtigung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:

Die oben genannte Richtlinie wird wie folgt geändert:

  • In § 1 Gegenstand der Förderung, Absatz 1 Satz wird das Gesamtgewicht von 200kg auf 180kg abgesenkt, so dass der Passus neu lautet:

„Gefördert wird der Kauf von neuen ein- und zweispurigen Lastenrädern, die mindestens ein Gesamtgewicht von 180 Kilogramm tragen und hierunter eine Lastenzuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.“

  • Des Weiteren wird die Richtlinie um die Förderung von Fahrradanhängern in einem Umfang von 50% des Netto-Kaufpreises, maximal jedoch 150 Euro erweitert und entsprechend in ihrer textlichen Ausformulierung angepasst.
  • In § 4 Art, Umfang und Höhe der Förderung, Absatz 4 werden neben der Ergänzung um die o.g. Fahrradanhänger der bisher benannte Förderumfang sowie die Förderhöhe verändert, so dass folgendes zukünftig gilt
  1. für Lastenräder (rein muskulärer Antrieb) gelten 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 800,00 Euro
  1. für Lastenpedelecs und Lasten-E-Bikes gelten 33 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1200€
  • Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro für den Verzicht auf ein KFZ nach 36 Monaten ausgeschüttet. Dafür dürfen Haushalte, die eine Förderung empfingen, während dieser Frist kein Kraftfahrzeug besitzen oder anschaffen bzw. der Haushalt entscheidet sich innerhalb des ersten Jahres dazu, ein Kraftfahrzeug abzumelden.

Begründung: 

Die Absenkung des Gesamtgewichts dient dem Ziel, dass am Markt gängige Lastenräder ebenso von der Förderung abgedeckt werden.

Die Einbindung der Fahrradanhänger nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer*innen und stellt zudem eine ressourcenschonende Variante des Mobilitätswechsels dar. Solch eine Förderung gibt es bereits im Bundesgebiet, bspw. in der Stadt Regensburg.

Die Änderungen zum Förderumfang sowie der Förderhöhe verfolgen zum einen das Ziel, einen tatsächlichen Anreiz zu setzen und den Mitnahmeeffekt zu minimieren, zum anderen die oftmals kostengünstigeren Varianten, bei denen reine Muskelkraft eingesetzt wird, gegenüber den Varianten mit elektrischer Unterstützung ebenfalls aus Gründen der Ressourcenschonung zu bevorteilen. Beispiele für den Förderumfang und die Förderhöhe gibt es sowohl im Bundesgebiet als auch im benachbarten Österreich zu genüge. Übersichtlich nachzulesen u.a. auf https://www.greenbike-shop.de/blog/lastenrad-foerderung-uebersicht-der-kaufpraemien/?keyword=&device=c&network=g&gclid=EAIaIQobChMI7Kq01L7N7QIVzZ13Ch2CuQZHEAAYAiAAEgJ01fD_BwE

Der Nachhaltigkeitsbonus soll darüber hinaus nochmals einen Anreiz schaffen, tatsächlich auf ein eigenes Kraftfahrzeug zu verzichten. Diesen Bonus gibt es bspw. in der Stadt Mannheim.

Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 16.11.2020

Neuer Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030

Beschlussvorschlag:

Die Beratung über die Beschlussfassung eines sog. Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 wird zumindest solange zurückgestellt, bis der Rat ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg festgelegt hat.

In der Zwischenzeit erstellt die Verwaltung eine Auflistung aller konkreten Maßnahmen sowie erklärten Zielrichtungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 2001 sowie dem Strategieplan Mobilität und Verkehr (smv2025) aus dem Jahr 2014. Diese Auflistung beinhaltet einen Vermerk über den Stand der Umsetzung und eine Erläuterung, in welcher Form eine Umsetzung erfolgte bzw. aus welchen Gründen eine Umsetzung bzw. Einhaltung des Zieles nicht stattfand.

Über das Ergebnis berät im Anschluss der Verkehrsausschuss.

Begründung:

Bereits in der Vergangenheit wurden mit viel Aufwand und erheblichen Kosten o.g. Pläne erstellt, die u.a. das grundlegende Ziel beinhalteten, die Menge des motorisierten Individualverkehrs (MIV), folglich des Hauptemittenten an klimaschädlichen Gasen des in der Stadt befindlichen Verkehres zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die nun verwaltungsseitig beabsichtigte „deutlichere Ausrichtung“ in Sachen Klimaschutz nicht neu. Der Unterschied zu 2001 ist jedoch, dass wir heute besser denn je wissen, dass der vorhandene Verkehrssektor maßgeblich den Klimawandel vorantreibt und in welchem Umfang er dieses tut. Anhand dieses zu errechnenden Umfangs kann der notwendige Wirkungsgrad an die Mobilität verändernden Maßnahmen ermittelt werden, woraus sich wiederum auch konkrete Maßnahmen ableiten lassen. Welche Maßnahmen jedoch in welchem Zeitraum zwingend umzusetzen sind, entscheidet das bisher nicht vom Rat der Stadt verabredete Ziel der städtischen Klimaneutralität. Daher ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion unabdingbar, dass eine Beschlussfassung solange zurückgestellt wird. Ohne ein klares Ziel, das entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hat, halten wir es nicht für verantwortlich, erneut Gelder und Personalkapazitäten in einem aufwendigen Prozess zu binden, an dessen Ende leider, so zeigen es die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, immer noch nicht feststeht, ob der Plan bzw. entscheidende Teile dessen auch eine Umsetzung finden.

Denn trotz aller wohl- und ambitioniert klingenden Prosa, die in der aktuellen Verwaltungsvorlage auch wieder ihren Niederschlag fand, nahm der MIV in der Stadt innerhalb der letzten 20 Jahren zu. Daher stünde des dem Rat und der Verwaltung insgesamt gut zu Gesicht, vorab eine kritische Fehleranalyse durchzuführen, um ebenjene Fehler nicht zu wiederholen oder aber Erwartungen zu wecken, denen man am Ende nicht gerecht wird – mit all den Folgen für die politische Beteiligungskultur. Denn es ist leider nur ein Teil der Wahrheit, dass, wie der Verkehrsdezernent im heutigen NWZ-Interview ausführt, mit der Beschlussfassung über einen Plan die von politischen Wahlbeamt*innen geführte Verwaltung an dessen Umsetzung gebunden ist. In welcher Form, mit welchem Nachdruck und welcher zeitlichen Abfolge sie Dinge ins Verfahren gibt, hängt sehr davon ab, in welcher Detailschärfe ein Plan ausformuliert ist und welche Maßnahmen der eigenen politischen Auffassung eines direkt gewählten Oberbürgermeisters als Verwaltungschef entspricht.

So wurden trotz aller Festlegungen des VEP Vorhaben verwaltungsseitig vorangetrieben und von einer Mehrheit des Rates beschlossen, die die maximale Anzahl der im Innenstadtbereich in konzentrierter Form neu zu schaffenden Kfz-Stellplätzen übertraf. Des Weiteren wurde die damit verknüpfte Maßnahme der Reduzierung von Einzelstellplätzen nicht konsequent ausgeführt. Ebenso konnte beobachtet werden, dass Anträge aus den Reihen des Rates, die die Umsetzung explizit genannter Maßnahmen des smv2025 einforderten, mehrheitlich abgelehnt wurden. Das ist zwar legitim, lässt jedoch an der Ernsthaftigkeit von politischen Vorgängen und Absichtserklärungen zweifeln.

Deshalb ist es aus unserer Sicht ebenfalls notwendig, zum jetzigen Zeitpunkt auch im Sinne der Einwohnerfragen zu klären, ob die Breite des Rates und die Führungskräfte der Verwaltung mit der neuerlichen Fortschreibung das gleiche Ziel verfolgen. Übereilt einen Plan in Auftrag zu geben, nur um vor einer anstehenden Kommunalwahl gegenüber der Öffentlichkeit den wohlfeilen Eindruck erwecken zu wollen, man sei gewillt zukünftig sowohl die für das Stoppen des Klimawandels als auch zur Lösung der grundsätzlichen Verkehrsprobleme notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann unseres Erachtens nicht im Sinne des Rates sein.

gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Gemeinsamer Antrag vom 22.9.2020

„Prüfung einer Einbahnregelung auf dem Wallring“

Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Gruppe Die Linke/Piraten, die Fraktion WFO/LKR sowie die FDP-Fraktion stellen den Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Prüfung einer Einbahnregelung auf dem Wallring“.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einrichtung einer separaten, durchgehenden Busspur auf dem Wallring im Bereich der Straßenzüge Heiligengeist- Theater- und Schlosswall eine Einbahnregelung für den motorisierten Individualverkehr zu prüfen. Der Prüfauftrag soll die Führung des Einbahnverkehrs in beide Richtungen umfassen, wobei die Busspur jeweils innenliegend geführt werden soll. Die Leistungsfähigkeit der Alternativen ist anhand von Verkehrsdaten darzustellen.

Des Weiteren möge die Verwaltung prüfen, ob das Einrichten einer reinen Fahrradspur für beide Richtungen, in voller Breite einer jetzigen Autospur möglich wäre. Dazu können auch Teile der Nebenanlagen, die jetzt von Radfahrern genutzt werden, eingebunden werden. Diese Fahrradspur sollte asphaltiert sein, von dem mobilisierten Verkehr und von den Fußgängern getrennt sein. Sie sollte möglichst die aus den Bussen Aussteigenden nicht behindern.

Die sich aus den geprüften Verkehrsführungen ergebenden Auswirkungen auf die umliegenden Quartiere sind darzustellen und es sind verkehrliche Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungsverkehren in diese Quartiere vorzulegen.
Sollte sich im Zuge der Neuplanungen aus Sicht der Verwaltung die Gelegenheit bieten, vorhandene Engstellen auf den Nebenanlagen mithilfe ergänzender baulicher Maßnahmen zu beseitigen, sind diese dem Rat zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Eine durchgängige Busspur auf dem Wallring führt zu einer deutlichen Beschleunigung und damit zu einer Attraktivitätssteigerung des busgestützten ÖPNV. Der ÖPNV leistet neben seiner sozialen Funktion einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Verkehrswende. Die Stärkung des ÖPNV ist daneben ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Aus diesen Gründen befürworten die antragstellenden Fraktionen die Prüfung einer verkehrlichen Neuordnung auf dem Wallring und greifen damit u.a. eine Anregung VWG auf.

In diesem Zusammenhang wollen die antragstellenden Fraktionen auch grundsätzlich die Situation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen verbessern und Engstellen sowie Gefahrenbereiche beseitigen. Hierzu gehört auch die Prüfung einer reinen Fahrspur für Radfahrer*innen.

SPD-Fraktion Fraktion                                          Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Ulf Prange                                                     gez Sebastian Beer
Renke Meerbothe                                                 Pierre Monteyne

Gruppe Die Linke / Piraten                                   Fraktion WFO / LKR
gez. Hans Henning Adler                                      gez. Dr. Hans Hermann Schreier
Jan-Martin Meyer                                                  Franz Norrenbrock

FDP-Fraktion
gez. Dr. Christiane Ratjen-Damerau


Antrag vom 14.6.2020

Sachstand über die Bereitstellung weiterer Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen

Die Ratsfraktion hatte mit Antrag vom 26.9.2019 folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:

„Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Aufgrund der Flächenkonkurrenz und des Ziels einer klimaschützenden Mobilitätswende werden hierfür vordringlich Kfz-Einstellplätze verwendet. Ausgenommen hiervon sind Kfz-Einstellplätze, die bisher für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung vorgehalten werden oder von Anwohner*innen mit einem entsprechenden Bewohner*innenparkausweis genutzt werden.

Die hierfür notwendigen Finanzmittel wird die Verwaltung über eine Änderungsliste zum eigenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beordnen.“

Dieser wurde im Oktober auf Antrag der CDU mit 8 zu 3 Stimmen vertagt und in der Novembersitzung erneut beraten. Am 25.11.2019 unterstützte die Mehrheit des Rates Änderungsanträge der CDU und der Gruppen Die Linke/Piratenpartei, so dass der letztlich getroffene und inhaltlich deutlich abgeschwächte Beschluss wie folgt lautete:

„Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Um dieses Ziel zu erreichen, können im Einzelfall auch bestehende Kfz-Einstellplätze umgewandelt werden, wo dies notwendig ist. Darüber wird im Einzelfall vom Rat nach Vorberatung im Verkehrsausschuss und im Verwaltungsausschuss entschieden.“

Des Weiteren hatte die Verwaltung in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.10.2019 folgendes in ihrer Vorlage ausgeführt:

„Das Ziel der Erweiterung der Abstellanlagen ist daher bereits im Rahmen der Erstellung des Green City Plan und der Fortschreibung des Strategieplans Mobilität und Verkehr formuliert worden. Beabsichtigt ist dabei ein quantitativer als auch qualitativer Ausbau der Anlagen. So sollen bestehende Anlagen erweitert werden (Pferdemarkt, Heiligen-geistwall, Kasinoplatz, Staulinie), als auch neue Anlagen geschaffen werden (Friedensplatz, Pferdemarkt, 91er Straße). Eine Ausstattung mit Überdachung, Gepäckaufbewahrung und Akku-Lademöglichkeit wurde im Green City Plan geprüft und soll für einzelne Anlagen umgesetzt werden. 

Bereits in der Vergangenheit wurden auch vorherige Pkw-Parkstände für einen Ausbau der Fahrradabstellanlagen genutzt (Ritterstraße, Kasinoplatz). Derzeit werden am Heiligengeistwall bislang für Taxis reservierte Parkstände zu Fahrradabstellanlagen umgewandelt. Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses über die konkreten Vorschläge zum Ausbau der Fahrradabstellanlagen im Bereich der Innenstadt berichten.“ 

Dieser Bericht hätte demnach Anfang dieses Jahres erfolgen sollen. Da dies leider bisher nicht geschehen ist, fordern wir die Verwaltung auf, der Ankündigung in der o.g. Vorlage (19/0799) nachzukommen.

gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 8.6.2020

Weiteres Verfahren zur Umsetzung der Ergebnisse der Ideenwerkstatt zur Umgestaltung der Cloppenburger Straße

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie das weitere Verfahren zur politischen Beratung der Ergebnisse der Ideenwerkstatt und der dort erarbeiteten Vorzugsvariante verwaltungsseitig angedacht ist.

Begründung: 

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2019 wurden die Ergebnisse der Ideenwerkstatt sowie die erarbeitete Vorzugsvariante vorgestellt. Die Verwaltung führte in der Vorlage 19/0366 aus, dass nach der bisherigen Dringlichkeitsliste der Straßenbaumaßnahmen die Cloppenburger Straße mit Priorität 3 eingestuft wird und daher eine bauliche Veränderung eher mittel- bzw. langfristig angedacht ist.

In Anbetracht des mit Blick auf den Klimawandel dringend notwendigen Mobilitätswandels ist diese Prioritätensetzung aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion nicht mehr angemessen. Daher sollte die politische Beratung der Ergebnisse zeitnah erfolgen, um hieraus resultierende Investitionsmittel in den kommenden städtischen Haushalten beordnen zu können.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 8.6.2020

Herausnahme der Roonstraße/Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof aus dem Vorbehaltsnetz der Stadt Oldenburg

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob rechtliche Gründe gegen eine Herausnahme des gesamten Abschnittes oder eines Teilabschnittes, bspw. Roonstraße/Hindenburgstraße, aus dem städtischen Vorbehaltsnetz sprechen.

Begründung: 

Das Ziel der Herausnahme ist die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, im Dobbenviertel eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 anordnen zu können, wie es u.a. die dortige Bürgerinitiative seit sehr vielen Jahren fordert.

Dieses würde nicht nur eine Reduzierung des Lärms und der Erschütterungen bedeuten, sondern auch die Verkehrssicherheit innerhalb des Mischverkehrs steigern und die Attraktivität für Schleichverkehre mindern.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 26.2.2020

Planungen für einen Premiumradweg zwischen Bad Zwischenahn und Oldenburg

Die NWZ berichtete am 12.02.2020 über Überlegungen der Gemeinde Bad Zwischenahn, eine „Fahrradstraße“ – wahrscheinlicher ist ein Premiumradweg – nach Oldenburg zu planen und hierfür Fördergelder beantragen zu wollen. Nachzulesen unter: https://www.nwzonline.de/plus/bad-zwischenahn-verkehrskonzept-fuer-bad-zwischenahn-fahrradstrasse-nach-oldenburg-im-gespraech_a_50,7,1148145573.html

Zitat aus der Meldung: „Und noch eine zweite Fahrradstraße ist im Gespräch. Sie soll künftig Bad Zwischenahn über den Heiderosenweg, den Portsloger Damm und die Wildenlohslinie mit Oldenburg verbinden. Zwar gibt es eine direkte Radverbindung an der Bahnstrecke nach Oldenburg, die gehört aber der Bahn und es ist nicht sicher, dass der Pachtvertrag auch in einigen Jahren noch verlängert wird. Die Gemeinde möchte eine ausreichend breite, asphaltierte und schnelle Strecke schaffen. Dafür müsste zwischen Heiderosenweg und Portsloger Damm eine neue Verbindung gebaut werden. Der Portsloger Damm und die Wildenlohslinie, beide dringend sanierungsbedürftig, würden künftig hauptsächlich auf den Radverkehr ausgelegt – aber so, dass Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge sie noch nutzen können. Diese neue Verbindung, so Karl-Heinz Bischoff, würde über einen Radweg am Birkenweg auch das Industriegebiet Kayhauserfeld anbinden – zudem auch die Orte Petersfehn, Friedrichsfehn und Portsloge. Der Autoverkehr aus Richtung Portsloge soll möglichst über den Birkenweg in Richtung Woldlinie geleitet werden. Mit der Gemeinde Edewecht hat die Verwaltung schon gesprochen, Anwohner sollen von beiden Gemeinden gemeinsam informiert werden.[…]

Nach dem ursprünglichen Plan hätte das Verkehrskonzept im Verwaltungsausschuss am 18. Februar beschlossen werden können. Jetzt einigten sich die Fraktionen darauf, es im Mai erneut im Ausschuss zu beraten und dann im Rat zu verabschieden. Um die Frist für erste Förderanträge einhalten zu können, soll der Verwaltungsausschuss aber die grundsätzliche Idee der Fahrradstraße nach Oldenburg bereits absegnen.“

Auf der dem Artikel beigelegten Karte wird diese Radwegeverbindung bis ins Oldenburger Stadtgebiet geführt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es für die Realisierung dieses Projektes nicht hilfreich wäre, wenn die Stadt Oldenburg sich mit Blick auf die Fördergelder des Landes den Planungen der Nachbargemeinden zeitnah anschließt. Hierzu bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 24.2.2020

Planungen für einen „fahrradgerechten Ausbau Quellenweg“ vormals ‚Fahrradstraße Quellenweg“

In der Ratssitzung am 25.03.2019 fand auf Antrag der Grünen-Ratsfraktion ein Beschlussvorschlag die Mehrheit, der die Verwaltung beauftragte Planungen zur Einrichtung einer „Fahrradstraße Quellenweg“ einzuleiten und hierfür im Haushalt freigewordene Mittel unterjährig zu verwenden. Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2020 meldete die NWZ am 07.12.2019, dass die Fraktionen von CDU und FDP die Einrichtung einer Fahrradstraße Quellenweg weiterhin ablehnen und deshalb die Streichung der im Verwaltungsentwurf vorgesehenen 25.000€ an Planungsmitteln fordern.

Letztlich einigten sich SPD, CDU und FDP auf einen gemeinsamen Haushalt und beschlossen am 20.01.2020 mehrheitlich, dass die Planungsmittel im Haushalt enthalten bleiben, jedoch die Produktbezeichnung „Fahrradstraße“ durch die „Fahrradgerechter Ausbau“ ersetzt wird. Weitere Erläuterungen waren dem Beschluss nicht beigefügt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Mitteilung, was sie unter „fahrradgerechtem Ausbau“ versteht, wie dieses auf den Quellenweg als Tempo-30-Zone Anwendung finden soll und in welchen Schritten sie die Planung dieses Jahr vorantreiben wird.

gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 6.2.2020

Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bereich der Oldenburger Innenstadt/Wallring

In der Anlage übersenden wir Ihnen exemplarisch Fotos aus dem letzten Jahr, die tagsüber aufgenommen wurden. Diese belegen, dass trotz entsprechender Überwachung des ruhenden Verkehrs diese unerlaubten Parkvorgänge an der Tagesordnung sind. Teilweise versperren parkende Fahrzeuge sogar widerrechtlich Passagen und Wege (Bsp. Wegeverbindung Gaststraße zum Burgstraßeninnenhof). Daher fragen wir:

1. Wie kann es nach Einschätzung des ZAD zu solchen Vorfällen kommen?

2.       Wie ist die Überwachung an den Wochenenden geregelt?

3.       Findet damit lückenlos eine entsprechende Überwachung des ruhenden Verkehrs statt?

4.       Wann bzw. in welchen Fällen übernimmt die Polizei diese Überwachungsaufgaben?

5.       Welche Möglichkeiten haben die Bürger*innen, auf solche Parkvergehen unbürokratisch und zeitnah hinzuweisen?

6.       Welche Stellen in der Innenstadt/Wallring werden nicht regelmäßig überwacht, da es dort täglich zu Parkvergehen kommt (Bsp. Vorplatz Stadtmuseum)?

7.       Befürwortet die Stadtverwaltung in Fällen wo Fahrzeuge Passagen und Wegeverbindungen blockieren ein sofortiges Abschleppen oder ist dies nur bei widerrechtlichen Parken auf Behindertenparkplätzen derzeitige Praxis des ZAD/der Verwaltung?

8.       Warum praktiziert die Verwaltung (Bsp. Parkvergehen auf dem Waffenplatz) zusätzliche Möblierungen / Einfahrsperren, die möglicherweise die Nutzung / Gestaltung beeinträchtigen, statt durch eine konsequente Überwachung Falschparken zu unterbinden?

9.       Wie beurteilt der ZAD/Verwaltung insgesamt den Umstand, dass es immer wieder zu Parkvergehen dieser Art in der City kommt, die insbesondere weitere Nachahmungen vermuten lassen?

10.   Wie wollen ZAD/Verwaltung Ihre bisherige Praxis ggf. ändern, damit es zu einer effektiveren Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt/Wallring kommt

gez. Sebastian Beer

______________________________________________________________________ Antrag vom 15.1.2010 Neufassung des Vorbehaltsnetzes (Hauptstraßennetz) der Stadt Oldenburg im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30 Die Verwaltung wird gebeten, den Ratsmitgliedern die aktuelle Beschlusslage zum Vorbehaltsnetz vorzulegen. Hierzu mögen in tabellarischer Form sowie in alphabetischer Abfolge die Straßen aufgelistet und deren jeweilige Einstufung kenntlich gemacht werden. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Herabstufung jetziger Hauptverkehrsstraßen oder Abschnitte dieser auszuführen. Begründung: In den letzten Jahren sind mehrfach Wünsche nach Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen bzw. Tempo-30-Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen aus der Einwohnerschaft an Politik und Verwaltung herangetragen worden. Allzu häufig wurden diese berechtigten und unterstützenswerten Interessen mit dem Verweis auf die aktuell geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) und die nachteilige Auslegung der hierfür heranzuziehenden Paragraphen durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, d.h. durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abschlägig beschieden. Diese Verwaltungsausführungen sind zwar richtig, aber für die betroffenen Anlieger*innen äußerst unbefriedigend. Jüngster Fall ist das Begehren zahlreicher Anwohner*innen am Osterkampsweg, deren Schreiben dem Rat vorliegt. Zuvor hatte sich im Rahmen der letzten Verkehrsausschusssitzungs stellvertretend ein Anwohner der Stedinger Straße mit geichem Interesse zu Wort gemeldet. Im Antwortschreiben der Verwaltung auf den Anlieger*innenbrief zum Osterkampsweg wird richtigerweise auf die Einstufung besagter Straße als Hauptverkehrsstraße hingewiesen, die mittels eines Beschlusses des Rates über das städtische Vorbehaltsnetz seinerzeit erfolgte. Deshalb sei eine Annordnung von Tempo-30 im Moment nicht möglich. Solange jedoch eine Novelle der StVO im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30 auf sich warten lässt, für die sich die Bündnisgrünen auf Bundesebene seit vielen Jahren einsetzen, und solange die oberste Straßenverkehrsbehörde von ihrer abschlägigen Auslegung nicht abrückt, sollte nach Meinung der Grünenratsfraktion die Stadt Oldenburg die ihr gegebenen Möglichkeiten intensiver nutzen. Hierzu gehört es, die bisher vorgenommenen Einstufungen zu überprüfen und dort, wo rechtlich möglich, eine Herunterstufung vorzunehmen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 9.12.2019 Sachstand zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung für das Gesamtgebiet der Stadt Oldenburg Nachdem der Rat am 29.09.2014 eine Stellplatzsatzung für das Stadtzentrum (Zonen 1 und 2) erlassen hatte, war laut Verwaltungsvorlage 17/0970 ein Satzungsbeschluss für das gesamte Stadtgebiet (auch Zone 3 mitsamt den Stadtteilzentren) am 18.12.2017 geplant. In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 07.12.2017 sowie des Verkehrsausschusses am 11.12.18 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch verwaltungsseitig zurückgezogen. Am 16.09.2019 führte auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung in Ihrer Vorlage aus, dass es für Ende Oktober einen Termin zwischen dem Stadtbaurat und den zuständigen verwaltungsinternen Akteuren gebe werde, um das Verfahren wieder aufzunehmen. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilte der Stadtbaurat mit, dass ein Bericht im Rahmen der Novembersitzung in Aussicht stünde. Ein Bericht des Ausschussvorsitzenden vom thematisch hierzu passenden und am 14. und 15. November durchgeführten Seminar am Deutschen Instituts für Urbanistik sollte hiermit kombiniert werden. Da die Verwaltung weder in der Novembersitzung hierzu ausführte noch den Bericht für die Dezembersitzung vorgesehen hat und im Rahmen der Vorbesprechung der entsprechenden Tagesordnung auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden mitteilte, dass verwaltungsintern noch ein Meinungsbildungsprozess liefe, beantragen wir für die o.g. Sitzung die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand ihres Meinungsbildungsprozesses dem Ausschuss schriftlich mitzuteilen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt weiterhin unterschiedliche Ansätze zur konkreten Ausgestaltung solch einer Satzung geben, sind die Vor- und Nachteile dieser verschiedenen Varianten aufzuzeigen. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird der Ausschussvorsitzende mündlich von dem o.g. Seminar Bericht erstatten. Begründung: Im Interesse eines Mobilitätswandels, eines geringeren Flächenverbrauchs, einer Reduzierung weiterer Versiegelung sowie von Bau- und damit Mietkosten wäre es wichtig, dass nicht allein im Stadtzentrum zukünftig weniger KFZ-Abstellplätze nachgewiesen oder ausgelöst werden müssen, dafür jedoch standardisierte Vorschriften u.a. zur Anlage von Radabstellanlagen geschaffen werden. Die Niedersächsische Bauordnung sieht wie die Nordrhein-Westfälische die Möglichkeit vor, dass die Kommunen eigene Stellplatzsatzungen beschließen, in denen sie zugeschnitten auf die eigenen Gegebenheiten entsprechende Regelungen erlassen. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion sollte dieses Verfahren weitergeführt und der bisherige Arbeitsstand zeitnah diskutiert werden, um frühzeitig die Auswirkungen solch einer Satzung im Blick zu haben und flankierende Maßnahmen, die ungewollte Nebeneffekte (bspw. die bloße Verlagerung des ruhenden Verkehrs in den öffentlichen Raum) korrigieren können, ebenfalls vorzubereiten. Andere Kommunen bieten hierfür hilfreiche Anregungen. Zur weiteren Information der Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/downloads/znm_nrw_stellplatzsatzung_handbuch_rz_170809_web.pdf gez. Sebastian Beer


Antrag vom 9.12.2019 Prüfung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Innenstadtring Wir bitten um Berücksichtigung folgenden Auskunftsersuchens. Die Verwaltung wird gebeten, zur kommenden Februarsitzung des Verkehrsausschusses über den 2002 durchgeführten Praxisversuch eines partiellen Einbahnstraßenverkehrs auf dem Wallring zu berichten. Dabei möge sie darauf eingehen, welche Gründe (ggf. Anlass) zur Aufnahme dieses Verkehrsversuchs in den damaligen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) es seinerzeit bestanden, welche vorbereitenden Maßnahmen und Erhebungen durchgeführt worden sind, welche Ausgestaltung (nebst begleitende Untersuchungen) der VEP vorgesehen hatte und in welcher konkreten Umsetzung dieser Versuch letztlich durchgeführt worden ist. Des Weiteren möge die Verwaltung ausführen, welche Gründe aus ihrer Sicht für eine erneute Prüfung sprechen und welche Veränderungen zum damaligen Praxisversuch aufgrund sich veränderter Rahmenbedingungen und/oder eines Erkenntnisgewinns vorzunehmen wären. Begründung:  Innerhalb der zahlreich geführten Debatten zur Förderung emissionsarmer Mobilitätsformen und der damit verbundenen, gerechteren Neuaufteilung des Straßenraums verwiesen auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung bereits mehrfach auf den damaligen Verkehrsversuch und dass es womöglich geboten wäre, solch eine Prüfung erneut durchzuführen. Diese Einschätzung teilt die Grünen-Ratsfraktion und möchte im Vorgriff auf einen zu stellenden Prüfauftrag den seinerzeit abgebrochenen und somit gescheiterten Praxisversuch im ersten Schritt näher beleuchten. Sebastian Beer, Pierre Monteyne


Antrag vom 5.11.2019 Beseitigung von weiteren Kfz-Einstellplätzen in der Fahrradstraße „Haarenufer“ Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird beauftragt, die sich auf der Fahrbahn der Straße „Haarenufer“ befindlichen Kfz-Einstellplätze zwischen der Ratsherr-Schulze-Straße und der Straße „Rummelweg“ bis Ende Januar 2020 zu entfernen.  Auf dem Abschnitt zwischen den Straßen „Rummelweg“ und „Am Zuggraben“ werden der Verkehrsablauf beobachtet, Erhebungen des fahrenden und des ruhenden Verkehrs sowie, gemeinsam mit der Polizei, eine Analyse des Unfallgeschehens durchgeführt. Die Ergebnisse sowie ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen werden spätestens auf der Aprilsitzung 2020 des Verkehrsausschusses vorgestellt. Begründung:  Aufgrund der Pressemeldung vom 05.11.2019, die SPD-Fraktion würde entgegen ihrem Abstimmungsverhalten vom 21.10.2019 nun doch einem Rückbau der Kfz-Einstellplätzen zwischen der Ratsherr-Schulze-Straße und der Straße „Rummelweg“ zustimmen und das Verkehrsgeschehen bis zur Straße „Am Zuggraben“ in den Blick nehmen wollen, erneuern wir den bereits auf der Oktobersitzung vonseiten unserer Fraktion zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlag um die genannten zeitlichen Fristen. gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 4.11.2019 Verzicht auf Werbung für suchtgefährdende Genussmittel und Spielotheken im öffentlichen Straßenraum Die Verwaltung wird gebeten über die bisherige Genehmigungspraxis von stationärer und mobiler Werbung für Zigaretten, Alkoholika und Spielotheken im öffentlichen Straßenraum zu berichten. Die Verwaltung möge ausführen, auf welcher vertraglichen Grundlage die o.g. Werbungen mit der Stadt Oldenburg sowie Beteiligungen ebendieser vereinbart wurden und welche rechtlichen Mittel es gibt, diese Art der Werbung im öffentlichen Straßenraum zu unterbinden. Begründung:  Deutschland ist das Schlusslicht in Europa, wenn es darum geht z.B. die Werbung für Tabakerzeugnisse zu untersagen. Dabei hat Deutschland schon 2005 einen völkerrechtlich bindenden Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ratifiziert, der ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse vorsieht. Unter anderem fordert die Deutsche Krebshilfe in einer Allianz mit dem „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ seit Jahren, dass gehandelt wird – leider passiert wenig bis gar nichts. Laut Ansicht zahlreicher Mediziner*innen und den Ergebnissen vieler Studien von Fachgesellschaften erhöht Tabakwerbung das Risiko mit dem Rauchen zu beginnen dramatisch. Wir sehen es als gesellschaftliche Pflicht an, insbesondere die junge Generation auch in Oldenburg vor drohender Abhängigkeit zu schützen, indem wir aufzuklären und präventiv handeln. Hierzu gehört es unseres Erachtens, entsprechende Werbung im öffentlichen Raum auch mit den rechtlichen Mitteln der Kommune bestenfalls zu untersagen. Neben Zigaretten stellen auch der Konsum von Alkohol und die Nutzung von Spielotheken unbestritten ein großes Suchtpotential dar und sollten daher in der Genehmigungspraxis der Kommune möglichst gleichrangig behandelt werden. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer


Antrag vom 15.10.2019 Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.11.2019 sowie in Beratungsfolge den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, den Verwaltungsausschuss und den Rat Neuer Verkehrsvertrag mit der NordWestBahn (NWB) ab 2022: Forderung nach einem Halbstundentakt auch für die RS 3 (Bad Zwischenahn – Bremen) Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den zuständigen Verwaltungsebenen der Landkreise Ammerland und Oldenburg sowie der Stadt Delmenhorst aufzunehmen, um ein gemeinsamen Vorgehen zur Einforderung eines Halbstundentaktes für die RS 3 gegenüber der für die Vertragsausgestaltung zuständigen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) abzustimmen und zeitnah zu vollziehen. Begründung: Wir verweisen auf den beiliegenden Artikel aus der Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 24.09.19 sowie auf die Ausführungen des Oldenburger Kreistagsantrags vom 17.09.19: NWZ_240919_Anbindung S-Bahn. Auch die Stadt Oldenburg sollte sich nicht zuletzt aus Gründen der Mobilitätswende und zur Minimierung der Verkehrsbelastung auf den städtischen Straßen gegenüber der Landesnahverkehrsgesellschaft für die Einführung eines Halbstundentaktes für die RS 3 aussprechen. Hierfür ist aus Sicht der GRÜNEN Ratsfraktion ein gemeinsames Vorgehen der betroffenen Gebietskörperschaften der erfolgversprechendste Weg. Über die Art der Einbindung der Gemeinden Bad Zwischenahn und Ganderkesee sowie der Einheitsgemeinde Hude in dieses Vorgehen befinden die zuständigen Landkreise: Antrag_LK_Oldenburg_Halbstundentakt_RS3. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 06.10.2019 Tarifgestaltung des ÖPNV in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VWG die Einführung eines Tarifsystems zu prüfen, das sich am sog. „Wiener Modell“ orientiert. Hierzu werden Verwaltung und VWG die erwartungsgemäß geringeren Einnahmen aus den Ticketerlösen im Jahr beziffern. Um den dadurch entstehenden höheren jährlichen Zuschussbedarf der VWG anteilig auszugleichen und den tatsächlichen Impuls zum Umstieg auf den ÖPNV zu setzen, erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Ausweitung und Intensivierung der städtischen Parkraumbewirtschaftung. Des Weiteren lässt die Verwaltung rechtlich prüfen, inwiefern eine Abgabe im Sinne des vom Wiener Landtag beschlossenen „Gesetz über die Erhebung einer Dienstgeberabgabe“ in Oldenburg erhoben werden könnte bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür vonseiten des Landes Niedersachsen oder aber des Bundes getroffen werden müssten. Gleiches gilt für eine Abgabe, die von jede*r Bürger*in gleichermaßen zu tätigen wäre. Begründung: 2012 wurde in der österreichischen Landeshauptstadt das sog. Wiener Modell eingeführt, an dem sich sowohl der Vorschlag der Grünen-Bundestagsfraktion von Oktober 2018 zur Einführung eines bundesweiten Ein-Euro-Tickets pro Tag (d.h. 365 Euro Ticket pro Jahr) als auch der diese Forderung wieder aufgreifende Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion von September 2019 orientieren. Neben der damit einhergehenden Vergünstigung von Jahres- und Monatskarten (Einzelfahrscheine wurden verteuert) als einen in der Verkehrswissenschaft bezeichneten „Push-Faktor“ wurden gleichzeitig auch sog. „Pull-Faktoren“ eingeführt: Die Parkraumbewirtschaftung wurde stark ausgeweitet und die Parkgebühren deutlich erhöht. Darüber hinaus wurde vom Wiener Landtag ein Gesetz erlassen, das das Erheben einer zweckgebundenen Arbeitgeberabgabe pro Arbeitsnehmer*in gestattet. Auf diesem Wege konnten 50 Mio. Euro an Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten, die aufgrund der Vergünstigung der Zeitkarten und der Ausweitung des Angebotes entstanden, wieder bereitgestellt werden. Eine Übertragung des Ansatzes reduzierter Zeitkarten der Wiener Linien auf die VWG, deren aktuelles Leistungsangebot bereits von sechsstelligen Zuschüssen der Stadt abhängig ist, kann aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nur gelingen, wenn auch die anderen in Wien getroffenen Maßnahmen herangezogen und daher ebenfalls im ersten Schritt geprüft werden. Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer, Leiter des Fachgebietes Verkehrsplanung und Verkehrssysteme der Universität Kassel, sieht in der in Wien angewendeten Kombination der Push- und Pull-Maßnahmen den richtigen Weg: „Hier hat die Stadt Wien vorbildlich reagiert: Durch die Erhöhung der Parkgebühren bei gleichzeitig höherer Nutzung dieser Einnahmen für den ÖPNV sowie der Anhebung der Dienstgeberabgabe stehen seit 2012 deutlich höhere finanzielle Mittel für den ÖPNV zu Verfügung als in den Vorjahren. Arbeitgeber und Pkw-Fahrer als Nutznießer des ÖPNV-Angebots werden zu dessen Finanzierung herangezogen. Eine Übertragung auf deutsche Städte ist zumindest bei den Parkgebühren möglich, eine Dienstgeberabgabe erfordert Anpassungen des Rechtsrahmens.“ (siehe Fachzeitschrift „Der Nahverkehr“, Ausgabe 09/2018) Der von der SPD-Fraktion gewählte Beschlussvorschlag zielt zwar in die richtige Richtung, ist aber mit Blick auf die Erkenntnisse der Verkehrswissenschaft nicht ausreichend, um relevante Handlungsoptionen aufgezeigt zu bekommen, die am Ende tatsächlich eine Attraktivierung des städtischen ÖPNV bedeuten – und der dann auch von den Bürger*innen genutzt wird. Analyse_Wiener_Modell gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.10.2019 „Anbindung der Stadt Oldenburg an das Nachtzugnetz ÖBB nightjet“  Die Verwaltung möge bitte zu diesem TOP ausführen, welche Schritte die Stadt Oldenburg unternehmen könnte, um den Österreichischen Bundesbahnen ein Ausweitung nach Oldenburg nahezulegen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 26.09.2019 Bereitstellung weiterer Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder mittels Umwidmung von Kfz-Einstellplätzen in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Aufgrund der Flächenkonkurrenz und des Ziels einer klimaschützenden Mobilitätswende werden hierfür vordringlich Kfz-Einstellplätze verwendet. Ausgenommen hiervon sind Kfz-Einstellplätze, die bisher für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung vorgehalten werden oder von Anwohner*innen mit einem entsprechenden Bewohner*innenparkausweis genutzt werden. Die hierfür notwendigen Finanzmittel wird die Verwaltung über eine Änderungsliste zum eigenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beordnen. Begründung: Bereits im Jahr Januar bzw. Februar 2016 hatte die Grünenfraktion einen Antrag, der dieses Ansinnen verfolgte, gestellt. Leider wurde dieser von einer Mehrheit des Rates abgelehnt, obwohl die Zielrichtung im Strategieplan Mobilität und Verkehr festgelegt wurde. Dabei ist offenkundig, dass eine Steigerung des für das Gelingen des Klimaschutzes notwendigen Radverkehrsanteils nur mittels Ausbaus der entsprechenden Infrastruktur, zu der bekanntlich auch komfortable Abstellanlagen gehören, erfolgen kann. Dass insbesondere im Innenstadtbereich an diesen noch immer ein Mangel herrscht, ist nicht nur aufgrund der jüngsten Berichterstattungen und Schilderungen offensichtlich. Zwar wurden bereits vereinzelt Kfz-Einstellplätze zugunsten von weiteren Radabstellanlagen zurückgebaut (bspw. am Kasinoplatz). Jedoch kann dieses Vorgehen nur als ein Anfang verstanden werden. Bereits der um die Jahrtausendwende beschlossene städtische Verkehrsentwicklungsplan sah eine Limitierung der noch zu schaffenden Kfz-Einstellplätze vor. Im Gegenzug für die in Planung befindlichen Tief- und Hochgaragen sollten Einzelparkplätze rückgebaut werden. Nicht nur aus Sicht der Grünen Ratsfraktion wurde dieses Ziel leider nicht konsequent umgesetzt.  Mehrfach machte bspw. die zuständige Abteilung der Verwaltung deutlich, dass die Kfz-Einstellplätze entlang des Staugrabens verkehrlich störend wären und daher aufgegeben werden sollten. Jedoch fehlte hierfür stets eine politische Mehrheit. Ebenso ließe sich über die Notwendigkeit der Kfz-Einstellplätze entlang des Heiligengeistwalls sprechen, die unseres Erachtens zentrumsnahen Radabstellanlagen Platz machen sollten. Bis heute mangelt es in der Innenstadt an adäquaten Möglichkeiten, das zum Einkauf oder den Transport der Kinder verwendete Lastenrad problemlos abzustellen. Auch die Parkplätze am Ende der Straße „Schlossplatz“ (auf Höhe des Schlosses) und gegenüber der Kaiserlichen Post sollten aufgrund ihrer Lage an den „Einfallstoren“ der Innenstadt für eine Umwidmung zur Disposition gestellt werden. Übersichtskarte: Innenstadtnahes_Parken_in_OL gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 16.09.2019  „Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen“   Änderungsantrages zum Tagesordnung 12.1. „Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen“. Hiermit verbunden ist die Beantragung des Tagesordnungspunktes für die Sitzungen des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten sowie des Verwaltungsausschusses mit Vorlage des Beschlusstextes. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der VWG ein Konzept zur Einführung der grünen Haltestellen nach dem Vorbild der Stadt Utrecht zu entwickeln. Dieses zielt auf die Errichtung von Wartehäuschen an neu zu schaffenden Haltestellen bzw. den planmäßigen Austausch von abgängigen Wartehäuschen ab. Funktionstüchtige und aktuell bestehende Wartehäuschen sollen aufgrund der geringen Nachhaltigkeit nicht abgebaut werden. Des Weiteren ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der statischen Ertüchtigung bestehender Wartehäuschen möglich sind. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.08.2019 Sachstand zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung für das Gesamtgebiet der Stadt Oldenburg Nachdem der Rat am 29.09.2014 eine Stellplatzsatzung für das Stadtzentrum (Zonen 1 und 2) erlassen hatte, war laut Verwaltungsvorlage 17/0970 ein Satzungsbeschluss für das gesamte Stadtgebiet (auch Zone 3 mitsamt den Stadtteilzentren) am 18.12.2017 geplant. In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 07.12.2017 sowie des Verkehrsausschusses am 11.12.2018 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch verwaltungsseitig zurückgezogen. Wir bitten um Auskunft, weshalb seinerzeit die Beschlussvorlage abgesetzt und bisher nicht erneut den Ratsgremien vorgelegt wurde. Des Weiteren möge die Verwaltung mitteilen, wann das Verfahren wieder aufgenommen werden kann. Begründung: Im Interesse eines Mobilitätswandels, eines geringeren Flächenverbrauchs, einer Reduzierung weiterer Versiegelung sowie von Bau- und damit Mietkosten wäre es wichtig, dass nicht nur im Stadtzentrum zukünftig weniger KFZ-Abstellplätze nachgewiesen werden müssen, dafür jedoch standardisierte Vorschriften zur Anlage von Radabstellanlagen geschaffen werden. Die Niedersächsische Bauordnung sieht wie die Nordrhein-westfälische die Möglichkeit vor, dass die Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erlassen, in denen sie zugeschnitten auf die eigenen Gegebenheiten entsprechende Regelungen erlassen. Aus Sicht der Grünenratsfraktion sollte dieses Verfahren weitergeführt und der bisherige Arbeitsstand der zurückgezogenen Verwaltungsvorlage erneut diskutiert werden. Zur weiteren Information ist diesem Antrag ein Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen beigelegt. Dieser kann auch unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/downloads/znm_nrw_stellplatzsatzung_handbuch_rz_170809_web.pdf gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.6.2019 Positionspapier der Berater*innen der Bundesregierung zur City-Maut und zum Ausbau des Radverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs Die Verwaltung wird gebeten, zu dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Positionspapier die Empfehlungen der Berater*innen dem Ausschuss vorzustellen. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Wissenschaftlicher-Beirat/brief-marktorientierte-verkehrswende.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Hierbei bitten wir um Prüfung und Abgleichung mit den eigenen Konzepten, was in Oldenburg diesbezüglich umsetzbar ist. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 3.6.2019

Planungen Bahnübergang Alexanderstraße und die verkehrliche Einbindung der Feldstraße

Die Verwaltung möge ausführen, in welcher baulichen Form eine Schließung der Feldstraße für den Autoverkehr von der Alexanderstraße kommend umgesetzt werden könnte. Diese Form müsste das von der Verwaltung geschilderte verkehrsrechtswidrige Abbiegeverhalten bereits im Ansatz unterbinden, da sich gemessen am Ist-Zustand keine Verbesserung der Verkehrssicherheit, u.a. für Radfahrende einstellen wird. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten auszuführen, ob die verkehrliche Abwicklung des Quartiers allein über die Bürgerfelder Straße gewährleistet werden kann. Begründung: Im Rahmen der Sitzungen des Verkehrs- sowie des Bahnausschusses wurden die möglichen Planungen für den oben genannten Kreuzungsbereich vonseiten der Verwaltung vorgestellt. Im Nachgang zur öffentlichen Berichterstattung kam aus der Bürgerschaft der Hinweis, dass in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts bereits Planungsabsichten zur Schließungen der Feldstraße bestanden hätten und diese in Zusammenhang mit der Schaffung der Bürgerfelder Straße bestünden. Sollte sich dieses bewahrheiten, ist es auch Sicht der Grünen Ratsfraktion nur folgerichtig, dass an dieser Planabsicht mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und Steigerung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden festgehalten wird. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 28.1.2019 Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße im Quellenweg  Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung beginnt mit Planungen zur Umgestaltung des Quellenweges zur Fahrradstraße. Die Finanzierung der Planung und ggf. der Umsetzung in 2019 soll mittels Finanzmittel sichergestellt werden, die im Budget für den Radverkehr nicht direkt an Projekte gebunden sind oder die für Projekte vorgesehen waren, die jedoch aufgrund externer Umstände nicht in 2019 verausgabt werden können (Beispiel: Hermann-Ehlers-Straße). Das Ergebnis der Planungen wird vor einer Umsetzung sowohl dem Ausschuss als auch im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 16.1.2019 Ausbau Sandweg  Zu den Tagesordnungspunkten 10.2. und 10.3 „Ausbau Sandweg“ bitten wir um Berücksichtigung beiliegenden Antrages, den die Grünen bereits im September 2016 dem Verkehrsausschuss zur Abstimmung vorgelegt hatte. Dieser kam seinerzeit nicht zur Abstimmung, da die Verwaltung (siehe beiliegende Vorlage) damals ausführte, dass eine Gesamtplanung von den Planungen zu den Abschnitten D und E abhängig sei und diese erst im Jahr 2017 mit den notwendigen Geldern unterfüttert werden. Seither gab es mehrere Verzögerungen und einen ausführlichen Austausch seitens der Stadtverwaltung und des Rates mit den Anlieger*innen und der Bürgerinitiative. Wir möchten auf diesem Wege unseren Antrag auf eine Alternativplanung erneuern, die Überlegungen der Anlieger*innen und der Bürgerinitiative (siehe Anlage) aufzugreifen. gez. Sebastian Beer Positionspapier der Bürgerinitiative: Sanierung Schulstraße / Sandweg Gemeinsame Ziele der Bürgerinitiative und des Bürgervereins Osternburg Dammtor 1. Prämissen 1.1. Die Sanierung von Sandweg und Schulstraße muss in ein Gesamtkonzept des Quartiers eingebunden sein. Die Idee der „Ringlösung“ für den Sandweg (Plan Lisiecki) sollte weiter verfolgt werden. 1.2. Die Planung erfordert eine umfassende Bürgerbeteiligung (z.B. Workshop). 1.3. Es soll kein überteuerter „Luxusausbau“ entstehen, sondern eine Sanierung mit Augenmaß. 1.4. Dabei sollen Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für Anwohner und sonstige Nutzer Vorrang haben. 1.5. Der Charakter als historische begrünte Stadtteilstraße muss gewahrt werden. D.h. möglichst viele Bäume müssen erhalten bleiben. 1.6. Es muss vermieden werden, dass der Sandweg ein Autobahnzubringer wird, der als Entlastungsstraße der Bremer Heerstraße dient, d.h. dass die Bremer Heerstr. vorrangig ausgebaut werden sollte. 2. Verkehrsregelung 2.1. Die Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bleibt bestehen. Die Einhaltung muss stärker überwacht werden. 2.2. Nach Absprache mit der VWG: Einsatz kleinerer Busse, nur zu Stoßzeiten (Schule!) Verwendung größerer Fahrzeuge. 2.3. In Absprache mit VWG: Verzicht auf durchgehende Vorfahrt sondern „rechts vor links“. 2.4. Die Gewichtsbeschränkung auf 5t (Anlieger ausgenommen) bleibt bestehen. 3. Baumaßnahmen 3.1. Wirksame Verkehrsberuhigung durch Verengungen (z.B. Baumnasen), Verschwenkun- gen, Blumeninseln, leichte Aufpflasterungen / Farbwechsel im Straßenbelag, sowie wiederholte Tempohinweise „30“ (wie in der StVO empfohlen), ebenso „rechts vor links“ Vorfahrtregelung. 3.2. Ein einseitiger Fußweg soll der Situation angepasst angelegt werden, auch hinter den zu erhaltenen Bäumen. Dazu ausreichend Querungshilfen (Schulwegsicherungspflicht! ). 3.3. Beschränkung der Fahrbahnbreite auf das mögliche Mindestmaß. 3.4. Verzicht auf einen kompletten Bodenaustausch (eine ca. 12 m breite Baugrube wäre erforderlich), sondern Untergrundstabilisierung durch andere Maßnahmen, um Schäden an Bäumen und pfahlgegründeten Häusern zu verhindern. 4. Finanzierung 4.1. Die Bevölkerungsstruktur am Sandweg erfordert die besondere Berücksichtigung sozialer Aspekte. Niemand darf durch die Straßenausbaubeiträge so belastet werden, dass er sein Haus verkaufen muss. Soziale Härten müssen vermieden werden. 4.2. Anstoß für die Politik: Erneute Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wie bereits in vielen anderen Kommunen, auch im Oldenburger Umland, geschehen!!! 4.3 Wie werden aktuell die Sanierungsmittel eingesetzt?


Antrag vom 19.11.2018 Ausbau Ziegelhofstraße wir bitten zum o.g. Tagesordnungspunkt um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages: Am letzten Freitag hatten die Anliegerinnen und Anlieger der Ziegelhofstraße die Mitglieder des Verkehrsausschusses zu einem Gespräch geladen. Aus diesem Meinungsaustausch ergibt sich unseres Erachtens folgendes Vorgehen, um einen Interessensausgleich herbeizuführen: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrszählung durchzuführen. Diese soll auch die Fahrtrichtung der Verkehrsteilnehmenden zu den unterschiedlichen Uhrzeiten erfassen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Ausbauplanungen zu erstellen, die Einbahnstraßenregelungen und die Anlage von KFZ-Abstellplätzen allein auf einer Straßenseite oder aber nach ca. der Hälfte der Streckenlänge seitenwechselnd vorsehen. Diese neuen Planungsergebnisse werden nach Erstellung dem Fachausschuss vorgestellt. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Standort für einen Quartiersparkplatz zu suchen und mögliche Realisierungsoptionen dem Fachausschuss vorzustellen. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Realisierungsschritten einer Ausbaumaßnahme zumindest so lange zu warten, bis die Auseinandersetzung um das PFA 1 – wahrscheinlich auch gerichtlich – abgeschlossen ist. Begründung: Im Austausch mit den Anliegerinnen und Anliegern wurde deutlich, dass etliche über keine Möglichkeit verfügen, ihren PKW auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Darüber hinaus besteht aufgrund von früheren Ausbaumaßnahmen im näheren Umfeld ohnehin ein Parkdruck im Quartier. Deshalb ist über die zu reduzierende Anzahl an KFZ-Abstellplätzen zu reden. Des Weiteren ist zu befürchten, dass bei einem Ausbau der Ziegelhofstraße diese erst recht als „schnelle“ Abkürzung in Richtung Pferdemarkt oder vom Pferdemarkt über die Würzburger Straße kommend benutzt wird. Um dieses bereits jetzt bestehende Problem zu entschärfen, empfiehlt es sich eine Einbahnstraßenregelung genauer zu betrachten. Da die DB plant, die Ziegelhofstraße bzw. das Grundstück des dortigen Sportvereins bei einem möglichen Ausbau der Bestandsstrecke erheblich in Anspruch zu nehmen, könnte ein Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt einer Verschwendung von Steuergeldern gleichkommen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 16.11.2018 Förderung der Radverkehrsinfrastruktur Bezüglich der Förderung der Radverkehrsinfrastruktur wird die Verwaltung gebeten Auskunft zu erteilen, welche Summe alle für das Jahr 2019 angestrebten Aufpflasterungsmaßnahmen an den Radialen bilden. Hierzu bitten wir um Nennung jeder Einzelmaßnahme, deren separate investive Kostenote sowie die hierfür veranschlagten städtischen Personalkapazitäten in Stunden und Euro. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten für jene Radiale eine Auflistung zu erstellen, aus der folgendes zu entnehmen ist: – untergeordnete Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen, an denen es bisher keine Aufpflasterung gibt – untergeordnete Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen, an denen aus fachlicher Sicht erst einmal keine Aufplasterung empfohlen wird (weil bspw. der vorhandene Radweg ohnehin zeitnah saniert und damit verbereitert werden soll und die Aufpflasterung sich daran orientieren müsse) – Kalkulation gemessen an Erfahrungswerten über die hierfür notwendigen investiven Mittel sowie städtischen Personalkapazitäten in Stunden und Euro. Sollte die Verwaltung bisher keine Erhebung der ausstehenden Aufplasterungen durchgeführt haben, bitten wir die Verwaltung bis Ende November eine überschlägige Kalkulation vorzulegen. Diese soll die sich in den Haushaltsberatung befindlichen Fraktionen in die Lage versetzen, über eine zielgerichtete Erhöhung der verwaltungsseitig eingeplanten Mittel für den Radwegebau zu entscheiden. Der Wunsch nach einer Auflistung der Personalkapazitäten in Stunden und Euro hat den Hintergrund, dass bei nicht ausreichenden städtischen Personalkapazitäten eine entsprechende Summe für eine Fremdvergabe an Planungsbüros vorgesehen werden könnte. Begründung: Eine leicht umzusetzende Möglichkeit um den Komfort im Radverkehr zu erhöhen ist die Aufpflasterung an untergeordneten Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen. Bundesweite Empfehlungen raten hierbei zu einer Aufpflasterung an allen untergeordneten Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen entlang des Hauptnetzes. Vereinzelt sind solche Maßnahmen bereits in der Stadt Oldenburg durchgeführt worden, bspw. an der Gartenstraße. Aber selbst dieser kurze Abschnitt einer Radiale weißt nach etlichen Jahren immer noch Lücken auf, so dass es geboten ist, das Tempo der Umsetzung im Stadtgebiet mithilfe zusätzlicher finanzieller Mittel drastisch zu erhöhen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.11.2018 Fahrpreise ÖPNV – Tarifänderung 2020 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VWG zu berechnen, um wieviel sich der Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020 erhöhen würde, wenn es im Jahre 2020 keine Tariferhöhung im ÖPNV im Tarifgebiet Oldenburg geben würde. Diese Berechnung soll rechtzeitig vor der Erstellung des Tarifvorschlages und der Erstellung des Haushaltes erfolgen und vorgelegt werden. Begründung: Im ÖPNV wird jedes Jahr wieder der Tarif geringfügig angehoben, während andere Nutzungsgebühren im Verkehr nur selten verändert werden. Da der ÖPNV im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln eher von einkommensschwächeren Bevölkerungsteilen genutzt wird, führt dies auf längere Sicht zu einer Benachteiligung dieser Gruppen. Daher gibt es auch in Oldenburg schon länger eine Diskussion über die Angemessenheit der jährlichen Tarifsteigerungen. Damit der Rat eine fundierte Entscheidung darüber fällen kann, ob er diese Tariferhöhung mittragen möchte oder ob er den Defizitausgleich erhöhen möchte, benötigt er rechtzeitig Daten darüber. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 28.9.2018 Radroutennetz Beschlussvorschlag:  

  • Die Verwaltung wird beauftragt für das gesamte Stadtgebiet ein Radroutennetz zu entwickeln. Die Radrouten sollten möglichst oft auf verkehrsarmen Strecken geführt werden und die Verknüpfungspunkte zu den Umlandgemeinden sollen mitbedacht werden.
  • Im Jahr 2020 wird das Radroutennetz mit Radwegweisern gemäß „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ ausgeschildert.
  • Ab dem Jahr 2020 werden die Radrouten, soweit nötig, sukzessive baulich modernisiert und identifizierte Lücken geschlossen.

Begründung: Neben der erleichterten Orientierung für Einwohner und Gäste der Stadt, ist ein für das gesamte Stadtgebiet entwickeltes Radroutennetz ein gutes Mittel für Verwaltung und Politik, um die weiteren Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu steuern und mögliche Schwerpunkte auszuwählen. In Oldenburg existiert so ein Radroutennetz jedoch bisher nicht. Es gibt zwei bisher unvollständige Radrouten (Süd und West), deren Entwicklung sich schon seit vielen Jahren hinzieht. Außerdem befindet sich eine weitere (Nord) in der Vorbereitung. Mit diesen drei Routen wird auch nur ein kleiner Teil des Bedarfes abgedeckt. Die bisherigen Planungen sehen für die Radrouten West und Nord über weite Strecken einen Verlauf entlang von Hauptverkehrsstraßen vor. Die Platzverhältnisse an diesen Straßen geben jedoch schon jetzt nicht immer genügend Raum für eine sichere und komfortable Führung des Radverkehrs her. Bei einer angestrebten zukünftigen Zunahme des Radverkehrs wird das Platzproblem sich noch weiter verstärken. Viele Radfahrende haben auch ein Interesse an einer ruhigeren Routenführung als an den Hauptverkehrsstraßen. Eine Beschilderung für Radfahrer existiert in Oldenburg bisher nur sehr lückenhaft. Die wenigen vorhandenen Schilder sind zudem häufig in einem sehr schlechten Zustand und oft so aufgehängt, dass man große Mühe hat sie zu finden. Im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland steht Oldenburg damit sehr schlecht da. Die zukünftige Beschilderung sollte ähnlich wie in Bremen neben Stadtteilen und Ortschaften außerhalb des Stadtgebietes auch wichtige Ziele für den Alltagsradverkehr wie Universität und Bahnhof sowie wichtige Ziele für den Freizeitradverkehr wie Olantis und Campingplatz ausweisen. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 17.9.2018 Eigentümerverhältnisse Raum Heidbrook/Brokhausen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Karte des Raums Heidbrook/Brokhausen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen, in der die Eigentümerverhältnisse wie folgt kenntlich gemacht werden: – alle Flächen, die sich im Besitz der Stadt Oldenburg befinden, werden als solche benannt – alle Flächen, die sich nicht im Besitz der Stadt Oldenburg befinden, werden als „nicht im Besitz der Stadt Oldenburg“ gekennzeichnet. In diese Karte werden die unterschiedlichen Trassenvarianten (1, 2, 3a, 3b, 3c, 4 und 5) zur Verbindungsstraße eingezeichnet. Begründung: Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde vonseiten eines beratendes Mitgliedes der Wunsch geäußert, Einblick in die Eigentümerverhältnisse im Raum Heidbrook/Brokhausen zu bekommen. Da der Oberbürgermeister in besagter Sitzung sagte, dass er sich bei seiner Entscheidung über die Auswahl der Trassierung nicht von den Interessen von privaten Flächeneigentümern leiten lasse, ist es sicherlich nicht nur im Interesse der beratenden Mitglieder, sondern auch der Öffentlichkeit zu erfahren, welche Trassierungen vor allem die Erschließungsabsichten von privaten Eigentümern bedienen würden. Mit Rücksicht auf den Datenschutz (Rechte Dritter) wird obige Kennzeichnung gewählt. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 17.9.2018 Ergänzender Auftrag an das Planungsbüro Diekmann & Mosebach zur weiteren Trassenbewertung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro Diekmann & Mosebach anhand deren Ausarbeitung Teil 1 (Bestand und Bewertung) von September 2017 auch für die Trassenvarianten 1 und 2 sowie 3a, 3b und 3c eine Bewertung abzugeben. Begründung: Das Planungsbüro Diekmann & Mosebach war beauftragt worden, die Fauna südlich des Fliegerhorsts im Raum Heidbrook/Brokhausen zu untersuchen und zu bewerten (Teil 1). Des Weiteren war das Büro beauftragt worden, anhand dieser Erhebungen eine Bewertung der Trassenvarianten 4 und 5 vorzunehmen (Teil 2). Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde deutlich, dass es im Rat mittlerweile keine Mehrheit mehr für die vom OB Krogmann vorgeschlagene Variante 5 gibt. Denn selbst unter den die Straßenidee befürwortenden Fraktionen gibt es Kräfte, die die auch vom o.g. Gutachterbüro abgelehnte Trassenvariante sehr kritisch sehen (CDU aufgrund der Umweltverträglichkeit; LKR-WfO aufgrund des Anschlusses an die Ammerländer Heerstraße). Da insbesondere von der CDU mehrfach vorgetragen wurde, dass sich diese auch mit den anderen Trassen intensiver beschäftigen möchte, wäre es nur folgerichtig, wenn das o.g. Planungsbüro auch zu den o.g. weiteren Trassenvarianten fachlich Stellung bezieht. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 29.01.2018 Schulstraße/Sandweg aktueller Planungsstand Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Planungen des Straßenzuges Schulstraße/Sandweg. Begründung: In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.10.2016 wurde die Verwaltung gebeten, eine Alternativenplanung für den gesamten Straßenzug Schulstraße/Sandweg unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen zu entwickeln. Dabei wurde betont, dass verschiedene Planungsvarianten entwickelt werden sollen und dass die Anlieger zeitnah beteiligt werden sollen. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2017 teilte die Verwaltung mit, dass die Planungen für den hinteren Teil des Sandweges 2016 nicht durchgeführt werden konnten, da für den Haushalt 2016 die Planungsmittel aus diesem gestrichen wurden, sie die Mittel aber für 2017 erneut angemeldet habe und die Planungen dann durchführen werde. Nach Abschluss wollte sie ein Gesamtkonzept erstellen und die Planungen den Ratsausschüssen und den Anliegern vorstellen. In der Sitzung wurde von der Verwaltung auch zugesichert, das Positionspapier der Bürgerinitiative zu berücksichtigen. Aktuell gibt es seit einigen Tagen am Sandweg Vermessungsarbeiten zur topographischen Bestandsaufnahme. Des Weiteren wird von den Anliegern beklagt, dass sie bisher nur unzureichend von der Verwaltung über den Fortgang der Planungen sowie die zukünftige Funktion des Sandweges informiert wurden. Es gibt weiterhin die Befürchtung, dass der Sandweg zu einer Zufahrtsstraße zur Autobahnanschlussstelle Oldenburg-Osternburg ausgebaut werden soll. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 12.01.2018 Studie „Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen Wir bitten die Verwaltung um eine Präsentation der wesentlichen Inhalte der Studie „Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen“, veröffentlicht 9/2016 von der Unfallforschung der Versicherer. Begründung: Die oben genannte Studie hat die Sicherheit in Fahrradstraßen untersucht und daraus Empfehlungen zur Gestaltung dieser abgeleitet. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 13.11.2017 Modellprojekt „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Aufnahme in das Modellprojekt „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ mit folgenden in der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage aufgelisteten Straßenabschnitten:

  1. Nadorster Straße
  2. Hauptstraße
  3. Cloppenburger Straße
  4. Hundsmühler Straße (gesamter Verlauf)

Begründung:  Laut Auflistung der Verwaltung in Abgleich mit den Teilnahmekriterien des Landes müssten alle vier vorgeschlagenen Straßenabschnitte teilnahmeberechtigt sein. Zieht man die ebenfalls in der Vorlage der Verwaltung erwähnten Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, dass eine Kommune bzw. ein Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt wird, heran, dürften die Nadorster Straße, die Hauptstraße und die Cloppenburger Straße gegenüber der Hundsmühler Straße vorzugswürdiger sein. Hierfür spricht, dass an den drei zuerst genannten Straßenabschnitten höhere Werte bei der Lärmbelastung, der Belastung an Stickoxiden und an Unfällen festzustellen sind. Das mittlerweile oft erwähnte Ziel des Modellprojektes ist es, positive Auswirkungen von Tempo 30 in den drei genannten Belastungssegmenten wissenschaftlich zu belegen. Im Fall des Eintretens dieser nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwartenden positiven Auswirkungen sollen diese wiederum Grundlage für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sein, die eine dauerhafte Einführung von Tempo 30 auf Hauptstraßen bundesweit erleichtert. So wünschenswert es auch ist, mithilfe des Modellversuchs dem oft diskutierten Wunsch nach einer Temporeduzierung auf der Hundsmühler Straße für die wenigen Jahre der Versuchsdauer nachzukommen, darf das übergeordnete Ziel des Modellprojektes auch in Oldenburg nicht aus dem Blick geraten. Berücksichtigt man darüber hinaus die begrenzte Anzahl an Straßenabschnitten, die aus Großstädten am dem Modellprojekt teilnehmen können (nämlich zwei), und den Umstand, dass Kommunen mehrere Straßenabschnitte zur Teilnahme vorschlagen können, aus denen dann das Land gemäß den Kriterien eine fachlich begründete Auswahl trifft, ist es erfolgversprechender mehrere Straßenabschnitte vorzuschlagen, insbesondere jene, die in den drei Belastungssegmenten die höchsten Werte aufweisen. Diesem Umstand trägt der Beschlussvorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rechnung. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.10.2017

Verkehrssicherheit Ammergaustraße

Begründung:

Laut dem beiliegenden Schreiben einiger Anwohner*innen belastet der Quartiersausbau in Donnerschwee insbesondere die Ammergaustraße. Die Anwohner*Innen beklagen sich zum einen über die mangelnde Verkehrssicherheit und die Verkehrsführung und zum anderen über die prekäre Parksituation insbesondere bei der Bushaltestelle. Aus unserer Sicht sind kurz- und langfristige Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der Nutzer*Innen der Ammergaustraße von der Verwaltung zu erarbeiten und mit dem Ausschuss in den kommenden Sitzungen des Verkehrsausschusses zu besprechen.

Zu oben genannter Sitzung bitten wir die Verwaltung um eine erste Einschätzung. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag  vom 16.8.2017 Lärmbelästigungen und Verkehrsgefährdungen aufgrund von Rasern in den Abend- und Nachtstunden Seit vielen Wochen hat sich die Stadt Oldenburg zu einem Treffpunkt – auch auswärtiger Raser  -insbesondere in den Abend- und Nachtstunden entwickelt. Die z.T. hochmotorisierten Fahrzeuge stören in erheblichem Maße die Abend- und Nachtruhe der Oldenburger Bevölkerung und gefährden durch Beschleunigungs- und Verfolgungsrennen die Sicherheit auf den Hauptradialen (z.B. Nadorster Straße, Alexanderstraße, Wallring). Auch Anwohner*innen haben mehrfach auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Kenntnisnahme des ZDF-Beitrages unter: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/toedliche-rennen-raser-in-der-stadt-102.html Hierzu bitten wir Verwaltung und Vertreter der Polizei um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann beobachten Verwaltung und Polizei die Aktivitäten von Rasern in den Abend- und Nachtstunden in Oldenburg?
  2. Hat sich deren Treffpunkt von einer anderen Örtlichkeit nach Oldenburg verlagert?
  3. Welche Maßnahmen sehen Stadt und Polizei, um diesen Rasern durch Kontrollen oder ähnliches wirksam zu begegnen?
  4. Können die Ampelanlagen auf den Hauptradialen auch in den Abend- und Nachtstunden an allen Kreuzungen/Einmündungen in Betrieb bleiben, um das Rasen zu verhindern?
  5. Plant die Polizei – ähnlich wie in Köln – die Bildung einer speziellen Ermittlungsgruppe, um dieser „PS-Protzerei“ Einhalt zu gebieten und schwere Unfälle mit Personenschäden zu verhindern?
  6. Liegen der Polizei von Taxifahrern bereits deutliche Hinweise (mit Nennung von Kfz-Kennzeichen) möglicher Raser vor? Hat die Polizei daraufhin bereits Ermittlungen unternommen?

gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom 7.8.2017 Taktverdichtung bei der Regio-S-Bahn Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg wird sich bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen für eine Verdichtung des Taktes der Linie RS3 der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen auf 30 Minuten ab der kommenden Vergabeperiode einsetzen. Begründung: Zurzeit fährt die Regio-S-Bahn-Linie RS3 lediglich im Stundentakt zwischen den Bahnhöfen Bremen und Bad Zwischenahn. Dies ist insbesondere für die Nutzer des Haltepunktes Oldenburg-Wechloy sowie der zwischen Oldenburg und Bremen gelegenen kleineren Haltepunkte ein Nachteil, da an diesen Stationen weder der reguläre Regionalexpress noch der in diesem Abschnitt mit Nahverkehrstickets nutzbare Intercity hält. Im Strategieplan Mobilität und Verkehr der Stadt Oldenburg ist formuliert, dass beim Öffentlichen Personennahverkehr die regionale Anbindung gemeinsam mit den Umlandkreisen- und gemeinden verbessert werden soll (siehe dort S. 37). Ein verdichteter Takt führt zu einer verbesserten Anbindung der Universität über den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV). Es gab in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Wünsche, insbesondere aus der Studentenschaft, in dieser Richtung. Ein verdichteter Takt sorgt für eine Verbesserte Anbindung der Bevölkerung des Umlandes an ihre Ausbildungs-, Arbeits- und Freizeitstätten und führt damit auch zu einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs im Ganzen und damit zu einer Entlastung beim motorisierten Individualverkehr. Das Verfahren zur Neuvergabe der Beförderungsleistungen der Regio-S-Bahn Bremen Niedersachsen wird im Sommer 2017 von der Nahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) gestartet. Im Laufe dieses Verfahrens werden die Bedingungen für die zu erbringende Leistung eindeutig definiert, die entsprechenden Konditionen ausgearbeitet und das Ausschreibungsverfahren veröffentlicht. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2021. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 31.7.2017 Dieselfahrverbote Die Verwaltung wird gebeten, über die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Sachen Dieselfahrtverbote zu berichten. Die Verwaltung möge aufzeigen, welcher praktische Nutzen für die Kommunen daraus abgeleitet werden kann. http://www.rp-online.de/leben/auto/news/verwaltungsgericht-macht-weg-fuer-diesel-fahrverbot-in-stuttgart-frei-aid-1.6977215 gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.5.2017 Vorstellung des Lastenrad-Förderprogrammes ‚Wien packt was drauf‘ der Stadt Wien Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, dem Ausschuss das mittlerweile in der österreichischen Bundeshauptstadt sehr erfolgreich angelaufene Lastenrad-Förderprogramm vorstellen zu dürfen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 13.03.2017 Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnanlagen… Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird beauftragt gemäß Ihren Ausführungen in den Sitzungen des Verkehrsausschusses vom 15.08.2016 und 17.10.2016 eine Arbeitsgruppe zu gründen, an der Mitglieder aller Fraktionen mitwirken können. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, herauszuarbeiten, vor welcher der in der Liste über Einrichtungen an Hauptverkehrsstraße (Anlage 1 zu 16/0694) aufgeführten Institutionen von einer Temporeduzierung auf 30km/h abgeraten wird. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe sind öffentlich. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden dem Verkehrsausschuss in einer Sitzung im 3. Quartal 2017 vorgestellt. Begründung:  Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 10. März mit der Drucksache „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ beschäftigt und im Ergebnis beschlossen, dass in Deutschland künftig „grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten soll, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.“ (http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/954/954-pk.html?nn=4352768&cms_selectedTab=section-56#section-56, 13.03.2017) Konkret lautet der von der Bundesregierung eingebrachte Teil der Beschlussfassung: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, – tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzung) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1, 13.03.2017) Aufgrund dieser Beschlussfassung muss die Kommune nun begründen, weshalb sie von einer Anordnung von Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen abweichen möchte. Zuvor musste per Einzelprüfung begründet werden, weshalb eine Reduzierung auf Tempo 30 erfolgen soll. Das verständliche Ziel für mehr Sicherheit zu sorgen, scheiterte oft daran, dass es bisher die dafür „notwendigen“ Unfallzahlen noch nicht gebe. Dieses Verfahren war schlichtweg nicht praxistauglich. Deshalb begrüßt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den nun gefassten Beschluss und spricht sich für eine zeitnahe Gründung der mehrfach angekündigten Arbeitsgruppe aus, um die auf die Stadt Oldenburg zukommenden Änderungen konstruktiv zu begleiten. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 23.02.2017 Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen im Vorfahrtstraßennetz der Stadt Oldenburg (Oldb) – Gründung der Arbeitsgruppe Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird beauftragt gemäß Ihren Ausführungen in den Sitzungen des Verkehrsausschusses vom 15.08.2016 und 17.10.2016 eine Arbeitsgruppe zu gründen, um im Einzelfall zu prüfen, bei welcher der in der in der Liste über Einrichtungen an Hauptverkehrsstraße (Anlage 1 zu 16/0694) aufgeführten Institutionen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für erforderlich gesehen werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Verkehrsausschuss in einer Sitzung im 2. Quartal 2017 vorgestellt. Begründung: Wie die Verwaltung in den beiden o.g. Sitzungen ausgeführt hat, möchte Sie vor Einrichtung der o.g. Arbeitsgruppe die Änderung der StVO abwarten. Die StVO wurde am 14.12.2016 geändert, so dass nunmehr die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Tempo 30 Beschränkungen vor Kitas, Altenheimen, etc. auf Bundesstraßen vorliegt. Des Weiteren wurden die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV) vom Bundeskabinett verabschiedet und gehen ihren Weg in den Bundesrat. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Verwaltungsvorschrift vorsorglich per Ländererlass eingeführt. Rechtlich können in Niedersachsen nunmehr entsprechende Anordnungen erfolgen. ‎Der sollte die Überprüfungen im Stadtgebiet nun vorgenommen werden. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 26.1.2017 Stadtradeln und fahrradfreundliche Unternehmenskultur Bis März 2017 können sich wieder bundesweit interessierte Kommunen zur Idee „Stadtradeln“: http://www.stadtradeln.de/2478.html anmelden. „Stadtradeln“ verbindet Menschen aus unterschiedlichen Institutionen einer Stadt, macht Lust auf den Umstieg vom Auto, animiert Unternehmensmitarbeiter*innen, statt mit dem Auto mit dem Rad zu fahren, unterstützt Schulen darin, die vielen „Eltern-Taxis“ zu reduzieren und befördert auf sportliche Weise (Kilometer zählen) die notwendigen Schritte hin zu mehr Lebensqualität in unseren Städten. Wir bitten die Verwaltung, dem Ausschuss zur Februar-Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der eine Teilnahme für 2017 ermöglicht. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 26.1.2017 Konzept Radschnellweg Oldenburg – Bremen Hiermit beziehen wir uns auf unseren Antrag vom 02.02.2016 in dem wir von der Verwaltung einen Sachstand zu den Planungen eingefordert haben. Wir verweisen darauf, dass das Land Niedersachsen für die Jahre 2017 und 2018 über 12 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung stellt und daher die Erstellung eines Konzeptes, mit dem man sich bewerben kann, nun dringend angebracht ist. Wir bitten ferner um einen Bericht zu dem kürzlich stattgefundenen Planungstreffen, worüber in der Presse berichtet wurde. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 22.11.2016 Förderung des Radverkehrs – Installation von Haltegriffen an Lichtsignalanlagen sowie Haltebügeln mit Trittbrettern und Trittbretter vor Lichtsignalanlagen Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, an welchen zentralen Stellen der Stadt Oldenburg für Radfahrerinnen und Radfahrer Haltebügel mit installierten Fußabstellbrettern (vgl. Ulm), separate Fußabstellbretter und Haltegriffe an Lichtsignalanlagen (Dänemark) aufgebaut bzw. installiert werden können. Die Haltebügel haben mehrfachen Nutzen.

  • Die Bügel animieren die Radfahrer*innen an der richtigen Stelle zu warten.
  • Es ist davon auszugehen, dass durch den höheren Wartekomfort weniger Rotlichtverstöße begangen werden.
  • Für Radfahrer*innen würden sicherere und vor allem bequemere Haltemöglichkeiten geschaffen.

Die Lösung der Stadt Ulm erscheint uns praktikabel. Beim sog. „RadHalt“ wurden Standard-Absperrbügel durch den städtischen Bauhof mit Fußabstellbrettern aufgerüstet, da es derzeit keine Kauflösung zu geben scheint. Außerdem konnten dadurch die Kosten gering gehalten werden. Darüber hinaus hat Ulm den Hinweis „RadHalt“ entwickelt. Wir schlagen vor, die Bedingungen für die Verwendung des Zeichens zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für Absperrbügel in der Ausführung B 150cm x H 140cm, ø 4,8cm verzinkt ca. 65,- € / Stck. (bei Abnahme von 10 Stck.) plus Aufrüstung und Montage durch den Bauhof sind der Haushaltsstelle Radwegeausbauprogramm der Stadt Ulm zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom 28.09.2016 Mögliche Folgen für die Stadt Oldenburg aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 13.09.2016 Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Folgen sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Aktenzeichen 3K 7695/15 vom 13.09.2016 für die Stadt Oldenburg ergeben könnten. In dem Zusammenhang bitten wir auch um eine Gegenüberstellung der Luftschadstoffwerte Oldenburgs mit denen dem Urteil zugrundeliegenden aus Düsseldorf. Begründung:  Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen wegen der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätswerte verklagt. In dem oben genannten Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht der Klage nun stattgegeben. Das Gericht kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich anzuordnen sind und dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium dieses auch jetzt schon ermöglicht. Auf eine Einführung einer Blauen Plakette könne nicht gewartet werden. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 07.09.2016 Alternativenplanung Schulstraße/Sandweg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet alternative Planungen für Sanierung / Ausbau von Schulstraße / Sandweges auf Grundlage des Positionspapiers der Bürgerinitiative und berät diese zeitnah mit den Anliegern sowie dem Verkehrsausschuss. Begründung: Die Bürgerinitiative hatte schon mehrfach ihre Forderungen eingebracht und die Mitglieder des Verkehrsausschusses hatten den Wunsch geäußert, dass diese in alternative Planungen Eingang finden. Bisher wurden jedoch noch keine vorgelegt. Dazu möchten wir auf den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 20.04.2015 verweisen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer Anlage: Positionspapier der Bürgerinitiative Sandweg Prämissen 1.1. Die Sanierung von Sandweg und Schulstraße muss in ein Gesamtkonzept des Quartiers eingebunden sein. Die Idee der „Ringlösung“ für den Sandweg (Plan Lisiecki) sollte weiter verfolgt werden. 1.2. Die Planung erfordert eine umfassende Bürgerbeteiligung (z.B. Workshop). 1.3. Es soll kein überteuerter „Luxusausbau“ entstehen, sondern eine Sanierung mit Augenmaß. 1.4. Dabei sollen Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für Anwohner und sonstige Nutzer Vorrang haben. 1.5. Der Charakter als historische begrünte Stadtteilstraße muss gewahrt werden. D.h. möglichst viele Bäume müssen erhalten bleiben. 1.6. Es muss vermieden werden, dass der Sandweg ein Autobahnzubringer wird, der als Entlastungsstraße der Bremer Heerstraße dient, d.h. dass die Bremer Heerstr. vorrangig ausgebaut werden sollte. 2. Verkehrsregelung 2.1. Die Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bleibt bestehen. Die Einhaltung muss stärker überwacht werden. 2.2. Nach Absprache mit der VWG: Einsatz kleinerer Busse, nur zu Stoßzeiten (Schule!) Verwendung größerer Fahrzeuge. 2.3. In Absprache mit VWG: Verzicht auf durchgehende Vorfahrt sondern „rechts vor links“. 2.4. Die Gewichtsbeschränkung auf 5t (Anlieger ausgenommen) bleibt bestehen. 3. Baumaßnahmen 3.1. Wirksame Verkehrsberuhigung durch Verengungen (z.B. Baumnasen), Verschwenkun- gen, Blumeninseln, leichte Aufpflasterungen / Farbwechsel im Straßenbelag, sowie wiederholte Tempohinweise „30“ (wie in der StVO empfohlen), ebenso „rechts vor links“ Vorfahrtregelung. 3.2. Ein einseitiger Fußweg soll der Situation angepasst angelegt werden, auch hinter den zu erhaltenen Bäumen. Dazu ausreichend Querungshilfen (Schulwegsicherungspflicht! ). 3.3. Beschränkung der Fahrbahnbreite auf das mögliche Mindestmaß. 3.4. Verzicht auf einen kompletten Bodenaustausch (eine ca. 12 m breite Baugrube wäre erforderlich), sondern Untergrundstabilisierung durch andere Maßnahmen, um Schäden an Bäumen und pfahlgegründeten Häusern zu verhindern. 4. Finanzierung 4.1. Die Bevölkerungsstruktur am Sandweg erfordert die besondere Berücksichtigung sozialer Aspekte. Niemand darf durch die Straßenausbaubeiträge so belastet werden, dass er sein Haus verkaufen muss. Soziale Härten müssen vermieden werden. 4.2. Anstoß für die Politik: Erneute Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wie bereits in vielen anderen Kommunen, auch im Oldenburger Umland, geschehen!!! 4.3 Wie werden aktuell die Sanierungsmittel eingesetzt?


Antrag vom 29.08.2016 Modellversuch „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ des Landes Niedersachsen. Die Stadtverwaltung wird so schnell wie möglich die dafür erforderlichen Schritte einleiten und den Rat über die Fortschritte kontinuierlich in den Fachausschüssen informieren. Begründung: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 18.08.2016 beschlossen, einen Modellversuch zu Tempo 30 zu starten, bei dem landesweit in verschiedenen Kommunen und Landkreisen Projekte zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen durchgeführt werden sollen. Eingeschlossen in dem Beschluss sind die gegebenenfalls nötigen Ausnahmen gemäß §46 StVO. Einen besonderen Fokus legt der Beschluss des Landtages auf Strecken mit hoher Fuß- und/oder Radverkehrsdichte sowie auf innerörtliche Bundes- und Landesstraßen. In Oldenburg gibt es an vielen Hauptverkehrsstraßen deutlich über die Grenzwerte hinausgehende Lärm- und Luftschadstoffwerte. Die Bevölkerung ist dadurch erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Die Teilnahme an dem Modellversuch des Landes böte die Möglichkeit, die Auswirkungen von Temporeduzierungen auf die Immissionen eingehend zu untersuchen. Zudem böte sich durch den sich bei Tempo 30 verstetigenden Verkehrsfluss die Möglichkeit der Verringerung von Staus. Ein weiterer positiver Effekt wäre eine, in Studien bereits nachgewiesene, erhebliche Reduktion von Unfällen und besonders deutlich von Unfällen mit tödlich und schwer verletzten Personen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom 29.08.2016 Verkehrsbelastung Westfalendamm Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen: Welche Gründe haben bisher die Anordnung von Tempo 50 auf der Straße Westfalendamm zwischen Niedersachsendamm und Hundsmühler Straße verhindert und gibt es Gründe, die zurzeit dagegen sprechen? Ist es möglich, eine Straßenquerung für den Fuß- und Radverkehr in Höhe Mühlenhunte einzurichten? Wurden an der Straße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und wenn ja, wie war das Ergebnis dieser? Begründung: Der Westfalendamm ist eine der wenigen innerörtlichen Straßen in Oldenburg mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h. Dadurch entstehen Belastungen, die über das sonst übliche Maß hinaus gehen. Auch durch den immer weiter zunehmenden LKW-Verkehr gibt es in dem Bereich zunehmende Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 29.08.2016 Ampelschaltung Cäcilienbrücke Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Frage: Ist es möglich, die Ampelschaltung so abzuändern, dass Radfahrende und Kraftfahrzeuge auf der Cäcilienbrücke nicht mehr im Begegnungsverkehr aufeinander treffen? Begründung: Die Cäcilienbrücke ist die wichtigste Verbindung für den Radverkehr zwischen Osternburg und der Innenstadt sowie den nördlich und westlich anschließenden Stadtteilen. Besonders während des Berufs- und des Schülerverkehrs, aber auch zu anderen Tageszeiten, fahren große Mengen von Radfahrenden gleichzeitig über sie. Derzeit ist die Ampel dort so geschaltet, dass sich Radfahrende und Kraftfahrzeuge auf der schmalen Fahrbahn der Brücke begegnen. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 10.08.2016 „Stieleichen am Sandweg“ Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss bittet die Verwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima den Tagesordnungspunkt ‚Ausweisung von Gehölzen als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB); Beschluss über die 7. Nachtragssatzung‘ vorzusehen und hierfür erneut eine Nachtragssatzung vorzubereiten, die folgenden Passus enthält: Sieben Stieleichen am Sandweg gegenüber Hausnummer 136 (Flurstücke 833/8, 1353/6 und 1345/6, Flur 19, Gemarkung Osternburg) mit einem Alter von ca. 150 – 200 Jahren bei Stammumfängen zwischen 220 cm und 350 cm, sowie vier Stieleichen am Sandweg gegenüber Hausnummer 158 (Flurstücke 834/10 und 835/13, Flur 19, Gemarkung Osternburg) mit einem Alter von 120 – 150 Jahren bei Stammumfängen von ca. 260 cm. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Ausweisung zuzustimmen. Begründung: In der Januar-Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde unter Tagesordnungspunkt 8 die Ausweisung von mehreren Gehölzen als geschützte Landschaftsbestandteile beraten. Die Verwaltung legte hierzu eine Nachtragssatzung vor, in der u.a. auch die Ausweisung der Stieleichen am Sandweg vorgesehen war. Auf Antrag der CDU mit Unterstützung der SPD (insgesamt 7 Stimmen) wurde diese Nachtragssatzung dahingehend geändert, dass die Ausweisung der Stieleichen am Sandweg aus dem Satzungsentwurf gestrichen wurde. Grüne und Linke/Piraten (insgesamt 4 Stimmen) lehnten diese Streichung, die aus unserer Sicht lediglich Investoreninteressen geschuldet ist, ab. Um die Verwaltung zu entlasten, erlaubt sich die GRÜNEN-Fraktion die Fragestellung der SPD, was getan werden könnte, zu beantworten: Zukünftig im Umweltausschuss weniger mit der CDU kuscheln und der Ausweisung in der Septembersitzung endlich zustimmen. Dann klappt’s auch mit dem Gehölzschutz. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 10.08.2016 „Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen“ wir möchten den oben genannten Antrag um folgende Frage ergänzen: Wie viele Einrichtungen könnten von der Novelle der Straßenverkehrsordnung profitieren und an welchen Straßenabschnitten liegen diese? gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 29.07.2016 Straßenausbau Wehdestraße Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum Stand der Ausbauarbeiten und insbesondere um die Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Bauabschnitte?
  2. Sind die Kosten für die immer wiederkehrenden Bauarbeiten (insbesondere im Kreuzungsbereich Donnerschweer Straße/Wehdestraße) in den vorgenannten Kosten enthalten?
  3. Warum wurde der Kreuzungsbereich Donnerschweer Straße/Wehdestraße erst im Juni 2016 vergrößert?
  4. Wird die Ampelschaltung an der Donnerschweer Straße/Wehdestraße altersgerecht geschaltet?

Begründung: Straßenausbauarbeiten führen allgemein zu Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen, insbesondere Lärm, Erschütterungen und Staub sind hier zu erwähnen. Das in der Wehdestraße diese Emissionsbelastungen für die Anwohner*innen seit Monaten zu ertragen sind, bedarf der Erklärung. Der erste Bauabschnitt sollte März/April 2016 abgeschlossen sein. Am 25. April wurde Ratsfrau Ingrid Kruse von Frau Nießen per Mail dahingehend informiert, dass in der 17. KW die endgültige Fahrbahn der Wehdestraße im Bereich von der Donnerschweer Straße bis zum Parkplatz Netto fertig erstellt sein werde. Die Fahrbahn ist bis dato nicht fertiggestellt. In einem Vororttermin am 23.06.2016 mit Herrn Prof. Müller wurde das Datum der Fertigstellung, insbesondere des Kreuzungsbereiches Wehdestraße/Donnerschweer Straße, bis zum 10.07.2016 zugesichert. Auch dieser Termin wurde nicht eingehalten. In regelmäßigen Abständen wurde und wird nach wie vor der Gehweg gepflastert und wieder aufgerissen. Mehrere Tage lang funktionierte die Ampelanlage nicht. Diese unübersichtlichen und insbesondere für alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden belastenden Maßnahmen sind von der Verwaltung darzustellen und zu beheben. Tahsin Albayrak, Ingrid Kruse


Antrag vom 25.07.2016 Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen Wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung der Gesetzeslage zur streckenbezogenen Anordnung von Tempo 30, wie sie sich nach der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung darstellen wird. Begründung: Das Bundeskabinett hat am 15.06.2016 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die die Sicherheit für schwächere Teilnehmer im Straßenverkehr erhöhen soll. Diese beinhaltet unter anderem eine Verringerung der Anordnungshürden von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Der Bundesverkehrsminister hat dazu ausgeführt: „Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz – auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen ist besondere Vorsicht geboten. Mit den geplanten Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung können die Straßenverkehrsbehörden dort leichter Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen.“ gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 03.07.2016 Gründung eines „Runden Tisches Gestaltung Klingenbergplatz“ Beschlussvorschlag: Auf Einladung der Stadtverwaltung wird ein sog. „Runder Tisch“ gebildet, der sich mit der in Planung befindlichen Neugestaltung des Klingenbergplatzes beschäftigt. Diese Runde soll gebildet werden aus:

  • Vertreter*innen der in der Stadtverwaltung zuständigen Fachämter
  • Vertreter*innen der im Rat vertretenen Fraktionen
  • Vertreter*innen der Werbegemeinschaft „Die Kreyenbrücker“
  • Vertreter*innen der dort tätigen Marktbeschicker*innen
  • Vertreter*innen des Handelsverbandes Nord-West
  • Vertreter*innen des zuständigen Bürgervereins

Die Leitung der Sitzungen obliegt einer externen Moderation. Die erste Sitzung wird für September angesetzt. Begründung: Seit mehreren Monaten befindet sich die zukünftige Gestaltung des Klingenbergplatzes nicht nur in der politischen, sondern auch öffentlichen Diskussion. Insbesondere zu der Anzahl der KfZ-Stellplätze und deren Anordnung gibt es unterschiedliche Einschätzungen sowohl in der Verwaltung sowie in den Fraktionen als auch bei der Werbegemeinschaft und den Marktbeschickern. Diese beruhen auf unterschiedlichen Erfahrungswerten und beidseitig durchgeführten Zählungen. Des Weiteren steht die Beordnung der Stellplätze in Zusammenhang mit dem sich in Entwicklung befindlichen umgebenden Quartier. Um die Möglichkeit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu bewahren und den weiteren Diskussionsprozess zielorientiert zu strukturieren, möchten wir unseren Vorschlag aus der Mai-Sitzung der Fraktionsvorsitzendenrunde zur Gründung eines Runden Tisches erneut aufgreifen. Wir freuen uns darüber, dass mittlerweile auch in anderen Fraktionen die Notwendigkeit hierzu erkannt wurde. gez. Sebastian Beer, Tahsin Albayrak, Markus Dietz


Antrag vom 23.06.2016 Einladung von Vertreter*innen des CMO und der IHK zur Vorstellung der Kundenerhebung Zu diesem Bericht wird die Verwaltung gebeten,

  • abermals zu den tatsächlichen Auslastungen der innerstädtischen KfZ-Abstellflächen auszuführen.
  • vom 2. Deutschen Kommunalradkongress zu berichten http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2016/Zukunftsstadt%20ist%20Fahrradcity/
  • die neueste Studie der European Cyclist Federation zur positiven Auswirkung der Nutzung des Fahrrades auf den Umsatzes des Einzelhandels vorzustellen.
  • https://ecf.com/groups/shopping-bike-best-friend-your-city-centre

gez.  Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Bericht der Verwaltung von den verkehrspolitischen Gesprächen in Kopenhagen am 9. März Über den Besuch von OB Krogmann und Stadtbaurätin Nießen steht u.a. auf der Oldenburger Homepage: „Am 9. März waren der Oberbürgermeister und die Stadtbaurätin zu Gesprächen in Kopenhagen. Dabei ging es um die Entwicklung der dänischen Hauptstadt zur Smart City und um die berühmte Fahrradfreundlichkeit der Stadt. „Kopenhagen setzt mit großer Konsequenz auf das Fahrrad als Verkehrsmittel. Dabei lassen die Planer großen Pragmatismus erkennen und vermeiden so ein ideologisches Gegeneinander in der Debatte“, zog Oberbürgermeister Krogmann ein positives Fazit.“ Die NWZ berichtete hierzu am 17. März. Die Verwaltung wird gebeten von dem Ausschusstausch zu berichten und hierbei insbesondere auf die doch bemerkenswerte Historie und den Prozess der konsequenten Fahrradinfrastrukturförderung sowie auf die für den Radverkehr gewählte städtische Infrastruktur einzugehen. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom 01.06.2016 Sachstandsbericht Informationskampagne Radverkehrsführung „Für das Haushaltsjahr 2016 wurden 40.000€ für eine Informationskampagne eingestellt, mit denen eine externe Agentur beauftragt werden sollte. Der Start der Kampagne, so die Erklärungen der Stadt gegenüber NWZ (http://www.nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/abgefahren-40000-euro-fuer-kampagne-so-will-oldenburg-radler-in-die-spur-bringen_a_6,0,640139831.html), solle im Mai oder Juni 2016 stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt über den Sachstand der Kampagne zu berichten. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom 18.05.2016 Ruhender Verkehr im Bereich Stau 91  Das neue Speiselokal am Stau 91 ist gut gestartet. Leider kommt es insbesondere in den Mittags- und Abendstunden zu Verkehrsbehinderungen durch den ruhenden Verkehr. Im Bereich des Überganges der bisherigen Hafenpromenade zum neueren Verlauf dieser Strecke kommt es auf dem Radweg in Höhe Stau 91 aufgrund parkender Pkw zu Behinderungen, da u.a. der Radweg verschwenkt verläuft. Obwohl dort große Betonelemente aufgestellt wurden, wird zwischen diesen Elementen und direkt um die Außenbestuhlung des Lokals herum „wild geparkt“. Dadurch kommt es zu Verkehrsbehinderungen und die Sichtachsen zum Wasser werden verstellt. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind der Verwaltung diese Probleme bekannt?
  2. Wird dieser Bereich von Stadt/Polizei kontrolliert, wenn ja, in welchen Zeiten?
  3. Welche kurz- bis mittelfristigen Vorschläge kann die Verwaltung unterbreiten, die für Abhilfe des „wilden Parkens“ führen?
  4. Ist eine räumlich begrenzte Ausdehnung der Außenbestuhlung des Lokals auch im Bereich der Kaimauer denkbar, damit dieser Raum autofrei bleibt?

gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 18.05.2016 DRL-Studie zum Einsatz von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr Am 12. Mai wurde eine umfangreiche Studie zum Einsatz von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr im BMVI vorgestellt. Zur DRL-Studie: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/wiv-rad-schlussbericht.pdf?__blob=publicationFile Unter anderem berichtete cargobike.jetzt: http://cargobike.jetzt/dlr-studie/ Die Verwaltung wird gebeten, die Kernaussagen der Studie vorzustellen und insbesondere auf die Handlungsansätze für die kommunale Ebene (u.a. 5.3. „Anforderungen an die Verkehrswege“, 5.4. „Anforderung an Start- und Zielorte“ sowie 6.3. „Handlungsempfehlungen auf kommunaler Ebene“) einzugehen. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 18.05.106 Fußgänger*innenfreundlichkeit – Perpedesindex 2016 Am 3. Mai berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung über ein Ranking zur Fußgänger*innenfreundlichkeit ( http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/714596/osnabruck-schneidet-bei-fussgangerfreundlichkeit-schlecht-ab), das der Verkehrswissenschaftler Jörg Kwauka erstellt hat. Die Stadt Oldenburg landete demnach im Ranking der Städte über 100.000 Einwohner*innen auf dem 71. Platz. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse des Perpedesindex 2016 (http://www.zukunft-mobilitaet.net/162891/analyse/perpedesindex-2016-fussverkehr-deutsche-staedte-ranking/) für die Stadt Oldenburg vorzustellen und ggfs. aufzuzeigen, welche Maßnahmen zu einer signifikanten Verbesserung führen würden. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 14.04.2016 Aufstellen eines Anzeigesystems am Heiligengeistwall für die Schadstoffbelastung in der Luft Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Heiligengeistwall den Aufbau eines lokalen Anzeigensystems zu veranlassen, das Passanten*innen sowie Rad- und Autofahrer*innen die aktuellsten Daten der Luft-Messstation auf dem Heiligengeistwall anzeigt und dieses auf Basis der geltenden Grenzwerte, bspw. mithilfe einer Einfärbung einordnet. Begründung: Aufgrund verschiedener Presseartikel (z.B. NWZ 11.06.2015 Die Luft wird für Oldenburg dünner oder NWZ 10.02.2014 Dicke Luft über Oldenburg) ist ein Teil der Oldenburger Bevölkerung grundsätzlich darüber informiert, dass es regelmäßig zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Schadstoffen in der Luft kommt. Um das Bewusstsein eines größeren Teils der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen, halten wir das Aufstellen solch einen Anzeigesystems für sinnvoll. Dieses Schärfen des Bewusstseins sehen wir als notwendigen Schritt, um die Akzeptanz für etwaige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erhöhen. Die Messstation am Heiligengeistwall zeichnet die Messdaten auf, die bereits heute im Internet auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht zugänglich sind. Das Finden und Aufrufen der Daten gestaltet sich jedoch schwierig (es müssen verschiedene Filter gesetzt werden etc.), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Bürger*innen diese Informationsmöglichkeit nutzen. Die Schadstoffbelastung für die Oldenburger*innen bleibt eher ein entferntes, theoretisches und ggf. rechtliches Problem, das von Zeit zu Zeit in den Medien Aufmerksamkeit findet, als ein Problem, das in ihrem Alltag präsent ist, tagtäglich Einfluss auf das eigene Wohlergehen hat und vom KfZ-Verkehr maßgeblich beeinflusst wird. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 18.02.2016 Straßenausbau Wehdestraße Wir bitten die Verwaltung, die nachstehenden Fragen schriftlich zu beantworten:

  1. Warum werden die Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen des OOWV und der EWE sowie der komplette kommunale Straßenausbau der Wehdestraße nicht in einer Bauphase abgewickelt?
  2. Warum wurde eine provisorische Teerdecke für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen (Dezember 2015 bis Anfang Februar 2016) verbaut?
  3. Wer trägt die Kosten für die provisorische Teerdecke und wie hoch sind diese?
  4. Wer trägt die Kosten für den Abriss der provisorischen Teerdecke?
  5. Wie wird die abgerissene Teerdecke entsorgt? Inwiefern ist eine Wiederverwertung möglich?
  6. Warum wurde in der Zeit vom 25.01. – 01.02.2016, die Wehdestraße zur „Einbahnstraße“ und halbseitig gesperrt, obwohl nachweislich keinerlei Bautätigkeiten stattgefunden haben?
  7. Auf welche Weise wird nunmehr eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Baustelle gewährleistet?

Begründung: Straßenausbauarbeiten führen allgemein zu Beeinträchtigungen der Anwohner*Innen, insbesondere Lärm, Erschütterungen und Staub sind hier zu erwähnen. Dass in der Wehdestraße diese Emissionsbelastungen für die Anwohner*innen gleich zweimal zu ertragen sind, bedarf einer Erklärung. Außerdem scheint bei der Gesamtplanung des Straßenausbaus der Nachhaltigkeitsgedanke außer Acht gelassen worden zu sein. Im ersten Bauabschnitt bestand insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eine Gefährdung. Mit Blick auf die bevorstehenden Arbeiten ist eine verbesserte und verkehrssichere Baustellensituation zu schaffen. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer


Antrag vom: 15.02.2016 Reduzierung störender Einzelparkplätze im Innenstadtbereich Beschlussvorschlag:  Unter dem Kapitel II. Innenstadtverkehrskonzept Oldenburg steht auf Seite 43 des vom Rat am 31. März 2014 beschlossenen Strategieplans Mobilität und Verkehr steht: „Ein Ziel ist die Reduzierung von Einzelparkplätzen, die verkehrlich oder städtebaulich störend sind.“ Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, das den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Hierbei ist vonseiten der Verwaltung die Bereithaltung von Einzelparkplätzen für ältere und körperlich eingeschränkte Personen zu berücksichtigen, die über keinen Schwerbehindertenausweis verfügen und damit nicht zur Nutzung von allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte berechtigt sind. Letzt genannte, bestehende Sonderparkplätze sind von der Untersuchung ausgenommen. Dieses o.g. Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom: 04.02.2016 Städtisches Verkehrskonzept während der Sanierung/des Neubaus der Autobahnbrücken  Wir bitten die Verwaltung Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Direktion Oldenburg einzuladen, damit uns diese einen Überblick über den aktuellen Zustand der Autobahnen und -brücken im und um das Stadtgebiet Oldenburgs sowie die geplanten Maßnahmen an den Fahrbahnen und Brücken – soweit sie in deren Zuständigkeitsbereich fallen – geben. Da die Stadtverwaltung im letzten Jahr angekündigt hatte mit der o.g. Landesbehörde an einem Verkehrskonzept zu arbeiten, bitten wir die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, wie sie mit dem motorisierten Individualverkehr, dem Busverkehr im ÖPNV, dem SPNV sowie einer Zielmaßgabe, die die bestehenden Rahmenkonzepte (INEKK, Lärmaktionsplan, in sich in Arbeit befindlichen Luftreinhalteplan u.a.) in verkehrslenkende Maßnahmen einzubeziehen, umgehen wird. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Einbeziehung folgender Fragen bei der Beantwortung:

  1. Gibt es im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an den Brückenbauwerken Überlegungen für eine Verkehrslenkung und Mobilitätsplanung, die soziale, klima-, lärm- und wirtschaftsrelevante (bspw. lokaler Einzelhandel) Aspekte mit einbezieht?
  2. Hat die Stadt so genannte Worst- und Best-Case-Szenarien für diesen Fall entwickelt?
  3. In welchem Maße möchte die Stadtverwaltung die Anregungen und Wünsche der Bürger_innen mit in die Überlegungen einbeziehen?

Begründung: Laut Auskunft der Straßenbauverwaltung Oldenburg werden in den kommenden Jahren gravierende Einschnitte bezüglich des Verkehrsflusses auf unseren Autobahnen, insbesondere den Brückenbauwerken zu erwarten sein. Auf Oldenburg drohen aufgrund der Sanierungs- und Neubaumaßnamen zusätzliche verkehrliche Herausforderungen zukommen, die die bereits bestehende Stauproblematik und die hohen Werte an Schadstoff- und Lärmemissionen während der Bauphase noch verschärfen werden. Aus unserer Sicht sollte die Bauphase zum Anlass genommen werden, die Verkehrsinfrastruktur Oldenburgs gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr in Richtung einer klimafreundlichen Mobilität umzubauen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom: 02.02.2016 Konzept Radschnellweg Oldenburg – Bremen Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung möge in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, Ländern und unter Einbeziehung der Metropolregion Bremen-Oldenburg ein Konzept für die Anlage eines Radschnellweg von Oldenburg über Hude, Delmenhorst bis Bremen entwickeln. Sie möge sich darüber hinaus mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in Verbindung setzen, um Fördermöglichkeiten, wie sie an anderer Stelle in Niedersachsen erfolgt sind, bspw. in Göttingen, auszuloten. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • die Streckenführung sollte möglichst entlang der Bahnstrecke Oldenburg-Bremen verlaufen
  • (mehrere Bahnhöfe unterwegs bieten Möglichkeiten zum Umstieg)
  • Notrufsäulen/Abholdienst ins Auge gefasst werden (Beschilderung mit Notrufnummern und Stationen)
  • Ladestationen für E-Bikes
  • ebenfalls Reparaturstationen
  • Schutzhütten und Rastmöglichkeiten für Pausenstopps   Für Autofahrten sind lange Strecken im Fernverkehr mit Leichtigkeit zu überbrücken, da unsere Infrastruktur bis heute in erster Linie autofreundlich gestaltet ist. Fahrradfahrer_nnen steht diese Infrastruktur, die im Übrigen auch Fußgehende und andere auf rollenden Geräten sich Fortbewegende nutzen können, bisher nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
  • Dies gilt es im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität, die die unterschiedlichen Verkehrsmittel miteinander intelligent verbindet, zu verändern.
  • Immer mehr Menschen pendeln vom Wohnort zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit dem Fahrrad. Drüber hinaus nimmt der Fahrradtourismus in Niedersachsen stetig zu (siehe anliegende Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr). Die mit dem Fahrrad zurückgelegten Streckenlängen werden aufgrund der technischen Weiterentwicklung, des Umweltbewusstseins und der Lust an Bewegung immer größer.
  • Begründung:
  • Wir bitten die Verwaltung darüber hinaus, den Klärungsbedarf bezüglich Grundstücksangelegenheiten, der Kooperation mit Bremen sowie den Umlandgemeinden, der Koordination des Projekts mit der Metropolregion Oldenburg – Bremen sowie der geschätzten Baukosten in einer zukünftigen Ausschusssitzungen vorzustellen.

gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom: 22.01.2016 Reduzierung störender Einzelparkplätze im Innenstadtbereich Unter dem Kapitel II. Innenstadtverkehrskonzept Oldenburg steht auf Seite 43 des vom Rat am 31. März 2014 beschlossenen Strategieplans Mobilität und Verkehr steht: „Ein Ziel ist die Reduzierung von Einzelparkplätzen, die verkehrlich oder städtebaulich störend sind.“ Beschlussvorschlag:  „Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet.“ gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 01.07.2015 Besichtigung des Städtischen Bauhofes Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wir gebeten, für die Ratsfraktionen eine Besichtigung des Städtischen Bauhofes zu organisieren. Hierbei stellt die Verwaltung das Verfahren zur Lagerung und Wiederverwendung von Altmaterial im Zuge von Straßenausbauten vor, erläutert das Vorgehen im Falle von Materialverkäufen und gibt Auskunft über die Lagerungsmöglichkeiten auf dem Städtischen Bauhof. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer


Antrag vom: 02.03.2015 Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg beantragt die Mitgliedschaft in dem in Gründung befindlichen Verein „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen“ (AGFK) als Gründungsmitglied. Begründung: Im Februar 2010 hatte sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) gebildet. Die Stadt Oldenburg hatte gemeinsam mit der Stadt Emden, der Region Hannover, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und den Landkreisen Göttingen, Nienburg, Northeim und der Grafschaft Bentheim die Gründungsurkunde auf der Fahrradkommunalkonferenz im September 2012 unterzeichnet. Vorbilder sind die zur Förderung des Radverkehrs erfolgreich geführten AGFKs in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die AGFK wird derzeit als selbständiger Arbeitskreis unter dem Dach der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) geführt. Mittelfristig hatte sich der Arbeitskreis eine Vereinsgründung sowie eine mit Finanzmitteln ausgestattete Geschäftsstelle zum Ziel gesetzt. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Landkreistag befürworten die Gründung der AGFK als eingetragener Verein (e.V.) . Derzeit wird die Einrichtung einer Geschäftsstelle vorbereitet sowie die Vereinsgründung. Die konstituierende Mitgliederversammlung soll im Mai 2015 erfolgen, der offizielle Start der AGFK erfolgt im Rahmen der Preisverleihung des Landeswettbewerbs „Fahrradfreundliche Kommune“ durch den Wirtschaftsminister Olaf Lies am 09. Juli 2015. Im Strategieplan Mobilität und Verkehr der Stadt Oldenburg wurde als Leitziel für den Radverkehr definiert: „Die Stärken des Fahrrads als vollwertiges, gleichberechtigtes und vollständig integriertes Verkehrsmittel verstärkt im Rahmen von Stadtentwicklung und Nahmobilität nutzen.“ Außerdem wird dort ausgeführt: „Gemäß dem vom Rat beschlossenen Ergebnis der Initiative Radverkehr Oldenburg (IRO) ist neben der weiteren Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr bei gleichzeitiger Verbesserung der Verkehrssicherheit die Imageverbesserung des Radverkehrs und die stärkere Gleichberechtigung des Verkehrsmittels Fahrrad zu erreichen.“ Folgende Kommunen sind dabei die politischen Beschlüsse zum Beitritt zur AGFK e.V. vorzubereiten, bzw. haben sie bereits getroffen: LK Nienburg , Region Hannover, LK Göttingen, LK Northeim, LK Wolfenbüttel, LK Grafschaft Bentheim, Zweckverband Großraum Braunschweig, LK Vechta, LK Uelzen, LK Lüneburg, die LH Hannover und die Städte Emden, Osnabrück, Nordhorn, Schüttorf, Papenburg, Rotenburg, Bremen, Bremerhaven, Stadt Verden, Gemeinde Westoverledingen (Ostfriesland) und Bad Rothenfelde. Darüber hinaus haben die LK Vechta und Uelzen, und die Städte Soltau, Lüneburg, Aurich und Wolfenbüttel, und die Samtgemeinde Uelsen und Gemeinde Meine Interesse signalisiert. gez. Sascha Brüggemann


Anfrage vom: 27.02.2015 Fahrradstraße Haarenufer – Parksituation Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: –          Wie viele Parkplätze gibt es in den verschiedenen Abschnitten der Straße Haarenufer? –          Wie viele davon sind gebührenpflichtig und in welchem Zeitraum? –          Wie viele davon werden für die Anwohner benötigt und in welchen Abschnitten? –          Wie ist die Ausnutzung der Parkplätze an der Cäcilienschule zu den verschiedenen Tageszeiten? –          Wie beurteilt die Polizei die Gefahrenlage in Bezug auf die Parkplätze in der Straße? Sind konkrete Vorfälle bekannt? Begründung: Aus der Bevölkerung gibt es immer wieder Meldungen über Gefahrenmomente für Fußgänger und Radfahrer durch die in der Straße parkenden Kraftfahrzeuge. Um sich ein umfassendes Bild über die Situation machen zu können, sind aber noch weitere Informationen nötig. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 25.02.2015 Radroute West – Fortführung ab Westkreuz  Wir bitten die Verwaltung, im Ausschuss vorzustellen, wie die Radroute West fortgeführt werden soll. In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung der folgenden Maßnahmenvorschläge: –          Ausweisung der Straße Quellenweg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf mit der dazu gehörigen Vorfahrtsregelung –          Ausweisung der Straße Unter den Linden als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf –          Ausweisung der Straße Drögen-Hasen-Weg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf mit der dazu gehörigen Vorfahrtsregelung –          Ausweisung der Straße Küpkersweg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf –          Verbesserung der Oberfläche der Straße Am Zuggraben zwischen Haarenufer und Lasiusstraße sowie eine Veränderung der dortigen Durchfahrtssperre, so dass diese für Fahrradanhänger durchfahrbar wird. Begründung: Mit der Ausweisung der Straße Haarenufer als Fahrradstraße wurde ein erster Schritt zur Schaffung einer Radroute West unternommen. Auch wenn es dort im Detail noch Verbesserungsbedarf gibt, wird dieses Teilprojekt von der Bevölkerung gut angenommen und gerne genutzt, um mit dem Fahrrad aus den westlichen Stadtteilen in die Innenstadt zu gelangen. Jedoch endet die Radroute West zurzeit kurz vor dem Westkreuz. Eine Anbindung der Universitätsstandorte sowie der Stadtteile Bloherfelde und Wechloy an die Radroute West fehlt noch ebenso wie eine Anbindung an die Radroute nach Bad Zwischenahn entlang der Bahnlinie. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 19.02.2015 – ADFC-Fahrradklimatest 2014 – Vorstellung der Ergebnisse- Wir bitten die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem ADFC die Ergebnisse des Fahrradklimatests im Ausschuss vorzustellen. Begründung: Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage wurden jetzt gerade veröffentlicht. Daraus lassen Rückschlüsse ziehen, wo die Bevölkerung besonderen Handlungsbedarf in unserer Fahrradinfrastruktur sieht. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 06.02.2015 Winterdienst Fahrradstraßen / Radrouten Beschlussvorschlag:

  1. Die bestehenden Fahrradstraßen werden mit sofortiger Wirkung in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.
  2. Bei Erweiterung des Fahrradstraßennetzes werden die hinzukommenden Strecken ebenfalls in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.

Begründung: Der Winterdienst in Fahrradstraßen war bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.02.2014 behandelt worden, da es seinerzeit zu erheblichen Problemen in der Fahrradstraße Haarenesch- / Katharinenstraße kam. Diese war auf Grund von Vereisung zeitweilig durch Fahrradfahrer nicht benutzbar. Die Verwaltung hatte in der genannten Sitzung des Verkehrsausschusses zugesagt, eine Liste mit Fahrradrouten zu erarbeiten, welche prioritär winterdienstlich behandelt werden sollen und diese den zuständigen Fachgremien vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen. Der in der Sitzung geäußerte Vorschlag den Abfallwirtschaftsbetrieb zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses einzuladen beziehungsweise eine gemeinsame Sitzung mit dem Betriebsausschuss durchzuführen wurde nicht umgesetzt. In den letzten Tagen haben sich nun wieder erhebliche Probleme in der Nutzbarkeit beider   Fahrradstraßen in Oldenburg gezeigt. Die Fahrradstraßen wurden nach dem – meist morgendlichen – Schneefall nicht geräumt und sind daraufhin sehr schnell vereist. Es kam dort zu zahlreichen Stürzen. Um aus den Fahrtrichtung Bloherfelde / Haarentor / Wechloy die Innenstadt zu erreichen mussten Fahrradfahrer Umwege in Kauf nehmen oder die Fahrbahn benutzen. Im Gegensatz zu den Fahrradstraßen waren die Fahrbahnen der Straßen des Vorbehaltsnetzes im Stadtgebiet zum gleichen Zeitpunkt frei von Schnee und Eis und somit sicher befahrbar. Zur Sicherung der im Strategieplan „Mobilität und Verkehr“ formulierten verkehrspolitischen Ziele ist es wichtig, dass Fahrradfahrer auch im Winter sicher ihr Fahrzeug benutzen können. Die Fahrradstraßen erfüllen dabei eine wichtige Bündelungsfunktion für die Verkehrsströme der Radfahrer. Daher ist es dringend geboten, die Fahrradstraßen prioritär in den Winterdienst aufzunehmen. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 03.11.2014

 Fahrradstraße Haarenufer

 Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

– Warum wurde bei Anordnung der Fahrradstraße Haarenufer eine so umfassende Freigabe für den Motorisierten Individualverkehr (PKW und Motorräder) vorgenommen? – Warum wurde diese nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt? – Beabsichtigt die Verwaltung bei zukünftigen Fahrradstraßen auch eine so umfassende Freigabe und warum? – Sind Maßnahmen geplant, um den Motorisierten Individualverkehr auf ein Minimum zu reduzieren? Begründung: In den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung wird zu den Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) ausgeführt, dass anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr nur ausnahmsweise zugelassen werden darf. Als Beispiel wird dort ausdrücklich der Anliegerverkehr erwähnt. Von dieser Vorschrift wird in der Straße Haarenufer erheblich abgewichen, indem dort sämtlicher Verkehr von Personenkraftwagen und Motorrädern zugelassen wird. Die in den VwV erwähnten Bedürfnisse des Kraftverkehrs durch alternative Verkehrsführung werden durch die Parallelführung zur Ofener Straße und die ausreichenden Querverbindungen hinreichend erfüllt. Daher ist kein Grund erkennbar, die eine über den Anliegerverkehr hinausgehende Freigabe der Straße für den Kraftfahrzeugverkehr rechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 06.10.2014 Lärmaktionsplan Beschlussvorschlag: Die von LiVe angebrachte Kritik am Lärmaktionsplan wird entsprechend berücksichtigt und die vorgeschlagenen Textänderungen einbezogen. I. Allgemeine Kritik Wir begrüßen den Plan, auch wenn er infolge fehlender Daten (Eisenbahn) keine nach­haltige Wirkung haben kann. Die Verantwortung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und der DB (Deutsche Bahn) für diesen gravierenden Mangel sollte u. E. durchaus deutlich herausgestellt werden. Das EBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die DB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es ist weder für eine Gemeinde noch den einzelnen Bürger hinnehmbar, dass beide Institutionen ihre eindeutigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitarbeit an dem europarechtlich vorgegebenen Lärmaktionsplan verletzen und deshalb der Oldenburger LAP nur ein unzureichendes Stückwerk bleiben muss. Aus diesen Gründen hat LiVe bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Untätigkeit des EBA erhoben. Darüber ist allerdings noch nicht entschieden worden. Der nun von der Stadt vorgelegte (Teil-) Aktionsplan ist aber u. E. auch aus einigen anderen Gründen als verbesserungsfähig zu kritisieren: 1)      Der Lärmschutzansatz ist, im Gegensatz zu den Plänen anderer Städte, nicht hinreichend ambitioniert. Dazu kann z. B. auf die Pläne anderer Gemeinden hingewiesen werden, so der Städte Göttingen, Trier und Norderstedt. 2)      Die Verfasser des LAP übernehmen ohne hinreichend kritisches Hinterfragen durchaus problematische und z. T. sogar unzutreffende Musterempfehlungen des Nds. Verkehrsministeriums zur Auslöseschwelle und zur (Un)möglichkeit einer Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen. II. Im Einzelnen: Zu 1. (Anlass und Aufgabenstellung) S 4 ff Kritik: Die Darstellung mag inhaltlich zutreffend sein, vermittelt aber einen höchst „lustlosen“ Eindruck der Verfasser zur Bewältigung der Aufgabe, was sich auch in der z. T. unglücklichen Wortwahl niederschlägt (.. wurde….erforderlich….musste Deutschland anpassen…waren zu erstellen …ebenso mussten …. setzt sich ausschließlich … auseinander…untergeordneter Bedeutung … nicht relevant…. ist zu prüfen…..). Vorschlag: Zu 1. Den Eingang sprachlich neu fassen und z. B. durch folgenden Text ersetzen, der dem Bürger sogleich das Ziel der Aktion deutlich macht: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die als gesundheitsschädlich erkannten Lärmbelastungen für die Bürger in Europa auf ein verträgliches Maß zu senken. Dazu hat sie 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG er­lassen, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, Lärm­kartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Näheres ist in Deutschland in den §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt.     Erstmals besteht daher ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung, …d.h. die Entwicklung ….ist eine Aufgabe der Gemeinden……vor. Deshalb kann sich der vorliegende Plan nur auf die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs beziehen. Den Verfassern ist bewusst, dass ein solches Unterfangen nur Stückwerk ist und eine sektorale Betrachtung einzelner Lärmquellen für den betroffenen Bürger höchst unbefriedigend ist, weil er mit dem Ergebnis eines Gesamtlärms konfrontiert wird und dieses sich aus der (allerdings nicht rechnerischen) Summe zahlreicher verschiedener Lärmquellen zusammensetzt, die inzwischen mit der DIN 37222 Blatt 2 auch hinreichend bestimmt werden können. Gleichwohl legt die Stadt diesen Teilaktionsplan vor, um den Stellenwert der Lärmbekämpfung in unserer Stadt deutlich zu machen und zumindest dort zu agieren, wo dies möglich erscheint. Sobald das Eisenbahnbundesamt seiner seit langem bestehenden (und von der Stadt angemahnten) Pflicht zur Zulieferung ihrer Daten nachgekommen sein wird, werden die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen angebracht. Zu 6. Grenzwerte/Auslösewerte Kritik: Der vorgelegte Ansatz zu den Grenz- und Auslösewerten kann so nicht überzeugen. Er lässt eine ambitionierte Einstellung der Stadt zur Lärmminderung vermissen, wie sie z. B. in anderen Gemeinden mit höherer Verkehrslärmbelastung durchaus üblich sind (siehe z. B. die LAP der Gemeinden Göttingen, Trier und Norderstedt, die sich z. T. in dem u. a. Vorschlag wiederfindet). Gänzlich unbefriedigend ist der Hinweis auf ein Auslösekriterium von 70/60 dB(A), bei dessen Vorliegen schon j e t z t nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verfassungsverstoß gegen Art 2 GG (staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger) vorliegt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nds. Landesregierung in ihrem MUSTER einen anderen Ansatz verfolgt. Denn die Stadt Oldenburg handelt insoweit in eigener Verantwortung, wie auch bereits eingangs unter Punkt 1 zutreffend herausgehoben wurde. Vorschlag: Text vollkommen streichen und wie folgt ersetzen 6. GRENZWERTE/Gesamtlärm/Eingriffs- und Höchstwerte Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen zumindest dann grundrechtsrelevante Lärmbelastungen vor, wenn an der Außengrenze eines Wohngebäude im AW-Gebiet bereits rechnerisch ermittelte Mittelungspegel von 70/60 dB(A) überschritten werden. Es ist unbestritten sowohl eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers als auch der handelnden öffentlichen Behörden, eine die menschliche Gesundheit schädigende Verkehrslärmbelastung zu unterbinden. Das gilt auch im Fall der Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz seiner Bürger verpflichtete Staat darf sich dem auch nicht dadurch entziehen, dass er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt (so BVerwG 4 C 9/95 Urteil vom 21.3. 1996). Da die Überschreitung dieser (Gesamt-)Werte schon jetzt Abwehrrechte gegenüber dem Verursacher gibt, die auch in jüngster Zeit zu entsprechenden Gerichtsurteilen geführt haben, kann eine sinnvolle Lärmaktionsplanung konzeptionell weder das Problem der Gesamtlärmbewertung ausklammern, noch sich auf die Einhaltung dieser Grenzwerte beschränken. Eine zukunftsweisende und bürgerfreundliche Lärmaktionsplanung muss daher die Eingriffsschwelle für ein aktives Handeln der Gemeinde in einer Lärmaktionsplanung, die diesen Namen verdient, weit darunter ansetzen. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung ist auch in der EU anhand lärmmedizinischer Erkenntnisse anerkannt, dass die gesundheitsrelevante Schwellenwerte bei Dauerschallpegeln einer Gesamtlärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sogar mehrfach auf die Gesamtlärmschwelle von 45 dB(A) nachts hingewiesen, die eingehalten werden muss, um ungestörte Schlafbedingungen zu bieten. Oberhalb eines Mittelungspegels von 45 dB(A) sind Aufwachreaktionen festzustellen. Die Stadt Oldenburg leitet daraus folgende langfristige Ziele ab: Die Stadt Oldenburg setzt sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage epidemiologisch erkannter Gesundheitsschädigungen folgende langfristigen Ziele, um die vorhandenen Lärmkonflikte zu beseitigen: a)   Zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen in der Stadt die Beseitigung von Lärmbelastungen über 65 dB(A), b)   Zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für einen ungestörten Schlaf die Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastungen auf maximal 45 dB(A), c)   Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll verhindert werden, indem zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand eingehalten werden und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete erfolgt. Eine zeitliche Festlegung, bis wann diese (anspruchsvollen) Ziele erreicht werden sollen, wurde bei dem Beschluss der Zielwerte nicht getroffen. Zu 7. Ergebnisse der Lärmkartierung Kritik: Zu 7.1 Beim Straßenverkehrslärm ist nicht erkennbar, dass eine Gesamtlärmbetrachtung (-bewertung) mehrerer Lärmquellen des Straßenverkehrs mehrerer Straßen ggf. auch von unterschiedlichen Straßenbaulastträgern, erfolgt ist. Gleiches gilt zu 7.2. Auch wenn der separiert betrachtete Lärm unproblematisch ist, könnte sich bei einer Gesamtlärmbetrachtung etwas anderes ergeben. Gleiches gilt zu 7.3 insbesondere an die Kreuzungsübergängen Vorschlag: Klarstellung bzw. Ergänzung und Überarbeitung durch Gesamtlärmkarten bzgl. Schienenlärm mit einem Hinweis auf eine nachträgliche Überarbeitung. Zu 8. Lärmbetroffenheit Je nach dem Ergebnis zu 7 muss hier eine Überprüfung/Überarbeitung erfolgen. Zu 14.1 Geschwindigkeitskonzept Kritik: Zur Zulässigkeit von Immissionsminderungen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen übernimmt der Entwurf kritiklos einen Erlass des Nds. Verkehrsministers, der jedenfalls in der dargestellten Interpretation eindeutig rechtswidrig ist, wie die nachfolgenden Belegstellen Quellen ergeben. Im übrigen ist der Erlass des Ministers kein gesetztes Recht (Gesetz oder Verordnung), sondern lediglich eine Meinungs- und Absichtserklärung des Ministers, die allenfalls für den behördeninternen Gebrauch eine gewisse (vorläufige) Verbindlichkeit hat, aber in keinem Fall jedenfalls die den Lärmaktionsplan beschließenden Ratsmitglieder binden kann. In vielen anderen Bundesländern wird das Problem ministeriell anders gesehen und werden aus Gründen des Schutzes Nachtruhe Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen und anderen Straßen problemlos angeordnet. Dazu die o. a. Quellen: (1) Das gemeinsame Papier der Umweltminister des Bundes und der Länder zur Lärmaktionsplanung (LAI – Papier S. 19) führt aus: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehör- den zuständig. Diese können gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. In der Rechts­sprechung ist anerkannt, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz­verordnung (16. BImSchV) als Orientierungshilfe für die Bestimmung der Zumutbar­keitsgrenze herangezogen werden können. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO verlangt folglich dann eine Prüfpflicht der Behörden, wenn die in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59/49 dB(A) tags/nachts, in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten werden, also die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen der Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden. Bei Lärmpegeln, die die in den Lärm­schutz-Richtlinien-StV [16] aufgeführten Lärmrichtwerte (für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts; für Kern-, Dorf- und Misch- und Gewerbegebiete 75/65 dB(A) tags/nachts) überschreiten, verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Pflicht einzuschreiten.“ (2) Das MVI des Landes Baden-Württemberg stützt in einer Stellungnahme von 2012 ebenso die Möglichkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Immissionsschutzgründen wie folgt: „Deshalb vertritt das MVI die Auffassung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dort möglich sein sollen, wo erhebliche Überschreitungen der Lärmrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr vorhanden sind und Geschwindigkeitsbeschränkungen eine spürbare Verbesserung der Situation erwarten lassen. Deshalb wurden die Ausführungen in den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundes vom MVI mit den Hinweisen zur Ausübung des Ermessens und zur umfassenden Ge­wichtung der Belange aller Betroffenen – AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen – im so genannten „Kooperationserlass“ im März 2012 fortgeschrieben (siehe Abschnitt 4.1).“ (3) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung teilt diesen Ansatz. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 4.7.2007 AZ 3 b 79.06 dazu u. a. aus: „Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Über­schreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 – BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-04-07-2007-az-bverwg-3-b-7906 Vorschlag: Die Tendenz dieses Kapitels ist auf der Grundlage der o.a. Erkenntnisse in Richtung auf eine positiven Lösungsansatz zu verändern. Gerade die Situation der Lärmbelastung durch die Oldenburger BAB und die bekannt ignorante Einstellung der Landesregierung zum Lärmschutz an den Autobahnen (siehe Probleme Flüsterasphalt, lächerlich niedrige und wirkungsschwache Lärmschutzwände, Verhinderung einer durch­gehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Nachts und 80 km/h Tags) erfordern eine grundlegend andere – positive Positionierung der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 18.06.2014 Anschaffung von mobilen Sitz-/Liegelementen „ENZI“ für den Schlossplatz Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, in den nächsten 3 Monaten bei möglichen Sponsoren (z.B. Anrainer Schloss- platz/CMO)  für die Anschaffung von 8 Sitz-Möbel vom Typ „ENZI“ zu werben. Sofern diese Anfrage nicht zum Erfolg führen und es daher zu keiner kurzfristigen Anschaffung kommen, werden diese Anschaffungskosten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 in die Beratungen aufgenommen. Begründung: Oldenburgs Innenstadt erfreut sich großer Beliebtheit und hält einen vielseitigen Branchen-Mix bereit. Nachdem in den letzten Jahren Modernisierungsmaßnahmen (neue Pflasterung / neue Wegweiser/Beschilderung) durchgeführt wurden und aktuell noch stattfinden, wünschen sich viele Bürger_innen eine weitere Aufwertung der Innenstadt zum Verweilen, gerade auch auf dem ansonsten tristen Schlossplatz. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen,  jenseits von Restaurants und Cafe´s kostenfreie Sitzgelegenheiten in der Oldenburger Innenstadt vorzuhalten. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten diese Aufwertungen realisiert und zu mehr Attraktivität des Schlossplatzes beitragen. Hier könnte die Stadt Oldenburg den Beispielen der Städte Wien (Museumsquartier) und Düsseldorf folgen, die mit großem Erfolg diese Sitz-Möbel für eine temporäre Nutzung angeschafft haben (Fotos/Links Presseberichte). Diese Art der Platzmöblierung ist im Zusammenhang mit Großveranstaltungen konfliktfrei, da diese Elemente jederzeit an den Platzrand verschoben werden können. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/bunte-baenke-fuer-schadowplatz-kommen-bei-vielen-gut-an-aid-1.3977609 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/rathaus-will-noch-mehr-baenke-bestellen-aid-1.4149558 Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 18.06.2014 Anschaffung von Ruhebänken/Sitzplätzen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, in den nächsten 3 Monaten bei möglichen Sponsoren für die Anschaffung von 50-100 Sitzbänken oder geeigneten Sitzstühlen zu werben. Sofern diese Anfrage nicht zum Erfolg führt, wäre anschließend zu prüfen, ob diese Anschaffungskosten über den aktuellen Haushalt beordnet werden können. Sofern dies möglich erscheint schafft die Verwaltung – wie bereits vor einigen Jahren praktiziert – die o.g. Sitzgelegenheiten noch in diesem Jahr an und übergibt diese an interessierte Geschäftsinhaber der Innenstadt zur Nutzung, die damit vor ihren Geschäften tagsüber zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. Begründung: Oldenburgs Innenstadt erfreut sich großer Beliebtheit und hält einen vielseitigen Branchen-Mix bereit. Nachdem in den letzten Jahren Modernisierungsmaßnahmen (neue Pflasterung / neue Wegweiser/Beschilderung) durchgeführt wurden und aktuell noch stattfinden, wünschen sich viele Bürger_innen eine weitere Aufwertung der Innenstadt durch mehr Stadtgrün und Bereiche zum Verweilen. In den vergangenen Jahren wurden stellenweise Bänke im Öffentlichen Raum zum Verweilen aufgestellt. Diese reichen jedoch längst nicht aus und sind teilweise nicht dauerhaft verfügbar, so dass immer wieder Bürger_innen anregen, jenseits von Restaurants und Cafe´s kostenfreie Sitzgelegenheiten in der Oldenburger Innenstadt vorzuhalten. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten diese Aufwertungen realisiert und zu mehr Attraktivität der Stadt beitragen. Hier könnte die Stadt wie bereits vor einigen Jahren geschehen weitere mobile Sitzbänke anschaffen und den Kaufleuten zur Nutzung überlassen. Dies ist sicher unter dem Gesichtspunkt der stellenweise schwierigen Rahmenbedingungen in der Innenstadt der einfachste und kostengünstigste Weg, kurzfristig – gerade in den Sommermonaten – mehr Sitzgelegenheiten zu schaffen. Eine von der örtlichen Presse initiierte Bürgerumfrage zu möglichen Standorten/Ideen für mobile geeignete Aufstellflächen für Ruhebänke wäre wünschenswert und hilfreich und wäre auch vor dem Hintergrund verstärkter Bürgerbeteiligung begrüßenswert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 16.06.2014 Parkgebühren Weser-Ems-Halle Sehr geehrte Frau Nießen, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Änderungen der Verordnung der Stadt Oldenburg über Parkgebühren mit dem Ziel zurückzustellen, das Park-konzept zunächst dem zuständigen Bürgerverein vorzustellen und dabei Anregungen aufzu-nehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Gesine Multhaupt               gez. Sebastian Beer Mitglied der SPD-Fraktion        Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Antrag vom: 13.02.2014 Winterdienst in der Fahrradstraße (Haarenesch-/Katharinenstraße) Beschlussvorschlag: Die Verwaltung nimmt die Fahrradstraße (Haarenesch-/Katharinenstraße) in die Liste der vordringlich zu räumenden Straßen auf. Begründung: Der Straßenzug Haarenesch-/Katharinenstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Als „wichtige Route“ für den Radverkehr verbindet er den Innenstadtbereich mit dem westlichen Stadtgebiet, unter anderem mit der Universität. Daher sollte die Fahrradstraße wie die Hauptstraßen Oldenburgs behandelt und in die Liste für den vordringlichen Winterdienst einbezogen werden. Bei ca. 40% Pkw- und 40% Radverkehr in Oldenburg ist dies auch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. Auch wenn derzeit nicht von einer Rückkehr des winterlichen Wetters auszugehen ist, so bedeutet dies nicht, dass der Winter bereits vorbei ist. Daher sollte die Fahrradstraße umgehend in den Winterdienst einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 10.01.2014 Strategieplan Mobilität und Verkehr 1. „ Schrankenloses Oldenburg “ wird als weiteres (9.) Schlüsselprojekt definiert. Dazu werden folgende Textergänzungen/-änderungen eingefügt: a) auf S 5 als weiterer Aspekt: „die zu erwartende erhebliche Zunahme des Güterzugverkehrs auf den Strecken von und zum Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven sowie von und zu den Industriestandorten Emden (VW) und Aurich (Enercon)“. b) auf S 24 wird der Text des Entwurfes ab dem letzten Satz des 1. Abschnitts wie folgt geändert: „ Aktuell sind folgende Maßnahmen im Schienenverkehr in der Diskussion: – Strecke WHV- OL-HB und OL-OS: Herstellung einer voll elektrifizierten Umfahrung entlang der BAB A 29 unter Wegfall der Streckenabschnitte durch Ofenerdiek, Dietrichsfeld, Bürgerfelde und Stadtmitte bis zum Bahndreieck OL-Leer, sowie Hbf.-bis Krusenbusch bzw. Hemmelsberger Kurve, Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus. – Ausbau und Elektrifizierung der vorhandenen Strecken WHV-Bahndreieck Leer Lärmschutz nach Vorsorgekriterien unter Abzug des so genannten Bahnbonus von 5 dBA, und ab Bahndreieck Lärmschutz nach Sanierungskriterien, jedoch kein Lärmschutz zwischen Bahndreieck Leer und Hauptbahnhof – 2spuriger elektrifizierter Ausbau der Strecke OL-Leer (zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet), bei Ausbaus Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus – 2spuriger elektrifizierter Ausbau der Strecke OL-Osnabrück (zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet), bei Ausbau Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus – Wegfall des höhengleichen Bahnüberganges Alexanderstraße durch eine Straßenunterführung -Wegfall der höhengleichen Bahnübergänge Stedinger Straße durch Straßenunterführungen -Wegfall des höhengleichen Bahnüberganges „am Stadtrand“ in Ofenerdiek c) S. 34 wird in Abs. 1 hinter „Verkehrskorridoren“ eingefügt: Dies gilt zwar nicht hinsichtlich der Stickoxydbelastung elektrifizierter Schienenwege. Dort haben  aber  erhebliche Lärm- und Erschütterungsimmissionen von Güterzügen sowie die stadtbild- und kommunikationshindernde Streckenführung mitten durch dicht besiedeltes Stadtgebiet eine ebenso gravierende negative Wirkung. Solche Lagen stellen gerade… d) S. 37 unter dem Punkt „Einen stadtverträglichen Verkehr gewährleisten“ als weiteren Punkt anfügen: – Beseitigung der Hindernisses des Mobilitätsflusses für Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Autofahrer durch höhengleiche Bahnübergänge Und dann weiter untern anfügen an das Wort „umsetzen“: Soweit dies nicht durch die Neutrassierung von Bahnstrecken entbehrlich wird e) S.42 anfügen: Schlüsselprojekt 9 : Schrankenloses Oldenburg S. 60 f) S. 60 anfügen: Schlüsselprojekt 9. „Schrankenloses Oldenburg“ Ziel: Verbesserung der Mobilität von Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, individualer Autoverkehr Entbehrlichkeit von höhengleichen Bahnübergängen durch Bahnumfahrungen oder Unter- und Überführungen Ermöglichung einer zukunftsträchtigen Stadtentwicklung vor allem in Ofenerdiek und Osternburg/Kreyenbrück Verhinderung der Beeinträchtigung des Stadtbildes durch Lärmschutzwände sowie Erhalt oder Ermöglichung von Sichtachsen Verhinderung von Slum- und Sanierungsgebieten entlang stark frequentierter Güterbahnlinien. Begründung: Die Mobilitätssituation Oldenburgs wird – neben den in vielen Städten gleichlautenden Problemen – in Oldenburg insbesondere durch die markanten Streckenführungen der Autobahnen und Güterzugverbindungen mitten durch Stadt wesentlich geprägt. Oldenburg hat 17 höhengleiche Bahnübergänge, deren hindernisfreie Querung für alle  Verkehrsteilnehmer  zunehmend problematischer wird und eine bei Fortschreiben der erwarteten Zunahme des Bahnverkehrs sich in absehbarer Zeit als dramatisch erweisen wird. Ein Strategieplan Mobilität muss auch auf eine solche Perspektive eine zukunftsfähige und nachhaltige Antwort geben. Diese Situation ist nicht nur durch die tatsächliche und erwartete Zunahme des Schwergüterzugverkehrs von und zum Jade-Weser-Port und den Industriestandorten  in Ostfriesland gekennzeichnet, sondern auch durch die aktuellen  Anmeldungen der Bundeländer Niedersachsen und Bremen zum Streckenausbaus   a l l e r   durch Oldenburg führenden Güterbahnlinie verursacht. Lösungsmöglichkeiten  ergeben sich u. a. aus den nun  vorliegenden Gutachten zur Oldenburger Bahnproblematik, die sowohl aus städtebaulicher als auch aus verkehrlicher Sicht gute Lösungen aufzeigen. Das anstehende Planfeststellungsverfahren wird zeigen, ob diese Lösungen realistisch sind. Zur weiteren Begründung der vom Rat  am 26.11.2013 beschlossenen Position im PFA-Verfahren  erscheint es unter Hinweis  Art 28 GG sinnvoll in allen strategischen Papieren (InEKK, step2025, Mobilitätsplan u. ä.) das der Stadt zustehenden Planungsrecht nicht nur zu betonen, sondern auch tatsächlich auszuüben. 2. Auf Seite 36 hinter „… vor allem das Fahrrad und den ÖPNV, zu verlagern.“ einfügen: Wir streben an, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split im Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 von derzeit 43% auf 50% zu erhöhen. Begründung: Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 wird das Ziel formuliert den Anteil des Fahrradverkehrs bundesweit bis 2020 von 8% auf 15% zu erhöhen. Analog dazu sollte die Stadt Oldenburg ebenfalls eine erreichbare Zielmarke festlegen, auch um die nationalen Bemühungen in dem Punkt zu unterstützen. 3. Auf Seite 39 beim Punkt Radverkehr ergänzen: Die Belange von Fahrrädern mit Anhängern sowie von  Lastenfahrrädern berücksichtigen. Begründung: Besonders in der Beförderung von Kindern und kleineren Lasten wird immer noch sehr viel auf Kraftfahrzeuge zurückgegriffen, zulasten der Umwelt und der Sicherheit. Die Benutzung von Fahrradanhängern und die von Lastenfahrrädern stellen ein großes, bisher relativ weniger genutztes Potential in Oldenburg dar, um Verkehre im MIV zu reduzieren. Solche Fahrzeuge benötigen auf Grund ihrer Abmessungen aber besondere Berücksichtigung bei der Planung und Umsetzung. 4. Auf Seite 47 hinter „Umsetzung direkter Radrouten bzw. Schnellwege zwischen der Innenstadt und d. Stadtteilen“ ergänzen: , Abstimmung mit den Umlandgemeinden über eine zukünftige, eventuelle Fortführung in die angrenzenden Ortschaften Begründung: Im Entfernungsbereich von 5-15 km besteht noch ein großes Steigerungspotential für den Radverkehr. In dem Bereich liegen auch schon die Ortschaften des Umlandes wie Hundsmühlen, Ofen, Rastede oder Wüsting. Die Stadt Oldenburg kann natürlich nur auf ihrem eigenen Gebiet planen und umsetzen. Sie kann aber mit dem Umland in einen Planungsdialog treten, um spätere Netzanschlüsse und –ergänzungen über die Stadtgrenzen hinaus zu gewährleisten. 5. Auf Seite 47 unter Infrastruktur ergänzen: Prüfauftrag Radschnellweg zwischen Ammerländer Heerstraße und Alexanderstraße Begründung: Die Beplanung des Fliegerhorstes bietet die in Oldenburg einmalige Chance einen weitgehend kreuzungsfreien Radschnellweg zu errichten um die Stadtteile im Nordwesten mit dem Einkaufszentrum Wechloy sowie dem dort entstehenden Bahnhalt zu verbinden. Dabei stellt die BAB28 bisher eine große Barriere dar. 6. Auf Seite 47 hinter „Städtische Stellplatzsatzung für Fahrradabstellanlagen“ ergänzen: mit Merkmalen zur Quantität und Qualität Begründung: Neben einer Festsetzung von Stellplatzschlüsseln ist es auch wichtig, Kriterien zur qualitativen Ausstattung in einer solchen Satzung aufzunehmen, da die Ausführung leider sehr häufig nicht heutigen Qualitätsstandards gerecht wird in Sachen Diebstahlsicherheit, Witterungsschutz und Materialschonung. 7. Auf Seite 47 unter Infrastruktur ergänzen: Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Wegweisung für Fahrradfahrer Begründung: Die Wegweisung für Fahrradfahrer ist in Oldenburg zurzeit extrem Lückenhaft. Die wenigen Wegweiser sind häufig in einem schlechten Zustand. In vielen Fällen endet die Wegweisung an der Stadtgrenze. Für Alltags- wie touristische Radler stellt eine gute, lückenlose Wegweisung eine große Hilfe bei der Orientierung dar. 8. Auf Seite 53 unter dem Punkt Infrastruktur / Investitionen ergänzen: Prüfauftrag Ersatz von Ampelkreuzungen durch Kreisverkehre, wo sinnvoll und verkehrssicher umsetzbar Begründung: Kreisverkehre können vielfach die Kapazität gegenüber Ampelkreuzungen erhöhen. Durch die geringe Geschwindigkeit ist es auch ohne Beeinträchtigungen möglich, den Fahrradverkehr in Kreisverkehren auf der Fahrbahn zu führen. Aus Sicherheitsgründen ist dieses auch anzustreben, da es bei der Ausfahrt von Fahrzeugen aus Kreisverkehren zu erhöhten Gefahrenpotentialen kommt. Die Zuläufe zu Kreisverkehren müssen dann entsprechend gestaltet werden, dass die Radfahrer rechtzeitig auf die Fahrbahn geführt werden, sofern sie nicht ohnehin schon auf dieser verkehren. 9. Auf Seite 57 hinter „Eventbedingte Aufkommensspitzen sollen zukünftig verstärkt mit einem Einsatz mobiler Abstellanlagen versehen werden.“ ergänzen:  Die Bedarfe an geeigneten Abstellplätzen für Fahrräder mit Anhängern und Lastenfahrrädern werden bei der Erstellung dieses Abstellanlagenkonzeptes berücksichtigt. Außerdem werden Überlegungen angestellt, wie in der Fußgängerzone, vor allem in den Eingangsbereichen, das Parken von Fahrrädern möglichst wenig störend für die Fußgänger organisiert werden kann. Begründung: Zum ersten Satz siehe Punkt 2. Zum zweiten Satz: In den Eingangsbereichen der Fußgängerzone werden Fahrräder häufig auf Grund des Mangels an Abstellplätzen wild abgestellt. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten mit den Fußgängern. Vor allem für sehbehinderte Menschen kann sich dies als hinderlich erweisen. Daher sollte dort über innovative Lösungen nachgedacht werden, wie sie z. B. in Groningen (roter Teppich) oder Amsterdam (Radparkflächen) umgesetzt wurden. 10. Auf Seite 60 unter Schlüsselprojekt 8 ergänzen: – Prüfung und Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Dienstfahrrädern. Unter Einrichtungen ergänzen: Duschen Begründung: Kleinere Dienstfahrten im Stadtgebiet lassen sich auch gut mit Fahrrädern erledigen. Aus verschiedenen Gründen kann aber nicht jeder Bedienstete mit dem Fahrrad zum Dienst kommen. Daher sollte geprüft werden, ob und wie viele Dienstfahrräder bereitgestellt werden müssen. Viele Bedienstete der Stadtverwaltung haben auch Kundenkontakte. Dies erfordert unter anderem ein gepflegtes Äußeres. Wenn jedoch längere Strecken auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückgelegt werden, kommt man schnell ins schwitzen, vor allem bei höheren Temperaturen. 11. Auf Seite 61 unter Wegenetz ergänzen: Umgestaltung des Waffenplatzes unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Fußgänger (M) Begründung: Zurzeit laufen die Vorplanungen für eine Umgestaltung des Waffenplatzes um die Aufenthaltsqualität und Attraktivität dieses Teils der Innenstadt zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Belange der Fußgänger berücksichtigt werden, da dieser Platz eine Erweiterung der Fußgängerzone darstellt. 12. Auf Seite 63 unter Fahrradwegnetz optimieren ergänzen: Pferdemarktkreisel: Wegführung überprüfen und optimieren Begründung: Die Wegführung am Pferdemarktkreisel ist recht uneinheitlich. Teilweise dürfen Radfahrer dort gegenläufig die Radwege benutzen, teilweise auch wieder nicht. Durch die enorme Größe des Kreisels ist dort eine Umfahrung jedoch wenig attraktiv. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf, Sascha Brüggemann, Markus Dietz


Antrag vom: 06.01.2014 Radroute Süd Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum Planungsstand der Radroute Süd. Dabei bitten wir um eine Auflistung bereits geplanter und weiterer notwendiger Maßnahmen inklusive der bisher angedachten Zeitplanung zur Umsetzung. Begründung: In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.10.2013 wurde von der Verwaltung angekündigt, zum Jahresende 2013 die Planungen zur Radroute Süd im Verkehrsausschuss vorzustellen. Um eine zügige Umsetzung dieses für den Radverkehr in Oldenburg wichtigen Vorhabens zu gewährleisten sollte rechtzeitig im Verkehrsausschuss über die Planungen diskutiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 06.01.2014 Radwegebenutzungspflicht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Anordnungen zur Radwegebenutzungspflicht im Gebiet der Stadt Oldenburg im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage zu überprüfen und diese gegebenenfalls aufzuheben. Dem Verkehrsausschuss wird bis spätestens 30.04.2014 das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt inklusive der dazugehörigen Entscheidungsmatrix. Begründung: Seit der 1997 in Kraft getretenen Reform der Straßenverkehrsordnung gelten Fahrräder grundsätzlich als gleichberechtigte Fahrzeuge im Straßenverkehr. Anordnungen, die von dieser Gleichbehandlung abweichen, zum Beispiel die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht, bedürfen seitdem grundsätzlich einer genaueren Begründung. Die Straßenverkehrsordnung und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geben dazu einen relativ engen Rahmen vor. In der Stadt Oldenburg wurde, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in Deutschland, schon vielfach auf die Gesetzesreform reagiert. So z. B. bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten in den 30er-Zonen, der Jägerstraße oder der Auguststraße. Zudem wächst zunehmend auch die Erkenntnis, dass auch das Befahren der Fahrbahn von stärker befahrenen Straßen mit Fahrrädern sicherer sein kann. Studien, vor allem aus Skandinavien, zeigen, dass die Sicherheit von Radfahrern stark verbessert wird, wenn die Radfahrer im Sichtfeld der Kraftfahrzeuge geführt werden und nicht auf separierten Hochbordradwegen. Mit seinem Urteil vom 18.11.2010 (Az.: BVerwG 3 C 42.09) hat das Bundesverwaltungsgericht einen besonderen Fokus auf die örtliche Gefahrenlage gelegt: „Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“ (Quelle: PM des BVerwG vom 18.11.2010) Auf Grundlage dieses Urteiles sollten die Anordnungen zur Radwegebenutzungspflicht nochmal auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 02.10.2013 Fahrradstraße/Vorfahrtsregelung Haarenufer Beschlussvorschlag: Die Straße Haarenufer wird Fahrradstraße. Die Straße Haarenufer wird mit Ausnahme der Kreuzung dieser mit der Herbartstraße Vorfahrtsstraße. Der Anliegerverkehr für Kraftfahrzeuge wird auf der Straße Haarenufer zugelassen. Der Radweg an der Ofener Straße stadteinwärts rechts wird zwischen der Brücke am Ende der Straße Haarenufer und der Herbartstraße zurück gebaut. Begründung: Die Straße Haarenufer ist eine der Hauptrouten für den Radverkehr in der Stadt Oldenburg. Sie verbindet die Innenstadt, das Herbartgymnasium, die Cäcilienschule und die Jade Hochschule mit der Universität und den westlichen Stadtteilen Eversten, Bloherfelde und Wechloy. Sie leidet jedoch darunter, dass an jeder der sechs Kreuzungen mit anderen Straßen, dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden muss. Zudem sind die Kreuzungen auch überwiegend nicht so übersichtlich, dass man ungebremst an sie heranfahren könnte. Dadurch wird der Radverkehr auf dieser Strecke stark ausgebremst und unnötig behindert. Eine Alternative ist der Radweg entlang der Ofener Straße, auf dem man Vorfahrt gegenüber den kreuzenden Fahrzeugen hat. Dieser ist jedoch stadteinwärts so schmal, dass ein Überholen dort unmöglich ist und er ist zudem in einem sehr schlechten Zustand.  Beides ist jedoch wegen des erhaltenswerten Baumbestandes nicht verbesserungsfähig. Der Radweg liegt dort auch im Wurzelbereich der Bäume. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es bezüglich Fahrradstraßen: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“ Das ist bereits jetzt der Fall, daher kommt dort eine Fahrradstraße in Betracht. Weiter heißt es: „Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“ Anderer Fahrzeugverkehr als Anliegerverkehr findet dort nur in sehr geringem Umfang statt. Parkplätze gibt es dort auch nur sehr wenige am Straßenrand. Eine alternative Verkehrsführung ist durch die unmittelbar parallel führende Ofener Straße gewährleistet. Daher sollte dort nur der Anliegerverkehr zugelassen werden. Die Erreichbarkeit der Schule und der Geschäfte ist so auch weiterhin gewährleistet, da Besucher dieser zum Anliegerverkehr zu rechnen sind. In der Anlage 2 zur StVO heißt es zu Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße): „Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.“ Diese Regelung erhöht die Kapazität der Verbindung für den Radverkehr deutlich und legalisiert zudem den in der Realität dort anzutreffenden Zustand. Die Aufstellflächen für den wartenden Verkehr, der in die Ofener Straße einfahren möchte, sind in den Kreuzungsbereichen ausreichend bemessen. In die Kreuzungsbereiche mit dem Haarenufer staut es sich auch jetzt nicht hinein und es verkehren dort auch zum überwiegenden Teil Personenkraftwagen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 02.10.2013 Radweg Ammerländer Heerstraße Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: • Wird der Abschnitt des stadteinwärts verlaufenden Radweges an der Ammerländer Heerstraße zwischen der Straße Am Tegelbusch und der Autobahnabfahrt Oldenburg-Wechloy in absehbarer Zeit saniert werden? • Muss die Freigabe in Fahrtrichtung links des Radweges im oben genannten Abschnitt nicht eigentlich aufgehoben werden? Begründung: Der Radweg an der Ammerländer Heerstraße jenseits des Pophankenweges wird wegen der hohen Konzentration des Einzelhandels und eines Schnellrestaurants in diesem Bereich von vielen Radfahrern genutzt. Zudem besteht zu einem geringen Umfang auch Verkehr zur Grundschule Wechloy am Küpkersweg. Der Radweg ist in diesem Bereich durch entsprechende Beschilderung beidseitig für beide Fahrtrichtungen frei gegeben und benutzungspflichtig. Im Bereich zwischen Pophankenweg und Autobahnbrücke ist der Radweg auf beiden Seiten ausreichend breit und in einem guten baulichen Zustand. Anders stellt sich jedoch die Lage jenseits der Autobahn dar. Stadtauswärts ist der Radweg dort in einem mäßigen Zustand. Die Oberfläche ist stark abgenutzt und durch das verwendete Pflaster sehr rau. Die Fugenabstände sind auch zu groß, um eine reibungslose Fahrt zu gewährleisten. Ein Sicherheitsrisiko besteht durch die sich abhebende Begrenzung zwischen Fuß- und Radweg. Stadteinwärts gilt für den Abschnitt zwischen Am Tegelbusch und der Ausfahrt des Baumarktes im Prinzip das gleiche. Jedoch hebt sich dort die Begrenzung zwischen Fuß- und Radweg noch deutlicher ab und führt dort demzufolge zu einem deutlich erhöhten Sturzrisiko. Hinter der Ausfahrt des Baumarktes wird dort der Radweg über eine Verschränkung auf einen asphaltierten, in einem sehr schlechten Zustand befindlichen kombinierten Fuß- und Radweg geführt. Die lichte Breite liegt dort mit 185 bis 225 cm inklusive Schutzraum deutlich unter den in der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) formulierten Mindestwerten von 250cm für kombinierte Fuß- und Radwege. Die Ampelanlage stellt dort zudem ein weiteres Hindernis dar und bietet keine ausreichenden Aufstellflächen. Die VwV zur StVO fordert: „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“ Die Freigabe für die Gegenrichtung stellt also einen besonders zu begründenden Sonderfall dar an den hohe Auflagen geknüpft sind. So fordert die Verwaltungsvorschrift eine sorgfältige Prüfung, weitgehende Kreuzungsfreiheit sowie eine lichte Breite von 240cm, die nur an kurzen Abschnitten bis auf 200cm unterschritten werde darf. Dies ist im Bereich zwischen Baumarktausfahrt und Autobahnbrücke offensichtlich nicht der Fall. Dort kommt es im Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern auf Grund der fehlenden Breite immer wieder zu gefährlichen Situationen, bei denen ein Ausweichen unmöglich ist. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 12.06.2013 Verkehrsprobleme in der Burg- und Gaststraße Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung die von Anwohner_innen erneut kritisierte starke Zunahme des Parksuchverkehrs? 2. Wird in den Abend- und Nachtstunden regelmäßig der „ruhende Verkehr“ in diesem Quartier überwacht, wenn ja, durch Kontrolleur_innen der Stadt oder durch die Polizei? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 3. Mit welchen Begründungen haben 30 Anlieger eine Ausnahmegenehmigung erhalten? 4. Wo befinden sich diese 30 Parkplätze im Quartier? Hierzu erbitten wir eine detaillierte Aufstellung. 5. Sind dies ausgewiesene Parkplätze? 6. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit eines Entzuges der Ausnahmegenehmigung, sofern kein diesbezüglicher fester Stellplatz nachgewiesen werden kann? Wie ist die Rechtslage? 7. Kann die Beschilderung vom Theaterwall in die Gaststraße (Fußgängerzone) verbessert werden? Wenn ja, wie? 8. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass viele Autofahrer_innen die Gaststraße (Einbahnstraße) bei der Ausfahrt erneut und damit in falscher Richtung befahren, statt rechtmäßig über die Burgstraße/Haarenstraße auszufahren? Wie kann hier die Situation verbessert werden? Begründung: Nach Ausweisung zur Fußgängerzone darf der Bereich Gast- und Burgstraße durch den Individualverkehr nicht mehr befahren werden. Es haben sich in den letzten Jahren begrüßenswerte Aktivitäten der Geschäftsinhaber und Anwohner entwickelt. U.a. werden die Flächen vor den Geschäften zum Verweilen umgestaltet, mit Grün- und Blumenschmuck aufgewertet sowie als Aktionsflächen genutzt. Dies steigert die Attraktivität dieser Straßenzüge ebenso wie z.B. die temporären Stadtgärten in diesem Altstadt-Quartier. Anwohner und Geschäftsleute beklagen erneut eine starke Zunahme von Parksuchverkehr. Es fahren zu allen Tages- und Nachtzeiten Fahrzeuge auf der Suche nach einem Stellplatz in die Gaststraße ein, wenden z.B. im Bereich des China-Restaurants oder im Bereich des Käsegeschäftes/Bäckerei und verlassen die Einbahnstraße verkehrswidrig in Richtung Theaterwall. Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen die StVO. Es kommt darüber hinaus zu Verkehrsgefährdungen in den Straßen und im Einmündungsbereich Theaterwall/Gaststraße durch diese verkehrswidrig ausfahrenden und einbiegenden Fahrzeuge. Ferner werden die Stadtbesucher_innen in den Sitz- und Verweilbereichen der Gast- und Burgstraße (Verzehrtische) erheblich belästigt. Dies alles, obwohl es in diesem Quartier eine komfortable Tiefgarage gibt. Im Quartier selbst, führt die  kleine Anzahl von Anwohnerstellflächen dazu, dass nach wie vor Parksuchverehr statt findet. Autofahrer_innen parken zudem ihre Fahrzeuge in der Fußgängerzone. Trotz eindeutiger Beschilderung der Einbahnstraßen- und Verbotszonen kommt es häufig zu Verkehrsverstößen, ohne dass diese geahndet würden. Auch werden immer wieder die Eingänge zu den Wohnungen der Häuser in der Gast- und Burgstraße zugeparkt, so dass die Bewohner_innen Behinderungen beim Verlassen, insbesondere mit Fahrrädern oder Kinderwagen beklagen. Aus den vorgenannten Gründen sollte durch eine intensive Verkehrsüberwachung in den Tages- und Nachtstunden die Einhaltung der Widmung als Fußgängerzone stattfinden. Die Ausschilderung bzw. Verkehrsführung sollte überdacht und ggf. verbessert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Markus Dietz, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 10.06.2013 Aktuelle Kostenschätzung der Bahn Sehr geehrte Frau Nießen, ich bitte,  bei der DB nachzufragen,  welche Kosten die DB derzeit für den Ausbau der Bestandsstrecke in Oldenburg kalkuliert, wie sich die Kosten im Einzelnen darstellen und welche Kostenfaktoren dem zugrunde liegen. Sodann bitte ich im Ausschuss darüber zu berichten. Begründung: Die vergleichende Kostenschätzung der Stadt vom 18.09.2012 zu den Kosten des Ausbaus der Bestandsstrecke und des Baus einer Umgehungsstrecke  (jeweils incl. neuer Huntebrücke)  weist zu Gunsten der Umgehungsstrecke einen Kostenvorteil von bis zu 30 Millionen €  aus. Grundlage der Kostenschätzung für die Bestandsstrecke sind die Angaben der DB vom 24.06.2012. Inzwischen bestehen erhebliche Zweifel,  ob der  seinerzeit von der DB  genannte Betrag noch haltbar ist. Die Kosten des Ausbaus der Bestandsstrecke dürften erheblich höher anzusetzen sein, weil – die Kosten des Lärmschutzes an der Pferdemarktbrücke bisher nicht berücksichtigt worden sind; dazu gehören auch die Kosten eines evtl. erforderlich werdenden Grunderwerbs, da der Lärmschutz außerhalb der Brücke anzubringen ist sowie ggf. auch weitere Kosten zur Herstellung der Einfädelung der Gleisführung zur Pferdemarktbrücke; – es nach § 8 Abs. 3 RBO erforderlich ist, den gesamten Gleisunterbau der PFA 1- Strecken den heute geforderten höheren Achsbelastungen anzupassen, was praktisch einen vollständigen Neubau des Gleisunterbaus bedeutet, – es geboten erscheint, gemäß § 8 Abs. 3 EBO alle Oldenburger Eisenbahnbrücken auf ihre Tragkraft zu überprüfen und den aktuellen  Anforderungen anzupassen. Derzeit besteht z.B. auf der Pferdemarktbrücke aus Gründen der Statik eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h (siehe Gutachten Wörner).    – es nach § 10 Abs. 2 EBO erforderlich ist, den Abstand zwischen zwei Gleisen den aktuellen Vorgaben anzupassen (dh von bisher 3,50m auf mind. 4,00 m), was zudem zusätzlichen Grunderwerb erforderlich machen könnte, – Mehrkosten für die Schaffung von  Zugängen und die Bewältigung von Katastrophenfällen einzurechnen sind, – nun auf der Grundlage des AIT-Gutachten eine realistischere  Grundlage zur Schätzung der Kosten des passiven und aktiven Lärmschutzes sowie der Entschädigung für die rd. 40 % ungelösten Schutzfälle besteht, – Gerichts- und Entschädigungskosten für die Durchsetzung einer zeitweiligen Inanspruchnahme von Nachbargelände zur Durchführung von Umleitungen und Bauarbeiten einzurechnen sind, – in erheblichem Umfang Kosten für Schienenersatzverkehre und Einnahmeausfälle der DB bei Ausbau der Strecke „unter dem rollenden Rad“ in Ansatz zu bringen sind, die bei einem Bau der Umgehungstrasse nicht anfallen. – Mehrkosten  für Nacht- und Sonntagsarbeit einzustellen sind, die bei einem Bau der Umgehungstrasse nicht anfallen dürften. – auch für die genannten Mehrkosten weitere Kosten für Planung und Mehrwertsteuer anfallen. Alle diese Kosten dürften  inzwischen im Hause der DB bekannt sein, sind aber nach unserer Kenntnis bislang weder bekannt gemacht, noch von der Stadt abgefragt worden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 29.05.2013 Oldenburger Bahnproblematik Sehr geehrte Frau Nießen, ich bitte die Verwaltung im nächsten Verkehrsausschuss zu folgenden Themenkomplexen zu berichten: – Wegfall des Schienenbonus und (keine) Auswirkungen auf die Situation in Oldenburg. – Aktivitäten zur Nachbesserung des Bahnvergleichs im Hinblick auf den Wegfall des Schienenbonus. – Planungsverzicht auf die Y-Trasse und Auswirkungen auf Oldenburg, also Wegfall  der langfristigen Perspektive, den J-W-P durch Oldenburg durch eine Trasse nach Unterquerung der Weser zu vermeiden. – Konkreter Stand der Anmeldungen des Landes Niedersachsen im Hinblick auf den Schienenverkehr durch Oldenburg, Frage nach der Anmeldung einer U – Trasse um Oldenburg, Ertüchtigung der Strecke Oldenburg – Osnabrück, Ausbau der Strecke Oldenburg Leer. – Konkreter Stand der Anmeldung einer Umgehungstrasse entlang der A 29 durch die Stadt Oldenburg. – Auswirkungen eines Ausbaus der Strecke nach Osnabrück, Bahnübergänge Schulstraße und Bremer Heerstraße, zu erwartende Schallimmissionen bei Hochlegung der Bahnstrecke von der Hunte über Stedinger Straße, Schulstraße, Bremer Heerstraße. – Darstellung der prognostischen Zugmengengerüste/Tag für das Jahr 2025 bzgl. Huntebrücke   (314 ?) Hbhf – Würzburgerstrasse (205 ?) Ofenerdiek (130 ?) und Erklärung, warum der Nds. WM keine neue Strecke in Oldenburg plant, wo er doch lt. NWZ vom 4.4.2015 gesagt hat, dass ab 160 Zügen/Tag eine neue Strecke benötigt wird ? – Hat die Stadt Erkenntnisse, weshalb der VM bei identischen Zugmengengerüsten in SANDE die Voraussetzung einer Umfahrung bejaht, in Oldenburg aber nicht? – Hat die Verwaltung Erkenntnisse, wer oder was die Umgehungstrasse in Oldenburg verhindert? Mit freundlichem Gruß f.d. Ratsfraktion gez. Markus Dietz, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 15.04.2013 Hubschrauberlandeplatz Evangelisches Krankenhaus Sehr geehrte Frau Nießen, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung im Rahmen der Dringlichkeit, 1. über den aktuellen Sachstand zu den Planungen und dem Verfahren zu berichten. 2. den Vorhabenträger zu einer erneuten Vorstellung des Vorhabens mit vernünftiger Frist und Einladung aller Anwohner sowie Ratsfraktionen aufzufordern. 3. zu prüfen, ob eine Verlängerung der Auslegungsfrist möglich ist. Begründung: Auch wenn die Stadt formal nicht für dieses Genehmigungsverfahren zuständig ist, sind es doch die Verwaltung sowie die Politik vor Ort, die von den Anwohnern angesprochen werden. Insofern ist es sehr ärgerlich, wenn zu solchen Veranstaltungen sehr kurzfristig und dann auch nur ein Teil der Anwohner und die Kommunalpolitik überhaupt nicht eingeladen werden. Die Notwendigkeit eines Landeplatzes für Rettungshubschrauber wird von uns aus ethischen Gründen nicht in Frage gestellt, aber es muss fair und transparent informiert und Rückmeldungen soweit möglich berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Christoph Sahm    gez. Markus Dietz


Antrag vom: 23.03.2013 Verkehrssicherheit Fahrrad/Fußweg Osternburger Kanal (Beleuchtung) Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu nachstehend aufgeführter Problematik. Erfreulicherweise nutzen immer mehr Bürgerinnen, ob alt oder jung, den Fahrradweg entlang des Osternburger Kanals. Entsprechend sollte auch die Sicherheit der Fahrradfahrenden gewährleistet sein. Eine Beleuchtung gibt es bisher entlang der Strecke nicht. Dieses führt dazu, dass zu bestimmten Tageszeiten die Strecke vermieden wird. Wir erhielten unten aufgeführte Email, die die Situation der Menschen, die in den direkt angrenzenden Quartieren wohnen, gut darstellt. „Sehr geehrte Frau Schilling, wir wohnen seit einem Jahr mit unseren zwei Kindern, 4+7j, am Hansa-Ring xxx und nutzen täglich den Fahrradweg am Osternburger Kanal. Insbesondere im Winter ist es dort extrem dunkel, da es keine Beleuchtung gibt. Der Fahrradweg ist sehr stark genutzt und  nimmt durch die Neubaugebiete Hansa-Ring und Pulverturm zu. Auch gibt es einen großen Pendelverkehr zum Klinikum. In unserer Nachbarschaft war es diesen Winter ein großes Thema, bei Dunkelheit die Strecke zu meiden. Insbesondere morgens die Schulkinder und abends die allein fahrenden Erwachsenen, insbesondere die Frauen, fahren diese Strecke sehr ungern bzw. versuchen sie durch Umwege zu vermeiden. Wir haben deshalb die Frage an Sie als Osternburger Ratsfrau, ob Sie sich dafür einsetzen können, dass dieser so stark benutzte Fahrradweg beleuchtet werden kann. ….“ Begründung: Es ist äußerst zu begrüßen, dass immer mehr Menschen das Rad als  Fortbewegungsmittel benutzen. Das berechtigte Anliegen muss ernsthaft geprüft werden. Es wäre falsch, wenn aus Sicherheitsgründen die Menschen stattdessen sich für den individualisierten Motorverkehr entschieden, oder erhebliche Umwege in Kauf nähmen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rita Schilling


Antrag vom: 01.10.2012 Parkplätze vor der Tourist-Info am Schlossplatz Beschlussvorschlag: Die 4 Parkplätze (siehe anl. Pressebericht/Foto) vor der Tourist-Info am Schlossplatz werden entwidmet und entweder als Fahrradabstellzone oder als attraktiver Vorbereich (im Sommer mit entsprechender Außennutzung) umgestaltet. Begründung: Die parkenden PKWs wirken – insbesondere vom Schlossplatz kommend als Barriere für die ganze Hauszeile Schlossplatz. Schon die ersten Tage nach dem Umzug der OTM mit der Tourist-Info gibt es Schwierigkeiten, anfragenden Stadtbesuchern den im Vergleich zum bisherigen Standort (Kleine Kirchenstraße) schwer zu erklärenden Weg zum neuen Domizil (Schlossplatz) zu beschreiben. Eine ansprechende und auffällige Vorplatz-Situation, wertet den Standort zudem auf und kann leichter beschrieben bzw. gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf, Markus Dietz, Susanne Menge, Sebastian Beer


Antrag vom: 29.06.2012 Kreuzungssituation Carl-von-Ossietzky-Straße/Küpkersweg Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kreuzungssituation Carl-von-Ossietzky-Straße/Küpkersweg – auf die Tagesordnung und bitten darum, mit einer unkomplizierten Schilderlösung (Vorfahrt beachten!) die riskante Situation an der Kreuzung zu entschärfen. Die schwächeren VerkehrsteilnehmerIinnen, vor allem Schulkinder, beklagen die regelmäßige Missachtung der Vorfahrt durch Pkw. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Menge


Antrag vom: 06.06.2012 Streuparkplätze in der Innenstadt Nach dem VEP ist es Zielrichtung, zentrale Parkierungsanlagen vor Streuparkplätzen zu bevorzugen, da diese von ihrer Funktionalität vorteilhafter sind und z.B. im Gegensatz zu den kleineren Streuparkplätzen an das bestehende Parkleitsystem angeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: 1.) Gibt es kleinere Streuparkplätze im Bereich der Innenstadt/Wallring, die funktional und städtebaulich unerwünscht sind? 2.) Um welche Standorte handelt es sich und was sind die genauen Gründe dafür? Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Vorlage einer Übersichtskarte. 3.) Welche Entwicklungsmöglichkeiten und welche Nutzungen sieht die Verwaltung für diese Standorte, um diese auch städtebaulich aufzuwerten? Sind einzelne Standorte geeignet, um dringend notwendige zusätzliche Fahrradabstellplätze ggf. mit Überdachungsmöglichkeiten einzurichten? 4.) Welche dieser Standorte wären aus Sicht der Verwaltung kurzfristig bzw. mittelfristig für eine alternative Nutzung umnutzbar? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Menge, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer


Antrag vom: 23.04.2012 Garantie der Eintreffenszeit für a l l e Oldenburger Haushalte nach Aufnahme des JWP-Bahnverkehrs Unter Hinweis auf die konkrete Anfrage des Bürgers Queckenstedt bitte ich um eine generelle Antwort zur Garantie der Eintreffenszeit der Rettungsdienste bei allen bewohnten und unbewohnten Grundstücken im Gebiet der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 02.04.2012 Schrankenschließzeiten Nach Volllast des JWP zu erwartende Schrankenschließzeiten an allen verbleibenden Oldenburger Bahnübergängen;  Fahrplan- und betriebliche Auswirkungen (Kosten) der Schrankenschließzeiten für die VWG; zu erwartende Auswirkungen der Schrankenschließzeiten auf die Oldenburger Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Bahnübergänge Am Stadtrand in Ofenerdiek und Stedinger Strasse in Osternburg; Lösungsmöglichkeiten? Wir beantragen, Befassung mit dem Thema wie im TOP beschrieben. Begründung Eine verantwortbare Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich auch mit den kurz- mittel- und langfristigen Auswirkungen der zu wählenden Alternative ( Stadttrasse oder Umgehungstrasse ) im Hinblick auf die Auswirkungen der Schrankenschließzeiten befassen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 02.04.2012 Oldenburg auf dem Weg zum bedeutendsten Güterbahndrehkreuz im Nordwesten Begründung: Eine verantwortbare Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich auch mit den kurz- mittel- und langfristigen Auswirkungen der zu wählenden Alternative (Stadttrasse oder Umgehungstrasse) auseinandersetzen. Dazu gehört auch die Frage, wo das Oldenburger Güterbahndrehkreuz (mitten in der Stadt oder außerhalb) angelegt werden sollte. Die o.a. Untersuchung (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k4005.pdf ) kann dazu eine wertvolle Entscheidungshilfe geben. Aus dieser Untersuchung können  u.a. folgende Aussagen abgeleitet werden: 1) Durch Deutschland sollen 6 Hochleistungskorridore („back-bone-trassen“) gelegt werden, wobei die Strecke OL – HB Teil von z w e i  dieser Hochleistungstrassen wird a) Achse WHV über HB Richtung SÜDEN b) Achse WHV über HB Richtung OSTEN ( siehe dazu Abb 4 S 21, Text S. 20, 17 f ) 2) Maximal können jede 4 Minuten also bis zu 300 Züge/Tag erfolgen (siehe S. 17,18 ) 3) Pro Schienen-km – Neubau können 12 Mio. kalkuliert werden ( S. 22 ) 4) Neubautrasse können auch durch das Sofortprogramm Seehafenhinterlandanbindung erfolgen ( S. 23) 5) Neben den „back-bone-trassen“ sind Bypass- (Umleitungs)strecken wie folgt wahrscheinlich a) OL – Leer b) OL – OS ( siehe Abb S. 19) Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 02.04.2012 Vorstellung und Genehmigung des Konzeptes für die am Mai 2012 geplanten Infoveranstaltungen der Stadt zum Oldenburger Bahnkonflikt „Vorstellung und Genehmigung des Konzeptes für die am Mai 2012 geplanten Infoveranstaltungen der Stadt zum Oldenburger Bahnkonflikt; hier u.a. Person des Moderators, Ablauf und Inhalt der Veranstaltung; Konzentration auf den eigentlichen Entscheidungskonflikt (d.h. Konzentration auf 2 Alternativen „Stadttrasse versus Umgehungstrasse“, Zuordnung der jeweiligen Detailvorschläge zu einer der beiden Alternativen) Wir beantragen, Befassung mit dem im TOP genannten Thema und einen Beschluss über das dann vorgestellte Konzept. Begründung In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses wurde in Aussicht gestellt, dass die Verwaltung das Konzept der geplanten Veranstaltungen vorstellt und erläutert. Bisher liegt dazu noch nichts vor. Angesichts der ab Mai geplanten Veranstaltungen ist Eile geboten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 02.04.2012 Aktuelle und künftige Lärmsituation an der A 29 Sehr geehrte Frau Nießen, zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses  am 16. April 2012 bitten wir um Aufnahme des TOPs: „Aktuelle und künftige Lärmsituation an der A 29; Anhörung des Sachverständigen Dr. Nocke zu dem von ihm erstellten Gutachten; realitätsgerechte Simulation der Lärmsituationen im Hörzentrum der Universität Oldenburg; insbesondere realitätsgerechte Simulation der jetzigen und der zu erwartenden Lärmsituation an der A 29; realitätsgerechte Simulation der jetzigen und der zu erwartenden Lärmsituation an ausgewählten Standorten in Ofenerdiek und Osternburg. Anhörung des Sachverständigen Dr. Meiss – Hörzentrum der Universität Oldenburg – zu den gesundheitlichen Auswirkungen der simulierten Nachtschlafunterbrechungen für Erwachsene und Kinder. Wir beantragen, die im TOP genannten Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Eine verantwortliche Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich mit der Realität und den realistischen Auswirkungen des zunehmenden nächtlichen Güterbahnverkehrs auf die Lebenssituation der Oldenburger auseinandersetzen. Dazu ist eine Befassung mit dem Ergebnis der Untersuchung des Dr. Nocke ebenso unerlässlich wie die Befassung mit den – vermeidbaren – Auswirkungen auf den Schlaf der Oldenburger Bahnanlieger, insbesondere der Kinder. Die Untersuchung Dr. Nocke liegt der Stadt vor. Sie kann zudem unter www.akustikbuero-oldenburg.de im Netz abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 15.02.2012 Machbarkeitsstudie der WSD Aurich Sehr geehrte Frau Nießen, Ich bitte in der o. g. Sitzung die im Jahr 2009 vorgestellte Machbarkeitsstudie der WSD Aurich zur Bahnquerung der Hunte und der Stedinger Strasse vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Es ist damit zu rechnen, dass im Jahre 2012 ein Planfeststellungsverfahren (PFA 1) zur Ertüchtigung der Bahnstrecke WHV-OL erfolgt, in dem neben den Fragen des Lärmschutzes entlang der Strecke und den Baukosten der kreuzungsfreien Herstellung der Bahnübergänge in Ofenerdiek und Alexanderstrasse auch die Frage einer Alternative durch eine Umgehungstrasse entlang der A 29 zu prüfen sein wird. Eine solche Trasse ist nach dem Prozessvorbringen der Stadt Oldenburg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht • kostengünstiger, • nachhaltiger, • weniger gefahrenträchtig und • letztlich auch schneller zu bauen als der Ausbau der vorhandenen Strecke. Einzelheiten dieser Prozessbehauptungen werden derzeit näher untersucht. Zu einem belastbaren Kostenvergleich beider Strecken ist es unerlässlich auch die Frage nach der Machbarkeit, dem Nutzen und den Kosten einer neuen Huntequerung und kreuzungsfreien Herstellung des Bahnüberganges Stedinger Strasse zu stellen. Der erbeten Bericht soll hier einen ersten Einstieg in das Thema ermöglichen. Mit freundlichem Gruß f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 15.02.2012 Oldenburger Bahnprozess Sehr geehrte Frau Nießen, Ich bitte, in der o. g. Sitzung über das Ergebnis der Besprechung der Stadtverwaltung mit den weiteren Klägern im Oldenburger Bahnprozess und den Ausführungen des Prozess-bevollmächtigten Prof. Dr. Stüer dazu und der rechtlichen Bewertung im Vorfeld die PFA1 – Verfahrens zu berichten und dabei die nachfolgenden Fragen zu beantworten: Teilt die Verwaltung der Stadt Oldenburg die Auffassung von Prof Stüer, dass a) es keine rechtsverbindliche Zusage gibt, die für die Stadt Oldenburg einen besseren Lärmschutz vorsieht, als dies ohnehin gesetzlich geboten ist, b) Lärmschutz in Oldenburg dann und dort angebracht werden muss, wo die Strecke elektrifiziert oder sonst baulich verändert wird, c) es in den Teilen Oldenburgs, an denen es keine Veränderung an der Strecke geben wird (ab Einmündung Leer bis durch Osternburg) keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmvorsorge gibt, d) mithin eine Forderung nach einer Umgehungstrasse keinerlei negative rechtliche Auswirkungen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz hat, der ohnehin anzubringen ist, wenn die Strecke verändert wird. Mit freundlichem Gruß f. d. die Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 02.01.2012 Maßnahmen zur weiteren Busbeschleunigung in Oldenburg Wir bitten um einen mündlichen Bericht zum aktuellen Sachstand und Effizienz der Maßnahmen zur Busbeschleunigung von der VWG. Beschlussvorschlag erfolgt zur Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Susanne Menge      gez. Gesine Multhaupt Ratsfraktion GRÜNE     SPD-Ratsfraktion


Antrag vom: 02.01.2012 Busverkehr der VWG im Weihnachtsverkehr Wir bitten um einen Sachstandbericht der VWG, ggf. mündlich, über die Erfahrungen des diesjährigen Weihnachtsverkehrs. Darüber hinaus sollten Vorschläge unterbreitet werden, wie die Situation im nächsten Jahr verbessert werden kann. Begründung: Es schien in diesem Jahr ein besonders hohes Verkehrsaufkommen in der gesamten Innen-stand sowie auf sämtlichen Zufahrtstraße zu herrschen. Hiervon waren auch die Busse der VWG negativ betroffen, so dass es zu massiven Verspätungen gekommen sein soll. Mit freundlichen Grüßen gez. Susanne Menge      gez. Gesine Multhaupt Ratsfraktion GRÜNE     SPD-Ratsfraktion


Antrag vom: 15.12.2011 Bericht zu den Einwendungen zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Bornhorster Wiesen“ Wir bitten die Verwaltung um einen kurzen Bericht zu den erhobenen Einwendungen. Insbesondere bitten wir auch um Bekanntgabe des Inhalts der Einwendung  der Nds. Autobahnverwaltung im Original. Dem Vernehmen nach soll sich die Einwendung u.a. darauf beziehen, die Anbindung der WKA über die  BAB und eine neue Ausfahrt herzustellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 24.01.2002 Busfahren für ein Taschengeld Nach einem Modell in Ingolstadt beträgt die Eigenbeteiligung von Schülerinnen und Schülern ca. 12 % des Jahrespreises, d.h. 90,–DM für eine Schülernetzkarte, die ansonsten 780,–DM betragen würde, und für Berufsschüler und Studierende ca. 23 % = 180,–DM. In Ingolstadt erhöhte sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel so stark, das sich dieses Angebot im städtischen Haushalt unter dem Ausgabeposten „Freiwillige Schülerbeförderung“ in Millionenhöhe niederschlug. Im Zuge der Neustrukturierung des ÖPNV in Oldenburg stellen wir folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übertragung der in Ingolstadt realisierten Aktivität zur Steigerung der Auslastung des ÖPNV auf die Stadt Oldenburg und das System der VWG zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Müller i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 06.02.2001 Konzept der Initiative UNSER OLDENBURG für eine attraktive Parklösung für Theatergäste des Oldenburgischen Staatstheaters Die Verwaltung wird gebeten, zu dem von der Initiative UNSER OLDENBURG vorgestellte Konzept (Anlage) Stellung zu nehmen und dem Ausschuß Vorschläge für eine kurzfristige Umsetzung zu unterbreiten. Ferner bitten wir die Verwaltung, Gespräche mit der Parkhausbetreibergesellschaft und der Ge-schäftsleitung des Oldenburgischen Staatstheaters zu führen, um das Interesse an einer solchen Lösung festzustellen und ggf. gemeinsame Realisierungsschritte zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Willi Lüpkes –

Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima

Antrag vom 26.01.2023

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Photovoltaik an Lärmschutzwänden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in zukünftigen Planungsgesprächen mit der Deutschen Bahn, Autobahn GmbH und sonstigen Bauherren von Lärmschutzwänden auf die Installation von Solaranlagen an Lärm-schutzwänden hinzuwirken. Der bestmögliche Lärmschutz steht weiterhin an erster Stelle.

Begründung:

In Zukunft steht die Sanierung zahlreicher Autobahnabschnitte in Oldenburg an, beispielsweise jetzt der Huntebrücke. Die Bahn wird vermutlich in Zukunft noch weitere Lärmschutzwände installieren. Bei diesen und anderen Planungsvorhaben wird die Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände konsultiert. Solaranlagen an diesen Wänden könnten viel grünen Strom in Oldenburg liefern und werden neuerdings nach Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Wenngleich nicht in allen Fällen möglich oder sinnvoll, soll immer an die Möglichkeit immer erinnert und in der praktischen Umsetzung unterstützt werden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 27.10.2022

„Klimaoasen“

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um einen Sachstandsbericht zum Teilprojekt Eversten Holz über die im Förderbescheid des Bundes von Mitte Dezember 2021 festgelegten Projektepunkte.
Dabei soll insbesondere das Konzept, der Finanzplan sowie der Terminplan für die folgenden im Förderbescheid aufgeführten Punkte vorgestellt werden:

  • Entschlammung der Pferdetränke mit Neuanlage eines zukunftssicheren Teiches mit dessen Flora und Fauna und der Inbetriebnahme des vorhandenen Abflus-ses/Zuflusses
  • Das Wassermanagement im Eversten Holz mit der Umstellung auf die Funktion „Re-genwasser sammeln“ unter Einbeziehung der Pferdetränke und des Grabensystems und der Wiederherstellung der Rohrverbindung zum Dobben.
    Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung, wie das Projektmanagement im Allgemeinen organisiert ist.

Hieraus ergeben sich nachstehende Fragestellungen:

  • Wie ist das PM aufgebaut, welche Befugnisse gibt es, wie transparent arbeitet die Projektgruppe?
  • Liegt eine transparente Budgetkontrolle innerhalb des Vorhabens vor?
  • Wie werden Stakeholder berücksichtigt?
  • Welche Meilensteine sind formuliert?
  • Welche Risiken bezüglich der Vorhabenumsetzung wurden bereits eruiert? (Budget-überschreitung / notwendige Baumfällungen usw.)?

Zusätzlich wurde uns mitgeteilt, dass Bürger*innen für den Schlossgarten ein Konzept für einen eingezäunten Hundespielplatz vorgeschlagen haben sollen. Wie bewertet die Verwaltung diese Idee?

Begründung:

Das Thema Klimaoasen im Bereich des Eversten Holz beschäftigt viele Menschen. Die Förderung der Maßnahmen ist seit geraumer Zeit bewilligt und interessierte Bürger*innen wenden sich regelmäßig mit Fragen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen an uns, die wir auf diesem Weg beantwortet haben möchten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                               gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein
Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 29.9.2022

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung der anstehenden Haushaltsgespräche 2023 wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zum städtischen Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung zu beantworten. Sofern eine Beantwortung der Fragen zeitnah (z.B. in der Sitzung des ASUK am 13.10.2022) nicht abschließend möglich sein sollte, ist diese bis zum 04.11.2022 schriftlich direkt an die Fraktionen zu richten.

Im Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK Vorschläge dahingehend zu vorzustellen, wie die Attraktivität des Förderprogramms durch etwaige Änderungen an der Richtlinie gesteigert werden könnte. Ziel von angepassten Förderbedingungen sollte es sein, dass die Zahl der begrünten Dächer und Fassaden in Oldenburg weiter und schneller steigt.

Fragen:

1. Wie viel Fördermittel wurden nach dem letzten Stand für das Jahr 2022 bereits zugesagt, wie viele Anträge gestellt?
2. Wurden die diversen Fördergegenstände (statische Prüfung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung) unterschiedlich stark nachgefragt, und wo ist das Interesse eher besonders hoch oder besonders gering?
3. Wurden die Antragsvorlagen von den Antragssteller*innen als einfach empfunden oder gab es Nachfragen zur Antragsstellung, so dass diese ggf. weiter zu vereinfachen wäre?
4. Könnte der Kreis der Empfänger*innen ausgeweitet werden, insb. auf Unternehmen in (stark versiegelten) Gewerbegebieten? Welche Verbesserungs-potenziale zur Erhöhung der Nachfrage gäbe es aus Sicht der Verwaltung?
5. Ist das Förderprogramm in Oldenburg bekannt genug? In welcher Form wird das Förderprogramm beworben und über die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen informiert?
6. Was wären aus Sicht der Verwaltung die Vor- und Nachteile, das Förderprogramm mit anderen städtischen Programmen zu kombinieren (insb. „Zuschüsse für Regentonnen und Flächenentsiegelungen“) und in einer städtischen Förderrichtlinie für „Klimaanpassung und Stadtbegrünung“ zusammenzufassen?
7. Welche Priorität hat das Förderprogramm im Hinblick auf den Masterplan Grün?

Begründung:

Eine Begrünung von Dächern und Fassaden hat zahlreiche positive Effekte für die Artenvielfalt, das Mikroklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen. Im Sommer kühlen begrünte Fassaden und Dächer die städtische Umgebung bei Hitze herunter, bei Starkregenfällen kann das Grün an den Gebäuden dazu beitragen, Regenwasser aufzunehmen und zurückzuhalten.
Auch der kürzlich verabschiedete Masterplan Grün (Vorlage Nr. 22/0642) nennt die Dach- und Fassadenbegrünung mehrfach als wichtige Maßnahme für viele zu stark versiegelte Bereiche in der Stadt und es wird betont, dass das Förderprogramm noch bekannter und attraktiver gemacht werden müsste. Insbesondere in den Gewerbegebieten gebe es laut dem Oldenburger Gründachpotenzialkataster noch ein hohes Potenzial für die Einrichtung von Dachbegrünungen.

Oldenburg hat daher bereits 2019 ein Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt, seit Mitte 2021 sind auch Fassadenbegrünungen förderfähig. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 200.000 € im städtischen Haushalt eingestellt. Allerdings wurden bis Ende Juni 2022 erst 18 Förderanträge gestellt und 28.000 € zugesagt (Vorlage Nr. 22/0381).
Wenn ggf. nach der Hälfte des Jahres erst knapp über 10 % der Fördermittel ausgeschöpft sind, spricht dies dafür, dass das Förderprogramm noch nicht optimal ausgestaltet und/oder zu unbekannt ist.

f.d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                      f.d. SPD-Fraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein                gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein


Antrag vom 28.9.2022

Ökologische und klimagerechte Bewirtschaftung des Moores in Oldenburg

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Bericht der Verwaltung und insb. die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Everstenmoor: Laut der Niedersächsischen Landesregierung (2021)[1] wurden im Everstenmoor bereits 105ha wiedervernässt, weitere 82 ha seien zur Wiedervernässung geplant. Bis wann soll diese Wiedervernässung abgeschlossen sein, welche Hürden bestehen ggf. aktuell?
  2. Alle Oldenburger Moore: Wie viel Prozent der Moorfläche auf Oldenburger Stadtgebiet eignet sich nach Einschätzung der Verwaltung insgesamt zur Wiedervernässung?
  3. Klimaneutralität: Ist es möglich bis 2035 – analog zum Zieljahr der Klimaneutralität für Oldenburg – alle geeigneten Moorflächen auf städtischen Gebiet wiederzuvernässen, sodass sie keine Treibhausgase mehr emittieren oder ggf. sogar Treibhausgase gebunden werden? Welchen Plan verfolgt die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang, welche zusätzlichen Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung nötig und welche Hindernisse bestehen?
  4. Bewirtschaftung städtischer Moorflächen: Wie bewirtschaftet die Stadt Oldenburg ihre eigenen Moorflächen? Sind hier innovative Modelle möglich oder angedacht, etwa zum Anbau von Palludikultur oder der Nutzung von Photovoltaik im Moor? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Entwicklung der Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene in diesem Bereich?
  5. Ankauf von privaten Moorflächen: Steht ausreichend Geld bereit, um Landeigentümer*innen Moorflächen abzukaufen und diese dann in städtischer Hand wiederzuvernässen? Neben dem direkten Flächenerwerb gäbe es auch die Möglichkeiten des Flächentausches, der Flurbereinigung und von Gestattungsverträgen – wie erfolgreich waren diese Optionen in der Vergangenheit?
  6. Kooperationen mit Umlandgemeinden und privaten Eigentümer*innen: Wie kooperiert Oldenburg bislang mit den Umlandgemeinden, um einen effektiven Moorschutz sicherzustellen? Ist es denkbar gemeinsam mit Umlandkommunen einen „Moorgemeinschaft“[2] zu gründen, die Landwirt*innen in der Region bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Bewirtschaftung von Moorböden unterstützt, fördert und berät?
  7. Stadt Oldenburg als Nachfragerin: Den Moorschutz kann Oldenburg nicht nur auf der Angebots-/Bewirtschaftungsseite voranbringen, sondern als Großstadt auch als Nachfragerin.
    Zum einen könnte die Stadt Oldenburg in der eigenen Beschaffung auf torffreie Produkte setzen. Wie viel Torf wird aktuell durch die Stadt nachgefragt – z.B. für die Aktion „Stadtgärten“? Ist es grundsätzlich machbar, hier in den Ausschreibungen nur torffreie Erde zu beschaffen?
    Zum anderen könnte die Stadtverwaltung innovative Bau- und Dämmmaterialien aus Palludikultur für Pilotprojekte verwenden (und dafür mit Landwirt*innen und Forschungsträgern in der Region zusammenarbeiten). Für welche Projekte und Einsatzformen ist die Nutzung solcher Materialien aus Sicht der Verwaltung in Oldenburg denkbar?

Begründung:

Rund 8 % der Niedersächsischen Landesfläche besteht aus Moorböden, gleichzeitig verursachen trockengelegte und nicht ökologisch bewirtschaftete Moore rund 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen unseres Bundeslandes. Wenn Moore vernässt werden, hören sie auf Treibausgase zu emittieren und können langfristig sogar Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden.[3] Der Schutz von Mooren hilft also dem Klima und der Anpassung an die Klimakrise. Intakte Moore dienen als Wasserspeicher und Wasserfilter. Gleichzeitig bieten sie Erholungsflächen und Lebensraum für spezialisierte Arten(-gemeinschaften) von Pflanzen, Tieren und Pilzen.

Die meisten Moorflächen auf Oldenburger Stadtgebiet werden heute landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. 40 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf Oldenburger Stadtgebiet liegt auf Moorland. Auch neue Wohn- und Gewerbegebiete wurden in der Vergangenheit immer wieder auf Moorflächen ausgewiesen.

Oldenburg verfügt als eine von wenigen Großstädten noch über größere, nicht vollständig degradierte Moorflächen auf dem Stadtgebiet: V.a. der „Moorplacken“ im Nordosten und das NSG „Eversten Moor“ mit angrenzenden Teilen des LSG „Hausbäkeniederung“ im Südwesten sind hier zu nennen, die die oben genannten Funktionen zumindest teilweise noch erfüllen können. Diese und weitere Moorflächen auf Stadtgebiet sind gefährdet, auch wenn die Stadt seit vielen Jahren Anstrengungen zum Moorschutz unternimmt. Durch die Behandlung des Themas im Umweltausschuss und die Diskussion unserer Fragen zu dem Thema, möchten wir weitere Impulse für den Moorschutz in Oldenburg setzen und einen Beitrag leisten, die Moore in unserer Stadt langfristig zu stärken.

f.d. Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Thorsten van Ellen, Dr. Alaa Alhamwi

 

[1] Landtag Niedersachen (2021): Drucksache 18/9989. Abrufbar: www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09501-10000/18-09989.pdf

[2] Deutscher Verband für Landschaftspflege und Greifswalder Moorzentrum (2022): Zusammenarbeit im Moor – So kommt der Klimaschutz voran. Abrufbar: www.dvl.org/fileadmin/user_upload/Projekte/086_MoKli/DVL_Papier_Moorgemeinschaften.pdf

[3] Niedersächisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2022): Landwirtschaft und Moorschutz gemeinsam denken. Abrufbar unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-119-moor-214530.html


Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 26.9.2022

Sachstand Solarenergie und Denkmalschutz

Wir bitten um einen Bericht der Denkmalschutzbehörde Oldenburg zur neuen Rechtslage, der alten und neuen Genehmigungspraxis der Denkmalschutzbehörde und möglichen Spielräumen, um in Oldenburg mehr Solarenergie auch auf geschützten Gebäuden zu ermöglichen.

Begründung:

Bisher hat der Denkmalschutz häufig die Installation von Solaranlagen auf Dächern verhindert. Am 28. Juni dieses Jahrs wurde jedoch eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht. Seitdem überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien die Interessen des Denkmalschutzes „wenn … in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“ (§7 Abs. 2 Nds. DSchG). Unklar ist allerdings, was „geringfügig“ bedeutet. Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Klima- und Energiekrise bringt jede zusätzliche Solaranlage in der Stadt ein Stück Unabhängigkeit, kostengünstige Energie und Klimaschutz.

f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion                                                          f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. A. Alhamwi, M. Niederstein, Dr. S. Rohe, M. Wenzel     gez. P. Behrens, V. Finke, T. Klein


Antrag vom 25.8.2022

Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Oldenburg (aktuelle Lage)

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Könnten die Straßenlichter bei akuter Energiekrise vom Netzbetreiber abgeschaltet werden?
  2. Wie sieht die Nachfrageentwicklung der Straßenbeleuchtung in den letzten Jahren in Stadtgebiet Oldenburg aus?
  3. Wo sieht die Verwaltung Potential für Energieeinsparungen bei der Straßenbeleuchtung (z.B. kürzere Betriebszeiten, Abschalten einzelner oder jeder zweiten Lampe, gänzliche Abschaltung)? Wie viel Strom ließe sich vermutlich so sparen?
  4. Wie hoch ist der jährliche Strombedarf für die Straßenbeleuchtung? Wie hoch ist der Stromverbrauch der Weihnachtsbeleuchtung?
  5. Wie hoch sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung? Sind Steigerungen zu erwarten?
  6. Wie war die Beteiligung der Stadt an der weltweiten Umweltkampagne „Stunde der Erde“ (earth hour) am 26. März?
  7. Gibt es Pläne, erneuerbare Energien in das Straßenbeleuchtungssystem zu integrieren?
  8. Hat die Stadt Möglichkeiten, die nächtliche Beleuchtung von privaten oder geschäftlichen Hausfassaden, Schaufenstern oder Reklametafeln zu untersagen? Plant die Stadt eine Initiative, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger freiwillig dafür zu gewinnen?

Begründung:

Die Straßenbeleuchtung in Städten ist für sicheren Verkehr unerlässlich, jedoch eine große Belastung für die Umwelt, die Stromversorgungssysteme und die Haushalte der Kommunen. Der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge sind Straßenbeleuchtungen die größten Stromverbraucher von Kommunen in Deutschland[1]. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise stellt sich die Frage, wie viel Spielraum für Einsparungen Oldenburg in diesem bedeutsamen Bereich hat.

gez. Dr. Alaa Alhamwi und Maik Niederstein

[1] Deutsche-Energie-Agentur, dena, “Straßenbeleuchtung mit LEDs und konventionellen Lichtquellen im Vergleich”


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.8.2022

Klima- und Ökobilanz in der Gebäudeplanung – Quantifizierung von Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag: 

Für künftige Bauprojekte der Stadt Oldenburg und ihrer kommunalen Gesellschaften wird in der Planungsphase standardmäßig eine Treibhausgas- und Ökobilanz erstellt. Dies gilt für Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro (Gesamtbaukosten).

Falls verschiedene Varianten eines (Neu-)bauprojektes geplant werden (wie etwa kürzlich für das Flötenteichbad), wird die Bilanz für alle geplanten Varianten aufgestellt.

Falls alternativ zur Neubau-Option auch ein vorhandenes und bereits genutztes Gebäude vorhanden ist, wird zusätzlich auch die Option „Sanierung“ vergleichend zum Neubauszenario betrachtet.

Bilanziert, geprüft und verglichen werden mindestens folgende Aspekte:

  • Treibhausgas-Emissionen durch Energieverbrauch, Bau und Baumaterialien (Graue Energie) über die geplante Lebensdauer des Gebäudes
  • Möglichkeit zur energetischen (Teil-)Versorgung des Quartiers durch das neue Gebäude
  • Plan zur Weiterverwendung & Recycling von Baumaterialien nach Lebensende des Gebäudes aus heutiger Sicht
  • Externe Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer des Gebäudes für Energieverbrauch und graue Energie (als CO2 Preis kann die aktuelle Kostenabschätzung des Umweltbundesamtes dienen, nach der (Stand 2020) eine Tonne CO2 Umweltkosten in Höhe von 195 € verursacht)
  • Abschätzung der Energiekosten über die geplante Lebensdauer des Gebäudes.[1]

Die Verwaltung wird beauftragt, beim nächsten möglichen Projekt in der oben genannten Größenordnung Treibhausgas- und Ökobilanz wie oben umrissen beispielhaft durchzuführen. Die Verwaltung berichtet im ASUK und BEGH anschließend von den Erfahrungen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Im Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ist ebenso festgehalten: „Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch die Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen.“

Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten. Dabei kann ggf. auf Annahmen und Berechnungsmethoden aus etablierten Qualitätssiegeln (z.B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zurückgegriffen werden.

Die Klima- und Ökobilanzierung wird zunächst bei städtischen Bauvorhaben für Gebäude durchgeführt. Langfristig könnten die Erfahrungen hieraus etwa auch für das Projekt „Klimahaushalt“ nützlich sein oder auf Projekte im Verkehrsbereich ausgeweitet werden.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                     f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen,      gez. Vally Finke, Thomas Klein, Paul Behrens

Dr. Alaa Alhamwi

[1] Gerade bei fossilen Energieträgern wie Erdgas ist die zukünftige Preisentwicklung schwierig abzuschätzen. Grundlage der Kostenschätzung kann der zu einem Stichtag fix fortgeschriebene Preis für verschiedene Energieträger sein, ggf. zzgl. bereits absehbarer Preisaufschläge, z.B. durch festgelegt CO2-Preispfade. Alternativ könnten verschiedene Preisszenarien angegeben werden, die auf begründeten Schätzungen und Studien beruhen und Unsicherheitsspannen mit abbilden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 1.6.2022

Erstellung eines Geothermie-Katasters für das Stadtgebiet Oldenburg zur Beurteilung des Potenzials einer Nutzung oberflächennaher- und tiefer geothermischer Energie (analog zum Solar- und Gründachkataster)

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beabsichtigen, ein Geothermie-Kataster für das Gebiet der Stadt Oldenburg erstellen zu lassen. Dieses Kataster soll ausweisen, an welchen Orten eine oberflächennahe- und/oder oberflächenferne geothermische Energiequelle für den Betrieb einer Wärmepumpe zur Verfügung steht und genutzt werden kann sowie erste Hinweise zu Kosten und Wirtschaftlichkeit liefern.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
1. welche Kosten für ein Geothermie-Kataster entstehen,
2. ob das Kataster mit eigenem Personal erstellt werden kann oder ob hierzu ein externes Büro beauftragt werden muss und
3. mit welchem Zeitumfang für die Erstellung des Katasters (inkl. der Vergabe an ein externes Büro, falls notwendig) gerechnet werden muss.

Begründung:

Zur Erreichung der vereinbarten Zielsetzung für Oldenburg, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, müssen eine Vielzahl von Wärmeerzeugungsanlagen auf einen CO2-freien Betrieb umgestellt – bzw. für einen solchen Betrieb errichtet werden.
Eine ideale technische Lösung stellt hier die Installation von Wärmepumpen-Systemen dar, die primärseitig durch Erdwärme gespeist werden. Grundsätzlich kommen hierfür sowohl oberflächennahe- als auch durch Tiefenbohrungen erschlossene oberflächenferne geothermische Energiequellen infrage. Die aus Geothermie primärseitig gespeisten Systeme verfügen ganzjährig über eine sehr günstige Leistungszahl und emittieren – sofern sie mit ökologisch erzeugter Elektrizität betrieben werden – kein CO2. Auf dieser technischen Basis lassen sich sowohl Einfamilienhäuser – als auch ganze Quartiere mit umweltfreundlich erzeugter Wärmeenergie versorgen (Stichwort: „kalte Nahwärme“).

Um die Entwicklung bei künftigen Bau- oder Sanierungsvorhaben zu beschleunigen sowie eine schnelle Informations- und Entscheidungsmöglichkeit zu erhalten, ist ein Geothermie-Kataster1 für das Stadtgebiet eine große Hilfe; es vermeidet Fehlplanungen und beschleunigt Genehmigungsprozesse.
Wie bei dem bereits vorhandenen Solarkataster könnten interessierte Menschen sich schnell über die Machbarkeit einer erdwärmegespeisten Wärmepumpe informieren und eine erste Abschätzung der Kosten sowie erste Aussagen zur Wirtschaftlichkeit erhalten.

Dies würde deutliche Anreize für die Installation und den Betrieb dieser Wärmepumpensysteme liefern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann von dem Kataster ausgehend eine kommunale Förderrichtlinie entwickelt werden.
Vor der endgültigen Beauftragung der Verwaltung, ein Geothermie-Kataster zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen, sind die im Beschlussvorschlag angefragten Rahmenbedingungen zu klären.

f. d. Ratsfraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                                 gez. Thomas Klein, Paul Behrens, Vally Finke,

Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen

1 https://geodaten.emsland.de/portale/LK_Emsland_Geothermie/


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.5.2022

Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes zur „Anpassung an den Klimawandel“ in die Wege zu leiten. Dieses Klimawandel-Anpassungskonzept sollte insbesondere folgende Ziele adressieren:

  1. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt und die städtischen Infrastrukturen sind vielfältig. Das Fachgutachten sollte exemplarisch für die folgenden kommunalen Handlungsfelder die Auswirkungen und Vulnerabilitäten durch den Klimawandel darstellen: Industrie, Gewerbe und Hafen, sowie Menschliche Gesundheit.[1]
  2. Eine Ableitung von Anpassungsstrategien und Empfehlungen für die jeweiligen kommunalen Handlungsfelder.
  3. Eine Empfehlung, inwieweit das Thema Klimawandel-Anpassung strukturell und langfristig in der Stadtverwaltung und ihrem Handeln verankert werden kann. Zudem sollte dargestellt werden, wie das Thema mit anderen relevanten Akteuren (z.B. OOWV, VWG) koordiniert werden kann.

Im Rahmen der Auftragsvergabe bitten wir die Stadt, relevante Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadtverwaltung ebenfalls zu prüfen, ob parallel zur Gutachtenerstellung und -Koordination bereits die Einstellung eine*r vom Bund geförderten Klimaanpassungsmanager*in möglich und sinnvoll sein kann. [2]

Begründung:

Zwischen 1961 und 2010 ist die durchschnittliche Jahrestemperatur im Nordwesten Niedersachsens bereits um 1,2 °C gestiegen. Studien prognostizieren, dass bis zum Ende des Jahrhunderts auch in unserer Region weitere Klimaveränderungen zu erwarten sind. Dazu zählen etwa häufigere tropische Nächte, eine Zunahme von Starkregenereignissen, ein Meeresspiegelanstieg oder Stürme mit stärkeren Windgeschwindigkeiten. Die Metropolregion Nordwest stellt in diesem Zusammenhang fest: „Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden die Erfordernisse zur Anpassung [an Extremwetterereignisse] stetig zunehmen […].

Extremwetterlagen wie Stürme, Starkniederschläge oder Hitzeperioden werden Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar beeinträchtigen. So können etwa Schäden an Gebäuden sowie Fahrzeugen, Produktionsanlagen oder gelagerten Waren entstehen. Arbeits- und Produktionsausfälle bis hin zu Umsatzverlusten wären die Folge für Unternehmen. Investitionen in bauliche Präventionsmaßnahmen können helfen, die Risiken zu mindern, sind jedoch teilweise kostenintensiv. Auch der Abschluss von entsprechenden Versicherungen kann zumindest das mit einem Schadensereignis verbundene finanzielle Risiko abfedern. Dies hat jedoch laufende Ausgaben für Versicherungsprämien zur Folge, die perspektivisch eher steigen werden, wenn keine Klimaanpassung als Gegenmaßnahme durchgeführt wird.

Im Gesundheitsbereich werden die erwarteten starken und anhaltenden Veränderungen in den Sommermonaten mit längeren Hitzeperioden und höheren mittleren Temperaturen z.B. zu intensiveren
körperlichen Anpassungsbelastungen für die Allgemeinbevölkerung, aber insbesondere für empfindliche Gruppen wie alte Menschen und pflegebedürftige Personen führen. Auch im Arbeitsschutz sind häufiger auftretende Hitzetage und Extremwetter zu berücksichtigen. Die klimatischen Veränderungen treffen auf demographische Veränderungsprozesse; das Durchschnittsalter der niedersächsischen Bevölkerung steigt und damit wächst die Zahl gesundheitlich anfälligerer Personen.

Auf der Grundlage neuerer Untersuchungen besteht die Vermutung, dass die erwarteten Klimaveränderungen die Ansiedlung neuer Vektoren (wie Mücken- und Zeckenarten) als auch die Verbreitungsfähigkeit neuer Viruserkrankungen in Deutschland begünstigen (Ausbreitung von FSME-Viren nach Niedersachsen).

Aufgrund der langen Planungszeiträume, der hohen Lebensdauer gebauter Infrastruktur und der Komplexität der bevorstehenden Herausforderungen sehen wir also Handlungsbedarf. Die Stadt Oldenburg sollte sich noch intensiver als bisher mit den möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und diese in Planungsprozessen berücksichtigen. Je eher sich Kommunen auf den Klimawandel vorbereiten und die dafür notwendigen Strukturen etablieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass negative Auswirkungen verhindert oder abgemildert und die sich bietenden Chancen des Klimawandels genutzt werden können“.1

Damit auch Oldenburg sich dieser Herausforderung systematisch stellen kann, soll ein externes Anpassungskonzept schon bestehende Daten zu Klimafolgen nutzen, um daraus lokale Betroffenheiten und insbesondere strategische Optionen für die Stadt abzuleiten. Entsprechende Eigenmittel wurden im Haushalt für 2022 dafür bereitgestellt. Da auch auf Landes- und Bundesebene die kommunale Anpassung an den Klimawandel zunehmend gefördert wird, sollte die Stadt aber im Rahmen der Auftragsvergabe entsprechende Fördermittel prüfen.

Da Oldenburg in einigen Handlungsfeldern bereits die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt (z.B. durch die Erarbeitung klimagerechter Festsetzungen für Bebauungspläne), soll sich das Gutachten exemplarisch auf die oben genannten zwei Handlungsfelder konzentrieren. Ziel des Gutachtens ist es, neue Impulse für die Klimaanpassung zu setzen und weitere Handlungsmöglichkeiten der Stadt aufzuzeigen.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                      f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Dr. Alaa Alhamwi            gez. Vally Finke, Paul Behrends, Thomas Klein

Thorsten van Ellen

 

[1] vgl. Interkommunale Koordinierungsstelle Klimaanpassung (InKoKa) der Metropolregion Nordwest: „Leitfaden zur Klimaanpassung“ (2016): https://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/interkommunale-koordinierungsstelle-klimaanpassung-inkoka–900000016-10018.html und Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (2021): https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/178371.

[2] Beratung zu Fördermöglichkeiten oder direkte Förderungen gibt es etwa von Seiten des Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_uber_uns/niko-uber-uns-205852.html), des Zentrums Klimaanpassung (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_beratung/beratung-durch-das-niko-205863.html) oder durch die ZUG (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Letztere fördert u.a. die Ersterstellung eines Anpassungskonzepts und auch entsprechende Personalstellen.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.4.2022

Quantifizierung Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung vier Projekte vorzuschlagen, für die als beispielhaftes Testvorhaben eine genaue zahlenmäßige Berechnung der Klimafolgen durchgeführt werden kann. Die Projekte sollen so ausgewählt werden, dass eine besonders starke negative oder positive Klimawirkung zu erwarten ist und sich Alternativen abwägen lassen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                f.d. SPD-Ratsfraktion

Maik Niederstein                                                           Vally Finke

 


Antrag vom 24.2.2022

Projektvorstellung „Klimaoasen in Oldenburg: Schlossgarten und Eversten Holz“ (Umsetzung und Partizipation)

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine mündliche Präsentation zur geplanten Umsetzung des Projekts „Klimaoasen“. Insbesondere interessieren uns dabei Informationen zum Projekt(zeit)plan und geplanten Partizipationsformaten (Bürger*innebeteiligung). Wir bitten auch darum, die zuständige Projektmanagerin zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen.

Sofern der entsprechende Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegen sollte, kann die Projektvorstellung auf den nächsten ASUK verschoben werden.

Begründung:

Das Förderprogramm „Klimaoasen“ ist mit einer Fördersumme von 5 Millionen Euro über drei Jahre ein wichtiges Projekt für unsere Stadt und der Schlossgarten sowie das Eversten Holz sind beliebte Naherholungsgebiete für die Oldenburger Bürger*innen. Die Pläne zur Umsetzung und Bürger*innebeteiligung für dieses Programm sollten daher frühzeitig in einer öffentlichen Sitzung des ASUK vorgestellt werden.

gez. Dr. Sebastian Rohe


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.2.2022

Vogeljagd im Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen

Wir bitten um eine Stellungnahme der Jägerschaft zur Jagdausübung in den Bornhorster Huntewiesen. Sollte in der Stellungnahme nicht dargestellt werden können, dass die Entenjagd der Verhinderung seltenerer Vogelarten dient, sollte diese untersagt werden.

Wir bitten darüber hinaus die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Jagdkontrolle.

Die Stadt Oldenburg sollte für das Naturschutzgebiet (NSG) eine neue zeitgemäße Jagdverordnung erstellen.

Begründung:

Die 30 Jahre alte Verordnung zur Jagdausübung in den „Bornhorster Huntewiesen“ sollte endlich in eine neue Form gebracht werden, wie es per EU-Gesetz für alle Naturschutzgebiete in Deutschland zwingend erforderlich ist. Insbesondere fordern wir die Einstellung der Jagd auf Vögel im dortigen NSG.

Es werden nur Enten bejagt. Jedoch, sind durch die Vogeljagd, die bisher im NSG „Bornhorster Huntewiesen“ erlaubt ist, auch Krähenvögel, Ringeltauben, Fasanen, Höckerschwäne, Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse betroffen. Alle diese Arten treten nur in geringer Zahl während der Jagdzeiten im Gebiet auf. Im Gebiet wurden auch schon Jäger aus dem Landkreis Cloppenburg beobachtet. Es scheint einen regelrechten Jagdtourismus zu geben.

Durch Schüsse der Entenjäger werden auch immer wieder Wildgänse, die ganzjährig geschützt sind, zum Auffliegen und letztlich zu Verlassen des Schutzgebietes veranlasst. Diese durch Entenjäger vergrämten Gänsegruppen fliegen dann in die weitere Umgebung, um in den Grünländereien Ruhe und Nahrung zu finden. Die Jagd auf Vögel (im speziellen auf Enten) sollte ebenfalls eingestellt werden, um Schaden von den Umgebungslandwirten abzuwenden.

f. d. Fraktion B90/Die Grünen f. d. SPD-Ratsfraktion

 

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen gez. Vally Finke, Paul Behrens, Thomas Klein

Antrag vom 22.11.2021

Erarbeitungsstand Maßnahmenplan „Klimaneutralität bis 2035

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine schriftliche Auskunft zum Erarbeitungsstand dieses Maßnahmenplans. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Liegt der Maßnahmenplan mittlerweile vor, bzw. wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
  • Nimmt die Verwaltung bei der Erstellung des Maßnahmenplans externe Expertise in Anspruch (z.B. spezialisierte Planungsbüros, wissenschaftliche Gutachter*innen) um die Effektivität und Plausibilität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen? Sind im kommenden Jahr dafür Haushaltsmittel nötig?
  • Wie sollen die Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft bei der Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans einbezogen werden?

Begründung:

Mit dem Beschluss vom 26.04.2021 hat der Rat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 ein klimaneutrales Oldenburg zu erreichen. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „aufbauend auf dem Fridays for Future-Leitantrag „Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene“ und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK) bis Oktober 2021 einen Maßnahmenplan vorzulegen, mit dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen ist“.

Auch ein „Konzept zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft“ sollte erarbeitet werden.

gez. Sebastian Rohe


Anfrage vom 24.6.2021

EuGH Urteil zur Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwerte“

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum EuGH Urteil C-635/18 wegen der Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschlands bezüglich der systematischen und anhaltenden Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Was wird der Bundesregierung vorgeworfen?
  • Wieso ist die Stadt Oldenburg in der Auflistung der Ballungsräume nicht genannt, obwohl die NOx- Grenzwerte innerhalb des betreffenden Zeitraums nicht eingehalten wurden?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Stadt Oldenburg bezüglich möglicher zukünftiger Grenzwertüberschreitungen?
  • Sind weitere Messstellen im Stadtgebiet vorgesehen?
  • Gibt es aktuelle Berechnungen zur Schadstoffverteilung im Stadtgebiet?
  • Gibt es nach den vorliegenden Simulationsergebnissen, die zur Messstelle am Heiligengeistwall geführt haben, weitere potenzielle Hotspots im Stadtgebiet?

Zudem wird die Verwaltung gebeten, jene Simulationsergebnisse des Stadtgebiets, die zum Messstandort Heiligengeistwall geführt haben, im Ausschuss erneut vorzustellen.

Begründung:

Der NO2-Jahresmittelwert für die Außenluft beträgt innerhalb der EU 40 mg/m³. Seit 2010 wurden in Oldenburg Grenzwertüberschreitungen festgestellt; seit 2013 wird die Nox Konzentration mittels der Messstation am Heiligengeistwall gemessen. Im Jahr 2019 wurde der Grenzwert erstmalig mit 39 mg/m³ unterschritten. Für das Jahr 2020 ist festzustellen, dass pandemiebedingt der Anteil am Stickstoffdioxid emittierenden Kfz-Verkehr stark zurückgegangen ist. Neben der Modernisierung der Busflotte sind auch die Verkehrsabläufe verändert worden, um den Hotspot zu entlasten. Der EuGH stellte 2019 fest, dass Mittelwerte über mehrere Stationen in einem Gebiet unzulässig seien, da die Konzentration an den Hotspots ausschlaggebend für die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung sei. Damit sollte die vielerorts geführte Standortdebatte beendet werden (Urt. v. 26.06.2019, Rechtssache C-723/17). In Oldenburg besteht die Möglichkeit, dass durch die Veränderung der Verkehrssteuerung nicht der Messstandort, sondern der Ausstoßstandort verlagert wurde. Aufgrund der durch verkehrslenkende Maßnahmen eingetretene Unterschreitung des Messwertes am Hotspot erscheint es sinnvoll, erneut die Belastung im Stadtgebiet zu simulieren und an potenziell grenzwertüberschreitenden Abschnitten Messungen durchzuführen, zumal Bürger*innen die Standortwahl der Messstation vor Gericht prüfen lassen könnten.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Anfrage vom 23.6.2021

Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Oldenburg

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  • Das Land hat sich verpflichtet, jeder Unteren Naturschutzbehörde die finanziellen Mittel zur Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung zu stellen. Wurde diese zusätzliche Stelle bereits geschaffen und besetzt bzw. bis wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?
  • Bis 2025 sollen landesweit 15 zusätzliche Ökologische Stationen zur Vor-Ort-Betreuung von

Natura 2000-Gebieten in Zusammenarbeit mit Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet

werden.

  1. Sieht die Verwaltung den Bedarf für eine solche Ökologische Station in der Stadt Oldenburg?
  2. Wenn ja, wo sollte diese nach Ansicht der Verwaltung eingerichtet werden?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  • Mit der Einfügung des § 2a NAGBNatSchG wurde der Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Standorten, auf Flächen in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten

mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten grundsätzlich untersagt.

  1. Sind der Verwaltung sämtliche aufgrund dieser Regelung dem Grünlandumbruchverbot unterliegenden Flächen bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine vollständige (Nach)erfassung der genannten Flächenkulissen geplant?
  3. Wurden die Eigentümer/ Nutzer der betreffenden Flächen vom geltenden Grünlandumbruchverbot in Kenntnis gesetzt?
  4. Wenn ja, von welcher Stelle?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Nach §2a Abs. 4 NAGBNatSchG beträgt die Frist der Naturschutzbehörde zur Bearbeitung eines Antrages auf Grünlandumbruch 10 Tage. Verstreicht die Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Kann der Landkreis mit dem vorhandenen Personal in jedem Fall die Bearbeitungsfrist einhalten?
  • Mit der Änderung des § 5 NAGBNatSchG unterliegt die Beeinträchtigung von Hecken,

Feldghölzen, Alleen und Baumreihen in aller Regel auch dann der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, wenn sie keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige

bedarf. Um dieser Regelung zur Durchsetzung zu verhelfen, müssen die genannten

Landschaftselemente jedoch bekannt sein.

  1. Sind die genannten Landschaftselemente der Naturschutzbehörde in ihrer Lage und Angrenzung bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine entsprechende Erfassung geplant?
  • Mit der Änderung des § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG wurden mit den Biotoptypen „sonstiges

artenreiches Feucht- und Nassgrünland“, „mesophiles Grünland“ und „Obstbaumwiesen aus

hochstämmigen Obstbäumen ab einer Flächengröße von 2.500 m²“ zusätzliche gesetzlich

geschützte Biotope definiert.

  1. Sind diese Biotope vollständig erfasst?
  2. Wenn nicht, bis wann plant die Verwaltung diese Biotope vollständig erfasst und in das Kataster nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG eingetragen zu haben?
  • Werden in den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen kommunaler Einrichtungen (Verwaltung, Kitas, Schulen, kommunale Einrichtungen und Betriebe, Eigenbetriebe) grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischem Landbau einsetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung geplant?
    3. Welche Einrichtungen müssen berücksichtigt werden?
    4. Auf welche Einrichtungen kann die Stadt Einfluss nehmen?
  • Werden sämtliche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten

Kompensationsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB an die zuständige Untere

Naturschutzbehörde gemeldet und in das Kompensationskataster nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG aufgenommen?

  1. Wo ist das öffentliche Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG für das Stadtgebiet zu finden?
  • Liegt ein Biotopverbundskonzept der Stadt Oldenburg vor, welches Strukturen wie Hecken, Saumstrukturen an Wegen und Gewässern, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen sowie, Amphibiengewässern als Elemente des Biotopverbundes schützt?

Begründung:

Im Herbst 2020 haben sich die Niedersächsische Landesregierung, der Landvolkverband

Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Umweltverbände BUND

und NABU auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz in

Niedersachsen verständigt. Mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ wurde ein großer Teil der

Ziele des im Mai 2020 offiziell gestarteten Volksbegehrens „Artenvielfalt. Jetzt!“ umgesetzt,

das in der ersten Phase bereits 162.530 Unterschriften gesammelt hatte. Landesweit haben in Oldenburg mit 6500 Unterschriften die meisten Menschen das Volksbegehren unterstützt. Die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ wurde am 29.10.2020 von den genannten Vertragspartnern offiziell vorgestellt, die vereinbarten Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und des Niedersächsischen Wassergesetzes sind am 11.11.2020 in Kraft getreten. Ein erheblicher Teil der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wie der getroffenen Vereinbarungen obliegt jedoch der Kommune, weswegen wir den Stand der Umsetzung nach nun etwas über einem halben Jahr erfragen.

Des Weiteren ist das Ziel des Niedersächsischen Weges, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 gegenüber dem aktuellen Stand in etwa zu verdoppeln und

bis 2030 zu verdreifachen wird nur gelingen, wenn auch die Nachfrage nach ökologisch

produzierten Lebensmitteln etwa in gleichem Maße wächst. Deshalb ist es für die Umsetzung

des Niedersächsischen Weg essenziell, die Nachfrage entsprechend zu stimulieren. Die Stadt sollte daher ihren Beitrag dazu leisten, indem in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen unter kommunalem Einfluss grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Produktion eingesetzt werden.

Nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG führen die Unteren Naturschutzbehörden ein Verzeichnis der

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, das der

Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet zugänglich sein soll. Bisher sind die im

Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nicht

Bestandteil des Kompensationsflächenkatasters. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges

wird eine Einbeziehung der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen

Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster angestrebt.

Die Stadt sollte bereits selbstständig die Aufnahme, der im Rahmen ihrer Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster anstreben.

Tiere und Pflanzen müssen für eine nachhaltige Sicherung der Populationen Möglichkeiten haben, sich räumlich auszubreiten bzw. zwischen Naturräumen wechseln zu können. Dadurch kein sich ein langfristiges ökologisches Gleichgewicht einstellen und ein genetischer Austausch unterschiedlicher Populationen stattfinden. Zumeist sind diese Lebensräume jedoch als Schutzräume voneinander isoliert. Durch Vernetzungsmaßnahmen können diese Schutzgebiete optimiert werden und die Artenvielfalt kann davon profitieren bzw. erhalten bleiben. Daher ist ein Biotopverbundskonzept wichtig, um die Infrastruktur zwischen den Schutzgebieten zu stärken.

gez. Pierre Monteyne, Andrea Hufeland


Antrag vom 9.6.2021

Baumerhalt- und Stadtgrünstrategie

Beschluss:

Unter Abschnitt 3 des Beschlussvorschlags wird folgender Satz ergänzt:

„Die Verwaltung legt in der entsprechenden Sitzung als Teil der Schutzstrategie einen Entwurf einer Baumschutzsatzung für das Beteiligungsverfahren vor.“

Begründung:

Im Beteiligungsverfahren sollte die Möglichkeit einer Schutzsatzung erwogen werden, da diese gegebenenfalls ein geeignetes Instrument innerhalb einer Strategie zum Baum- bzw. Stadtgrünerhalt der Stadt darstellt. Über die Notwendigkeit und genaue Ausgestaltung kann anschließend anhand des Entwurfs im Beteiligungsverfahren diskutiert werden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 9.4.2021

Maßnahmenprioritäten zur Erreichung des Klimaziels

Beschlussvorschlag:

Maßnahmen, die innerhalb ihres Beschlusses bereits terminiert wurden, werden entsprechend ihres Zieldatums in die Prioritätengruppen einsortiert.
Maßnahmen, deren Umsetzung sehr kurzfristig möglich ist, werden aus der Prioritätenliste gestrichen und stattdessen sofort erledigt.

Dazu gehört:
– „Evaluation des STEP 2025“, die nach Aussage der Verwaltung weitestgehend abgeschlossen sein soll
– „Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung in den Klima- und Umweltschutz mit Festlegung einer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bis Mitte 2021“
– „Einsatz bei MdB für Verbot fossiler Heizungen“, welches sich mit sehr geringem Zeitaufwand umgehend erledigen lässt
Ebenfalls nicht in der Prioritätenlisten werden Maßnahmen geführt, die ohnehin bereits umgesetzt werden und nicht das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen:
– „Einzelfallprüfung PV bei Denkmalschutz“
– „Nachpflanzungen gefällter Bäume“

Die sich aus der Systematik ergebende Prioritätenliste der FFF Maßnahmen wird als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung des ASUK eingebracht.
Zudem bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der Fragen, bis zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Prioritätengruppen bearbeitet werden sollen und welche Personalkapazitäten dafür vorhanden sind oder zusätzlich benötigt werden?

Begründung:

Maßnahmen, die ohnehin bereits umgesetzt werden oder sich umgehend mit sehr geringem Zeiteinsatz umsetzen lassen, müssen nicht priorisiert werden. Um den Prozess möglichst übersichtlich zu gestalten, sollten diese in der Prioritätenliste nicht berücksichtigt werden.
Einige Maßnahmen wurden bereits vom Rat mit festen Zeitzielen beschlossen, die aus unserer Sicht nicht durch die verwaltungsseitig gewählte Systematik zurückgestellt werden sollten.
Nach der bisherigen Systematik wurden die Beschlüsse „Partizipativ Quartierskonzepte für CO2- freie Wärmeversorgung entwickeln“ und „Evaluation des STEP 2025“ in Priorität 3 und 4 eingeordnet, jedoch sehen die Beschlusstexte eine Bearbeitung bis Ende des Jahres 2021 vor. Daraus ergibt sich zusätzlich die Frage, ob die Verwaltung vorsieht alle Maßnahmen bis Ende 2021 anzufangen oder die Zeitziele bisher keine Berücksichtigung fanden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Geplante Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse: Gutachten über Stadtversiegelung und Anpassung der Gründachförderung

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie den Zeitplan bezüglich:

a. der externen Vergabe eines Gutachtens über den Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg sowie

b. der Anpassung der Gründachförderung hinsichtlich der Statikprüfung.

Begründung:

Für den Haushalt 2021 wurden von SPD und Grünen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, um ein externes Gutachten über den Versiegelungsgrad der Stadt erstellen zu lassen. Ein hoher Versiegelungsgrad hat negative ökologischen und klimatischen Folgen, da der Lebensraum in den darunterliegenden Bodenschichten durch die starke Beeinträchtigung des Luft- und Wasseraustauschs zerstört wird. Zudem kommt es zu einer Beeinträchtigung des Kleinklimas, da versiegelte Böden nicht zur Kühlung der Luft beitragen.[1] In einer Untersuchung der VdS Schadenverhütung GmbH im Jahr 2018 wurde für Oldenburg ein mittlerer Versiegelungsgrad von 36,6 % angegeben und belegte damit Platz 13 der 50 einwohnerstärksten Städte Deutschlands und befindet sich damit im Ranking zwischen Essen und Düsseldorf.[2] Vergleichbare Städte wie Osnabrück (Rang 36 mit 25,2 %) und Münster (Rang 47 mit 17,9 %) schnitten wesentlich besser ab. Der überwiegende Teil der Versiegelung wird in Oldenburg laut der Untersuchung durch Städtische Bebauung und Verkehrswege verursacht. Die Erhebung erfolgte auf Grundlage des Copernicus Urban Atlas 2012 (Satellitendaten). Um ein genaueres Bild über die aktuelle Situation zu bekommen und dies in zukünftige Entscheidungen stärker mit einbeziehen zu können, wird das Gutachten möglichst zeitnah benötigt.

Des Weiteren wurde neben der allgemeinen Erhöhung der Fördersumme für nicht städtische Gründächer und Fassadenbegrünungen ein zusätzlicher Betrag für die Überprüfung der Statik eingestellt. Der Zuschuss soll nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn die statische Prüfung positiv ausfällt, der Zuschussempfangende aber dennoch kein Gründach realisiert. Bislang sieht die Förderrichtlinie vor, dass bei umgesetzten und geförderten Maßnahmen zusätzlich die Aufwendungen für eine Statikerin oder einen Statiker mit einer maximalen Fördersumme bis zu 300 Euro brutto bezuschusst werden. Sollte es jedoch aufgrund der Statik nicht zur Umsetzung kommen, wird das Geld bislang nicht erstattet. Um diese Investitionsunsicherheit zu verringern, soll die Überprüfung der Statik auch dann förderfähig werden, wenn sich kein Gründach aufgrund der baulichen Gegebenheiten realisieren lässt.

[1] https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung#okologische-auswirkungen

2 https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/muenchen-ist-die-am-staerksten-versiegelte-grossstadt-36418

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Förderung Altbausanierung und KWK-Anlagen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu berichten

a) welche wesentlichen Gründe Eigentümer sanierungsbedürftiger Gebäude davon abhalten, eine Sanierung durchzuführen und

b) welche Gründe zu mangelnder Nachfrage des KWK-Förderprogramms geführt haben, sowie

c) einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Förderprogramme Altbausanierung und KWK-Anlagen diese Hinderungsgründe abmildern könnte, durch die im Haushalt dazu zusätzlich eingestellten Mittel.

Begründung:

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Trotzdem steigt die Sanierungsquote nicht ausreichend, z.B. könnte es sein, dass nach einer energetischen Fassadensanierung, der Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpen niedrige Heizkörpertemperaturen und Flächenheizungen benötigen, die im Vergleich zu konventionellen Heizungen Mehrkosten verursachen. Ggfs. können solche Hinderungsgründe durch entsprechende Förderungen abgemildert werden. Ebenso kann eine gezielte Steigerung der Attraktivität der KWK-Förderung zu einer verstärkten Nutzung von KWK-Anlagen führen.

gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.2.2021

Vermarktung regionaler Produkte auf den Stadtteilmärkten in der Stadt Oldenburg stärken

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzubereiten, wie auf Stadteilmärkten der Verkauf von regionalen und ökologischen  Produkten gefördert werden kann. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert über den Ist-Zustand des Warensortiments der Stadtteilmärkte, hinsichtlich ökologischer und regionaler Erzeugung, zu berichten und eine Definition für den Begriff „regional“ zu erarbeiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, insbesondere folgende Möglichkeiten zu prüfen und über das Prüfergebnis zu berichten:

– Marktgebührenanpassung für regionale Stände

– Kennzeichnung regionaler und ökologisch  produzierter Produkte

– Verpflichtende Angabe des Anteils der Waren aus Direktvermarktung an den Marktständen

– Möglichkeiten zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Verträge mit Wochenmarktbetreiber*innen.

Dies soll im Rahmen der Erarbeitung der Ernährungsstrategie geschehen.

Begründung: 

Der Rat der Stadt Oldenburg hat beschlossen eine Ernährungsstrategie in Kooperation mit den Umlandgemeinden zu erarbeiten, um eine regionale, nachhaltige und klimaschonende Lebensmittelversorgung zu fördern.

Im Gegensatz zum Begriff „ökologisch“, ist der Begriff „regional“ gesetzlich nicht geschützt. Auf dem Wochenmarkt handelt es sich nicht bei allen Marktständen um eine Direktvermarktung vom Hof, sondern auch um zugekaufte Waren, die aus den gleichen Großmärkten und fernen Herkunftsorten stammen, wie die meisten Produkte im Supermarktregal. Daher erscheint eine besondere Kennzeichnung von Ständen mit einem hohen Anteil aus Direktvermarktung und regionalem Zukauf eine geeignete Maßnahme, um Transparenz über die Herkunft der Waren  und Anreize für den Kauf regionaler Lebensmittel und Produkte zu schaffen und die regionalen Erzeuger zu unterstützen.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Mensa Konzept auch für städtische Einrichtungen und Veranstaltungscatering   aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Verpflegung in städtischen Einrichtungen und die Vergabe von Cateringdienstleistungen für städtische Veranstaltungen  mit verbindlichen Qualitätskriterien zur Nachhaltigkeit zu erarbeiten. Das Konzept soll saisonale, regionale, faire und nachhaltige Lebensmittel berücksichtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für Fleisch. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Einbindung des Sektors Ernährung in den Klima und Umweltschutz aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung möge Konzepte zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung für den Klima und Umweltschutz in Oldenburg vorlegen. Bei der Fortschreibung des InEKK, spätestens aber bis Juli 2021 werden die Konzepte erarbeitet. Dazu wird innerhalb der Verwaltung bis Januar 2021 eine Zuständigkeit festgelegt. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg
auf die Tagesordnung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:

In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Pierre Monteyne und Andrea Hufeland


Antrag vom 12.11.2020

Beschlussvorschlag Vorlagenprüfung Klimarelevanz

Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind kursiv dargestellt und Streichungen kenntlich gemacht.

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Klimarelevanz-Prüfmodell für Verwaltungsvorlagen wird beschlossen. Hierzu werden künftig Verwaltungsvorlagen ergänzt um das Kapitel „Klimarelevante Auswirkungen“ mit den möglichen Angaben:
―Nein, keine relevanten Auswirkungen
―Ja, positiv (Beschreibung / Umfang der positiven Wirkung / Erläuterung zu weiteren Verbesserungsoptionen)
―Ja, negativ (Beschreibung / Umfang der negativen Wirkung / Erläuterung zu klimafreundlichen Alternativen und zu Konsequenzen eines Verzichts)
Zur Implementierung des Prüfmodells wird eine verwaltungsinterne Testphase von 4-6 Wochen und eine anschließende sechsmonatige Pilotphase in den Ausschüssen Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK), Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs (BAWB) und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) ggf. ein Ausschuss aus Dez 3 beschlossen. Anschließend soll nach Evaluation der Pilotphase eine Entscheidung über die Ausweitung auf andere Ausschüsse getroffen werden.
Eine detaillierte CO2e Bilanzierung soll innerhalb der Pilotphase für jeweils ein von der Verwaltung ausgewähltes Projekt aus den Bereichen Verkehr und Bauen vorgenommen werden, bei denen von einer erheblichen Klimarelevanz ausgegangen wird.

Begründung:

Für die politische Beratung ist eine grobe Einordnung der zu erwartenden Auswirkungen einer Maßnahme wünschenswert, selbst wenn keine detaillierte quantitative Angabe von CO2e Emissionen oder Reduktionen vorliegt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden bereits solche Anhaltspunkte geliefert, wenn in Verwaltungsvorlagen Formulierungen wie „keine direkte Treibhausgaseinsparungen zu erwarten“ verwendet wurden.

Zur Größeneinordnung könnten eben solche Beschreibungen verwendet werden, um auf direkte / indirekte Treibhausgaseinsparungen bzw. Emissionen hinzuweisen und diese in „keine“, „gering“ und „erheblich“ zu unterteilen. Bei Bildungsprojekten oder Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich keine direkte CO2e Einsparung zu erwarten. Hier wäre als Umfang der Wirkung eine Größenordnung der erreichten Schüler*innen bzw. Personen hilfreich.

Die Konsequenzen eines Verzichts einer negativ bewerteten Maßnahme sind nicht Teil der klimarelevanten Auswirkung und werden wie bisher innerhalb der argumentativen Begründung einer Verwaltungsvorlage verdeutlicht.

Die Testphase in einer begrenzten Anzahl an Ausschüssen stattfinden zu lassen erscheint auch aufgrund der Personalkapazitäten sinnvoll und insbesondere im Bereich des ASUK und des BAWB ist eine Klimafolgenabschätzung keine gänzlich neue Tätigkeit. In beiden Bereichen sind Vorlagen mit überwiegend positiven Klimafolgen zu erwarten. Um auch Erfahrungen aus einem weiteren besonders klimarelevanten Bereich zu sammeln, sollte der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen als dritter Ausschuss für die Pilotphase mit aufgenommen werden.

Mittelfristig sind auch quantitative CO2e Bewertungen ein wichtiger Anhaltspunkt für politische Entscheidungen. Um einen ersten Eindruck vom Umfang und den Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll diese in der Testphase an zwei Beispielen zu erproben und nach der Pilotphase auszuwerten.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020
– Punkt 6.18 „Pfandsammlung an Mülltonnen“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen einer Testphase Möglichkeiten für Pfandsammlungen an städtischen Müllbehältern zu schaffen. Die Möglichkeit der Pfandsammlung an Mülltonnen an Orten wie zum Beispiel dem Bahnhofsinnenbereich und größeren Einkaufszentren soll geprüft und es soll bei den zuständigen Personen privater Flächen dafür geworben werden.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 18.09.2020

Solarpotenziale auf Oldenburgs Dächern voll ausnutzen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

  • sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen privaten Neubauten (von Wohn- und nicht-Wohngebäuden) und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen möglichst vollständig mit Solaranlagen ausgestattet werden – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Dazu sind Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen. Der Betrieb der Solaranlage darf durch Dritte übernommen werden (Dach-Verpachtung, Contracting, etc.).
  • Im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne zur Ermittlung der Nutzbarkeit des solarenergetischen Potenzials eine Prüfung (ggf. Simulation mit EDV-gestützter Software) durchzuführen und die Ausgestaltung von Gebäuden auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB so vorzugeben, dass diese zur Nutzung von erneuerbaren Energien geeignet sein müssen (z.B. Dachform, Dachneigung, Ausrichtung der Gebäude).
  • Bis 2025 alle geeigneten öffentlichen Dächer im Bestand (sowie ab sofort alle öffentlichen Neubauten) mit Photovoltaik auszurüsten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist, und dazu eine praktikable Standardlösung für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie einen Umsetzungsplan mit Zeitvorgaben zu erarbeiten.
  • Für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) von Gebäuden eine generelle Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mindestens 10 cm festzusetzen, sofern dem keine funktionalen Gründe entgegenstehen. Von dieser Verpflichtung sind Teilflächen, die zur Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie) genutzt werden sowie Dächer von Nebenanlagen und Garagen mit einer Dachfläche ≤ 30 m² ausgenommen. Eine Kombination von Gründach und Solaranlagen ist zulässig.

Begründung:

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir alle Potenziale zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien nutzen. Auf Oldenburgs Dächern könnte noch weitaus mehr sauberer, lokaler und günstiger Strom aus PV-Solaranlangen erzeugt werden. Gerade bei Neubauten wird diese Ressource noch viel zu wenig genutzt und oft nur ein kleiner Teil des Daches mit gesetzlich vorgeschriebenen Solarthermieanlagen ausgestattet – obwohl es sich finanziell sowohl für die Hausbesitzer*innen als auch für das Klima in wenigen Jahren auszahlen würde, das Dach vollständig mit PV-Modulen zu belegen.

Viele Städte – vom Bremen, über Cloppenburg, bis Tübingen – machen daher verpflichtende Vorgaben, neue oder sanierte Dächer grundsätzlich mit PV-Anlagen und/oder Gründächern auszustatten. Diesen Beispielen sollte Oldenburg sich anschließen. Kombiniert mit ihrem Solardachpotenzialkataster und dem Förderprogramm Photvoltaik könnte die Stadt so auch endlich die Solarpotenziale auf ihren Dächern voll ausnutzen!

Für die Ratsfraktion

Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.08.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:
In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 27.08.2020

Vorstellung des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN

Beschlussvorschlag:
Zur Oktobersitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima werden Vertreter*innen des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN eingeladen, um ihre Arbeit vorzustellen.

Begründung:
Der Ernährungsrat Oldenburg ist ein zivilgesellschaftliches Gremium, welches sich für eine regionale, ökologische und fair gehandelte Ernährung einsetzt. Da das Projekt von der Stadt Oldenburg gefördert wird und unsere Ernährungsweise bzw. Lebensmittelproduktion umwelt- und klimarelevant ist, bitten wir darum Vertreter*innen des Ernährungsrates in den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima einzuladen, um über ihre Arbeit zu berichten.

Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen wird vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und beschäftigt sich ebenfalls mit Strategien für eine nachhaltigen Ernährungsweise und Landwirtschaft. Organisatorisch an die Landwirtschaftskammer angegliedert, startete das ZEHN am 01. Oktober 2019 in Oldenburg.
Da die Zielrichtung beider Organisationen ähnlich ist, erscheint es sinnvoll beide Akteure einzuladen, um ggf. auch etwas über gemeinsame Projekte, Strategien oder die Zusammenarbeit zu erfahren.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.08.2020

Umsetzungsvorschläge aus dem Leitantrag FridaysForFuture

Mittelverwendung aus dem Sonderfonds Klimaschutz

In der Sitzung des ASUK vom 11.6. 2020 berichtete die Verwaltung zu einer Anfrage von Fossil Free Oldenburg über das derzeitige Entscheidungsverfahren bei der Vergabe von Mitteln aus dem Sonderfonds. Die Verwaltung teilte mit, dass von politischer Seite oder der Verwaltung Vorschläge für die Verwendung der Mittel eingebracht werden können und dann eine Umveranschlagung in das Budget des zuständigen Amtes erfolgt.

Beschlussvorschlag: 

Aus dem Sonderfonds Klimaschutz wird folgende Maßnahme umgesetzt:

Der Ernährungsrat Oldenburg erhält für die Anschaffung eines Kochwagens und die Durchführung von drei Workshops zum Thema Kochen fürs Klima einen Zuschuss in Höhe von 7050 Euro.

Begründung: 

Unser Ernährungssystem ist für mindestens 20% aller klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Damit stellt Ernährung ein wichtiges Handlungsfeld für den Klimaschutz dar. Ernährungsbildung ist ein Schlüsselfaktor für ein  klimagerechtes Konsumverhalten auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Anschaffung eines mobilen Kochwagens sowie Workshopangebote des Ernährungsrats tragen zur Umsetzung der Beschlussvorschläge 6.1., 6.5. und 6.6 des Leitantrags von FFF bei (s.a. Anlage Ernährungsrat).

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.6.2020

Masterplan Grün

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, den aktuellen Erarbeitungsstand des seit 2012 in Rede stehenden Masterplan Grün dem Rat vorzulegen.

Begründung:

Die Verwaltung hatte gegenüber dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima dargelegt, dass der sog. „Masterplan Grün“, auf den mehrere Strategiepapiere der Stadt Oldenburg seit geraumer Zeit vergeblich verweisen, noch immer nicht fertiggestellt werden konnte. Dabei ist dessen Anfertigung seit 2012 Thema in den Ratsgremien, für die vor einigen Jahren mittels Änderungsliste der Fraktionen und mehrheitlichem Haushaltsbeschluss extra eine originäre Stelle geschaffen wurde.

Die Grünen-Ratsfraktion hält es für notwendig, den Antrag der Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Kontext der weiteren Überlegungen des Masterplans zu beraten. Denn gemäß seiner Grundkonzeption soll er „eine integrierte Stadt- und Grünentwicklung fördern, Einzelprojekte in einen Gesamtkontext einbinden sowie Verwaltung und Politik Orientierung für eine Schwerpunktsetzung und Umsetzung von Maßnahmen geben“. Nachzulesen auf der Seite der Nds. Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung unter http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=264

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 19.5.2020

Nachhaltigkeit bei städtischen Empfängen und Veranstaltungen

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Wie viele Empfänge führt die Stadt durchschnittlich pro Jahr durch? Bei wie vielen Empfängen werden auch Speisen gereicht?

2.  Wie viele städtische Veranstaltungen wurden 2019 in der Stadt Oldenburg durchgeführt?

·      Welche Kultur-Veranstaltungen und Ausstellungseröffnungen?

·      Welche Sportveranstaltungen?

·      Welche sonstigen Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen?

Wir bitten um eine Auflistung aller durchgeführten Veranstaltungen mit Angabe der geplanten Besucherzahlen und Angabe, ob für die Veranstaltung ein Catering mit Getränken oder mit Getränken und Speisen angeboten wurde.

  1. Welche Qualitätsstandards zur Nachhaltigkeit werden bei der Auswahl von Catering Unternehmen zugrunde gelegt?·      bei der Auswahl der Getränke/Speisen (regional, saisonal, ökologisch, fair)?·      zur Vermeidung von Plastikmüll (z.B. Bereitstellung von Leitungswasser)?·      zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen?·      zur fairen Bezahlung?
  2. Welche Kriterien werden außerdem berücksichtigt?·      Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes und der Toiletten·      Erreichbarkeit / ÖPNV Anbindung·      Vermeidung von Abfall z.B. bei der Verpackung·      Wasserschutz, z.B. durch Auswahl der Reinigungsmittel·      Öffentlichkeitsarbeit zum Thema klimagerechte Veranstaltung·      Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Gastgeschenken
  3. Welche Qualitätsstandards und Kriterien sind verbindlich?Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat sich 2016 verpflichtet bei der Umsetzung der UN Nachhaltigkeitsziele einen Beitrag zu leisten und ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen.

Die Stadt Oldenburg führt jedes Jahr eine Vielzahl von Empfängen und Veranstaltungen durch, bspw. „Kontaktpunkt Wirtschaft“, “Einbürgerungsveranstaltung“ „Kramermarkt“, Kinderbuchmesse, das Grünkohlessen in Berlin oder das Nachhaltigkeitsfest im Rahmen des Treffens mit den Partnerkommunen. Auch bei den Ratssitzungen im PFL werden Speisen und Getränke angeboten.

In die Planung und Organisation von Empfängen, Sitzungen und Veranstaltungen sollten daher Aspekte der Nachhaltigkeit einbezogen werden. Vorbild für einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit könnte hier das Rahmenkonzept Schulverpflegung in Oldenburg sein, das vom Rat im Dezember 2019 verabschiedet wurde.

gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling, Pierre Monteyne


Antrag vom 13.05.2020

Leitantrag Fridays for Future

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zum Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 11.06.2020 drei kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz jeweils als Beschlussvorschläge vorzulegen. Dabei sind jene Maßnahmen auszuwählen, welche auf Grundlage der in Vorlage 20/0292 erwähnten Arbeitstabelle am schnellsten die höchste Wirkung entfalten können.

Begründung:

Die Verwaltung sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Klimaschutz in Oldenburg umgehend voranzutreiben.  Um den Prozess schnellstmöglich fortzuführen, sollen die ersten Beschlüsse vor der Sommerpause gefasst werden, damit einige Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.


Antrag vom 30.01.2020

Freistellungen innerhalb des Naturschutzgebietes Bornhorster Hunte

Wir bitten die Verwaltung um Auskünfte zu der Verordnung des Naturschutzgebietes Bornhorster Huntewiesen:

1) In welchem Umfang dürfen Jagdaktivitäten innerhalb des NSG stattfinden und sind diese allein mit der oberen Naturschutzbehörde abzustimmen?

2) Sind der Verwaltung Verstöße gegen die in der Verordnung genannten Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung bekannt, vor allem bezüglich des Ausbringen von Gülle?

Begründung:

Ein*e Einwohner*in der Stadt Oldenburg trat an unsere Fraktion heran und schilderte Beobachtungen zu den beiden o.g. Aspekten. Ob die beobachteten Aktivitäten nicht mit den zuständigen Stellen abgestimmt waren oder gegen die Festlegungen der Verordnung sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis und können von unserer Seite nicht allein mittels Abgleich des Verordnungstextes abschließend bewertet werden.

Der Verordnungstext kann unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/-40781.html abgerufen werden.

gez. Sebastian Beer

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Antrag vom 27.1.2020

Vorstellung der Arbeit des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V.

Die Verwaltung wird gebeten, die Sprecher*innen des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V. zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen um ihre Arbeit dem Ausschuss entsprechend vorzustellen zu können.

Begründung:

Im Nachgang der Beratungen im ASUK in den Jahren 2007 – 2010 zu diesem Thema sollte diese Angelegenheit nochmals aktuell beraten und diskutiert werden.

gez. Sebastian Beer 

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Antrag vom 12.12.2019 Einrichtung einer Klimaschutzstelle Wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages, der unseren bisherigen Änderungsantrag ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere folgende Aufgaben durch die Klimaschutzstelle wahrzunehmen:

  1. den Fördermittelabruf auf allen nationalen und internationalen Ebenen zu den Themen Klima- und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit allen Dezernaten/Ämtern effizienter koordinieren und organisieren.
  2. Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzungen von politischen Beschlüssen entstehen, vornehmen und die Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.
  3. Ein wiederkehrendes Berichtswesen über Fortschritte in der Umsetzung der gesetzlichen klima- und umweltpolitischen Ziele implementieren.
  4. Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorlage vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen und die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.
  5. Die Stabsstelle befasst sich dezernatsübergreifend mit den Fragestellungen des klassischen Klimaschutzes und den Aufgaben zur Anpassung an den Klimawandel auf kommunale Ebene und in regionaler Kooperation.
  6. Die Stabsstelle berät die Bevölkerung in diesen Fragestellungen oder organisiert dieses und regt mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen einen breiten Diskurs in Oldenburg an.
  7. Des Weiteren bietet die Stabsstelle Beratungsangebote zu öffentlichen Fördermitteln für diesen Aufgabenbereich.
  8. Sie hat die Aufgabe, Bestrebungen zur Minderung von klimaschädlichen Treibhausgasen im Gebiet der Stadt Oldenburg im Hinblick auf das globale 2°-Ziel des Pariser Abkommens zu bewerten. Daraus sollen sich Konsequenzen für die weiteren Bemühungen zum Klimaschutz ergeben.
  9. Ebenso verfolgt sie das Ziel, Bewusstsein für eine allgemeine Priorisierung der Fragen des Klimaschutzes zu schaffen.

Begründung:

Inzwischen protestieren Tausende Menschen in Oldenburg regelmäßig und seit Langem für das Ziel 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Sie stellen berechtigte Forderungen, denen aus unserer Sicht nachzukommen ist. Denn Klimaschutzinvestitionen, die jetzt erfolgen, sind um ein Vielfaches wirksamer und kostengünstiger, als alle Maßnahmen, die später erfolgen könnten. Viele Menschen sind dabei nicht mehr bereit, weiterhin Zeit für Maßnahmen verstreichen zu lassen. Daher ist es inakzeptabel, das allein für den Beschluss dieser Anträge mehr als ein halbes Jahr verstreicht. Es ist inzwischen seitens der Verwaltung bekundet worden, dass eine Klimaschutzstelle im Dezernat von Herrn Dr. Uhrhan geschaffen werden soll. Das Ziel aller bisherigen Anträge zur Klimaschutzstelle ist es aber nicht, irgendeine Klimaschutzstelle zu schaffen, die machen kann, was sie will, sondern es ist politischer Wille, dass zumindest gewisse Aufgaben garantiert werden. Da die Verwaltung ihrerseits dazu nicht wie erwartet eine klare Aufgabenbeschreibung vorlegt, möchte unser Antrag dieses nachholen und dabei zahlreiche Aspekte aus anderen Anträgen zusammenführen. So gibt der o.g. Antrag die bisherigen Beschlussvorschläge der SPD-Fraktion (erste drei Aufzählungspunkte), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (vierter Aufzählungspunkt) sowie die Anträge von BUND (Aufzählungspunkte 5 bis 7) und Fossil Free Oldenburg (Aufzählungspunkte 8 und 9) zusammengefasst wieder.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 1.11.2019 Erweiterung der Förderung Photovolatik

Beschlussvorschlag:

  1. a) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass Anlagen von 1 bis 35 kW Leistung gefördert werden.
  2. b) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass jegliche Investor*innen Förderung beantragen können.

Begründung:

Kimaneutralität von bisherigem Stromverbrauch, Gebäudewärme und Verkehr wird auch in Oldenburg in Zukunft nur durch mehr regenerativer Strom möglich sein. Die Nutzung von Photovoltaik in Oldenburg ist für den Klimaschutz unverzichtbar und in drastisch höherem Umfang als bislang erreicht, erforderlich. Das in Oldenburg vorhandene Potential reicht dafür nicht aus und darf nicht vergeudet oder blockiert werden. Zu a) Laut Vorlage 19/0586 besteht in Oldenburg auf 24.000 Dächern ein Potential von ca. 600 MW, das weitgehend benötigt wird. Dies entspricht 25 kW pro Dach im Durchschnitt. Wenn auf diesen großen Dächern nur kleinere Anlagen gefördert würden, würden die restlichen Dachflächen kaum mehr nutzbar/blockiert und erhebliche Flächen vergeudet. Da das Errichten von PV-Anlagen weder bei kleinen und noch nicht einmal bei großen Anlagen attraktiv ist und daher in Oldenburg in zwei Jahrzehnten nicht nennenswert vorangekommen ist, sollte die Förderung auf größere, aber auch kleinere Anlagen ausgedehnt werden. Über die Förderung größerer Anlagen wären auch schnellere Fortschritte in der Summe regenerativer Energien möglich. Zur Maximierung der Flächenpotentiale sollten auch Anlagen an Wänden gefördert werden, die zwar die Anlagengröße steigern, aber im Ertrag schwach und unattraktiv sind. Zu b) Für einen wirksamen Klimaschutz sollten regenerative Anlagen so schnell und früh wie möglich überall dort errichtet werden, wo dies sinnvoll ist. Zumindest der innere Teil Oldenburgs ist durch mehrgeschossige Bauweise geprägt, d.h. durch Mehrfamilienhäuser, die oftmals nicht in Eigennutzung stehen, sondern vermietet werden und große Dächer haben. Um das entsprechende Flächenpotential energetisch auszunutzen, sollen auch vermietende Eigentümer*innen gefördert werden. Darüber hinaus sollen auch Investor*innen, die Dachflächen mieten und mit PV ausrüsten zukünftig von der Förderung profitieren.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 23.10.2019

Luftreinhalteplan

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans abzuschließen und dem Rat der Stadt Oldenburg sowie den entsprechenden Gremien zur Vorberatung noch in diesem Jahr einen Abwägungsvorschlag unter Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 23.04.2018 erfolgte die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. In der Vorlage 19/0636 vom 13.08.2019, die im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 22.08.2019 behandelt wurde, wird auf Nachfrage der GRÜNEN-Ratsfraktion ausgeführt, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nach der öffentlichen Auslegung eingestellt wurde und die Verwaltung zunächst die gerichtliche Entscheidung aus dem Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe abwarten möchte. Um in einem Gerichtsverfahren das Risiko für streckenbezogene Fahrverbote zu vermindern, sollte die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt werden. Ein streckenbezogenes Fahrverbot würde zu einer erhöhten Belastung in den umliegenden Straßen führen und könnte im schlimmsten Fall das Problem nur verlagern, anstatt dieses zu beheben. Da selbst die Maßnahmen des Green-City-Plan Oldenburg für den Heiligengeistwall ohne die Möglichkeit eines Einfahrverbots nur eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung von 11,4 % prognostiziert (vgl. Green-City-Plan S.125 f.), ist bei einer durchschnittlichen Belastung von 47,6 µg im Jahr 2018 (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019) nur mit einer Reduktion auf 42,18 µg zu rechnen. Der durchschnittliche Wert im Jahr 2019 liegt Ende Juli bei 41,5 µg (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019). Ausgehend von der Wetterlage und den in den letzten Jahren tendenziell höheren Werten von September bis November gegenüber den Sommermonaten ist davon auszugehen, dass ohne weitere Maßnahmen keine Verbesserung erreicht werden kann. Der Green-City-Plan sieht in einem solchen Fall ein streckenbezogenes Fahrverbot vor (vgl. Green City Plan S. 125). Zuletzt wurden in Köln gerichtlich streckenbezogene Fahrverbote angeordnet, da die übrigen Maßnahmen im Luftreinhalteplan nicht ausreichend waren, um den Grenzwert in den kommenden Jahren einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Oldenburg Stadtverwaltung einen Entwurf des fortzuschreibenden Luftreinhalteplanes vorlegt, dessen Maßnahmen in der Summe eine Senkung des Stickoxidwertes unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 mg kurzfristig erwirken.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 23.10.2019

Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg

Die Verwaltung wird gebeten, die relativen und absoluten Anteile von versiegelter und unversiegelter Fläche des Stadtgebiets zu nennen. Des Weiteren sollen von der versiegelten Fläche die relativen und absoluten Flächenanteile von Gewerbe, Wohnen, öffentlichen Einrichtungen und Verkehr genannt werden. Zudem ist eine Darstellung über die Entwicklung der Zahlen im Verlauf der Zeit seit 1991 beizufügen.

Begründung:

Aus Sicht der Grünenfraktion muss Stadtentwicklung ganzheitlich betrachtet werden, um konterkarierende Auswirkungen nicht aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen zu verhindern. In diesem Zusammenhang steht die Forderung der Grünen Ratsfraktion vom letzten Jahr eine Übersicht der Kompensationsflächen im Stadtgebiet zu erhalten. Die im Mai 2019 angeforderten Informationen zur Frischluftzufuhr der Stadt Oldenburg zielen in dieselbe Richtung. Die hiermit angeforderten Auskünfte sollen uns dabei unterstützen, die ganzheitliche Betrachtungsweise weiterentwickeln zu können und die vorhandenen Informationen zu ergänzen. Der Anteil versiegelter Fläche ist ein weiteres notwendiges Kriterium, um beispielsweise die Themenfelder der städtischen Wärmeinseln, irreversibler ökologischer Schädigungen und Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen zu bearbeiten. Das Wissen über die Anteile der Flächennutzung bzw. über das Verhältnis von versiegelter zu unversiegelter Fläche unterstützt dabei, Nutzungskonflikte in der stetig wachsenden Stadt Oldenburg zu erkennen und Priorisierungen bei politischen Entscheidungen vorzunehmen.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 17.09.2019

Programm zur Aktivierung städtischer Liegenschaften für Solaranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Dächer aller städtischen Liegenschaften auf eine Nutzung mittels Solaranlagen oder die Schaffung einer Dachbegrünung zu prüfen. Ebenso sollen die Fassaden aller städtischen Liegenschaften auf die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung hin geprüft werden. Im ersten Schritt wird die Verwaltung detailliert auflisten, welche Maßnahmen zur jeweiligen Nutzung der Dächer und Fassaden im Vorfeld getroffen werden müssten (bspw. statische Ertüchtigung) und welche Finanzmittel hierfür benötigt werden. Eine kombinierte Nutzung der Dächer wird hierbei als vorrangiges Ziel gewählt. Dort, wo eine jeweilige Installation möglich wäre oder ermöglicht werden könnte, errechnet die Verwaltung die Kosten für eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung sowie die Kapazitäten und die sich daraus ergebenden Kosten für den Aufbau einer Solaranlage. In einem zweiten Schritt ist in Beratung mit den o.g. Gremien zu klären, in welchem Umfang die Stadt Oldenburg die Installation von Solaranlagen selbst vornehmen oder dies privaten Investor*innen (d.h. Bürger*innensolargenossenschaften) ermöglichen wird. Hierfür klärt die Verwaltung im Vorfeld der Beratung alle rechtlichen Dinge bezüglich der Selbstnutzung (mit Blick auf den Stromabnehmervertrag mit der EWE) des erzeugten Stroms bzw. der Einspeisung in das hiesige Stromnetz. Ebenfalls bringt die Verwaltung in Erfahrung, welche nationalen oder europäischen Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Begründung:

Die positiven Effekte zusätzlichen Grüns für das städtische Mikroklima, die Artenvielfalt und das urbane Regenwassermanagement sind hinlänglich bekannt und müssen nicht näher erläutert werden. Ebenfalls ist ersichtlich, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken ist und Städte aufgrund ihrer spezifischen Gegebenheiten ihren eigenen Beitrag mithilfe von Solaranlagen leisten können und auch dringend leisten müssen. Hierbei muss die öffentliche Hand, d.h. die Stadt Oldenburg vorbildhaft vorangehen, wenn sie sich von ihren Bürger*innen gleiches Engagement für den Klima- und Umweltschutz wünscht. Daher sind die vorhandenen stadteigenen Liegenschaften entsprechend zu überprüfen und in den kommenden Jahren mit einem ambitionierten Programm sukzessive zu ertüchtigen und nachzurüsten. Auch um die hierfür notwendigen städtischen Investitionen zu verringern und die Umsetzung womöglich gar zu beschleunigen, sollte die Stadt Oldenburg bei der Installation der Solaranlagen privatwirtschaftliches Engagement aus der Bevölkerung miteinbeziehen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 07.08.2019 Antrag für die nächste Ausschusssitzung am 22.08.2019 Sachstandsbericht Überprüfung der Messstation am Heiligengeistwall sowie Verfahrensstand Fortschreibung Luftreinhalteplan Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hatte die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, deutschlandweit NO2-Messtationen, bei denen es zur Grenzwertüberschreitungen kam, auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Wir bitten die Verwaltung den Ausschuss über das Ergebnis zur Messstation am Heiligengeistwall aus dem am 10.072019 veröffentlichten Abschlussbericht zu unterrichten. Dieser ist hier abzurufen: https://www.bmu.de/download/tuev-begutachtung-der-positionierung-verkehrsnaher-probenahmestellen-zur-messung-der-no2-konzentratio/ Des Weiteren bitten wir um einen Bericht über die in den letzten Monaten gemessenen Stickoxid-Werte am Heiligengeistwall und um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Am 23.04.2018 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans beschlossen. Weshalb wurde den Ratsgremien die eingegangenen und verwaltungsseitig kommentierten Stellungnahmen zur Prüfung bisher nicht vorlegt? Wann ist hiermit zu rechnen?
  2. Wurde bereits ein Verhandlungstermin über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seitens des Gerichtes angesetzt? Wenn nein: Wann rechnet die Verwaltung mit einer Verhandlung?

Begründung: Ende Juni erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-723/17), nachdem bereits vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Der Spiegel schrieb hierzu wie folgt: „Es stärkt die bisherige Praxis, Fahrverbote in einem größeren Gebiet zu verhängen, auch wenn Grenzwerte nur an einer Stelle überschritten werden.“ (1) „Die EU-Regelungen zur Luftqualität enthielten den Richtern zufolge einige „klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen“, auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten.“ „Um Gesundheitsschäden durch diese zu verhindern, müssten die Standorte dem Gericht zufolge so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.“ Dies gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, „dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern.“ „Das Urteil bezieht sich auf Feinstaub, Stickstoffdioxid und andere in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe.“ (1) Damit ist offenkundig, dass die Behauptungen des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies unhaltbar sind, Messergebnisse lediglich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung seien zu berücksichtigen. Alle Verleugnungen der Fakten- sowie der Rechtslage bezüglich der Messstationen, der Messorte, des Messverfahrens und der Mess- und Grenzwerte von Seiten etlicher Beteiligter verhindern seit langem auf sträfliche Art und Weise eine lösungsorientierte Diskussion und die daraus resultierenden wirksamen Maßnahmen. Denn weiterhin droht ein Klageerfolg mitsamt einem generellen Fahrverbot der Deutschen Umwelthilfe, zumal die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes in Oldenburg immer noch nicht erfolgt ist. Es ist dringend geboten, die Rechtslage anzuerkennen und gezielt wirksame Maßnahmen zu diskutieren und zu finden, die auch kurz- und mittelfristig die Luftqualität verbessern und somit der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert dauerhaft unterschritten wird, anstatt ein generelles Fahrverbot zu riskieren. (1) https://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahrverbote-europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-strenge-messmethode-fuer-luftschadstoffe-a-1274343.html

gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 26.07.2019

Trinkwasserversorgung sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Ein Vertreter der VWG wird zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima eingeladen, um über die Entwicklung der Trinkwasserversorgung in unserer wachsenden Stadt zu berichten.

Begründung:

In den vergangenen beiden Jahren hat es zu wenig geregnet. Auch dieses Jahr scheint erneut sehr trocken zu werden.“Es ist zu befürchten, dass sich die Grundwasserpegel noch nicht wieder auf den Stand vor 2018 aufgefüllt haben“, sagt das Umweltbundesamt. (1) Einen „Fall von drei dürren Sommern hintereinander mit zusätzlich wenig Niederschlag im Winter […] hatten wir in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten so noch nicht. […] Das hätte in jedem Fall negative Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit. Darauf müssen sich auch die Wasserversorger einstellen.“ (1) In diesem Sommer kam in einigen Orten zeitweise kaum noch etwas aus der Leitung, weil zu viele Menschen gleichzeitig Wasser zapften – vor allem zur Bewässerung ihrer Gärten. Wasserversorger verzeichnen eine „historisch hohe“ Nachfrage am späten Nachmittag und in den Abendstunden. (1) Um „Zwangsmaßnahmen wie das Anordnen von Nutzungseinschränkungen zu vermeiden“  hat der OOWV den Versorgungsdruck gesenkt und „appelliert angesichts der außergewöhnlichen Wetterphase, das Trinkwasser für die Zwecke einzusetzen, für die es in erster Linie vorgesehen ist“. (2) Auch die Beregnungsbedürftigkeit der Landwirtschaft wird laut Umweltbundesamt deutschlandweit zunehmen. Seit Jahren wird diese Aussage auch von einer großen umliegenden Baumschule bestätigt.  „Nach dem „Dürresommer“ 2018 rechnet das Umweltbundesamt in Zukunft mit Konflikten ums Wasser.“ (1) „Landwirte nehmen das Wasser für die Felder teils aus dem Grundwasser“, sagt Karsten Specht vom OOWV und auch, dass  eine Versorgung mit Trinkwasser als Selbstverständlichkeit angenommen wird, aber die Trinkwasserversorgung leider nicht mehr überall gewährleistet sei. „Die gesamte Politik müsse die Trinkwasserversorgung sichern.“ (1) Deshalb ist es für die Grünenfraktion wichtig, dass die Ratsgremien einen Überblick darüber gewinnen, wie sich die Trinkwasserversorgung in den letzten Jahren im wachsenden Stadtgebiet entwickelt hat und welche Maßnahmen aus Sicht der VWG vollzogen werden müssten, um eine Versorgung bei der aktuellen klimatischen Entwicklung auch zukünftig zu gewährleisten. Quellen: 1) https://www.tagesschau.de/inland/wasser-131.html 2) Pressemitteilung des OOWV vom 26.07.2019

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 06.06.2019

Fridays For Future: Klimaschutzforderungen  zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu dem beigefügten Schreiben der Oldenburger Fridays for Future Ortsgruppe. Handlungsrahmen für nachhaltige Ratsbeschlüsse und konkrete Klimaschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, sehr geehrter Rat der Stadt Oldenburg,

die Oldenburger Ortsgruppe der internationalen Bewegung Fridays For Future bittet den Oberbürgermeister Jürgen Krogmann bzw. die Fraktionen des Oldenburger Stadtrates, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Oldenburg im Vorfeld jedes Beschlusses diesen und die daraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit prüft. Insbesondere ist dabei sicher zu stellen, dass jeder Beschluss im Einklang mit den notwendigen Treibhausgasreduktionen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens stehen.

Klimaschädliche Entscheidungen des Rates sind grundsätzlich zu unterlassen. Unvermeidbare Umweltschäden müssen im Zweifelsfall nachvollziehbar und angemessen kompensiert werden.

Des Weiteren beantragen wir die Umsetzung der Forderungen von Fridays For Future

Oldenburg:

1. Eine Vollsubvention des städtischen ÖPNVs bis 2021 nach luxemburgischem Beispiel: Die Stadt ist angehalten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs schneller und konsequenter umzusetzen. Wir fordern neben der Vollsubvention des öffentlichen Personennahverkehrs außerdem eine maximale Einschränkung von privatem Auto- bzw. Motorradverkehr in der Stadt Oldenburg (siehe Basel, Groningen). Der Anschluss in dem Oldenburger Stadtgebiet soll durch Rad, Bus oder alternativen Fahrtmöglichkeiten gestaltet werden.

Wir fordern den Ausbau von Fahrradwegen und die Einrichtung eines Bike- Sharing-Netzes in Oldenburg, sowie mehr sichere Abstellmöglichkeiten. Die Forderung nach dem Ausbau von Fahrradwegen beinhaltet, dass jede Straße einen klar ersichtlichen und abgegrenzten Fahrradweg hat und bekommt. Weiterhin verlangen wir, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung bewusst wird, Dienstreisen möglichst klimaneutral zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Vermeidung von Flugreisen.

2. Der Erhalt und Ausbau von Naturschutzgebieten, Mooren und Wäldern, sowie die sinnvolle Aufforstung von ungenutzten Flächen ist zwingend notwendig, um die örtliche Flora und Fauna zu bewahren. Des Weiteren ist es dringend notwendig, das vorhandene Stadtgrün zu schützen und durch Subventionen neues Stadtgrün zu fördern. Außerdem fordern wir Sie auf, Grünanlagen auf Dächern (siehe Boston) finanziell zu unterstützen und aktiv dafür zu werben. Des Weiteren fordern wir, dass Projekte für die Erhaltung der ökologisch wertvollen Grünflächen eingeführt werden.

Die Stadt soll außerdem Projekte zum ökologischen Gärtnern fördern, wodurch das allgemeine Umweltbewusstsein gestärkt werden kann. Bei einer Bearbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes sollen Maßnahmen zum verbesserten Stadtklima bei der Veränderung bzw. dem Bau neuer Häuser/Viertel durchgesetzt werden, wie zum Beispiel Kaltluftschneisen (vgl. Pariser Abkommen).

3. Die regionale Flora und Fauna muss stärker geschützt werden, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Besonders bei Insekten und Vögeln wurden massive Rückgänge der Bestände festgestellt, und die Artenvielfalt dieser und weiterer Gruppen in der Region ist bedroht. Neben der Unterschutzstellung (s.2.) sind hier vor allem aktive Maßnahmen erforderlich. So können unter der Beratung von Naturschutzorganisationen Insektenhäuser und weitere Maßnahmen zum Artenschutz (Renaturierung) eingerichtet und gepflegt werden. Weiterhin fordern wir, dass die Flächenversiegelung in Oldenburg weitestmöglich reduziert wird.

4. Ein Verbot von neuen Plastiktüten und weiteren nicht umweltfreundlich abbaubaren Neu-Verpackungen ist dringlich, um Vermüllung zu reduzieren. Im Einzelhandel, sowie auf jeglichen Märkten (Wochenmarkt, Kramermarkt, Flohmarkt, etc.), sollen Stoff- oder Netzbeutel angeboten werden. Mit den Plastiktüten sind hier nicht nur diese bei Gemüse- bzw. Obstabteilungen, sondern auch die an Fleisch- und Käsetheken und vor allem die an der Kasse zum Verkauf stehenden Plastiktragetaschen gemeint. Plastikverpackungen bei Lebensmitteln müssen reduziert werden. Diese Reduzierung kann erfolgen durch Abfüllstellen von Getränken, Essen und Reinigungsmitteln, sowie einem Pfandsystem für Abfüllbehälter an Frischetheken.

5. Eine nachhaltige Ernährung mit weniger Konsum von Fleisch, Fisch und anderen tierischen Produkten ist ein weiterer Baustein für eine nachhaltige Zukunft. Hier ist die Stadt angehalten, dies in Gemeinschaftseinrichtungen durchzusetzen, sowie darüber aufzuklären. In öffentlichen oder städtisch geleiteten Essensausgaben fordern wir die fleischhaltigen Produkte drastisch auf ein Fleischgericht maximal pro Woche zu reduzieren. Außerdem regen wir an, alle tierischen Produkte auf Alternativen zu prüfen und diese einzusetzen.

6. Wir fordern eine nachhaltige Umsetzung von Bauprojekten, bei denen darauf geachtet werden soll, dass hauptsächlich bereits bestehende Ressourcen genutzt werden. Dabei soll die Auswahl der Baumittel auf deren Umweltbilanz sowie ihren klimaverträglichen Entsorgungsmöglichkeiten basieren. Eine sinnvolle Isolierung von Neubauten muss gewährleistet sein. Des Weiteren soll eine Energieversorgung der öffentlichen Gebäude, sowie die Strom- und Gasgrundversorgung Oldenburgs aus regenerativen Energiequellen sichergestellt werden. Diese Kriterien sollen als Leitplanken einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbaupolitik gelten. Wichtig hierbei ist vor allen Dingen die Sanierung von Altbauten, wobei die Kosten niemals von der mietenden Person getragen werden dürfen.

7. Eine intensive Umweltbildung in allen Bildungsstätten ist dringend notwendig, um die zukünftigen Generationen von Beginn an hinreichend über die Ausmaße des Klimawandels zu unterrichten. Die ökologische Bildung soll in Form von fortlaufenden Projekten stattfinden. Diese zu entwickeln und durchzuführen ist Aufgabe der Stadt. Dieser Bildungsprozess muss auf alle Bildungseinrichtungen übertragen werden.

8. Kooperation und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen ist dringend erforderlich. Gegebene Strukturen (wie z.B. der deutsche Städtetag) sollen genutzt werden, um Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung in den Fokus zu rücken. Wir sehen die Umsetzung dieser Forderungen als zwingend notwendig an, um eine Kehrtwende in der aktuellen Klima- und Umweltpolitik möglich zu machen. Alle Mitmenschen sind dazu aufgefordert, sich ebenfalls lautstark für eine lebensrettende Klimapolitik einzusetzen und wir solidarisieren uns mit allen, die es bereits tun!

Begründung:

Die Klimakrise ist ein globales Problem, das nur international bewältigt werden kann. Um eine Zerstörung des Weltklimas zu verhindern, müssen wir es schaffen, die Erwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen, wie dies auch aus dem IPCC Sondericht über globale Erwärmung (SR1.5) hervorgeht. Steigt die Erwärmung deutlich über 1,5 °C, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu irreversiblen Kipppunkten wie dem Schmelzen von Permafrostböden kommt, die große Mengen an zusätzlichem CO2 freisetzen. Auf diese Weise kommt es zu einer „Verselbstständigung“ der Erderwärmung, selbst ohne weitere durch Menschen verursachte Emissionen.

Wir müssen jetzt unverzüglich handeln und sämtliche Interessen diesem Ziel unterordnen, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Für einen auf globaler Ebene wirksamen Klimaschutz ist es unabdingbar, dass auch auf lokaler Ebene jede Kommune konsequente, effektive Maßnahmen ergreift. Daher müssen die Auswirkungen auf das Klima bei jeder einzelnen Entscheidung betrachtet werden.

Aktuell liegt der Fokus viel zu selten auf den ökologischen Folgen einer politischen Entscheidung. Begriffe wie Nachhaltigkeit und Ökologie werden oft nur am Rande behandelt, wobei diese in Anbetracht der Klimakrise den wichtigsten Maßstab darstellen. Wichtig ist dabei, dass als nachhaltig oder ökologisch bezeichnete Entscheidungen nach transparenten Kriterien wie der CO2-Einsparung beurteilt werden, damit unzulängliche Maßnahmen nicht durch die Verwendung solcher Begrifflichkeiten politisch legitimiert werden können. Da die Erhaltung unserer Lebensgrundlage im Sinne aller Menschen ist und insbesondere kein Interesse einzelner Parteien darstellt, sind die vorgelegten Forderungen sowie Fridays For Future als Bewegung ausdrücklich als überparteilich zu verstehen.


Antrag vom 29.5.2019

Einrichtung einer Klimaschutzstelle

Änderungsantrag:

Der zweite Punkt wird wie folgt ergänzt:

Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzung von politischen Beschlüssen oder Verwaltungshandeln entstehen würde vornehmen und die für politische Beschlüsse relevanten Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.

Der dritte Punkt wird geändert in:

Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorschläge vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.

Der letzte Absatz wird geändert in:

Die Stelle ist im derzeitigen Dezernat für Bauen, Verkehr und Umwelt anzusiedeln.

Begründung:

Um dem Klimaschutz und einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Bedeutung beizumessen, sollte ein eigenständiges Umweltdezernat eingerichtet werden. Solange die Fachkompetenz für klimarelevante Vorhaben in der Kompetenz des Dezernats für Bauen, Verkehr und Umwelt liegt, ist die Stelle innerhalb dieser Organisationseinheit anzusiedeln. Eine Stabsstelle zur Beratung der politischen Vertretung ist nicht ausreichend. Die Klimaschutzstelle soll als fester Teil innerhalb der Verwaltung etabliert werden und auch das tägliche Verwaltungshandel hinsichtlich ihrer Klimafolgen bewertet werden. Die SPD Fraktion erkennt die organisatorische Zugehörigkeit auch damit an, dass der Antrag für den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima gestellt wurde.

Die Aufgabe der Klimaschutzstelle wird im dritten Punkt konkretisiert, da der Zeitraum des Berichts nicht definiert wurde und zudem unklar bleibt, um welche gesetzten klima- und umweltpolitischen Ziele es sich handelt.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 29.5.2019 Frischluftzufuhr in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, die für die Frischluftzufuhr bzw. Frischluftentstehung besonders relevanten Gebiete anhand einer entsprechenden Karte darzustellen und dem Ausschuss zu präsentieren. Zudem soll berichtet werden, inwiefern Frischluftschneisen und Flurwinde bei der Planung neuer Baugebiete berücksichtigt werden. Begründung:   Durch die fortschreitende Versiegelung und Bebauung wird das Stadtklima negativ beeinflusst. In Zeiten steigender Durchschnittstemperaturen wird die Aufheizung innerhalb der Städte zunehmend problematisch. Die verwendeten Materialien, wie beispielsweise Beton, Stahl und Asphalt, heizen sich auf und speichern die Wärme. Die aufgenommene Energie wird in der Nacht abgegeben und verhindert ein Abkühlen der Stadtluft. Durch die verminderten Vegetationsflächen und der damit verbundenen geringeren Verdunstung entsteht eine Temperaturerhöhung im Vergleich zum Umland. Es entsteht eine urbane Wärmeinsel. Um der Hitze und der schlechteren Luft durch den fehlenden Luftaustausch in der Stadt zu entgegnen, sollte bei der Stadtplanung darauf geachtet werden, nicht durch geschlossene Linien die Frischluftzufuhr und den Luftaustausch mit dem Umland zu unterbrechen. Zudem sollten Frischluftentstehungsgebiete geschützt und durch Frischluftschneisen ergänzt werden. Solche Schneisen können durch das gezielte Verbinden vorhandener Grünflächen geschaffen werden, durch die ungehinderte Luftströme entstehen können. Einen ersten Hinweis liefert die Karte „Klima und Luft“ aus dem Landschaftsrahmenplan, anhand dessen mögliche Maßnahmen diskutiert werden können.

     gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.5.2019 Mehr urbanes Grün in Oldenburg Beschlussvorschlag: Der erste Absatz wird ersetzt durch: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vom Bürgerverein Donnerschwee benannten Flächen aufgewertet werden und zugänglich gemacht werden können. Zudem sollen jene Maßnahmen, die bereits im Masterplan Grün für Donnerschwee angedacht sind, vorgestellt werden. Der Zweite Absatz wird wie folgt geändert: Es soll über die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen von Nachbarschaftsgartenprojekten oder Patenschaftsmodellen für Grün im öffentlichen Raum berichtet werden. Begründung: Da die Verwaltung in ihrer Vorlage berichtet, dass ein Gesamtkonzept mit dem Masterplan Grün bereits in Arbeit ist, kann der Antrag durch das Ersetzen des ersten Absatzes konkretisiert werden. Um dem Anliegen des Bürgervereins Donnerschwee gerecht zu werden, sollen nicht nur die von der Verwaltung genannten Möglichkeiten, sondern auch die vom Bürgerverein konkret angesprochenen Möglichkeiten weitergehend geprüft werden. Auch wenn Kompensationsmaßnahmen nachführend aufgenommen werden, ist eine Darstellung durchgeführter und noch nicht durchgeführter, aber geplanter Maßnahmen möglich und gewünscht. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 2.1.2019 NSG Everstenmoor Wir bitten um schriftliche Beantwortung der untenstehenden Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des NSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Am Kavallerieweg befindet sich ein Hundetrainingsplatz. Dieser liegt zwar außerhalb des Naturschutzgebietes, jedoch grenzt er unmittelbar an dessen westlichen Rand. Zum Schutze von Flora und insbesondere Fauna sieht die Verordnung des NSG ein Anleingebot für Hunde vor. Laut Schilderungen des zuständigen Landschaftswartes kam es zum Verstoß vonseiten einiger Hundehalter*innen. Diese werden seitens des Landschaftswartes auf diesen Umstand angesprochen, reagieren jedoch mitunter wenig einsichtig bis unfreundlich.
  2. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen diesen Vorkommnissen und dem benannten Hundetrainingsplatz?
  3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die räumliche Nähe des Hundetrainingsplatzes und des Naturschutzgebietes Zielkonflikte hervorrufen?
  4. Welche Nutzung sieht der Flächennutzungsplan für das Gebiet vor, auf dem sich der Hundetrainingsplatz vor? Welche Genehmigungen wurden hier seitens der Stadt in der Vergangenheit erteilt?
  5. In welcher Form gewährleistet die Verwaltung, dass die Verordnung des NSG eingehalten wird oder Verstöße geahndet werden? Findet eine regelmäßige Aufklärung der Eigentümer*in oder der Nutzer*innen statt?

Im Stadtgebiet sind mehrere Landschaftswarte im Auftrag der Stadt Oldenburg aktiv.

  1. In welcher Form unterstützt die Verwaltung die ehrenamtlich arbeitenden Landschaftswarte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere dann, wenn es zu solchen Konfliktfällen kommt?
  2. Sieht die Verwaltung Verbesserungsbedarf bei der Informationspraxis über die Existenz und die Aufgaben der verschiedenen ehrenamtlich für die Stadt tätigen Landschaftswarte?

Die Verordnung sieht des Weiteren ein generelles Reitverbot vor. Die hierfür aufgestellten Hinweisschilder sind laut Landschaftswart jedoch niedergerissen oder übermalt bzw. ausgekratzt.

  1. In welcher Form hat die Verwaltung auf die entsprechenden Hinweise des Landschaftswartes reagiert?
  2. Welche Absprachen hat die Verwaltung mit den Pensionsbesitzer*innen im angrenzenden LSG Hausbäkeniederung getroffen, um sicherzustellen, dass vor allem die reitenden Gäste dieses Verbot einhalten?

Wie begründet die Verwaltung den Umstand, dass in die neugefasste Verordnung vom 23.04.2018 folgende, vom Landschaftswart gesichtete und der Verwaltung gemeldete gefährdete Arten keinen Einzug fanden: Bekassine, Bluthänfling, Mehl- sowie Rauchschwalbe, Neuntöter, Pirol, Raubwürger, Waldschnepfe, Waldbrettspiel (Schmetterlingsart) und Ziegenmelker? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.1.2019 LSG Hausbäkeniederung Wir bitten um schriftliche Beantwortung untenstehender Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des LSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Unseres Wissens befindet sich die aktuelle Landschaftsschutzverordnung (seit April 1996 geltend) in der Überarbeitung.
  2. Welche Intention liegt dieser Überarbeitung zugrunde und in welchen Bereichen sieht die Verwaltung einen Optimierungsbedarf der Verordnung?
  3. Werden bspw. Regelungen zum Umgang mit Drohnen oder zum Reiten Eingang finden?
  4. Wie weit ist die Überarbeitung bisher gediehen und wann wird der Rat damit befasst?

Im Rahmen der Novellierung des Landschaftsrahmenplanes fanden Kartierungsarbeiten im LSG Hausbäkeniederung statt.

  1. Welchen Umfang hatten die dortigen Arbeiten und welchen konkreten Auftrag hatte die Verwaltung erteilt?
  2. Welche Arten wurden seitens des beauftragten Büros im LSG festgestellt?

Laut Landschaftswart wird das Gebiet von mehreren vom Aussterben bedrohten, stark gefährdeten, gefährdeten (Rote-Liste-Arten) oder in die Vorwarnliste aufgenommenen Arten der Avifauna aufgesucht. Dieser Umstand soll der Verwaltung auch mitgeteilt worden sein.

  1. Kann die Verwaltung diese Beobachtung bestätigen?
  2. Wenn ja, um welche Rote-Listen-Arten handelt es sich und welche natürlichen Gegebenheiten bevorzugen diese Arten?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz dieser Arten gerecht zu werden?

Wie verhalten sich diesbezüglich die Maßnahmen, die Ende letzten Jahres im LSG durchgeführt wurden (Rodung von Gehölzbeständen, Hecken und Sträuchern)? Wir erbitten eine Auflistung nebst fachlicher Begründung und Umfang der getätigten Eingriffe.

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Aufgrund der gesichteten Rote-Liste-Arten stellt sich die Frage, ob nicht das LSG oder Teile dessen zu einem NSG aufgewertet werden sollte.

  1. Teilt die Verwaltung diese Einschätzung? Wenn nein, weshalb nicht?
  2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, seitens der Stadt Oldenburg das Land Niedersachsen aufzufordern, auch das LSG als FFH-Gebiet gegenüber Brüssel im Rahmen der Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie zu melden?

Laut bestehender Landschaftsschutzverordnung ist es untersagt, Veränderungen im Landschaftsbild vorzunehmen. Jedoch wurde zum Zwecke einer Schafsbeweidung ein Zaun sowie ein Eisentor installiert.

  1. Wer hat den Zaun und das Eisentor installiert und liegt hierfür ein Antrag auf Genehmigung vor bzw. wurde eine Genehmigung erteilt? Wenn ja, wer hat diese Genehmigung erteilt?
  2. Wer ist der Flächenbewirtschafter und in wessen Eigentum befinden sich die Schafe? Ist der Verwaltung bekannt, ob für diese von der Stadt gepachteten Fläche eine Unterverpachtung vorgenommen wurde?

Im besagten Landschaftsschutzgebiet besitzt die Stadt etliche Flächen.

  1. In welchem Zeitraum sind diese Flächen erworben worden?
  2. Unter welcher Zielvorstellung wurden diese Ankäufe getätigt?
  3. Welche städtischen Flächen im LSG sind verpachtet und auf welcher Höhe wurde der Pachtzins festgesetzt?
  4. Welche Bewirtschaftungsauflagen gibt es für diese Flächen? (bspw. geregelte Zeiten für die Mahd, Art der Nutzung, Art und Umfang der Düngung, Auflagen zum Umfang und Durchführung der Nachsaat von Weidegras, Anzahl der Tiere).
  5. In welchem Umfang werden Kontrollen zur Einhaltung der Auflagen durchgeführt?
  6. Wurden auf diesen Flächen Kompensationsmaßnahmen verbucht? Wenn ja, welche?
  7. Wie wird seitens der Verwaltung gewährleistet, dass die verbuchten Maßnahmen auch eingehalten werden?

Die übermäßige Beweidung führt auf manchen verpachteten Flächen zu einer Beschädigung der Grasnarbe.

  1. Ist dieser Umstand im Interesse der Stadt?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um diesen Missstand abzustellen?
  3. Welche Auflagen könnten hierfür gewählt werden?

Ähnlich wie im NSG Everstenmoor fehlt es an einer sachgerechten Beschilderung, um die Nutzer*innen dieses Naherholungsgebietes über dessen Umfang (zur besseren Orientierung) und die zu beachtende Verordnung aufzuklären. Wann wird die Verwaltung diesen Mangel abstellen? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 8.11.2018 Weißenmoor – Einleitung eines Schutzgebietes Beschlussvorschlag: Das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Weißenmoor und Südbäke“ OL-S 71 wird eingeleitet, dabei wird das Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen gemäß der textuellen Beschreibung in Kapitel 5.1.2 des Landschaftsrahmenplans 2016 Tabelle 5.1.2-2 Seite 517. Begründung: Der Landschaftsrahmenplan weist das gesamte Gebiet mit 91 ha als unbedingt schutzwürdig aus. Das Gebiet erfüllt die Kriterien an eine Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet nach §26 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. §19 des Nds. Ausführungsgesetzes. Daher ist für das gesamte Gebiet das Verbot auszusprechen für: die Errichtung baulicher Anlagen die Rodung Beeinträchtigung der natürlichen Bodenvegetation Absenkung des Grundwasserspiegel gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 1.11.2018 „NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21. Oktober 2018“ Die Verwaltung wird gebeten, die gemessene NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21.10.2018 zu bewerten. Neben einer Einschätzung der möglichen Ursachen, wird eine Graphische Aufarbeitung der Messwerte für den Zeitraum gewünscht, ähnlich der Darstellungsform, die in Vorlage 18/0651 in Anlage 43210 auf den Seiten vier bis sechs zu den Bauarbeiten am Heiligengeistwall Ende Juli 2018 gewählt wurde. Zudem wünschen wir einen schriftlichen Bericht, mit welcher Fragestellung die Passivsammler im Stadtgebiet angebracht wurden und wie die Ergebnisse dieser zu bewerten sind. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 23. Oktober 2018 wird berichtet, dass es während des Oldenburg-Marathons trotz der Sperrung für den Verkehr zu Messwerten gekommen sei, welche „knapp unter dem Grenzwert“ gelegen haben. Zudem werden die „während normalen Verkehrs“ ermittelten Werte der Passivsammler den Messwerten am Heiligengeistwall gegenübergestellt. In der Ausgabe vom 25. Oktober 2018 werden aufgrund der Messungen während des Marathons erneut Zweifel an der Messstation geäußert. Da der investigative Journalismus von Herrn Rittner in der Bevölkerung zu Recht Fragen aufwirft, bitten wir um Klärung der Sachlage. gez. Pierre Monteyne Die Antwort der Verwaltung vom 14.11.2018 finde Sie hier.


Antrag vom 5.9.2018 NOx-Belastung am Heiligengeistwall während der Bauarbeiten vom 28. bis 30. Juli 2018″ Die Verwaltung wird gebeten, die Auskunft zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall vom 16.08.2018 im ASUK vorzustellen. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 10.08.2018 wurde im Artikel „Oldenburgs Luft wird sauberer“ folgendes berichtet: ‚Lediglich der Referenzmesspunkt am Heiligengeistwall übersteigen den Grenzwert. „Dies war allerdings auch der Fall, als der Heiligengeistwall am vorvergangenen Wochenende aufgrund von Asphaltarbeiten gesperrt war“, ergänzte Fraktionsvize Christoph Baak, der zugleich auch Mitglied des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ist. Nach Meinung der beiden Christdemokraten müsse es am Heiligengeistwall also auch abseits des Pkw-Verkehrs eine Ursache für die erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentration geben. Dies gelte es nun herauszufinden.‘ Um bei der Ursachenfindung für den genannten Zeitraum zu unterstützen, wurden verschiedene Fragen zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall an die Verwaltung gerichtet. Damit die Öffentlichkeit ebenfalls an den Ergebnissen teilhaben kann, bitten wir um Vorstellung in diesem Fachausschuss gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 13.6.2018 Blühende Verkehrsinsel am Pferdemarkt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger*innen über die Presse zu bitten, Vorschläge für Flächen einzubringen, an denen sie sich Wildblumenwiesen wünschen würden. Zudem möge die Verwaltung zur nächsten Sitzung über die Rückmeldungen berichten. Begründung:  Die Verwaltung zeigt dieses Vorgehen in der Vorlage 18/0464 als Möglichkeit auf, um geeignete Flächen zur Anlage neuer Wildblumenwiesen zu finden. Wir würden diesen Vorschlag gerne aufnehmen und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragen. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 13.6.2018 Einstellung des Oldenburger Nachhaltigkeitsrates (ONR)“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt anliegende Satzung für den neuen Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (siehe Anlage). Anlage: Statut/Geschäftsordnung für den Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) 1 Zielsetzung/Zweck 1.1 Zur Berücksichtigung der besonderen Belange der Nachhaltigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns und für die gesamte Stadt wird ein Oldenburger Nachhaltigkeitsrat für die Stadt Oldenburg gegründet. Dieser soll den Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement fördern. 1.2 Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, mit allen materiellen und menschlichen/sozialen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sollen die Interessen nachfolgender Generationen bei Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden, wie die der aktuellen Generation. Die Handlungen des ONR orientieren sich am Konzept einer starken Nachhaltigkeit. 1.3. Ziel soll ein Klima der gegenseitigen Anerkennung, Rücksichtnahme und Respekt sein. In Oldenburg soll sich eine Kultur des Miteinanders entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert, getragen und befördert wird. 1.4. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse werden von der Verwaltung als Vorlage in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten oder einen anderen vom Nachhaltigkeitsrat empfohlenen Fachausschuss eingebracht. 2. Aufgaben 2.1 Der Nachhaltigkeitsrat koordiniert, begleitet und unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen. Er tritt dafür ein, dass in der Stadt Oldenburg der Gedanke der Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln und in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Eingang findet. 2.2 Der Nachhaltigkeitsrat stellt strategische Überlegungen an, wie sich die Verwaltung und die Stadt insgesamt zukunftsfähig aufstellen können. Er kann auch Ideen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung bekannt zu machen und umzusetzen. 2.3 Der Nachhaltigkeitsrat arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg und den unterschiedlichen Initiativen, Gruppen und Institutionen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Nachhaltigkeit einsetzen. Für eine wissenschaftliche Begleitung kooperiert der Nachhaltigkeitsrat mit der Universität Oldenburg. 2.4. Der Nachhaltigkeitsrat berät die Politik und die Verwaltung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung, er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt abgeben. 2.5. Der Nachhaltigkeitsrat nutzt das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder und deren Netzwerke, um den Grundgedanken der Nachhaltigkeit an einebreite Öffentlichkeit zu vermitteln. Insofern soll das Gremium auch eine gewisse „Türöffnerfunktion“ ausüben, um Kontakte herzustellen zu Institutionen oder Entscheidungsträgerinnen und –trägern, die bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien hilfreich sein können. 2.6. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates tragen die Ideen und Gedanken der Nachhaltigkeit auch in ihre Organisationen und unterstützen somit deren Verbreitung. 3. Zusammensetzung/Berufung 3.1. Der Nachhaltigkeitsrat soll in seiner Zusammensetzung soweit möglich einen umfänglichen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen. Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie eine breite Altersstruktur ist zu achten. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Oldenburg auf Vorschlag von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft für die Dauer einer Ratsperiode ernannt. 3.2 Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus bis zu fünfzehn Vertreter*innen aller in Oldenburg tätigen, gesellschaftlich relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen, Gruppen oder Institutionen, je einem Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen (zwei ab einer Fraktionsgröße von neun Mitgliedern), der Agenda Beauftragten der Stadt Oldenburg und dem Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister kann sich durch eine Dezernentin/einen Dezernenten vertreten lassen. Der Nachhaltigkeitsrat kann bis zu maximal 5 Berater*innen (z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Ökologie, Entwicklungspolitik, Sport, Jugend, Soziales, Bildung, Integration und Inklusion) als antragsberechtigte Mitglieder in das Gremium berufen, die jeweils eine Stellvertretung entsenden können. 3.3 Der Nachhaltigkeitsrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der auch die Sitzungen leitet. 3.4 Für jedes Mitglied soll nach Möglichkeit auch eine Vertretung benannt werden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3.5. Scheidet ein Mitglied auf eigenen Wunsch aus, so soll dieses Mitglied nach Möglichkeit einen Vorschlag zur Nachfolge unterbreiten. 3.6. Der Nachhaltigkeitsrat kann dem Rat mit einer 2/3 Mehrheit empfehlen, Mitglieder aus dem Gremium auszuschließen. 4. Sitzungen 4.1. Der Nachhaltigkeitsrat tagt mindestens zweimal im Jahr. 4.2. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht für öffentliche Beratung geeignet sind, insbesondere Angelegenheiten einzelner Personen und Themen bei denen persönliche Daten Dritter erörtert werden, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. 4.3. Zur Sitzung lädt das Agenda Büro mit drei Wochen im Voraus per E-Mail ein. Eine vorläufige Tagesordnung wird vom Agenda Büro in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher erstellt und der Einladung beigefügt. Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung per E-Mail an die aktuelle Email-Adresse des Agenda-Büros einbringen. Die Anträge sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung im Agenda Büro eingegangen sein, damit allen eine ausreichende Vorbereitung für die Sitzung möglich ist. 4.4. Der Nachhaltigkeitsrat kann zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen einrichten und externe Expert*innen hinzu ziehen. Sowohl Arbeitsgruppen als auch Expert*innen sollten kostenfrei für den Nachhaltigkeitsrat tätig werden. Sollte dies nicht möglich sein, stehen beide unter dem Vorbehalt der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt. 5. Abstimmung/Beschlussfassung 5.1. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates anwesend sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 5.2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt. 6. Änderung dieser Satzung 6.1. Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann auch auf Vorschlag des Nachhaltigkreitsrates durch den Rat der Stadt Oldenburg geändert werden. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 30.5.2018 Steigerung der Aufenthaltsqualität im Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz Der Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz stellt einen zentralen Bereich der Oldenburger Innenstadt dar und wird gern als „Herzkammer“ bezeichnet. Eine „Nische“ zwischen Schloss- und Marktplatz bildet der hintere Bereich zwischen der Rückseite der Lambertikirche und dem Amt für Agrarstruktur. Dort ist der einzige Ort dieses Quartiers, wo beispielsweise im Sommer durch eine komplette Verschattung und die ruhige Lage eine hohe Aufenthaltsqualität besteht. Gerade in der Mittagspause wird dieser Bereich gern zum Verweilen und als Treffpunkt genutzt. Um diesen Ort für alle StadtbesucherInnen aufzuwerten bitten wir die Verwaltung: Um einen Bericht über die Eigentumsverhältnisse dieses Innenstadtbereiches zwischen Lambertikirche (Rückseite) und Amt für Agrarstruktur Oldenburg. Um erste Vorstellungen der Verwaltung, wie dieser Ort aufgewertet werden kann, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern, z.B. durch mobile Bänke/Sitzmöbel etc.). Hierbei sollen Stadtfest und Weihnachtsmarkt entsprechend berücksichtigt werden. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 5.4.2018 Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wir bitten um einen Bericht und eine Darstellung für jede neue Maßnahme des Luftreinhalteplans, ab wann sie wirksam sein könnten, ggfs. auch jede Maßnahme in sich gestuft, wenn sie unverzögert umgesetzt werden können, und von welcher Wirksamkeit dabei ausgegangen wird. Dabei möge insbesondere auch eine Darstellung gewählt werden, die auf einem Zeitstrahl des betroffenen Zeitraums das geschätzte Absenken der NOx-Emissionen zeigt. Begründung: Es wurde beschlossen, den bestehenden Luftreinhalteplan um weitere, neue Maßnahmen zu ergänzen. Der Deutschen Umwelthilfe wurde mitgeteilt, dass der Entwurf bereits im April zur Auslegung beschlossen werden möge. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 05.01.2018 Kompensationsflächen in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bisher in der Stadt Oldenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wurden. Zur Darstellung wird eine Karte gewünscht, auf der alle ausgewiesenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen jeweils farblich gekennzeichnet sind. Zudem sollen alle zukünftig geplanten Kompensationsflächen andersfarbig markiert werden. Sollte es bei den zukünftigen Kompensationsmaßnahmen Überschneidungen mit bereits vorhandenen Maßnahmen geben, sind diese entsprechend schraffiert darzustellen. Auch die bevorrateten Kompensationsmaßnahmen sollen, falls vorhanden, gesondert gekennzeichnet werden. Der Karte ist eine Aufstellung beizufügen, aufgrund welcher Baumaßnahmen die jeweilige Kompensation erforderlich wurde oder geplant ist und wie lang der erforderliche Zeitraum zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung ist. Begründung: In der Stadt Oldenburg werden zurzeit besonders zwei größere Bauprojekte mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft diskutiert. Um sich ein umfangreicheres Bild verschaffen zu können, welche Auswirkungen eine Bebauung des Gebiets Weißenmoor/Südbäkeniederung und die geplante Verbindungsstraße auf dem Fliegerhorst haben, sollen die Ausführungen der Verwaltung aufzeigen, welches Potential an Kompensationsflächen zukünftig noch vorhanden ist. Zudem soll damit überprüft werden, ob es nicht zu Überschneidungen mit bereits getroffenen Maßnahmen kommt. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 28.12.2017 Baumpatenschaften Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Baumpatenschaften wie in Langelsheim auch für die Stadt Oldenburg vorstellbar sind und welche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig wären. Dort können Bürger*innen sich mit Baumpatenschaften an der Pflanzung neuer Stadtbäume beteiligen. Begründung: In der Stadt Langelsheim ist es möglich, sich an der Schaffung zusätzlichen Stadtgrüns in Form einer Baumpatenschaft zu beteiligen. Mit einer Spende in Höhe von 250€ wird eine Patenschaft übernommen und ein Stadtbaum gepflanzt. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von 200€ bei jeder Pflanzung. Nach Wunsch wird eine Plakette neben dem Baum angebracht, wodurch sich eine Baumpatenschaft auch als Geschenk oder Werbemaßnahme eignet. Auch kleinere Spendenbeträge sind möglich und werden zu einer Gemeinschaftspatenschaft zusammengefasst. Durch das Konzept wird der Bezug der Bürger*innen zum Stadtgrün gestärkt und die Pflanzung von städtischen Bäumen gefördert. http://www.langelsheim.de/Stadt/Aktion-Bürgerbaum gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.8.2017 Durchführbarkeitsstudie: Dachbegrünung in der Innenstadt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für eine Dachbegrünung innenstädtischer Gebäude sowie Liegenschaften der Stadt Oldenburg und ihrer Eigengesellschaften zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dabei sollen alle relevanten Beteiligten eingebunden und konkurrierende Nutzungen wie Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Begründung: Dachbegrünungen bewirken eine Verbesserung der Wasserrückhaltung und des Mikroklimas in stark versiegelten Bereichen und bilden ein Ersatzhabitat für Tiere und Pflanzen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, was insbesondere im innerstädtischen Bereich aufgrund der bekannten Luftreinhalteproblematik von Interesse sein dürfte Der Bedarf besteht insbesondere bei stark versiegelten Flächen, wie sie in der Innenstadt vorliegen und der Spielraum ist insb. bei städtischen Gebäuden gegeben, die auch außerhalb der Innenstadt liegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Vergangenheit das Thema „Grünes Regenwassermanagement“ bereits mehrfach in die Ausschussberatung eingebracht und begrüßt es außerordentlich, dass der OOWV aufgrund der sich mehrenden Starkregenfälle und dem sich leider weiterhin erhöhenden Versiegelungsgrad der Stadt dieses Ziel, dass u.a. auf Dachbegründungen setzt, nun auch entschieden verfolgen möchte. Die NWZ hatte hierzu in diesem Jahr ausführlich berichtet. gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 30.7.2017 Wildtieraufführungen in Zirkusveranstaltungen Die Verwaltung wird zur Beratung über den unten stehenden Beschlussvorschlag um eine aktuelle Rechtseinschätzung gebeten, insbesondere zum Urteil des OVG Lüneburg aus März 2017 sowie um eine Beurteilung der beigefügten Rechtseinschätzung des Büros „Rechtsanwälte Günther“. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Flächen in städtischem Eigentum oder in Besitz städtischer Eigengesellschaften aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes künftig nur noch Zirkusbetrieben oder Veranstaltern zu überlassen, die keine Wildtiere mitführen, von denen eine Gefahr in- und/oder außerhalb der Einrichtung ausgeht oder eine artgerechte Unterbringung nicht möglich ist. Wildtiere in diesem Sinne sind insbesondere Bären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten), Nashörner, Großkatzen, Geparden, Pumas und Giraffen. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2018. Bereits abgeschlossene Verträge sind von dem Beschluss unberührt. Begründung: Wildtiere können in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden. Die Haltungsanforderungen für Wildtiere sind anspruchsvoll. Daher hat der Bundesrat bereits 2003, 2011 und 2016 jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. Mehr als 70 Städte haben bereits Beschlüsse gefasst, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. 18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Auszug aus der Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus (BR-DS 78/16): „Bei einigen Tierarten, insbesondere bei Affen (nicht-menschlichen Primaten), Bären, Elefanten, Giraffen, Nilpferden und Nashörnern, können die Verhaltensansprüche der Arten in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden. Für all diese gilt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die vorgenannten Tierarten selbst wenn keine schwerwiegenden Verhaltens- oder Gesundheitsstörungen sichtbar sind – erheblich leiden.“ Die Schaustellung von Großtieren oder Tiermengen in besonderem Maße ist gefahrengeneigt, da die ausbruchssichere und zugleich verhaltensgerechte Unterbringung solcher Tiere für ein umherziehendes Unternehmen schwer möglich ist. Dies gilt vor allem für Tiere, die bereits wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Kraft und insbesondere wegen des Risikos von Beißverletzungen eine Gefahr darstellen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist die Haltung exotischer Tiere im reisenden Betrieb abzulehnen. Bei den im Antrag aufgeführten Tierarten handelt es sich um solche, die als potentiell gefährlich eingestuft werden können. In der zuvor bereits genannten Entschließung des Bundesrates heißt es in Bezug auf Großbären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten) und Nashörner: „Ferner sind vermehrt Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährdet.“ Der Landesbeauftragte für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg erweitert diese Liste auch um große Raubkatzen und verweist auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (VG Darmstadt vom 17.10.2016, Az.: 3 L 2280/16). gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 8.6.2017 Modellprojekt „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30″ Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Aufnahme in das Modellprojekt „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ mit dem Straßenabschnitt der Hundsmühler Straße zwischen Sodenstich und Hauptstraße sowie mit dem Straßenabschnitt der Bahnhofsallee/Bümmersteder Tredde zwischen Carl-Friedrich-Gauß-Straße und Dwaschweg, sobald der entsprechende Teilnahmeaufruf vorliegt und die Bewerbungskriterien bekannt sind. Begründung: Die Lärmbelastungen sowohl an der Hundsmühler Straße als auch am südlichen Teil der Bahnhofsallee sind hinlängst bekannt. Eine Temporeduzierung an beiden Straßen wird von einem nicht unerheblichen Teil der Anwohnerschaft seit Jahren gewünscht, jedoch ist eine Reduzierung nach „niedersächsichen Leseart“ der bestehenden StVO bisher nicht möglich. Aus diesem Grund sollte die Stadt Oldenburg nicht nur auf den von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt der Hundsmühler Straße setzen, sondern im Interesse der Anwohnerschaft mit beiden Vorschlägen ins Rennen um die Teilnahme an dem Modellversuch gehen. Des Weiteren ist aus unserer Sicht der von der Verwaltung vorgeschlagene Abschnitt der Hundsmühler Straße zu kurz, um den wissenschaftlichen Ansprüchen des Modellversuchs gerecht zu werden, so dass zu befürchten ist, dass die Stadt erst gar nicht den Zuschlag erhält. Deshalb hält es die Grüne Ratsfraktion für notwendig, dass der zur Bewerbung einzureichende Straßenabschnitt von der Hauptstraße mindestens bis zum Sodenstich zu bemessen ist. gez. Sebastian Beer, Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 8.5.2017 Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ein Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung am Heiligengeistwall zu erarbeiten, das zum Ziel hat, die vorgeschriebenen Grenzwerte an NOx einzuhalten. Hierbei sind die in dem Bündel zusammengefassten Maßnahmen bezüglich ihrer separaten Wirksamkeit und weiterer Folgen einzuschätzen. Zur Vorstellung des Arbeitsergebnisses sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses hinzuzuladen. Begründung: Wie bekannt stellten das Umweltbundesamt und die Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase insbesondere auch in Oldenburg fest. Langfristig getroffene oder vorgesehene Maßnahmen greifen bei weitem nicht schnell genug, um der Aufgabe der Kommune, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Gesundheitsschädigung zu schützen, nachzukommen. Die Kommunen sind jedoch dazu verpflichtet (Gerichtsurteil Düsseldorf) kurzfristig wirksame Maßnahmen anzuordnen, wenn diese zur Einhaltung der Grenzwerte und zum Gesundheitsschutz beitragen. Darüber hinaus drohen den Ländern und somit auch den Kommunen bei fehlender Umsetzung Strafzahlungen seitens der Europäischen Kommission. Wie von der Verwaltung zuletzt dargestellt, gibt es keine einzelne Maßnahme jenseits eines kompletten Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge, die eine Einhaltung der Grenzwerte bewirken würde. Eine Separierung der Dieselfahrzeuge nach den Euro-Normen ist aufgrund des Gerichtsurteils München und der neuesten Erkenntnis bei Messungen (siehe Wintermessungen der deutschen Umwelthilfe) nicht möglich bzw. auch nicht zielführend. Deshalb ist aus Sicht der Grünen-Fraktion der naheliegende Schritt, die bisher nur einzeln betrachteten Maßnahmen zu bündeln bzw. aus den Augen verlorene Maßnahmenvorschläge in die Gesamtbetrachtung mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir die Verwaltung daran erinnern, dass u.a. der im Auftrag der Stadt im letzten Jahr tätige Gutachter angeregte, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h sowie einen Rückbau der Einzelparkplätze prüfen zu lassen. Hierfür sind die Wirksamkeit, Kosten und weitere Folgen genauer einzuschätzen und die wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen, wenn in der Summe zur Unterschreitung des Grenzwertes ausreichend, auszuwählen und umzusetzen. gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 27.04.2017 Bericht zu Fledermausuntersuchungen und schützenswerter Baumbestand Jugenherberge Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Untersuchungen zu Fledermäusen bereits durchgeführt wurden und mit welchen Ergebnissen oder vorgesehen sind, sowie darzustellen, welche Bäume an der Jugendherberge in der Von-Finckh-Straße/Ecke Alexanderstraße unter Schutz gestellt wurden oder werden sollen. Begründung: Die Stadtgruppe NABU betrachtet das Ensemble der Bäume um die Jugendherberge als schützenswert und geht von Sommerquartieren von Fledermäusen aus, insbesondere weil dort wiederholt Sichtungen gemeldet wurden. Gerade vor dem Hintergrund der massiven Verdichtung in den Stadtteilen, kommt dem Schutz bestehender Bäume – zumal noch auf städtischem Grund – eine besondere Bedeutung zu. Schon jetzt sind umfangreiche Baumfällaktionen erfolgt. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Ergebnisse der Winter-Abgastests der Deutschen Umwelthilfe Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der o.g. Tests dem Ausschuss vorzustellen. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe stellte bei seinen letzten Winter-Abgastests von Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße bis zu 17,2-fache Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte fest. http://www.duh.de/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-stellt-bei-winter-abgastests-von-euro-6-diesel-pkw-auf-der-strasse-bis-zu-172 Laut Winter-Abgasmessungen der DUH sind die NOx-Emissionen der untersuchten Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße sogar noch höher als die von Euro 4 Diesel-Pkw. „Damit sind die generellen Ausnahmen von den Fahrverboten für Euro 6 Diesel-Pkw vom Tisch“, zieht der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch sein Fazit. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Verwendung von behandeltem Holz zum Schutz von Straßenbegleitgrün bei Baustellen  – aktueller Anlass: Hundsmühler Straße Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob es sich bei den Schutzschalungen der Bäume und dem Anprallschutz auf städtischen Baustellen teilweise um chemisch behandeltes Holz handelt und wie dies zukünftig vermieden werden soll. Begründung:  In der Baustelle an der Hundsmühler Straße wurden behandelte Holzbretter als Anprallschutz im Rahmen der Baustelleneinrichtung bzw. im einzelnen auch als Schutzschalung für Bäume genutzt. An den Brettern war eine deutliche Auswaschung zu erkennen, wodurch ein Schadstoffeintritt in den Boden wahrscheinlich ist. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 4.2.2017 Sachstandsbericht Maßnahmen zur Luftreinhaltung Interessante Fragestellungen dazu sind: Welche wesentlichen Schadstoffe sind problematisch? Wie ist die Entwicklung in der Vergangenheit und die Prognose der Schadstoffe ohne weitere Maßnahmen? Welche Folgen bewirken die Schadstoffe? Welche Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt, um die Schadstoffe zu reduzieren? Wie erfolgreich waren die Maßnahmen der Vergangenheit? Welche ähnlichen Städte haben erfolgreich Schadstoffwerte wesentlich reduziert? Wurde ein Maßnahmenvergleich mit anderen Städten vorgenommen, die die Schadstoffwerte erfolgreich reduziert haben? Wir wirksam sind Maßnahmen wie Umweltzone, „blaue Plakette“, „30-er Zone“, Car-Sharing und Radfahren? Welche weiteren Vorteile unabhängig von Schadstoffen haben Maßnahmen wie „30er Zone“ und Radfahren z.B. bei Lärm (insb. Auch für Anwohner), CO2, Unfällen und allgemein Gesundheit der Bevölkerung. Was sind weitere Folgen der Maßnahmen? Wie hoch sind die Kosten der Maßnahmen? Welche Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft geplant? Begründung: Die NWZ berichtete am 1.2.17, dass das Umweltbundesamt und Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase in vielen Städten feststellten, insbesondere auch in Oldenburg, dass allerdings einige andere Städte wie Göttingen und Braunschweig hingegen die Schadstoffe senken und die Grenzwerte erreichen konnten. Es wurde berichtet, dass die europäische Union bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Es ist auch bekannt, dass bereits eine Klage in einer deutschen Stadt erfolgreich war. Es ist offensichtlich so, dass andere Städte erfolgreicher gegen Schadstoffe angegangen sind als Oldenburg. Andere Städte sind Oldenburg in diesem Thema offensichtlich voraus. Dies ist nicht erfreulich, sollte allerdings zu zielgerichteter Aktivität animieren. Anstatt zögerlicher Haltungen oder länglicher Untersuchungen und weiterer vielfältiger gesundheitlicher Schädigungen durch Autoverkehr sollte Oldenburg von den erfolgreichen Städten lernen und ihre Erfolgsrezepte schnell und einfach kopieren.  gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 30.11.2016 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Stadt Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 31.01.2017 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitäts-konzeptes für die Stadt Oldenburg zu beantragen. Dazu muss u.a. eine Vorhabensbeschreibung von ca. 5 Seiten erarbeitet werden, die insb. zu erwartende positive Wirkungen bzgl. CO2, Schadstoffen und Lärmemissionen darstellt und die Vorreiterrolle und den Multiplikatoreffekt hervorhebt und eine Perspektive der Umsetzung verdeutlicht und auch bestehende Vorstudien darstellt, auf denen die Studie aufbaut. Zur Beschleunigung können ein bereits bestehendes Elektromobilitätskonzept für Oldenburg ausgewertet und geeignete Elemente sowohl inhaltlich als auch methodisch aufgegriffen werden, das bereits 2011 im Rahmen einer Veranstaltung von OLEC vorgestellt wurde, bei dem auch Oldenburger Akteure wie Universität, Stadtverwaltung, Cambio und EWE beteiligt bzw. anwesend waren. Alternativ zur Förderung eines neuen Konzepts kann auch sofort die Förderung von Fahrzeugen, Infrastruktur und eines Projekts beantragt werden, falls das bereits bestehende Konzept als ausreichend erachtet wird bzw. nur geringfügige Ergänzungen zuvor sichergestellt werden sollen. Begründung: Konzepte und Fördermittel stellen keinen Selbstzweck dar, sondern sollen in der Folge auch möglichst früh wirksame Verbesserungen in der Stadt bewirken und müssen dazu schnell und günstig umsetzbar sein. Für eine schnelle und günstige Umsetzung stehen unter geeigneten Bedingungen weitere Fördermittel bereit, also nicht nur für Konzepte, sondern auch für Fahrzeuge, Infrastruktur und sogar Projekte, wenn sie geeignet beantragt werden zwischen 40 % bis hin zu 80 % Förderung. Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen. Dazu muss die Konzeption aber nicht nur allgemeine Anforderungen berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Förderkriterien für Umsetzungsförderungen. Dazu gehört auch die Einbindung der relevanten Akteure aus den Bereichen Hersteller, Betreiber und Anwender. Das erwähnte Konzept ist nicht zwingend exakt auf die aktuellen Umsetzungsförderungen zugeschnitten, aber wahrscheinlich trotzdem bereits sehr brauchbar, weil es eine allgemeine Bedarfsanalyse anhand einer Umfrage, ein Mobilitätskonzept, ein Infrastrukturkonzept, eine Ökobilanz und eine Finanzierung darstellt. Untersucht wurde insb. auch einen Car-Sharing-Ansatz. Ein Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 11 private PKW. Dabei werden nicht nur Fahrzeuge und Verkehrsfläche an sich gespart, sondern auch jedes Fahrzeug sehr intensiv genutzt, sodass eine hohe Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge entsteht und mit den gleichen finanziellen Mitteln mehr Fahrzeuge wirtschaftlich finanzierbar sind. Zudem werden Car-Sharing-Fahrzeuge von vielen wechselnden Benutzern verwendet und nicht nur von wenigen Personen, sodass auch ein breiterer Personenkreis ohne teures, privates Investitionshemmnis Alltagserfahrungen mit Elektrofahrzeugen sammeln kann. Damit erfüllt Car-Sharing ganz besonders das Förderziel eines Multiplikators. Car-Sharing ist längst ein wachsender Bereich und die Anzahl der Stationen entwickelt sich auch in Oldenburg erfreulich. Je weiter die Stationen sich über die Stadt verteilen und näher an alle Haushalte heranreichen, desto erfolgreicher wird das Konzept. Speziell Oldenburger Akteure erfüllen auch das Förderziel eines Vorreiters, denn schon 2011 wurde in einer OLEC-Veranstaltung das erwähnte Konzept vorgestellt, was auch an der Uni Oldenburg erarbeitet wurde. Ziel war es bereits damals, in und um Oldenburg weitere relevante Akteure zusammenzubringen und gemeinsam an einem Gesamtkonzept und konkreten Umsetzungsideen arbeiten zu lassen. Entsprechend wurden damals bereits Stadt, Cambio und EWE informiert. Allerdings waren damals kaum Serienfahrzeuge verfügbar und gab es noch keine derartige Förderung. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 28.09.2016 Mögliche Folgen für die Stadt Oldenburg aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 13.09.2016 Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Folgen sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Aktenzeichen 3K 7695/15 vom 13.09.2016 für die Stadt Oldenburg ergeben könnten. In dem Zusammenhang bitten wir auch um eine Gegenüberstellung der Luftschadstoffwerte Oldenburgs mit denen dem Urteil zugrundeliegenden aus Düsseldorf. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen wegen der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätswerte verklagt. In dem oben genannten Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht der Klage nun stattgegeben. Das Gericht kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich anzuordnen sind und dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium dieses auch jetzt schon ermöglicht. Auf eine Einführung einer Blauen Plakette könne nicht gewartet werden. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 15.08.2016 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über die weitere Entwicklung zur Rechtsverordnung, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Wenn möglich, sollte über den anliegenden Beschlussvorschlag von 2012 abgestimmt werden. Begründung  Am 31.10.2012 hatte die grüne Fraktion die Verwaltung beauftragt alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren zu unterbinden. Die Verwaltung hat daraufhin eine  Umfrage bei den auf der Homepage von der Tierrechtsschutzorganisation peta e. V. genannten Städten durchgeführt. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die politischen Beschlüsse der befragten Städte rechtlich nicht unbedenklich seien. Demnach schränkt ein Wildtierverbot die garantierte Berufsausübung von Zirkussen mit Wildtieren ein und stellt einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dar und der § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3d des Tierschutzgesetzes qualifiziert die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Wildtieren als zulässig unter der Voraussetzung, dass dem Gewerbetreibenden eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Der Bundesrat hat allerdings am 25.11.2011 (Drucksache 565/11) eine Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus gefasst: „Die Bundesregierung möge dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zuleiten, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden.“ Die Bundesregierung hat mit Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung Art 12. GG und der EU-Dienstleistungsfreiheit eine Rechtsverordnung noch nicht erlassen (Anlage 3). Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen die weitere Entwicklung beim Bund abzuwarten. Anlage  Antrag der Grünen vom 31.10.12 Beschlussvorschlag : Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. gez. Andrea Hufeland


Antrag vom 10.08.2016 Sachstandbericht über die Erarbeitung eines Masterplan Grün Beschlussvorschlag: Wir bitten die Verwaltung einen Bericht abzugeben, wie weit die Erstellung des sog. „Masterplan Grün“ fortgeschritten ist. Das Zwischenergebnis ist im Ausschuss zu präsentieren. In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung die Frage beantworten, was aus den Überlegungen zur Begrünung des Weser-Ems-Hallen-Geländes geworden ist, die der Vorstandsspitze des Bürgervereins Donnerschwee in einem Gespräch mit der Verwaltung am 01.12.2014 vorgestellt wurden. Begründung: Die Haushaltsmehrheit von GRÜNEN und SPD hatte bereits im Haushalt 2015 die Einrichtung einer Stelle zur Erarbeitung o.g. Masterplans mit den dafür nötigen Finanzmitteln unterlegt. Seit der damaligen Haushaltsgenehmigung sind anderthalb Jahre vergangen, so dass angenommen werden darf, dass Ergebnisse vorliegen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Sachstand Stadtmöblierung „Am 10.07. und 21.07.2014 befassten sich der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima sowie der Verkehrsausschuss mit mehreren Anträgen der Grünen-Fraktion, die die Begrünung und die Möblierung der Innenstadt zum Ziel hatten. Die Verwaltung teilte in der Verwaltungsvorlage 14/0473 u.a. folgendes mit: „Die Verwaltung schlägt vor, dieses Konzept Ende September in einem Workshop an die Antragsteller BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und andere interessierte Mitglieder der Politik vorzustellen und zu diskutieren. Im Dialog kann die Konzeption weiterentwickelt und später dem Rat zur Kenntnis und Abstimmung gegeben werden.“ Im Protokoll der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.07.2014 ist folgendes vermerkt: „Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass von der Verwaltung ein Verfahrensvorschlag gemacht und über diesen abgestimmt wird. Die Verwaltung führt an, dass im ASUK vier Anträge zu der Thematik beraten worden sind. Im Rahmen des ASUKs wurde vereinbart, dass man beabsichtigt, die Politik im September zum Workshop einzuladen. Die Ergebnisse sind festzuhalten und dann zu entscheiden, wie mit den Prüfaufträgen umgegangen wird. Gleiches Verfahren wird auch für diesen Antrag vorgeschlagen. Ratsherr Brüggemann ist mit dem Verfahren über den Antrag einverstanden.“ Unseres Wissens wurde dieser Workshop bisher nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen, wie sie mit dem Auftrag verfahren ist wie sie mit diesem weiter verfahren möchte. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Einladung an Fossil Free Oldenburg Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein*e Vertreter*in der Gruppe Fossil Free Oldenburg für die nächste Sitzung des Ausschusses einzuladen, damit diese, auch mit Blick auf die im Ausschuss mehrfach angesprochene Divestment-Liste, ihre Arbeit vorstellt. gez. Sinje Eichner und Sebastian Beer


Antrag vom: 26.05.2016 Baumbestand Bremer Heerstraße Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Inwiefern sind die vorhandenen Bäume von dem geplanten Ausbau der Bremer Heerstraße zwischen Dählmannsweg und Herrenweg betroffen? Wieso müssen sie zwingend gefällt werden und welche alternative Planung gäbe es bei Berücksichtigung des Erhalts bzw. des Teilerhalts des Baumbestandes? Wie ist der aktuelle Zustand der Bäume und wie lange ist die geschätzte Lebensdauer? Wie ist die Historie des Baumbestandes an der Bremer Heerstraße? Begründung: Gemäß dem aktuellen Planungsstand der Ausbaumaßnahme in der Bremer Heerstraße sollen etliche Straßenbäume ersatzlos entfallen. Daher bitten wir um Erläuterung unserer Fragen. gez. Sascha Brüggemann, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2016 Einladung an die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft Begründung: Die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft hatte sich an die Fraktionen gewendet, um diesen ihr Projekt vorzustellen, wie mithilfe der Bürgerinnn und Bürger die Energiewende vor Ort gelingen kann. Mit Blick auf die von der Stadt Oldenburg vorgeschlagenene Maßnahme im INEKK zur Errichtung von Bürgersolaranlagen, halten wir es zur Auslotung einer baldigen Zusammenarbeit zielführend, wenn im Nachgang zu diesen Gesprächen Vertreterinnen und Vertreter auch im den Ausschuss vorstellig werden können. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 14.04.2016 Aufstellen eines Anzeigesystems am Heiligengeistwall für die Schadstoffbelastung in der Luft Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Heiligengeistwall den Aufbau eines lokalen Anzeigensystems zu veranlassen, das Passanten*innen sowie Rad- und Autofahrer*innen die aktuellsten Daten der Luft-Messstation auf dem Heiligengeistwall anzeigt und dieses auf Basis der geltenden Grenzwerte, bspw. mithilfe einer Einfärbung einordnet. Begründung: Aufgrund verschiedener Presseartikel (z.B. NWZ 11.06.2015 Die Luft wird für Oldenburg dünner oder NWZ 10.02.2014 Dicke Luft über Oldenburg) ist ein Teil der Oldenburger Bevölkerung grundsätzlich darüber informiert, dass es regelmäßig zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Schadstoffen in der Luft kommt. Um das Bewusstsein eines größeren Teils der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen, halten wir das Aufstellen solch einen Anzeigesystems für sinnvoll. Dieses Schärfen des Bewusstseins sehen wir als notwendigen Schritt, um die Akzeptanz für etwaige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erhöhen. Die Messstation am Heiligengeistwall zeichnet die Messdaten auf, die bereits heute im Internet auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht zugänglich sind. Das Finden und Aufrufen der Daten gestaltet sich jedoch schwierig (es müssen verschiedene Filter gesetzt werden etc.), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Bürger*innen diese Informationsmöglichkeit nutzen. Die Schadstoffbelastung für die Oldenburger*innen bleibt eher ein entferntes, theoretisches und ggf. rechtliches Problem, das von Zeit zu Zeit in den Medien Aufmerksamkeit findet, als ein Problem, das in ihrem Alltag präsent ist, tagtäglich Einfluss auf das eigene Wohlergehen hat und vom KfZ-Verkehr maßgeblich beeinflusst wird. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom: 18.03.2016 Ersatzpflanzungen nach Baumrodung an der Nadorster Straße Beschlussvorschlag: Nachdem aufgrund einer Baumaßnahme an der Nadorster Straße 143 zwei stattliche Eichen gefällt wurden und für eine nach Fertigstellung des Bauwerkes entsprechende Nachpflanzung eine Geldzahlung erfolgt, soll die Ersatzpflanzung eines stattlichen Ersatzbaumes so bald wie möglich erfolgen. Begründung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll baldmöglichst eine Kompensationsmaßnahme für die beiden gefällten Eichen erfolgen. Da aus Platzgründen nur eine statt zwei Bäume gepflanzt werden können, sollte ein entsprechend der Ausgleichszahlung eine große Eiche nachgepflanzt werden. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 25.02.2016 Investition in klimaschädliche Industrien Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Oldenburg derzeit Kapital angelegt hat mit dem sie klimaschädliche Industrien wie Kohle, Gas und Öl unterstützt (dafür anbei die Liste der größten Kohle-, Öl- und Gasunternehmen). Begründung: Ende letzten Jahres hat die Stadt Münster beschlossen, sich der sogenannten Divestment-Bewegung anzuschließen und aus Investitionen auszusteigen, die das Klima schädigen. Sie befand solche Investitionen als Widerspruch zu den von ihr gesteckten Klimazielen. Insofern sollte auch Oldenburg mit seinen ambitionierten Zielen im Bereich Klimaschutz prüfen, ob solche Investitionen bestehen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 Schullandheim Bissel – forstwirtschaftliche Arbeiten Wir bitten die Verwaltung, darzustellen, welche Arbeiten Anfang Dezember auf der Waldfläche beim Schullandheim Bissel durchgeführt wurden und wie angedacht ist, zukünftig eine bessere Kommunikation mit Stiftung und Betreiberin des Schullandheimes zu ermöglichen, sodass sich diese auf die Maßnahmen einstellen können. Begründung: Anfang Dezember kam es zu forstwirtschaftlichen Arbeiten auf der Waldfläche beim o.g. Schullandheim. Die zuständige Schullandheimstiftung ist vorab nicht informiert worden und zeigte sich zu Recht verwundert. Da sich der Umweltausschuss in der Regel mit forstwirtschaftlichen Maßnahmen etc. beschäftigt, scheint es notwendig, hier noch einmal über die Situation zu sprechen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 PFC-Altlasten Fliegerhorst  Wir bitten die Verwaltung, die konkreten Gehalte einer im Jahr 2008 vom Staatlichen Baumanagement Ems-Weser, Dienststelle Oldenburg beauftragten Untersuchung des Grundwassers auf dem Gelände des Fliegerhorstes zu recherchieren, im Ausschuss vorzustellen und deren Relevanz einzuschätzen. Begründung: Laut Information der Bundesregierung existierte auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände ein Feuerlöschübungsbecken. In Untersuchungen verschiedener Liegenschaften bundesweit sind alarmierende Belastungen mit PFC (Per- und polyfluorierte Chemikalien) festgestellt worden, die unter anderem in Feuerlöschmitteln enthalten sind. PFC sind für Menschen und Tiere toxisch und wurden in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe gemäß der Europäischen Chemikalienverordnung aufgenommen. 2008 soll eine Untersuchung von Boden und Grundwasser durch das Ingenieurunternehmen HPC Harress Pickel Consult AG in Oldenburg stattgefunden haben, bei der unter anderem anionische Tenside festgestellt wurden, die jedoch nicht zu einer relevanten Verunreinigung geführt haben sollen. Konkrete Gehalte sind der Bundesregierung hier nicht bekannt. Es fehlen Untersuchungsdaten, Umfang der Untersuchung sowie genaue Zahlen und Aussagen zur Analyse des Ergebnisses. Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile freiwillig die PFC-Werte ihrer ehemaligen Militärliegenschaften untersuchen lassen und teilweise stark erhöhte Gehalte feststellen müssen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 23.11.2015 Oldenburg wird Fairtrade Town Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird aufgefordert  das eigene kommunalen Handeln in Bezug auf Nachhaltigkeit und nachhaltiges Beschaffungswesen zu überprüfen, über Ergebnisse und Erkenntnisse zu berichten und Vorschläge für eine Verbesserung zu erarbeiten, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen, die dafür erforderlichen Anträge zu stellen und die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen, alle Schulen über die Kampagne Fairtrade-School zu informieren und bei einer Bewerbung zu unterstützen. Begründung:  Nachhaltiges Handeln in der Politik zu verankern und die Vernichtung von Umweltressourcen einzudämmen ist ein weltweites Ziel. Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Mit ihr lösen die Sustainable Development Goals (SDGs) die Millenium Development Goals (MDGs) ab, die 2015 auslaufen. Die Agenda hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können. Eine Einteilung in „Geber“ und „Nehmer“ oder in „erste“, „zweite“ und „dritte Welt“ wird abgelöst vom Gedanken der gemeinsamen Verantwortung für Menschen und Planeten und einer globalen Partnerschaft. Die 17 Entwicklungsziele der Agenda verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – zum ersten Mal werden Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Fair Trade ist ein Baustein des nachhaltigen Handelns. Auf kommunaler Ebene spielt Fairer Handel bei der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle. Fair Trade Produkte unterstützen Empowerment, Zahlung von existenzsichernden Löhnen, Mitbestimmung und soziale Entwicklungen, tragen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern von Waren bei und damit auch zur Bekämpfung von Fluchtursachen, die uns alle zurzeit bewegen. Fair Trade bietet die Möglichkeit für eine gerechtere Welt aktiv zu sein. Die Fairtrade-Towns Kampagne ist eine weltweite Bewegung in 25 Ländern. Über 1500 Kommunen tragen den Titel, ca. 300 in Deutschland. Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel durch Vernetzung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Schulen, Vereinen, Kirchen, Einzelhandel, Gastronomie, Wirtschaft und Politik. Fairtrade-Town zu werden bedeutet ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt zu setzen und als Stadt Vorbild für Bürger_innen zu sein. Schulen können sich engagieren, indem sie sich um den Titel Fairtrade-School bewerben und mehr Fairness in den Schulalltag bringen, z.B. durch Fair gehandelte Produkte in der Schulkantine, im Kiosk oder Lehrerzimmer oder bei Schulveranstaltungen und dass über Fair Trade im Unterricht gesprochen wird. 2014 wurde die Kampagne von der UNESCO Kommission als „offizielles Projekt der UN Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner


Antrag vom: 08.10.2015 Lärmaktionsplan Änderungsantrag: Der den Punkt b) einleitende Satz „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird eine Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft“ wird ersetzt durch: „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird das Verfahren zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Verwaltung gestartet, sobald eine dementsprechend geänderte Straßenverkehrsordnung dieses gestattet.“ Begründung: Wie im Rahmen des überfraktionellen Gesprächs am 6. Oktober festgestellt wurde, besteht der Hinderungsgrund zur Ausweisung von Tempo 30 auf Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes weniger in fehlenden Prüfungen, sondern in der von der Stadtverwaltung abweichenden Rechtsauffassung des Niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies. Dieser fordert jedoch in einer eigenen Pressemitteilung im Nachgang zur Verkehrsministerkonferenz vom 16./17. April dieses Jahres auch im Sinne des Lärmschutzes eine entsprechende Änderung der straßenverkehrlichen Vorschriften und möchte zusammen mit Schleswig-Holstein einen entsprechenden Beschlussvorschlag im Bundesrat einbringen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte unter TOP 4.6. folgende Beschlüsse gefasst: Punkt 4.6 der Tagesordnung: Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich neben den Belangen der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Straßenverkehrs vor allem für mehr Engagement bei der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie für einen stärkeren Lärmschutz der Bevölkerung ein und fordert daher eine Erleichterung der Anordnung von Tempo 30- Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen. Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine weitergehende streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) vor allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen aus, da in diesen Bereichen häufig eine besondere Gefahrenlage besteht. Die Verkehrsministerkonferenz hält daher eine Überarbeitung der straßenverkehrs- rechtlichen Vorschriften für erforderlich und beauftragt die Länder Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg mit der Einrichtung einer länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, für die Herbstsitzung 2015 der Verkehrsministerkonferenz konstruktive Vorschläge für entsprechende Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen zu erarbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Straßenverkehrsordnung aufgrund dieser einstimmigen Beschlüsse aller Verkehrsminister eine Änderung erfährt, ist es zielführend, den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Blick auf diese avisierte Änderung zu ändern. Anbei die Pressemitteilung des Nds. Ministeriums: Lies: „Die bestehenden Regelungen müssen überarbeitet und die Interessen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden“ Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies fordert vor der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Rostock am 16./17. April 2015, bei den Themen Verkehrslärm und -sicherheit die Belange der Menschen stärker zu berücksichtigen. Niedersachsen bringt dazu gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag ein. Verkehrsminister Olaf Lies dazu: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnen auch die Themen Lärmschutz und Verkehrssicherheit immer mehr an Bedeutung. Die Verkehrssicherheit vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen muss gestärkt und das Aufstellen von Tempo 30 Schildern erleichtert werden. Wir brauchen endlich eine entsprechende Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Daher fordern wir sehr konkret eine Erleichterung bei der Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen.“ Bislang lasse die Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bei einer konkreten Gefahrenlage zu, betont Lies. Diese sei aber vor Schulen und Seniorenheimen im Regelfall gegeben, sagt Lies. Minister Lies plädiert dafür, das Regel-Ausnahme-Verhältnis vor derartigen Einrichtungen umzukehren. „Regel muss sein, ein Tempo-Limit zu ermöglichen“, verlangt der Minister. Darüber hinaus fordert Verkehrsminister Olaf Lies, die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln zu verringern. Verkehrsminister Olaf Lies: „Die Lärmbelastung ist ein ganz wichtiges Thema für uns. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, die Belastungen der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm zu minimieren. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien.“ Verkehrsminister Lies: „Die Straßenverkehrsordnung sollte deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.“ Weitere Top-Themen der Verkehrsministerkonferenz sind für Niedersachsens Verkehrsminister Lies die Themen Elektromobilität und das Thema automatisiertes Fahren. Verkehrsminister Lies: „Elektrofahrzeuge haben derzeit leider den Zugang zum Markt noch nicht gefunden. Mit einem Bündel von Maßnahmen möchten wir dazu beitragen, dass der Anteil von Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen deutlich zunimmt. Um die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, müssen Kaufanreize gegeben und muss endlich für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gesorgt werden.“ Beim Thema automatisiertes Fahren wirbt der Minister erneut ausdrücklich dafür, auch in anderen Ländern Teststrecken einzurichten. Bisher hat Bundesverkehrsminister Dobrindt lediglich ein digitales Testfeld auf der A 9 in Bayern vorgeschlagen. Lies: „Um den automobilen Standort Niedersachsen zu stärken, müssen diese Zukunftstechnologien auch in Niedersachsen getestet und angewendet werden können. Teststrecken auf unseren Autobahnen würden die Bedeutung Niedersachsens als Mobilitätsstandort unterstreichen. Im Dreieck A 2, A 7, A 39 und in Teilbereichen der A 39 sind nach unserer Ansicht Teststrecken möglich.“ Nachfolgend die heutige Pressemitteilung des Ministers: Lies bekräftigt Forderung nach Tempo-30-Zonen Osnabrück. Der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies (SPD), hat anlässlich der Konferenz der Landesverkehrsminister in Worms seine Forderung nach  Tempo-30-Zonen auf besonders lauten Straßenabschnitten erneuert. Lies sagte im Gespräch mit unserer Redaktion, nicht nur eine leichtere Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken und Senioren- und Pflegeheimen müsse ermöglicht werden, sondern auch eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Lärmschutz in Städten. „Tempo 30 kann relevant dazu beitragen, die Emission von Lärm zu reduzieren“, sagte Lies. Er wolle besser in der Lage sein, die Geschwindigkeit auf Straßen herunterzusetzen, die einen besonders lauten Belag hätten. Dies solle die Belastung für die Anwohner senken. „Nicht überall Tempo 30“ Lies schränkte ein, Geschwindigkeitsbegrenzungen zwecks Lärmminderung sollten Ausnahmen bleiben: „Ich will nicht überall in den Städten Tempo 30, sondern dort, wo es zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmemission führen würde. Dort, wo wir die Menschen entlasten müssen, muss es möglich sein“, sagte Lies. Über das Ziel der Landesminister, Tempo-30-Zonen vor Kitas und anderen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen leichter durchsetzen zu können, sagte Lies: „Es ist der feste Wille der Länder, die Straßenverkehrsordnung jetzt zu ändern.“ Er sei zuversichtlich, dass dies auf der Verkehrsministerkonferenz gelingen werde. Das Vorhaben, Tempo 30 zwecks Lärmminderung zu erleichtern, werde voraussichtlich jedoch noch längere Diskussionen erfordern. Lies sagte, er teile die Sorge von Kritikern wie dem ADAC nicht, dass zusätzliche Tempo-30-Zonen den städtischen Verkehr behindern würden. Für Menschen, die mit dem Pkw zur Arbeit führen etwa, werde sich die Fahrzeit nur unwesentlich verlängern. gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 22.09.2015 Beratung zur Zukunft des Kompostwerkes Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima im November wird der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes eingeladen. Begründung: Bereits vor der Sommerpause legten beratende Mitglieder ihr begründetes Interesse dar, auch im Umweltausschuss über die Zukunft des Kompostwerkes zu informieren, da die zu treffende Entscheidung, wie ab 2017 mit der existierenden Anlage verfahren werden soll, auch umwelt-, energie- und klimapolitisch relevant sei. Bisher ist es nicht gelungen, ein Mitglied des Abfallwirtschaftsbetriebes, das in der Lage ist die bisherigen Überlegungen darzustellen und auf Fragen zu reagieren, hinzuzuziehen. Daher scheint es sinnvoll, diesbezüglich einen Beschluss herbeizuführen, um eine Behandlung noch in diesem Jahr sicher zu stellen gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 26.08.2015 Jagdaktivitäten in der Buschhagenniederung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen und hierzu folgendes zu vorzubereiten: 1) Darstellung der rechtlichen Situation die Jagd in der Buschhagenniederung betreffend. Wichtig ist hierbei, darzulegen, welchen Handlungsspielraum die Stadt Oldenburg hat, um Gefahren, die von den Jagdaktivitäten ausgehen (siehe beiliegenden Artikel der NWZ) von der örtlichen Bevölkerung abzuwenden, bzw. aufzuzeigen, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um diesem Ansinnen Rechnung zu tragen. 2) Den aktuell amtierenden und zuständigen Kreisjägermeister in die entsprechende Sitzung zu einem Austausch einzuladen. 3) Stellvertretend für die Anwohnerschaft Frau Barbara Pohl ebenfalls in die entsprechende Sitzung einzuladen. 4) Für die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit einen Vororttermin im Vorlauf zu o.g. Ausschusssitzung zu organisieren. Begründung: Der im nachstehenden NZW-Artikel vom 22.12.2012 geschilderte Sachverhalt hat sich in Rücksprache mit einer Vertreterin der Anwohnerschaft leider nicht im Interesse dieser Anwohnerschaft gebessert, so dass meine Fraktion Handlungsbedarf seitens der Stadt Oldenburg sieht. http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/jagdszenen-am-osternburger-kanal_a_2,0,61980393.html

NATUR

Jagdszenen am Osternburger Kanal

Anwohner klagen über Schüsse im Wohngebiet – „Leute haben geschrien vor Angst“

Das Oldenburger Wohngebiet An der Großen Wisch grenzt an einen Jagdbezirk. Jetzt streiten Anwohner und Jäger. Karsten KrogmannOLDENBURG/WILDESHAUSEN An einem Freitag gegen 16.45 Uhr fielen plötzlich Schüsse in Oldenburg-Kreyenbrück. „Das krachte wie Kanonenschläge“, wird sich  Bernd Demandt (55) später erinnern. Aber jetzt rannte er erst einmal auf seinen Balkon; er dachte, sein Hund wäre erschossen worden. Unten auf der Straße rief Barbara Pohl (44): „Wo ist mein Kind?“ Und in einem Garten ein paar Meter straßabwärts ging Nadja Sachsenberg (38) in Deckung. Verletzt wurde niemand, für zwei Enten über dem Osternburger Kanal endete die Angelegenheit allerdings tödlich. Zwei Jäger hatten sie von der nördlichen Uferseite aus erlegt, dort liegt der Jagdbezirk Hundsmühlen. Die Nachbarn riefen die Polizei. „Das kann doch nicht sein, dass die in Richtung Wohngebiet schießen“, empörte sich Barbara Pohl. „Die Leute hier haben geschrien vor Angst!“

„Keine Gefahr“

Reichlich genervt sitzt ein paar Wochen später der ehrenamtliche Kreisjägermeister Erich Kreye(65) im Wildeshauser Kreishaus. Das hier sind die Räume der Unteren Jagdbehörde, in den Regalen stehen Gesetzestexte, aber Kreye hat die meisten sowieso im Kopf: das Bundesjagdgesetz. Das Landesjagdgesetz. Die Waffengesetze. „Wir haben es hier mit einem schwebenden Verfahren zu tun“, doziert er zunächst, „ich kann zu dem Fall nichts sagen.“ Er sagt dann aber doch etwas, nämlich dass die Jäger sich vermutlich völlig korrekt verhalten hätten. „Dass es knallt“, sagt Kreye dann auch noch, „das ist normal.“ Kreye ist ein ehemaliger Polizist, er hat erst einmal einen Ortstermin gemacht. Er stand da oben am Landkreisufer und schaute hinüber zum Stadtufer. Er sah die Giebel der Oldenburger Häuser, die Gartenmauer der Familie Sachsenberg, den Kinderspielplatz, vermutlich sah er auch Jogger und Radfahrer und Fußgänger. Kreye rechnete: Maximal 15 Meter sind es von der Deichkrone zum anderen Ufer, das macht bei der Schrotflinte eine Streubreite von 80 Zentimetern, dreieinhalb Meter hoch ist die Deichkrone, der sogenannte Kugelfang. Er kam zu einem Ergebnis: „Gefährdung völlig ausgeschlossen.“ Ja, sagt Kreye im Kreishaus, wenn die Jäger tatsächlich auf die Häuser geschossen hätten, dann wäre die Sache anders ausgegangen, „dann fliegen Ihnen sämtliche Fensterscheiben um die Ohren“. Herr Kreye, eine Frage noch: Bedeutet das nicht, dass Schüsse so nah am Wohngebiet also doch gefährlich sein können? Im Bundesjagdgesetz geht es um Wildtierarten, Schusszeiten und Pachtverträge. Kinder, Jogger und Fensterscheiben kommen nicht vor. Es gibt allerdings Paragraf 20, dort steht in Abschnitt 1: „An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“ Kreisjägermeister Kreye übersetzt das so: „Wenn der Jäger keine Gefährdung vorliegen sieht, muss er den Schuss nicht unterlassen.“ Im Wohngebiet An der Großen Wisch sehen die Menschen Demandt, Pohl und Sachsenberg sehr wohl ihr Leben gefährdet. Ihre Ruhe sowieso: „Das hier ist doch unser Naherholungsgebiet!“, sagt Barbara Pohl. Ein paar Schritte entfernt gibt es einen Betriebskindergarten. Die Kinder pflücken Blumen auf den Wiesen, sie laufen in das Maisfeld (was sie nicht dürfen, wie man in der Unteren Jagdbehörde erfährt), sie beobachten die Tiere, Fasane, Rehe, Hasen, Rebhühner. „Aber die Tiere sind ja fast alle weg“, klagt Barbara Pohl. Vor einigen Wochen habe es eine Treibjagd in der nahen Buschhagenniederung gegeben, ein kleines Schild mit einem aufgemalten Hasen warnte die Anwohner. „25, 30 Jäger zogen in engen Reihen durch die Wiesen“, sagt Pohl, „zurück ließen sie ein Schlachtfeld.“ Im Wildeshauser Kreishaus zitiert Herr Kreye Paragraf 1 des Bundesjagdgesetzes: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Hege bedeutet, dass Jäger für einen angemessenen Wildbestand zu sorgen haben. „Wenn da 5000 Gänse an der Hunte sitzen, und jede frisst pro Tag ein Zehntel ihres Körpergewichts vom nahen Acker, dann hat der Bauer ein Problem.“ Die Hege habe leider einen Haken: Man bekomme es mit toten Tieren zu tun. „Die Anwohner“, sagt Kreye, „sehen tagsüber die niedlichen Entchen, die da so schön dümpeln. Aber sie sehen nicht, wie die Enten abends zum Fressen aufs Feld fliegen.“ Wer eine Autostunde nördlich von Wildeshausen bei Franz-Otto Müller an der Tür klingelt, hört einen künstlichen Kuckuck rufen. „Moment“, sagt Frau Müller, „mein Mann ist noch draußen bei seinen Vögeln.“ Drinnen im Haus gibt es Vogelfiguren, Vogelfotos und Vogelplakate. Franz-Otto Müller aus Brake ist Vorstandsmitglied im NABU – und er ist Jäger. Der 62-Jährige erinnert sich: Als er vor Jahren die Jagdprüfung ablegte, riefen die Naturschutzkollegen, wie kannst Du nur! Aber er sagte: „Im Grunde wollen beide doch dasselbe, Naturschützer und Jäger.“ Er jagt übrigens am liebsten ohne Schusswaffe: Müller ist Falkner, er geht mit seinen Greifvögeln auf Pirsch.

Neues Spannungsfeld

„Seit etwa 20 Jahren“, sagt er, „entwickelt sich da zunehmend ein Spannungsfeld: Jäger auf der einen Seite, Anwohner auf der anderen Seite.“ Die Jäger, meint Müller, seien da privilegiert, weil sie das Jagdrecht auf ihrer Seite hätten. „Die Frage ist bloß: Müssen sie darauf auch immer darauf pochen?“ Wie Erich Kreye in Wildeshausen kann Müller aus Gesetzestexten zitieren. Er kennt zum Beispiel Paragraf 29 im Landesjagdgesetz: Demnach dürfen Jäger wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, töten. „Aber muss das auch sein?“, fragt Müller: „Die Katze könnte doch dem kleinen Mädchen aus der Nachbarschaft gehören.“ Müller kann auch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 zitieren: Das Gericht erlaubt deutschen Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Gelände zu untersagen. Bis dahin durften Jäger jedes Grundstück im Jagdbezirk nach Belieben betreten – so ist das Jagdrecht.

Nachbarn wehren sich

Habe ich eigentlich erzählt, dass die Jäger ihre Waffen einfach oben auf dem Deich abgelegt haben?, fragt Barbara Pohl in Oldenburg. „Da laufen Kinder herum!“ In Wildeshausen atmet Erich Kreye tief durch. „Waren die Waffen geladen?“, fragt er. „Wie weit waren die Jäger von den Waffen entfernt?“ Naturschützer Franz-Otto Müller sagt in Brake: „Es geht um Sensibilität.“ Es mag ja sein, dass Jäger so nah am Wohngebiet Enten schießen dürfen – „aber sie dürfen auch einen größeren Abstand halten“. Die beiden Seiten, Jäger und Anwohner, müssen wieder miteinander ins Gespräch kommen, fordert er: „Die Jäger müssen den Leuten erklären, was sie da tun und warum sie es tun. Es geht nicht nur darum, was erlaubt ist und was nicht.“ Das sieht übrigens auch Kreisjägermeister Kreye so. Er wird prüfen, ob sich die Jäger auf dem Deich gesetzestreu verhalten haben. „Ob ihr Verhalten auch glücklich war, ist eine andere Frage“, sagt er. Anfang Januar soll in der Buschhagenniederung wieder eine Treibjagd stattfinden, hat Barbara Pohl gehört. Bernd Demandt wird an dem Tag seinen Hund anleinen, Pohl wird ihren Sohn reinholen, Nadja Sachsenberg wird im Haus bleiben. Aber vorher wollen sie eine Unterschriftensammlung starten. Gegen Schüsse in der Nähe von Wohngebieten. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom 27.05.2015 Kein Fracking auf Kosten der Kommunen, des Naturschutzes und der Energiewende Dazu bitten wir um Fassung folgenden Beschlusses: Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg erklärt sich zur „Frackingfreien Gemeinde“ und spricht sich damit gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus. Oldenburg wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden“ gemeinsam Ausdruck verleihen. Begründung:

Quelle: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas/18573.html

Als Stadt, die mit ambitionierten Klimazielen im Rahmen des InEKK vorangeht und der Gewässerschutz besonders wichtig ist, stünde es uns gut zu Gesicht, gemeinsam mit bereits 2200 weiteren Kommunen und Städten, ein Zeichen gegen die Hochrisikotechnologie Fracking zu setzen. Fracking ist mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden und beeinträchtigt die Lebensqualität stark– etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch verpresste Abwässer, Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen, Flächenversiegelung, erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und damit einhergehende Infrastrukturbelastung sowie zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen. Die Ausbeutung von Erdgaslagerstätten durch Fracking hat keinen nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen. Stattdessen müssen auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gefahren und Folgekosten der Fracking-Technologie tragen. Die Aktion „Frackingfreie Gemeinde“ wurde vom Deutschen Naturschutzring (DNR), dem BUND und dem NABU ins Leben gerufen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan  Dazu bitten wir die Verwaltung Möglichkeiten einer Befragung (Zustimmung/ Ablehnung/ Unsicherheit/ Erläuterung) der Anwohnerinnen und Anwohner jener Straßenabschnitte, die laut Verwaltungsvorlage Tempo 30 erhielten, darzulegen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde über die Akzeptanz von Tempo 30 gesprochen. So sollen zahlreiche private Gespräche stattgefunden haben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut über eine Geschwindigkeitsreduzierung kundtaten. Die Einwendungen zeigen dagegen ein ausgeglichenes Bild. Eine Studie hat belegt, dass 87% der Befragten vor der eigenen Haustür Verkehrsberuhigung wünschen. Nach ein paar Autominuten ist jedoch bald vergessen, dass auch an anderer Stelle in der Stadt Menschen wohnen, die ähnliche Wünsche haben. Der niederländische Verkehrsplaner Hans Mondermann stellte fest, dass Autofahrer schon 5 Minuten, nachdem sie ihren Aufenthaltsort verlassen haben, Geschwindigkeiten von über 60 km/h akzeptieren. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002. Die Europäische Kommission versteht Umgebungslärm als eines der größten europäischen Umweltprobleme. Daher sind Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, eine Lärmkartierung sowie eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Umgebungslärm betrifft Menschen, die sich ungeschützt, zu Fuß oder mit dem Fahrrad, auf der Straße bewegen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die permanent vom Lärm betroffen sind. Ihr Schutz sollte im Vordergrund stehen, denn dass Lärm krank macht, ist allseits bekannt. Insofern scheint es notwendig, die Anwohnerinnen und Anwohner, welche mithilfe einer Lärmaktionsplanung, so von der EU vorgesehen, geschützt werden sollen, direkt zu befragen, um tatsächliche Daten bezüglich der Akzeptanz zu erhalten. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan Dazu bitten wir die Verwaltung folgende Kosten zu errechnen und die für den städtischen Haushalt zu beordnenden Mittel darzustellen:. a)      jene für eine effiziente Messung des Lärms an der Hundsmühler Straße im von SPD und CDU in der vergangenen Sitzung beschlossenen zweijährigen Testversuch, b)      jene für passiven Lärmschutz an den dann entfallenden Straßenabschnitten. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde beschlossen, eine zweijährige Testphase mit reduzierter Geschwindigkeit an der Hundsmühler Straße vorzunehmen und die übrigen vorgeschlagenen Teilabschnitte im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht zu realisieren. Entsprechend müssen hier andere, nämlich passive Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus legte die Verwaltung bereits dar, dass eine Messung zeit- und kostenintensiv sei. Eine entsprechende Aufstellung der benötigten Mittel erscheint hier naheliegend. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 11.02.2015 Lärmaktionsplan   Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei folgenden Einwendungen zu prüfen, ob die darin aufgestellten Forderungen hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Rahmen des Lärmaktionsplanes umgesetzt werden können: –       Einwendungen 28 und 35: Hauptstraße zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg –       Einwendung 33: Roonstraße / Hindenburgstraße / Tirpitzstraße / Gerberhof ergänzt um Prinzessinweg zwischen Gerberhof und Bloherfelder Straße –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg –       Einwendung 49: Amalienstraße Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob unter Bezugnahme auf die folgenden Einwendung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr durchgesetzt werden kann: –       Einwendung 13: Bümmersteder Tredde zwischen Von-Treskow-Weg und Sandkruger Straße –       Einwendung 19: Am Alexanderhaus –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg Sollte dies im Rahmen einer Lärmaktionsplanung nicht umzusetzen sein, prüft die Verwaltung, inwiefern eine Umsetzung außerhalb des Lärmaktionsplanes möglich ist. Begründung: Tempo 30 ganztags: –       Einwendung 28 und 35: Die Hauptstraße ist auch im Abschnitt zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße. Zur Entlastung der dortigen Anlieger_innen halten wir es aus Lärmschutzgründen für wichtig, dort ebenfalls Tempo 30 anzuordnen. Außerdem würde dadurch das wichtige innerstädtische Naherholungsgebiet Everstenholz in den zur Hauptstraße liegenden Bereichen vom Lärm entlastet. Zudem ist es für uns sinnvoll logische Abschnitte zu bilden, in denen man Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnet, damit die Fahrzeugführer_innen besser erkennen können, wo der Abschnitt beginnt und endet, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Dieser logische Abschnitt befindet sich an der Hauptstraße zwischen dem Marschweg und der Hundsmühler Straße, da diese große Ampelkreuzungen sind. –       Einwendung 33: Der Straßenzug Gerberhof / Tirpitzstraße / Hindenburgstraße / Roonstraße dient als Zuwegung in die Innenstadt. Allerdings befinden sich In unmittelbarer Nähe die zentralen Zufahrtstraßen Ofener Straße und Hauptstraße, sodass dem Straßenzug keine herausragende verbindende verkehrliche Funktion zukommt. Insbesondere der sehr schlechte Zustand des Straßenbelages sorgt für eine verstärkte Erzeugung Lärm bei vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen. Durch Tempo 30 könnte dieser Straßenzug, den vornehmlich Radfahrer_innen nutzen um die großen Hauptverkehrsstraßen zu meiden, außerdem deutlich aufgewertet werden. –       Einwendung 43: In der Hundsmühler Straße besteht ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere LKWs sind dort in sehr großer Anzahl unterwegs. Zu einem nicht unerheblichen Anteil bewegt sich dort Mautausweichverkehr in Richtung nördliches Emsland. Lastkraftwagen emittieren deutlich höhere Lärmpegel als andere Kraftfahrzeuge. Daher ist die Lärmbelastung dort ganz besonders hoch, auch in den Abschnitten, die nach bisherigem Stand keine Berücksichtigung im Lärmaktionsplan finden sollen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Reduzierung des Straßenlärms erscheint uns dort besonders sinnvoll. –       Einwendung 49: Die Amalienstraße ist die wichtigste Zuwegung in die Innenstadt für die südlich und südöstlich gelegenen Stadtteile. Außerdem erschließt sie das Fachmarktzentrum Emsstraße für die nördlich und westlich gelegenen Stadtteile. Dementsprechend hoch ist dort das Verkehrsaufkommen. Zusätzliche Lärmquellen ergeben sich dort durch die auf beziehungsweise am Ende der Brückenrampen gelegenen Ampeln und Bushaltestellen. Dort müssen zahlreiche Verkehrsteilnehmer abbremsen und auch wieder anfahren. Bei Bergauffahrt führt das zu einer zusätzlichen stärkeren Lärmentwicklung. Die Zeit in der Nacht ist besonders wichtig für die Erholung des Menschen. Er reagiert in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen der Ruhe. Diese nächtlichen Störungen haben noch stärkere Auswirkungen auf die Gesundheit als der Lärm tagsüber. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelten daher um 10 db(A) schärfere Immisionsgrenzwerte. Dieses besondere Schutzbedürfnis kann es nötig machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr anzuordnen. –       Einwendung 13: Hier besteht durch den durch die Henning-von-Treskow-Kaserne ausgelösten LKW-Verkehr eine besondere Belastung der Bevölkerung, der aus unserer Sicht einen nächtlichen Schutz der Bevölkerung nötig werden lässt. –       Einwendung 19: Über die Straße am Alexanderhaus wird der gesamt durch den Großmarkt generierte Verkehr abgewickelt. Der Verkehr von und zum Großmarkt findet überwiegend nachts und in den frühen Morgenstunden statt. Die Straße ist dabei in ihrem gesamten Verlauf betroffen. Dies führt dazu, dass es dort in den besonders schutzwürdigen Stunden der Nachtruhe zu hohen Belastungen durch Straßenlärm kommt. –       Einwendung 43: An der Hundsmühler Straße kommt eventuell auch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht. Der LKW-Verkehr nimmt dort nachts nicht in dem Maße ab, wie es dort der Verkehr in seiner Gesamtheit tut und führt daher dort nachts zu erheblichen Belastungen. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 21.11.2014 Papierverbrauch in der Stadtverwaltung Dazu bitten wir die Verwaltung, den Papierverbrauch umfassend zu dokumentieren und dabei auch folgende Fragen einzubeziehen: –       Wie hoch sind die Beschaffungsmengen von Papier in der Stadtverwaltung? –       Gibt es Beschaffungsrichtlinien? –       Bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Ämtern und worauf sind diese zurückzuführen? –       Gibt es eine Strategie/ Anweisungen (Duplexdruck etc.) um den Papierverbrauch zu reduzieren und den Anteil an Recyclingpapier zu erhöhen? –       Wie hoch ist der derzeitige Anteil an Recyclingpapier? –       Welche Auswirkungen zeigt die Umstellung auf elektronische Ratsarbeit bisher? –       Wie hoch sind die Papiermengen für Druckaufträge (Flyer, Broschüren) –       Wie hoch ist der Anteil an Recyclingpapier bei jenen Druckaufträgen? –       Werden bei Vergabe von Druckaufträgen ökologische Kriterien berücksichtigt? –       Bedeutet das nur gelegentliche Auftreten vom Hinweis „Gedruckt auf Recyclingpapier“, dass andere Flyer etc. nicht auf solchem Papier gedruckt wurden oder gibt es keine einheitliche Anweisung diesbezüglich? Begründung: Die Stadtverwaltung kann in Bezug auf Papierverbrauch eine Vorbildfunktion einnehmen. Doch Bescheide und Schreiben werden häufig auf mehreren Seiten abgedruckt oder enthalten lediglich eine Zeile auf einer ganzen Seite Papier (so der Hinweis eines Bürgers, der regelmäßig mit Bescheiden vom Sozialamt konfrontiert ist). Im Zuge der Zerstörung der Regenwälder sowie aufgrund der Tatsache, dass heute 40% der noch verbleibenden Wälder akut gefährdet sind, geht Pflanzenvielfalt verloren und auch Lebensraum für viele Menschen. Der weltweit hohe Papierverbrauch (mit Deutschland unter den Spitzenreitern) beschleunigt diesen Prozess. Daher ist es notwendig auch auf kommunaler Ebene unseren Papierverbrauch effizient zu gestalten. gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner


Antrag vom: 13.10.2014 Lärmaktionsplan Beschlussvorschlag: Die von LiVe angebrachte Kritik am Lärmaktionsplan wird entsprechend berücksichtigt und die vorgeschlagenen Textänderungen einbezogen. I. Allgemeine Kritik Wir begrüßen den Plan, auch wenn er infolge fehlender Daten (Eisenbahn) keine nach­haltige Wirkung haben kann. Die Verantwortung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und der DB (Deutsche Bahn) für diesen gravierenden Mangel sollte u. E. durchaus deutlich herausgestellt werden. Das EBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die DB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es ist weder für eine Gemeinde noch den einzelnen Bürger hinnehmbar, dass beide Institutionen ihre eindeutigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitarbeit an dem europarechtlich vorgegebenen Lärmaktionsplan verletzen und deshalb der Oldenburger LAP nur ein unzureichendes Stückwerk bleiben muss. Aus diesen Gründen hat LiVe bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Untätigkeit des EBA erhoben. Darüber ist allerdings noch nicht entschieden worden. Der nun von der Stadt vorgelegte (Teil-) Aktionsplan ist aber u. E. auch aus einigen anderen Gründen als verbesserungsfähig zu kritisieren: 1)      Der Lärmschutzansatz ist, im Gegensatz zu den Plänen anderer Städte, nicht hinreichend ambitioniert. Dazu kann z. B. auf die Pläne anderer Gemeinden hingewiesen werden, so der Städte Göttingen, Trier und Norderstedt. 2)      Die Verfasser des LAP übernehmen ohne hinreichend kritisches Hinterfragen durchaus problematische und z. T. sogar unzutreffende Musterempfehlungen des Nds. Verkehrsministeriums zur Auslöseschwelle und zur (Un)möglichkeit einer Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen. II. Im Einzelnen: Zu 1. (Anlass und Aufgabenstellung) S 4 ff Kritik: Die Darstellung mag inhaltlich zutreffend sein, vermittelt aber einen höchst „lustlosen“ Eindruck der Verfasser zur Bewältigung der Aufgabe, was sich auch in der z. T. unglücklichen Wortwahl niederschlägt (.. wurde….erforderlich….musste Deutschland anpassen…waren zu erstellen …ebenso mussten …. setzt sich ausschließlich … auseinander…untergeordneter Bedeutung … nicht relevant…. ist zu prüfen…..). Vorschlag: Zu 1. Den Eingang sprachlich neu fassen und z. B. durch folgenden Text ersetzen, der dem Bürger sogleich das Ziel der Aktion deutlich macht: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die als gesundheitsschädlich erkannten Lärmbelastungen für die Bürger in Europa auf ein verträgliches Maß zu senken. Dazu hat sie 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG er­lassen, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, Lärm­kartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Näheres ist in Deutschland in den §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt.     Erstmals besteht daher ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung, …d.h. die Entwicklung ….ist eine Aufgabe der Gemeinden……vor. Deshalb kann sich der vorliegende Plan nur auf die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs beziehen. Den Verfassern ist bewusst, dass ein solches Unterfangen nur Stückwerk ist und eine sektorale Betrachtung einzelner Lärmquellen für den betroffenen Bürger höchst unbefriedigend ist, weil er mit dem Ergebnis eines Gesamtlärms konfrontiert wird und dieses sich aus der (allerdings nicht rechnerischen) Summe zahlreicher verschiedener Lärmquellen zusammensetzt, die inzwischen mit der DIN 37222 Blatt 2 auch hinreichend bestimmt werden können. Gleichwohl legt die Stadt diesen Teilaktionsplan vor, um den Stellenwert der Lärmbekämpfung in unserer Stadt deutlich zu machen und zumindest dort zu agieren, wo dies möglich erscheint. Sobald das Eisenbahnbundesamt seiner seit langem bestehenden (und von der Stadt angemahnten) Pflicht zur Zulieferung ihrer Daten nachgekommen sein wird, werden die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen angebracht. Zu 6. Grenzwerte/Auslösewerte Kritik: Der vorgelegte Ansatz zu den Grenz- und Auslösewerten kann so nicht überzeugen. Er lässt eine ambitionierte Einstellung der Stadt zur Lärmminderung vermissen, wie sie z. B. in anderen Gemeinden mit höherer Verkehrslärmbelastung durchaus üblich sind (siehe z. B. die LAP der Gemeinden Göttingen, Trier und Norderstedt, die sich z. T. in dem u. a. Vorschlag wiederfindet). Gänzlich unbefriedigend ist der Hinweis auf ein Auslösekriterium von 70/60 dB(A), bei dessen Vorliegen schon j e t z t nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verfassungsverstoß gegen Art 2 GG (staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger) vorliegt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nds. Landesregierung in ihrem MUSTER einen anderen Ansatz verfolgt. Denn die Stadt Oldenburg handelt insoweit in eigener Verantwortung, wie auch bereits eingangs unter Punkt 1 zutreffend herausgehoben wurde. Vorschlag: Text vollkommen streichen und wie folgt ersetzen 6. GRENZWERTE/Gesamtlärm/Eingriffs- und Höchstwerte Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen zumindest dann grundrechtsrelevante Lärmbelastungen vor, wenn an der Außengrenze eines Wohngebäude im AW-Gebiet bereits rechnerisch ermittelte Mittelungspegel von 70/60 dB(A) überschritten werden. Es ist unbestritten sowohl eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers als auch der handelnden öffentlichen Behörden, eine die menschliche Gesundheit schädigende Verkehrslärmbelastung zu unterbinden. Das gilt auch im Fall der Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz seiner Bürger verpflichtete Staat darf sich dem auch nicht dadurch entziehen, dass er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt (so BVerwG 4 C 9/95 Urteil vom 21.3. 1996). Da die Überschreitung dieser (Gesamt-)Werte schon jetzt Abwehrrechte gegenüber dem Verursacher gibt, die auch in jüngster Zeit zu entsprechenden Gerichtsurteilen geführt haben, kann eine sinnvolle Lärmaktionsplanung konzeptionell weder das Problem der Gesamtlärmbewertung ausklammern, noch sich auf die Einhaltung dieser Grenzwerte beschränken. Eine zukunftsweisende und bürgerfreundliche Lärmaktionsplanung muss daher die Eingriffsschwelle für ein aktives Handeln der Gemeinde in einer Lärmaktionsplanung, die diesen Namen verdient, weit darunter ansetzen. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung ist auch in der EU anhand lärmmedizinischer Erkenntnisse anerkannt, dass die gesundheitsrelevante Schwellenwerte bei Dauerschallpegeln einer Gesamtlärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sogar mehrfach auf die Gesamtlärmschwelle von 45 dB(A) nachts hingewiesen, die eingehalten werden muss, um ungestörte Schlafbedingungen zu bieten. Oberhalb eines Mittelungspegels von 45 dB(A) sind Aufwachreaktionen festzustellen. Die Stadt Oldenburg leitet daraus folgende langfristige Ziele ab: Die Stadt Oldenburg setzt sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage epidemiologisch erkannter Gesundheitsschädigungen folgende langfristigen Ziele, um die vorhandenen Lärmkonflikte zu beseitigen: a)   Zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen in der Stadt die Beseitigung von Lärmbelastungen über 65 dB(A), b)   Zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für einen ungestörten Schlaf die Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastungen auf maximal 45 dB(A), c)   Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll verhindert werden, indem zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand eingehalten werden und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete erfolgt. Eine zeitliche Festlegung, bis wann diese (anspruchsvollen) Ziele erreicht werden sollen, wurde bei dem Beschluss der Zielwerte nicht getroffen. Zu 7. Ergebnisse der Lärmkartierung Kritik: Zu 7.1 Beim Straßenverkehrslärm ist nicht erkennbar, dass eine Gesamtlärmbetrachtung (-bewertung) mehrerer Lärmquellen des Straßenverkehrs mehrerer Straßen ggf. auch von unterschiedlichen Straßenbaulastträgern, erfolgt ist. Gleiches gilt zu 7.2. Auch wenn der separiert betrachtete Lärm unproblematisch ist, könnte sich bei einer Gesamtlärmbetrachtung etwas anderes ergeben. Gleiches gilt zu 7.3 insbesondere an die Kreuzungsübergängen Vorschlag: Klarstellung bzw. Ergänzung und Überarbeitung durch Gesamtlärmkarten bzgl. Schienenlärm mit einem Hinweis auf eine nachträgliche Überarbeitung. Zu 8. Lärmbetroffenheit Je nach dem Ergebnis zu 7 muss hier eine Überprüfung/Überarbeitung erfolgen. Zu 14.1 Geschwindigkeitskonzept Kritik: Zur Zulässigkeit von Immissionsminderungen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen übernimmt der Entwurf kritiklos einen Erlass des Nds. Verkehrsministers, der jedenfalls in der dargestellten Interpretation eindeutig rechtswidrig ist, wie die nachfolgenden Belegstellen Quellen ergeben. Im übrigen ist der Erlass des Ministers kein gesetztes Recht (Gesetz oder Verordnung), sondern lediglich eine Meinungs- und Absichtserklärung des Ministers, die allenfalls für den behördeninternen Gebrauch eine gewisse (vorläufige) Verbindlichkeit hat, aber in keinem Fall jedenfalls die den Lärmaktionsplan beschließenden Ratsmitglieder binden kann. In vielen anderen Bundesländern wird das Problem ministeriell anders gesehen und werden aus Gründen des Schutzes Nachtruhe Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen und anderen Straßen problemlos angeordnet. Dazu die o. a. Quellen: (1) Das gemeinsame Papier der Umweltminister des Bundes und der Länder zur Lärmaktionsplanung (LAI – Papier S. 19) führt aus: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehör- den zuständig. Diese können gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. In der Rechts­sprechung ist anerkannt, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz­verordnung (16. BImSchV) als Orientierungshilfe für die Bestimmung der Zumutbar­keitsgrenze herangezogen werden können. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO verlangt folglich dann eine Prüfpflicht der Behörden, wenn die in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59/49 dB(A) tags/nachts, in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten werden, also die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen der Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden. Bei Lärmpegeln, die die in den Lärm­schutz-Richtlinien-StV [16] aufgeführten Lärmrichtwerte (für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts; für Kern-, Dorf- und Misch- und Gewerbegebiete 75/65 dB(A) tags/nachts) überschreiten, verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Pflicht einzuschreiten.“ (2) Das MVI des Landes Baden-Württemberg stützt in einer Stellungnahme von 2012 ebenso die Möglichkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Immissionsschutzgründen wie folgt: „Deshalb vertritt das MVI die Auffassung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dort möglich sein sollen, wo erhebliche Überschreitungen der Lärmrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr vorhanden sind und Geschwindigkeitsbeschränkungen eine spürbare Verbesserung der Situation erwarten lassen. Deshalb wurden die Ausführungen in den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundes vom MVI mit den Hinweisen zur Ausübung des Ermessens und zur umfassenden Ge­wichtung der Belange aller Betroffenen – AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen – im so genannten „Kooperationserlass“ im März 2012 fortgeschrieben (siehe Abschnitt 4.1).“ (3) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung teilt diesen Ansatz. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 4.7.2007 AZ 3 b 79.06 dazu u. a. aus: „Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Über­schreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 – BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-04-07-2007-az-bverwg-3-b-7906 Vorschlag: Die Tendenz dieses Kapitels ist auf der Grundlage der o.a. Erkenntnisse in Richtung auf eine positiven Lösungsansatz zu verändern. Gerade die Situation der Lärmbelastung durch die Oldenburger BAB und die bekannt ignorante Einstellung der Landesregierung zum Lärmschutz an den Autobahnen (siehe Probleme Flüsterasphalt, lächerlich niedrige und wirkungsschwache Lärmschutzwände, Verhinderung einer durch­gehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Nachts und 80 km/h Tags) erfordern eine grundlegend andere – positive Positionierung der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 24.06.2014 Aufnahme der Maßnahme Bio-Erdgas für VWG in InEKK-EPAP 3 Dazu soll folgender Beschluss gefasst werden: Das InEKK-EPAP 3 wird um die Maßnahme 25-1 „Einsatz von Bio-Erdgas im Busbetrieb der VWG“ ergänzt. Begründung: Die Maßnahme weist ein besonders hohes Einsparpotential auf. Die rechnerische CO2-Wirksamkeit beläuft sich auf rund 10.000t/a. Eine vollständige Umstellung des Busbetriebs war ursprünglich bis 2016 geplant. Die Maßnahme sollte daher, auch bei Zustandekommen eines neuen Vertrags mit der EWE, weitergeführt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 18.06.2014 Probebegrünung durch temporäres Stadtgrün in der Langen Straße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, nach Beendigung der Aktion „Traumgärten“ und in Absprache mit dem betreffenden Gartenbaubetrieb und ggf. Ermittlung der entstehenden Kosten versuchsweise bis zum Winteranfang 2014 z.B. die 4 Pflanzgefäße mit Hainbuche/Weißbuche (siehe Foto oder Vergleichbares) in der Langen Straße zwischen Fa. Munderloh und Hallerstede einseitig in Reihe aufzustellen. In diesem Straßenbereich ist die Breite der Straße großzügig bemessen. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen dies einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) offenbar nicht zu. Hier sind temporäre Begrünungen eine gute Alternative. Um Synergieeffekte zu nutzen sollten z.B. gleich im Anschluss an die diesjährige Aktion  „Traumgärten“ in Absprache mit dem für den Traumgarten in der Häusing bei Galeria verantwortlichen Gartenbaubetrieb die 4 schmalen Pflanzgefäße  (70cm) mit den hochwüchsigen aber sehr schmalen Hainbuchen/Weißbuchen-Pflanzen oder Vergleichbares probeweise bis zum Winter dieses Jahres aufgestellt werden. Nach der Probephase sollte ein Meinungsbild erstellt werden (Bürger_innen und die Anlieger der Langen Straße). Eine Presseunterstützung wäre hier hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 18.06.2014 Optimierung der temporären „Frühjahrs-Begrünung“ in der Innenstadt als dauerhafte Aufwertungsmaßnahme Im Frühjahr schmücken seit vielen Jahren 50 Kirschblütenbäume für einige Wochen die Oldenburger Innenstadt und sorgen für eine kurzzeitige Aufwertung. Die Standorte sind über die Innenstadt verteilt und akzeptiert. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, welche Baumsorten anstelle der Kirschblütenbäume für eine effektivere und dauerhafte Aufwertung der City geeignet sind und welche Kosten die Anschaffung dieser Bäume nebst Pflanzgefäßen verursacht. Hier sollten Pflanzgefäße berücksichtigt werden, bei denen Sitzgelegenheiten integriert sind (wie z.B. in den Heiligengeisthöfen/Foto). Ferner sollte der jährliche Pflegeaufwand ermittelt werden. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) diese offenbar nicht zu. Hier ist temporäres Stadtgrün eine gute Alternative. Die o.g. jährliche Aufstellung der 50 Kirschblütenbäume wird allgemein begrüßt, sollte jedoch optimiert werden. Anstelle der Kirschblütenbäume sollten geeignete Bäume in Pflanzgefäßen aufgestellt werden, die dauerhaft oder zumindest für die Zeit zwischen Frühjahr und Herbst für eine längerfristigere Aufwertung der Innenstadt sorgen. Für die bereits vorhandenen 50 Kirschblütenbäume, die weiterhin im Frühjahr aufgestellt werden sollen, könnten neue Standorte gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 29.04.2014 Umsetzung der Ginkgobäume in der Kaiserstraße Dazu bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob die Ginkgobäume in der Kaiserstraße, deren Entfernung mit der Durchführung des im Verkehrsausschuss vom 28.04.2014 beschlossenen Ausbaus einherginge, anstelle gefällt zu werden, nicht an anderer Stelle mittels Umsetzung verpflanzt werden könnten. Mögliche Standorte und anfallende Kosten sollen in diesem Zusammenhang vorgestellt werden. Begründung: Die Aufwertung der Kaiserstraße mittels eines größtenteils von Fördergeldern bezahlten Umbaus ist zu begrüßen und wird daher von der Grünen Ratsfraktion unterstützt. Ebenso begrüßen wir es, dass bezüglich des Wegfalls der dortigen Streuparkplätze ein politischer Kompromiss im Verkehrsausschuss gefunden wurde. Dieser beinhaltet jedoch mit Blick auf die bekannten Probleme mit den in den Samen der weiblichen Ginkgobäumen enthaltenen Inhaltsstoffen (Buttersäure, Ginkgolsäuren, Urushiolen und weitere Phenole) sowie den aufgrund von „basal chichi“ möglichen Schäden an der Pflasterung, die Entfernung und das Ersetzen der Ginkgobäume durch eine andere Baumart. Vor dem Hintergrund der aufgrund baulicher Nachverdichtung zunehmenden Entfernung innerstädtischen Grüns, welche viel zu oft mittels Rodung durchgeführt wird, halten wir es für geboten, dort, wo die Entfernung von vitalen Bäumen zur Disposition steht, die Versetzung dieser zu prüfen und einer Rodung vorziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 06.03.2014 Verbleib der acht Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Aus welchen Gründen sind die 8 Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses entfernt  worden? 2. Wie viele Jahre haben die Eiben dort den Eingangsbereich aufgewertet? 3. Wo sind diese Gewächse verblieben? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 08.12.2013 Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide Sehr geehrte Frau Nießen, wie bereits in meiner Email vom 28.11.13 fristwahrend beantragt, bitten wir zu den o. g. Ausschusssitzungen um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide – auf die Tagesordnung. Hierzu bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragestellungen: 1. In welcher Form findet die Führung einer Verbindungsstraße bei der Abgrenzung des in der Diskussion befindlichen Naturschutzgebietes Berücksichtigung? 2. Ist eine vollumfängliche verkehrstechnische Erschließung von möglichen Bau- und Gewerbegebieten auf dem Fliegerhorst auch mit Ausweisung des Naturschutzgebietes möglich? 3. Inwiefern widerspricht die Anlage von PKW-Stellplätzen und -Zufahrten, die im Zusammenhang mit den in der November-Sitzung des Sportausschusses debattierten sportlichen Nutzungen stehen, den Schutzzielen des Naturschutzgebietes? 4. Gleiches betrifft die Zufahrt für die Lastkraftwagen der Wagenburg-Bewohner_innen. 5. In welchem Umfang besteht nach den aktuellen Kalkulationen der städtischen Bauverwaltung Flächenbedarf für die Schaffung von Wohnraum auf dem Fliegerhorst, insbesondere in den Abgrenzungen des diskutierten Naturschutzgebietes? 6. Welche naturschutzrechtlichen Wertigkeiten sprechen gegen eine Nutzung des diskutierten Areals als Bauland? Begründung: Im Rahmen der letzten Sportausschusssitzung im November wurde im Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung von Teilen des Fliegerhorstes eine Anlage von PKW-Stellplätzen diskutiert. Diese würden den Zielen eines Naturschutzgebietes entgegenstehen. Da in der am Folgetag stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Gelegenheit zur Erörterung dieser Überlegungen nicht genutzt werden konnte – mit den Stimmen der CDU und SPD wurde gegen die Stimmen der Grünen und der Linken der Beratungsgegenstand von der Tagesordnung genommen – ist im Interesse des Naturschutzes eine Erörterung der aufgeführten Fragestellungen zwingend. Mit freundlichen Grüßen für die Ratsfraktion Sebastian Beer


Antrag vom: 13.10.2013 Lärmaktionsplan Sehr geehrte Frau Nießen, zu den o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmaktionsplan auf die Tagesordnung. Die Stadt wird um einen Bericht über den Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes, den voraussichtlichen Inhalt, den Termin zur Fertigstellung und die Darstellung der Gründe seiner erneuten Verzögerung gebeten. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer


Antrag vom: 25.07.2013 Urban Gardening Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Urban Gardening auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung werden Vertreter_innen des Oldenburger Urban Gardening Teams geladen, damit sie ihre Projektidee dem Ausschuss vorstellen können. Begründung: Eine Gruppe von Studierenden möchte in Oldenburg ein Urban Gardening-Projekt initiieren. Urbaner Gartenbau, also die kleinräumige, nachhaltige Bewirtschaftung städtischer Flächen kann aus unserer Sicht eine gute Chance für die Stadt Oldenburg sein, verschiedene Menschen – Senioren, Studierende, Berufstätige, Schüler_innen, Migranten_innen u.v.m. –  zusammen zu bringen und die umweltschonende Produktion sowie den bewussten Konsum regionaler und saisonaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 30.10.2012 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Sehr geehrte Frau Nießen, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Beschlussvorschlag: Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 04.11.2012 Zukunft der Kunstschule Klex Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zukunft der Kunstschule Klex – auf die Tagesordnung. Die Kunstschule Klex nutzt seit vielen Jahren Räume in der Grundschule Staakenweg. Mit Ausbau der Grundschule zu einer Ganztagsschule muss die Kunstschule diese Räume zum Schuljahr 2013/2014 verlassen. Nach Auskunft der Kunstschule würde sie in eine finanzielle und existentielle Notlage geraten, wenn keine neuen vergleichbaren Räumlichkeiten gefunden werden. In Anbetracht einer vielfältiger werdenden Kulturlandschaft in Oldenburg und zahlreichen neuen Angeboten für die gleiche Zielgruppe ist für die Kunstschule Klex eine inhaltliche und strukturelle Neu-Positionierung notwendig geworden. Um auch weiterhin für die Stadt Oldenburg ein attraktives Programm anbieten zu können, plant sie einen umfangreichen Umstrukturierungsprozess mit Herausbildung drei unterschiedlicher Markenprofile. Für den Haushalt 2013 hat die Kunstschule dafür 30 000 € beantragt. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: – Wie kann die Kunstschule Klex unterstützt werden? – Wird für die Kunstschule nach neuen Räumlichkeiten gesucht oder gibt es bereits eine Alternative? – Wie werden der geplante Umstrukturierungsprozess und die einzelnen Projekte eingeschätzt? – Der Museumspädagogische Dienst ist umgezogen und will seine Angebote erweitern. Welche Angebote sind geplant? Für die Beratung im Ausschuss bitten wir um Einladung der Kunstschule Klex zur Vorstellung der  aktuellen Situation und Planungen. Begründung: Kinder und Jugendliche brauchen kreative Kompetenzen und Experimentierfelder, um starke Persönlichkeiten zu werden. Mit kultureller Bildung lernen sie durch praktische Erfahrung, dass es viele Arten gibt, die Welt zu sehen und zu interpretieren. Die Kunstschule Klex ist seit fast 30 Jahren eine geschätzte und wichtige Einrichtung für Oldenburg und wird seit 1990 institutionell gefördert. Mit wöchentlich 350 TeilnehmerInnnen gehört sie zu einer der größten Einrichtungen ihrer Art in Niedersachsen. Der Fortbestand der Kunstschule und die langfristige Sicherung durch Umstrukturierung sollte unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland, S. Beer


Antrag vom: 30.08.2012 Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen Sehr geehrte Frau Nießen, für die nächste Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: – Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen – auf die Tagesordnung. Begründung: Durch das Regionale Umweltbildungszentrum der Stadt Oldenburg ist ein Projekt zum außerschulischen Lernen auf dem Gutshof Dannemann in Planung. Hierzu bitten wir um einen Sachstandbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 14.06.2012 Windkraftanlagen Bornhorst Sehr geehrte Frau Nießen, unter Bezugnahme auf TOP 6. -Teilaufhebung des Geltungsbereichs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet OL-S 49 “ Oldenburg-Rasteder Geestrand“ – Abschluss des Verfahrens für die 2. Änderungsverordnung – Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken – Verordnungsbeschluss – möchten wir die folgenden Aspekte angesprochen und geklärt wissen: 1. In der Studie, die von NWP angefertigt wurde, wurde nicht geprüft, inwiefern Windkraftanlagen potentiell in den auf dem Oldenburger Stadtgebiet vorhandenen Gewerbegebieten aufgestellt werden könnten. Stattdessen wurde von den Gutachtern lediglich angenommen, dass in Gewerbegebieten Betriebsleiterwohnungen vorhanden sein könnten, die ggf. nicht mit Emissionen belastet werden sollten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig überall Betriebswohnungen existieren und dass, wo diese existieren, u.a. Schallschutz sicherlich bereits die Regeln an diesen Gebäuden ist. In einem Gewerbegebiet wie Tweelbäke z.B. ließen sich unter Umständen also WKA realisieren. In Hamburg sowie in Wilhelmshaven beispielsweise existieren WKA in Gewerbegebieten. Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass unter diesen Umständen keine mangelfreie Abwägung möglich ist, hinsichtlich der Frage der Nutzung eines Gebietes, das unter Landschaftsschutz steht. Wir bemängeln also, dass hier eine Variantenprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Situation in Gewerbegebieten und der parallelen Novellierung der NBauO mit verringerten Grenzabstandsanforderungen an WEA (am 13. April 2012 in Kraft getreten) nicht stattgefunden hat und fordern, dies nachzuholen. 2. Auch die Überprüfung Schall wird von Experten kritisiert. So sei es möglich, größere Anlagen in dem durch die Verwaltung vorgeschlagen Standort aufzustellen. 3. Zudem sind auch die Befeuerungsanlagen (2 hohe Anlagen im Vergleich zu 4 mittleren Anlagen) nicht korrekt beurteilt worden. 4. Auch unterschiedliche Anlagentypen sind nicht geprüft worden, hinsichtlich der Störungen der Fledermäuse (z.B. unterschiedliche An- und Ausschaltzeiten bei schwächeren Windgeschwindigkeiten). 5. Wie möchten zudem auf ein informell durch die Verwaltung geführtes Gespräch mit dem Landkreis Bezug nehmen und uns erkundigen, ob der Ausschuss gegen die Stellungnahme des Landkreises – auch in Anbetracht der bereits belasteten Verhältnisse – abstimmen soll.  Oder liegt eine modifizierte Stellungnahme des Landkreises vor? Wir fordern die Verwaltung auf, die für die heutige Sitzung geplante Abstimmung zurückzustellen und zunächst auf die aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend zu reagieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer


Antrag vom: 21.05.2012 „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – auf die Tagesordnung. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung einen konkreten Vorschlag ausarbeitet, wie in Oldenburg unter Mitwirkung möglichst vieler Akteure ein „Veggieday“ als öffentlichkeitswirksames und bewusstseinbildendes Projekt umgesetzt werden kann. Bei diesem so genannten „Veggieday“ sollen in städtischen Einrichtungen und Verwaltungsbereichen, wie Kantinen, Schulen, Kindergärten und Kitas an einem Tag in der Woche ausschließlich vegetarische Gerichte angeboten werden. Dazu soll auch in Restaurants, Mensen, Krankenhauskantinen, Betriebskantinen und Kantinen der kirchlichen und privaten Kitas sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt durch eine öffentliche Kampagne dafür geworben werben, sich ebenfalls am „Oldenburger Veggieday“ zu beteiligen. Begründung Bereits in zahlreichen Städten (wie z.B. Bad Hersfeld, Braunschweig, Wiesbaden, Hameln, Schwerin, Bielefeld, Münster, Magdeburg, Schweinfurt, Deggendorf, Juist, Bremen, Hannover, Wien, Gent, San Francisco, Kapstadt und Sao Paulo) wurde das Programm eines „Veggiedays“ umgesetzt. Die Industrienationen sind seit Jahrzehnten die größten Verursacher von Treibhausgasen. Sie sollten endlich mit gutem Beispiel vorangehen. Weniger Fleischkonsum wäre ein Anfang, denn weniger Fleischkonsum spart CO² und schont langfristig die Ressourcen (Regenwälder, Wasser, Ackerflächen für Futtermittel sowie fossile Energie für deren Transport). Der vegetarische Tag bietet eine gute Möglichkeit zur Reflexion eingefahrener Ernährungs- und Konsumgewohnheiten beizutragen und Impulse für ihre Veränderung zu geben. Fleisch schadet der Gesundheit. In Deutschland wird zu wenig Obst und Gemüse, stattdessen zu viele tierische Produkte gegessen. Die hohe Zufuhr an tierischen Produkten trägt zu vielen chronischen Krankheiten wie Übergewicht, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Gerade Kinder und Jugendliche sollten früh für eine gesunde und nachhaltige Ernährung sensibilisiert werden. Fleischkonsum ist außerdem eine Ursache des Welthungers. Der Umweg über das Tier verschwendet Lebensmittel in gigantischem Ausmaß und die hohe Nachfrage der Tierindustrie nach Futtermittel treibt die Preise für Grundnahrungsmittel weltweit in die Höhe. Weniger Fleischkonsum bedeutet außerdem Tierschutz und weniger Massentierhaltung. Insgesamt animiert der „Veggieday“ dazu, den eigenen Fleischkonsum zu reduzieren. Damit leistet die Stadt Oldenburg einen Beitrag zu Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge, Welternährung und Tierschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 26.01.2012  Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger_innen“ Sehr geehrte Frau Nießen, – Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger/innen“ – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Stadtverwaltung um Recherchen und einen Bericht, für welche Städte neben München Szenarien entwickelt wurden, wie eine Versorgung mit Strom aus 100% Erneuerbaren Energien bewerkstelligt werden kann. Welche Städte haben solche Szenarien entwickelt? Was sind ihre Strategien? Wie kann die Stadt Oldenburg davon lernen? Was kosten entsprechende Studien? Wie viel Zeit benötigt es, ein Szenario zu entwickeln? Welche Planer/innen sind ggf. bekannt für ihre Expertise auf dem Gebiet? Hintergrund: Die Erfahrungen mit den Interessenskonflikten bei den Planungen von Windkraftanlagen auf dem Oldenburger Stadtgebiet zeigen, dass es zahlreiche Konfliktpunkte gibt, die es zu bedenken gilt. Für ein 100% Szenario soll ein Weg gefunden werden, der versucht, weniger konfliktträchtige Varianten zu identifizieren und durchzuspielen. Die Stadt Oldenburg soll in diesem wichtigen Themenfeld Weitsicht und einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen anstreben, um sich ein unmissverständliches Profil als Zukunftsstadt der Energie zu geben. Ein Szenario „100% Erneuerbare Energie für Oldenburg“ könnte unseres Erachtens helfen, die Potentiale, die in kleinteiligen und in größeren Lösungsansätzen liegen, zu bündeln und in eine Vision zu überführen, mit deren Hilfe Entscheidungsprozesse erleichtert und beschleunigt werden können. Eine gemeinsame Leitvorstellung kann helfen, Dialoge anzustoßen, Aktivitäten zu koordinieren und Investitionen auszulösen, um damit als Stadt vor Ort zu einer Schrittmacherin für die Energiewende zu werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 04.01.2012 Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung veröffentlicht eine Handlungsempfehlung zur naturnahen Grabengestaltung. Begründung: Mit einem Faltblatt (vgl.http://www.oldenburg.de/stadtol/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/43/432N/Flyer_Gewaesserausbau.pdf) geht die Verwaltung bereits auf die Genehmigungspflicht und –fähigkeit von Eingriffen bei Gräben-Gewässern ein. Aus den Erläuterungen kann zwar erschlossen werden, warum in den allermeisten Fällen eine naturnahe Gestaltung von Gräben wichtig und zumeist auch gesetzlich unumgänglich ist. Auch lässt sich aus den abgebildeten Beispielen ableiten, wie eine naturnahe Gestaltung aussehen kann. In der Praxis wäre es jedoch hilfreich, eine konkretere Anleitung zur Verfügung zu stellen. Wie sollte eine optimale Grabengestaltung aussehen? Welche Alternativen gibt es? Wie können die idealen Beispiele angelegt werden? Wie lassen sich Probleme (Abrutschen, Verstopfen, etc.) vermeiden? Wie gelingt eine gute Durchwurzelung? Welche Pflanzen sind geeignet? Wie kann gemäht werden? Wie kann schon beim Einkauf von Mähgeräten eine leichte Handhabung garantiert werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 24.08.2011 Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung – auf die Tagesordnung. Das von der Kassenärztliche Vereinigung in der Öffentlichkeit vorgestellte Bauvorhaben (Antharis-Projektentwicklung) würde dazu führen, dass in der Amalienstrasse Bäume gefällte werden müssten; die geplante Zufahrt aus der Tiefgarage (über die Friederikenstrasse) würde zu einer erheblichen Gefährdung für den Radweg entlang der Amalienstrasse führen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Bäume sollen gefällt werden? 2. Wie soll der notwendige Ausgleich gestaltet werden? 3. Gibt es umweltverträglichere Lösungen? 4. Wie ist die Bürgerbeteiligung vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.08.2011 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy – auf die Tagesordnung. In Anbetracht des Schreibens vom 14.08.2011, mit dem sich die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Nutzung der Netzfabrikfläche Wechloy“ an die Fraktion gewendet hat, bitten wir die Verwaltung zu den dort vorgetragenen Punkten Stellung zu beziehen. Insbesondere bitten wir die Verwaltung Auskunft darüber zu geben, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Anwendung des §13a Baugesetzbuch fußt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch Anlage Schreiben der Initiative


Antrag vom: 23.08.2011 Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen -. Die Berichterstattung „Kinder vergiftet – Anzeigen gegen die Stadt“ in der NWZ vom 23.08.2011 betreffend bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss Auskunft über die Praxis der sog. „Schädlingsbekämpfung“ seitens des Grünflächenamtes zu erteilen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: 1) Nach welchen Kriterien wird entschieden, Gift einzusetzen? Welche alternativen Mittel und Methoden werden angewendet? 2) Welche Gifte werden seitens des Grünflächenamtes oder einer durch das Amt beauftragten Firma verwendet? 3) Welche Gefahren und Risiken gehen für Mensch und Umwelt von den verwendeten Giften aus? Welche Institutionen werden zur Beratung über die Gefährlichkeit hinzugezogen? 4) Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, um Gefahren von Mensch und Umwelt abzuwenden? Wer ist hierfür innerhalb der Stadtverwaltung zuständig? Weshalb gab es in dem von der NWZ geschilderten Fall keine Vorkehrungen? 5) An welchen Richtlinien orientiert sich das Grünflächenamt? Gelten diese auch für beauftragte Firmen bzw. werden diese darüber belehrt? 6) Auf welchen Flächen kommen Giftköder o. Chemikalien in der Stadt Oldenburg zum Einsatz? 7) Wo wurden weitere Giftköder o. Chemikalien in den letzten Wochen ausgelegt bzw. verwendet? Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden hierzu getroffen? Laut Artikel der NWZ wurden Giftköder innerhalb von Maulwurfshügeln gegen Wühlmäuse ausgelegt. 8) Wirkt dieses Gift auch gegen Maulwürfe? Wird so willentlich das Bundesnaturschutzgesetz umgegangen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.08.2011 Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit einigen Monaten liegen die Ergebnisse des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Oldenburg vor. Im Rahmen der Sitzung sollten hinsichtlich des Ergebnisses der Gutachter besonders die kurz- und mittelfristig erreichbaren Ziele für den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg vorgestellt werden. Auf dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs ist es geboten, die Auswirkungen auf lokale Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oldenburg zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 17.08.2011 Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten – auf die Tagesordnung. Begründung: Die von den Anglern öffentlich geäußerten Sorgen über den Gewässerzustand in Eversten sind berechtigt. Die in der NWZ zitierte Äußerung vom Gewässerwart des Sportfischervereins Oldenburg, Norbert Gerdes: „Es stinkt nach Schwefel, die schiere Fäulnis“ ist eine exakte Zustandsbeschreibung der Situation. Lediglich der ungewöhnlich feuchte und kalte Sommer in diesem Jahr hat die Situation nicht weiter eskalieren lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. In welchen Abständen wurden bisher Entschlammungsmaßnahmen durchgeführt und sind diese in Absprache mit Vereinen und Verbänden erfolgt? 2. Wann ist beabsichtigt, den oben beschriebenen Zustand wirksam zu verbessern? 3. Welche Mittel müssten gegebenenfalls von der Politik im Haushalt dafür bereit gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 21.07.2011 Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes – auf die Tagesordnung. Seit geraumer Zeit sind folgende Mittelbereiche von Straßen nicht mehr eingegrünt: • Pferdemarkt/Heiligengeiststraße, Mittelstreifen im Bereich zwischen Pferdemarkt und Einmündung Nadorster Straße / Alexanderstraße (siehe anl. Fotos 1 und 2). • Pferdemarkt/Ziegelhofstraße, Mittelstreifen im Bereich der Einfahrt zum Pferdemarktparkplatz (siehe Fotos 3 und 4). Daher fragen wir: 1. Aus welchen Gründen sind diese Nebenbereiche der Straßen nach Baumaßnahmen bislang nicht wieder begrünt worden? 2. Wann beabsichtigt die Verwaltung, eine Wiederbegrünung zur Aufwertung dieser Straßen-bereiche in zentraler Lage vorzunehmen und damit diese Bereiche entsprechend wieder aufzuwerten? 3. Welche Bepflanzung ist jeweils vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.07.2011 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandsbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 07.06.2011 LSG Bornhorster See Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages. Beschlußvorschlag: Der ASUK beschließt auch für den Bereich östlich des kleinen Bornhorster Sees das Verfahren für die Aufhebung des LSG zum Zwecke der Schaffung einer Fläche für Windkraftnutzung einzuleiten. Begründung: Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer WEA im Bereich der Gemarkung Ohmstede, Flur 29, Flurstücke 240/120, 241/120, 121 sowie 568/65, zu schaffen. Die in der gemeinsamen Sitzung von ASUK und ASB am 07.04.2011 vorgestellten Flächenbewertungen gingen von einer raumgreifenden Überplanung der Potentialfläche Bornhorst mit WEAs aus. Dem gegenüber zielt die nunmehr von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Beschlussvorlage auf die Errichtung einer einzelnen WEA mit begrenzter Eingriffswirkung ab. Im Lichte dieser planerischen und naturschutzfachlichen Planungsoptimierung sind voraussichtlich keine weiteren Restriktionen relevant. In den weiteren Verfahren der Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren ist ggf. über Regelungen wie z. B. erforderliche Abschaltzeiten zum Schutz der Gastvögel in Verbindung mit einem Monitoringprogramm zu entscheiden. Für die zum Zwecke der Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen sind vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend vorzunehmen um die Fläche vollständig der Windkraftnutzung zugänglich zu machen. Im räumlichen Umgriff dieser Flächen sind ggf., soweit es die Fachplanung für erforderlich erachtet, Pufferzonen zu bestimmen, um den Belangen der Einhaltung von Abständen zwischen LSG und Windkraftnutzung (Sondergebiet) Rechnung zu tragen. Innerhalb dieser Puffer wäre dann u. U. eine Teilaufhebung des LSG in geringst möglichem Umfang erforderlich. Dieser Sachverhalt ist durch die Verwaltung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2011 Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Unabhängig der Tatsache, dass eine permanente Begrünung unseres Erachtens wünschenswerter  da zielführender ist, halten wir es für sinnvoll, nach zusätzlichen Möglichkeiten zu suchen, mit denen der Anteil an Begrünung in der Innenstadt erhöht werden kann. Dieses verbessert nicht nur die Aufenthaltsqualität und somit auch Attraktivität der Innenstadt, sondern trägt auch zu einem besseren Mikroklima bei. Eine gängige und in Teilen bereits in Oldenburg erprobte Methode – hier sei auch auf die Traumgärten verwiesen – ist eine temporäre, mobile Begrünung mithilfe von Pflanzkübeln und -modulen. Diese könnte auch dort für Begrünung sorgen, wo diese durch die Bodenbeschaffenheit oder Versiegelung nicht oder nur durch hohe finanzielle Aufwendungen permanent zu ermöglichen ist. Als Anregung finden sie in der Anlage die in der Stadt Ratzeburg zur Begrünung des Marktes erarbeitete Beschlussvorlage. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1.) Hat sich die Verwaltung bereits mit einem mobilen, temporären Begrünungskonzept für die Oldenburger Innenstadt beschäftigt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen? 2.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit für solch ein Konzept, dessen Realisierung auch mithilfe von Sponsoren oder mittels Kooperationen, bspw. mit dem CMO finanziert werden könnte? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.04.2011 Schutz der Bäume in der Gaststraße   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutz der Bäume in der Gaststraße – auf die Tagesordnung. Die wenigen Bäume in der Gaststraße (Gleditsia tricanthos / Lederhülsenbaum) sind eingerahmt und geschützt durch Sitzgelegenheiten aus Beton mit Holzauflage. Der Baum in direkter Nähe zum Eingang Nikolaigang / Ecke Burgstraße ist derzeit gänzlich ohne Schutzeinrahmung, da am Freitag, 01.04.2011 die Sitzgelegenheit abgebaut wurde. Am Montag und Dienstag wurde um den Baum herum das Straßenpflaster durch 3 Mitarbeiter einer Firma neu verlegt. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Warum wurde die Sitzgelegenheit, die gleichzeitig Baumschutz ist, abgebaut? 2. Wer hat hierfür den Auftrag erteilt? 3. Wie hoch belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme insgesamt und wie teilen sich diese auf? 4. Wer kommt für diese Kosten auf? 5. Welcher Schutz vor Beschädigungen u.a. durch LkW und PkW ist zukünftig vorgesehen? 6. Wird der Schutz wie in der Achternstraße (Höhe H&M) aus Pfindlingen bestehen? 7. Wo wird die Verwaltung die weg gefallene Sitzgelegenheit in der Gaststraße alternativ aufstellen und um was für eine Sitzgelegenheit handelt es sich? 8. Ist damit zu rechnen, dass die Verwaltung die Sitzgelegenheiten an den weiteren Bäumen, die ebenfalls Schutzcharakter für die Bäume haben, ebenfalls entfernt? Wenn ja, welche Gründe führt die Verwaltung hier an? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 31.03.2011 Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut Auskunft von BürgerInnen kam es vor kurzer Zeit auf dem Rathausmarkt zur Fällung eines Baumes. Daher wird die Verwaltung gebeten nachstehende Fragen schriftlich zu beantworten: 1.) Wann wurde die Baumfällung auf dem Rathausmarkt durchgeführt? 2.) Wann wurden die Ratsgremien darüber unterrichtet? 3.) Auf wessen Anordnung hin wurde diese Fällung und die dortige Pflasterung durchgeführt? 4.) In welcher Art und wo wird diese Maßnahme kompensiert? Wer trägt die resultierenden Kompensationskosten, wer die Kosten für die Pflasterarbeiten? In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss eine Auflistung vorzulegen, die folgende Punkte berücksichtigt: a) Anzahl der im Jahr 2000 in der Innenstadt befindlichen Bäume b) Anzahl, Art, Fällungsgrund, Standort und Zeitpunkt (Quartal und Jahr) der zwischen den Jahren 2000 und 2011 gefällten Bäume im Innenstadtbereich b) Anzahl, Art, Standort, Zeitpunkt (Quartal und Jahr) und Kosten der daraus resultierten Kompensationsmaßnahmen c) die heutige Anzahl der in der Innenstadt befindlichen Bäume. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.03.2011 Islamische Bestattungen in Oldenburg   Sehr geehrte Frau Meyn, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Islamische Bestattungen in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (§ 11) im Jahre 2006 haben einige Kommunen die Möglichkeit der Bestattung nach islamischer Tradition ermöglicht und/oder erleichtert (u.a. Bestattung ohne Sarg im Leintuch, auf der Seite mit Gesicht Richtung Mekka, eigenes Gräberfeld). Nun bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist es auf städtischen Friedhöfen in Oldenburg möglich, dass Muslime gemäß ihrer Tradition bestattet werden? 2) Gab es Anfragen von Muslimen oder muslimischen Gemeinschaften? 3) Gibt es diesbezügliche Überlegungen innerhalb der Stadtverwaltung für Oldenburg? 4) Gibt es darüber hinaus Wünsche anderer Religionen/Kulturen (z.B. der zahlreich hier lebenden Yeziden) nach eigenen Bestattungsformen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 26.01.2011 Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes   Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes Wir fragen die Verwaltung: 1. In welcher Weise wird der Umweltausschuss in die Planungen einbezogen? 2. Wird es ähnlich wie auf dem Wiefelsteder Teil eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben? 3. Sollen bei einer eventuellen Änderung des Flächennutzungsplanes auch die bisher im ASUK vorgestellten Anfragen zur Ausweisung von Naturschutzflächen mit ausgewiesen werden? 4. Wie fügt sich die vorgesehene Planänderung in ein Gesamtkonzept für den Fliegerhorst ein? 5. Ist diese Planung mit der Nachbargemeinde abgesprochen? Begründung: Nachdem jahrelang alle Planungen seitens des Fliegerhorstes auf Eis gelegt schienen und noch im Dezember der Oberbürgermeister jedwede Planungsmöglichkeit in Abrede stellte, wurde nun in einer Tischvorlage im Wirtschaftsförderausschuss am 24. Januar ein Zeitplan vorgestellt, der schon für den 3. Februar einen Aufstellungsbeschluss für eine große Voltaikanlage vorsieht. Die Grünen begrüßen grundsätzlich diese Möglichkeit der Nutzung der solaren Energie auf dem Fliegerhorst, möchten aber wissen, wie sich diese Planungen in ein integriertes Gesamtkonzept einfügen. Versprochen wurde ein solches Konzept schon länger, aber es entsteht der Eindruck, dass die Planungen derzeit nicht sehr intensiv vorangetrieben werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer – Tobias Frick – Rolf Grösch


Antrag vom: 22.01.2011 Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Flächen wurden in den letzten Jahren neu versiegelt/überbaut? 2. Gibt es Statistiken über den Flächenverbrauch in den letzten 10 Jahren? 3. Welchen Flächenverbrauch (Neubauten und Neuversiegelung) erwartet die Stadt in diesem Jahr? 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen um Flächen wieder zu entsiegeln? 5. Welche anderen – wasserdurchlässigen -Pflastermöglichkeiten sind nach Auffassung der Verwaltung in der Stadt einsetzbar? 6. Wie könnten öffentliche und private Grundbesitzer zu Entsiegelungsaktionen ermutigt werden? Begründung: Es gibt Städte (Beispiel Bochum) die den Flächenverbrauch reduzieren wollen und dazu beschlossen haben, die durchschnittliche gesamtstädtische Neuversiegelung bis zum Jahr 2030 auf Null zu reduzieren – dies war ein einstimmiger Beschluss im dortigen Stadtrat. Nun ist Oldenburg eine wachsende Stadt und dementsprechend gibt es hier andere Voraussetzungen, aber die Fläche der Stadt ist begrenzt und mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden sollte sorgfältig umgegangen werden, zumal die Notwendigkeit von großflächigen Grünflächen nicht in Frage gestellt werden sollte. Hinzu kommt, dass der Klimawandel und damit verbundene häufigere Starkregenereignisse schon jetzt erhebliche Hochwasserschäden verursachen und die Notwendigkeit auch der kleinteiligen Entsiegelung deutlich machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.12.2010 Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg – Insbesondere fragen wir die Verwaltung: 1. Wann ist vorgesehen, die dazu erstellten Gutachten in den Ausschüssen darzustellen? 2. Gibt es schon Vorüberlegungen zu den dann erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes? 3. Welche  Änderungen in Landschaftsschutzverordnungen wären erforderlich? 4. Werden die Planungen vor einer eventuellen Ratsentscheidung noch in Bürgerversammlungen (Etzhorn?) vorgestellt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Tobias Frick Rolf Grösch


Antrag vom: 21.12.2010 Wasserskianlage Tweelbäker See Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserskianlage Tweelbäker See Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich gegen die Pläne für eine Wasserskianlage im Tweelbäker See aus und fordert die Verwaltung auf, dies den Investoren mitzuteilen. Begründung: Der See befindet sich im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Wüsting, der größere Teil des Sees liegt im Gebiet der Stadt Oldenburg, der kleinere Anteil im Bereich des Landkreises Oldenburg, Gemeinde Hude. Der See ist eines der wenigen Naherholungsgebiete des Stadtteils Osternburg. Der Bau einer solchen Anlage und die mit ihrem Betrieb verbundenen Lärmbelästigungen, der zusätzliche Kfz-Verkehr in teilweise sehr schmalen Straßen würde diese Naherholungsfunktion erheblich beeinträchtigen. Die Flächen im Westen und Norden des Sees sind im Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg ausgewiesen als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft.“ Durch den „Unruhepool Wasserskianlage“ ist zudem nicht auszuschließen, dass Wasservögel vergrämt werden. Im Interesse von Natur und Mensch sollte an der bisherigen Nutzung des Sees nichts geändert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.11.2010 Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum anliegenden Schreiben und um Darstellung, welche Maßnahmen aus Sicht der Stadt zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends ergriffen werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 18.11.2010 Wasserskianlage am Tweelbäker See? Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wasserskianlage am Tweelbäker See? – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum anliegenden Schreiben einer Anliegerin aus Tweelbäke um eine Stellungsnahme der Verwaltung zu möglichen Bestrebungen von Investoren, am Tweelbäker See eine Wasserskianlage zu errichten. Insbesondere bitten wir um Ausführungen vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich von vielen Menschen als Naturerholungsgebiet genutzt wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 03.11.2010 Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Agendagruppe Wasser zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ofenerdieker Bäke. Dies bedeutet, bei Hochwasser die Ofenerdieker Bäke vor dem Einlauf in den Tunnel (der auf dem Gelände des Fliegerhorstes verläuft)  in die vorhandenen Waldgräben im Gebiet Kleiner Bürgerbusch abzuleiten. Begründung: Diese Maßnahme könnte kostengünstig rasch umgesetzt werden, würde keine langfristigen Planungen für den Fliegerhorst tangieren und könnte bei Starkregen zur Sicherheit der dortigen AnwohnerInnen unterhalb des Tunnels der Ofenerdieker Bäke beitragen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Sind der Verwaltung diese Lärmbelästigungen bekannt? 2. Welche Genehmigungspraxis gibt es bisher für die Lärm – Laserscheinwerte 3. Welches Amt der Stadt ist für die Genehmigung und Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich 4. Gibt es besonders an den Wochenenden eine erreichbare Beschwerdestelle? 5. Wie beurteilt die Verwaltung in Zusammenahn mit der geplanten Seniorenresidenz die Lärmsituation? 6. Sind der Betrieb der Laserscheinwerfer und Laserbeamer durch die bisherigen Genehmigungen erlaubt und falls ja, in welcher Intensität. Begründung: Ein zunehmendes Ärgernis über die letzten Jahre, das sich gerade in den vergangenen Monaten drastisch verstärkt hat, ist für viele Bewohner des Haareneschviertels der  – insbesondere bei Ostwind Wetterlagen  – zeitweilig unerträglich Lärm aus dem Bereich der Wallstraße – nicht nur an Wochenenden. Wummernde Bässe, aufheulende Musik, Techno-„klänge“ rauben Anwohnern des Haareneschviertels – obwohl dieses mehrere hundert Meter oder gar einen Kilometer entfernt ist, in so mancher Nacht den Schlaf. Schon mehrfach haben Anwohner in den letzten Monate die Polizei eingeschaltet. Diese Lärmbelästigung ist absolut unakzeptabel; immer mehr Menschen in diesem Viertel fühlen sich davon betroffen. Es ist nicht einzusehen, dass Mitmenschen durch kommerzielles handeln derartig belästigt, zumal bei der Grundbelastung in der Stadt durch die Autobahn und die Zugstrecke nach Wilhelmshaven. Zudem geht von einem der Gebäude der weithin sichtbare Strahl eines Laserscheinwerfers oder Skybeamers aus. Am Wochenende 14./15. August 2010 „hing“ der Lichtkegel stundenlang unter der dichten Wolkendecke. Fachleute diskutieren derzeit bundesweit, ob von dieser Form der Lichtverschmutzung Irritationen auf den Vogelzug einwirken – gerade in Oldenburg in seiner Lage am internationalen Vogelzugkorridor Hunteniederung sollte hier größte Obacht gegeben werde. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Planungen Elisabeth-Anna-Palais Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungen Elisabeth-Anna-Palais auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Die Landesregierung plant schon länger den Verkauf des Elisabeth-Anna-Palais; sind der Stadtverwaltung konkrete Käuferinteressen bekannt? 2. Sind in Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf seitens der Stadt schon mündliche/schriftliche Zusagen hinsichtlich einer dann erforderlichen Löschung des Landschaftsschutzes  für Teile des Schlossgartens gemacht worden? 3. Wie soll bei einer Hotellösung die Garagensituation gelöst werden – Tiefgarage unter dem Schlossgarten mit Vernichtung alter Bäume? – Tiefgarage unter dem Schlossplatz? 4. Gibt es Pläne für die Zufahrten? Schlossplatz oder Schlosswall? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer,  Rolf Grösch


Antrag vom: 29.07.2010 Anlage eines öffentlichen Kräutergartens Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anlage eines öffentlichen Kräutergartens auf die Tagesordnung. Begründung: Städtische Grünanlagen übernehmen in einer Stadt mehrere Funktionen. Vereinfacht lässt sich aber sagen, dass sie der Mehrung des Wohlempfindens der örtlichen Bevölkerung dienen und somit die Attraktivität der Stadt erhöhen. Weshalb städtisches Grün nicht auch einen kulinarischen Nutzen erfüllen kann (siehe TOP „Anpflanzung von Obstbäumen“), ist aus unserer Sicht keine unberechtigte Frage. Daher sehen wir bei der Neuschaffung einer Grünanlage mit Parkcharakter die Möglichkeit, diese mit einem öffentlichen Kräutergarten auszustatten. Ein geeigneter Standort hierfür könnte ein im Rahmen der Umlegung der Parkhauszufahrt neu geordnetes Areal am Waffenplatz sein. In der Stadt Augsburg wird der sog. „Augsburger Kräutergarten“ seit Jahren mit großem Erfolg betrieben. Dieser von Frühling bis Herbst mit einer Vielzahl unterschiedlicher Kräuter, so bspw. 15 Sorten Minze, bepflanzte Garten liegt im stark frequentierten Altstadtbereich und ist von jedermann eigenverantwortlich zu nutzen. Die Nachpflanzungen seitens des Grünamtes erfolgen je nach Bedarf, in der Regel zwei bis drei Mal wöchentlich und die nötige Nachzucht erfolgt im dortigen Botanischen Garten, der in städtischer Regie geführt wird. Morgens und abends wird der in einer Grünanlage eingebettete Kräutergarten auf- bzw. abgesperrt und obliegt während des Tages der sozialen Kontrolle durch die BesucherInnen/NutzerInnen. Dieser Garten der besonderen Art erfreut sich in der Augsburger Bevölkerung großer Beliebtheit und führte zu einer Aufwertung des umliegenden Areals. Oldenburg bietet aus unserer Sicht ebenso die nötigen Gegebenheiten für die Anlage eines öffentlichen Kräutergartens. Selbst wenn sich der hiesige Botanische Garten nicht im städtischen Besitz findet und der Schlossgarten Eigentum des Landes ist, könnten mithilfe von Kooperationen die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, ohne dass eine Seite eine übermäßig Belastung erfährt und das Projekt dadurch langfristig nicht zu realisieren ist. Vorzustellen wäre auch die Einbeziehung von Schulen – manch einer erinnert sich noch an das Unterrichtsfach „Schulgarten“, bspw. im Osten der Republik – oder der lokalen Gastronomie. Im Rahmen der Ausschusssitzung wollen wir daher in der Beratung mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung ohne den oft vorhandenen Handlungsdruck die Möglichkeiten für eine zukünftige Realisierung ausloten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.07.2010 Anpflanzung von Obstbäumen Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anpflanzung von Obstbäumen auf die Tagesordnung. Hierzu bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen im Vorfeld der Ausschussberatung: 1) Werden zurzeit bei der Anlage neuen Stadtgrüns, bspw. bei Bepflanzungen in neu erschlossenen Baugebieten Obstbäume in die Auswahl mit einbezogen? Bei Verneinung: Weshalb nicht? 2) Gibt es Beispiele in Oldenburg (ausgenommen seien Kompensationsflächen mit „Streuobstwiese) für die Anpflanzung von Obstbäumen? Bei Bejahung: Wo sind diese zu finden und aus welchem Jahr stammen sie? Begründung: Nicht nur die Stadt Augsburg hat den Weg dahingehend eingeschlagen, dass die Anlage von Stadtgrün nicht nur ökologischen Überlegungen geschuldet ist und u.a. dem ästhetischen Wohlbefinden der Bevölkerung förderlich sein soll, sondern auch dem genüsslichen. Daher wird in der bayrischen Großstadt seit einiger Zeit bei der Begrünung von Baugebieten den Besitzern eine Auswahl an (teils rekultivierten) Obstsorten zur Anpflanzung auf den angrenzenden städtischen Flächen geboten. Der gewählte Baum muss dann zwar seitens des Besitzers an die Stadt gespendet werden, aber im Gegenzug hat dieser den Zugriff auf die Erträge und die nötige Pflege wird vom städtischen Grünamt übernommen. Im Rahmen dieser Maßnahme konnte bspw. eine einst heimische und fast verschwundene Apfelsorte rekultiviert werden. Die Möglichkeit einen weiteren Nutzen für Mensch und Tierwelt dank der Berücksichtigung von Obstbäumen bei Anpflanzungen zu erzielen, böte sich auch in Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung hatte zum o.g. Antrag der Ratsfraktion (Anlage) in der Sitzung vom 12.11.2009 einen Bericht über den Fortgang der Gespräche mit der Landesbehörde für eine der nächsten Sitzungen angekündigt. Leider ist ein entsprechender Bericht über den Stand der Dinge bislang unterblieben. Wir bitten demnach über den aktuellen Sachstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer Oldenburg, 22.09.2009 Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie – Begründung: In den bisherigen Sitzungen des ASUK und ASB wurden die Kriterien für die Auswahl für die möglichen Gebiete innerhalb der Stadt Oldenburg dargestellt, aber nicht die naturschutzfachliche Methodik der Untersuchungen. Dies sollte den Ausschussmitgliedern vorgestellt werde, um später eine Bewertung der Ergebnisse zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK – Begründung: Die Naturstrom-Gruppe ist eine der größten unabhängigen Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien und eine der ältesten Firmen in Deutschland in diesem Bereich, die seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes ausschließlich Strombezug aus erneuerbaren Energien anbietet. Nach der Vorstellung der EWE-Naturwatt im Ausschuss möchten wir auch diesem Anbieter die Möglichkeit geben, ihre umweltpolitischen Ziele vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 05.05.2010 Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße – auf die Tagesordnung. Von einem Anwohner erhielten wir die Information, dass in der letzten April-Woche offenbar Pflegemaßnahmen im o.g. Bereich ausgeführt wurden. Dabei sind Wurzelbereiche der Bäume und ganze Stämme beschädigt worden. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Welche Firma hat diese Arbeiten ausgeführt? 2. Durch welches Verfahren wurde diese Firma ausgewählt? 3. Welche Konsequenzen hat diese offenbar unsachgemäß ausgeführte Arbeit für die Firma? 4. Werden die entstandenen Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden? 5. Wer trägt die Folgekosten der Schäden, die durch diese Arbeiten entstanden sind? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.03.2010 Ausgleichsabgaben für die Kompensation eines Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, bei vielen Bauvorhaben in der Stadt Oldenburg wurden Ausgleichsabgaben für die Kompensation des jeweiligen Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt festgelegt (beispielsweise bei der Ausweisung des Baugebietes Bloherfelder etc.). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Gibt es eine Aufstellung der Gesamthöhe der festgelegten Beträge für die letzten Jahre (ab 2004)? 2. Welche Beträge aus diesen Geldern sind in letzten Jahren (ab 2004) für Kompensationsmaßnahmen eingesetzt worden? 3. Welche Maßnahmen wurden konkret damit umgesetzt? 4. Welche Beträge aus diesen Ausgleichsabgaben sind derzeit (Stand März 2010) im städtischen Haushalt „geparkt“? 5. Gibt es eine Aufstellung der in den nächsten 3 Jahren geplanten Maßnahmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Es wird beantragt, dass zur nächstmöglichen Sitzung ein/eine VertreterIn der DEHOGA Oldenburg eingeladen wird, der darüber berichten möge, welche Aufklärungsmaßnahmen seitens der DEHOGA im Verbandsgebiet innerhalb des letzten Jahres stattgefunden haben und welche Beobachtungen nach einem Jahr gemacht werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Sachstand Taubenhäuser Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sachstand Taubenhäuser auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Umsetzungsbemühungen um ein Taubenhaus zu erbringen. Dieser Bericht soll u. a. folgende Fragen beantworten: 1.) Welche Gebäude wurden seit der Anfrage aus dem November 2007 in Augenschein genommen? Mit welchen Besitzern wurden Gespräche geführt? 2.) Welche Gründe sprachen gegen die Nutzung dieser Gebäude? 3.) Welche weiteren Gebäude im Innenstadtbereich bieten die notwendigen Kriterien zur Umsetzung dieser Maßnahme? 4.) Wie soll das weitere Vorgehen aussehen und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Bundeshauptstadt im Klimaschutz 2010 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Bundeshauptstadt  im Klimaschutz 2010 – aufzunehmen. Antrag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an dem Wettbewerb (s. Anlage) der von der Deutschen Umwelthilfe ausgeschrieben ist und bei dem als Gewinn eine 30 kw-Photovoltaikanlage winkt. Begründung: Die Stadt Oldenburg ist in Sachen Klimaschutz im Rahmen des EEA (European Energy Award) und durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes in diesen Bereichen engagiert und in einem Wettbewerb mit andern Kommunen können die Stärken und Schwächen unserer derzeitigen Bemühungen verdeutlicht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Umgestaltung des Schlossplatzes Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Umgestaltung des Schlossplatzes – auf die Tagesordnung. Begründung: Am Dienstag, den 26.01. gab es einen Gesprächskreis zu den geplanten Baumfällungen. Wir möchten von der Verwaltung die Ergebnisse dieses Gesprächskreises  und den weiteren Zeitplan der Umgestaltung erfahren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 31.12.2009 Baumfällungen auf dem Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen auf dem Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Anwohnern sollen zumindest am 28.12.09 auf dem Gelände des Fliegerhorstes zahlreiche Baumfällungen durchgeführt worden sein. Wir bitten die Verwaltung sich mit der BIMA in Verbindung zu setzen, um den Ausschuss über die Gründe und das Ausmaß dieser Maßnahme zu informieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 30.12.2009 Grabenverrohrung am Marschweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Grabenverrohrung am Marschweg – In Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Marschweges sind sowohl Grabenerhalt als auch zusätzliche Verrohrung vorgesehen. In diesen Planungen ist auch vorgesehen, dass ein Graben vor dem Haus eines Anwohners (Ecke Klaus-Groth-Str.) verschwinden soll. Der Anwohner hat seit 1993 verhindert, dass dieser Graben verschwinden sollte (darin befinden sich große Irisbestände). Andere Anwohner in der Strasse haben durch Überbauung vollendete Tatsachen geschaffen. Hier entsteht bei Betroffenen der Eindruck, dass langjähriges vorbildliches Verhalten in Sinne der ökologisch erwünschten Grabenerhaltung durch die Planung eher bestraft wird, während andere, die Gräben in der Vergangenheit überbaut haben, belohnt werden. Wir bitten die Verwaltung, die vorgesehene Planung in Richtung Gräbenerhalt noch zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 30.12.2009 Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle- In der Öffentlichkeit wurden Pläne für einen umfassenden Ausbau der Weser-Ems-Halle im südlichen Bereich der bestehenden Bebauung vorgestellt. Mal abgesehen davon, dass bei der bestehenden finanziellen Notlage der Stadt ein solches Vorhaben in Höhe von ca. 40 Millionen der Öffentlichkeit zu vermitteln sein wird, ist das vorgesehene Baugebiet von Altlasten geprägt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Bodenbelastung in diesem Bereich ein? 2. Sind Grundwassergefährdungen auszuschließen? 3. Wird die Verwaltung – ähnlich wie bei anderen Bauvorhaben (Bsp. Neubau Lz0) – den Bodenaustausch als Genehmigungsvoraussetzung vorschreiben. 4. Wie hoch sind die Kosten für einen solchen Bodenaustausch bei der geplanten Objektgröße einzuschätzen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 26.10.2009 Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut einem Bericht der NWZ vom 24.10.09 beabsichtigt der Oberbürgermeister ein intelligentes Lichtkonzept für die Innenstadt zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieses Berichtes stellen sich folgende Fragen: 1.) Welches Verständnis hat der OB vom Begriff eines „intelligenten Lichtkonzeptes“? a) Liegen hierzu Erkenntnisse über die Installationen anderer Städte vor? b) Welche Ziele werden im Allgemeinen, welche vor allem in Oldenburg damit verfolgt? c) Müssen bestimmte Gebäude in solch eine Steuerung mit einbezogen werden, wenn ja, welche? d) Besteht ein Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schlossplatzes nebst Bau des Einkaufcenters? e) Bedeutet dieses intelligente Lichtkonzept eine Berücksichtigung von Lichtquellen, die aufgrund ihrer Frequenz schützend auf Nachtfalter wirken? 2.) Welchen Einfluss hat dieses Konzept auf das Abhalten von zukünftigen innerstädtischen Veranstaltungen, zum Beispiel den Lambertimarkt? 3.) Welche Investitionskosten wären mit diesem Konzept verbunden? Welche energetischen und damit auch finanziellen Einsparungen sind zu erwarten? 4.) Weshalb wird dieses Konzept lediglich für die Innenstadt angedacht? Wäre eine Übertragung auf andere Stadtteile möglich? 5.) Welche Oldenburger Fachkenntnisse und -kräfte sollen oder könnten mit einbezogen werden? 6.) Wie sieht der Planungs- und Umsetzungsrahmen für dieses Lichtkonzept aus? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 28.10.2009 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunkt „Lappan“ werden so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Weitere Möglichkeiten der Begrünung sollen ebenso berücksichtigt werden. Die Verwaltung erstellt hierzu ein Konzept, das im Frühjahr dem Ausschuss vorgestellt wird und im Laufe des Jahres 2010 seine Umsetzung finden soll. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten und der Möblierung wird deutlich, dass die bisherigen Anpflanzungen nicht ausreichend sein werden, um mit ihrem Grün dem kalten und kahlen Charakter der „Pflasterwüste“ entgegenzuwirken. Insbesondere an regen- und windreichen Tagen kann in näherer Zukunft schützendes Geäst oder Blattwerk für die dort Wartenden von Nutzen sein. Über die weiteren, grundsätzlich schwerwiegenderen positiven Aspekte von innerstädtischem Grün dürfte ausreichend Kenntnis bestehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen auf die Tagesordnung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Altlastenkataster Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlastenkataster auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Altlastenkataster für die Stadt zu erstellen und dies der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 22.09.2009 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2009 Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte für Windenergieanlagen zu ermitteln, beziehungsweise zu prüfen, ob es im Stadtgebiet dafür geeignete Flächen gibt. Begründung: Von einem potentiellen Anlagenbetreiber ist der Wunsch an die Stadt Oldenburg herangetragen worden, Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet neu errichten zu dürfen. In der Vergangenheit sind bereits von einzelnen Betreibern zu anderen Standorten im Stadtgebiet Anfragen abgelehnt worden. Da WEA immer effektiver und größer, aber auch geräuschärmer werden, zum Teil neue umweltbezogene Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäusen, Immissionsschutz und neue Abstandsempfehlungen vorliegen, sollte das Stadtgebiet deshalb auf mögliche Standorte für WEA noch einmal insgesamt neu untersucht werden. Die neuen WEA der Megawatt-Klasse benötigen im Verhältnis zum Gesamtstadtgebiet heute z.B. wesentlich weniger Fläche pro installiertem Megawatt als noch vor einigen Jahren. Ein solches Fachgutachten erfasst den aktuellen naturräumlichen Bestand, bewertet auf der Basis aktueller Entwicklungen in der Stadt Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbe- und Wohngebieten, die Erheblichkeit der Eingriffe ins Landschaftsbild, etc. und vermeidet, dass eventuell mögliche Genehmigungserteilungen gleichwohl nicht sachgerecht abgewogen wurden, bzw. Abwägungen falsch und mangelhaft vorgenommen werden und damit rechtlich keinen Bestand behalten könnten. Die Einbindung der Expertise des Oldenburger Energieclusters (OLEC) zur Erarbeitung einer fundierten Grundlage im Rahmen einer neuen Standortpotentialstudie für das gesamte Stadtgebiet wäre hierbei wünschens- und erstrebenswert und berücksichtigt die Belange der aufstrebenden Erneuerbaren Energiebranche in der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.05.2009 Regenrückhaltebecken Osternburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: – Regenrückhaltebecken Osternburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Nachdem in kurzer Zeit (seit September letzten Jahres) das Rückhaltebecken an der Rudolf-Diesel-Strasse wieder vor dem Austrocknen steht, bitten wir um eine Prüfung der Verbesserung der Situation. Zwar ist die Hauptfunktion der Hochwasserschutz, aber vielleicht besteht doch die Möglichkeit durch Tieferlegung einiger Bereiche eine dauerhafte Wasserführung zu gewährleisten, um den Amphibien und Fischen ein Überleben in trockenen Zeiten zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 29.04.2009 Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Beschlussvorschlag: Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zur Verbesserung der Situation unter Einbeziehung der Nutzung erneuerbarer Energien sowohl bei der Wärme als auch bei der Stromgewinnung. Begründung: Das PFL ist ein wichtiges und gut besuchtes Veranstaltungszentrum in Oldenburg. Viele Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen und Agendagruppen finden dort ebenso statt, wie auch u.a. die Ratssitzungen. Die verschiedenen Räume in dem Gebäude werden intensiv genutzt, im Seitenflügel befinden sich u.a. die Seminar- und Büroräume des Umwelthauses Oldenburg. Vor einiger Zeit erfolgte die Renovierung der Außenfassade; hinter dem äußeren Schein befindet sich das Gebäude in einem energetisch sehr schlechten Zustand; davon können sich die vielen Besucher/innen besonders im Winter überzeigen (im Sommer sind die Räume auf der Südseite dementsprechend überhitzt. Gerade ein solches Zentrum sollte aber unter Klimaschutzgesichtspunkten für die „Übermorgenstadt“ besondere Maßstäbe setzen. Wir fordern daher für die Gebäude des PFL eine energetische Planung, die 1) den Energieverbrauch drastisch reduziert (und damit auch Kosten für die Stadt) 2) den Einsatz erneuerbarer Energien vorsieht 3) dem Rat für den Herbst diesen Jahres Handlungskonzepte vorschlägt Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 22.04.2009 Osterfeuer Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Osterfeuer auf die Tagesordnung. Im Zusammenhang mit den Osterfeuern bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie sieht die Genehmigungspraxis für die Osterfeuer aus? An welchen Tagen dürfen diese stattfinden? Ergaben sich da in der Vergangenheit Änderungen? b) Wie viele Osterfeuer wurden beantragt und genehmigt? Wie sieht die Entwicklung in den letzten Jahren aus? c) An welchen Stellen in der Stadt fanden öffentliche Osterfeuer statt? Gibt es Beschränkungen für öffentliche oder private Feuer? d) Stimmen sich die angrenzenden Kommunen beim Genehmigungsverfahren untereinander ab? e) Wie hoch war die Feinstaubbelastung an den Tagen in der Stadt Oldenburg und wo liegt die zulässige Marke? f) Sieht die Stadtverwaltung Handlungsbedarf in Sachen Feinstaubbelastung aufgrund der Osterfeuer – nicht nur mit Blick auf die Probleme von Menschen mit Atemwegserkrankungen und Allergien? Wenn ja, welchen? g) Welche Maßnahmen werden nun in anderen Städten mit dem gleichen Problem ergriffen, wie z.B. Münster und Osnabrück? h) Welche Lösungen schlägt die Oldenburger Stadtverwaltung vor? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 20.04.2009 Voltaikanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, seit vielen Jahren wird in Oldenburg das Programm „abgedreht“ zur Energieeinsparung an vielen Schulen erfolgreich umgesetzt und der beidseitige Nutzen (verringerter Energie-verbrauch für die Stadt und ein Teil der eingesparten Kosten als Salär für die jeweilige Schule) fördert die Bereitschaft zur Beteiligung. Etliche Schulen in Oldenburg haben auch Voltaikanlagen errichtet und stellen die Nutzung der solaren Energie auch in ihren Unterrichtsfächern so praktisch ein. Gerade die Bedeutung der frühen Beschäftigung mit naturwissenschaftlichen Themen wird oft von der Politik eingefordert. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Stand der Errichtung von Voltaikanlagen an Oldenburger Schulen. 1. Wie viele Schulen haben eine solche Anlage errichten lassen, bzw. wie viele Schulen haben keine solche Anlage. 2. Wie sind die jeweiligen Anlagengrößen an den einzelnen Schulen und wie viele Kilowattstunden sind bisher eingespeist worden. 3. Wie ist die jeweilige Anlage zustande gekommen? Z.B. Trägerverein, städtische Förderung, andere Sponsoren. 4. Wie groß sind die zur Verfügung stehenden Dachflächen für den weiteren möglichen Ausbau? 5. Wie viele Anfragen von Schulen gibt es, die bisher aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden konnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie weit sind die Planungen für die Tagenten fortgeschritten? Welche Tangente wird von Verwaltung favorisiert? Welche Flurstücke werden von dem Bau betroffen sein? b) Ist von dieser favorisierten Tangente der Amphibienschutz betroffen? Werden Kompensationsflächen oder Wandergebiete beeinträchtigt werden? c) Welche Flurstücke wurden mit Blick auf diese Planung von der Stadt bereits erworben und welche sollen noch erworben werden? d) Welche Flächen wurden im Bereich des von der Stadt erworbenen Waldes bereits verkauft oder abgetreten. Welche sollen noch verkauft oder im Tausch gegen andere Flurstücke abgetreten werden? e) Welche naturschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich mit Blick auf den Wald? Gibt es Bedienungen, unter denen diese nicht mehr befolgt werden müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz) auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Welchen Umfang werden die beiden Gebäudekomplexe einnehmen und welche Flächen sind für die Errichtung dieser vorgesehen? b) In welchem Maße sollen Flächen Verwendung finden, die bereits Kompensationsflächen für den Amphibienschutz darstellen? c) Welche Schutzmaßnahmen für die Amphibien sollen während des Baus durchgeführt werden? d) In welchem Umfang findet der zukünftige Amphibienschutz in den Bauplanungen Berücksichtigung? Wird die dauerhafte Leiteinrichtung in diesem Zuge umgesetzt? e) Ist die Möglichkeit gegeben, Gelder aus den für den Sporthallenbau bereitgestellten Mittel für diese Einrichtung zu verwenden? In welchem Umfang könnte der Bauherr des Internates an den Kosten beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Verwendung von Recyclingpapier   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Verwendung von Recyclingpapier auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Seit wann wird in der Stadtverwaltung Recyclingpapier verwendet und welchen prozentualen Anteil an dem Gesamtbedarf an Papier macht dieses aus? b) In welchen Bereichen der städtischen Verwaltung (inkl. städtische Töchter) findet es Verwendung, in welchen noch nicht? c) Welche Schulen haben sich bereits zum Gebrauch selbst verpflichtet, welche noch nicht? d) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Verwendung von recyceltem Papier an den Schulen zu verstärken? e) In welchem Umfang ergaben sich aufgrund der Verwendung von Recyclingpapier anstelle von Frischfaserpapier Mehrausgaben innerhalb eines Jahres, z.B. für das Jahr 2008 (konkret und prozentual)? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Gewässerausbau Ahlkenweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewässerausbau Ahlkenweg – (s. beiliegendes Schreiben der Agendagruppe) auf die Tagesordnung. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben der Agendagruppe „Aqua-Wasser –Water“ entwickelt die Gruppe Vorschläge zum naturschonenden Ausbau. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit die in dem Schreiben aufgeführten Vorschläge Eingang in die Planungen finden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                            Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Umweltpreis der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Umweltpreis der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht über die bisher vorliegenden Anträge zu geben und dem Ausschuss die Methodik des Auswahlverfahrens zu erläutern.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                                     Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Wasserläufe, Wasserbau, Gewässerentwicklungsprojekt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserläufe, Wasserbau; Gewässerentwicklungsprojekt auf die Tagesordnung. Begründung: In der Tagesordnung des Finanzausschusses für den 4.3.2009  werden unter dem TOP 14 Haushaltsausgabenreste S. 20 (6900.950200 – 901 -) 20.000 € aus dem Jahr 2007 und 20.000 € aus dem Jahr 2008 aufgeführt. Der Rat hatte mit diesen Haushaltsansätzen in den jeweiligen Haushalten Gewässerentwicklungsprojekte initiieren und nicht Haushaltsausgabenreste aufsparen wollen. Wir fragen nun nach der Umsetzung für 2009. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                              Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Einladung der EWE Naturwatt GmbH   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Einladung der EWE Naturwatt GmbH auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die EWE Naturwatt wird zu nächsten Sitzung des Ausschusses eingeladen um über Ihre Projekte zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer        Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Neupflanzungen am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Neupflanzungen am Lappan auf die Tagesordnung. Im letzten Jahr wurden bereits die Umbauarbeiten am Lappan in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Neuanpflanzung im Ausschuss behandelt. Hierzu informierte die Verwaltung, dass die Arbeiten und die Installation des Mobiliars Anfang des Jahres soweit fortgeschritten seien, dass über weitere Möglichkeiten der Neupflanzung Auskünfte gegeben und Überlegungen angestellt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion


Antrag vom: 27.01.2009 Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) auf die Tagesordnung. In der Vorlage 08/0492 zur Juni-Sitzung des letzten Jahres informierte die Verwaltung den Ausschuss darüber, dass sie den ONR personell und konzeptionell neu definieren möchte. Sie schlug vor, als Planungsgruppe einen sog. „Klimaschutzbeirat“ einzurichten, und sprach davon, dass sie weitere Informationen und einen konkreten Vorschlag in die September-Sitzung des letzten Jahres einbringen würde. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen für ein Gespräch mit Vertretern der Gastronomie und andere, und für eine Aufklärungskampagne gediehen sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse auf die Tagesordnung. Begründung: Im Sportausschuss wurde am 14.1.2009 das Projekt „Freizeitmeile Oldenburg“ vorgestellt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Welche Altlastenuntersuchungen gibt es bisher in dem angedachten Projektbereich an der  Maastrichter Strasse? 2. Sind weitere Untersuchungen notwendig und mit welchen Kosten wären diese verbunden? 3. Mit welchen Kosten beim Bodenaushub ( im Falle von Kontaminierung) ist bei dem „Seeprojekt“ zu rechnen? 4.  Ist die Stadt bereit, die Kosten der Altlastensanierung für den Investor zu übernehmen? 5. Wer würde im falle einer Erbpachtbasis das Risiko der Altlastenbeseitigung übernehmen müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“ auf die Tagesordnung. Begründung: Offenkundig wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung betreffend die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplanes (Bloherfelder Anger) versäumt, Alternativlösungen zur Bebauung des gesamten, aus bodenkundlicher Sicht hochwertigen Areals zu prüfen. Somit wäre festzustellen, dass das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes fehlerbehaftet war. So wurde z.B. die „Null-Variante“ (Erhalt als landwirtschaftliche Fläche ohne alternative Bebauung an alternativer Stelle) in Bezug auf den Nordteil des Gebietes, der mit einer sehr mächtigen Plaggenauflage versehen ist, nicht dargestellt. Auch wurde versäumt, andere für eine Wohnbebauung in Frage kommende Flächen zu benennen. Für die im Zuge des Änderungsverfahrens notwendige Abwägung wäre es jedoch nötig gewesen, die Verwendung alternativer Flächen mit Vor- und Nachteilen im Vergleich zum Plaggenesch (Bloherfelder Anger) zu diskutieren. Wir bitten die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund um eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens; insbesondere in Bezug darauf, ob und wann die Änderung durch die Regierungsvertretung Oldenburg genehmigt wurde. Des Weiteren bitten wir zu erläutern, ob und wie sich nach Einschätzung der Stadt der Fehler auf den beschlossenen Flächennutzungsplan auswirkt. Darüber hinaus bitten wir darum, zu beantworten, ob bestimmte Verfahrensschritte nachgeholt werden könnten und ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Nachholung einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 26.11.2008 Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Seit wann werden Laubbläser durch städtische Angestellte verwendet? 2) Wie viele Geräte befinden sich in der Verwendung? Wie hoch waren die Anschaffungskosten für diese? Werden weitere angeschafft? Auf wie viele Jahre beläuft sich die Lebenszeit eines Laubbläsers? 3) Wie hoch ist der Verbrauch an Brennstoffen? Welche werden verwendet? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Brennstoffe? 4) Welchen dB-Wert erreichen diese Geräte? 5) Sieht die Verwaltung in der Verwendung der Laubbläser eine Lärmbelästigung für die Bürger? 6) Welche Gerätschaften fanden vor der Anschaffung der Laubbläser Verwendung, um u. a. die Gehwege im Herbst vom Laub zu befreien? Welche Anschaffungs- und Unterhaltungskosten bestanden für diese? Wie hoch war deren Lebenszeit? 7) Welche Beweggründe führten zur Anschaffung der Laubsauger? Worin besteht der Gewinn bei der Verwendung des Laubbläsers anstelle der vorherigen Gerätschaften? 8) Gibt es alternative Mittel für oder zur Laubentfernung? Wenn nein, warum nicht? 9) Gibt es in Oldenburg Regelungen, zu welcher Jahres- oder Tageszeit Laubsauger eingesetzt werden dürften? Gibt es ggf. gesonderte Regelungen in den unterschiedlichen Bebauungsgebieten? 10) Welche Stellung bezieht die Verwaltung zu der Behauptung, dass für die in der Nähe befindlichen Personen eine Gesundheitsgefahr bestünde, da Laubbläser gesundheitsschädliche Erreger in die Luft wirbeln würden? 11) Wird aufgrund der Laubbläser mittlerweile mehr Laub entfernt als vor der Anschaffung? Wird bei der Entfernung Rücksicht auf die Flora und Fauna genommen, die auf das fallende Laub angewiesen ist?   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob sich im Stadtgebiet Heizpilze oder Freiluft-Wärmestrahler im Gebrauch durch die ansässige Gastronomie befinden? 2) Bedarf die Aufstellung von Heizpilzen oder Freiluft-Wärmestrahlern allein jener Sondernutzungserlaubnis, mit der auch das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen u. ä. gestattet wird? 3) Inwieweit kann seitens der Stadtverwaltung über eine Sondernutzungserlaubnis in Sachen Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler reglementierend eingegriffen werden? 4) Teilt die Oldenburger Stadtverwaltung die Positionen der Städte Karlsruhe und Nürnberg, die entweder öffentlich vom Gebrauch dieser „Klimakiller“ (Greenpeace) abraten und Informationsmaterial bereitstellen oder diese gänzlich über den Weg der straßenrechtlichen Genehmigungen oder der Gestaltungssatzung zu verbieten suchen? 5) Wird die Stadtverwaltung auch ohne bekannt gewordenen Nutzungen dieser Geräte im Stadtgebiet ein vorsorgliches Verbot anstreben? Oder wird sie nur aufklärend tätig werden? Begründung des Anfragen: Seit Ende 2007 haben auch Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler in Deutschlands Gastronomie Einzug gehalten. Diese an kalten Tagen im Außenbereich aufgestellten Wärmespender haben aufgrund ihres hohen Gasverbrauches und Kohlenstoffdioxidausstoßes eine intensive Diskussion ausgelöst und nicht nur in Karlsruhe und Nürnberg, sondern auch in der Bundeshauptstadt Versuche nach sich gezogen, diese Gerätschaften aus dem Verkehr zu ziehen. In Zeiten des Kampfes gegen den voranschreitenden Klimawandel sollten wir nicht unsere breit angelegten Anstrengungen, die bisweilen „Kleinigkeiten“ wie das Heizungsherunterdrehen um ein Grad beinhalten, durch die Verwendung solcher klimafeindlichen „Wohlfühlerfindungen“  konterkarieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Erstellung eines Baumkatasters   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Erstellung eines Baumkatasters – auf die Tagesordnung. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses wurde die Verwaltung gebeten, zu sondieren, inwieweit die Erstellung eines Baumkatasters in Kooperation mit der ARGE zu bewerkstelligen sei. In der letzten Sitzung gab die Verwaltung dann jedoch bekannt, dass sie nun beabsichtige, entgegen der Behauptung einer städtischen Pressemitteilung die Erstellung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand ihrer Überlegungen und Sondierungen zu informieren.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.10.2008 Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, ich bitte Sie, den Tagesordnungspunkt: – Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch) – auf die Tagesordnung zu setzen. Begründung: In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde für den Bereich des B-Plans S-440 eine Änderung des geltendes Planes beschlossen, um  die eventuelle Ansiedlung eines Nahversorgers zu ermöglichen. Nun ist nach dem seit 1975 verbindlichen Plan an dieser Stelle eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Sind Standortalternativen in die Planung mit einbezogen worden? 2. Handelt es sich um den Gehölzbestand – dessen Abholzung dann unumgänglich wäre – um Wald nach dem nds. Waldgesetz? 3. Oldenburgs Waldbestand ist verschwindend klein, an welcher Stelle sind Kompensationen vorgesehen? 4. Welche Erfassungen sind nach dem nds. Naturschutzgesetz vorgesehen? Insbesondere, welche Arten (z.B. Fledermäuse etc.) sollen erfasst werden? 5. Wann sind solche Untersuchungen geplant? 6. Liegen die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Befreiung vor? Mit freundlichen Grüßen gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 09.10.2008 Bodenschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bodenschutz – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung, was unter der Wasserspeicherfunktion und der Produktionsfunktion von Böden zu verstehen ist. Des Weiteren bitten wir darzulegen, welche Konsequenzen mit einer hohen Funktionalität von Böden sich baurechtlich für den Bodenschutz ergeben. Begründung: In der Überplanung der gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen Hoher Weg und An den Eschen (Bloherfelder Anger) sehen wir aufgrund der Plaggeneschauflage von einer Mächtigkeit von bis zu 80 cm eine starke Verletzung des Bodenschutzes. Mit der Umweltprüfung wurde nach unserem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht in dem nötigen Maße geprüft, inwiefern auch Alternativstandorte für eine Wohnbebauung in der vorgesehenen Form in Frage kommen. Für eine Abwägung durch Verwaltung und Politik ist eine solche Prüfung jedoch unerlässlich. Wir sehen vor diesem Hintergrund einen deutlichen Informations- und Aufklärungsbedarf über den Bodenschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 01.10.2008 Wohngebiete Steinweg und Haarenesch   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wohngebiete Steinweg und Haarenesch – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und verweisen in diesem Zusammenhang auf das anliegende Schreiben der Bürgerinitiative „Innenstadtnahes Wohnen“. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.09.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, welcher Personalaufwand für die Einstellungen der Dokumentation aufgebracht wird und ob zusätzliches Personal zur Realisierung bereitgestellt werden musste. Unter dem nachstehenden Link sind die in dem genannten Bezirksamt erstellten Auflistungen einzusehen: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/natur/baumfaellungen.html (Stand: 24.09.08) Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss analog zu dem in Friedrichshain-Kreuzberg angewendeten Verfahren eine Auflistung für die im Jahr 2007 durch das Amt für Umweltschutz und Bauordnung Oldenburg getätigten Baumfällungen vorzulegen. Das Gleiche gilt für die erfolgten Neupflanzungen. Begründung: Augenscheinlich kam es bei der Behandlung dieser Thematik in der letzten Sitzung des ASUK zu Missverständnissen. Mithilfe der von der Verwaltung einzuholenden Auskünfte, den diesem Schreiben beigefügten Auflistungen des Berliner Bezirksamtes und den von unserer Verwaltung anzufertigenden Auflistungen soll unsere Absicht und deren Umfang besser verdeutlicht und erneut beraten werden. f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 24.09.2008 Radwegebau am Pophankenweg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Punktes: – Radwegebau am Pophankenweg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am Pophankenweg wird kein Radweg in herkömmlicher Weise gebaut, insbesondere keine Verrührung mit anschließender Pflasterung vorgenommen. Stattdessen werden andere Möglichkeiten (Seitenstreifenmarkierungen auf der Fahrbahn, Geschwindigkeitsbegrenzungen) geprüft. Dabei sollten Modelle aus Groningen auf ihre Übertragbarkeit in Oldenburg geprüft werden. Begründung: Ökologische Begründung: • Die in der Öffentlichkeit und im letzten Verkehrsausschuss vorgelegten Planungen würden einen wertvollen Amphibienbereich in der Stadt zerstören, zumal erst in den letzten Jahren dort Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der bedrohten Amphibien vorgenommen wurden. Finanzielle Begründung: • Die unverhältnismäßig hohen Kosten für diesen relativ kurzen Radweg (ca. 700 000 €) würden das Radwegeprogramm in anderen Teilen der Stadt belasten; hinzukommen die erheblichen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 23.09.2008 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ werden nachträglich so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Die Verwaltung erstellt kurzfristig ein entsprechendes Konzept, damit die Pflanzungen noch in diesem Jahr erfolgen können. Damit wird ein Teil der Kompensationsmaßnahmen direkt vor Ort ausgeführt. Begründung: Nach Rückbau der Fahrbahnen am Verkehrsknotenpunkt Lappan sind große Pflasterflächen im Bereich der Nebenanlagen entstanden. Für die „Neubeordnung Lappan“ wurden allein 5 ortsprägende Bäume gefällt. Allein für die Kompensation der 5 gefällten Bäume sollen laut Verwaltung ca. 50 Ersatz-pflanzungen erfolgen. Davon sollten so viele wie möglich am wirklichen Ort selbst ersetzt werden um das Stadtbild wieder aufzuwerten. In unmittelbarer Nähe beim Neubau der Straße am Heiligengeistwall ist darüber hinaus unter Protest massiv in die denkmal- und landschaftsgeschützen Wallanlagen eingegriffen worden. Hier wurden über 30 Linden gefällt. Diese Ersatzpflanzungen sollten auch in der Nähe der Innenstadt realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 27.08.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet – auf die Tagesordnung. Der Ausschuss möge beschließen: Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung wird beauftragt, monatlich die getätigten sowie anstehenden Baumfällungen im Stadtgebiet auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Dazu gehören auch durchgeführte und geplante Ausgleichsmaßnahmen. Zusätzlich soll auf akut anstehende Fällungen zeitnah mit der entsprechenden Begründung hingewiesen werden. Die Auflistung sollte in überschaubarer Form, z.B. nach Straßennamen in alphabetischer Sortierung gestaltet und wenn möglich mit Bilddokumenten versehen werden. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt müssen besser über geplante Baumfällungen informiert werden, da Interessierte diese Informationen häufig erst erhalten, nachdem die Bäume bereits gefällt worden sind. Auskünfte über Eingriffe in das Stadtgrün müssen aber ohne großen Aufwand (für Interessierte und Verwaltung) zu erhalten und transparent nachzuvollziehen sein. Bei „Gefahr in Verzug“ wird eine vorzeitige Information teilweise nicht möglich sein, dennoch soll bei absehbaren Eingriffen Interessierten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um rechtzeitig über anstehende Eingriffe Auskunft zu erhalten. Dafür ist eine fortgeschriebene Dokumentation im Internet hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2008 Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO) – auf die Tagesordnung. Wir beantragen, eine/n Vertreter/in von UNO in die nächste Sitzung des ASUK einzuladen, um über Zielsetzungen, Maßnahmen und Ergebnisse des Netzwerkes zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 09.07.2008 Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums -. Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit dem Ziel, Förderungen für Klimaschutzprojekte z.B. an städtischen Schwimmbädern und Schulen und anderen städtischen Liegenschaften vorzubereiten und zu realisieren. Hintergund: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden. Das BMU fördert im Rahmen der neuen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Installierung eines kommunalen „Klimaschutzmanagers“, der die Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus werden Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern, Rathäusern oder Theatern, gefördert. Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss. Grundlage zur Förderung der Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ist eine neue Richtlinie, die am 18. Juni 2008 verabschiedet wurde. Im Rahmen des Förderprogramms wird zurzeit beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) eine übergeordnete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ eingerichtet. Sie soll als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen dienen und zugleich einen Wegweiser durch die Fördermöglichkeiten bieten (vgl. http://www.difu.de). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 21.04.2008 Universitätsplanungen in Wechloy   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzungen bitten wir den Tagesordnungspunkt – Universitätsplanungen in Wechloy – aufzunehmen. In der letzten Bauausschusssitzung und in der Presse wurden die beabsichtigten Planungen vorgestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Ist gewährleistet, dass es keine Kfz-Anbindung aus dem neuen Baugebiet an den Drögen-Hasen-Weg gibt, da dieser schon längst durch viele Querfahrten von der Bloherfelder Strasse her durch  den Hörneweg den Charakter einer Durchgangsstrasse bekommen hat. 2. Wie sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet geplant? 3. Wie ist der Einsatz erneuerbarer Energiequellen bei den Bauten eingeplant? 4.  Sollen die ab 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Standards im Rahmen von  Modellvorhaben überschritten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 24.04.2008 Grundstück Haareneschstraße 62 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Geplante Baumaßnahme auf dem an das Grundstück Haareneschstraße 62 angrenzenden Parkplatz, Nähe OTB Sporthalle- auf die Tagesordnung. Auf dem Parkplatz ist die Errichtung von Gebäudeeinheiten für Seniorenwohnungen geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll der hintere Teil des Grundstücks Haareneschstraße 62, der bisher als naturbelassener Garten genutzt wird, als Baugrund verwendet werden. Des Weiteren scheinen etliche Bäume weichen zu müssen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, inwieweit der Naturschutz hier Beachtung findet. Für das Gebiet um den Philosophenweg ist eine Fledermauspopulation nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.04.2008 Polizeiübung im Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Polizeiübung im Fliegerhorst – auf die Tagesordnung. In den Zeitungen wurde davon berichtet, dass in der vorletzten Aprilwoche eine polizeiliche Großübung mit 1500 Beamten durchgeführt werden soll. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wurde seitens des Eigentümers (BIMA) diese Aktion mit der Stadt abgesprochen? 2. Hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es auf dem Gelände des Fliegerhorstes eine Reihe schutzwürdiger Bereiche gibt, die bei einer solchen Großübung eventuell gefährdet werden? 3. Ist die Verwaltung an die polizeiliche Einsatzleitung mit einer solchen Bitte um Beachtung des Naturschutzes herangetreten? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Baumfällung in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung  in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde – auf die Tagesordnung. Das Bild der Strasse wird bislang von einer Reihe Birken geprägt, sodass man von einem Alleecharakter sprechen kann. Diese Bäume stehen alle auf städtischen Grund. Nun mehren sich die Zeichen, dass im Zuge von Neubebauung – auch infolge von Hintergrundstückbebauung diese stattlichen Bäume immer weniger werden. Im letzten Herbst wurde neben der Auffahrt zu einer Neubebauung eine dieser großen das Straßenbild bestimmenden Bäume gefällt. (Vor Hausnummer 50). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Was will die Verwaltung unternehmen, um den Alleecharakter dieser Strasse zu erhalten? 2. Was waren die Gründe der Fällung für diesen konkreten Baum? 3. Wenn die Fällung im letzten Jahr vorgenommen wurde, wann ist mit einer Ersatzpflanzung zu rechnen? Bilder zu dieser Anfrage werden wir in der Ausschusssitzung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Energieeinsparung Freibad Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung Freibad Flötenteich – auf die Tagesordnung. Im Rahmen der Energieeinsparungen bei städtischen Immobilien bitten wir um Prüfung, inwieweit durch eine – nächtliche – Abdeckung des Freibades Energiekosten einzusparen wären und welche voraussichtliche Kostenreduzierung für den Betrieb des Freibades dadurch zu erreichen wäre. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2008 Bloherfelder Anger Nord Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bloherfelder Anger Nord – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist: 1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehrsaufkommen beschert. 2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen). 3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Tobias Frick


Antrag vom: 27.03.2008 Grünes Regenwassermanagement   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grünes Regenwassermanagement – auf die Tagesordnung. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, besteht in Oldenburg großer Handlungsbedarf in Bezug auf das Regenwassermanagement. Die Schaffung weiterer Regenrückhaltebecken sowie die Entrohrung und Erweiterung des Grabensystems ist ein Lösungsversuch, der weitere Kosten nach sich ziehen wird und der sich nicht mit dem ursächlichen Problem auseinandersetzt: der stetig zunehmenden Bodenversiegelung. Mit dieser setzt sich hingegen die Studie „Grünes Regenwassermanagement – Versicherungskapazität auf dem Grundstück“ auseinander, die von der Bayrischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege im Jahr 2005 herausgegeben worden ist. Nach mehrjährigen Versuchen sind Maßnahmen entwickelt worden, die es jedem Grundstückbesitzer ermöglichen sollen, den größten Teil der Niederschläge auf seinem eigenen Grund und Boden versickern zu lassen oder diese z.B. innerhalb einer Zisterne aufzufangen und zu nutzen, und somit Wasser und Geld zu sparen – auch mit Blick auf eine Aufspaltung der Abwassergebühr nach Regen- und Schmutzwasser. Die wesentlichen Entscheidungen zur Umsetzung solcher Maßnahmen finden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Plänen für die Abwasserbeseitigung statt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, Stellung zu der Studie zu beziehen und die Anwendung auf Oldenburg zu prüfen. Welche bisherigen Richtlinien gibt zum Thema Regenwasser und Bodenversiegelung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Oldenburg? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.03.2008 Baumfällung am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung am Lappan – auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Bündnis 90/ Die Grünen gab es im Februar bei der Baumfällung am Lappan Unstimmigkeiten zwischen dem Bauamt und der beauftragten Firma. Infolgedessen wurden zwei gesunde und nicht für eine Fällung vorgesehene Bäume entfernt. Wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Wo und in welchem Rahmen werden Kompensationsmaßnahmen stattfinden? Wer trägt die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen und wie hoch sind diese zu beziffern? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.01.2008 Überschwemmungen am Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Überschwemmungen am Flötenteich – auf die Tagesordnung. Laut des Artikels „Starker Regen setzt Teile der Stadt unter Wasser“ in der NWZ vom 08.12.07 und der Auskunft einer Anwohnerin kam es im Dezember letzten Jahres am Schellsteder Weg zu Überschwemmungen. Darüber hinaus sei der in der Nähe gelegene Flötenteich seit annährend fünf Jahren nicht mehr gereinigt worden. Im Zuge der Debatte um den Bürgerfelder Teichs bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, welchen Einfluss der Flötenteich auf Überschwemmungen nach Starkregen in seinem Umkreis hat und inwieweit eine Reinigung zur Verbesserung der Lage beitragen würde. Welchen finanziellen Aufwand hätte die mögliche Maßnahme? Welche anderen Vorkehrungen könnten getroffen werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.01.2008 Anfrage zum geplanten Ausbau des Heiligengeistwalles   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: • Welche Bedeutung haben die unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Wallanlagen aus gartenhistorischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen um die Innenstadt herum aus touristischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht des Stadtbildes? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht für Umwelt und Klima? • Bei der Rekonstruierung der Wallanlagen wurde vor Jahren der Alleecharakter entlang des verlaufenden Rad- und Fußweges durch Anpflanzung von Linden wiederhergestellt. Diese Linden sollen nun gefällt werden, um einige Parkplätze auf der gegenüber liegenden Straßenseite zu schaffen. Wie beurteilt die Verwaltung diesen schweren Eingriff in die unter Schutz stehenden Wallanlagen? • Wie begründet die Stadt die Vernichtung eines wesentlichen Naturbestandteils einer gartenhistorisch bedeutsamen Anlage zu Gunsten von ca. 16 Parkplätzen, obwohl ein großes Parkhaus in nur 100m Entfernung liegt? • Wie beurteilt die Verwaltung den Umstand, dass Passanten, die sich auf dem Fußweg entlang der Häuserzeile bewegen, nach Vollzug der Maßnahme keine Sichtachse durch die historischen Wallanlagen hin zum PFL nutzen können, da die Sicht durch Pkw etc. verstellt und stark beeinträchtigt sein wird? • Gerade diese Wiederherstellung der Sichtachse war eines der zentralen Ziele bei der Rekonstruktion der Wallanlagen. Welchen Wert hat diese bisher freie Sicht bzw. Blickachse für die Stadt? • Nach welchen Kriterien werden die Wallanlagen gepflegt? • Gibt es ein diesbezügliches Gartenpflegewerk? • Wie viele Ausnahmen wurden bereits trotz Schutzstatus zugelassen und welche waren dies (z.B. Erweiterungsbau des Staatstheaters)? • Ist es richtig, dass ein Teil der nach dem schweren Sturm geschädigten und verloren gegangenen Bäume im Bereich Heiligengeistwall u.a. durch private Spenden von Bürgern der Stadt ersetzt wurden? • Wie hoch war die Spendensumme bzw. die Summe, die die Stadt für Ersatzpflanzungen im Bereich des Heiligengeistwalles aufgewendet hat? • Wie hoch ist zahlenmäßig der Wert der 29 zu fällenden Linden? • Wie hoch sind die Kosten für die Fällung selbst? • Wie hoch sind die Kosten für die Bäume, die als Kompensation gepflanzt werden müssen, inklusive der ersten Pflegejahre? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.12.2007 Altlastensanierung   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung -. Laut einer Pressemitteilung des Nds. Umweltministeriums stellt das Land Mittel zur Altlastensanierung zur Verfügung. Die Landesregierung will damit unnötigen Flächenverbrauch verringern. Die Stadt Oldenburg hat in ihrem Gebiet eine Fülle von Flächen mit Altlasten aufzuweisen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, ob Oldenburg in diesem Landesprogramm berücksichtigt, bzw. ob und welche Flächen angemeldet wurden.


Antrag vom: 21.12.2007 Entschlammung des Bürgerfelderteiches   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Entschlammung des Bürgerfelderteiches“ Begründung: Infolge des Klimawandels sind häufiger Starkregenfälle zu erwarten, die besonders in einigen Stadtteilen zu Überschwemmungen führen werden. Vorbeugend sind Maßnahmen zu treffen, die die Wirkung solcher Starkregenereignisse abschwächen können. Eine solche Maßnahme könnte die Entschlammung des Bürgerfelder Teiches sein, die dazu führen könnte, dass der derzeitige Wasserstand des Teiches abgesenkt werden könnte, sodass mehr Stauraum für Wasser entstehen könnte. Die Verwaltung wird gebeten, eine erste Kostenabschätzung einer solchen Maßnahme vorzunehmen, um so den Rat in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch und Sebastian Beer –


Antrag vom: 03.12.2008 Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses die Funktion und den daraus resultierenden Nutzen von Taubenhäusern für eine Stadt schriftlich darzulegen. Des Weiteren möge sie eine Auflistung von Kommunen erstellen, die Taubenhäuser erfolgreich errichtet haben. Hierbei möge angegeben werden, welchen finanziellen Aufwand die einzelne Stadt für die Anschaffung und Unterhaltung eines einzelnen Taubenhauses zu tragen hatte bzw. noch hat. Wir bitten ebenso um eine Einschätzung der Verwaltung, ob Taubenhäuser einer Verbesserung der Lage in Oldenburg dienen könnten und innerhalb welchen Umfangs und Kostenrahmens diese Maßnahme durchgeführt werden müsste. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.11.2007 Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? – auf die Tagesordnung. Die Grünen fragen die Verwaltung: Ist es zutreffend, dass es Pläne von Investoren gibt, den gesamten Bereich Weißenmoorstraße/ Wischweg/Muttenpottsweg/Spittweg einer Bebauung zuzuführen? Falls ja: wie sehen die Pläne im Detail aus? Wie steht die Verwaltung zu diesen Bebauungsplänen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –        gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.09.2007 Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum o.g. Tagesordnungspunkt den von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems Oldenburg öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baumpflege, Baumdynamik und Verkehrssicherheit, Herrn Jürgen Braukmann aus Rastede-Loy, einzuladen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 30.08.2007 Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken auf die Tagesordnung. Die am 22.08.07 in der NWZ geäußerte Beschwerde einer Anwohnerin des Steinkauzweges über die zurückgeschnittenen Brombeer- und Wildrosenhecken in unmittelbarer Nachbarschaft und das seitens unserer Fraktion geführte Gespräch mit der Anliegerin haben folgende Fragen aufgeworfen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten: 1.) Können Pflegemaßnahmen dieser Art so terminiert werden, dass zu diesen Zeitpunkten die Hecken weder blühen noch Früchte tragen? 2.) Mit welchen Hilfsmitteln werden in Oldenburg die Hecken geschnitten? Wird hauptsächlich „schweres Gerät“ eingesetzt? 3.) Weshalb wurde die Brombeerhecke am Hayengraben in dem betriebenen Ausmaß zurückgeschnitten, obwohl nur wenige Ranken zum Weg ihn wuchsen, der Blick nicht eingeschränkt wurde und – nach Auskunft der Anwohnerin – dieser Weg nicht, wie von der Stadtsprecherin in der NWZ geäußert, von Schulkindern genutzt wird? 4.) Welche Gründe bestehen neben der Wahrung der Einsehbarkeit und Nutzung von Wegen bei dem Freischneiden der Hecken? 5.) Wäre es dem Nettoregiebetrieb möglich, bei besagter Heckenart auf Wunsch der AnwohnerInnen oder im Allgemeinen nur die hinderlichen Ranken zu entfernen und einen vollkommenen Rückschnitt nicht jedes Jahr durchzuführen? 6.) Die Eigeninitiative einiger Anwohner bei der Pflege des angrenzenden städtischen Grüns wird dadurch verhindert, dass sie, z.B. in besagtem Fall, nicht wissen, wo sie kostenfrei und unkompliziert Verschnittmaterial entsorgen können. Sieht das Umweltamt eine Möglichkeit, die BürgerInnen dabei zu unterstützen, z.B. mit der Bereitstellung von Behältnissen nach Absprache? Ich bitte um Beachtung der im Anhang der e-Mail befindlichen Bilder. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Das von der Verwaltung am 14. Juni im ASUK vorgelegte Aktionsprogramm zur Bewerbung für den EEA (European Energy Award) wird vom ASUK befürwortet und für die nächste Ratssitzung als Beschlussvorlage verabschiedet. Dazu werden die organisatorischen und finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt. Begründung: • Es ist an der Zeit, dass die Stadt Oldenburg in Sachen CO2-Reduzierung Zeichen setzt und im Bereich Energieeinsparung als Kommune den Bürger/innen mit positivem Beispiel vorangeht. • Die bisherigen intensiven Vorarbeiten  der Verwaltung würden nicht ausreichend als Handlungsrahmen genutzt, um Oldenburg in diesem europäischen Wettbewerb gebührend einzubringen. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Strombezug der Stadt Oldenburg erfolgt in Zukunft ausschließlich durch erneuerbare Energiequellen. Der Stromliefervertrag mit der EWE läuft zum Jahresende 2007 aus und die Verwaltung muss den Strombezug neu ausschreiben. Diese Ausschreibung soll beinhalten, dass der zukünftige Strombezug der Stadt aus erneuerbaren Energiequellen zu erfolgen hat. Das gleiche ist anzustreben für das Klinikum, Abfallwirtschaftsbetrieb und Olantis. Begründung: In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Haushalts- und Finanzausschuss bezüglich der möglichen Mehrkosten bei einem Bezug von EWE-Naturwattstrom werden diese auf ca. 30.000 €/Jahr berechnet. Da der Stromvertrag mit der EWE fristgerecht zum 31.12. gekündigt wurde, ist Spielraum für neue Verhandlungen gegeben. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 23.08.2007 Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände auf die Tagesordnung. Die in Erwägung gezogene Umgestaltung des Fliegerhorstgeländes beinhaltete die Überlegung, eine Tangente zwischen der Ammerländer Heerstraße und dem ehemaligen Fliegerhorst zu bauen. Seitens der Verwaltung wurden zwei Möglichkeiten angedacht. In Anbetracht dieser Überlegungen wird die Verwaltung gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen: 1.) Wann ist frühestens mit einem möglichen Baubeginn zu rechnen? 2.) Welche Biotoptypen und wie viele wäre bei den beiden Planungen von Baumaßnahmen betroffenen? 3.) Welche Tier- und Pflanzenarten sind in dem betroffenen Gelände hauptsächlich vertreten, welche gelten als schützenswert oder sind gar unter Schutz zu stellen? 4.) Müssten Flächen, die bereits zur Kompensation dienen, bebaut oder durchschnitten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße auf die Tagesordnung. In Zusammenhang mit der bereits in der NWZ erwähnten Erwägung des Baus eines Parkhauses in der Amalienstraße und den in selbiger Zeitung geäußerten Sorgen betroffener Bürger bitten wir die Verwaltung, dem Ausschuss Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Emissionskataster existiert und ob dieses Grundlage der Planung sein wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses auf die Tagesordnung. Zu einer Klimapolitik, die dem Klimawandel entgegenwirken möchte, gehört nicht nur der Umstieg auf eine Kohlenstoffdioxid freie, auf regenerativen Energieträgern basierende Stromerzeugung, sondern auch die Reduzierung des bisherigen Stromverbrauches. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich zu beantworten: 1)  Welche Notwendigkeit bestand, den bisher verwendeten Aufsteller mittels eines elektrischen Strom beziehenden Flachbildschirmes zu ersetzen? 2)  Welche Vorteile erhofft man sich seitens der Verwaltung? 3) Inwieweit wiegen diese Vorteile die Anschaffungs-, Installations- und Betriebkosten auf? 4) Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungs- und Installationskosten des Flachbildschirmes? 5) Welche jährlichen Kosten wird der Betrieb des Gerätes gemessen an seinem Stromumsatz erzeugen? 6) Auf wessen Veranlassung hin wurde dieser Monitor installiert? 7) Gibt es Regelungen des Denkmalschutzes für das Alte Rathaus, welche sind das und welche mussten in diesem Fall Beachtung finden? 8) Entspricht es dem ästhetischen Empfinden der Verwaltung, dass ein in den Boden verankerter, unscharf eingestellter Flachbildschirm inmitten eines, einen bestimmten Typus von historischen Flair versprühenden Eingangsbereichs Platz finden muss, wobei er permanent den Blick auf eine über einhundert Jahre alte Rathausuhr teilweise verdeckt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.06.2007 Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter der Haaren-Wasseracht als Referenten in den Ausschuss zu laden, der sich u.a. zum Rückhaltebecken Petersfehn und zu den getätigten und zukünftigen Maßnahmen an der Haaren äußert – insbesondere auch mit Blick auf die einsetzende Klimaveränderung. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.05.2007 Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award – auf die Tagesordnung. Wie in der Ausschusssitzung vom 08.02.07 den Anwesenden mitgeteilt wurde, müsste zum Beantragen der ersten Zertifizierung (Award in Silber) am Ende dieses Jahres ein entwickeltes und beschlossenes kommunalpolitisches Arbeitsprogramm vorliegen. Der Verwaltungsvorschlag solle dem Ausschuss in diesem Quartal vorlegt werden. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit die Bestandaufnahme und die Zusammenstellung geplanter Maßnahmen abgeschlossen sind und in welchem Stadium der Entwicklung sich das Arbeitsprogramm befindet. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.05.2007 Erweitungsbau am Eversten Holz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, aufgrund telefonischer Anfragen von besorgten Bürgern aus Eversten fragen wir an: 1. Gibt es erkennbare Absichten der EWE-Hauptverwaltung für eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet am Rand des Waldes? 2. Gibt es seitens der EWE eine Bauvoranfrage hinsichtlich einer Erweiterung der Hauptverwaltung? 3. Falls nicht, wie würde die Stadtverwaltung eine solche Anfrage beantworten? Wir würden uns freuen, wenn wir in Kürze der Öffentlichkeit mitteilen könnte, dass das Eversten Holz in Gänze geschützt bleibt und dass die Stadtverwaltung hinter diesem Schutz ohne Abstriche steht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 14.05.2007 Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 auf die Tagesordnung. Schon mehrfach wurden wir in der Vergangenheit auf die mangelnde Gebäudeisolierung des Hauses angesprochen. Bei einem Besuch am Donnerstag, den 10. Mai mussten wir uns davon überzeugen, dass im Flur der Räume des Hauses  die Heizung an war (Außentemperatur ca. 20 Grad Celsius!) und dass die Heizkörper auch keine Ventileinstellungen zum Abdrehen zu ließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren; wie viel Energieverbrauch dabei für die Räume des Stadtjugendringes anfiel und wie viel für die übrigen Nutzer des Gebäudes. Wie hoch sind die dabei für die Stadt in den letzten 3 Jahren entstandenen Energiekosten? Angesichts der Beteiligung der Stadt am EEA (European Energy Award) Wettbewerb fragen wir nach dem Zeitpunkt der Energiesanierung für dieses Gebäude? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.04.2007 Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben – auf die Tagesordnung. Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist die besagte Untersuchung notwendig, um einen objektiven Blick auf die in der letzten Sitzung geltend gemachten Vorzüge des so genannten Oldenburger Grabenstein zu gewinnen. Wir bitten daher die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit eine kostengünstige faunistische Untersuchung – nach der erfolgten floristischen – ermöglicht werden könnte. Sieht die Verwaltung hierbei die Möglichkeit, mit dem Institut für Biologie und Umwelt-wissenschaften der Universität zusammenzuarbeiten? Könnte mit Hilfe eines Dozenten diese Untersuchung innerhalb eines Projektes durchgeführt werden, an dem die Studierenden in erhöhtem Maße beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2007 Luftreinhalte- und Aktionspläne   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Luftreinhalte- und Aktionspläne – auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu informieren, wie nach dem Beschluss der Landesregierung im März, diese Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, sich dies für die Stadt Oldenburg auswirken wird. Wir bitten insbesondere um Informationen darüber, welche Messstationen geplant sind und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung zur Verringerung der Luftschadstoffe ergreifen will. Darüber hinaus bitten wir um Informationen, ob und in welcher Höhe sich diese Entscheidung der Landesregierung finanziell auf die Stadt auswirken wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 13.02.2007 Schlossgarten Hier: A n f r a g e Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schlossgarten – auf die Tagesordnung. Wie beurteilt die Stadt Oldenburg die jüngste Entwicklung, wonach die Leitung des Schlossgartens, ein Jahr vor dem 200jährigen Bestehen, möglicherweise erneut in andere Hände übergehen soll? Ist die Stadt Oldenburg über diesen Vorgang informiert worden? In welcher Weise bringt sich die Stadt Oldenburg in Erhaltung und Fortentwicklung des denkmalgeschützten Schlossgartens ein, und wie gedenkt sie, Einfluss zu nehmen auf eine Eindämmung und Abstellung des in den warmen Monaten zunehmenden Vandalismus, der Vermüllung und der Gefährdung Dritter durch ordnungswidrig im Schlossgarten Radelnde? Welche Vorstellungen und Leitlinien hat die Stadt Oldenburg zu künftigen kommerziellen Nutzungen im Schlossgarten, insbesondere zu Events, Kultursommer und der möglicherweise angedachten Nutzung eines Gebäudes für einen Cafébetrieb? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 13.12.2006 Amphibienschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, die Verwaltung wird gebeten, Auskunft zu nachstehenden Fragen zu erteilen: • Warum wurden die in der Vorlage 06/0661 für den Oktober angekündigten Maßnahmen in Bezug auf den Amphibienschutz noch nicht umgesetzt? • Welches weitere Vorgehen verfolgt die Verwaltung, um die von ihr selbst aufgeführten Schutzmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen? Anmerkung: Aufgrund der Notwendigkeit des Bestehens dieser Schutzmaßnahmen vor dem Eintreten der nächsten Wanderungsphase der Amphibien und aufgrund der Zeit, die ein Gewässer braucht, um die nötige Bedingungen für ein artgerechtes Leben zu erfüllen, besteht aus unserer Sicht hier Dringlichkeit. Deshalb bitten wir die Verwaltung zu diesem Punkt auf der morgigen Sitzung mündlich Stellung zu beziehen, wenn ihr dieses möglich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.11.2006 Lärmschutz an der A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmschutz an der A 28 auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird aktiv darauf hinwirken, dass bei der anstehenden Ausschreibung und Vergabe der Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Autobahndreieck West bis Autobahnkreuz Oldenburg Ost • der stark lärmmindernde doppellagige, offenporige Asphalt, der sog. Flüsterasphalt, anstelle des vorgesehenen, kaum lärmmindernden Splitt-Mastix-Asphalts verwendet wird, • in den Abschnitten Osternburg bis Kreuz Ost und Hundsmühler Straße bis Cloppenburger Straße Lärmschutzwände in angemessener Höhe (mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt) errichtet werden, • die vorhandenen Lärmschutzwände im Bereich Dreieck West bis Osternburg auf eine angemessene Höhe erhöht werden (auf mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt), • auch an den Autobahnauffahrten und -abfahrten Lärmschutzwände errichtet werden. Hierzu erfolgt kurzfristig eine Ansprache der zuständigen Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg, niedersächsisches Verkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) sowie der Politik auf Landes- und Bundesebene. Begründung: Im Interesse von 20.000 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oldenburg, die laut Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg von 2001 im Einflussbereich der Autobahn leben und erheblich vom Lärm betroffen sind, aber auch im Interesse der Stadt, die für die Wohnqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Sorge trägt, muss ein besserer Lärmschutz an der Autobahn erreicht werden. Aus diesen Gründen ist die nur noch kurzfristig bestehende Chance zu ergreifen, auf die Ausführung der Sanierung der südlichen Fahrbahn im Sinne eines optimalen Lärmschutzes Einfluss zu nehmen. Anstehende Ausschreibung und Vergabe Es ist vorgesehen, Ende Dezember 2006 die Ausschreibung für die Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Dreieck West bis Kreuz Ost zu veröffentlichen und im Januar oder Februar den Auftrag zu vergeben. Die Ausschreibung wird auf der Verwendung von Splitt-Mastix-Asphalt basieren, wie er auch auf der Nordseite der A 28 (2006) und auf der A 293 (2005) eingebaut wurde. Entsprechend muss kurzfristig darauf hingewirkt werden, dass in der Ausschreibung die o. g. Aspekte des Lärmschutzes (Verwendung von Flüsterasphalt, neue bzw. erhöhte Lärmschutzwände) in die Ausschreibung aufgenommen werden. Dabei ist zu bedenken, dass nach der Sanierung die Situation für die nächsten 20-30 Jahre festgeschrieben ist; wobei weiterhin von stetig steigendem Verkehrsaufkommen – vor allem auch beim LKW-Verkehr – ausgegangen werden muss.  Rechtsanspruch auf erhöhten Lärmschutz im Autobahn-Abschnitt Bahnhofsallee bis Kreuz Ost Nach intensiver Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt ist die Initiative gegen Autobahnlärm zu der Überzeugung gelangt, dass im Abschnitt Bahnhofsallee bis BAB Kreuz Ost ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. VO des BImSchG) vorliegt. Demnach gelten hier Lärmgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. In der Realität bestehen Lärmwerte von mehr als 68 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts in einer Entfernung von 100 m vom Immissionsort (Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg 2001). Vor diesem Hintergrund hat die Initiative im Juni 2004 Klage gegen den 2. Planfeststellungsergänzungsbeschluss vom April 2004 erhoben. In dieser Klage wird Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand auch auf der südlichen Fahrbahn sowie der Einsatz von Flüsterasphalt gefordert. Die Behandlung der Klage durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg steht noch aus. Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. So könnte es sein – falls die Klage zugunsten der Initiative entschieden wird -, dass die in 2007 laufende Sanierung ohne Ausführung der dann den Anliegern rechtlich zustehenden Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen sein wird. Finanzierung des Lärmschutzes Die Verwendung von Flüsterasphalt auf Dammlagen (östlicher Bereich der Sanierungsstrecke) liegt lediglich um 8 Euro über den Kosten von Splitt-Mastix-Asphalt, was bei Gesamtkosten der Sanierung in Höhe von 18 Millionen Euro unerheblich wäre.  Im Jahr 2007 stehen 50 Millionen Euro mehr im Verkehrsetat der Bundesregierung für den Lärmschutz an Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Die Stadt Oldenburg mit ihrer besonderen Situation von mitten durch das Stadtgebiet führenden Autobahnen mit einer starken Verkehrsbelastung von mehr als 70.000 Kfz pro Tag muss bei der Verwendung dieser Mittel bedacht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 25.10.2006 IKEA-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung konnte in der Oktober-Sitzung des ASU in manchen Punkten keine konkreten Auskünfte über die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen geben (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Ort des Ersatzgewässers für Amphibien etc.). Angesichts des straffen Zeitplans für den Bau müssen diese Informationen jetzt vorliegen. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 14.08.2006 Bornhorster Huntewiesen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bornhorster Huntewiesen – auf die Tagesordnung. Begründung: Auf der Sitzung des ASU am 8.6.2006 referierte Herr Martin Maier über den Zustand der Bornhorster Huntewiesen. Die Verwaltung sagte damals zu, sich bezüglich des vor Jahren abgebauten Pegelmesser zu informieren und nachzufragen, ob dieser wieder installiert werden könne. Außerdem forderte der Ausschuss die Verwaltung auf, Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Bereiches darzustellen und mit einer entsprechenden Vorlage im September erneut in den Ausschuss zu kommen. Nachdem aus für uns nicht nachvollziehbaren und willkürlich erscheinenden Gründen die September-Sitzung abgesagt wurde, fordern wir die Verwaltung auf, nun endlich auf der Oktober-Sitzung des ASU zu diesen Fragen Stellung zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 04.08.2006 Ikea-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ikea-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand bzw. die bereits durchgeführten und die noch erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Natur- und Umweltschutz zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.07.2006 Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes – auf die Tagesordnung. Wir bitten hierzu um die Beantwortung nachfolgender Fragen: • Welche Lücken gibt es noch beim gesamten Wegestern? • Woran liegt es, dass diese bisher nicht geschlossen werden konnten? Wir bitten ferner um Darstellung, welcher Zeitrahmen und welche finanziellen Mittel eingeplant sind, um den Wegestern zu vollenden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 20.07.2006 Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter des Regionalen Umweltbildungszentrums zur September-Sitzung einzuladen, möglicherweise die Sitzung auch im neuen Gebäude des RUZ stattfinden zu lassen, um allen Ratsfraktionen die Gelegenheit zu geben, die Arbeit des RUZ vor Ort kennen zu lernen. Begründung: – Erfolgt mündlich-. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 29.06.2006 Bürgerkraftwerk Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bürgerkraftwerk – auf die Tagesordnung. Es gibt in Oldenburg zwei Photovoltaik-Anlagen, die man als ‚Bürgerkraftwerke‘ bezeichnen kann (von Ingo Harms und Ubbo de Witt). Gibt es noch Überlegungen der Stadt, nach dem Vorbild anderer Städte Dächer öffentlicher Gebäude zur Verfügung zu stellen, damit dort Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, an denen sich Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst Solarstrom von ihren Dächern beziehen können, beteiligen können? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Kompensationsflächenkataster   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kompensationsflächenkataster – auf die Tagesordnung. Aus verschiedenen Gründen wurde in letzter Zeit mehrfach im Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung ein Kompensationsflächenkataster erstellt. Die Verwaltung wird gebeten, den Stand ihrer Bemühungen darzulegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Innerstädtische Brach- und Grünflächen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Innerstädtische Brach- und Grünflächen – auf die Tagesordnung. Es erscheint sinnvoll, statt wertvoller (im Sinne des Naturschutzes) Außenflächen zunächst einmal innerstädtische Flächen bzw. Brachen verdichtet zu bebauen. Es erscheint aus verschiedenen Gründen ebenfalls sinnvoll, innerstädtische Grünflächen nicht nur zu erhalten, sondern möglichst zu vergrößern, wozu eben diese Flächen bzw. Brachen auch dienen könnten. Das ist ein Zielkonflikt, der ein entsprechendes Konzept fordert. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Informationen zu liefern: • a. Welche Flächen (im Besitz der Stadt und in anderen Besitzverhältnissen) liegen brach? Um wie viel Hektar handelt es sich? Für welche Funktionen könnten die Flächen genutzt werden? • b. Gibt es ein Konzept der Verwaltung, wie mit den einander zum Teil widersprechenden Anforderungen (Grünfläche / Bebauung / Bolzplatz etc.) umgegangen werden soll? Wenn ja, möge die Verwaltung es vorstellen. Wenn nein, möge die Verwaltung vorstellen, wie sie in Zukunft vorgehen will. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Landschaftsrahmenplan Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan – auf die Tagesordnung. Es sollten dieses Jahr die ersten Daten erfasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Blockheizkraftwerk Huntebad Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Blockheizkraftwerk Huntebad – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.04.2006 Neubau von IKEA   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neubau von IKEA – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend und detailliert darzulegen, inwieweit Fragen des Naturschutzes und Umweltschutzes (inklusive Schutz von Wasser, Boden und Luft) durch den Neubau eines Gebäudes (inklusive Parkplatzanlagen und Straßenbauten für die Zu- und Abfahrt etc. pp.) von IKEA an der jetzt ausgesuchten Stelle berührt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 08.03.2006 „Holz statt Gas als Heizmaterial“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Holz statt Gas als Heizmaterial“ – auf die Tagesordnung. Steigende Gaspreise und die allgemeine Erhöhung der Energiekosten führen laut Mitteilungen der Verbraucherzentralen dazu, dass immer mehr Menschen Kaminöfen kaufen, um mit Holz zu heizen und somit ihre Heizkosten deutlich zu senken. Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, inwieweit sie sich auf den zunehmenden Holzbedarf zu Heizzwecken einstellen wird, welche Maßnahmen sie für geeignet hält und welche Probleme sie im Zusammenhang mit steigendem Bedarf sieht.


Antrag vom: 26.01.2006 Zu geringe personelle Ausstattung im RUZ Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – zu geringe personelle Ausstattung im RUZ – auf die Tagesordnung. Kinder und Jugendliche in Energie- und Umweltfragen auszubilden ist unstrittig von enormer Wichtigkeit. Auf diesem Gebiet hat das Regionale Umweltbildungszentrum eine wichtige Funktion. Nach dem Wegfall der BSHG-Regelung müssen aber im RUZ wegen zu geringer personeller Ausstattung viele Veranstaltungen ausfallen. Dies ist ein erheblicher Mangel, dem angesichts der Bedeutung der Frage dringend abgeholfen werden muss. Die Verwaltung wird um Darlegung des Sachverhaltes gebeten sowie um Vorschläge, dem personellen Engpass zu begegnen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand – auf die Tagesordnung. Das Projekt ‚abgedreht‘ zeigt seit Jahren erfolgreich, dass und wie Energie in öffentlichen Gebäuden eingespart werden kann. Im kommunalen Gebäudebestand gibt es bisher eine vergleichbare Maßnahme nur für die Stadtkasse und das Alte Rathaus. Eine Ausweitung auf den gesamten kommunalen Gebäudebestand ist unstrittig wünschenswert und alleine schon angesichts der immer neuen Gaspreiserhöhungen durch die EWE mehr als überfällig, wurde aber bisher von der Verwaltung mit dem Argument mangelnder Personalkapazität abgelehnt. Um dem abzuhelfen, wurde von der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in den letzten Haushaltverhandlungen die adäquate personelle Verstärkung der Energieleitstelle gefordert. Dies wurde von der SPD/FDP/BFO-Gruppe abgelehnt. Das ist insofern unverständlich, als der Kostenfaktor von ‚abgedreht‘ bei ca. 1:6 liegt, für jeden aufgewendeten Euro also 6 in die Stadtkasse fließen. Die Stadt spart also, wenn sie hier jemand einstellt. In der ASU-Sitzung Januar 2006 erklärte nun der zuständige Dezernent, dass man eine dem Projekt ‚abgedreht‘ entsprechende Maßnahme für den kommunalen Gebäudebestand mit den vorhandenen personellen Mitteln realisieren wolle. Was jahrelang nicht ging, soll also nun doch funktionieren. Wir bitten nun, das konkrete Konzept vorzulegen, wie Energiesparmaßnahmen für den gesamten kommunalen Gebäudebestand oder doch zumindest große Teile davon mit dem vorhandenen Personalbestand eingeführt, überwacht und evaluiert werden sollen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung – auf die Tagesordnung. In verschiedenen Städten (z.B. Damme) wurde bzw. wird die bestehende Straßenbeleuchtung großflächig auf Natriumdampfdrucklampen umgestellt. Im Vergleich zu den üblicherweise verwendeten Quecksilberdampflampen ergeben sich mehrere Vorteile wie geringerer Energieverbrauch und damit deutlich geringere Kosten, geringerer Wartungsaufwand und Entsorgungskosten der Leuchtkörper sowie größere Leuchtweite, besonders bei Nebel. Die Verwaltung wird um Darlegung gebeten, inwieweit diese Maßnahme im Bestand realisiert werden kann und welche konkreten Schritte dazu notwenig sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 24.11.2005 Aarhus-Konvention   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Aarhus-Konvention – auf die Tagesordnung. Nach dem vorgesehenen Modellkommunen-Gesetz soll u.a. die Beteiligung der Umweltverbände an in Natur und Landschaft eingreifenden Planungen erheblich eingeschränkt werden. Gleichzeitig gilt seit diesem Sommer die so genannte Aarhus-Konvention. Diese EU-Regelung weitet die Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich aus; auch in Niedersachsen gilt damit ein „europäisches Verbandsklagerecht“. – Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt darzustellen. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, für welche Genehmigungsverfahren die Aarhus-Konvention den Umweltverbänden ein Beteiligungs- und Klagerecht gewährt, auch wenn für diese Verfahren eine Verbandsbeteiligung nach dem Entwurf des Mo-dellkommunen-Gesetzes künftig nicht mehr vorgesehen ist. – Die Verwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung darzulegen, in welchem Maße gegenüber der heutigen Situation Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheiten eintreten, wenn die Verbände statt offiziell im Verfahren beteiligt zu werden, von den ihnen aus der Aarhus-Konvention bzw. der entsprechenden EU-Richtlinie zustehenden Rechten Gebrauch machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.11.2005 Biotope nach §28 NnatG   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Biotope nach §28 NnatG – auf die Tagesordnung. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welches Verfahren allgemein zur Aufhebung von §28 a, b- Biotopen einzuhalten ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, inwiefern dieses Verfahren bei der Beseitigung des Feuerlöschteiches bei famila eingehalten bzw. nicht eingehalten worden ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche Anforderungen Ersatzmaßnahmen etc. für ein §28-Biotop erfüllen müssen (örtlich, zeitlich, von der Lage her, finanziell usw.). – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Ersatzmaßnahme Feuerlöschteich hat. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 IKEA (nichtöffentlich)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA (nichtöffentlich) – auf die Tagesordnung. Für die Ansiedlung von IKEA stehen anscheinend nur noch zwei Standorte zur Verfügung.  Die Verwaltung wird um einen Bericht gebeten, inwieweit an diesen beiden Standorten durch die Ansieldung von IKEA Belange des Natur- Landschafts- und Umweltschutzes tangiert sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Modellkommune   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Modellkommune – auf die Tagesordnung. Auf Betreiben von OB Schütz nimmt die Stadt Oldenburg möglicherweise am Landesversuch ‚Modellkommunen‘ teil. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend darzulegen, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie für weitere Zuständigkeitsbereiche des ASU ergeben könnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel – auf die Tagesordnung. Hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel an der Burgstraße befindet sich ein Garten, der als schützenswert anzusehen ist. Angeblich ist dieser Garten den Ausschachtarbeiten zur Tiefgarage zum Opfer gefallen, ohne dass dies in irgendeinem Ausschuss auch nur berichtet wurde. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Baumfällung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung – auf die Tagesordnung. Gegen Ende August wurde ein Baum am Fuß der außer Betrieb gesetzten Fußgängerbrücke über den Bahnhof gefällt. In einem unserer Fraktion vorliegenden Brief wird vermutet, dass a) das THW den Baum gefällt hat sowie b) der Baum gefällt wurde, weil er die Observation der kurz darauf erfolgenden NPD-Veranstaltung behindert habe. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.06.2005 Amphibien-Population am Heidbrook   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Amphibien-Population am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Oldenburg setzt sich mit besonderem Nachdruck bei der Firma Bünting für den Erwerb der Pferde-Weide am Heidbrook als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Gewässers auf dem Famila – Gelände ein. 2. Die Stadt Oldenburg macht der Firma Bünting das schonende Abfangen der noch im Teich verbliebenen Fische und Amphibien zur Auflage sowie deren sofortige Umsetzung in ein geeignetes Gewässer. 3. Der Fortbestand der Leiteinrichtung (= „Wildschutzzaun“) am Heidbrook muss so lange gewährleistet sein, bis die Amphibien-Population am Heidbrook auf ein neues Laichgewässer (einschließlich Sommerlebensraum auf der Waldseite) geprägt ist und deshalb nicht mehr die Bünting-Fläche aufsuchen und die Straße am Heidbrook bei ihrer Wanderung überqueren muss. 4. Die Stadt Oldenburg informiert frühzeitig die Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ über anstehende Maßnahmen. Begründung und Erläuterung: 1. a)      Der von der Firma Bünting und von NWP (Planung) favorisierte Maisacker ist als landwirtschaftliche Fläche durch die im Boden angereicherten Dünge- und Spritzmittel für die Anlage eines Amphibien-Gewässer ungeeignet. Gerade diese Tiergruppe ist gegenüber Chemikalien besonders empfindlich. b)      Der Kauf der Pferde-Weide und die Anlage eines geeigneten Gewässers würden der Amphibien-Population am Heidbrook ein Fortbestehen in Zukunft ohne Konflikte mit dem Stra-ßenverkehr sichern. Der hohe (überwiegend ehrenamtliche) personelle Aufwand durch den Fangzaun wäre dann nicht mehr nötig. 2. Ohne diese Maßnahme wird die dortige Population so gut wie ausgelöscht. 3. Die jahrelangen Aktionen am Heidbrook wären umsonst gewesen, wenn der Zaun jetzt abgebaut und die überlebenden Amphibien ‚plattgefahren‘ würden. Diese Maßnahme nicht zu Ende führen, sondern jetzt kurzfristig ohne Erfolg abzubrechen, bedeutet auch eine Vergeudung von Steuergel-dern. 4. Nach Ansicht der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ wird sie nicht ausreichend informiert; andererseits wurde der Gruppe von der Stadt Oldenburg zugesichert, in die Planung einbezogen zu werden. Insbesondere stellt die Stadt fest, wann genau der „Famila-Teich“ zugeschüttet werden soll. Der Termin ist den Mitgliedern der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für den Termin der Umsetzung und die geplante Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 13.06.2005 Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Konzepte für eine dauerhafte Anlage von Stadtgärten bzw. Grünzonen an geeigneten Stellen in der Innenstadt zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzustellen. Begründung: Die Einrichtung der Sommer-Gärten in der City und die starke Besucherresonanz in den ersten Tagen zeigen deutlich, dass sich viele Menschen eine erhöhte Aufenthaltsqualität jenseits des reinen Konsums in der Innenstadt wünschen. Auch die Agenda Arbeitsgruppe „zukunftsfähige Innenstadt“ und der Stadtsoziologe Prof. Walter Siebel haben oftmals im Rahmen ihrer Arbeit darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur das Bewohnen in der Innenstadt wieder gefördert werden muss, sondern auch ein Bedürfnis nach attraktiven Ruhe-Zonen besteht. Dies könnte u.a. durch die dauerhafte Anlage von Stadtgärten und Grünzonen wie auch multifunktionalen Bereichen geschehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Dr. Jochen Pade Fraktionsvorsitzender i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 25.05.2005 Appell zur Sanierung der BAB A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Appell zur Sanierung der BAB A 28 – Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt möge folgenden Appell verabschieden. Appell des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt an Oberbürgermeister Schütz: Die Sanierung der BAB A 28 zwischen Dreieck Oldenburg West und Autobahnkreuz Ost wird vermutlich Anfang 2006 beginnen. Dabei ist die Verwendung von Split-Mastix-Asphalt vorgesehen. Würde man stattdessen offenporigen Asphalt auftragen, würde das zu einer erheblichen Lärmminderung führen und so den Lärmsschutz von über 20.000 Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessern. Die nächste Sanierung der Fahrbahndecke wird vermutlich frühestens in 15 Jahren durchgeführt. In dieser Situation fordert der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt Oberbürgermeister Schütz auf, sich an Bundesminister Stolpe zu wenden und darauf zu drängen, dass bei der anstehenden Sanierung offenporiger Asphalt verwendet wird, gegebenenfalls in Form einer Einzelfalllösung oder eines Modellversuches. Begründung: – Erfolgt mündlich – Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 04.05.2005 Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle) – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum o.g. Tagesordnungspunkt. Ferner soll der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt in die weiteren Beratungen und Planungen eingebunden werden.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion   – Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 28.04.2005 Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt – Beschlußvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt fordert den Bauausschuss und die Verwaltung auf, bei allen Vorhaben, die – Natur- und Umweltschutz – Landschaftsschutz – Oberflächenveränderungen von im Bebauungsplan der Landwirtschaft und Erholung gewidmeten Flächen oder für diese Zwecke zur Zeit genutzten Flächenbetreffen, den ASU vor einer Befassung des ABS anzuhören. Begründung: mündlich Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 02.03.2005 Luftschadstoffe   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Luftschadstoffe – auf die Tagesordnung. Ab 2005 bzw. 2010 gelten die strengeren Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie für Luftschadstoffe. Insbesondere gelten für Feinstaub (PM10) ab 1.1.2005 und für Stickstoffdioxid sowie Benzol ab 1.1.2010 schärfere Immissionsgrenzwerte. Im Vordergrund steht dabei der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. So sieht die Weltgesundheitsorganisation WHO Feinstäube als das größte Gesundheitsrisiko in der Atemluft. Je umfangreicher das Wissen über Luftverunreinigungswerte und –quellen ist, desto eher kann gegebenenfalls ein fundiertes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erstellt werde. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es aussagekräftige Daten bezüglich der Immissionswerte im Stadtgebiet, insbesondere für Feinstaub, Stickoxide und Benzol? 2. Gibt es mit Blick auf die o.a. verschärften EU-Regelungen Entwicklungsprognosen? 3. Welche generellen Aussagen lassen sich anhand des bereits vorhandenen, des aktuellen und des prognostizierten Datenmaterials bezüglich der Schadstoffbelastung im Stadtgebiet machen? 4. Welche Gebiete und Straßenabschnitte sind besonders stark durch Schadstoffe belastet? Welche Gründe sind dafür zu identifizieren? 5. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und ergriffen, um gegebenenfalls eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen? 6. Welches sind die konkreten inhaltlichen Planungen, um die von der EU-Luftqualitätsrichtlinie geforderten Immissionsgrenzwerte in der Stadt zu garantieren? 7. Welche Maßnahmen werden zur Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über diese Sachverhalte ergriffen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.02.2005 Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung veranlasst umgehend die Vergabe eines ornithologischen Fachgutachtens zur Erfassung der Brutvögel im Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen im Jahr 2005. Begründung: Das Naturschutzgebiet Bornhorster Wiesen ist wegen seiner herausragenden Bedeutung für zahlrei-che wichtige Brut- und Gastvogelarten als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Populationen der wertbestimmenden Vogelarten und zur sachgerechten, kurzfristigen Bearbeitung von Befreiungsanträgen ist eine detaillierte aktuelle Erfassung der Brutvogelvorkommen im Jahr 2005 unerlässlich. Für das Jahr 2004 hat die mittlerweile aufgelöste Bezirksregierung Weser-Ems ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege regelt, dass ab dem 1.1.2005 die Unteren Naturschutzbehörden für Befreiungen in Naturschutzgebieten (nach § 53 NNatG) sowie für Pflege und Entwicklungsplanung zuständig sind. Mithin muss die Stadt handeln. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 25.02.2004 Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan – Der Landschaftsrahmenplan beruht auf mittlerweile veralteten Daten von 1984. Eine Aktualisierung ist dringend notwendig und auch vom Nieders. Naturschutzgesetz vorgesehen. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.4.03 wurde die Verwaltung gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, die Kosten für eine Fortschreibung abzuschätzen und das weitere Vorgehen darzustellen. In ihrer Antwort vom 12.6.03 führte die Verwaltung im wesentlichen aus, dass die Kosten nicht benannt werden könnten. Angebote von externen Planungsbüros sollten eingeholt werden und dem Ausschuss nach der Sommerpause vorgestellt werden. Die Verwaltung wird gebeten, diese Informationen jetzt zu liefern. Ferner wird um konkret Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans gebeten: – In welcher Höhe sollen Mittel für diese Aufgabe nach dem Vorschlag der Verwaltung in den nächsten Haushalt eingestellt werden? – Wie viele Personen bzw. Arbeitsstunden werden benötigt? Welche Organisationseinheiten werden mit dieser Aufgabe betraut? – Wie sieht der konkrete Zeitfahrplan aus? Ähnliches gilt auch für den Landschaftsplan; die Verwaltung wird auch hier um entsprechenden Ausführungen gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 26.11.2003 Bleibelastung im Trinkwasser Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Bleibelastung im Trinkwasser – Die am 01.01.2003 in Kraft getretene EU-Trinkwasserverordnung verpflichtet nicht nur wie bisher die Wasserversorgungsunternehmen, die Trinkwasserqualität bis zur Wasseruhr der Übergabestelle sicherzustellen, sondern auch die Hausbesitzer, die Trinkwasserqualität bis zu den einzelnen Wasserentnahmestellen zu garantieren. Die Trinkwasserverordnung sowie die EU-Trinkwasserrichtlinie geben vor, dass ab dem Jahr 2013 ein Bleigrenzwert im Trinkwasser von 10 µg pro Liter an der Verbrauchsstelle einzuhalten ist. Hinsichtlich seiner Langzeittoxizität auf das menschliche Gehirn ist Blei besonders gefürchtet. Nach Schätzungen auch aus einzelnen niedersächsischen Kommunen ist anzunehmen, dass etwa 10 % aller Haushalte – mit regionalem Unterschied – ihr Trinkwasser noch aus Hausinstallationen mit Bleirohren beziehen, aus denen Blei in das Trinkwasser abgegeben werden kann. Nach EU-Recht sowie nach nationalem Recht muss bis zum Jahr 2013 Vorsorge getroffen werden, dass die dann geltenden Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die niedersächsischen Kommunen sind in der Verantwortung, dies umzusetzen und müssen hierzu genaue Informationen über belastete Bausubstanz sammeln sowie im Einzelfall Beprobungen des Trinkwassers vornehmen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ist Aufgabe des Eigentümers eines betroffenen Gebäudes. Diese haben auch die notwendige Sanierung der Hausinstallationen durchzuführen. Die unteren Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parameter auch an den Wasserentnahmestellen zu überprü-fen. Dieses voraus geschickt bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: – In wie vielen privaten Gebäuden in der Stadt / im Kreisgebiet befinden sich noch Trinkwasserrohre aus Blei (Einschätzungen unter Hinzuziehung vorhandener Bauunterlagen / Datensammlung)? – Wie gedenkt die Verwaltung die Besitzer dieser Gebäude über die Bleibelastungsproblematik und daraus resultierende eventuelle Sanierungsnotwendigkeit zu informieren? – Wie ist die Situation in kommunalen Gebäuden (alte Schulen, Verwaltungsgebäude, kommunaler Wohnungsbestand, u.a.m.) hinsichtlich dortiger Blei-Rohrleitungen? – Wie schätzt die Verwaltung den Umfang des Sanierungsbedarfs bei den im Besitz der Kom-mune/n befindlichen Gebäuden ein? – Welche Vorkehrungen hinsichtlich zu erwartender Grenzwertermittlungen im Trinkwasser gedenkt die Verwaltung im dafür zuständigen Gesundheitsamt vorzunehmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz – Nach den Plänen der Landesregierung sollen offensichtlich die Bezirksregierungen Aufgaben im Bereich Natur- / Umweltschutz an die Kommunen abgeben. Die Verwaltung wird gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Fragen, um welche Aufgaben es sich handelt, welchen Personalbedarf sie erfordern und wie die Verwaltung sich vorstellt, angesichts der jetzt schon zu geringen Personalausstattung diese hinzukommenden Aufgaben zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten – Die Verwaltung wird gebeten, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten darzustellen und zu beurteilen.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschag: Der Umweltausschuss spricht sich dafür aus, dass auch nach einer eventuell erfolgenden Umgestaltung der Dezernate der Umweltausschuss in seiner jetzigen Form und Aufgabe erhalten bleibt (z.B. Beteiligung beratende Mitglieder). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, a) über die bisherigen Untersuchungen und deren Ergebnisse bezüglich der Bodenbela-stung zu berichten, b) darüber zu berichten, welche Maßnahmen zur Sicherung bzw. Sanierung im Zuge der Baumaßnahmen erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.12.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Gabriele Röhr einzuladen. Frau Röhr sollte zu diesem TOP ein Rederecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen – Nach neueren EG-Verordnungen sollen ökologische Kriterien bei Ausschreibungen beachtet werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand vorzutragen und darzulegen, welche Konsequenzen sich daraus beim Bau von größeren Projekten (z.B. Schwimmbad) ergeben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See – Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand der Maßnahmen, die zur Rettung des kleinen Bornhorster Sees eingeleitet wurden, sowie das nächste Vorgehen und die weiteren Perspektiven zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 09.07.2002 Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg – Die Verwaltung wird gebeten, über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach §28 a und §28b NNatG in der Stadt Oldenburg für die letzten Jahre (mindestens 2000-2002) zu berichten. Falls sich die Anzahl / Qualität der Biotope verringert haben sollte, soll dargelegt werden, a) welche Ursachen dafür ausgemacht oder vermutet werden können, b) mit welchen Maßnahmen man dieser Entwicklung entgegensteuern kann. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 11.06.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erstellt umgehend (Zeithorizont 3 Monate) Szenarien, wie das Amphibienlaichgebiet am Heidbrook möglichst weitgehend zu retten ist. Begründung: Die vor kurzem gebaute Straße ‚Am Heidbrook‘ zerschneidet ein wichtiges Amphibienbiotop. Insbe-sondere sind die südlich der Straße gelegenen Laichgebiete in den letzten Jahren immer mehr redu-ziert worden (z.B. durch Anlage eines Park-and-Ride-Parkplatzes, Entwässerung auch durch den Straßenbau etc.). Offensichtlich soll demnächst an diesem Ort (Gewerbegebiet) ein Möbelmarkt ge-baut werden. Damit ist abzusehen, dass das Gebiet, das bis vor kurzem eines der bedeutenden Am-phibienlaichgewässer Oldenburgs beherbergte, bald total versiegelt und biologisch tot sein wird. Mög-liche Ausweich- und Schutzmaßnahmen könnten im waldähnlichen Gelände nördlich der Straße ‚Am Heidbrook‘ durchgeführt werden. Des weiteren wird der für demnächst geplante Aus- bzw. Weiterbau der Straße einen weiteren Amphibienwanderweg stören. Auch hier sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 05.04.2001 Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o.g. Ausschußsitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, in der Stadt Oldenburg (evtl. mit Fortsetzung in das Umland) Wegestrecken-Vorschläge zu unterbreiten, die insbesondere für Inline-Skater in den Abendstunden und/oder an den Wochenenden attraktiv sind. Dabei soll berücksichtigt werden, daß diese Wegstrecken mindestens 5 – 10 km betragen sollten bzw. bei einem Rundkurs mindestens 5 km. Darüber hinaus sollte es sich um Strecken handeln, die auto-frei sind bzw. auf denen Inline-Skatern Vorrang gegeben werden könnte (evtl. zeitlich begrenzt). Begründung: Inline-Skaten erfreut sich auch in Oldenburg wachsender Beliebtheit und ist gesund und umwelt- und familienfreundlich. Es ist ferner nicht nur als Freizeitmittel, sondern auch als Verkehrsmittel geeignet. Insbesondere als sinnvolles Freizeitmittel empfiehlt sich daher für das Oberzentrum Oldenburg ein Wegenetzangebot, auf dem das Inline-Skaten z.B. zeitlich begrenzt auf einem bestimmten (Rund)-Kurs auf der Straße freigegeben werden sollte. Dabei wäre das Kriterium einer landschaftlich reizvollen Umgebung begrüßenswert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i.A. – K u l i s c h –