Antrag vom 26.01.2023
Zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Bahnrollklappbrücke– Weg an Westseite der Brücke“
für den öffentlichen und nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Wir bitten um schriftliche Beantwortungen nachstehender Fragen.
1. Welche konkreten Planungen verfolgt die Stadtverwaltung, um den Weg an der Westseite der Brücke als neue Verbindung für zu Fuß Gehende oder auch für Radfahrende realisieren zu können?
2. Welche Gespräche wurden bisher mit der Bahn geführt?
3. Welche Hindernisse sind bisher seitens der Bahn benannt worden?
4. Welche Kosten in welcher Höhe entstünden für die Realisierung dieser neuen Querung, bei der es um eine Reaktivierung einer alten innenstadtnahen Verbindung geht?
5. Gibt es verbindliche Zusagen von Dritten für eine finanzielle Unterstützung einer derartigen neuen Verbindung? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?
Begründung:
Die Möglichkeit, die Bahnbrücke östlich der Eisenbahnschienen auf der Bahnbrücke zu nutzen, erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit und fördert umweltfreundliche Mobilität. Starke Frequenz wird festgestellt und viele Menschen bspw. aus Osternburg und den südlichen Stadtteilen, aber auch aus anliegenden Kreisgemeinden, entscheiden sich für diese Verbindung, wenn sie mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind.
Die Forderung nach Öffnung der zweiten Überwegungsmöglichkeit westseits wird seit einigen Jahren verstärkt vernommen, zumal mit dem neuen Quartier Stadthafen-Süd neue Bewohner:innen dazu kämen, die von dem zusätzlichen Angebot profitieren würden. Außerdem wäre die neue Überwegung eine Attraktivierung des Hafengebietes insgesamt. Ein Rundgang zum Spazieren würde neu geschaffen werden. Es darf jetzt keine Zeit mehr verloren gehen, offene Fragen zu klären und Vorschläge auf den Tisch zu bringen.
Antrag vom 26.01.2023
Zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Protected Bike Lane Nadorster Straße – Abschnitt bis Bürgereschstraße“
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um eine ausführliche Darstellung der Gründe, weshalb der ursprünglich geplante Abschnitt der Protected Bike Lane an der Nadorster Straße bis zur Bürgereschstraße aus Sicht der Verwaltung „nur mit umfassenden Umbauten realisierbar“ wäre. Wir bitten um Auflistung dieser Umbauten und ihrer Kosten sowie der Gesamtkosten, wenn die Protected Bike Lane um diesen Abschnitt verlängert werden würde. Zudem bitten wir um Beantwortung, ob bei nachträglicher Durchführung des zweiten Abschnittes Zusatzkosten entstünden, im Vergleich zu einer Umsetzung der gesamten Länge in einem Durchgang.
Begründung:
Die ursprüngliche Idee der Verwaltung sah eine Protected Bike Lane bis zur Bürgereschstraße vor. Diese wurde dann eingekürzt auf den Abschnitt bis zur Kriegerstraße. Auf unsere Fragen hin hat die Verwaltung eine erneute Prüfung zugesagt, wie die Bike Lane im Bereich der Bushaltestelle kurzzeitig zurück auf die Nebenanlage geführt werden kann. Wir bitten um Mitteilung dieses Prüfergebnisses.
Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 26.9.2022
Fahrradabstellanlagen Hauptbahnhof
Wir bitten um Darstellung der derzeitigen Kapazitäten, aktuellen Pläne und darüberhinausgehenden möglichen Erweiterungen.
Begründung:
Der Hauptbahnhof ist der vielleicht wichtigste Start- und Zielpunkt von Fahrradverkehr in Oldenburg. Entsprechend hoch ist der Bedarf an festen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, die bestehenden Anlagen sind trotz mehrfacher Erweiterungen meistens aus- oder überlastet. Wie mehrfach von der Verwaltung berichtet steht die Sanierung der Fahrradstationen an der Nord- und Südseite an. Für den Sanierungszeitraum werden zusätzliche Anlagen benötigt. Zudem steht die große frei zugängliche Abstellanlage auf der Nordseite nur temporär zur Verfügung, da die EWE den Platz zum Bauen nutzen will. Im Sinne der Verkehrswende brauchen wir eine klare Perspektive für ausreichend viele, sichere, feste Abstellanlagen am Hauptbahnhof.
f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. T. Harms, C. Küpker, M. Niederstein, M. Wenzel gez. R. Meerbothe, V. Finke, G. Eilers-Dörfler
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD, FDP/Volt vom 2.9.2022
Umkehr der Einbahnstraßenregelung Herbartstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umkehr der Einbahnstraßenregelung der Herbartstraße und die Verlängerung der Fahrradstraße Haarenufer um das Stück Herbartstraße vom Haarenufer bis zur Ofener Straße im Sinne der Sicherheit tausender Radfahrender auf Umsetzbarkeit und Auswirkungen zu prüfen. So kann der Verkehr auf der Herbartstraße künftig von der Hindenburgstraße in Richtung Ofener Straße geführt und im Kreuzungsbereich der Straße Haarenufer die Vorfahrt gegenüber der Fahrradstraße beachtet werden. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Varianten der Kfz-Führung und dessen Vor- und Nachteile zu prüfen (zum Beispiel: Sackgasse bis Haarenufer, Führung über die Fahrradstraße Haarenufer bis Lindenallee oder Führung über Herbartstraße zur Kreuzung Ofener Straße, evtl. weitere Einbahnstraßen Cäcilienstraße und Bismarckstraße, ggf. Parkplätze reduzieren etc.).
Begründung:
Mindestens zweimal täglich direkt vor Schulbeginn und nach Schulende wird dieser Kreuzungsbereich von hunderten SchülerInnen befahren, die gleichzeitig mit dem Kfz-Verkehr und FußgängerInnen diese Kreuzung nutzen. Hier kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Es besteht eine offenkundige Gefahrenstelle für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden.
Auf Anfrage von GRÜNE und SPD im März 2022, ob diese gefährliche Situation im Sinne der Sicherheit der Radfahrenden geändert werden könnte, schreibt die Verwaltung, dass im Februar 2022 die Verkehrsbehörde zusammen mit der Polizei übereinstimmend festgestellt haben, „dass eine Änderung der Vorfahrt für Fahrzeuge aus Richtung Peterstraße / Ofener Straße zu sicherheitsrelevanten Verkehrsproblemen [für den Kfz-Verkehr] führen kann“, da „verkehrsgefährdende Rückstaus sowohl auf der Ofener Straße als auch in der Petersstraße zu befürchten“ sind.
„In Abwägung der Vor- und Nachteile für die verschiedenen Nutzer wiegen die Verkehrsprobleme […] schwerer als die Vorteile, die sich daraus für den Radverkehr ergeben würden. Auch andere Alternativen seien nicht zu erkennen“.
Nach Aussagen der Verkehrsbehörde und der Polizei Oldenburgs wiegen die künftigen Verkehrsprobleme bei einer möglichen Vorfahrtsänderung für den Kfz-Verkehr schwerer als die aktuellen Verkehrsprobleme von täglich tausenden Radfahrenden.
Aus Sicht der Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD sowie der Gruppe FDP/Volt sollte die Sicherheit unserer Kinder einen höheren Stellenwert genießen als möglicherweise auftretende Verkehrsprobleme für den Kfz-Verkehr.
Aus diesem Grund und zur Vermeidung von befürchteten Rückstaus in den Kreuzungsbereich der Ofener Straße soll die Verwaltung die Umkehr der Einbahnstraßenregelung zusammen mit einer Verlängerung der Fahrradstraße Haarenufer um das Stück Herbartstraße (von Haarenufer bis zur Ofener Straße) prüfen und Vorschläge der Kfz-Führung erarbeiten. Diese Prüfung soll zudem im Teilkonzept Wallring des RMV 2030 berücksichtig werden, um im Rahmen einer Verkehrssimulation die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse zu beurteilen.
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein, Tim Harms und Claudia Küpker
f.d. Ratsfraktion SPD
gez. Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler
f.d. Gruppe FDP / Volt
gez. Jens Lükermann
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 22.8.2022
Aktionsplan gegen Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung durch Autoposer
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die typischen Raser- und Poserstrecken in der Stadt, unter Mitwirkung der Bevölkerung, zu identifizieren. Aufgrund der ermittelten Daten soll, gemeinsam mit der Polizei, ein Aktionsplan gegen die Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung entwickelt werden.
Als Beispiel könnte die Stadt Düsseldorf herangezogen werden. (Eine entsprechende Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf und der Polizei Düsseldorf ist zur Kenntnis als Anlage dem Antrag beigefügt.)
Begründung:
Die Raser und Autoposer stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine große Belästigung dar – und sind durch ihre oftmals zur Schau gestellte Rücksichtslosigkeit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Autoposer tun alles, um wahrgenommen zu werden. Noch mehr als das Tempo zählt für die Poser die Lautstärke ihrer Autos.
Lärm löst abhängig von der Tageszeit (Tag/Nacht) unterschiedliche Reaktionen aus. Im Allgemeinen sind bei Mittelungspegeln innerhalb von Wohnungen, die nachts unter 25 dB(A) und tags unter 35 dB(A) liegen, keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bedingungen werden bei gekippten Fenstern noch erreicht, wenn die Außenpegel nachts unter 40 dB(A) und tags unter 50 dB(A) liegen. Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 dB(A) außerhalb des Hauses zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Um die Gesundheit zu schützen, sollte ein Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden (Umwelt Bundesamt 04.04.2022). Autoposer verursachen Lärm von 100 dB und mehr.
Um dem Problem effektiv zu begegnen, wurde z.B. in Düsseldorf, durch die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Polizei ein Zwangsgeld für Wiederholungstäter in Höhe von 5.000 und 10.000 Euro beschlossen, da die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder (seit November 80 Euro) erkennbar nicht ausreichen, um einen Abschreckungseffekt zu erzeugen.
Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Valley Finke, Renke Meerbothe, gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, Germaid Eilers-Dörfler Claudia Küpker
Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Kommunikation
Pressedienst _______________________________________12. April 2022
Stadt und Polizei verstärken Maßnahmen gegen Autoposer
Wiederholungstätern drohen empfindliche Zwangsgelder bis zu 10.000 Euro
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und das Polizeipräsidium Düsseldorf weiten ihre gemeinsamen Maßnahmen gegen Autoposer aus, die mit hochmotorisierten Fahrzeugen für Belästigungen und Gefahr in der Innenstadt sorgen. In den vergangenen Jahren waren vermehrt Fahrer aufgefallen, die durch lautes Aufheulenlassen des Motors und schnelle Beschleunigungen auf sehr kurzen Fahrtstrecken versuchten, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
Um solche Autoposer wirksam abzuschrecken, reichten die bislang im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder (bis November 2021 zehn Euro, ab November 2021 80 Euro) erkennbar nicht aus, um einen Abschreckungseffekt zu erzeugen. Aus diesem Grund wurde in enger Zusammenarbeit mit der Polizei ein empfindliches Zwangsgeld für Wiederholungstäter beschlossen. Diese Zwangsgelder werden erstmals auffällig gewordenen Autoposern für den Wiederholungsfall angedroht – die Androhung ist drei Jahre nach Erstvergehen gültig. Der „Grundfall“ wird bei
Wiederholungstätern künftig mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro sanktioniert. Bei Gefährdung Dritter sind es sogar 10.000 Euro.
Diese empfindlichen Strafen sollen dazu beitragen, das Verhalten dieser Fahrer im Straßenverkehr nachhaltig zu ändern und sind in ihrer Höhe und Schärfe bislang einzigartig in NRW. „Die Autoposer stellen für unsere Bürgerinnen und Bürger eine große Belästigung dar – und sind durch ihre oftmals zur Schau gestellte Rücksichtslosigkeit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“, sagt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir als Stadt gemeinsam mit der Polizei gegen diese Szene vorgehen. Die neu eingeführten Zwangsgelder sind dabei hoffentlich ein wirksames und
Stadt und Polizei verstärken Maßnahmen gegen Autoposer abschreckendes Mittel, diesen Menschen zu zeigen, dass Düsseldorf nicht der richtige Ort für sie und ihre Autos ist.“
„Wir arbeiten sehr eng mit der Polizei zusammen, um unsere Straßen wieder sicherer und vor allem ruhiger zu machen“, sagt Dezernent Christian Zaum. „Wir hoffen, dass wir mit den intensiven Kontrollen und diesem in seiner Schärfe neuartigen Vorgehen, das in Nordrhein-Westfalen einzigartig ist, für ein Umdenken sorgen können.“ Jürgen Lankes, Leiter der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Düsseldorf, ergänzt: „Mit diesem neuen Instrument begegnen wir im Schulterschluss mit
der Stadt Düsseldorf konsequent Personen, die ihre eigenen Interessen über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stellen. Auch hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Gerade die unbelehrbaren Personen, die sich rücksichtslos verhalten, stehen in unserem Fokus. Damit machen wir gemeinsam klar: In Düsseldorf gibt es keinen Platz für Imponiergehabe zu Lasten der
Verkehrssicherheit, bei der die Gesundheit Unbeteiligter leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.“
Bislang wurden bereits gegen 15 auffällig gewordene Fahrzeugführer entsprechende Ordnungsverfügungen erlassen. Nach aktuellem Stand ist noch keiner dieser Autoposer rückfällig geworden.
Kontakt: Schahidi, André
presse@duesseldorf.de, Telefon +49.211.89-93131
Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 12.5.2022
Laut Bebauungsplan 667 ist zur Anbindung des Gebietes Neu Donnerschwee eine Radwegeverbindung mit Brücke über die Beverbäke vorgesehen, deren Planung noch nicht abgeschlossen ist. Zu der letzten Sachstandsanfrage zu dieser Maßnahme vom 28.06.2021 wurde im Protokoll des Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 zugesagt, die Planungen zum Brückenbau im September 2021 abzustimmen.
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstandes.
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Claudia Küpker, Tim Harms, Maik Niederstein, gez. Vally Finke, Renke Meerbothe,
Michael Wenzel Germaid Eilers-Dörfler
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.4.2022
Gemeinsamer Änderungsantrag zu TOP 5.2 „Temporäre autofreie Zone in den Sommermonaten ab 2023 in der Straße Schloßplatz“
Beschlussvorschlag:
- Die für 2022 in den Sommermonaten von Juni bis September geplante Aktion „Summer Street“ auf der Straße Schloßplatz, wie in der Sitzung des Rates am 28.03.2022 beschlossen (Vorlagennummer 22/0225), findet nicht statt. Die temporäre Aktion „Summer Street“ soll stattdessen für vier Monate im Sommer 2023 unter neuen Rahmenbedingungen stattfinden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene konzeptionelle Vorschläge zur temporären Umnutzung / Umgestaltung / Verkehrsberuhigung der Straße Schlossplatz (inkl. vorhandener Parkplätze) im Sinne einer „Summer Street Oldenburg“ im Jahr 2023 unter Einbeziehung der Ideen und Anregungen von Bürger- und Anlieger*innen zu erarbeiten und den beteiligten politischen Gremien bis zum Herbst zur Abstimmung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung durchzuführen und die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Begründung:
Unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorbereitungen, die eine temporäre Umgestaltung der Straße Schlossplatz mit sich bringen, ist festzustellen, dass der Zeitraum zur Realisierung zu knapp bemessen und deshalb eine Umsetzung der Aktion „Summer Street“ im ursprünglich angedachten Zeitraum nicht möglich ist.
Mit der temporären Umgestaltung sollen Maßnahmen erprobt werden, um die Verkehrssicherheit, die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität sowie die Wahrnehmbarkeit des attraktiven Gebäudeensembles zu erhöhen. Dabei sollen Gestaltungsideen der Anlieger*innen berücksichtigt werden.
Um ein abgerundetes Gesamtpaket zur Belebung der Innenstadt, des Schlossplatzes und insbesondere auch die aus unserer Sicht dazugehörige Straße „Schloßplatz“ entwickeln zu können, ist in diesem Zusammenhang vorzusehen, weitere Fachgremien, wie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, mit seinen Arbeitsgruppen, den Kulturausschuss und den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, bei der Vorbereitung der „Summer Street“ bei Bedarf mit einzubinden.
Gleichermaßen soll die Zwischenzeit genutzt werden, die bisher erfolgte Kommunikation mit den beteiligten Anlieger*innen zu intensivieren, um eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes „Summer Street“ zu gewährleisten.
Auf Basis eines Umsetzungskonzeptes sind Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 einzustellen, um die Durchführung der Maßnahme finanziell abzusichern.
für die SPD-Fraktion für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
gez. gez.
Vally Finke Michael Wenzel
Renke Meerbothe Tim Harms
Germaid Eilers-Dörfler Maik Niederstein und Claudia Küpker
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.4.2022
Verkehrssicherheit an der Straße “Am Strehl
Begründung:
In der vergangenen Sitzung des Verkehrsausschusses wurde über die Situation der Nebenanlagen und der Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden an der o. a. Straße beraten. Im Kern wurde durch die Verwaltungsvorlage zum damaligen Zeitpunkt deutlich, dass kein dringender Handlungsbedarf zu bestehen scheine und insbesondere die Ausschilderung eines Fahrrad-Überholverbotes nicht erforderlich scheine.
Am 06.04.2022 berichtet die NWZ von einem Zusammenstoß eines 88jährigen Radfahrers mit einem Bus der VWG, bei dem der Radfahrende schwer verletzt wurde.
Wir bitten um Darstellung des Unfallhergangs im VerkA und um Darstellung, ob die örtlichen bereits bemängelten Bedingungen den Unfallhergang begünstigten.
f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. Tim Harms, Claudia Küpker, Maik Niederstein gez. Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid
Michael Wenzel Eilers-Dörfler
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 14.3.2022
Weiterentwicklung Quellenweg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Quellenweg eine Fahrradstraße einzurichten und folgende verkehrliche und bauliche Maßnahmen umzusetzen:
– Der Quellenweg wird durch entsprechende Verkehrszeichen und Piktogramme als Fahrradstraße gekennzeichnet. Zuvor sollte eine neue Asphaltdecke aufgetragen, mindestens jedoch umfangreiche Ausbesserungen des Belags vorgenommen werden. Sollten Asphaltierungsmaßnahmen dazu führen, dass das Vorhaben im Jahre 2022 nicht umgesetzt werden kann, sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
– Der Verkehr im Quellenweg wird mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ auf Anliegerverkehre beschränkt.
– Für die Kreuzungen und Einmündung entlang des Quellenweges (Kleestraße und Haarenfeld) wird eine Vorfahrtregelung zugunsten des Quellenweges eingerichtet und die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden durch großflächige farbige Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet. Für die Kreuzung Quellenweg/Uhlhornsweg bleibt es bei der bestehenden Ampelregelung. Ob diese durch eine Vorfahrtregelung zugunsten des Quellenwegs ersetzt wird, soll nach einer Evaluierung entschieden werden.
– Die Abgrenzung zum Gehweg wird mit Straßenbegrenzungspfosten, wenn möglich, direkt auf dem Grenzstreifen versehen und der Gehweg wird durchgehend blau markiert.
– Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zwischen Hartenscher Damm und Kleestraße wird in diesem Bereich eine Einbahnregelung für den motorisierten Verkehr eingerichtet. Dabei gilt, dass Kraftfahrzeuge vom Hartenscher Damm in den Quellenweg stadteinwärts fahren können. Für Radfahrende gilt die Einbahnregelung nicht.
– Das Parken auf dem Quellenweg wird deutlich eingeschränkt. Es wird für den Verlauf der Fahrradstraße ein Halteverbot angeordnet. Um Besucher*innen, Pflegediensten, Handwerkern etc. das Parken zu ermöglichen, werden entlang des Quellenwegs an geeigneten Stellen Parkplätze ausgewiesen. Dabei muss durchgängig eine Fahrgassenbreite von 4 Metern gewährleistet sein.
– Die Einmündung in die Bloherfelder Straße ist durch eine Ampel oder eine Querungshilfe zu ergänzen, damit Radfahrer leichter auf den Radweg entlang der Bloherfelder Straße wechseln können. In diesem Bereich ist auf der Bloherfelder Straße Tempo 30 anzuordnen. Prioritär ist zu prüfen, ob die Anbindung des Quellenweges an die bestehende Fahrradstraße am Haarenufer über die Straße Unter den Linden erfolgen kann. In diesem Fall ist der ruhende Kfz-Verkehr in der Straße Unter den Linden neu zu organisieren und das heute noch zulässige Parken auf der Nordseite der Straße zu untersagen. Eine Verlegung der Ampelanlage auf direkter Höhe zur Lasiusstraße ist anzustreben.
– Die Fortführung der Fahrradstraße in Richtung Haarenufer und in Richtung Hartenscher Damm bis Küpkersweg ist bereits hier zu berücksichtigen.
Die Maßnahme „Fahrradstraße Quellenweg“ soll in diesem Jahr umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, umgehend Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme „Fahrradstraße Quellenweg“ zu beantragen.
Begründung:
Die verkehrliche Situation am Quellenweg ist als gefährlich einzuschätzen. Mit einer Umwidmung zur Fahrradstraße kann die Verkehrssicherheit erhöht und der Komfort für alle Nutzer*innen erhöht werden.
Die bereits veröffentlichten Planungsvarianten „Vollständige Variante“ und „Vorzugsvariante“ sind bei Politik und Anlieger*innen auf starke Vorbehalte hinsichtlich des Aufwands und der zeitlichen Perspektive gestoßen.
Aufgrund der verengten Fahrbahn unter Berücksichtigung des Baumerhalts ist im Abschnitt Kleestraße bis Hartenscher Damm eine Einbahnregelung notwendig. Die Fahrtrichtung stadteinwärts stellt dabei für die Anwohnenden die geringere Beeinträchtigung dar. Durch die Einbahnstraßenregelung und Nutzung des Quellenwegs „nur für Anlieger“ kommt es zu weniger Durchgangsverkehr, so dass nicht mit einer höheren Verkehrsbelastung der Kleestraße und Twiskenweg zu rechnen ist.
Die neue Fahrradstraße erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern schafft auch eine komfortable und schnellere Radverbindung, setzt Anreize zum Radfahren, leistet mithin einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz. Oldenburg ist eine fahrradfreundliche Kommune. Mit der einzurichtenden Fahrradstraße Quellenweg kann die bestehende Fahrradstraße am Haarenufer verlängert werden. Es entsteht eine Fahrradverbindung zwischen Innenstadt und Stadtwesten, die auch eine optimale Anbindung der Universität sicherstellt.
für die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die SPD-Ratsfraktion
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, gez. Paul Behrens, Vally Finke, Renke Meerbothe
Claudia Küpker Germaid Eilers-Dörfler
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.3.2022
Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zufußgehende auf der Straße – Damm
Die SPD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen bitten zur o.g. Sitzung um einen Bericht zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes für die Straße „Damm“, welches eine neue Aufteilung des Verkehrsaufkommens vorsieht, abzugeben.
Begründung:
In der Sitzung des VerkA am 19.08.2019 wurde beschlossen, dass die Verwaltung auf Grundlage der mit der Sperrung der Brücke einhergehenden veränderten Verkehrslenkung ein Konzept für die Straße „Damm“ entwickeln soll, welches eine neue Aufteilung des Verkehrsaufkommens vorsieht.
Hierbei sollte der Komfort und die Sicherheit der Radfahrenden und Zufußgehenden im Vordergrund stehen.
für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die SPD-Ratsfraktion
Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler
Claudia Küpker
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.3.2022
Temporäre autofreie Zone in den Sommermonaten
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in den Sommermonaten von Juni bis September, die Straße „Schloßplatz“ als temporäre autofreie Zone auszuweisen. Die Straße soll dann nur für Fußgänger*innen und Radfahrende zugänglich sein.
2. Der Parkplatz im Wendehammer, an der Zufahrt am Schloß, soll für Kunden- und Lieferver-kehre bestehen bleiben.
3. Die Zu- und Abfahrt zum und vom Parkplatz ist über die Zufahrt am Schloß (Parade-wall/Schloßwall) zu regeln.
4. Um die Nutzung der verbleibenden Parkplätze für die anliegenden Geschäfte sicherzustellen, soll das Dauerparken durch die Anordnung einer Höchstparkdauer verhindert werden.
Begründung:
Die sogenannten „Summer Streets“ stellen ein interessantes Konzept dar, Straßenzüge saisonal anders zu nutzen.
Immer mehr europäische und internationale Städte entwickeln Konzepte für lebenswerte Städte mit weniger Autoverkehr und mehr Platz für Menschen. Durch autofreie Sommermonate werden Straßen in Städten weltweit zu temporären Treffpunkten für Fußgänger*innen und Radfahrende umfunktioniert, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität an diesen Tagen für Anwohner*innen und Besucher*innen zu erhöhen und die Städte anders, befreit von Lärm und Abgasen zu erleben.
Beim Konzept der autofreien Sommerstraßen werden Straßen, die normalerweise für den Autoverkehr geöffnet sind über einen längeren saisonalen Zeitraum zu autofreien Gebieten erklärt und zu Fußgängerstraßen, zu Sommerplätzen mit Pflanzen, Möbeln und Kulturprogrammen oder zu Pop-Up-Parks mit Sitzgelegenheiten umfunktioniert. Das Konzept dient der Verkehrsberuhigung von Gebieten und soll zur sozialen Teilhabe der Bevölkerung führen. Während der temporären oder saisonalen Umnutzung dürfen motorisierte Fahrzeuge diese Strecken nicht oder nur sehr eingeschränkt befahren.
Die ersten Sommerstraßen gab es in Stockholm. Begonnen hatte alles 2015 mit zwei Straßenzügen mitten im Zentrum Stockholms, die man für den Autoverkehr gesperrt hatte. Statt dessen baute man Blumenkübel und Sitzmöbel auf. Die beiden Straßen wurden über den Sommer zu Begegnungsstätten – von Mai bis September. Was als Modellversuch begann, weitete sich schnell aus. Jedes Jahr kamen neue Straßen hinzu. 2021 soll deren Gesamtlänge schon fast drei Kilometer betragen. Die Bewohner*innen begannen schnell, ihre Straße anzunehmen. Selbst vom Handel kamen wenig Einwände, da die Umsätze, ersten Erkenntnissen zufolge, teils sogar zunahmen.
Swedenborg Summer Streets © The Stockholm Tourist
Die Straße Schloßplatz bietet sich an, da sich gerade hier die Nachteile des Autoverkehrs zeigen. Ständig aus- und einparkende Autos machen diese Straße für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich.
Für die Gewerbetreibenden kann eine Sommerstraße von Vorteil sein. Viele Oldenburger*innen meiden die Straße. Die Straße bietet für Fußgänger*innen keine Aufenthaltsqualität, sie wird dominiert vom Parkplatzsuchenden Autoverkehr.
Die Parkplatzfläche kann für die Außengastronomie, für Fahrradstellplätze, auch für Spiel- und Sitzmöglichkeiten und für Pop-up-Parks genutzt werden.
Weitere Spiel- u. Sitzmöglichkeiten könnten unter den Bäumen auf der angrenzenden Fläche auf dem Schloßplatz errichtet werden.
Es kann Raum für Kulturschaffende entstehen. Ziel soll sein, den Menschen die Möglichkeit zu geben, unverbindlich die Alternativen des städtischen Lebens, jenseits der autozentrierten Stadtplanung in Augenschein zu nehmen.
Folgende Aktivitäten und Maßnahmen könnten angeboten werden:
– Infopoints für Teilnehmer*innen und Interessierte
– Kultur und Kunst: Schach, Ausstellungen, offene Bühnen (Open Mic-Events), Straßen-Graffiti-Aktionen
– Streetfood oder ausgeweitete Außengastronomie für ansässige Restaurants
– Öffentliche Trinkwasserspender
– Sport, Erholung und körperliche Aktivitäten: Fahrradunterricht, Tanz, Yoga
– Möbel zum Verweilen und Bepflanzungen
Das temporäre autofreie Konzept lädt zu Begegnungen der Bürger*innen ein, macht alternative Nutzungsmöglichkeiten für die Straße erfahrbar und trägt damit auch zu einer Reflexion und Diskussion über die Bedeutung des öffentlichen Raums bei.
Der Kunden- aber auch insbesondere der Lieferverkehr für die ansässigen Geschäfte soll weiterhin ermöglicht werden. Deshalb regen wir zusätzlich an, den Parkplatz im Wendehammer (Zufahrt am Schloß) mit den im Beschlussvorschlag gemachten Vorgaben zugänglich zu lassen.
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die SPD-Ratsfraktion
Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid-Eilers-Dörfler
Claudia Küpker
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 3.3.2022
„Umsetzung der Fahrradstraßen-Achse: Fliegerhorst – Innenstadt“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das angehängte Konzept der Fahrradstraßen-Achse Fliegerhorst – Innenstadt (FAST FLIN) bis einschließlich Oktober 2022 umzusetzen und abzuschließen.
Begründung:
- Mit Vorstellung des Projektansatzes zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zwischen dem neuen Quartier Fliegerhorst und der Innenstadt im Dezember 2021 wurde die Verwaltung mit einer Prüfung und Umsetzungsplanung beauftragt. Im Nachgang haben Bürger der Stadt Oldenburg, die im ADFC, VCD und bei der Initiative Verkehrswandel Oldenburg engagiert sind, die Idee aufgegriffen, eine Arbeitsgruppe gegründet, Begehungen durchgeführt und ein leicht abgewandeltes Konzept der FAST FLIN erarbeitet. Dabei flossen Fachexpertisen aus der Verkehrsplanung, der Polizeiarbeit und dem Projektmanagement ein. Diese Art der (eigenverantwortlichen) Beteiligung ist einmalig in Oldenburg und könnte auf andere Stadtteile übertragen werden. Die Zielsetzung und die Standards waren klar definiert, nur die richtige Streckenführung noch nicht. Dies wurde durch die eigenständige Arbeitsgruppe aus ADFC, VCD und Verkehrswandel nachgeholt und optimiert, sodass eine sinnvolle Lösung erarbeitet wurde.
- Das vorliegende Konzept greift die Zielsetzungen bereits bestehender Mobilitätsstrategien der Stadt Oldenburg auf und setzt gleichzeitig die im Dezember benannten grundsätzlichen Standards hochwertiger Fahrradstraßen um. Kurz gesagt, sorgt die Umsetzung des Projektes für mehr Sicherheit und Komfort für die gesamte Bevölkerung, erhöht die Reisegeschwindigkeit der Radfahrenden, trägt zur Reduzierung von Treibhausgasen bei, ist kostengünstig und kurzfristig umsetzbar und zudem beispielgebend für ein stadtweites Netz aus Fahrradstraßenachsen bzw. Radvorrangrouten in Oldenburg.
- Die Umsetzung dieses Projektes kollidiert nicht mit der derzeitigen Erarbeitung des Rahmenplanes Mobilität und Verkehr 2030, bzw. dem Teilkonzept Radverkehr, da die Idee der Fahrradstraßen-Achse Fliegerhorst – Innenstadt bereits im Dezember 2021 dem zuständigen Planungsbüro gemeldet wurde und somit in das Konzept eingebunden werden kann.
- Diese Fahrradstraßen-Achse setzt mit den benannten Standards eine völlig neue Qualität des Radverkehrs in unserer fahrradfreundlichen Stadt um, ist damit rechtssicher und fördert die klimafreundliche Mobilität. Laut dem Zukunfts- und Mobilitätsforscher Dr. Stefan Carsten ist das Fahrrad der mit Abstand größte Gewinner der Corona-Krise und DAS Fortbewegungsmittel einer klimafreundlichen Zukunft. Die Attraktivität einer Stadt wird maßgeblich von deren Fahrradinfrastruktur beeinflusst (Beispiel Heidelberg). Die Unterstützung der Verkehrswende hin zu einer völlig flexiblen Mobilität als Dienstleistung wird ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor sein (Stichwort: Active Lifestyle), weshalb wir neue Angebote schaffen müssen, um im Kampf um Fachkräfte und Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben zu können.
- Die an wenigen Stellen notwendige Neuorganisation des ruhenden Kfz-Verkehrs (tlw. Babenend und Wardenburgstraße) kann entweder durch in unmittelbarer Nähe befindliche Parkstände oder durch die Nutzung privater Garagen, Parkplätze und Auffahrten angrenzender Grundstücke kompensiert werden. Insbesondere in der Wardenburgstraße, die als täglicher Schulweg von tausenden Kindern genutzt wird, wird die objektive Sicherheit und auch das subjektive Sicherheitsgefühl durch eine breite Fahrgasse und einen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Kfz-Verkehr immens gesteigert.
- An den Kreuzungsbereichen Melkbrink und Rauhehorst schlägt das Konzept einfache und pragmatische Lösungen vor, die für mehr Sicherheit sorgen, ohne große Umbaumaßnahmen vornehmen zu müssen. Das bedeutet im Wesentlichen die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 kmh mit entsprechender Sensibilisierung (Markierungen, Schilder und Piktogramme) des Kfz-Verkehrs.
- Die Fahrradstraße Mittelweg beginnt vorerst südlich des Brookweg und kann nach entsprechendem Wachstum des Fliegerhorstquartiers nach Norden erweitert werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht erforderlich.
- Der in der Presse häufig geforderte Ausbau der Radwege an der Alexanderstraße kann auch mit einer Fahrradstraßen-Achse erfolgen. Beide Projekte stehen sich nicht entgegen. Die neue Fahrradstraßen-Achse ist sogar schneller (trotz kleinem Umweg), sicherer, entspannter und gesünder.
- Das angehängte Konzept zeigt zudem, dass es deutschlandweit sehr gute Vorbilder für die Umsetzung von Fahrradstraßen gibt und dieses Instrument auch gelebte Praxis in Niedersachsen ist. Beispielsweise hat die Stadt Braunschweig über 40 Fahrradstraßen auf einer Gesamtlänge von mehr als 20 km. Und die Stadt Hannover hat ein kürzlich veröffentlichtes Gerichtsurteil genutzt, um die notwendigen Standards konsequent für deren Fahrradstraßen umzusetzen.
- Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) wird die Fahrradstraße als „selbstverständliches Infrastrukturelement“ im Nebennetz und damit Teil einer möglichst separierten und barrierefreien Radverkehrsinfrastruktur angepriesen. Der NRVP wurde mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dient bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur bis 2030 als zentraler deutschlandweiter Leitfaden.
Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Dazu sollen zunächst die Anwohnenden entlang der Trasse über die anstehenden Veränderungen in geeigneter Form vor der Umsetzung informiert werden (z. B. in Form eines Briefes mit Verweis auf eine Webseite, die das Konzept vorstellt und durch Fahrradstraßen-Banner der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen). Falls eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie aussichtsreich ist und dadurch der Zeitplan der Umsetzung in diesem Jahr nicht in Verzug gerät, soll eine Förderantragstellung ebenfalls sehr zeitnah im April erfolgen. Die Begründung kann in Teilen für die Antragstellung verwendet werden, um Zeit zu sparen. Eine entsprechende Vorab-Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ist obligatorisch. Die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen soll noch in diesem Jahr stattfinden, weshalb die Markierungsmaßnahmen noch vor den kalten und nassen Monate November und Dezember abgeschlossen sein müssen.
Wir sind eine fahrradfreundliche Kommune und wollen das auch zeigen. Und damit müssen wir nicht noch weitere Jahre warten, wir können direkt loslegen. Für die größtmögliche Sicherheit und den höchsten Komfort der klimafreundlichsten Mobilität auf Rädern!
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f. d. SPD-Ratsfraktion
Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker, Vally Finke
Maik Niederstein
Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 21.2022
Entwicklung der Preise für ÖPNV und Parken in der Stadt Oldenburg
In diesem Zusammenhang bitten wir um eine tabellarische und grafische Darstellung der jährlichen nominalen Änderung in Prozent und absoluten Zahlen der Ticketpreise des ÖPNV und der Parkgebühren zwischen dem Basisjahr 2000 und 2022. Stellvertretend bitten wir dabei um die Darstellung der Kostenentwicklung für folgende Leistungen:
- VBN EinzelTicket Preisstufe I (Oldenburg) für Erwachsene (1 Person)
- VBN MonatsTicket Preisstufe I (Oldenburg) für Erwachsene (1 Person)
- Niedersachsen-Ticket (1 Person)
- Parkhaus am Hauptbahnhof (1 Auto, Parken für 1 Stunde tagsüber werktags)
- Bewirtschafteter Parkplatz mit Automat (Zone 1, 1 Auto, Parken für 1 Stunde tagsüber werktags)
- Bewohnerparkausweis Stadt Oldenburg (1 Ausweis, Kosten pro Jahr)
Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche rechtlichen Spielräume oder auch Einschränkungen bestehen für die Stadt Oldenburg im Land Niedersachsen im Hinblick auf die freie Gestaltung der Parkgebühren bewirtschafteter öffentlicher Parkplätze und der Gebühren für Bewohnerparkausweise im gesamten Stadtgebiet?
- Welchen strategischen Ansatz verfolgt die Verwaltung im Bezug auf die lenkende Wirkung von Parkgebühren in der Innenstadt und den Stadtteilzentren sowie der Gebühren für Bewohnerparkausweise vor dem Hintergrund der erwünschten CO2-Neutralität im Jahr 2035?
- Welche Gründe sprechen gegen und welche für die Umlage der stetig steigenden Kosten für die Verkehrsraumunterhaltung auf den Kfz-Verkehr (z. B. in Form von fairen Parkgebühren), da Nutzer*innen des ÖPNV stetige Preiserhöhungen in Kauf nehmen müssen?
Begründung:
Die durchschnittlichen Preise für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Deutschland zwischen 2000 und 2018 um gut 79 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum stiegen die Kosten für den Kauf und die Unterhaltung von Kraftfahrzeugen um 36 Prozent[1]. Konkrete Beispiele aus zahlreichen deutschen Städten[2] zeigen, dass die Ticketpreise seit Mitte der 2000er Jahre deutlich anstiegen, während die Gebühren für das Parken konstant blieben. Für die Stadt Oldenburg fehlt eine vergleichende Übersicht über die Kostenentwicklung von ÖPNV-Preisen und Parkgebühren.
f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
gez. Dr. Sebastian Rohe, Claudia Küpker, Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein
f. d. SPD – Ratsfraktion
gez. Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler, Renke Meerbothe
[1] Statistisches Bundesamt (2018). Online abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2018/PD18_38_p002.html
[2] Beispielhaft genannt seien hier Dresden (Zahlen abrufbar unter: https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_009.php) und München (Agora Verkehrswende (2019, S. 16), online abrufbar unter: www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2017/Parkraummanagement/Parkraummanagemet-lohnt-sich_Agora-Verkehrswende_web.pdf)
Antrag vom 14.2.2022
Vorfahrtsregelungen Fahrradstraße Haarenufer – Herbartstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Punkte gebeten:
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Oldenburg, die Vorfahrtsregelung Haarenufer / Herbartstraße im Sinne der Sicherheit und des Komforts für Radfahrende zu verbessern? Gehen Sie dabei bitte auch auf folgende Überlegungen ein:
- Vorfahrt im Kreuzungsbereich Haarenufer / Herbartstraße für Radfahrende als eine Art Verlängerung der Fahrradstraße bis zum gegenüberliegenden Rad- und Fußweg – mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn
- Verlängerung der Fahrradstraße als abbiegende Vorfahrt in das kleine Stück Herbartstraße bis zur Kreuzung Ofener Straße, sodass PKW-Fahrende aus der Peterstraße kommend die Vorfahrt gewähren müssen, falls sie im weiteren Verlauf die Herbartstraße befahren möchten. Zudem würde den Radfahrenden mehr Platz im Kreuzungsbereich Herbartstraße / Ofener Straße eingeräumt, um weiter in Richtung Peterstraße zu fahren und den schmalen Rad- und Fußweg in Richtung Innenstadt zu entlasten.
- alternative Verbesserungsvorschläge im Sinne des Radverkehrs sind ausdrücklich erwünscht
- Falls seitens der Verwaltung keine Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können, begründen Sie bitte Ihre Überlegungen.
- Im Bericht der Verwaltung zum Änderungsantrag zum Antrag des ADFC „Verbesserung des Radverkehrs in der Fahrradstraße Haarenufer“ vom 13.11.2019 (Vorlage: 19/0874) steht, dass die Verwaltung zusammen mit der Polizei und dem ADFC die Situation vor Ort beobachtet und einen Vorschlag zur Verbesserung der Fahrradstraße und insbesondere der Einmündungen dem Ausschuss vorstellt. Welche Verbesserungsvorschläge wurden seitdem erarbeitet und wann wurden oder werden diese dem Ausschuss vorgestellt?
Begründung:
An der Kreuzung Haarenufer / Herbartstraße fahren mind. zweimal täglich tausende Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg. Zudem ist die Fahrradstraße Haarenufer die bedeutendste Fahrradstraße der Stadt Oldenburg und die zentrale Achse zwischen dem Stadtwesten und der Innenstadt. Durch die aktuellen Verkehrsregelungen – der Beachtung der Vorfahrt des Haarenufers gegenüber der Herbartstraße – entsteht insbesondere für die Kinder und Jugendlichen eine tägliche Gefahrensituation auf dem Schulweg. Wir wissen alle um die in Teilen ungestüme Fahrweise der schwächsten / jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen, die zu Konflikten, Stress und schlimmstenfalls auch Unfällen führt. Dies sollte bei der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur unbedingt berücksichtigt werden. Laut den Ergebnissen der Haushaltsbefragung aus 2009 zum Verkehrsverhalten in Oldenburg (vgl. https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Haushaltsbefragungen_Verkehr/OL-Verkehrsmittelumfrage-PRINT2010-LOW.pdf) nutzen insbesondere Kinder und Jugendliche das Fahrrad für mehr als 50 % ihrer Wege. Dieser Wert dürfte sich bis heute deutlich erhöht haben. Gerade für die Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler ist eine klare, eindeutige und sichere Verkehrsführung unerlässlich.
Zudem ist es für Radfahrende insgesamt nicht sehr komfortabel am Ende der Fahrradstraße die Vorfahrt beachten und ggf. anhalten zu müssen.
Als zertifizierte „fahrradfreundliche Kommune“ sollte die Stadt Oldenburg derartige Gefahrenstellen insbesondere im Sinne der Kinder und Jugendlichen beseitigen und damit die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende erhöhen.
Zudem dient jede Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Richtung Innenstadt auch direkt der Belebung des Einzelhandels und fördert die klimafreundliche Mobilität der Bevölkerung im Sinne der angestrebten CO2-Neutralität bis 2035. Die immense Bedeutung des Radverkehrs bzw. der Fahrradstraße Haarenufer für den Einzelhandel wird beinahe täglich an dem mit Fahrrädern vollgestellten Julius-Mosen-Platz deutlich. Die dortigen Fahrradbügel könnten verdoppelt werden und würden dann immer noch nicht allen dort parkenden Radfahrenden einen sicheren Fahrradabstellplatz ermöglichen.
gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein, Claudia Küpker, Tim Harms
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022
Einrichtung eines Runden Tisches Radverkehr Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen „Runden Tisch Radverkehr Oldenburg“ (RTR) einzurichten und als permanente Einrichtung geschäftsführend zu organisieren, um Radverkehrsprojekte und Optionen zur Radverkehrsförderung in der Stadt zwischen Verwaltung Politik und Interessensvertretungen (ADFC, VCD, Verkehrswandel etc.) konstruktiv, ziel- und umsetzungsorientiert beraten zu können. Eine erste Sitzung soll im zweiten Drittel des Jahres 2022 stattfinden.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat im vergangenen Jahr beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Vor diesem Hintergrund wird das Fahrradfahren, neben dem Fuß- und Bus-/ Bahnverkehr künftig eine zentrale Rolle einnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der in Bearbeitung befindliche Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 (RMV) Maßnahmen aufzeigen wird, die geeignet sind, in den nächsten Jahren die notwendigen Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur umzusetzen. Zudem gibt es während der Bearbeitungszeit des RMVs bereits in diesem Jahr konkrete Projektansätze und Fragestellungen rund um die Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.
Schwerpunktthemen des RTRs können beispielsweise die Qualität des Radverkehrsnetzes, Sicherheit im Radverkehr, Abstellmöglichkeiten, Kommunikation und Service sowie der Stellenwert und das Fahrradklima in der Stadt sein. Der Bestand soll nicht nur gesichert, sondern zukunftsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden, um künftig weit mehr Radverkehr generieren sowie sicherer und komfortabler führen zu können. Neben investiven Infrastrukturvorhaben sind auch Maßnahmen erforderlich, um Wissen, Einstellungen und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu hinterfragen und zielgerichtete Informationen und Zukunftsbilder anzubieten.
Um möglichst viele Interessensgruppen frühzeitig einzubinden und damit die Bewusstseinsbildung sowie das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten (Verwaltung, Politik und Bevölkerung) voranzutreiben, kann ein „Runder Tisch Radverkehr Oldenburg“ als ein Fachforum verstanden werden, in dem Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beraten werden. Der Runde Tisch ist auch ein Austauschformat, bei dem anstehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses im Voraus und in nichtöffentlichem Rahmen vorgestellt und diskutiert werden. Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den wesentlichen Akteuren aus dem Verkehrsbereich besprechen auf Augenhöhe Vorhaben zur Radverkehrsförderung und tauschen Fachthemen aus.
Der thematische Input kann von allen Teilnehmenden erfolgen, mutmaßlich mit größerem Anteil durch die Verwaltung, die letztlich auch die Beschlussvorlagen für die Entscheidungsgremien erstellt. Ergebnis der Beratungen im Runden Tisch ist dann eine Empfehlung bzw. ein Beschlussvorschlag für den Verkehrsausschuss und den Rat der Stadt Oldenburg.
Teilnehmende:
- Politik: Vertretungen der Stadtratsfraktionen
- Verwaltung: Fachdienste Mobilität, Tiefbau, Verkehrslenkung, Unterhaltung, Stadtgrün, Polizei, die bei Bedarf um weitere Teilnehmende ergänzt werden können (VWG, Stadtentwicklung, Hochschulen, Wirtschaftsförderung, Senioren- und Behindertenbeauftragte, OTM etc.)
- Akteure aus dem Verkehrsbereich: ADFC, ADAC, IHK, VCD, Verkehrswandel etc., ggf. auch aus dem Umwelt-/ Klimaschutzbereich (z. B. BUND, Fridays for Future, Bündnis Oldenburg klimaneutral 2030).
Bei größeren bzw. grundlegenden Radverkehrsprojekten (wie einem Radverkehrskonzept) werden auch Bürger*innen über entsprechende Beteiligungsformate mit einbezogen.
Der Runde Tisch Radverkehr Oldenburg findet regelmäßig in festgelegter Terminlage statt (z. B. 11., 22., 33. und 44. Kalenderwoche, jeweils an definiertem Wochentag und Tageszeit). Es wird empfohlen, den Runden Tisch Radverkehr zunächst vier Mal pro Jahr einzuberufen, später bei Bedarf ggf. in zweimonatlicher Sitzungsfolge. Die Geschäftsführung des Runden Tisches liegt bei der Verwaltung (Fachdienst Mobilität). Den Vorsitz des Runden Tisches sollte die Stadtbaurätin/ der Stadtbaurat übernehmen.
Runde Tische Radverkehr gibt es in zahlreichen Städten z. T. bereits seit längerem, so beispielsweise in den Städten Halle, Kiel, Koblenz, Leipzig, Mainz, Mannheim, Münster, Nürnberg, aber auch auf Landesebene (Runder Tisch Radverkehr Niedersachsen), so dass die Stadt Oldenburg auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann.
d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, gez. Vally Finke, Germaid-Eilers Dörfler,
Claudia Küpker, Maik Niederstein Renke Meerbothe
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022
Sanierung Nebenanlagen und Verkehrsberuhigung „Am Strehl
Im Rahmen der Sitzung des Verkehrsausschusses sollen folgende Fragen beantwortet werden:
a. Wann sollen Sanierungsmaßnahmen aller Nebenanlagen „Am Strehl“ stattfinden? Wie ist der genaue Planungsstand? Ist für die Straße „Am Strehl“ die Herrichtung abgesetzter Nebenanlagen vorgesehen?
b. Welche konkreten Vorschläge für verkehrsberuhigende Sofort-Maßnahmen hat die Verwaltung für die Straße „Am Strehl“, um die Sicherheit der Zufußgehenden, insbesondere der Schüler*innen zu steigern?
c. Was hält die Verwaltung davon, in der Straße „Am Strehl“ ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, da das Überholen von Fahrradfahrenden bei der entsprechenden Fahrbahnbreite ohnehin unzulässig ist.
d. Welche Sensibilisierungsmaßnahmen können gegenüber der Verkehr- und Wasser GmbH (VWG) ergriffen werden, um hinsichtlich der Nutzung der Straßen „Lagerstraße“, „Am Strehl“ und „Ofenerdieker Straße“ auf die örtlichen Verhältnisse und das besondere Schutzbedürfnis von Zufußgehenden hinzuweisen? Wie kann das Schneiden des Fußweges durch Busse und LKW verhindert werden?
e. Kommt die Einführung eines Durchfahrtsverbots für LKW in Betracht (vgl. „Wildenlohsdamm“)? Wenn nein, warum nicht?
Begründung:
Die Straße „Am Strehl“ verläuft durch den Stadtteil Ofenerdiek und verfügt zu weiten Teilen über keine Nebenanlagen. Im weiteren Verlauf der Straße befindet sich einseitig ein Gehweg der lediglich durch eine weiße Markierung gekennzeichnet und beschildert (nutzungspflichtig) ist und sich auf Ebene der Fahrbahn befindet. Der Zustand des Gehweges ist desolat und ermöglicht keine Begegnung von Zufußgehenden (vgl. Foto).
„Am Strehl“ ist ein direkter Weg für Schüler*innen der Grundschule Ofenerdiek und der Oberschule Ofenerdiek. Mehrfach am Tag laufend Kinder nebeneinander den Gehweg entlang und werden durch die örtlichen Gegebenheiten gefährdet; die Gefahr eines Unfalls ist allgegenwärtig.
Die Straße wird von den Buslinien 304, 322 und 324 der VWG frequentiert. Insbesondere Gelenkbusse schneiden regelmäßig die Gehwege.
Zusätzlich fahren diverse Lastwagen durch die Straße die zum Beispiel Wohnanhänger zu der Firma „Fassbender“ verbringen.
Bei Begegnung weichen Fahrzeuge aller Art auf den Gehweg aus und gefährden die Sicherheit der Zufußgehenden (vgl. Foto).
Anwohnende haben zum Teil berichtet, vor längerer Zeit bereits Ausbaubeiträge für die Schaffung eines neuen Gehweges gezahlt zu haben. Zusätzlich wurden den Anwohnenden zufolge die Grundstücksumfriedungen auf Weisung der Stadtverwaltung angepasst, um Platz für Nebenanlagen zu gewinnen. Eine Umsetzung blieb aus. Auch in den letzten Jahren sei der Ausbau wiederholt angekündigt worden.
Die in der Anlage befindlichen Fotos entbehren aus unserer Sicht weitere Ausführungen und untermauern den dringenden Handlungsbedarf.
d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker, gez. Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler,
Maik Niederstein Renke Meerbote
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022
Baustellenabsicherung im Sinne des Rad- und Fußverkehrs
In der Verkehrsausschusssitzung am 21.01.2019 hat die Verwaltung laut Protokoll zugesagt, zeitnah ein Konzept zur Sensibilisierung von Bauunternehmen vorzustellen, um zu erreichen, dass Baustellen sicherer für Rad- und Fußverkehr werden und die Überprüfungspflicht eingehalten wird. Die Verwaltung wolle „zur gegebenen Zeit“ berichten.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der Fragen:
- Wurde ein solches Konzept erarbeitet? Wurde im Verkehrsausschuss berichtet und, wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, wurde das Konzept umgesetzt?
- Wenn ja, wie lief die Umsetzung? War sie nach Ansicht der Verwaltung erfolgreich?
- Welche Grundlage legt der Fachdienst Verkehrslenkung bei der Genehmigung von Baustellen an: Lediglich die gesetzlichen Mindeststandards (etwa RSA95, bald RSA21) oder darüber hinausgehende Empfehlungen (z.B. den „Leitfaden Baustellen – Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Bayern e.V.) bzw. eigene Standards?
- Der oben genannte Leitfaden wurde mindestens von den jeweiligen AGFKs in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angepasst und übernommen. Gibt es einen solchen Leitfaden auch von der AGFK Niedersachsen/Bremen, deren Gründungsmitglied Oldenburg ist?
- Wenn nicht, warum nicht?
- Ist mit der neuen RSA21 ein darauf aufbauender Leitfaden durch die AGFK Niedersachsen/Bremen geplant, bzw. gibt es Überlegungen in die Richtung?
- Laut Protokoll der oben genannten Sitzung sieht die StVO vor, „dass die Baufirmen die Einhaltung der Verkehrssicherung wie … täglich kontrollieren und die entsprechende Kommune die Baustellenabsicherung nur stichprobenartig überprüfe“.
- Wie viele stichprobenartige Überprüfungen wurden seitens der Stadt 2021 durchgeführt?
- Bei wie vielen dieser Überprüfungen wurden Mängel beanstandet?
- In wie vielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
- Nach welchen Kriterien werden die kontrollierten Baustellen ausgesucht?
- Müssen die Baufirmen ihre eigenen Kontrollen dokumentieren? Wird diese Dokumentation an die Stadt übergeben? Stellt die Stadt den Baufirmen dafür Vorlagen zur Verfügung (wenn ja bitte anhängen)?
Begründung:
Oldenburg sollte als zertifizierte „fahrradfreundliche Kommune“ einen hohen Sicherheitsstandard für den Radverkehr als Selbstverständlichkeit ansehen und umsetzen, auch bei temporären Verkehrsführungen im Rahmen von Baustellenabsicherungen.
Laut den Ergebnissen der Haushaltsbefragung aus 2009 zum Verkehrsverhalten in Oldenburg (vgl. https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Haushaltsbefragungen_Verkehr/OL-Verkehrsmittelumfrage-PRINT2010-LOW.pdf) nutzen insbesondere Kinder und Jugendliche das Fahrrad für mehr als 50 % ihrer Wege. Dieser Wert dürfte sich bis heute deutlich erhöht haben. Gerade für die Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler ist eine klare, eindeutige und sichere Verkehrsführung unerlässlich.
Am Beispiel der durch die Baustellenabsicherung veranlassten Verkehrsführung am Wallkino lässt sich das Anliegen begründen und nachvollziehen. Hier muss der Radverkehr vom geteilten Fuß- und Radweg auf die Fahrbahn und nach der Baustelle von der Fahrbahn wieder auf den Radweg gelenkt werden. Dadurch entsteht eine gefährliche und riskante Situation für Radfahrende, die sich an unüblicher Stelle in den fließenden Verkehr einfädeln müssen und die Situation womöglich noch nicht schnell genug erfassen können (Stichwort: SchülerInnen).
Die ursprünglichen Maßnahmen (Hinweisschild und eine zu schmale Rampe) waren unzureichend, da sie nicht alle Verkehrsteilnehmenden ausreichend sensibilisierten und das Sicherheitsgefühl für Radfahrende nicht ausreichend berücksichtigten.
Eine weitere häufige und problematische Situation zeigt sich an anderer Stelle (siehe erstes Beispielbild, Bloherfelder Straße): Der Rad- oder Fußweg auf der Nebenanlage ist gesperrt. Im ersten Fall weichen die Radfahrenden entweder auf den Fußweg aus und gefährden die Fußgänger, oder weichen an unerwarteter Stelle in den fließenden Verkehr auf der Straße aus und gefährden sich selbst. Im zweiten Fall weichen die Fußgänger auf den Radweg aus und gefährden sich, oder sie machen Umwege. Eine temporärer, eindeutig markierter Radstreifen auf der Fahrbahn würde beide Situationen schlagartig sicher und übersichtlich machen, wird jedoch nur selten eingesetzt.
Im Zuge der Entwicklung einer klimaneutralen Mobilität innerhalb der Stadt Oldenburg bis 2035 ist davon auszugehen, dass der Anteil des Alltagsradverkehrs weiter zunimmt und entsprechende Standards einen dauerhaften Mehrwert für den Schutz und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung liefern.
Nachfolgend ein paar Beispielbilder zur Veranschaulichung:
Eine Orientierung bietet womöglich der „Leitfaden Baustellen – Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich mit Vollzugsempfehlungen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V
f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein, Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler,
Claudia Küpker, Tim Harms Renke Meerbothe
Anfrage von GRÜNEN und SPD an den Oberbürgermeister vom 3.2.2022
Vermeidung der geplanten Vollsperrung der Auguststraße
Sehr geehrter Herr Krogmann,
die Bahn bzw. die NWZ hat kürzlich eine Vollsperrung (Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer) der Auguststraße auf Höhe der Eisenbahnbrücke für den Zeitraum 07. bis 25. Februar (3 Wochen) angekündigt. Die Begründung für diese Vollsperrung ist auf eine mögliche „Stolpergefahr“ zurück geführt.
Die Auguststraße ist eine wichtige und vielbefahrene Zufahrtsstraße zur Innenstadt. Sie wird insbesondere von Fahrradfahrenden stark benutzt. Sie ist auch Teil des täglichen Schulwegs für viele Hundert Schüler*innen. Auch die wichtige Buslinie 308 wäre betroffen. Die Umleitungswege bei einer Vollsperrung wären sehr lang und führten durch reine Wohngebiete. Zudem wären Bewohner*innen des Haareneschviertels vom EDEKA-Markt an der Ziegelhofstraße abgeschnitten und damit von Gütern des täglichen Bedarfs, die fußläufig erreichbar sind. Letzteres betrifft in erster Linie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. der beiden Altenheime am Philosophenweg). Diese Vollsperrung wäre eine extreme Belastung der Verkehrsteilnehmer*innen sowie der Anwohner*innen und ein Verkehrschaos wäre wohl vorprogrammiert.
Wir bitten Sie eindringlich, eine bürgerfreundliche Lösung zu erwirken und ggf. umzusetzen. Eine Vollsperrung auch für Fußgänger*innen und Radfahrende sollte dringend vermieden werden. Bestenfalls könnte nur eine Hälfte der Straße gesperrt werden, sodass der Verkehr mit Hilfe einer Baustellenampel abwechselnd die Baustelle passieren kann. Zumindest sollte aber ein Durchgang für Fußgänger*innen und Radfahrende (notfalls schiebend) ermöglicht werden. Die Stolpergefahr könnte in diesem Fall durch das Auslegen von Gummimatten und entsprechenden Warnschildern leicht vermieden werden.
gez. f. d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Michael Wenzel, Maik Niederstein, Claudia Küpker, Tim Harms
gez. f. d. SPD-Fraktion
Ulf Prange, Renke Meerbothe, Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler
Antrag vom 29.11.2021
Umsetzung der neuen StVo Novelle – Verbesserungen für den Radverkehr
Beschlusstext:
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßen aufzulisten, deren Fahrbahnbreite geringer als 4,50 m sind und damit ein Überholen von Radfahrenden nicht zulassen. Zudem sollen alle Straßen aufgelistet werden, bei denen der Mindestabstand zum Überholen aufgrund von auf der Fahrbahn parkenden KfZ in der Regel nicht eingehalten werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert Straßen zu benennen, die für das neu geschaffene „Radfahrer-Überholverbot“ Straßenschild geeignet sind, um den Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
- Des Weiteren informiert die Verwaltung in geeigneter Form zeitnah öffentlich über die Neuregelung, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn erlaubt ist, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
- Durch § 5 Abs. 8 StVO ist das Überholen von rechts wartenden Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt. Daher wird die Verwaltung beauftragt an Engstellen vor Bahnübergängen, wie beispielsweise im Artillerieweg und im Schützenweg, Aufstellflächen für Radfahrende aufzubringen.
Begründung:
Seit dem 09.11.2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten und sieht ausdrücklich vor, dass Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn diese den Verkehr nicht behindern. Zwischen Auto- und Radfahrenden kommt es regelmäßig zu Konflikten aufgrund des begrenzten Platzangebots. Durch die Klarstellung der neuen Regel können diese verringert werden. Autofahrende haben mit der StVo Novelle einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Aufgrund der Breite eines modernen PKWs von etwa 2 m und mindestens 1 m die durch einen Radfahrenden in Anspruch genommen werden, muss die verfügbare Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m vorhanden sein, um sicher überholen zu können. Ab sofort gibt es die Möglichkeit ein Radfahrer-Überholverbot überall dort auszuweisen, wo dies nicht eingehalten werden kann. In besonders engen und konfliktreichen Straßen sollte davon Gebrauch gemacht werden.
Zudem ist auf allen Straßen, die aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite das Überholen eines Radfahrenden nicht erlauben, das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Da sowieso nicht überholt werden kann, stellt dies auch keine Verkehrsbehinderung dar.
Die Stadt Bonn verweist auf ihrer Internetseite wie folgt auf die Neuregelung:
„Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn Kraftfahrenden ein Überholen von hintereinanderfahrenden Radfahrenden regelkonform (mit 1,5 m Sicherheitsabstand) möglich wäre, die Fahrbahn aber nicht ausreicht, um nebeneinanderfahrende Radler zu überholen. Dann müssen die Radfahrenden Platz machen und hintereinanderfahren.
Wenn es zum Überholen einer einzeln fahrenden Person auf einem Fahrrad aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, müssen sich Kraftfahrende gedulden und hinter den Radfahrenden bleiben, diese können dann auch nebeneinanderfahren.“
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/strassenverkehrsordnung.php
Auch die oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Baden-Württemberg kommt zu dieser Einschätzung:
„Eine Verkehrsbehinderung liegt dann nicht vor, wenn nebeneinander fahrende Radfahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden können. Das ist bei schwächer belasteten Straßen unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fall. Bei schmalen Fahrbahnen oder bei ständigem Gegenverkehr, wenn also ein verzögerungsfreies Überholen nicht möglich ist, kann man von einer ‚Verkehrsbehinderung‘ sprechen. Es hängt also von der Fahrbahnbreite und der Gesamtbelastung durch den MIV ab. Welche Verzögerung noch zumutbar ist, ist bislang nicht definiert.“
Wenn bereits ein Radfahrer auf der Fahrbahn mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht sicher überholt werden kann, stellt das Nebeneinanderfahren keine zusätzliche Verkehrsbehinderung da.“
https://www.aktivmobil-bw.de/fachwissen/faq-stvo-novelle-2020/
Durch die Regelung in § 5 Abs. 8 StVO dürfen Radfahrende auch an rechts wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Das Aufbringen von Aufstellflächen wurde zuletzt mit der Begründung abgelehnt, dass es keine Möglichkeit gäbe den Radverkehr an den entsprechenden Engstellen an den wartenden PKWs vorbeizuführen. Durch die Gesetzesänderung ist dies nun möglich. Der Konflikt zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen könnte in betroffenen Bereichen reduziert werden und das Anfahren beim Öffnen der Schranken für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet werden.
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein
Antrag vom 29.11.2021
Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße
Beschlussvorschlag:
Die Mohrstraße wird in Hermann-Mohr-Straße umbenannt.
Begründung:
Eine Umbenennung ist eindeutig notwendig um Missverständnisse und Irritationen zu vermeiden. Die Macht der Sprache ist nicht zu unterschätzen und umso wichtiger ist es eine diskriminierungsfreie Sprache einzusetzen und jede Form von Rassismus auszuräumen.
Der Oldenburger Historiker Martin Teller, beschreibt, dass die Mohrstraße auf Hermann Mohr einem der ersten Siedler in Alt-Osternburg zurückgeht. Deshalb beantragen wir die Umbenennung in Hermann-Mohr-Straße.
gez. Jutta Schober-Stockmann, Dr. Rima Chahine
Antrag vom 29.11.2021
Fahrradstraßen-Achse: Fliegerhorst – Innenstadt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung einer neuen Fahrradstraßen-Achse vom Fliegerhorst zum Pferdemarkt zu prüfen und bis zur nächsten Verkehrsausschusssitzung eine grobe Umsetzungsplanung mit realistischer Kostenschätzung vorzulegen. Dabei sollen die in der Begründung beschriebenen Standards (1. a-h) berücksichtigt werden. Die Achse soll über die Straßen Mittelweg, Babenend, [Teilstrecke mit bestehenden Radwegen], Wardenburgstraße, Friedrich-August-Platz, Mars-la-Tour-Straße, Röwekamp, Ziegelhofstraße verlaufen. Zusätzlich können alternative Routenvorschläge seitens der Verwaltung vorgeschlagen werden.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat sich mit dem Ratsbeschluss zur Klimaneutralität 2035 verpflichtet, u. a. eine CO2-neutrale Mobilität der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies kann laut Aussagen der Stadtverwaltung trotz E-Mobilität nur gelingen, wenn der motorisierte Individualverkehr auf 1/3 reduziert wird und gleichzeitig neue Angebote des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad-, Fußverkehr) geschaffen werden, um den Umstieg zu ermöglichen. Die Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen ist dabei eines von vielen Instrumenten, die den Radverkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit, z. B. auf dem Schulweg, und mehr Komfort, z. B. auf dem Weg zur Arbeit, bietet. Hierbei sind folgende in fahrradfreundlichen Kommunen (z. B. Stadt Münster) übliche Standards zu beachten:
- Fahrgassenbreite: 4,00 – 5,00 m mit absolutem Halteverbot
- Oberflächenmaterial: glatter Belag
- Farbliche Gestaltung: eingefärbte Fahrgassen (wobei intelligent zwischen flächigen, z. B. an kritischen Kreuzungsbereichen, und linienhaften Strukturen gewählt werden sollte)
- Piktogramme: Piktogramme sollen die farbliche Gestaltung ergänzen und die Sensibilität aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen
- Sicherheitstrennstreifen zu mglw. ausgewiesenen Parkplätzen auf einem Begleitstreifen: 0,75 – 1,00 m
- Vorfahrtsregelungen: Bevorrechtigung gegenüber einmündenden Nebenstraße
- Kfz-Verkehr Erlaubnis: Anlieger frei (falls sinnvoll mit Einbahnstraßenregelung
- Geschwindigkeitsbegrenzung: 30 Kmh (ohnehin in den Wohngebieten bereits umgesetzt)
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass zahlreiche Umwidmungen durch einfache und kostengünstige Maßnahmen, wie neue Beschilderung und farbliche Markierungen, realisiert werden können, ohne teure und langfristige Umbaumaßnahmen zu benötigen. Zudem können (falls unbedingt nötig) verschiedene Förderprogramme genutzt werden (z. B. Kommunalrichtlinie, Stadt und Land).
Im Rahmen der Errichtung des neuen Fliegerhorstquartiers (inkl. des autoarmen Modellprojektes) spielt die verkehrliche Anbindung an die Innenstadt eine zentrale Rolle für den Projekterfolg und die dort lebenden Menschen. Die Straßen Mittelweg und Babenend verbinden die Stadtteile Fliegerhorst, Dietrichsfeld und Bürgerfelde miteinander und sind für die Umwidmung in eine Fahrradstraße geradezu prädestiniert. Sie bilden eine gerade direkte Achse in Richtung Innenstadt, werden für den Schulweg genutzt, sind ausreichend breit, haben eine glatte Oberfläche und sogar der Parkstreifen kann erhalten bleiben.
Im Übrigen ist es unverständlich, wieso bei der Sanierung der Bahntrasse die vormals bestehende Unterführung zwischen den Straßen Babenend und Nedderend nicht erhalten geblieben ist (ggf. durch Erweiterung der Unterführung). Mittlerweile ist somit eine Lücke im Fahrradnetz entstanden, die entsprechende Nachteile für den Radfahrenden bedeutet.
Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) wird die Fahrradstraße als „selbstverständliches Infrastrukturelement“ im Nebennetz und damit Teil einer möglichst separierten und barrierefreien Radverkehrsinfrastruktur angepriesen. Der NRVP wurde mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dient bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur bis 2030 als zentraler deutschlandweiter Leitfaden.
Die dargestellte Fahrradstraßen-Achse wäre einer fahrradfreundlichen Kommune würdig und wäre Vorbild für weitere Achsen und Querverbindungen im gesamten Stadtgebiet, um den Stellenwert des Fahrrades als wichtigstes Verkehrsmittel zu untermauern und bestenfalls noch einmal zu erhöhen. Jedes genutzte Fahrrad innerhalb des Stadtgebietes bedeutet weniger PKW-Verkehr, damit weniger Stau auf den Hauptverkehrsachsen und damit auch pünktlichere Busse, die leider nur zu häufig im gleichen Stau stecken und damit das Ansehen der VWG verschlechtern.
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein
Antrag vom 29.11.2021
Umsetzung der neuen StVo Novelle – Verbesserungen für den Radverkehr
Beschlusstext:
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßen aufzulisten, deren Fahrbahnbreite geringer als 4,50 m sind und damit ein Überholen von Radfahrenden nicht zulassen. Zudem sollen alle Straßen aufgelistet werden, bei denen der Mindestabstand zum Überholen aufgrund von auf der Fahrbahn parkenden KfZ in der Regel nicht eingehalten werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert Straßen zu benennen, die für das neu geschaffene „Radfahrer-Überholverbot“ Straßenschild geeignet sind, um den Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren.
- Des Weiteren informiert die Verwaltung in geeigneter Form zeitnah öffentlich über die Neuregelung, dass das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn erlaubt ist, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
- Durch § 5 Abs. 8 StVO ist das Überholen von rechts wartenden Fahrzeugen ausdrücklich erlaubt. Daher wird die Verwaltung beauftragt an Engstellen vor Bahnübergängen, wie beispielsweise im Artillerieweg und im Schützenweg, Aufstellflächen für Radfahrende aufzubringen.
Begründung:
Seit dem 09.11.2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten und sieht ausdrücklich vor, dass Radfahrende nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn diese den Verkehr nicht behindern. Zwischen Auto- und Radfahrenden kommt es regelmäßig zu Konflikten aufgrund des begrenzten Platzangebots. Durch die Klarstellung der neuen Regel können diese verringert werden. Autofahrende haben mit der StVo Novelle einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Aufgrund der Breite eines modernen PKWs von etwa 2 m und mindestens 1 m die durch einen Radfahrenden in Anspruch genommen werden, muss die verfügbare Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m vorhanden sein, um sicher überholen zu können. Ab sofort gibt es die Möglichkeit ein Radfahrer-Überholverbot überall dort auszuweisen, wo dies nicht eingehalten werden kann. In besonders engen und konfliktreichen Straßen sollte davon Gebrauch gemacht werden.
Zudem ist auf allen Straßen, die aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite das Überholen eines Radfahrenden nicht erlauben, das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Da sowieso nicht überholt werden kann, stellt dies auch keine Verkehrsbehinderung dar.
Die Stadt Bonn verweist auf ihrer Internetseite wie folgt auf die Neuregelung:
„Eine Behinderung des Verkehrs liegt etwa vor, wenn Kraftfahrenden ein Überholen von hintereinanderfahrenden Radfahrenden regelkonform (mit 1,5 m Sicherheitsabstand) möglich wäre, die Fahrbahn aber nicht ausreicht, um nebeneinanderfahrende Radler zu überholen. Dann müssen die Radfahrenden Platz machen und hintereinanderfahren.
Wenn es zum Überholen einer einzeln fahrenden Person auf einem Fahrrad aufgrund der Fahrbahnbreite oder Gegenverkehrs keine Möglichkeit gibt, müssen sich Kraftfahrende gedulden und hinter den Radfahrenden bleiben, diese können dann auch nebeneinanderfahren.“
https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/strassenverkehrsordnung.php
Auch die oberste Straßenverkehrsbehörde des Landes Baden-Württemberg kommt zu dieser Einschätzung:
„Eine Verkehrsbehinderung liegt dann nicht vor, wenn nebeneinander fahrende Radfahrer mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden können. Das ist bei schwächer belasteten Straßen unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Fall. Bei schmalen Fahrbahnen oder bei ständigem Gegenverkehr, wenn also ein verzögerungsfreies Überholen nicht möglich ist, kann man von einer ‚Verkehrsbehinderung‘ sprechen. Es hängt also von der Fahrbahnbreite und der Gesamtbelastung durch den MIV ab. Welche Verzögerung noch zumutbar ist, ist bislang nicht definiert.“
Wenn bereits ein Radfahrer auf der Fahrbahn mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht sicher überholt werden kann, stellt das Nebeneinanderfahren keine zusätzliche Verkehrsbehinderung da.“
https://www.aktivmobil-bw.de/fachwissen/faq-stvo-novelle-2020/
Durch die Regelung in § 5 Abs. 8 StVO dürfen Radfahrende auch an rechts wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Das Aufbringen von Aufstellflächen wurde zuletzt mit der Begründung abgelehnt, dass es keine Möglichkeit gäbe den Radverkehr an den entsprechenden Engstellen an den wartenden PKWs vorbeizuführen. Durch die Gesetzesänderung ist dies nun möglich. Der Konflikt zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen könnte in betroffenen Bereichen reduziert werden und das Anfahren beim Öffnen der Schranken für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet werden.
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, Claudia Küpker und Maik Niederstein
Antrag vom 10.9.2021
Virtuelle Parkverbotszonen für E-Scooter
laut öffentlicher Stellungnahme der Stadt Oldenburg gehen pro Woche bei der Verwaltung in etwa zwei Meldungen über falsch abgestellte E-Scooter ein. Darüber hinaus wird die Anzahl der in Oldenburg erhältlichen E-Scooter erhöht, so dass angenommen werden muss, dass sich dieser Missstand verstärken wird.
Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche bisherigen Vereinbarungen mit den Anbietern getroffen wurden und ob das Vorgehen der Stadt Köln, virtuelle Parkverbotszonen einzurichten, auch für Oldenburg ein Mosaikstein zur Reduzierung des Problems sein könnte.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 10.9.2021
Sachstand zur Gründung der Arbeitsgruppe für das Quartier Dedestraße, Dragonerstraße, Schulstraße
zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Gründung der Arbeitsgruppe, die gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 im September ihre Arbeit aufnehmen soll.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 10.9.2021
Sachstand zum Austausch mit der BI Hörneweg
zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Gespräche zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinitiative.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 1.9.2021
Umsetzung des städtischen Lärmaktionsplanes: Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten auf fünf Hauptverkehrsstraßen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im städtischen Lärmaktionsplan vorgesehenen Tempo-30-Abschnitte auf der Bremer Straße, der Cloppenburger Straße, der Hauptstraße, der Hundsmühlerstraße sowie der Nadorster Straße einzurichten.
Begründung:
Am 21.12.2015 verabschiedete der Rat gemäß einer verpflichtenden EU-Richtlinie den städtischen Lärmaktionsplan, der die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten auf fünf stark von Lärm betroffenen Hauptverkehrsstraßen vorsieht. Dem war eine längere politische Debatte über den bereits 2014 von der Verwaltung vorgelegter Entwurf vorausgegangen, der die Einrichtung besagter Abschnitte unmittelbar mit Beschluss über den Lärmaktionsplan vorsah. Dieses Vorgehen unterstützte die Grünenfraktion. Aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion und einer inhaltlichen Neupositionierung der SPD-Fraktion nach der Oberbürgermeisterwahl Ende 2014 wurde in den Beratungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Anordnung dahingehend eingeschränkt, dass eine Prüfung zu erfolgen hätte, obwohl diese bereits im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes erfolgt war. Letztlich wurde dieser Prüfauftrag durch folgende Formulierung ersetzt und mehrheitlich vom Rat beschlossen:
- ) Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird über die Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h entschieden, wenn die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen sind:
Nadorster Straße: zwischen dem Übergang zur Heiligengeiststraße (Gertrudenfriedhof) und der Einmündung Hochheider Weg;
Hauptstraße: zwischen Marktplatz Eversten (Einmündung Wienstraße) und Friedhof Eversten (Kreuzungsbereich Eichenstraße / Edewechter Landstraße / Hauptstr.);
Hundsmühler Straße: zwischen Einmündung Hausbäker Weg und Übergang zur Hauptstraße;
Cloppenburger Straße: zwischen dem Kreuzungsbereich Buschhagenweg / Sandkamp / Cloppenburger Straße und der Kreuzung Bremer Straße
Bremer Straße: auf dem Abschnitt zwischen den Kreuzungen Cloppenburger Straße und Schützenhofstraße;
Bereits 2015 waren nicht nur unseres Erachtens die rechtlichen Grundlagen gegeben, um die Anordnung auch gemäß der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) zu treffen. Lediglich die oberste niedersächsische Verkehrsbehörde legt den §45 anders aus und hatte, so die mündliche Auskunft der Verwaltung, der Stadt im Vorgriff mitgeteilt, eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung einkassieren zu wollen.
Seither hat eine Vielzahl an Kommunen im Bundesgebiet bewiesen, dass bereits nach der geltenden StVO eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich ist. Ebenso befassten sich verschiedene Gerichte mit der Materie und urteilten im Interesse des Lärmschutzes. So stärkte bspw. das VGH Baden-Württemberg mit seinem richtungsweisenden Urteil vom 17. Juli 2018 (Az. 10 S 2449-17) die Lärmaktionsplanung von Städten und Gemeinden (vgl. https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/5460931?QUERYSTRING=Az.+10+S+2449-17).
Das Gericht hat nicht nur klare Aussagen zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen gegenüber den Fachbehörden getroffen, sondern der Beschluss enthält auch umfassende Ausführungen zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Tempo 30 innerorts bei Lärmpegeln, die unterhalb der Werte der Lärmschutz-Richtlinien im Straßenverkehr liegen. Die ausbleibende Umsetzung straßenverkehrsbeschränkender Maßnahmen durch die zuständigen Fachbehörden hatte zuvor einen häufigen Kritikpunkt seitens etlicher Kommunen in Baden-Württemberg dargestellt. In seinem Urteil hat der VGH festgestellt, dass die für die Umsetzung zuständigen Fachbehörden an ermessensfehlerfreie Festlegungen in Lärmaktionsplänen gebunden sind. Der fachrechtliche Ermessensspielraum der Fachbehörden wird insoweit durch die Lärmaktionsplanung überlagert.
Seit diesem Urteil herrscht in der auch Oldenburg betreffenden Angelegenheit Klarheit, so dass etliche Kommunen bspw. im Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich einen neuen Anlauf zur Ausweisung von Tempo 30 im Hauptverkehrsnetz nahmen. Nachzulesen u.a. in der kleinen Anfrage der Grünen Landtagsfraktion „Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen für Tempo 30 im Regierungsbezirk Karlsruhe“ (Drucksache 16/6201) (vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6201_D.pdf).
Vor diesem Hintergrund sehen wir die rechtliche Fragestellung geklärt, so dass gemäß des am 21.12.2015 getroffenen Beschlusses über die Ausweisung vom Rat entschieden werden kann. Im Interesse des Emissionsschutzes und der Verkehrssicherheit sollte Oldenburg seinem eigenen Lärmaktionsplan endlich gerecht werden und die vorgesehen Maßnahmen ergreifen.
gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 5.7.2021
Ressourceneinsatz zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in der mittelfristigen Planung
Wir bitten die Verwaltung um Auflistung aller sich in der Überlegung oder Planung befindlichen Radinfrastrukturprojekte für die mittelfristige Planung, insbesondere die Haushaltsjahr 2022 und 2023.
Nachdem die Verwaltung im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen mitgeteilt hat, dass derzeit nur eine Verwaltungskraft für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie in Frage käme und diese Verwaltungskraft bereits mit anderen Aufträgen ausgelastet sei, erbitten wir von der Verwaltung eine erste Kostenschätzung für eine Vergabe an ein externes Büro.
Im Rahmen der Beratung des Themas „Fleiweg“ in der vorletzten Sitzung des Verkehrsausschusses erklärte die Verwaltung, dass u.a. die Radroute Nord eine höhere Priorität bei der Umsetzung genieße. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche Radinfrastrukturprojekte sich verwaltungsseitig in der mittelfristigen Planung, insbesondere für die Jahre 2022 und 2023, befinden und für die kommenden Haushaltsjahre zur Umsetzung dem Rat vorgeschlagen werden sollen. Diese sind bitte verwaltungsseitig nach Prioritäten zu ordnen und mit einer groben Kostenschätzung zu versehen.
Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, welche „Lücken“ im Radverkehrsnetz bestehen und aus Sicht der Verwaltung noch zu schließen sind. Auch hier bitten wir um Auflistung nach Prioritäten und der Ergänzung um eine grobe Kostenschätzung.
Innerhalb des letzten Jahres hatte das Amt für Verkehr und Straßenbau mehrere Abgänge zu verzeichnen. Hinzu kamen auch eine strukturelle Neuordnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, wie viele Stellen im vorher genannten Amt aktuell nicht besetzt sind. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, wie viele Stellen aus Sicht der Verwaltung in dem neu geschaffenen Amt für Klimaschutz und Mobilität noch zu besetzen sind.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.7.2021
Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen für das Quartier rund um die Dede- Dragoner- und Schulstraße
Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer ersten Arbeitsgruppensitzung im September einzuladen, die das Ziel verfolgt, Maßnahmenvorschläge zur baulichen Umgestaltung des Verkehrsraumes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreter*innen der Anwohnerschaft, der Fraktionen sowie der Verwaltung zusammen und tagt öffentlich. Die Sitzungen werden protokolliert und es wird die Möglichkeit geboten, externe Referent*innen einzubeziehen.
Die Auswahl der teilnehmenden Anwohnerschaft und die Rückkopplung ins Quartier übernimmt die örtliche Bürgerinitiative.
Der Geltungsbereich des Arbeitsfeldes umfasst folgende Straße:
Alteneschstraße, Alter Kamp, Behrensstraße, Dedestraße, Dragonerstraße, Kammstraße, Nollstraße, Plaggenhau, Schulstraße, Ulmenstraße.
Begründung:
Die intensive Diskussion um den Ausbau des Sandweges hat gezeigt, dass sich der Aufwand einer Arbeitsgruppe lohnt und deren Einrichtung ein sinnvolles Instrument darstellt, um in einem gemeinsamen und verstetigten Austausch Verständnis für die unterschiedlichen Blickwinkel zu gewinnen und letztlich den vielfältigen Anforderungen und Erwartungen mit einer gemeinsamen Idee Rechnung zu tragen.
Im Falle des o.g. Quartiers geht es nicht nur um die Möglichkeit mit verkehrsrechtlichen Mittels eine Verbesserung der aktuellen Situation herzustellen, wie es womöglich im Rahmen der letzten Verkehrsausschusssitzung anklang, sondern um die Fragestellung, wie ein Quartier im Kontext der Klimaziele und dem damit notwendigen Mobilitätswandel baulich umgestaltet werden kann. Dieser Prozess und seine Ergebnisse könnten gleichzeitig als Muster für andere Quartiere der Stadt dienen, in denen ähnliche Bedürfnisse seitens der Anwohnerschaft bestehen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 28.6.2021
Umgang mit der Straßenlandschaft im Quartier NeuDonnerschwee
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragestellungen:
1) Bestünde für die Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft (BTG) Straßenlandschaft Oldenburg NeuDonnerschwee unter fachlicher und finanzieller Beteiligung der Stadt Oldenburg die Möglichkeit, bestimmte Bereiche der Straßenlandschaft umzugestalten, bspw. in Kfz-freie Straßenabschnitte?
2) Wäre es nicht angemessen, dass die Stadt Oldenburg die Trägerschaft für die aus Sicht der o.g. BTG halböffentlichen Straßenlandschaft übernimmt?
Begründung:
Der Beirat der Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft (BTG) Straßenlandschaft Oldenburg NeuDonnerschwee trat an uns mit der Bitte heran, folgenden Sachverhalt zu klären:
Seit Beginn des Bezugs von NeuDonnerschwee gibt es vielfältige Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten auf dem Gelände. Diese werden laut der o.g. BTG sowohl von Anwohner*innen als auch vonseiten des erheblichen Durchgangsverkehres zu Hauptverkehrszeiten zwischen der Ammergau- und der Kasernenstraße verursacht. Aus diesem Grund beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit Vorschlägen zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Quartier, um letztlich das Gefahrenpotenzial für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu mindern und die Lebensqualität der Bewohner*innen zu erhöhen. Eine ins Auge gefasste Idee wäre die Sperrung bestimmter Straßenabschnitte, die nicht der Erschließung von Einstellplätzen dienen, für den Kfz-Verkehr.
In diesem Zusammenhang steht jedoch die Klärung der rechtlichen Situation besagter Straßenlandschaft.
Der Bebauungsplan M-667 trifft hierzu folgende Aussage:
„Die interne Erschließung des Gebietes erfolgt über Privatstraßen, für die überwiegend 6,00m breite Verkehrsflächen festgesetzt werden. Um die privaten Verkehrsflächen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erfolgt für alle privaten Verkehrsflächen die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leistungsrechtes zugunsten der Öffentlichkeit. Die öffentliche Zugänglichkeit aller im Plangebiet vorhandener Verkehrsflächen
wird im Weiteren grundbuchrechtlich gesichert. Dieses Vorgehen wird im Rahmen eines begleitenden städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan M-667 geregelt.“
Der Bremer Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für öffentlichen Straßenpersonenverkehr Lothar Holger Fiedler, der auch Wohneigentümer auf dem Gelände ist, vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich nicht um reine Privatstraßen, sondern um halböffentliche Straßen handelt, so dass die Bruchteilseigentümer*innengemeinschaft nicht eigenmächtig handeln könne.
Sollte letzteres zutreffend sein, läge es nahe, dass sich die Stadt zusammen mit der BTG in der Verantwortung befindet, sich um die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände zu kümmern. Bisher wies die Stadtverwaltung dieses von sich, indem sie sich darauf zurückzog, dass es sich um eine reine Privatstraßenlandschaft handle.
Der Umstand, dass die öffentliche Zugänglichkeit aller Verkehrsflächen grundbuchrechtlich zugesichert ist, spricht eher dafür, dass nicht alle Pflichten allein auf die Eigentümer*innen abgeladen können. Grundsätzlich sollte die Stadt darum bemüht sein, die in dieser Angelegenheit begangenen Konstruktionsfehler der jüngeren Vergangenheit zu korrigieren.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 28.6.2021
Aufstellflächen für Radfahrende an den Bahnübergängen Schützen- und Artillerieweg
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob die Einrichtung von Aufstellflächen für Radfahrende an den Bahnübergängen am Schützen- und am Artillerieweg grundsätzlich möglich ist.
Wenn dem so ist, bitten wir um Auskunft, welche Maßnahmen und Mittel notwendig sind, um die Aufstellflächen herzurichten.
Sollte dem nicht so sein, bitten wir um Mitteilung, welche baulichen und verkehrlichen Einschränkungen dazu führen, dass die Aufstellflächen nicht eingerichtet werden können, und weshalb diese gemäß Auffassung der Verwaltung nicht zu beseitigen sind.
Begründung:
Aufgrund der Lage zwischen den Studierendenwohnanlagen und der Universität Oldenburg sind die Bahnübergänge am Artillerieweg und am Schützenweg besonders stark vom Fuß- und Radverkehr frequentiert.
Im Bereich der Bahnübergänge kommt es auf den zu schmalen Gehwegen bei geschlossenen Schranken zu einer Ansammlung von Radfahrenden und zu Fußgehenden. Beim Öffnen der Schranken kommt es regelmäßig zu konfliktträchtigen Situationen, da sich die verschiedenen Verkehrsströme zum Teil an diesen engen Stelle begegnen und spontanes Ausweichen auf die Fahrbahn hervorruft. Eine Aufstellfläche für Fahrradfahrende vor dem PKW-Verkehr könnte hierbei eine Abhilfe schaffen. Dieses trüge auch dazu bei, dass der Radverkehr stärker auf Fahrbahn abgewickelt wird und der Gehweg in seiner originären Funktion den schwächsten Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stünde. Kollisionen von zu Fußgehenden und Radfahrenden sowie die damit verbundenen spontanen Ausweichbewegungen auf die Fahrbahn beim Öffnen der Schranken könnten somit unterbunden werden.
gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Antrag vom 7.6.2021
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in der Dede-, Dragoner- und Schulstraße“
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu den im anliegenden Schreiben der Anwohner*inneninitiative vorgeschlagenen Maßnahmen eine Stellungnahme abzugeben.
Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wann in den besagten Straßen die letzten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und welche Beobachtungen gemacht wurden.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 22.4.2021
Ordnungswidriges Parken auf den Gehwegen beenden
Für die Beratungen bitten wir die Verwaltung um folgende Auskünfte:
- In welchen Straßen duldet die Stadt Oldenburg ordnungswidriges Parken von Pkw auf den Gehwegen?
- Weshalb ahndet die Stadt Oldenburg diese Ordnungswidrigkeit nicht oder legalisiert sie zumindest mittels Aufstellens des Verkehrsschildes 315 in den betroffenen Straßen?
- Wie bewertet die Verwaltung diese Praxis in Bezug auf den vom Rat beschlossenen kommunalen Aktionsplan Inklusion, der u.a. das Ziel verfolgt, dass sich alle Menschen frei und ungehindert bewegen können?
(https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/50/KAI_2016/Kommunaler_Aktionsplan_Inklusion.pdf, Seite 41)
Begründung:
Das Straßenverkehrsordnung regelt, wo Kraftfahrzeuge im Straßenraum abgestellt werden dürfen. Die Gehwege gehören nicht dazu, es sei denn, das Verkehrsschild 315 gestattet es. Auf Nachfrage unserer Fraktion teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie in Absprache mit der Polizei diese Ordnungswidrigkeit in „älteren Stadtquartieren“ dulde, auch wenn in der Straßenverkehrsordnung keine Regelung zu solch einer Duldung vorhält. Hintergrund unserer Anfrage war der Hinweis seitens der Bürgerschaft, dass in der Acker- sowie Brommystraße regelmäßig die Bürger*innensteigen zugeparkt sind, so dass es zu Beeinträchtigungen unter den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen kommt.
Diese Verwaltungspraxis hält meine Fraktion für nicht hinnehmbar und sehen daher die Notwendigkeit, dass sich der Rat mit dieser Angelegenheit auseinandersetzt. Aus Sicht unserer Fraktion überwiegen die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen gegenüber den Interessen der Fahrzeughalter*innen, ihren Pkw auf diese Art und Weise im öffentlichen Raum abzustellen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 22.4.2021
Gesicherte Fahrradgarage im Bereich Wildenloh/Eversten
Mit dem Verweis auf den Bericht aus der NWZ vom 10.04.2021 bitten wir die Verwaltung um Auskunft, welche Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden müssten, um diese Überlegung in Kooperation mit der Gemeinde Edewecht realisieren zu können. Diesbezüglich erbitten wir eine Schätzung der Gesamtkosten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 15.3.2021
Stand der Ausbaupläne für den Hörneweg
Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandbericht.
Im Protokoll vom 16.03.2015, unter TOP 9.2, Seite 10/16, vorletzter Absatz, heißt es:
„Die Verwaltung hält als Ergebnis fest, dass eine Maßnahmenverschiebung zu einem späteren Zeitpunkt vom Ausschuss befürwortet wird und die Zeit genutzt werden soll, um Gespräche zum Ausbau mit den Anliegern zu führen.“
Hierzu fragen wir:
1.) Welche Gespräche mit welchem Ergebnis haben bislang stattgefunden?
2.) Welche Gespräche sind zu welchem Zeitpunkt geplant?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 15.3.2021
Städtische Lastenradförderung 2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, der eine Bereitstellung von weiteren 100.000 Euro vorsieht. Hierzu sind Gelder aus dem Klimaschutzfond zu verwenden.
Dieser Beschlussvorschlag ist sowohl im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima als auch im Verkehrsausschuss zu beraten, bevor er über den Allgemeinen Ausschuss in den Verwaltungsausschuss und Rat mündet.
Begründung:
Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion sollten aufgrund der hohen Nachfrage für die sog. Lastenradförderung weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund einer angedachten Verwendung von Mitteln aus dem Klimafond sollte der thematisch federführende Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima in die weitere Beratung eingebunden werden.
gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Antrag vom 15.3.2021
Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014, Dringlichkeitsliste – Fortschreibung 2021
Beschlussvorschlag:
Die Punkte A6 (Entlastungsstraße (von Alexanderstraße bis Ammerländer Heerstraße)) sowie
A7 (Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg) werden gestrichen.
Begründung:
Aus bekannten Gründen lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bau der sog. Entlastungsstraße ab.
In der Angelegenheit Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg würde eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht unserer Fraktion die weiterhin laufende Beratung über den zukünftigen Umbau besagten Straßenabschnittes mit Blick auf die Einführung von Tempo 30-Abschnitten ignorieren (Stichwort: Herausnahme aus dem Vorrangnetz) und ein Ergebnis vorwegnehmen.
gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Antrag vom 1.3.2021
Verkehrsführung für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen infolge der Sperrung der Wege im Bereich des ehemaligen „Wall-Kinos“ am Heiligengeistwall
Durch die von der Stadt Oldenburg angeordnete Sperrung des Fuß- und Radweges im Bereich des ehemaligen Wallkinos am Heiligengeistwall kommt es derzeit zu Einschränkungen und Gefährdungen durch Umleitungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen bzw. kurzfristiges Tätigwerden der Verwaltung um zu einer sichereren Verkehrsführung zu kommen:
- Wie lange wird die o.g. Sperrung der Nebenwege im Bereich des ehem. Wall-Kinos bestehen bleiben?
- Wie beurteilt die Verwaltung die derzeitige Maßnahme aus Sicht der Verkehrssicherheit, dass Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf die ohnehin viel zu schmalen Nebenwege auf der gegenüber liegenden Seite ausweichen sollen und sich dort im Gegenverkehr bewegen müssen?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Situation an der Ampelanlage Mottenstraße/Heiligengeistwall und die viel zu begrenzten Aufstellungsflächen an dieser Anlage?
- Wird für den Zeitraum der o.g. Sperrung die Ampelschaltung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen optimiert, damit es nicht zu den derzeitigen Ansammlungen von Querungwilligen kommt?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, zumindest die Radfahrer*innen in diesem von der Sperrung betroffenen Bereich auf der Fahrbahn des Heiligengeistwalles zu führen und mit Hilfe von Baken oder Aufbringen einer weißen Trennline, ggf. Tempo-30-Ausweisung für diesen Gefahrenbereich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit der o.g. Nutzer*innen zu kommen?
gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 14.12.2020
Richtlinie der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Gewährung von Zuwendungen zur Anschaffung von Lastenrädern (Richtlinie zur Lastenradförderung)
Wir bitten um Berücksichtigung folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Die oben genannte Richtlinie wird wie folgt geändert:
- In § 1 Gegenstand der Förderung, Absatz 1 Satz wird das Gesamtgewicht von 200kg auf 180kg abgesenkt, so dass der Passus neu lautet:
„Gefördert wird der Kauf von neuen ein- und zweispurigen Lastenrädern, die mindestens ein Gesamtgewicht von 180 Kilogramm tragen und hierunter eine Lastenzuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.“
- Des Weiteren wird die Richtlinie um die Förderung von Fahrradanhängern in einem Umfang von 50% des Netto-Kaufpreises, maximal jedoch 150 Euro erweitert und entsprechend in ihrer textlichen Ausformulierung angepasst.
- In § 4 Art, Umfang und Höhe der Förderung, Absatz 4 werden neben der Ergänzung um die o.g. Fahrradanhänger der bisher benannte Förderumfang sowie die Förderhöhe verändert, so dass folgendes zukünftig gilt
- für Lastenräder (rein muskulärer Antrieb) gelten 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 800,00 Euro
- für Lastenpedelecs und Lasten-E-Bikes gelten 33 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1200€
- Zusätzlich wird ein Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro für den Verzicht auf ein KFZ nach 36 Monaten ausgeschüttet. Dafür dürfen Haushalte, die eine Förderung empfingen, während dieser Frist kein Kraftfahrzeug besitzen oder anschaffen bzw. der Haushalt entscheidet sich innerhalb des ersten Jahres dazu, ein Kraftfahrzeug abzumelden.
Begründung:
Die Absenkung des Gesamtgewichts dient dem Ziel, dass am Markt gängige Lastenräder ebenso von der Förderung abgedeckt werden.
Die Einbindung der Fahrradanhänger nimmt Rücksicht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer*innen und stellt zudem eine ressourcenschonende Variante des Mobilitätswechsels dar. Solch eine Förderung gibt es bereits im Bundesgebiet, bspw. in der Stadt Regensburg.
Die Änderungen zum Förderumfang sowie der Förderhöhe verfolgen zum einen das Ziel, einen tatsächlichen Anreiz zu setzen und den Mitnahmeeffekt zu minimieren, zum anderen die oftmals kostengünstigeren Varianten, bei denen reine Muskelkraft eingesetzt wird, gegenüber den Varianten mit elektrischer Unterstützung ebenfalls aus Gründen der Ressourcenschonung zu bevorteilen. Beispiele für den Förderumfang und die Förderhöhe gibt es sowohl im Bundesgebiet als auch im benachbarten Österreich zu genüge. Übersichtlich nachzulesen u.a. auf https://www.greenbike-shop.de/blog/lastenrad-foerderung-uebersicht-der-kaufpraemien/?keyword=&device=c&network=g&gclid=EAIaIQobChMI7Kq01L7N7QIVzZ13Ch2CuQZHEAAYAiAAEgJ01fD_BwE
Der Nachhaltigkeitsbonus soll darüber hinaus nochmals einen Anreiz schaffen, tatsächlich auf ein eigenes Kraftfahrzeug zu verzichten. Diesen Bonus gibt es bspw. in der Stadt Mannheim.
Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 16.11.2020
Neuer Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030
Beschlussvorschlag:
Die Beratung über die Beschlussfassung eines sog. Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 wird zumindest solange zurückgestellt, bis der Rat ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg festgelegt hat.
In der Zwischenzeit erstellt die Verwaltung eine Auflistung aller konkreten Maßnahmen sowie erklärten Zielrichtungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 2001 sowie dem Strategieplan Mobilität und Verkehr (smv2025) aus dem Jahr 2014. Diese Auflistung beinhaltet einen Vermerk über den Stand der Umsetzung und eine Erläuterung, in welcher Form eine Umsetzung erfolgte bzw. aus welchen Gründen eine Umsetzung bzw. Einhaltung des Zieles nicht stattfand.
Über das Ergebnis berät im Anschluss der Verkehrsausschuss.
Begründung:
Bereits in der Vergangenheit wurden mit viel Aufwand und erheblichen Kosten o.g. Pläne erstellt, die u.a. das grundlegende Ziel beinhalteten, die Menge des motorisierten Individualverkehrs (MIV), folglich des Hauptemittenten an klimaschädlichen Gasen des in der Stadt befindlichen Verkehres zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die nun verwaltungsseitig beabsichtigte „deutlichere Ausrichtung“ in Sachen Klimaschutz nicht neu. Der Unterschied zu 2001 ist jedoch, dass wir heute besser denn je wissen, dass der vorhandene Verkehrssektor maßgeblich den Klimawandel vorantreibt und in welchem Umfang er dieses tut. Anhand dieses zu errechnenden Umfangs kann der notwendige Wirkungsgrad an die Mobilität verändernden Maßnahmen ermittelt werden, woraus sich wiederum auch konkrete Maßnahmen ableiten lassen. Welche Maßnahmen jedoch in welchem Zeitraum zwingend umzusetzen sind, entscheidet das bisher nicht vom Rat der Stadt verabredete Ziel der städtischen Klimaneutralität. Daher ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion unabdingbar, dass eine Beschlussfassung solange zurückgestellt wird. Ohne ein klares Ziel, das entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hat, halten wir es nicht für verantwortlich, erneut Gelder und Personalkapazitäten in einem aufwendigen Prozess zu binden, an dessen Ende leider, so zeigen es die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, immer noch nicht feststeht, ob der Plan bzw. entscheidende Teile dessen auch eine Umsetzung finden.
Denn trotz aller wohl- und ambitioniert klingenden Prosa, die in der aktuellen Verwaltungsvorlage auch wieder ihren Niederschlag fand, nahm der MIV in der Stadt innerhalb der letzten 20 Jahren zu. Daher stünde des dem Rat und der Verwaltung insgesamt gut zu Gesicht, vorab eine kritische Fehleranalyse durchzuführen, um ebenjene Fehler nicht zu wiederholen oder aber Erwartungen zu wecken, denen man am Ende nicht gerecht wird – mit all den Folgen für die politische Beteiligungskultur. Denn es ist leider nur ein Teil der Wahrheit, dass, wie der Verkehrsdezernent im heutigen NWZ-Interview ausführt, mit der Beschlussfassung über einen Plan die von politischen Wahlbeamt*innen geführte Verwaltung an dessen Umsetzung gebunden ist. In welcher Form, mit welchem Nachdruck und welcher zeitlichen Abfolge sie Dinge ins Verfahren gibt, hängt sehr davon ab, in welcher Detailschärfe ein Plan ausformuliert ist und welche Maßnahmen der eigenen politischen Auffassung eines direkt gewählten Oberbürgermeisters als Verwaltungschef entspricht.
So wurden trotz aller Festlegungen des VEP Vorhaben verwaltungsseitig vorangetrieben und von einer Mehrheit des Rates beschlossen, die die maximale Anzahl der im Innenstadtbereich in konzentrierter Form neu zu schaffenden Kfz-Stellplätzen übertraf. Des Weiteren wurde die damit verknüpfte Maßnahme der Reduzierung von Einzelstellplätzen nicht konsequent ausgeführt. Ebenso konnte beobachtet werden, dass Anträge aus den Reihen des Rates, die die Umsetzung explizit genannter Maßnahmen des smv2025 einforderten, mehrheitlich abgelehnt wurden. Das ist zwar legitim, lässt jedoch an der Ernsthaftigkeit von politischen Vorgängen und Absichtserklärungen zweifeln.
Deshalb ist es aus unserer Sicht ebenfalls notwendig, zum jetzigen Zeitpunkt auch im Sinne der Einwohnerfragen zu klären, ob die Breite des Rates und die Führungskräfte der Verwaltung mit der neuerlichen Fortschreibung das gleiche Ziel verfolgen. Übereilt einen Plan in Auftrag zu geben, nur um vor einer anstehenden Kommunalwahl gegenüber der Öffentlichkeit den wohlfeilen Eindruck erwecken zu wollen, man sei gewillt zukünftig sowohl die für das Stoppen des Klimawandels als auch zur Lösung der grundsätzlichen Verkehrsprobleme notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann unseres Erachtens nicht im Sinne des Rates sein.
gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Gemeinsamer Antrag vom 22.9.2020
„Prüfung einer Einbahnregelung auf dem Wallring“
Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Gruppe Die Linke/Piraten, die Fraktion WFO/LKR sowie die FDP-Fraktion stellen den Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Prüfung einer Einbahnregelung auf dem Wallring“.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einrichtung einer separaten, durchgehenden Busspur auf dem Wallring im Bereich der Straßenzüge Heiligengeist- Theater- und Schlosswall eine Einbahnregelung für den motorisierten Individualverkehr zu prüfen. Der Prüfauftrag soll die Führung des Einbahnverkehrs in beide Richtungen umfassen, wobei die Busspur jeweils innenliegend geführt werden soll. Die Leistungsfähigkeit der Alternativen ist anhand von Verkehrsdaten darzustellen.
Des Weiteren möge die Verwaltung prüfen, ob das Einrichten einer reinen Fahrradspur für beide Richtungen, in voller Breite einer jetzigen Autospur möglich wäre. Dazu können auch Teile der Nebenanlagen, die jetzt von Radfahrern genutzt werden, eingebunden werden. Diese Fahrradspur sollte asphaltiert sein, von dem mobilisierten Verkehr und von den Fußgängern getrennt sein. Sie sollte möglichst die aus den Bussen Aussteigenden nicht behindern.
Die sich aus den geprüften Verkehrsführungen ergebenden Auswirkungen auf die umliegenden Quartiere sind darzustellen und es sind verkehrliche Maßnahmen zur Vermeidung von Umgehungsverkehren in diese Quartiere vorzulegen.
Sollte sich im Zuge der Neuplanungen aus Sicht der Verwaltung die Gelegenheit bieten, vorhandene Engstellen auf den Nebenanlagen mithilfe ergänzender baulicher Maßnahmen zu beseitigen, sind diese dem Rat zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Eine durchgängige Busspur auf dem Wallring führt zu einer deutlichen Beschleunigung und damit zu einer Attraktivitätssteigerung des busgestützten ÖPNV. Der ÖPNV leistet neben seiner sozialen Funktion einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Verkehrswende. Die Stärkung des ÖPNV ist daneben ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Aus diesen Gründen befürworten die antragstellenden Fraktionen die Prüfung einer verkehrlichen Neuordnung auf dem Wallring und greifen damit u.a. eine Anregung VWG auf.
In diesem Zusammenhang wollen die antragstellenden Fraktionen auch grundsätzlich die Situation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen verbessern und Engstellen sowie Gefahrenbereiche beseitigen. Hierzu gehört auch die Prüfung einer reinen Fahrspur für Radfahrer*innen.
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
gez. Ulf Prange gez Sebastian Beer
Renke Meerbothe Pierre Monteyne
Gruppe Die Linke / Piraten Fraktion WFO / LKR
gez. Hans Henning Adler gez. Dr. Hans Hermann Schreier
Jan-Martin Meyer Franz Norrenbrock
FDP-Fraktion
gez. Dr. Christiane Ratjen-Damerau
Antrag vom 14.6.2020
Sachstand über die Bereitstellung weiterer Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen
Die Ratsfraktion hatte mit Antrag vom 26.9.2019 folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
„Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Aufgrund der Flächenkonkurrenz und des Ziels einer klimaschützenden Mobilitätswende werden hierfür vordringlich Kfz-Einstellplätze verwendet. Ausgenommen hiervon sind Kfz-Einstellplätze, die bisher für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung vorgehalten werden oder von Anwohner*innen mit einem entsprechenden Bewohner*innenparkausweis genutzt werden.
Die hierfür notwendigen Finanzmittel wird die Verwaltung über eine Änderungsliste zum eigenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beordnen.“
Dieser wurde im Oktober auf Antrag der CDU mit 8 zu 3 Stimmen vertagt und in der Novembersitzung erneut beraten. Am 25.11.2019 unterstützte die Mehrheit des Rates Änderungsanträge der CDU und der Gruppen Die Linke/Piratenpartei, so dass der letztlich getroffene und inhaltlich deutlich abgeschwächte Beschluss wie folgt lautete:
„Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Um dieses Ziel zu erreichen, können im Einzelfall auch bestehende Kfz-Einstellplätze umgewandelt werden, wo dies notwendig ist. Darüber wird im Einzelfall vom Rat nach Vorberatung im Verkehrsausschuss und im Verwaltungsausschuss entschieden.“
Des Weiteren hatte die Verwaltung in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.10.2019 folgendes in ihrer Vorlage ausgeführt:
„Das Ziel der Erweiterung der Abstellanlagen ist daher bereits im Rahmen der Erstellung des Green City Plan und der Fortschreibung des Strategieplans Mobilität und Verkehr formuliert worden. Beabsichtigt ist dabei ein quantitativer als auch qualitativer Ausbau der Anlagen. So sollen bestehende Anlagen erweitert werden (Pferdemarkt, Heiligen-geistwall, Kasinoplatz, Staulinie), als auch neue Anlagen geschaffen werden (Friedensplatz, Pferdemarkt, 91er Straße). Eine Ausstattung mit Überdachung, Gepäckaufbewahrung und Akku-Lademöglichkeit wurde im Green City Plan geprüft und soll für einzelne Anlagen umgesetzt werden.
Bereits in der Vergangenheit wurden auch vorherige Pkw-Parkstände für einen Ausbau der Fahrradabstellanlagen genutzt (Ritterstraße, Kasinoplatz). Derzeit werden am Heiligengeistwall bislang für Taxis reservierte Parkstände zu Fahrradabstellanlagen umgewandelt. Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses über die konkreten Vorschläge zum Ausbau der Fahrradabstellanlagen im Bereich der Innenstadt berichten.“
Dieser Bericht hätte demnach Anfang dieses Jahres erfolgen sollen. Da dies leider bisher nicht geschehen ist, fordern wir die Verwaltung auf, der Ankündigung in der o.g. Vorlage (19/0799) nachzukommen.
gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 8.6.2020
Weiteres Verfahren zur Umsetzung der Ergebnisse der Ideenwerkstatt zur Umgestaltung der Cloppenburger Straße
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie das weitere Verfahren zur politischen Beratung der Ergebnisse der Ideenwerkstatt und der dort erarbeiteten Vorzugsvariante verwaltungsseitig angedacht ist.
Begründung:
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2019 wurden die Ergebnisse der Ideenwerkstatt sowie die erarbeitete Vorzugsvariante vorgestellt. Die Verwaltung führte in der Vorlage 19/0366 aus, dass nach der bisherigen Dringlichkeitsliste der Straßenbaumaßnahmen die Cloppenburger Straße mit Priorität 3 eingestuft wird und daher eine bauliche Veränderung eher mittel- bzw. langfristig angedacht ist.
In Anbetracht des mit Blick auf den Klimawandel dringend notwendigen Mobilitätswandels ist diese Prioritätensetzung aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion nicht mehr angemessen. Daher sollte die politische Beratung der Ergebnisse zeitnah erfolgen, um hieraus resultierende Investitionsmittel in den kommenden städtischen Haushalten beordnen zu können.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 8.6.2020
Herausnahme der Roonstraße/Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof aus dem Vorbehaltsnetz der Stadt Oldenburg
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob rechtliche Gründe gegen eine Herausnahme des gesamten Abschnittes oder eines Teilabschnittes, bspw. Roonstraße/Hindenburgstraße, aus dem städtischen Vorbehaltsnetz sprechen.
Begründung:
Das Ziel der Herausnahme ist die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, im Dobbenviertel eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 anordnen zu können, wie es u.a. die dortige Bürgerinitiative seit sehr vielen Jahren fordert.
Dieses würde nicht nur eine Reduzierung des Lärms und der Erschütterungen bedeuten, sondern auch die Verkehrssicherheit innerhalb des Mischverkehrs steigern und die Attraktivität für Schleichverkehre mindern.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 26.2.2020
Planungen für einen Premiumradweg zwischen Bad Zwischenahn und Oldenburg
Die NWZ berichtete am 12.02.2020 über Überlegungen der Gemeinde Bad Zwischenahn, eine „Fahrradstraße“ – wahrscheinlicher ist ein Premiumradweg – nach Oldenburg zu planen und hierfür Fördergelder beantragen zu wollen. Nachzulesen unter: https://www.nwzonline.de/plus/bad-zwischenahn-verkehrskonzept-fuer-bad-zwischenahn-fahrradstrasse-nach-oldenburg-im-gespraech_a_50,7,1148145573.html
Zitat aus der Meldung: „Und noch eine zweite Fahrradstraße ist im Gespräch. Sie soll künftig Bad Zwischenahn über den Heiderosenweg, den Portsloger Damm und die Wildenlohslinie mit Oldenburg verbinden. Zwar gibt es eine direkte Radverbindung an der Bahnstrecke nach Oldenburg, die gehört aber der Bahn und es ist nicht sicher, dass der Pachtvertrag auch in einigen Jahren noch verlängert wird. Die Gemeinde möchte eine ausreichend breite, asphaltierte und schnelle Strecke schaffen. Dafür müsste zwischen Heiderosenweg und Portsloger Damm eine neue Verbindung gebaut werden. Der Portsloger Damm und die Wildenlohslinie, beide dringend sanierungsbedürftig, würden künftig hauptsächlich auf den Radverkehr ausgelegt – aber so, dass Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge sie noch nutzen können. Diese neue Verbindung, so Karl-Heinz Bischoff, würde über einen Radweg am Birkenweg auch das Industriegebiet Kayhauserfeld anbinden – zudem auch die Orte Petersfehn, Friedrichsfehn und Portsloge. Der Autoverkehr aus Richtung Portsloge soll möglichst über den Birkenweg in Richtung Woldlinie geleitet werden. Mit der Gemeinde Edewecht hat die Verwaltung schon gesprochen, Anwohner sollen von beiden Gemeinden gemeinsam informiert werden.[…]
Nach dem ursprünglichen Plan hätte das Verkehrskonzept im Verwaltungsausschuss am 18. Februar beschlossen werden können. Jetzt einigten sich die Fraktionen darauf, es im Mai erneut im Ausschuss zu beraten und dann im Rat zu verabschieden. Um die Frist für erste Förderanträge einhalten zu können, soll der Verwaltungsausschuss aber die grundsätzliche Idee der Fahrradstraße nach Oldenburg bereits absegnen.“
Auf der dem Artikel beigelegten Karte wird diese Radwegeverbindung bis ins Oldenburger Stadtgebiet geführt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es für die Realisierung dieses Projektes nicht hilfreich wäre, wenn die Stadt Oldenburg sich mit Blick auf die Fördergelder des Landes den Planungen der Nachbargemeinden zeitnah anschließt. Hierzu bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 24.2.2020
Planungen für einen „fahrradgerechten Ausbau Quellenweg“ vormals ‚Fahrradstraße Quellenweg“
In der Ratssitzung am 25.03.2019 fand auf Antrag der Grünen-Ratsfraktion ein Beschlussvorschlag die Mehrheit, der die Verwaltung beauftragte Planungen zur Einrichtung einer „Fahrradstraße Quellenweg“ einzuleiten und hierfür im Haushalt freigewordene Mittel unterjährig zu verwenden. Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2020 meldete die NWZ am 07.12.2019, dass die Fraktionen von CDU und FDP die Einrichtung einer Fahrradstraße Quellenweg weiterhin ablehnen und deshalb die Streichung der im Verwaltungsentwurf vorgesehenen 25.000€ an Planungsmitteln fordern.
Letztlich einigten sich SPD, CDU und FDP auf einen gemeinsamen Haushalt und beschlossen am 20.01.2020 mehrheitlich, dass die Planungsmittel im Haushalt enthalten bleiben, jedoch die Produktbezeichnung „Fahrradstraße“ durch die „Fahrradgerechter Ausbau“ ersetzt wird. Weitere Erläuterungen waren dem Beschluss nicht beigefügt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Mitteilung, was sie unter „fahrradgerechtem Ausbau“ versteht, wie dieses auf den Quellenweg als Tempo-30-Zone Anwendung finden soll und in welchen Schritten sie die Planung dieses Jahr vorantreiben wird.
gez. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 6.2.2020
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bereich der Oldenburger Innenstadt/Wallring
In der Anlage übersenden wir Ihnen exemplarisch Fotos aus dem letzten Jahr, die tagsüber aufgenommen wurden. Diese belegen, dass trotz entsprechender Überwachung des ruhenden Verkehrs diese unerlaubten Parkvorgänge an der Tagesordnung sind. Teilweise versperren parkende Fahrzeuge sogar widerrechtlich Passagen und Wege (Bsp. Wegeverbindung Gaststraße zum Burgstraßeninnenhof). Daher fragen wir:
1. Wie kann es nach Einschätzung des ZAD zu solchen Vorfällen kommen?
2. Wie ist die Überwachung an den Wochenenden geregelt?
3. Findet damit lückenlos eine entsprechende Überwachung des ruhenden Verkehrs statt?
4. Wann bzw. in welchen Fällen übernimmt die Polizei diese Überwachungsaufgaben?
5. Welche Möglichkeiten haben die Bürger*innen, auf solche Parkvergehen unbürokratisch und zeitnah hinzuweisen?
6. Welche Stellen in der Innenstadt/Wallring werden nicht regelmäßig überwacht, da es dort täglich zu Parkvergehen kommt (Bsp. Vorplatz Stadtmuseum)?
7. Befürwortet die Stadtverwaltung in Fällen wo Fahrzeuge Passagen und Wegeverbindungen blockieren ein sofortiges Abschleppen oder ist dies nur bei widerrechtlichen Parken auf Behindertenparkplätzen derzeitige Praxis des ZAD/der Verwaltung?
8. Warum praktiziert die Verwaltung (Bsp. Parkvergehen auf dem Waffenplatz) zusätzliche Möblierungen / Einfahrsperren, die möglicherweise die Nutzung / Gestaltung beeinträchtigen, statt durch eine konsequente Überwachung Falschparken zu unterbinden?
9. Wie beurteilt der ZAD/Verwaltung insgesamt den Umstand, dass es immer wieder zu Parkvergehen dieser Art in der City kommt, die insbesondere weitere Nachahmungen vermuten lassen?
10. Wie wollen ZAD/Verwaltung Ihre bisherige Praxis ggf. ändern, damit es zu einer effektiveren Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt/Wallring kommt
gez. Sebastian Beer
______________________________________________________________________ Antrag vom 15.1.2010 Neufassung des Vorbehaltsnetzes (Hauptstraßennetz) der Stadt Oldenburg im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30 Die Verwaltung wird gebeten, den Ratsmitgliedern die aktuelle Beschlusslage zum Vorbehaltsnetz vorzulegen. Hierzu mögen in tabellarischer Form sowie in alphabetischer Abfolge die Straßen aufgelistet und deren jeweilige Einstufung kenntlich gemacht werden. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Herabstufung jetziger Hauptverkehrsstraßen oder Abschnitte dieser auszuführen. Begründung: In den letzten Jahren sind mehrfach Wünsche nach Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen bzw. Tempo-30-Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen aus der Einwohnerschaft an Politik und Verwaltung herangetragen worden. Allzu häufig wurden diese berechtigten und unterstützenswerten Interessen mit dem Verweis auf die aktuell geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) und die nachteilige Auslegung der hierfür heranzuziehenden Paragraphen durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, d.h. durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abschlägig beschieden. Diese Verwaltungsausführungen sind zwar richtig, aber für die betroffenen Anlieger*innen äußerst unbefriedigend. Jüngster Fall ist das Begehren zahlreicher Anwohner*innen am Osterkampsweg, deren Schreiben dem Rat vorliegt. Zuvor hatte sich im Rahmen der letzten Verkehrsausschusssitzungs stellvertretend ein Anwohner der Stedinger Straße mit geichem Interesse zu Wort gemeldet. Im Antwortschreiben der Verwaltung auf den Anlieger*innenbrief zum Osterkampsweg wird richtigerweise auf die Einstufung besagter Straße als Hauptverkehrsstraße hingewiesen, die mittels eines Beschlusses des Rates über das städtische Vorbehaltsnetz seinerzeit erfolgte. Deshalb sei eine Annordnung von Tempo-30 im Moment nicht möglich. Solange jedoch eine Novelle der StVO im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30 auf sich warten lässt, für die sich die Bündnisgrünen auf Bundesebene seit vielen Jahren einsetzen, und solange die oberste Straßenverkehrsbehörde von ihrer abschlägigen Auslegung nicht abrückt, sollte nach Meinung der Grünenratsfraktion die Stadt Oldenburg die ihr gegebenen Möglichkeiten intensiver nutzen. Hierzu gehört es, die bisher vorgenommenen Einstufungen zu überprüfen und dort, wo rechtlich möglich, eine Herunterstufung vorzunehmen. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 9.12.2019 Sachstand zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung für das Gesamtgebiet der Stadt Oldenburg Nachdem der Rat am 29.09.2014 eine Stellplatzsatzung für das Stadtzentrum (Zonen 1 und 2) erlassen hatte, war laut Verwaltungsvorlage 17/0970 ein Satzungsbeschluss für das gesamte Stadtgebiet (auch Zone 3 mitsamt den Stadtteilzentren) am 18.12.2017 geplant. In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 07.12.2017 sowie des Verkehrsausschusses am 11.12.18 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch verwaltungsseitig zurückgezogen. Am 16.09.2019 führte auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung in Ihrer Vorlage aus, dass es für Ende Oktober einen Termin zwischen dem Stadtbaurat und den zuständigen verwaltungsinternen Akteuren gebe werde, um das Verfahren wieder aufzunehmen. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilte der Stadtbaurat mit, dass ein Bericht im Rahmen der Novembersitzung in Aussicht stünde. Ein Bericht des Ausschussvorsitzenden vom thematisch hierzu passenden und am 14. und 15. November durchgeführten Seminar am Deutschen Instituts für Urbanistik sollte hiermit kombiniert werden. Da die Verwaltung weder in der Novembersitzung hierzu ausführte noch den Bericht für die Dezembersitzung vorgesehen hat und im Rahmen der Vorbesprechung der entsprechenden Tagesordnung auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden mitteilte, dass verwaltungsintern noch ein Meinungsbildungsprozess liefe, beantragen wir für die o.g. Sitzung die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand ihres Meinungsbildungsprozesses dem Ausschuss schriftlich mitzuteilen. Sollte es zu diesem Zeitpunkt weiterhin unterschiedliche Ansätze zur konkreten Ausgestaltung solch einer Satzung geben, sind die Vor- und Nachteile dieser verschiedenen Varianten aufzuzeigen. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird der Ausschussvorsitzende mündlich von dem o.g. Seminar Bericht erstatten. Begründung: Im Interesse eines Mobilitätswandels, eines geringeren Flächenverbrauchs, einer Reduzierung weiterer Versiegelung sowie von Bau- und damit Mietkosten wäre es wichtig, dass nicht allein im Stadtzentrum zukünftig weniger KFZ-Abstellplätze nachgewiesen oder ausgelöst werden müssen, dafür jedoch standardisierte Vorschriften u.a. zur Anlage von Radabstellanlagen geschaffen werden. Die Niedersächsische Bauordnung sieht wie die Nordrhein-Westfälische die Möglichkeit vor, dass die Kommunen eigene Stellplatzsatzungen beschließen, in denen sie zugeschnitten auf die eigenen Gegebenheiten entsprechende Regelungen erlassen. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion sollte dieses Verfahren weitergeführt und der bisherige Arbeitsstand zeitnah diskutiert werden, um frühzeitig die Auswirkungen solch einer Satzung im Blick zu haben und flankierende Maßnahmen, die ungewollte Nebeneffekte (bspw. die bloße Verlagerung des ruhenden Verkehrs in den öffentlichen Raum) korrigieren können, ebenfalls vorzubereiten. Andere Kommunen bieten hierfür hilfreiche Anregungen. Zur weiteren Information der Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/downloads/znm_nrw_stellplatzsatzung_handbuch_rz_170809_web.pdf gez. Sebastian Beer
Antrag vom 9.12.2019 Prüfung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Innenstadtring Wir bitten um Berücksichtigung folgenden Auskunftsersuchens. Die Verwaltung wird gebeten, zur kommenden Februarsitzung des Verkehrsausschusses über den 2002 durchgeführten Praxisversuch eines partiellen Einbahnstraßenverkehrs auf dem Wallring zu berichten. Dabei möge sie darauf eingehen, welche Gründe (ggf. Anlass) zur Aufnahme dieses Verkehrsversuchs in den damaligen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) es seinerzeit bestanden, welche vorbereitenden Maßnahmen und Erhebungen durchgeführt worden sind, welche Ausgestaltung (nebst begleitende Untersuchungen) der VEP vorgesehen hatte und in welcher konkreten Umsetzung dieser Versuch letztlich durchgeführt worden ist. Des Weiteren möge die Verwaltung ausführen, welche Gründe aus ihrer Sicht für eine erneute Prüfung sprechen und welche Veränderungen zum damaligen Praxisversuch aufgrund sich veränderter Rahmenbedingungen und/oder eines Erkenntnisgewinns vorzunehmen wären. Begründung: Innerhalb der zahlreich geführten Debatten zur Förderung emissionsarmer Mobilitätsformen und der damit verbundenen, gerechteren Neuaufteilung des Straßenraums verwiesen auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung bereits mehrfach auf den damaligen Verkehrsversuch und dass es womöglich geboten wäre, solch eine Prüfung erneut durchzuführen. Diese Einschätzung teilt die Grünen-Ratsfraktion und möchte im Vorgriff auf einen zu stellenden Prüfauftrag den seinerzeit abgebrochenen und somit gescheiterten Praxisversuch im ersten Schritt näher beleuchten. Sebastian Beer, Pierre Monteyne
Antrag vom 5.11.2019 Beseitigung von weiteren Kfz-Einstellplätzen in der Fahrradstraße „Haarenufer“ Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die sich auf der Fahrbahn der Straße „Haarenufer“ befindlichen Kfz-Einstellplätze zwischen der Ratsherr-Schulze-Straße und der Straße „Rummelweg“ bis Ende Januar 2020 zu entfernen. Auf dem Abschnitt zwischen den Straßen „Rummelweg“ und „Am Zuggraben“ werden der Verkehrsablauf beobachtet, Erhebungen des fahrenden und des ruhenden Verkehrs sowie, gemeinsam mit der Polizei, eine Analyse des Unfallgeschehens durchgeführt. Die Ergebnisse sowie ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen werden spätestens auf der Aprilsitzung 2020 des Verkehrsausschusses vorgestellt. Begründung: Aufgrund der Pressemeldung vom 05.11.2019, die SPD-Fraktion würde entgegen ihrem Abstimmungsverhalten vom 21.10.2019 nun doch einem Rückbau der Kfz-Einstellplätzen zwischen der Ratsherr-Schulze-Straße und der Straße „Rummelweg“ zustimmen und das Verkehrsgeschehen bis zur Straße „Am Zuggraben“ in den Blick nehmen wollen, erneuern wir den bereits auf der Oktobersitzung vonseiten unserer Fraktion zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlag um die genannten zeitlichen Fristen. gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Antrag vom 4.11.2019 Verzicht auf Werbung für suchtgefährdende Genussmittel und Spielotheken im öffentlichen Straßenraum Die Verwaltung wird gebeten über die bisherige Genehmigungspraxis von stationärer und mobiler Werbung für Zigaretten, Alkoholika und Spielotheken im öffentlichen Straßenraum zu berichten. Die Verwaltung möge ausführen, auf welcher vertraglichen Grundlage die o.g. Werbungen mit der Stadt Oldenburg sowie Beteiligungen ebendieser vereinbart wurden und welche rechtlichen Mittel es gibt, diese Art der Werbung im öffentlichen Straßenraum zu unterbinden. Begründung: Deutschland ist das Schlusslicht in Europa, wenn es darum geht z.B. die Werbung für Tabakerzeugnisse zu untersagen. Dabei hat Deutschland schon 2005 einen völkerrechtlich bindenden Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ratifiziert, der ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse vorsieht. Unter anderem fordert die Deutsche Krebshilfe in einer Allianz mit dem „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ seit Jahren, dass gehandelt wird – leider passiert wenig bis gar nichts. Laut Ansicht zahlreicher Mediziner*innen und den Ergebnissen vieler Studien von Fachgesellschaften erhöht Tabakwerbung das Risiko mit dem Rauchen zu beginnen dramatisch. Wir sehen es als gesellschaftliche Pflicht an, insbesondere die junge Generation auch in Oldenburg vor drohender Abhängigkeit zu schützen, indem wir aufzuklären und präventiv handeln. Hierzu gehört es unseres Erachtens, entsprechende Werbung im öffentlichen Raum auch mit den rechtlichen Mitteln der Kommune bestenfalls zu untersagen. Neben Zigaretten stellen auch der Konsum von Alkohol und die Nutzung von Spielotheken unbestritten ein großes Suchtpotential dar und sollten daher in der Genehmigungspraxis der Kommune möglichst gleichrangig behandelt werden. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer
Antrag vom 15.10.2019 Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.11.2019 sowie in Beratungsfolge den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, den Verwaltungsausschuss und den Rat Neuer Verkehrsvertrag mit der NordWestBahn (NWB) ab 2022: Forderung nach einem Halbstundentakt auch für die RS 3 (Bad Zwischenahn – Bremen) Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt zu den zuständigen Verwaltungsebenen der Landkreise Ammerland und Oldenburg sowie der Stadt Delmenhorst aufzunehmen, um ein gemeinsamen Vorgehen zur Einforderung eines Halbstundentaktes für die RS 3 gegenüber der für die Vertragsausgestaltung zuständigen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) abzustimmen und zeitnah zu vollziehen. Begründung: Wir verweisen auf den beiliegenden Artikel aus der Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 24.09.19 sowie auf die Ausführungen des Oldenburger Kreistagsantrags vom 17.09.19: NWZ_240919_Anbindung S-Bahn. Auch die Stadt Oldenburg sollte sich nicht zuletzt aus Gründen der Mobilitätswende und zur Minimierung der Verkehrsbelastung auf den städtischen Straßen gegenüber der Landesnahverkehrsgesellschaft für die Einführung eines Halbstundentaktes für die RS 3 aussprechen. Hierfür ist aus Sicht der GRÜNEN Ratsfraktion ein gemeinsames Vorgehen der betroffenen Gebietskörperschaften der erfolgversprechendste Weg. Über die Art der Einbindung der Gemeinden Bad Zwischenahn und Ganderkesee sowie der Einheitsgemeinde Hude in dieses Vorgehen befinden die zuständigen Landkreise: Antrag_LK_Oldenburg_Halbstundentakt_RS3. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 06.10.2019 Tarifgestaltung des ÖPNV in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VWG die Einführung eines Tarifsystems zu prüfen, das sich am sog. „Wiener Modell“ orientiert. Hierzu werden Verwaltung und VWG die erwartungsgemäß geringeren Einnahmen aus den Ticketerlösen im Jahr beziffern. Um den dadurch entstehenden höheren jährlichen Zuschussbedarf der VWG anteilig auszugleichen und den tatsächlichen Impuls zum Umstieg auf den ÖPNV zu setzen, erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Ausweitung und Intensivierung der städtischen Parkraumbewirtschaftung. Des Weiteren lässt die Verwaltung rechtlich prüfen, inwiefern eine Abgabe im Sinne des vom Wiener Landtag beschlossenen „Gesetz über die Erhebung einer Dienstgeberabgabe“ in Oldenburg erhoben werden könnte bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen hierfür vonseiten des Landes Niedersachsen oder aber des Bundes getroffen werden müssten. Gleiches gilt für eine Abgabe, die von jede*r Bürger*in gleichermaßen zu tätigen wäre. Begründung: 2012 wurde in der österreichischen Landeshauptstadt das sog. Wiener Modell eingeführt, an dem sich sowohl der Vorschlag der Grünen-Bundestagsfraktion von Oktober 2018 zur Einführung eines bundesweiten Ein-Euro-Tickets pro Tag (d.h. 365 Euro Ticket pro Jahr) als auch der diese Forderung wieder aufgreifende Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion von September 2019 orientieren. Neben der damit einhergehenden Vergünstigung von Jahres- und Monatskarten (Einzelfahrscheine wurden verteuert) als einen in der Verkehrswissenschaft bezeichneten „Push-Faktor“ wurden gleichzeitig auch sog. „Pull-Faktoren“ eingeführt: Die Parkraumbewirtschaftung wurde stark ausgeweitet und die Parkgebühren deutlich erhöht. Darüber hinaus wurde vom Wiener Landtag ein Gesetz erlassen, das das Erheben einer zweckgebundenen Arbeitgeberabgabe pro Arbeitsnehmer*in gestattet. Auf diesem Wege konnten 50 Mio. Euro an Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten, die aufgrund der Vergünstigung der Zeitkarten und der Ausweitung des Angebotes entstanden, wieder bereitgestellt werden. Eine Übertragung des Ansatzes reduzierter Zeitkarten der Wiener Linien auf die VWG, deren aktuelles Leistungsangebot bereits von sechsstelligen Zuschüssen der Stadt abhängig ist, kann aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nur gelingen, wenn auch die anderen in Wien getroffenen Maßnahmen herangezogen und daher ebenfalls im ersten Schritt geprüft werden. Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer, Leiter des Fachgebietes Verkehrsplanung und Verkehrssysteme der Universität Kassel, sieht in der in Wien angewendeten Kombination der Push- und Pull-Maßnahmen den richtigen Weg: „Hier hat die Stadt Wien vorbildlich reagiert: Durch die Erhöhung der Parkgebühren bei gleichzeitig höherer Nutzung dieser Einnahmen für den ÖPNV sowie der Anhebung der Dienstgeberabgabe stehen seit 2012 deutlich höhere finanzielle Mittel für den ÖPNV zu Verfügung als in den Vorjahren. Arbeitgeber und Pkw-Fahrer als Nutznießer des ÖPNV-Angebots werden zu dessen Finanzierung herangezogen. Eine Übertragung auf deutsche Städte ist zumindest bei den Parkgebühren möglich, eine Dienstgeberabgabe erfordert Anpassungen des Rechtsrahmens.“ (siehe Fachzeitschrift „Der Nahverkehr“, Ausgabe 09/2018) Der von der SPD-Fraktion gewählte Beschlussvorschlag zielt zwar in die richtige Richtung, ist aber mit Blick auf die Erkenntnisse der Verkehrswissenschaft nicht ausreichend, um relevante Handlungsoptionen aufgezeigt zu bekommen, die am Ende tatsächlich eine Attraktivierung des städtischen ÖPNV bedeuten – und der dann auch von den Bürger*innen genutzt wird. Analyse_Wiener_Modell gez. Sebastian Beer
Antrag vom 01.10.2019 „Anbindung der Stadt Oldenburg an das Nachtzugnetz ÖBB nightjet“ Die Verwaltung möge bitte zu diesem TOP ausführen, welche Schritte die Stadt Oldenburg unternehmen könnte, um den Österreichischen Bundesbahnen ein Ausweitung nach Oldenburg nahezulegen. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 26.09.2019 Bereitstellung weiterer Abstellanlagen für Fahr- und Lastenräder mittels Umwidmung von Kfz-Einstellplätzen in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Abstellanlagen für Fahrräder (d.h. auch Lastenräder) in der Innenstadt sowie ihren angrenzenden Bereichen (siehe beiliegende Karte) bis Ende 2020 bereitzustellen, die die bisherigen Kapazitäten deutlich erhöhen und die in den letzten Monaten deutlich werdenden Engpässe beheben. Aufgrund der Flächenkonkurrenz und des Ziels einer klimaschützenden Mobilitätswende werden hierfür vordringlich Kfz-Einstellplätze verwendet. Ausgenommen hiervon sind Kfz-Einstellplätze, die bisher für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung vorgehalten werden oder von Anwohner*innen mit einem entsprechenden Bewohner*innenparkausweis genutzt werden. Die hierfür notwendigen Finanzmittel wird die Verwaltung über eine Änderungsliste zum eigenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beordnen. Begründung: Bereits im Jahr Januar bzw. Februar 2016 hatte die Grünenfraktion einen Antrag, der dieses Ansinnen verfolgte, gestellt. Leider wurde dieser von einer Mehrheit des Rates abgelehnt, obwohl die Zielrichtung im Strategieplan Mobilität und Verkehr festgelegt wurde. Dabei ist offenkundig, dass eine Steigerung des für das Gelingen des Klimaschutzes notwendigen Radverkehrsanteils nur mittels Ausbaus der entsprechenden Infrastruktur, zu der bekanntlich auch komfortable Abstellanlagen gehören, erfolgen kann. Dass insbesondere im Innenstadtbereich an diesen noch immer ein Mangel herrscht, ist nicht nur aufgrund der jüngsten Berichterstattungen und Schilderungen offensichtlich. Zwar wurden bereits vereinzelt Kfz-Einstellplätze zugunsten von weiteren Radabstellanlagen zurückgebaut (bspw. am Kasinoplatz). Jedoch kann dieses Vorgehen nur als ein Anfang verstanden werden. Bereits der um die Jahrtausendwende beschlossene städtische Verkehrsentwicklungsplan sah eine Limitierung der noch zu schaffenden Kfz-Einstellplätze vor. Im Gegenzug für die in Planung befindlichen Tief- und Hochgaragen sollten Einzelparkplätze rückgebaut werden. Nicht nur aus Sicht der Grünen Ratsfraktion wurde dieses Ziel leider nicht konsequent umgesetzt. Mehrfach machte bspw. die zuständige Abteilung der Verwaltung deutlich, dass die Kfz-Einstellplätze entlang des Staugrabens verkehrlich störend wären und daher aufgegeben werden sollten. Jedoch fehlte hierfür stets eine politische Mehrheit. Ebenso ließe sich über die Notwendigkeit der Kfz-Einstellplätze entlang des Heiligengeistwalls sprechen, die unseres Erachtens zentrumsnahen Radabstellanlagen Platz machen sollten. Bis heute mangelt es in der Innenstadt an adäquaten Möglichkeiten, das zum Einkauf oder den Transport der Kinder verwendete Lastenrad problemlos abzustellen. Auch die Parkplätze am Ende der Straße „Schlossplatz“ (auf Höhe des Schlosses) und gegenüber der Kaiserlichen Post sollten aufgrund ihrer Lage an den „Einfallstoren“ der Innenstadt für eine Umwidmung zur Disposition gestellt werden. Übersichtskarte: Innenstadtnahes_Parken_in_OL gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Antrag vom 16.09.2019 „Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen“ Änderungsantrages zum Tagesordnung 12.1. „Begrünung von Wartehäuschen an Bushaltestellen“. Hiermit verbunden ist die Beantragung des Tagesordnungspunktes für die Sitzungen des Ausschusses für allgemeine Angelegenheiten sowie des Verwaltungsausschusses mit Vorlage des Beschlusstextes. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der VWG ein Konzept zur Einführung der grünen Haltestellen nach dem Vorbild der Stadt Utrecht zu entwickeln. Dieses zielt auf die Errichtung von Wartehäuschen an neu zu schaffenden Haltestellen bzw. den planmäßigen Austausch von abgängigen Wartehäuschen ab. Funktionstüchtige und aktuell bestehende Wartehäuschen sollen aufgrund der geringen Nachhaltigkeit nicht abgebaut werden. Des Weiteren ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der statischen Ertüchtigung bestehender Wartehäuschen möglich sind. gez. Pierre Monteyne
Antrag vom 12.08.2019 Sachstand zur Aufstellung einer Stellplatzsatzung für das Gesamtgebiet der Stadt Oldenburg Nachdem der Rat am 29.09.2014 eine Stellplatzsatzung für das Stadtzentrum (Zonen 1 und 2) erlassen hatte, war laut Verwaltungsvorlage 17/0970 ein Satzungsbeschluss für das gesamte Stadtgebiet (auch Zone 3 mitsamt den Stadtteilzentren) am 18.12.2017 geplant. In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 07.12.2017 sowie des Verkehrsausschusses am 11.12.2018 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch verwaltungsseitig zurückgezogen. Wir bitten um Auskunft, weshalb seinerzeit die Beschlussvorlage abgesetzt und bisher nicht erneut den Ratsgremien vorgelegt wurde. Des Weiteren möge die Verwaltung mitteilen, wann das Verfahren wieder aufgenommen werden kann. Begründung: Im Interesse eines Mobilitätswandels, eines geringeren Flächenverbrauchs, einer Reduzierung weiterer Versiegelung sowie von Bau- und damit Mietkosten wäre es wichtig, dass nicht nur im Stadtzentrum zukünftig weniger KFZ-Abstellplätze nachgewiesen werden müssen, dafür jedoch standardisierte Vorschriften zur Anlage von Radabstellanlagen geschaffen werden. Die Niedersächsische Bauordnung sieht wie die Nordrhein-westfälische die Möglichkeit vor, dass die Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erlassen, in denen sie zugeschnitten auf die eigenen Gegebenheiten entsprechende Regelungen erlassen. Aus Sicht der Grünenratsfraktion sollte dieses Verfahren weitergeführt und der bisherige Arbeitsstand der zurückgezogenen Verwaltungsvorlage erneut diskutiert werden. Zur weiteren Information ist diesem Antrag ein Leitfaden des Landes Nordrhein-Westfalen beigelegt. Dieser kann auch unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/downloads/znm_nrw_stellplatzsatzung_handbuch_rz_170809_web.pdf gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.6.2019 Positionspapier der Berater*innen der Bundesregierung zur City-Maut und zum Ausbau des Radverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs Die Verwaltung wird gebeten, zu dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Positionspapier die Empfehlungen der Berater*innen dem Ausschuss vorzustellen. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Wissenschaftlicher-Beirat/brief-marktorientierte-verkehrswende.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Hierbei bitten wir um Prüfung und Abgleichung mit den eigenen Konzepten, was in Oldenburg diesbezüglich umsetzbar ist. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 3.6.2019
Planungen Bahnübergang Alexanderstraße und die verkehrliche Einbindung der Feldstraße
Die Verwaltung möge ausführen, in welcher baulichen Form eine Schließung der Feldstraße für den Autoverkehr von der Alexanderstraße kommend umgesetzt werden könnte. Diese Form müsste das von der Verwaltung geschilderte verkehrsrechtswidrige Abbiegeverhalten bereits im Ansatz unterbinden, da sich gemessen am Ist-Zustand keine Verbesserung der Verkehrssicherheit, u.a. für Radfahrende einstellen wird. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten auszuführen, ob die verkehrliche Abwicklung des Quartiers allein über die Bürgerfelder Straße gewährleistet werden kann. Begründung: Im Rahmen der Sitzungen des Verkehrs- sowie des Bahnausschusses wurden die möglichen Planungen für den oben genannten Kreuzungsbereich vonseiten der Verwaltung vorgestellt. Im Nachgang zur öffentlichen Berichterstattung kam aus der Bürgerschaft der Hinweis, dass in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts bereits Planungsabsichten zur Schließungen der Feldstraße bestanden hätten und diese in Zusammenhang mit der Schaffung der Bürgerfelder Straße bestünden. Sollte sich dieses bewahrheiten, ist es auch Sicht der Grünen Ratsfraktion nur folgerichtig, dass an dieser Planabsicht mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und Steigerung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden festgehalten wird. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 28.1.2019 Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße im Quellenweg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung beginnt mit Planungen zur Umgestaltung des Quellenweges zur Fahrradstraße. Die Finanzierung der Planung und ggf. der Umsetzung in 2019 soll mittels Finanzmittel sichergestellt werden, die im Budget für den Radverkehr nicht direkt an Projekte gebunden sind oder die für Projekte vorgesehen waren, die jedoch aufgrund externer Umstände nicht in 2019 verausgabt werden können (Beispiel: Hermann-Ehlers-Straße). Das Ergebnis der Planungen wird vor einer Umsetzung sowohl dem Ausschuss als auch im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 16.1.2019 Ausbau Sandweg Zu den Tagesordnungspunkten 10.2. und 10.3 „Ausbau Sandweg“ bitten wir um Berücksichtigung beiliegenden Antrages, den die Grünen bereits im September 2016 dem Verkehrsausschuss zur Abstimmung vorgelegt hatte. Dieser kam seinerzeit nicht zur Abstimmung, da die Verwaltung (siehe beiliegende Vorlage) damals ausführte, dass eine Gesamtplanung von den Planungen zu den Abschnitten D und E abhängig sei und diese erst im Jahr 2017 mit den notwendigen Geldern unterfüttert werden. Seither gab es mehrere Verzögerungen und einen ausführlichen Austausch seitens der Stadtverwaltung und des Rates mit den Anlieger*innen und der Bürgerinitiative. Wir möchten auf diesem Wege unseren Antrag auf eine Alternativplanung erneuern, die Überlegungen der Anlieger*innen und der Bürgerinitiative (siehe Anlage) aufzugreifen. gez. Sebastian Beer Positionspapier der Bürgerinitiative: Sanierung Schulstraße / Sandweg Gemeinsame Ziele der Bürgerinitiative und des Bürgervereins Osternburg Dammtor 1. Prämissen 1.1. Die Sanierung von Sandweg und Schulstraße muss in ein Gesamtkonzept des Quartiers eingebunden sein. Die Idee der „Ringlösung“ für den Sandweg (Plan Lisiecki) sollte weiter verfolgt werden. 1.2. Die Planung erfordert eine umfassende Bürgerbeteiligung (z.B. Workshop). 1.3. Es soll kein überteuerter „Luxusausbau“ entstehen, sondern eine Sanierung mit Augenmaß. 1.4. Dabei sollen Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für Anwohner und sonstige Nutzer Vorrang haben. 1.5. Der Charakter als historische begrünte Stadtteilstraße muss gewahrt werden. D.h. möglichst viele Bäume müssen erhalten bleiben. 1.6. Es muss vermieden werden, dass der Sandweg ein Autobahnzubringer wird, der als Entlastungsstraße der Bremer Heerstraße dient, d.h. dass die Bremer Heerstr. vorrangig ausgebaut werden sollte. 2. Verkehrsregelung 2.1. Die Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bleibt bestehen. Die Einhaltung muss stärker überwacht werden. 2.2. Nach Absprache mit der VWG: Einsatz kleinerer Busse, nur zu Stoßzeiten (Schule!) Verwendung größerer Fahrzeuge. 2.3. In Absprache mit VWG: Verzicht auf durchgehende Vorfahrt sondern „rechts vor links“. 2.4. Die Gewichtsbeschränkung auf 5t (Anlieger ausgenommen) bleibt bestehen. 3. Baumaßnahmen 3.1. Wirksame Verkehrsberuhigung durch Verengungen (z.B. Baumnasen), Verschwenkun- gen, Blumeninseln, leichte Aufpflasterungen / Farbwechsel im Straßenbelag, sowie wiederholte Tempohinweise „30“ (wie in der StVO empfohlen), ebenso „rechts vor links“ Vorfahrtregelung. 3.2. Ein einseitiger Fußweg soll der Situation angepasst angelegt werden, auch hinter den zu erhaltenen Bäumen. Dazu ausreichend Querungshilfen (Schulwegsicherungspflicht! ). 3.3. Beschränkung der Fahrbahnbreite auf das mögliche Mindestmaß. 3.4. Verzicht auf einen kompletten Bodenaustausch (eine ca. 12 m breite Baugrube wäre erforderlich), sondern Untergrundstabilisierung durch andere Maßnahmen, um Schäden an Bäumen und pfahlgegründeten Häusern zu verhindern. 4. Finanzierung 4.1. Die Bevölkerungsstruktur am Sandweg erfordert die besondere Berücksichtigung sozialer Aspekte. Niemand darf durch die Straßenausbaubeiträge so belastet werden, dass er sein Haus verkaufen muss. Soziale Härten müssen vermieden werden. 4.2. Anstoß für die Politik: Erneute Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wie bereits in vielen anderen Kommunen, auch im Oldenburger Umland, geschehen!!! 4.3 Wie werden aktuell die Sanierungsmittel eingesetzt?
Antrag vom 19.11.2018 Ausbau Ziegelhofstraße wir bitten zum o.g. Tagesordnungspunkt um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages: Am letzten Freitag hatten die Anliegerinnen und Anlieger der Ziegelhofstraße die Mitglieder des Verkehrsausschusses zu einem Gespräch geladen. Aus diesem Meinungsaustausch ergibt sich unseres Erachtens folgendes Vorgehen, um einen Interessensausgleich herbeizuführen: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrszählung durchzuführen. Diese soll auch die Fahrtrichtung der Verkehrsteilnehmenden zu den unterschiedlichen Uhrzeiten erfassen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Ausbauplanungen zu erstellen, die Einbahnstraßenregelungen und die Anlage von KFZ-Abstellplätzen allein auf einer Straßenseite oder aber nach ca. der Hälfte der Streckenlänge seitenwechselnd vorsehen. Diese neuen Planungsergebnisse werden nach Erstellung dem Fachausschuss vorgestellt. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Standort für einen Quartiersparkplatz zu suchen und mögliche Realisierungsoptionen dem Fachausschuss vorzustellen. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Realisierungsschritten einer Ausbaumaßnahme zumindest so lange zu warten, bis die Auseinandersetzung um das PFA 1 – wahrscheinlich auch gerichtlich – abgeschlossen ist. Begründung: Im Austausch mit den Anliegerinnen und Anliegern wurde deutlich, dass etliche über keine Möglichkeit verfügen, ihren PKW auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Darüber hinaus besteht aufgrund von früheren Ausbaumaßnahmen im näheren Umfeld ohnehin ein Parkdruck im Quartier. Deshalb ist über die zu reduzierende Anzahl an KFZ-Abstellplätzen zu reden. Des Weiteren ist zu befürchten, dass bei einem Ausbau der Ziegelhofstraße diese erst recht als „schnelle“ Abkürzung in Richtung Pferdemarkt oder vom Pferdemarkt über die Würzburger Straße kommend benutzt wird. Um dieses bereits jetzt bestehende Problem zu entschärfen, empfiehlt es sich eine Einbahnstraßenregelung genauer zu betrachten. Da die DB plant, die Ziegelhofstraße bzw. das Grundstück des dortigen Sportvereins bei einem möglichen Ausbau der Bestandsstrecke erheblich in Anspruch zu nehmen, könnte ein Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt einer Verschwendung von Steuergeldern gleichkommen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 16.11.2018 Förderung der Radverkehrsinfrastruktur Bezüglich der Förderung der Radverkehrsinfrastruktur wird die Verwaltung gebeten Auskunft zu erteilen, welche Summe alle für das Jahr 2019 angestrebten Aufpflasterungsmaßnahmen an den Radialen bilden. Hierzu bitten wir um Nennung jeder Einzelmaßnahme, deren separate investive Kostenote sowie die hierfür veranschlagten städtischen Personalkapazitäten in Stunden und Euro. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten für jene Radiale eine Auflistung zu erstellen, aus der folgendes zu entnehmen ist: – untergeordnete Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen, an denen es bisher keine Aufpflasterung gibt – untergeordnete Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen, an denen aus fachlicher Sicht erst einmal keine Aufplasterung empfohlen wird (weil bspw. der vorhandene Radweg ohnehin zeitnah saniert und damit verbereitert werden soll und die Aufpflasterung sich daran orientieren müsse) – Kalkulation gemessen an Erfahrungswerten über die hierfür notwendigen investiven Mittel sowie städtischen Personalkapazitäten in Stunden und Euro. Sollte die Verwaltung bisher keine Erhebung der ausstehenden Aufplasterungen durchgeführt haben, bitten wir die Verwaltung bis Ende November eine überschlägige Kalkulation vorzulegen. Diese soll die sich in den Haushaltsberatung befindlichen Fraktionen in die Lage versetzen, über eine zielgerichtete Erhöhung der verwaltungsseitig eingeplanten Mittel für den Radwegebau zu entscheiden. Der Wunsch nach einer Auflistung der Personalkapazitäten in Stunden und Euro hat den Hintergrund, dass bei nicht ausreichenden städtischen Personalkapazitäten eine entsprechende Summe für eine Fremdvergabe an Planungsbüros vorgesehen werden könnte. Begründung: Eine leicht umzusetzende Möglichkeit um den Komfort im Radverkehr zu erhöhen ist die Aufpflasterung an untergeordneten Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen. Bundesweite Empfehlungen raten hierbei zu einer Aufpflasterung an allen untergeordneten Nebenstraßen und Grundstückseinmündungen entlang des Hauptnetzes. Vereinzelt sind solche Maßnahmen bereits in der Stadt Oldenburg durchgeführt worden, bspw. an der Gartenstraße. Aber selbst dieser kurze Abschnitt einer Radiale weißt nach etlichen Jahren immer noch Lücken auf, so dass es geboten ist, das Tempo der Umsetzung im Stadtgebiet mithilfe zusätzlicher finanzieller Mittel drastisch zu erhöhen. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.11.2018 Fahrpreise ÖPNV – Tarifänderung 2020 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der VWG zu berechnen, um wieviel sich der Defizitausgleich für das Haushaltsjahr 2020 erhöhen würde, wenn es im Jahre 2020 keine Tariferhöhung im ÖPNV im Tarifgebiet Oldenburg geben würde. Diese Berechnung soll rechtzeitig vor der Erstellung des Tarifvorschlages und der Erstellung des Haushaltes erfolgen und vorgelegt werden. Begründung: Im ÖPNV wird jedes Jahr wieder der Tarif geringfügig angehoben, während andere Nutzungsgebühren im Verkehr nur selten verändert werden. Da der ÖPNV im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln eher von einkommensschwächeren Bevölkerungsteilen genutzt wird, führt dies auf längere Sicht zu einer Benachteiligung dieser Gruppen. Daher gibt es auch in Oldenburg schon länger eine Diskussion über die Angemessenheit der jährlichen Tarifsteigerungen. Damit der Rat eine fundierte Entscheidung darüber fällen kann, ob er diese Tariferhöhung mittragen möchte oder ob er den Defizitausgleich erhöhen möchte, benötigt er rechtzeitig Daten darüber. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 28.9.2018 Radroutennetz Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt für das gesamte Stadtgebiet ein Radroutennetz zu entwickeln. Die Radrouten sollten möglichst oft auf verkehrsarmen Strecken geführt werden und die Verknüpfungspunkte zu den Umlandgemeinden sollen mitbedacht werden.
- Im Jahr 2020 wird das Radroutennetz mit Radwegweisern gemäß „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ ausgeschildert.
- Ab dem Jahr 2020 werden die Radrouten, soweit nötig, sukzessive baulich modernisiert und identifizierte Lücken geschlossen.
Begründung: Neben der erleichterten Orientierung für Einwohner und Gäste der Stadt, ist ein für das gesamte Stadtgebiet entwickeltes Radroutennetz ein gutes Mittel für Verwaltung und Politik, um die weiteren Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu steuern und mögliche Schwerpunkte auszuwählen. In Oldenburg existiert so ein Radroutennetz jedoch bisher nicht. Es gibt zwei bisher unvollständige Radrouten (Süd und West), deren Entwicklung sich schon seit vielen Jahren hinzieht. Außerdem befindet sich eine weitere (Nord) in der Vorbereitung. Mit diesen drei Routen wird auch nur ein kleiner Teil des Bedarfes abgedeckt. Die bisherigen Planungen sehen für die Radrouten West und Nord über weite Strecken einen Verlauf entlang von Hauptverkehrsstraßen vor. Die Platzverhältnisse an diesen Straßen geben jedoch schon jetzt nicht immer genügend Raum für eine sichere und komfortable Führung des Radverkehrs her. Bei einer angestrebten zukünftigen Zunahme des Radverkehrs wird das Platzproblem sich noch weiter verstärken. Viele Radfahrende haben auch ein Interesse an einer ruhigeren Routenführung als an den Hauptverkehrsstraßen. Eine Beschilderung für Radfahrer existiert in Oldenburg bisher nur sehr lückenhaft. Die wenigen vorhandenen Schilder sind zudem häufig in einem sehr schlechten Zustand und oft so aufgehängt, dass man große Mühe hat sie zu finden. Im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland steht Oldenburg damit sehr schlecht da. Die zukünftige Beschilderung sollte ähnlich wie in Bremen neben Stadtteilen und Ortschaften außerhalb des Stadtgebietes auch wichtige Ziele für den Alltagsradverkehr wie Universität und Bahnhof sowie wichtige Ziele für den Freizeitradverkehr wie Olantis und Campingplatz ausweisen. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 17.9.2018 Eigentümerverhältnisse Raum Heidbrook/Brokhausen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Karte des Raums Heidbrook/Brokhausen zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen, in der die Eigentümerverhältnisse wie folgt kenntlich gemacht werden: – alle Flächen, die sich im Besitz der Stadt Oldenburg befinden, werden als solche benannt – alle Flächen, die sich nicht im Besitz der Stadt Oldenburg befinden, werden als „nicht im Besitz der Stadt Oldenburg“ gekennzeichnet. In diese Karte werden die unterschiedlichen Trassenvarianten (1, 2, 3a, 3b, 3c, 4 und 5) zur Verbindungsstraße eingezeichnet. Begründung: Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde vonseiten eines beratendes Mitgliedes der Wunsch geäußert, Einblick in die Eigentümerverhältnisse im Raum Heidbrook/Brokhausen zu bekommen. Da der Oberbürgermeister in besagter Sitzung sagte, dass er sich bei seiner Entscheidung über die Auswahl der Trassierung nicht von den Interessen von privaten Flächeneigentümern leiten lasse, ist es sicherlich nicht nur im Interesse der beratenden Mitglieder, sondern auch der Öffentlichkeit zu erfahren, welche Trassierungen vor allem die Erschließungsabsichten von privaten Eigentümern bedienen würden. Mit Rücksicht auf den Datenschutz (Rechte Dritter) wird obige Kennzeichnung gewählt. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 17.9.2018 Ergänzender Auftrag an das Planungsbüro Diekmann & Mosebach zur weiteren Trassenbewertung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro Diekmann & Mosebach anhand deren Ausarbeitung Teil 1 (Bestand und Bewertung) von September 2017 auch für die Trassenvarianten 1 und 2 sowie 3a, 3b und 3c eine Bewertung abzugeben. Begründung: Das Planungsbüro Diekmann & Mosebach war beauftragt worden, die Fauna südlich des Fliegerhorsts im Raum Heidbrook/Brokhausen zu untersuchen und zu bewerten (Teil 1). Des Weiteren war das Büro beauftragt worden, anhand dieser Erhebungen eine Bewertung der Trassenvarianten 4 und 5 vorzunehmen (Teil 2). Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde deutlich, dass es im Rat mittlerweile keine Mehrheit mehr für die vom OB Krogmann vorgeschlagene Variante 5 gibt. Denn selbst unter den die Straßenidee befürwortenden Fraktionen gibt es Kräfte, die die auch vom o.g. Gutachterbüro abgelehnte Trassenvariante sehr kritisch sehen (CDU aufgrund der Umweltverträglichkeit; LKR-WfO aufgrund des Anschlusses an die Ammerländer Heerstraße). Da insbesondere von der CDU mehrfach vorgetragen wurde, dass sich diese auch mit den anderen Trassen intensiver beschäftigen möchte, wäre es nur folgerichtig, wenn das o.g. Planungsbüro auch zu den o.g. weiteren Trassenvarianten fachlich Stellung bezieht. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 29.01.2018 Schulstraße/Sandweg – aktueller Planungsstand Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Stand der Planungen des Straßenzuges Schulstraße/Sandweg. Begründung: In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.10.2016 wurde die Verwaltung gebeten, eine Alternativenplanung für den gesamten Straßenzug Schulstraße/Sandweg unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen zu entwickeln. Dabei wurde betont, dass verschiedene Planungsvarianten entwickelt werden sollen und dass die Anlieger zeitnah beteiligt werden sollen. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2017 teilte die Verwaltung mit, dass die Planungen für den hinteren Teil des Sandweges 2016 nicht durchgeführt werden konnten, da für den Haushalt 2016 die Planungsmittel aus diesem gestrichen wurden, sie die Mittel aber für 2017 erneut angemeldet habe und die Planungen dann durchführen werde. Nach Abschluss wollte sie ein Gesamtkonzept erstellen und die Planungen den Ratsausschüssen und den Anliegern vorstellen. In der Sitzung wurde von der Verwaltung auch zugesichert, das Positionspapier der Bürgerinitiative zu berücksichtigen. Aktuell gibt es seit einigen Tagen am Sandweg Vermessungsarbeiten zur topographischen Bestandsaufnahme. Des Weiteren wird von den Anliegern beklagt, dass sie bisher nur unzureichend von der Verwaltung über den Fortgang der Planungen sowie die zukünftige Funktion des Sandweges informiert wurden. Es gibt weiterhin die Befürchtung, dass der Sandweg zu einer Zufahrtsstraße zur Autobahnanschlussstelle Oldenburg-Osternburg ausgebaut werden soll. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 12.01.2018 Studie „Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen Wir bitten die Verwaltung um eine Präsentation der wesentlichen Inhalte der Studie „Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen“, veröffentlicht 9/2016 von der Unfallforschung der Versicherer. Begründung: Die oben genannte Studie hat die Sicherheit in Fahrradstraßen untersucht und daraus Empfehlungen zur Gestaltung dieser abgeleitet. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 13.11.2017 Modellprojekt „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30 Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Aufnahme in das Modellprojekt „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ mit folgenden in der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage aufgelisteten Straßenabschnitten:
- Nadorster Straße
- Hauptstraße
- Cloppenburger Straße
- Hundsmühler Straße (gesamter Verlauf)
Begründung: Laut Auflistung der Verwaltung in Abgleich mit den Teilnahmekriterien des Landes müssten alle vier vorgeschlagenen Straßenabschnitte teilnahmeberechtigt sein. Zieht man die ebenfalls in der Vorlage der Verwaltung erwähnten Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, dass eine Kommune bzw. ein Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt wird, heran, dürften die Nadorster Straße, die Hauptstraße und die Cloppenburger Straße gegenüber der Hundsmühler Straße vorzugswürdiger sein. Hierfür spricht, dass an den drei zuerst genannten Straßenabschnitten höhere Werte bei der Lärmbelastung, der Belastung an Stickoxiden und an Unfällen festzustellen sind. Das mittlerweile oft erwähnte Ziel des Modellprojektes ist es, positive Auswirkungen von Tempo 30 in den drei genannten Belastungssegmenten wissenschaftlich zu belegen. Im Fall des Eintretens dieser nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwartenden positiven Auswirkungen sollen diese wiederum Grundlage für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sein, die eine dauerhafte Einführung von Tempo 30 auf Hauptstraßen bundesweit erleichtert. So wünschenswert es auch ist, mithilfe des Modellversuchs dem oft diskutierten Wunsch nach einer Temporeduzierung auf der Hundsmühler Straße für die wenigen Jahre der Versuchsdauer nachzukommen, darf das übergeordnete Ziel des Modellprojektes auch in Oldenburg nicht aus dem Blick geraten. Berücksichtigt man darüber hinaus die begrenzte Anzahl an Straßenabschnitten, die aus Großstädten am dem Modellprojekt teilnehmen können (nämlich zwei), und den Umstand, dass Kommunen mehrere Straßenabschnitte zur Teilnahme vorschlagen können, aus denen dann das Land gemäß den Kriterien eine fachlich begründete Auswahl trifft, ist es erfolgversprechender mehrere Straßenabschnitte vorzuschlagen, insbesondere jene, die in den drei Belastungssegmenten die höchsten Werte aufweisen. Diesem Umstand trägt der Beschlussvorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rechnung. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 2.10.2017
Verkehrssicherheit Ammergaustraße
Begründung:
Laut dem beiliegenden Schreiben einiger Anwohner*innen belastet der Quartiersausbau in Donnerschwee insbesondere die Ammergaustraße. Die Anwohner*Innen beklagen sich zum einen über die mangelnde Verkehrssicherheit und die Verkehrsführung und zum anderen über die prekäre Parksituation insbesondere bei der Bushaltestelle. Aus unserer Sicht sind kurz- und langfristige Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der Nutzer*Innen der Ammergaustraße von der Verwaltung zu erarbeiten und mit dem Ausschuss in den kommenden Sitzungen des Verkehrsausschusses zu besprechen.
Zu oben genannter Sitzung bitten wir die Verwaltung um eine erste Einschätzung. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom 16.8.2017 Lärmbelästigungen und Verkehrsgefährdungen aufgrund von Rasern in den Abend- und Nachtstunden Seit vielen Wochen hat sich die Stadt Oldenburg zu einem Treffpunkt – auch auswärtiger Raser -insbesondere in den Abend- und Nachtstunden entwickelt. Die z.T. hochmotorisierten Fahrzeuge stören in erheblichem Maße die Abend- und Nachtruhe der Oldenburger Bevölkerung und gefährden durch Beschleunigungs- und Verfolgungsrennen die Sicherheit auf den Hauptradialen (z.B. Nadorster Straße, Alexanderstraße, Wallring). Auch Anwohner*innen haben mehrfach auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Kenntnisnahme des ZDF-Beitrages unter: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/toedliche-rennen-raser-in-der-stadt-102.html Hierzu bitten wir Verwaltung und Vertreter der Polizei um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann beobachten Verwaltung und Polizei die Aktivitäten von Rasern in den Abend- und Nachtstunden in Oldenburg?
- Hat sich deren Treffpunkt von einer anderen Örtlichkeit nach Oldenburg verlagert?
- Welche Maßnahmen sehen Stadt und Polizei, um diesen Rasern durch Kontrollen oder ähnliches wirksam zu begegnen?
- Können die Ampelanlagen auf den Hauptradialen auch in den Abend- und Nachtstunden an allen Kreuzungen/Einmündungen in Betrieb bleiben, um das Rasen zu verhindern?
- Plant die Polizei – ähnlich wie in Köln – die Bildung einer speziellen Ermittlungsgruppe, um dieser „PS-Protzerei“ Einhalt zu gebieten und schwere Unfälle mit Personenschäden zu verhindern?
- Liegen der Polizei von Taxifahrern bereits deutliche Hinweise (mit Nennung von Kfz-Kennzeichen) möglicher Raser vor? Hat die Polizei daraufhin bereits Ermittlungen unternommen?
gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom 7.8.2017 Taktverdichtung bei der Regio-S-Bahn Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg wird sich bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen für eine Verdichtung des Taktes der Linie RS3 der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen auf 30 Minuten ab der kommenden Vergabeperiode einsetzen. Begründung: Zurzeit fährt die Regio-S-Bahn-Linie RS3 lediglich im Stundentakt zwischen den Bahnhöfen Bremen und Bad Zwischenahn. Dies ist insbesondere für die Nutzer des Haltepunktes Oldenburg-Wechloy sowie der zwischen Oldenburg und Bremen gelegenen kleineren Haltepunkte ein Nachteil, da an diesen Stationen weder der reguläre Regionalexpress noch der in diesem Abschnitt mit Nahverkehrstickets nutzbare Intercity hält. Im Strategieplan Mobilität und Verkehr der Stadt Oldenburg ist formuliert, dass beim Öffentlichen Personennahverkehr die regionale Anbindung gemeinsam mit den Umlandkreisen- und gemeinden verbessert werden soll (siehe dort S. 37). Ein verdichteter Takt führt zu einer verbesserten Anbindung der Universität über den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV). Es gab in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Wünsche, insbesondere aus der Studentenschaft, in dieser Richtung. Ein verdichteter Takt sorgt für eine Verbesserte Anbindung der Bevölkerung des Umlandes an ihre Ausbildungs-, Arbeits- und Freizeitstätten und führt damit auch zu einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs im Ganzen und damit zu einer Entlastung beim motorisierten Individualverkehr. Das Verfahren zur Neuvergabe der Beförderungsleistungen der Regio-S-Bahn Bremen Niedersachsen wird im Sommer 2017 von der Nahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) gestartet. Im Laufe dieses Verfahrens werden die Bedingungen für die zu erbringende Leistung eindeutig definiert, die entsprechenden Konditionen ausgearbeitet und das Ausschreibungsverfahren veröffentlicht. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2021. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 31.7.2017 Dieselfahrverbote Die Verwaltung wird gebeten, über die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Sachen Dieselfahrtverbote zu berichten. Die Verwaltung möge aufzeigen, welcher praktische Nutzen für die Kommunen daraus abgeleitet werden kann. http://www.rp-online.de/leben/auto/news/verwaltungsgericht-macht-weg-fuer-diesel-fahrverbot-in-stuttgart-frei-aid-1.6977215 gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.5.2017 Vorstellung des Lastenrad-Förderprogrammes ‚Wien packt was drauf‘ der Stadt Wien Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, dem Ausschuss das mittlerweile in der österreichischen Bundeshauptstadt sehr erfolgreich angelaufene Lastenrad-Förderprogramm vorstellen zu dürfen. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 13.03.2017 Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnanlagen… Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt gemäß Ihren Ausführungen in den Sitzungen des Verkehrsausschusses vom 15.08.2016 und 17.10.2016 eine Arbeitsgruppe zu gründen, an der Mitglieder aller Fraktionen mitwirken können. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, herauszuarbeiten, vor welcher der in der Liste über Einrichtungen an Hauptverkehrsstraße (Anlage 1 zu 16/0694) aufgeführten Institutionen von einer Temporeduzierung auf 30km/h abgeraten wird. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe sind öffentlich. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden dem Verkehrsausschuss in einer Sitzung im 3. Quartal 2017 vorgestellt. Begründung: Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung vom 10. März mit der Drucksache „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ beschäftigt und im Ergebnis beschlossen, dass in Deutschland künftig „grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten soll, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.“ (http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/17/954/954-pk.html?nn=4352768&cms_selectedTab=section-56#section-56, 13.03.2017) Konkret lautet der von der Bundesregierung eingebrachte Teil der Beschlussfassung: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, – tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzung) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1, 13.03.2017) Aufgrund dieser Beschlussfassung muss die Kommune nun begründen, weshalb sie von einer Anordnung von Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen abweichen möchte. Zuvor musste per Einzelprüfung begründet werden, weshalb eine Reduzierung auf Tempo 30 erfolgen soll. Das verständliche Ziel für mehr Sicherheit zu sorgen, scheiterte oft daran, dass es bisher die dafür „notwendigen“ Unfallzahlen noch nicht gebe. Dieses Verfahren war schlichtweg nicht praxistauglich. Deshalb begrüßt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den nun gefassten Beschluss und spricht sich für eine zeitnahe Gründung der mehrfach angekündigten Arbeitsgruppe aus, um die auf die Stadt Oldenburg zukommenden Änderungen konstruktiv zu begleiten. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 23.02.2017 Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen im Vorfahrtstraßennetz der Stadt Oldenburg (Oldb) – Gründung der Arbeitsgruppe Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt gemäß Ihren Ausführungen in den Sitzungen des Verkehrsausschusses vom 15.08.2016 und 17.10.2016 eine Arbeitsgruppe zu gründen, um im Einzelfall zu prüfen, bei welcher der in der in der Liste über Einrichtungen an Hauptverkehrsstraße (Anlage 1 zu 16/0694) aufgeführten Institutionen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für erforderlich gesehen werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Verkehrsausschuss in einer Sitzung im 2. Quartal 2017 vorgestellt. Begründung: Wie die Verwaltung in den beiden o.g. Sitzungen ausgeführt hat, möchte Sie vor Einrichtung der o.g. Arbeitsgruppe die Änderung der StVO abwarten. Die StVO wurde am 14.12.2016 geändert, so dass nunmehr die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Tempo 30 Beschränkungen vor Kitas, Altenheimen, etc. auf Bundesstraßen vorliegt. Des Weiteren wurden die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV) vom Bundeskabinett verabschiedet und gehen ihren Weg in den Bundesrat. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Verwaltungsvorschrift vorsorglich per Ländererlass eingeführt. Rechtlich können in Niedersachsen nunmehr entsprechende Anordnungen erfolgen. Der sollte die Überprüfungen im Stadtgebiet nun vorgenommen werden. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 26.1.2017 Stadtradeln und fahrradfreundliche Unternehmenskultur Bis März 2017 können sich wieder bundesweit interessierte Kommunen zur Idee „Stadtradeln“: http://www.stadtradeln.de/2478.html anmelden. „Stadtradeln“ verbindet Menschen aus unterschiedlichen Institutionen einer Stadt, macht Lust auf den Umstieg vom Auto, animiert Unternehmensmitarbeiter*innen, statt mit dem Auto mit dem Rad zu fahren, unterstützt Schulen darin, die vielen „Eltern-Taxis“ zu reduzieren und befördert auf sportliche Weise (Kilometer zählen) die notwendigen Schritte hin zu mehr Lebensqualität in unseren Städten. Wir bitten die Verwaltung, dem Ausschuss zur Februar-Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der eine Teilnahme für 2017 ermöglicht. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 26.1.2017 Konzept Radschnellweg Oldenburg – Bremen Hiermit beziehen wir uns auf unseren Antrag vom 02.02.2016 in dem wir von der Verwaltung einen Sachstand zu den Planungen eingefordert haben. Wir verweisen darauf, dass das Land Niedersachsen für die Jahre 2017 und 2018 über 12 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung stellt und daher die Erstellung eines Konzeptes, mit dem man sich bewerben kann, nun dringend angebracht ist. Wir bitten ferner um einen Bericht zu dem kürzlich stattgefundenen Planungstreffen, worüber in der Presse berichtet wurde. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 22.11.2016 Förderung des Radverkehrs – Installation von Haltegriffen an Lichtsignalanlagen sowie Haltebügeln mit Trittbrettern und Trittbretter vor Lichtsignalanlagen Wir bitten die Verwaltung um Prüfung, an welchen zentralen Stellen der Stadt Oldenburg für Radfahrerinnen und Radfahrer Haltebügel mit installierten Fußabstellbrettern (vgl. Ulm), separate Fußabstellbretter und Haltegriffe an Lichtsignalanlagen (Dänemark) aufgebaut bzw. installiert werden können. Die Haltebügel haben mehrfachen Nutzen.
- Die Bügel animieren die Radfahrer*innen an der richtigen Stelle zu warten.
- Es ist davon auszugehen, dass durch den höheren Wartekomfort weniger Rotlichtverstöße begangen werden.
- Für Radfahrer*innen würden sicherere und vor allem bequemere Haltemöglichkeiten geschaffen.
Die Lösung der Stadt Ulm erscheint uns praktikabel. Beim sog. „RadHalt“ wurden Standard-Absperrbügel durch den städtischen Bauhof mit Fußabstellbrettern aufgerüstet, da es derzeit keine Kauflösung zu geben scheint. Außerdem konnten dadurch die Kosten gering gehalten werden. Darüber hinaus hat Ulm den Hinweis „RadHalt“ entwickelt. Wir schlagen vor, die Bedingungen für die Verwendung des Zeichens zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für Absperrbügel in der Ausführung B 150cm x H 140cm, ø 4,8cm verzinkt ca. 65,- € / Stck. (bei Abnahme von 10 Stck.) plus Aufrüstung und Montage durch den Bauhof sind der Haushaltsstelle Radwegeausbauprogramm der Stadt Ulm zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom 28.09.2016 Mögliche Folgen für die Stadt Oldenburg aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 13.09.2016 Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Folgen sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Aktenzeichen 3K 7695/15 vom 13.09.2016 für die Stadt Oldenburg ergeben könnten. In dem Zusammenhang bitten wir auch um eine Gegenüberstellung der Luftschadstoffwerte Oldenburgs mit denen dem Urteil zugrundeliegenden aus Düsseldorf. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen wegen der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätswerte verklagt. In dem oben genannten Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht der Klage nun stattgegeben. Das Gericht kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich anzuordnen sind und dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium dieses auch jetzt schon ermöglicht. Auf eine Einführung einer Blauen Plakette könne nicht gewartet werden. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 07.09.2016 Alternativenplanung Schulstraße/Sandweg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet alternative Planungen für Sanierung / Ausbau von Schulstraße / Sandweges auf Grundlage des Positionspapiers der Bürgerinitiative und berät diese zeitnah mit den Anliegern sowie dem Verkehrsausschuss. Begründung: Die Bürgerinitiative hatte schon mehrfach ihre Forderungen eingebracht und die Mitglieder des Verkehrsausschusses hatten den Wunsch geäußert, dass diese in alternative Planungen Eingang finden. Bisher wurden jedoch noch keine vorgelegt. Dazu möchten wir auf den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 20.04.2015 verweisen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer Anlage: Positionspapier der Bürgerinitiative Sandweg Prämissen 1.1. Die Sanierung von Sandweg und Schulstraße muss in ein Gesamtkonzept des Quartiers eingebunden sein. Die Idee der „Ringlösung“ für den Sandweg (Plan Lisiecki) sollte weiter verfolgt werden. 1.2. Die Planung erfordert eine umfassende Bürgerbeteiligung (z.B. Workshop). 1.3. Es soll kein überteuerter „Luxusausbau“ entstehen, sondern eine Sanierung mit Augenmaß. 1.4. Dabei sollen Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit für Anwohner und sonstige Nutzer Vorrang haben. 1.5. Der Charakter als historische begrünte Stadtteilstraße muss gewahrt werden. D.h. möglichst viele Bäume müssen erhalten bleiben. 1.6. Es muss vermieden werden, dass der Sandweg ein Autobahnzubringer wird, der als Entlastungsstraße der Bremer Heerstraße dient, d.h. dass die Bremer Heerstr. vorrangig ausgebaut werden sollte. 2. Verkehrsregelung 2.1. Die Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bleibt bestehen. Die Einhaltung muss stärker überwacht werden. 2.2. Nach Absprache mit der VWG: Einsatz kleinerer Busse, nur zu Stoßzeiten (Schule!) Verwendung größerer Fahrzeuge. 2.3. In Absprache mit VWG: Verzicht auf durchgehende Vorfahrt sondern „rechts vor links“. 2.4. Die Gewichtsbeschränkung auf 5t (Anlieger ausgenommen) bleibt bestehen. 3. Baumaßnahmen 3.1. Wirksame Verkehrsberuhigung durch Verengungen (z.B. Baumnasen), Verschwenkun- gen, Blumeninseln, leichte Aufpflasterungen / Farbwechsel im Straßenbelag, sowie wiederholte Tempohinweise „30“ (wie in der StVO empfohlen), ebenso „rechts vor links“ Vorfahrtregelung. 3.2. Ein einseitiger Fußweg soll der Situation angepasst angelegt werden, auch hinter den zu erhaltenen Bäumen. Dazu ausreichend Querungshilfen (Schulwegsicherungspflicht! ). 3.3. Beschränkung der Fahrbahnbreite auf das mögliche Mindestmaß. 3.4. Verzicht auf einen kompletten Bodenaustausch (eine ca. 12 m breite Baugrube wäre erforderlich), sondern Untergrundstabilisierung durch andere Maßnahmen, um Schäden an Bäumen und pfahlgegründeten Häusern zu verhindern. 4. Finanzierung 4.1. Die Bevölkerungsstruktur am Sandweg erfordert die besondere Berücksichtigung sozialer Aspekte. Niemand darf durch die Straßenausbaubeiträge so belastet werden, dass er sein Haus verkaufen muss. Soziale Härten müssen vermieden werden. 4.2. Anstoß für die Politik: Erneute Diskussion über alternative Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, wie bereits in vielen anderen Kommunen, auch im Oldenburger Umland, geschehen!!! 4.3 Wie werden aktuell die Sanierungsmittel eingesetzt?
Antrag vom 29.08.2016 Modellversuch „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ des Landes Niedersachsen. Die Stadtverwaltung wird so schnell wie möglich die dafür erforderlichen Schritte einleiten und den Rat über die Fortschritte kontinuierlich in den Fachausschüssen informieren. Begründung: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 18.08.2016 beschlossen, einen Modellversuch zu Tempo 30 zu starten, bei dem landesweit in verschiedenen Kommunen und Landkreisen Projekte zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen durchgeführt werden sollen. Eingeschlossen in dem Beschluss sind die gegebenenfalls nötigen Ausnahmen gemäß §46 StVO. Einen besonderen Fokus legt der Beschluss des Landtages auf Strecken mit hoher Fuß- und/oder Radverkehrsdichte sowie auf innerörtliche Bundes- und Landesstraßen. In Oldenburg gibt es an vielen Hauptverkehrsstraßen deutlich über die Grenzwerte hinausgehende Lärm- und Luftschadstoffwerte. Die Bevölkerung ist dadurch erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Die Teilnahme an dem Modellversuch des Landes böte die Möglichkeit, die Auswirkungen von Temporeduzierungen auf die Immissionen eingehend zu untersuchen. Zudem böte sich durch den sich bei Tempo 30 verstetigenden Verkehrsfluss die Möglichkeit der Verringerung von Staus. Ein weiterer positiver Effekt wäre eine, in Studien bereits nachgewiesene, erhebliche Reduktion von Unfällen und besonders deutlich von Unfällen mit tödlich und schwer verletzten Personen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom 29.08.2016 Verkehrsbelastung Westfalendamm Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen: Welche Gründe haben bisher die Anordnung von Tempo 50 auf der Straße Westfalendamm zwischen Niedersachsendamm und Hundsmühler Straße verhindert und gibt es Gründe, die zurzeit dagegen sprechen? Ist es möglich, eine Straßenquerung für den Fuß- und Radverkehr in Höhe Mühlenhunte einzurichten? Wurden an der Straße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und wenn ja, wie war das Ergebnis dieser? Begründung: Der Westfalendamm ist eine der wenigen innerörtlichen Straßen in Oldenburg mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h. Dadurch entstehen Belastungen, die über das sonst übliche Maß hinaus gehen. Auch durch den immer weiter zunehmenden LKW-Verkehr gibt es in dem Bereich zunehmende Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 29.08.2016 Ampelschaltung Cäcilienbrücke Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Frage: Ist es möglich, die Ampelschaltung so abzuändern, dass Radfahrende und Kraftfahrzeuge auf der Cäcilienbrücke nicht mehr im Begegnungsverkehr aufeinander treffen? Begründung: Die Cäcilienbrücke ist die wichtigste Verbindung für den Radverkehr zwischen Osternburg und der Innenstadt sowie den nördlich und westlich anschließenden Stadtteilen. Besonders während des Berufs- und des Schülerverkehrs, aber auch zu anderen Tageszeiten, fahren große Mengen von Radfahrenden gleichzeitig über sie. Derzeit ist die Ampel dort so geschaltet, dass sich Radfahrende und Kraftfahrzeuge auf der schmalen Fahrbahn der Brücke begegnen. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 10.08.2016 „Stieleichen am Sandweg“ Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss bittet die Verwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima den Tagesordnungspunkt ‚Ausweisung von Gehölzen als geschützte Landschaftsbestandteile (GLB); Beschluss über die 7. Nachtragssatzung‘ vorzusehen und hierfür erneut eine Nachtragssatzung vorzubereiten, die folgenden Passus enthält: Sieben Stieleichen am Sandweg gegenüber Hausnummer 136 (Flurstücke 833/8, 1353/6 und 1345/6, Flur 19, Gemarkung Osternburg) mit einem Alter von ca. 150 – 200 Jahren bei Stammumfängen zwischen 220 cm und 350 cm, sowie vier Stieleichen am Sandweg gegenüber Hausnummer 158 (Flurstücke 834/10 und 835/13, Flur 19, Gemarkung Osternburg) mit einem Alter von 120 – 150 Jahren bei Stammumfängen von ca. 260 cm. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima der Ausweisung zuzustimmen. Begründung: In der Januar-Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde unter Tagesordnungspunkt 8 die Ausweisung von mehreren Gehölzen als geschützte Landschaftsbestandteile beraten. Die Verwaltung legte hierzu eine Nachtragssatzung vor, in der u.a. auch die Ausweisung der Stieleichen am Sandweg vorgesehen war. Auf Antrag der CDU mit Unterstützung der SPD (insgesamt 7 Stimmen) wurde diese Nachtragssatzung dahingehend geändert, dass die Ausweisung der Stieleichen am Sandweg aus dem Satzungsentwurf gestrichen wurde. Grüne und Linke/Piraten (insgesamt 4 Stimmen) lehnten diese Streichung, die aus unserer Sicht lediglich Investoreninteressen geschuldet ist, ab. Um die Verwaltung zu entlasten, erlaubt sich die GRÜNEN-Fraktion die Fragestellung der SPD, was getan werden könnte, zu beantworten: Zukünftig im Umweltausschuss weniger mit der CDU kuscheln und der Ausweisung in der Septembersitzung endlich zustimmen. Dann klappt’s auch mit dem Gehölzschutz. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 10.08.2016 „Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen“ wir möchten den oben genannten Antrag um folgende Frage ergänzen: Wie viele Einrichtungen könnten von der Novelle der Straßenverkehrsordnung profitieren und an welchen Straßenabschnitten liegen diese? gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 29.07.2016 Straßenausbau Wehdestraße Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum Stand der Ausbauarbeiten und insbesondere um die Beantwortung nachstehender Fragen:
- Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Bauabschnitte?
- Sind die Kosten für die immer wiederkehrenden Bauarbeiten (insbesondere im Kreuzungsbereich Donnerschweer Straße/Wehdestraße) in den vorgenannten Kosten enthalten?
- Warum wurde der Kreuzungsbereich Donnerschweer Straße/Wehdestraße erst im Juni 2016 vergrößert?
- Wird die Ampelschaltung an der Donnerschweer Straße/Wehdestraße altersgerecht geschaltet?
Begründung: Straßenausbauarbeiten führen allgemein zu Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen, insbesondere Lärm, Erschütterungen und Staub sind hier zu erwähnen. Das in der Wehdestraße diese Emissionsbelastungen für die Anwohner*innen seit Monaten zu ertragen sind, bedarf der Erklärung. Der erste Bauabschnitt sollte März/April 2016 abgeschlossen sein. Am 25. April wurde Ratsfrau Ingrid Kruse von Frau Nießen per Mail dahingehend informiert, dass in der 17. KW die endgültige Fahrbahn der Wehdestraße im Bereich von der Donnerschweer Straße bis zum Parkplatz Netto fertig erstellt sein werde. Die Fahrbahn ist bis dato nicht fertiggestellt. In einem Vororttermin am 23.06.2016 mit Herrn Prof. Müller wurde das Datum der Fertigstellung, insbesondere des Kreuzungsbereiches Wehdestraße/Donnerschweer Straße, bis zum 10.07.2016 zugesichert. Auch dieser Termin wurde nicht eingehalten. In regelmäßigen Abständen wurde und wird nach wie vor der Gehweg gepflastert und wieder aufgerissen. Mehrere Tage lang funktionierte die Ampelanlage nicht. Diese unübersichtlichen und insbesondere für alle Anwohner*innen und Gewerbetreibenden belastenden Maßnahmen sind von der Verwaltung darzustellen und zu beheben. Tahsin Albayrak, Ingrid Kruse
Antrag vom 25.07.2016 Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen Wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung der Gesetzeslage zur streckenbezogenen Anordnung von Tempo 30, wie sie sich nach der geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung darstellen wird. Begründung: Das Bundeskabinett hat am 15.06.2016 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die die Sicherheit für schwächere Teilnehmer im Straßenverkehr erhöhen soll. Diese beinhaltet unter anderem eine Verringerung der Anordnungshürden von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Der Bundesverkehrsminister hat dazu ausgeführt: „Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz – auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen ist besondere Vorsicht geboten. Mit den geplanten Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung können die Straßenverkehrsbehörden dort leichter Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen.“ gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom 03.07.2016 Gründung eines „Runden Tisches Gestaltung Klingenbergplatz“ Beschlussvorschlag: Auf Einladung der Stadtverwaltung wird ein sog. „Runder Tisch“ gebildet, der sich mit der in Planung befindlichen Neugestaltung des Klingenbergplatzes beschäftigt. Diese Runde soll gebildet werden aus:
- Vertreter*innen der in der Stadtverwaltung zuständigen Fachämter
- Vertreter*innen der im Rat vertretenen Fraktionen
- Vertreter*innen der Werbegemeinschaft „Die Kreyenbrücker“
- Vertreter*innen der dort tätigen Marktbeschicker*innen
- Vertreter*innen des Handelsverbandes Nord-West
- Vertreter*innen des zuständigen Bürgervereins
Die Leitung der Sitzungen obliegt einer externen Moderation. Die erste Sitzung wird für September angesetzt. Begründung: Seit mehreren Monaten befindet sich die zukünftige Gestaltung des Klingenbergplatzes nicht nur in der politischen, sondern auch öffentlichen Diskussion. Insbesondere zu der Anzahl der KfZ-Stellplätze und deren Anordnung gibt es unterschiedliche Einschätzungen sowohl in der Verwaltung sowie in den Fraktionen als auch bei der Werbegemeinschaft und den Marktbeschickern. Diese beruhen auf unterschiedlichen Erfahrungswerten und beidseitig durchgeführten Zählungen. Des Weiteren steht die Beordnung der Stellplätze in Zusammenhang mit dem sich in Entwicklung befindlichen umgebenden Quartier. Um die Möglichkeit einer für alle Seiten akzeptablen Lösung zu bewahren und den weiteren Diskussionsprozess zielorientiert zu strukturieren, möchten wir unseren Vorschlag aus der Mai-Sitzung der Fraktionsvorsitzendenrunde zur Gründung eines Runden Tisches erneut aufgreifen. Wir freuen uns darüber, dass mittlerweile auch in anderen Fraktionen die Notwendigkeit hierzu erkannt wurde. gez. Sebastian Beer, Tahsin Albayrak, Markus Dietz
Antrag vom 23.06.2016 Einladung von Vertreter*innen des CMO und der IHK zur Vorstellung der Kundenerhebung Zu diesem Bericht wird die Verwaltung gebeten,
- abermals zu den tatsächlichen Auslastungen der innerstädtischen KfZ-Abstellflächen auszuführen.
- vom 2. Deutschen Kommunalradkongress zu berichten http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2016/Zukunftsstadt%20ist%20Fahrradcity/
- die neueste Studie der European Cyclist Federation zur positiven Auswirkung der Nutzung des Fahrrades auf den Umsatzes des Einzelhandels vorzustellen.
- https://ecf.com/groups/shopping-bike-best-friend-your-city-centre
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 01.06.2016 Bericht der Verwaltung von den verkehrspolitischen Gesprächen in Kopenhagen am 9. März Über den Besuch von OB Krogmann und Stadtbaurätin Nießen steht u.a. auf der Oldenburger Homepage: „Am 9. März waren der Oberbürgermeister und die Stadtbaurätin zu Gesprächen in Kopenhagen. Dabei ging es um die Entwicklung der dänischen Hauptstadt zur Smart City und um die berühmte Fahrradfreundlichkeit der Stadt. „Kopenhagen setzt mit großer Konsequenz auf das Fahrrad als Verkehrsmittel. Dabei lassen die Planer großen Pragmatismus erkennen und vermeiden so ein ideologisches Gegeneinander in der Debatte“, zog Oberbürgermeister Krogmann ein positives Fazit.“ Die NWZ berichtete hierzu am 17. März. Die Verwaltung wird gebeten von dem Ausschusstausch zu berichten und hierbei insbesondere auf die doch bemerkenswerte Historie und den Prozess der konsequenten Fahrradinfrastrukturförderung sowie auf die für den Radverkehr gewählte städtische Infrastruktur einzugehen. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom 01.06.2016 Sachstandsbericht Informationskampagne Radverkehrsführung „Für das Haushaltsjahr 2016 wurden 40.000€ für eine Informationskampagne eingestellt, mit denen eine externe Agentur beauftragt werden sollte. Der Start der Kampagne, so die Erklärungen der Stadt gegenüber NWZ (http://www.nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/abgefahren-40000-euro-fuer-kampagne-so-will-oldenburg-radler-in-die-spur-bringen_a_6,0,640139831.html), solle im Mai oder Juni 2016 stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt über den Sachstand der Kampagne zu berichten. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom 18.05.2016 Ruhender Verkehr im Bereich Stau 91 Das neue Speiselokal am Stau 91 ist gut gestartet. Leider kommt es insbesondere in den Mittags- und Abendstunden zu Verkehrsbehinderungen durch den ruhenden Verkehr. Im Bereich des Überganges der bisherigen Hafenpromenade zum neueren Verlauf dieser Strecke kommt es auf dem Radweg in Höhe Stau 91 aufgrund parkender Pkw zu Behinderungen, da u.a. der Radweg verschwenkt verläuft. Obwohl dort große Betonelemente aufgestellt wurden, wird zwischen diesen Elementen und direkt um die Außenbestuhlung des Lokals herum „wild geparkt“. Dadurch kommt es zu Verkehrsbehinderungen und die Sichtachsen zum Wasser werden verstellt. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind der Verwaltung diese Probleme bekannt?
- Wird dieser Bereich von Stadt/Polizei kontrolliert, wenn ja, in welchen Zeiten?
- Welche kurz- bis mittelfristigen Vorschläge kann die Verwaltung unterbreiten, die für Abhilfe des „wilden Parkens“ führen?
- Ist eine räumlich begrenzte Ausdehnung der Außenbestuhlung des Lokals auch im Bereich der Kaimauer denkbar, damit dieser Raum autofrei bleibt?
gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom: 18.05.2016 DRL-Studie zum Einsatz von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr Am 12. Mai wurde eine umfangreiche Studie zum Einsatz von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr im BMVI vorgestellt. Zur DRL-Studie: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Fahrrad/wiv-rad-schlussbericht.pdf?__blob=publicationFile Unter anderem berichtete cargobike.jetzt: http://cargobike.jetzt/dlr-studie/ Die Verwaltung wird gebeten, die Kernaussagen der Studie vorzustellen und insbesondere auf die Handlungsansätze für die kommunale Ebene (u.a. 5.3. „Anforderungen an die Verkehrswege“, 5.4. „Anforderung an Start- und Zielorte“ sowie 6.3. „Handlungsempfehlungen auf kommunaler Ebene“) einzugehen. gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom: 18.05.106 Fußgänger*innenfreundlichkeit – Perpedesindex 2016 Am 3. Mai berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung über ein Ranking zur Fußgänger*innenfreundlichkeit ( http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/714596/osnabruck-schneidet-bei-fussgangerfreundlichkeit-schlecht-ab), das der Verkehrswissenschaftler Jörg Kwauka erstellt hat. Die Stadt Oldenburg landete demnach im Ranking der Städte über 100.000 Einwohner*innen auf dem 71. Platz. Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse des Perpedesindex 2016 (http://www.zukunft-mobilitaet.net/162891/analyse/perpedesindex-2016-fussverkehr-deutsche-staedte-ranking/) für die Stadt Oldenburg vorzustellen und ggfs. aufzuzeigen, welche Maßnahmen zu einer signifikanten Verbesserung führen würden. gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 14.04.2016 Aufstellen eines Anzeigesystems am Heiligengeistwall für die Schadstoffbelastung in der Luft Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Heiligengeistwall den Aufbau eines lokalen Anzeigensystems zu veranlassen, das Passanten*innen sowie Rad- und Autofahrer*innen die aktuellsten Daten der Luft-Messstation auf dem Heiligengeistwall anzeigt und dieses auf Basis der geltenden Grenzwerte, bspw. mithilfe einer Einfärbung einordnet. Begründung: Aufgrund verschiedener Presseartikel (z.B. NWZ 11.06.2015 Die Luft wird für Oldenburg dünner oder NWZ 10.02.2014 Dicke Luft über Oldenburg) ist ein Teil der Oldenburger Bevölkerung grundsätzlich darüber informiert, dass es regelmäßig zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Schadstoffen in der Luft kommt. Um das Bewusstsein eines größeren Teils der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen, halten wir das Aufstellen solch einen Anzeigesystems für sinnvoll. Dieses Schärfen des Bewusstseins sehen wir als notwendigen Schritt, um die Akzeptanz für etwaige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erhöhen. Die Messstation am Heiligengeistwall zeichnet die Messdaten auf, die bereits heute im Internet auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht zugänglich sind. Das Finden und Aufrufen der Daten gestaltet sich jedoch schwierig (es müssen verschiedene Filter gesetzt werden etc.), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Bürger*innen diese Informationsmöglichkeit nutzen. Die Schadstoffbelastung für die Oldenburger*innen bleibt eher ein entferntes, theoretisches und ggf. rechtliches Problem, das von Zeit zu Zeit in den Medien Aufmerksamkeit findet, als ein Problem, das in ihrem Alltag präsent ist, tagtäglich Einfluss auf das eigene Wohlergehen hat und vom KfZ-Verkehr maßgeblich beeinflusst wird. gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 18.02.2016 Straßenausbau Wehdestraße Wir bitten die Verwaltung, die nachstehenden Fragen schriftlich zu beantworten:
- Warum werden die Kanal- und Leitungsbaumaßnahmen des OOWV und der EWE sowie der komplette kommunale Straßenausbau der Wehdestraße nicht in einer Bauphase abgewickelt?
- Warum wurde eine provisorische Teerdecke für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen (Dezember 2015 bis Anfang Februar 2016) verbaut?
- Wer trägt die Kosten für die provisorische Teerdecke und wie hoch sind diese?
- Wer trägt die Kosten für den Abriss der provisorischen Teerdecke?
- Wie wird die abgerissene Teerdecke entsorgt? Inwiefern ist eine Wiederverwertung möglich?
- Warum wurde in der Zeit vom 25.01. – 01.02.2016, die Wehdestraße zur „Einbahnstraße“ und halbseitig gesperrt, obwohl nachweislich keinerlei Bautätigkeiten stattgefunden haben?
- Auf welche Weise wird nunmehr eine fahrrad- und fußgängerfreundliche Baustelle gewährleistet?
Begründung: Straßenausbauarbeiten führen allgemein zu Beeinträchtigungen der Anwohner*Innen, insbesondere Lärm, Erschütterungen und Staub sind hier zu erwähnen. Dass in der Wehdestraße diese Emissionsbelastungen für die Anwohner*innen gleich zweimal zu ertragen sind, bedarf einer Erklärung. Außerdem scheint bei der Gesamtplanung des Straßenausbaus der Nachhaltigkeitsgedanke außer Acht gelassen worden zu sein. Im ersten Bauabschnitt bestand insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eine Gefährdung. Mit Blick auf die bevorstehenden Arbeiten ist eine verbesserte und verkehrssichere Baustellensituation zu schaffen. gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer
Antrag vom: 15.02.2016 Reduzierung störender Einzelparkplätze im Innenstadtbereich Beschlussvorschlag: Unter dem Kapitel II. Innenstadtverkehrskonzept Oldenburg steht auf Seite 43 des vom Rat am 31. März 2014 beschlossenen Strategieplans Mobilität und Verkehr steht: „Ein Ziel ist die Reduzierung von Einzelparkplätzen, die verkehrlich oder städtebaulich störend sind.“ Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, das den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Hierbei ist vonseiten der Verwaltung die Bereithaltung von Einzelparkplätzen für ältere und körperlich eingeschränkte Personen zu berücksichtigen, die über keinen Schwerbehindertenausweis verfügen und damit nicht zur Nutzung von allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte berechtigt sind. Letzt genannte, bestehende Sonderparkplätze sind von der Untersuchung ausgenommen. Dieses o.g. Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom: 04.02.2016 Städtisches Verkehrskonzept während der Sanierung/des Neubaus der Autobahnbrücken Wir bitten die Verwaltung Vertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Direktion Oldenburg einzuladen, damit uns diese einen Überblick über den aktuellen Zustand der Autobahnen und -brücken im und um das Stadtgebiet Oldenburgs sowie die geplanten Maßnahmen an den Fahrbahnen und Brücken – soweit sie in deren Zuständigkeitsbereich fallen – geben. Da die Stadtverwaltung im letzten Jahr angekündigt hatte mit der o.g. Landesbehörde an einem Verkehrskonzept zu arbeiten, bitten wir die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, wie sie mit dem motorisierten Individualverkehr, dem Busverkehr im ÖPNV, dem SPNV sowie einer Zielmaßgabe, die die bestehenden Rahmenkonzepte (INEKK, Lärmaktionsplan, in sich in Arbeit befindlichen Luftreinhalteplan u.a.) in verkehrslenkende Maßnahmen einzubeziehen, umgehen wird. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Einbeziehung folgender Fragen bei der Beantwortung:
- Gibt es im Zusammenhang mit den Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an den Brückenbauwerken Überlegungen für eine Verkehrslenkung und Mobilitätsplanung, die soziale, klima-, lärm- und wirtschaftsrelevante (bspw. lokaler Einzelhandel) Aspekte mit einbezieht?
- Hat die Stadt so genannte Worst- und Best-Case-Szenarien für diesen Fall entwickelt?
- In welchem Maße möchte die Stadtverwaltung die Anregungen und Wünsche der Bürger_innen mit in die Überlegungen einbeziehen?
Begründung: Laut Auskunft der Straßenbauverwaltung Oldenburg werden in den kommenden Jahren gravierende Einschnitte bezüglich des Verkehrsflusses auf unseren Autobahnen, insbesondere den Brückenbauwerken zu erwarten sein. Auf Oldenburg drohen aufgrund der Sanierungs- und Neubaumaßnamen zusätzliche verkehrliche Herausforderungen zukommen, die die bereits bestehende Stauproblematik und die hohen Werte an Schadstoff- und Lärmemissionen während der Bauphase noch verschärfen werden. Aus unserer Sicht sollte die Bauphase zum Anlass genommen werden, die Verkehrsinfrastruktur Oldenburgs gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr in Richtung einer klimafreundlichen Mobilität umzubauen. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom: 02.02.2016 Konzept Radschnellweg Oldenburg – Bremen Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung möge in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden, Ländern und unter Einbeziehung der Metropolregion Bremen-Oldenburg ein Konzept für die Anlage eines Radschnellweg von Oldenburg über Hude, Delmenhorst bis Bremen entwickeln. Sie möge sich darüber hinaus mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in Verbindung setzen, um Fördermöglichkeiten, wie sie an anderer Stelle in Niedersachsen erfolgt sind, bspw. in Göttingen, auszuloten. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- die Streckenführung sollte möglichst entlang der Bahnstrecke Oldenburg-Bremen verlaufen
- (mehrere Bahnhöfe unterwegs bieten Möglichkeiten zum Umstieg)
- Notrufsäulen/Abholdienst ins Auge gefasst werden (Beschilderung mit Notrufnummern und Stationen)
- Ladestationen für E-Bikes
- ebenfalls Reparaturstationen
- Schutzhütten und Rastmöglichkeiten für Pausenstopps Für Autofahrten sind lange Strecken im Fernverkehr mit Leichtigkeit zu überbrücken, da unsere Infrastruktur bis heute in erster Linie autofreundlich gestaltet ist. Fahrradfahrer_nnen steht diese Infrastruktur, die im Übrigen auch Fußgehende und andere auf rollenden Geräten sich Fortbewegende nutzen können, bisher nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.
- Dies gilt es im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität, die die unterschiedlichen Verkehrsmittel miteinander intelligent verbindet, zu verändern.
- Immer mehr Menschen pendeln vom Wohnort zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit dem Fahrrad. Drüber hinaus nimmt der Fahrradtourismus in Niedersachsen stetig zu (siehe anliegende Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr). Die mit dem Fahrrad zurückgelegten Streckenlängen werden aufgrund der technischen Weiterentwicklung, des Umweltbewusstseins und der Lust an Bewegung immer größer.
- Begründung:
- Wir bitten die Verwaltung darüber hinaus, den Klärungsbedarf bezüglich Grundstücksangelegenheiten, der Kooperation mit Bremen sowie den Umlandgemeinden, der Koordination des Projekts mit der Metropolregion Oldenburg – Bremen sowie der geschätzten Baukosten in einer zukünftigen Ausschusssitzungen vorzustellen.
gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom: 22.01.2016 Reduzierung störender Einzelparkplätze im Innenstadtbereich Unter dem Kapitel II. Innenstadtverkehrskonzept Oldenburg steht auf Seite 43 des vom Rat am 31. März 2014 beschlossenen Strategieplans Mobilität und Verkehr steht: „Ein Ziel ist die Reduzierung von Einzelparkplätzen, die verkehrlich oder städtebaulich störend sind.“ Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet.“ gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 01.07.2015 Besichtigung des Städtischen Bauhofes Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wir gebeten, für die Ratsfraktionen eine Besichtigung des Städtischen Bauhofes zu organisieren. Hierbei stellt die Verwaltung das Verfahren zur Lagerung und Wiederverwendung von Altmaterial im Zuge von Straßenausbauten vor, erläutert das Vorgehen im Falle von Materialverkäufen und gibt Auskunft über die Lagerungsmöglichkeiten auf dem Städtischen Bauhof. gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom: 02.03.2015 Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg beantragt die Mitgliedschaft in dem in Gründung befindlichen Verein „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen“ (AGFK) als Gründungsmitglied. Begründung: Im Februar 2010 hatte sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) gebildet. Die Stadt Oldenburg hatte gemeinsam mit der Stadt Emden, der Region Hannover, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und den Landkreisen Göttingen, Nienburg, Northeim und der Grafschaft Bentheim die Gründungsurkunde auf der Fahrradkommunalkonferenz im September 2012 unterzeichnet. Vorbilder sind die zur Förderung des Radverkehrs erfolgreich geführten AGFKs in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die AGFK wird derzeit als selbständiger Arbeitskreis unter dem Dach der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) geführt. Mittelfristig hatte sich der Arbeitskreis eine Vereinsgründung sowie eine mit Finanzmitteln ausgestattete Geschäftsstelle zum Ziel gesetzt. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Landkreistag befürworten die Gründung der AGFK als eingetragener Verein (e.V.) . Derzeit wird die Einrichtung einer Geschäftsstelle vorbereitet sowie die Vereinsgründung. Die konstituierende Mitgliederversammlung soll im Mai 2015 erfolgen, der offizielle Start der AGFK erfolgt im Rahmen der Preisverleihung des Landeswettbewerbs „Fahrradfreundliche Kommune“ durch den Wirtschaftsminister Olaf Lies am 09. Juli 2015. Im Strategieplan Mobilität und Verkehr der Stadt Oldenburg wurde als Leitziel für den Radverkehr definiert: „Die Stärken des Fahrrads als vollwertiges, gleichberechtigtes und vollständig integriertes Verkehrsmittel verstärkt im Rahmen von Stadtentwicklung und Nahmobilität nutzen.“ Außerdem wird dort ausgeführt: „Gemäß dem vom Rat beschlossenen Ergebnis der Initiative Radverkehr Oldenburg (IRO) ist neben der weiteren Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr bei gleichzeitiger Verbesserung der Verkehrssicherheit die Imageverbesserung des Radverkehrs und die stärkere Gleichberechtigung des Verkehrsmittels Fahrrad zu erreichen.“ Folgende Kommunen sind dabei die politischen Beschlüsse zum Beitritt zur AGFK e.V. vorzubereiten, bzw. haben sie bereits getroffen: LK Nienburg , Region Hannover, LK Göttingen, LK Northeim, LK Wolfenbüttel, LK Grafschaft Bentheim, Zweckverband Großraum Braunschweig, LK Vechta, LK Uelzen, LK Lüneburg, die LH Hannover und die Städte Emden, Osnabrück, Nordhorn, Schüttorf, Papenburg, Rotenburg, Bremen, Bremerhaven, Stadt Verden, Gemeinde Westoverledingen (Ostfriesland) und Bad Rothenfelde. Darüber hinaus haben die LK Vechta und Uelzen, und die Städte Soltau, Lüneburg, Aurich und Wolfenbüttel, und die Samtgemeinde Uelsen und Gemeinde Meine Interesse signalisiert. gez. Sascha Brüggemann
Anfrage vom: 27.02.2015 Fahrradstraße Haarenufer – Parksituation Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: – Wie viele Parkplätze gibt es in den verschiedenen Abschnitten der Straße Haarenufer? – Wie viele davon sind gebührenpflichtig und in welchem Zeitraum? – Wie viele davon werden für die Anwohner benötigt und in welchen Abschnitten? – Wie ist die Ausnutzung der Parkplätze an der Cäcilienschule zu den verschiedenen Tageszeiten? – Wie beurteilt die Polizei die Gefahrenlage in Bezug auf die Parkplätze in der Straße? Sind konkrete Vorfälle bekannt? Begründung: Aus der Bevölkerung gibt es immer wieder Meldungen über Gefahrenmomente für Fußgänger und Radfahrer durch die in der Straße parkenden Kraftfahrzeuge. Um sich ein umfassendes Bild über die Situation machen zu können, sind aber noch weitere Informationen nötig. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 25.02.2015 Radroute West – Fortführung ab Westkreuz Wir bitten die Verwaltung, im Ausschuss vorzustellen, wie die Radroute West fortgeführt werden soll. In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung der folgenden Maßnahmenvorschläge: – Ausweisung der Straße Quellenweg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf mit der dazu gehörigen Vorfahrtsregelung – Ausweisung der Straße Unter den Linden als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf – Ausweisung der Straße Drögen-Hasen-Weg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf mit der dazu gehörigen Vorfahrtsregelung – Ausweisung der Straße Küpkersweg als Fahrradstraße in ihrem gesamten Verlauf – Verbesserung der Oberfläche der Straße Am Zuggraben zwischen Haarenufer und Lasiusstraße sowie eine Veränderung der dortigen Durchfahrtssperre, so dass diese für Fahrradanhänger durchfahrbar wird. Begründung: Mit der Ausweisung der Straße Haarenufer als Fahrradstraße wurde ein erster Schritt zur Schaffung einer Radroute West unternommen. Auch wenn es dort im Detail noch Verbesserungsbedarf gibt, wird dieses Teilprojekt von der Bevölkerung gut angenommen und gerne genutzt, um mit dem Fahrrad aus den westlichen Stadtteilen in die Innenstadt zu gelangen. Jedoch endet die Radroute West zurzeit kurz vor dem Westkreuz. Eine Anbindung der Universitätsstandorte sowie der Stadtteile Bloherfelde und Wechloy an die Radroute West fehlt noch ebenso wie eine Anbindung an die Radroute nach Bad Zwischenahn entlang der Bahnlinie. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 19.02.2015 – ADFC-Fahrradklimatest 2014 – Vorstellung der Ergebnisse- Wir bitten die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem ADFC die Ergebnisse des Fahrradklimatests im Ausschuss vorzustellen. Begründung: Die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage wurden jetzt gerade veröffentlicht. Daraus lassen Rückschlüsse ziehen, wo die Bevölkerung besonderen Handlungsbedarf in unserer Fahrradinfrastruktur sieht. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 06.02.2015 Winterdienst Fahrradstraßen / Radrouten Beschlussvorschlag:
- Die bestehenden Fahrradstraßen werden mit sofortiger Wirkung in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.
- Bei Erweiterung des Fahrradstraßennetzes werden die hinzukommenden Strecken ebenfalls in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.
Begründung: Der Winterdienst in Fahrradstraßen war bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.02.2014 behandelt worden, da es seinerzeit zu erheblichen Problemen in der Fahrradstraße Haarenesch- / Katharinenstraße kam. Diese war auf Grund von Vereisung zeitweilig durch Fahrradfahrer nicht benutzbar. Die Verwaltung hatte in der genannten Sitzung des Verkehrsausschusses zugesagt, eine Liste mit Fahrradrouten zu erarbeiten, welche prioritär winterdienstlich behandelt werden sollen und diese den zuständigen Fachgremien vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen. Der in der Sitzung geäußerte Vorschlag den Abfallwirtschaftsbetrieb zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses einzuladen beziehungsweise eine gemeinsame Sitzung mit dem Betriebsausschuss durchzuführen wurde nicht umgesetzt. In den letzten Tagen haben sich nun wieder erhebliche Probleme in der Nutzbarkeit beider Fahrradstraßen in Oldenburg gezeigt. Die Fahrradstraßen wurden nach dem – meist morgendlichen – Schneefall nicht geräumt und sind daraufhin sehr schnell vereist. Es kam dort zu zahlreichen Stürzen. Um aus den Fahrtrichtung Bloherfelde / Haarentor / Wechloy die Innenstadt zu erreichen mussten Fahrradfahrer Umwege in Kauf nehmen oder die Fahrbahn benutzen. Im Gegensatz zu den Fahrradstraßen waren die Fahrbahnen der Straßen des Vorbehaltsnetzes im Stadtgebiet zum gleichen Zeitpunkt frei von Schnee und Eis und somit sicher befahrbar. Zur Sicherung der im Strategieplan „Mobilität und Verkehr“ formulierten verkehrspolitischen Ziele ist es wichtig, dass Fahrradfahrer auch im Winter sicher ihr Fahrzeug benutzen können. Die Fahrradstraßen erfüllen dabei eine wichtige Bündelungsfunktion für die Verkehrsströme der Radfahrer. Daher ist es dringend geboten, die Fahrradstraßen prioritär in den Winterdienst aufzunehmen. gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 03.11.2014
Fahrradstraße Haarenufer
Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
– Warum wurde bei Anordnung der Fahrradstraße Haarenufer eine so umfassende Freigabe für den Motorisierten Individualverkehr (PKW und Motorräder) vorgenommen? – Warum wurde diese nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt? – Beabsichtigt die Verwaltung bei zukünftigen Fahrradstraßen auch eine so umfassende Freigabe und warum? – Sind Maßnahmen geplant, um den Motorisierten Individualverkehr auf ein Minimum zu reduzieren? Begründung: In den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung wird zu den Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) ausgeführt, dass anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr nur ausnahmsweise zugelassen werden darf. Als Beispiel wird dort ausdrücklich der Anliegerverkehr erwähnt. Von dieser Vorschrift wird in der Straße Haarenufer erheblich abgewichen, indem dort sämtlicher Verkehr von Personenkraftwagen und Motorrädern zugelassen wird. Die in den VwV erwähnten Bedürfnisse des Kraftverkehrs durch alternative Verkehrsführung werden durch die Parallelführung zur Ofener Straße und die ausreichenden Querverbindungen hinreichend erfüllt. Daher ist kein Grund erkennbar, die eine über den Anliegerverkehr hinausgehende Freigabe der Straße für den Kraftfahrzeugverkehr rechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 06.10.2014 Lärmaktionsplan Beschlussvorschlag: Die von LiVe angebrachte Kritik am Lärmaktionsplan wird entsprechend berücksichtigt und die vorgeschlagenen Textänderungen einbezogen. I. Allgemeine Kritik Wir begrüßen den Plan, auch wenn er infolge fehlender Daten (Eisenbahn) keine nachhaltige Wirkung haben kann. Die Verantwortung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und der DB (Deutsche Bahn) für diesen gravierenden Mangel sollte u. E. durchaus deutlich herausgestellt werden. Das EBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die DB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es ist weder für eine Gemeinde noch den einzelnen Bürger hinnehmbar, dass beide Institutionen ihre eindeutigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitarbeit an dem europarechtlich vorgegebenen Lärmaktionsplan verletzen und deshalb der Oldenburger LAP nur ein unzureichendes Stückwerk bleiben muss. Aus diesen Gründen hat LiVe bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Untätigkeit des EBA erhoben. Darüber ist allerdings noch nicht entschieden worden. Der nun von der Stadt vorgelegte (Teil-) Aktionsplan ist aber u. E. auch aus einigen anderen Gründen als verbesserungsfähig zu kritisieren: 1) Der Lärmschutzansatz ist, im Gegensatz zu den Plänen anderer Städte, nicht hinreichend ambitioniert. Dazu kann z. B. auf die Pläne anderer Gemeinden hingewiesen werden, so der Städte Göttingen, Trier und Norderstedt. 2) Die Verfasser des LAP übernehmen ohne hinreichend kritisches Hinterfragen durchaus problematische und z. T. sogar unzutreffende Musterempfehlungen des Nds. Verkehrsministeriums zur Auslöseschwelle und zur (Un)möglichkeit einer Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen. II. Im Einzelnen: Zu 1. (Anlass und Aufgabenstellung) S 4 ff Kritik: Die Darstellung mag inhaltlich zutreffend sein, vermittelt aber einen höchst „lustlosen“ Eindruck der Verfasser zur Bewältigung der Aufgabe, was sich auch in der z. T. unglücklichen Wortwahl niederschlägt (.. wurde….erforderlich….musste Deutschland anpassen…waren zu erstellen …ebenso mussten …. setzt sich ausschließlich … auseinander…untergeordneter Bedeutung … nicht relevant…. ist zu prüfen…..). Vorschlag: Zu 1. Den Eingang sprachlich neu fassen und z. B. durch folgenden Text ersetzen, der dem Bürger sogleich das Ziel der Aktion deutlich macht: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die als gesundheitsschädlich erkannten Lärmbelastungen für die Bürger in Europa auf ein verträgliches Maß zu senken. Dazu hat sie 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erlassen, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Näheres ist in Deutschland in den §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. Erstmals besteht daher ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung, …d.h. die Entwicklung ….ist eine Aufgabe der Gemeinden……vor. Deshalb kann sich der vorliegende Plan nur auf die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs beziehen. Den Verfassern ist bewusst, dass ein solches Unterfangen nur Stückwerk ist und eine sektorale Betrachtung einzelner Lärmquellen für den betroffenen Bürger höchst unbefriedigend ist, weil er mit dem Ergebnis eines Gesamtlärms konfrontiert wird und dieses sich aus der (allerdings nicht rechnerischen) Summe zahlreicher verschiedener Lärmquellen zusammensetzt, die inzwischen mit der DIN 37222 Blatt 2 auch hinreichend bestimmt werden können. Gleichwohl legt die Stadt diesen Teilaktionsplan vor, um den Stellenwert der Lärmbekämpfung in unserer Stadt deutlich zu machen und zumindest dort zu agieren, wo dies möglich erscheint. Sobald das Eisenbahnbundesamt seiner seit langem bestehenden (und von der Stadt angemahnten) Pflicht zur Zulieferung ihrer Daten nachgekommen sein wird, werden die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen angebracht. Zu 6. Grenzwerte/Auslösewerte Kritik: Der vorgelegte Ansatz zu den Grenz- und Auslösewerten kann so nicht überzeugen. Er lässt eine ambitionierte Einstellung der Stadt zur Lärmminderung vermissen, wie sie z. B. in anderen Gemeinden mit höherer Verkehrslärmbelastung durchaus üblich sind (siehe z. B. die LAP der Gemeinden Göttingen, Trier und Norderstedt, die sich z. T. in dem u. a. Vorschlag wiederfindet). Gänzlich unbefriedigend ist der Hinweis auf ein Auslösekriterium von 70/60 dB(A), bei dessen Vorliegen schon j e t z t nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verfassungsverstoß gegen Art 2 GG (staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger) vorliegt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nds. Landesregierung in ihrem MUSTER einen anderen Ansatz verfolgt. Denn die Stadt Oldenburg handelt insoweit in eigener Verantwortung, wie auch bereits eingangs unter Punkt 1 zutreffend herausgehoben wurde. Vorschlag: Text vollkommen streichen und wie folgt ersetzen 6. GRENZWERTE/Gesamtlärm/Eingriffs- und Höchstwerte Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen zumindest dann grundrechtsrelevante Lärmbelastungen vor, wenn an der Außengrenze eines Wohngebäude im AW-Gebiet bereits rechnerisch ermittelte Mittelungspegel von 70/60 dB(A) überschritten werden. Es ist unbestritten sowohl eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers als auch der handelnden öffentlichen Behörden, eine die menschliche Gesundheit schädigende Verkehrslärmbelastung zu unterbinden. Das gilt auch im Fall der Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz seiner Bürger verpflichtete Staat darf sich dem auch nicht dadurch entziehen, dass er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt (so BVerwG 4 C 9/95 Urteil vom 21.3. 1996). Da die Überschreitung dieser (Gesamt-)Werte schon jetzt Abwehrrechte gegenüber dem Verursacher gibt, die auch in jüngster Zeit zu entsprechenden Gerichtsurteilen geführt haben, kann eine sinnvolle Lärmaktionsplanung konzeptionell weder das Problem der Gesamtlärmbewertung ausklammern, noch sich auf die Einhaltung dieser Grenzwerte beschränken. Eine zukunftsweisende und bürgerfreundliche Lärmaktionsplanung muss daher die Eingriffsschwelle für ein aktives Handeln der Gemeinde in einer Lärmaktionsplanung, die diesen Namen verdient, weit darunter ansetzen. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung ist auch in der EU anhand lärmmedizinischer Erkenntnisse anerkannt, dass die gesundheitsrelevante Schwellenwerte bei Dauerschallpegeln einer Gesamtlärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sogar mehrfach auf die Gesamtlärmschwelle von 45 dB(A) nachts hingewiesen, die eingehalten werden muss, um ungestörte Schlafbedingungen zu bieten. Oberhalb eines Mittelungspegels von 45 dB(A) sind Aufwachreaktionen festzustellen. Die Stadt Oldenburg leitet daraus folgende langfristige Ziele ab: Die Stadt Oldenburg setzt sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage epidemiologisch erkannter Gesundheitsschädigungen folgende langfristigen Ziele, um die vorhandenen Lärmkonflikte zu beseitigen: a) Zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen in der Stadt die Beseitigung von Lärmbelastungen über 65 dB(A), b) Zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für einen ungestörten Schlaf die Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastungen auf maximal 45 dB(A), c) Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll verhindert werden, indem zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand eingehalten werden und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete erfolgt. Eine zeitliche Festlegung, bis wann diese (anspruchsvollen) Ziele erreicht werden sollen, wurde bei dem Beschluss der Zielwerte nicht getroffen. Zu 7. Ergebnisse der Lärmkartierung Kritik: Zu 7.1 Beim Straßenverkehrslärm ist nicht erkennbar, dass eine Gesamtlärmbetrachtung (-bewertung) mehrerer Lärmquellen des Straßenverkehrs mehrerer Straßen ggf. auch von unterschiedlichen Straßenbaulastträgern, erfolgt ist. Gleiches gilt zu 7.2. Auch wenn der separiert betrachtete Lärm unproblematisch ist, könnte sich bei einer Gesamtlärmbetrachtung etwas anderes ergeben. Gleiches gilt zu 7.3 insbesondere an die Kreuzungsübergängen Vorschlag: Klarstellung bzw. Ergänzung und Überarbeitung durch Gesamtlärmkarten bzgl. Schienenlärm mit einem Hinweis auf eine nachträgliche Überarbeitung. Zu 8. Lärmbetroffenheit Je nach dem Ergebnis zu 7 muss hier eine Überprüfung/Überarbeitung erfolgen. Zu 14.1 Geschwindigkeitskonzept Kritik: Zur Zulässigkeit von Immissionsminderungen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen übernimmt der Entwurf kritiklos einen Erlass des Nds. Verkehrsministers, der jedenfalls in der dargestellten Interpretation eindeutig rechtswidrig ist, wie die nachfolgenden Belegstellen Quellen ergeben. Im übrigen ist der Erlass des Ministers kein gesetztes Recht (Gesetz oder Verordnung), sondern lediglich eine Meinungs- und Absichtserklärung des Ministers, die allenfalls für den behördeninternen Gebrauch eine gewisse (vorläufige) Verbindlichkeit hat, aber in keinem Fall jedenfalls die den Lärmaktionsplan beschließenden Ratsmitglieder binden kann. In vielen anderen Bundesländern wird das Problem ministeriell anders gesehen und werden aus Gründen des Schutzes Nachtruhe Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen und anderen Straßen problemlos angeordnet. Dazu die o. a. Quellen: (1) Das gemeinsame Papier der Umweltminister des Bundes und der Länder zur Lärmaktionsplanung (LAI – Papier S. 19) führt aus: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehör- den zuständig. Diese können gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) als Orientierungshilfe für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze herangezogen werden können. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO verlangt folglich dann eine Prüfpflicht der Behörden, wenn die in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59/49 dB(A) tags/nachts, in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten werden, also die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen der Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden. Bei Lärmpegeln, die die in den Lärmschutz-Richtlinien-StV [16] aufgeführten Lärmrichtwerte (für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts; für Kern-, Dorf- und Misch- und Gewerbegebiete 75/65 dB(A) tags/nachts) überschreiten, verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Pflicht einzuschreiten.“ (2) Das MVI des Landes Baden-Württemberg stützt in einer Stellungnahme von 2012 ebenso die Möglichkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Immissionsschutzgründen wie folgt: „Deshalb vertritt das MVI die Auffassung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dort möglich sein sollen, wo erhebliche Überschreitungen der Lärmrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr vorhanden sind und Geschwindigkeitsbeschränkungen eine spürbare Verbesserung der Situation erwarten lassen. Deshalb wurden die Ausführungen in den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundes vom MVI mit den Hinweisen zur Ausübung des Ermessens und zur umfassenden Gewichtung der Belange aller Betroffenen – AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen – im so genannten „Kooperationserlass“ im März 2012 fortgeschrieben (siehe Abschnitt 4.1).“ (3) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung teilt diesen Ansatz. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 4.7.2007 AZ 3 b 79.06 dazu u. a. aus: „Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 – BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-04-07-2007-az-bverwg-3-b-7906“ Vorschlag: Die Tendenz dieses Kapitels ist auf der Grundlage der o.a. Erkenntnisse in Richtung auf eine positiven Lösungsansatz zu verändern. Gerade die Situation der Lärmbelastung durch die Oldenburger BAB und die bekannt ignorante Einstellung der Landesregierung zum Lärmschutz an den Autobahnen (siehe Probleme Flüsterasphalt, lächerlich niedrige und wirkungsschwache Lärmschutzwände, Verhinderung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Nachts und 80 km/h Tags) erfordern eine grundlegend andere – positive Positionierung der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 18.06.2014 Anschaffung von mobilen Sitz-/Liegelementen „ENZI“ für den Schlossplatz Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, in den nächsten 3 Monaten bei möglichen Sponsoren (z.B. Anrainer Schloss- platz/CMO) für die Anschaffung von 8 Sitz-Möbel vom Typ „ENZI“ zu werben. Sofern diese Anfrage nicht zum Erfolg führen und es daher zu keiner kurzfristigen Anschaffung kommen, werden diese Anschaffungskosten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 in die Beratungen aufgenommen. Begründung: Oldenburgs Innenstadt erfreut sich großer Beliebtheit und hält einen vielseitigen Branchen-Mix bereit. Nachdem in den letzten Jahren Modernisierungsmaßnahmen (neue Pflasterung / neue Wegweiser/Beschilderung) durchgeführt wurden und aktuell noch stattfinden, wünschen sich viele Bürger_innen eine weitere Aufwertung der Innenstadt zum Verweilen, gerade auch auf dem ansonsten tristen Schlossplatz. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, jenseits von Restaurants und Cafe´s kostenfreie Sitzgelegenheiten in der Oldenburger Innenstadt vorzuhalten. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten diese Aufwertungen realisiert und zu mehr Attraktivität des Schlossplatzes beitragen. Hier könnte die Stadt Oldenburg den Beispielen der Städte Wien (Museumsquartier) und Düsseldorf folgen, die mit großem Erfolg diese Sitz-Möbel für eine temporäre Nutzung angeschafft haben (Fotos/Links Presseberichte). Diese Art der Platzmöblierung ist im Zusammenhang mit Großveranstaltungen konfliktfrei, da diese Elemente jederzeit an den Platzrand verschoben werden können. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/bunte-baenke-fuer-schadowplatz-kommen-bei-vielen-gut-an-aid-1.3977609 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/rathaus-will-noch-mehr-baenke-bestellen-aid-1.4149558 Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom: 18.06.2014 Anschaffung von Ruhebänken/Sitzplätzen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, in den nächsten 3 Monaten bei möglichen Sponsoren für die Anschaffung von 50-100 Sitzbänken oder geeigneten Sitzstühlen zu werben. Sofern diese Anfrage nicht zum Erfolg führt, wäre anschließend zu prüfen, ob diese Anschaffungskosten über den aktuellen Haushalt beordnet werden können. Sofern dies möglich erscheint schafft die Verwaltung – wie bereits vor einigen Jahren praktiziert – die o.g. Sitzgelegenheiten noch in diesem Jahr an und übergibt diese an interessierte Geschäftsinhaber der Innenstadt zur Nutzung, die damit vor ihren Geschäften tagsüber zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität beitragen. Begründung: Oldenburgs Innenstadt erfreut sich großer Beliebtheit und hält einen vielseitigen Branchen-Mix bereit. Nachdem in den letzten Jahren Modernisierungsmaßnahmen (neue Pflasterung / neue Wegweiser/Beschilderung) durchgeführt wurden und aktuell noch stattfinden, wünschen sich viele Bürger_innen eine weitere Aufwertung der Innenstadt durch mehr Stadtgrün und Bereiche zum Verweilen. In den vergangenen Jahren wurden stellenweise Bänke im Öffentlichen Raum zum Verweilen aufgestellt. Diese reichen jedoch längst nicht aus und sind teilweise nicht dauerhaft verfügbar, so dass immer wieder Bürger_innen anregen, jenseits von Restaurants und Cafe´s kostenfreie Sitzgelegenheiten in der Oldenburger Innenstadt vorzuhalten. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten diese Aufwertungen realisiert und zu mehr Attraktivität der Stadt beitragen. Hier könnte die Stadt wie bereits vor einigen Jahren geschehen weitere mobile Sitzbänke anschaffen und den Kaufleuten zur Nutzung überlassen. Dies ist sicher unter dem Gesichtspunkt der stellenweise schwierigen Rahmenbedingungen in der Innenstadt der einfachste und kostengünstigste Weg, kurzfristig – gerade in den Sommermonaten – mehr Sitzgelegenheiten zu schaffen. Eine von der örtlichen Presse initiierte Bürgerumfrage zu möglichen Standorten/Ideen für mobile geeignete Aufstellflächen für Ruhebänke wäre wünschenswert und hilfreich und wäre auch vor dem Hintergrund verstärkter Bürgerbeteiligung begrüßenswert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Sascha Brüggemann
Antrag vom: 16.06.2014 Parkgebühren Weser-Ems-Halle Sehr geehrte Frau Nießen, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Änderungen der Verordnung der Stadt Oldenburg über Parkgebühren mit dem Ziel zurückzustellen, das Park-konzept zunächst dem zuständigen Bürgerverein vorzustellen und dabei Anregungen aufzu-nehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Gesine Multhaupt gez. Sebastian Beer Mitglied der SPD-Fraktion Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag vom: 13.02.2014 Winterdienst in der Fahrradstraße (Haarenesch-/Katharinenstraße) Beschlussvorschlag: Die Verwaltung nimmt die Fahrradstraße (Haarenesch-/Katharinenstraße) in die Liste der vordringlich zu räumenden Straßen auf. Begründung: Der Straßenzug Haarenesch-/Katharinenstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Als „wichtige Route“ für den Radverkehr verbindet er den Innenstadtbereich mit dem westlichen Stadtgebiet, unter anderem mit der Universität. Daher sollte die Fahrradstraße wie die Hauptstraßen Oldenburgs behandelt und in die Liste für den vordringlichen Winterdienst einbezogen werden. Bei ca. 40% Pkw- und 40% Radverkehr in Oldenburg ist dies auch aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. Auch wenn derzeit nicht von einer Rückkehr des winterlichen Wetters auszugehen ist, so bedeutet dies nicht, dass der Winter bereits vorbei ist. Daher sollte die Fahrradstraße umgehend in den Winterdienst einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 10.01.2014 Strategieplan Mobilität und Verkehr 1. „ Schrankenloses Oldenburg “ wird als weiteres (9.) Schlüsselprojekt definiert. Dazu werden folgende Textergänzungen/-änderungen eingefügt: a) auf S 5 als weiterer Aspekt: „die zu erwartende erhebliche Zunahme des Güterzugverkehrs auf den Strecken von und zum Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven sowie von und zu den Industriestandorten Emden (VW) und Aurich (Enercon)“. b) auf S 24 wird der Text des Entwurfes ab dem letzten Satz des 1. Abschnitts wie folgt geändert: „ Aktuell sind folgende Maßnahmen im Schienenverkehr in der Diskussion: – Strecke WHV- OL-HB und OL-OS: Herstellung einer voll elektrifizierten Umfahrung entlang der BAB A 29 unter Wegfall der Streckenabschnitte durch Ofenerdiek, Dietrichsfeld, Bürgerfelde und Stadtmitte bis zum Bahndreieck OL-Leer, sowie Hbf.-bis Krusenbusch bzw. Hemmelsberger Kurve, Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus. – Ausbau und Elektrifizierung der vorhandenen Strecken WHV-Bahndreieck Leer Lärmschutz nach Vorsorgekriterien unter Abzug des so genannten Bahnbonus von 5 dBA, und ab Bahndreieck Lärmschutz nach Sanierungskriterien, jedoch kein Lärmschutz zwischen Bahndreieck Leer und Hauptbahnhof – 2spuriger elektrifizierter Ausbau der Strecke OL-Leer (zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet), bei Ausbaus Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus – 2spuriger elektrifizierter Ausbau der Strecke OL-Osnabrück (zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet), bei Ausbau Lärmschutz nach Vorsorgekriterien ohne Bahnbonus – Wegfall des höhengleichen Bahnüberganges Alexanderstraße durch eine Straßenunterführung -Wegfall der höhengleichen Bahnübergänge Stedinger Straße durch Straßenunterführungen -Wegfall des höhengleichen Bahnüberganges „am Stadtrand“ in Ofenerdiek c) S. 34 wird in Abs. 1 hinter „Verkehrskorridoren“ eingefügt: Dies gilt zwar nicht hinsichtlich der Stickoxydbelastung elektrifizierter Schienenwege. Dort haben aber erhebliche Lärm- und Erschütterungsimmissionen von Güterzügen sowie die stadtbild- und kommunikationshindernde Streckenführung mitten durch dicht besiedeltes Stadtgebiet eine ebenso gravierende negative Wirkung. Solche Lagen stellen gerade… d) S. 37 unter dem Punkt „Einen stadtverträglichen Verkehr gewährleisten“ als weiteren Punkt anfügen: – Beseitigung der Hindernisses des Mobilitätsflusses für Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Autofahrer durch höhengleiche Bahnübergänge Und dann weiter untern anfügen an das Wort „umsetzen“: Soweit dies nicht durch die Neutrassierung von Bahnstrecken entbehrlich wird e) S.42 anfügen: Schlüsselprojekt 9 : Schrankenloses Oldenburg S. 60 f) S. 60 anfügen: Schlüsselprojekt 9. „Schrankenloses Oldenburg“ Ziel: Verbesserung der Mobilität von Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, individualer Autoverkehr Entbehrlichkeit von höhengleichen Bahnübergängen durch Bahnumfahrungen oder Unter- und Überführungen Ermöglichung einer zukunftsträchtigen Stadtentwicklung vor allem in Ofenerdiek und Osternburg/Kreyenbrück Verhinderung der Beeinträchtigung des Stadtbildes durch Lärmschutzwände sowie Erhalt oder Ermöglichung von Sichtachsen Verhinderung von Slum- und Sanierungsgebieten entlang stark frequentierter Güterbahnlinien. Begründung: Die Mobilitätssituation Oldenburgs wird – neben den in vielen Städten gleichlautenden Problemen – in Oldenburg insbesondere durch die markanten Streckenführungen der Autobahnen und Güterzugverbindungen mitten durch Stadt wesentlich geprägt. Oldenburg hat 17 höhengleiche Bahnübergänge, deren hindernisfreie Querung für alle Verkehrsteilnehmer zunehmend problematischer wird und eine bei Fortschreiben der erwarteten Zunahme des Bahnverkehrs sich in absehbarer Zeit als dramatisch erweisen wird. Ein Strategieplan Mobilität muss auch auf eine solche Perspektive eine zukunftsfähige und nachhaltige Antwort geben. Diese Situation ist nicht nur durch die tatsächliche und erwartete Zunahme des Schwergüterzugverkehrs von und zum Jade-Weser-Port und den Industriestandorten in Ostfriesland gekennzeichnet, sondern auch durch die aktuellen Anmeldungen der Bundeländer Niedersachsen und Bremen zum Streckenausbaus a l l e r durch Oldenburg führenden Güterbahnlinie verursacht. Lösungsmöglichkeiten ergeben sich u. a. aus den nun vorliegenden Gutachten zur Oldenburger Bahnproblematik, die sowohl aus städtebaulicher als auch aus verkehrlicher Sicht gute Lösungen aufzeigen. Das anstehende Planfeststellungsverfahren wird zeigen, ob diese Lösungen realistisch sind. Zur weiteren Begründung der vom Rat am 26.11.2013 beschlossenen Position im PFA-Verfahren erscheint es unter Hinweis Art 28 GG sinnvoll in allen strategischen Papieren (InEKK, step2025, Mobilitätsplan u. ä.) das der Stadt zustehenden Planungsrecht nicht nur zu betonen, sondern auch tatsächlich auszuüben. 2. Auf Seite 36 hinter „… vor allem das Fahrrad und den ÖPNV, zu verlagern.“ einfügen: Wir streben an, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split im Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 von derzeit 43% auf 50% zu erhöhen. Begründung: Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 wird das Ziel formuliert den Anteil des Fahrradverkehrs bundesweit bis 2020 von 8% auf 15% zu erhöhen. Analog dazu sollte die Stadt Oldenburg ebenfalls eine erreichbare Zielmarke festlegen, auch um die nationalen Bemühungen in dem Punkt zu unterstützen. 3. Auf Seite 39 beim Punkt Radverkehr ergänzen: Die Belange von Fahrrädern mit Anhängern sowie von Lastenfahrrädern berücksichtigen. Begründung: Besonders in der Beförderung von Kindern und kleineren Lasten wird immer noch sehr viel auf Kraftfahrzeuge zurückgegriffen, zulasten der Umwelt und der Sicherheit. Die Benutzung von Fahrradanhängern und die von Lastenfahrrädern stellen ein großes, bisher relativ weniger genutztes Potential in Oldenburg dar, um Verkehre im MIV zu reduzieren. Solche Fahrzeuge benötigen auf Grund ihrer Abmessungen aber besondere Berücksichtigung bei der Planung und Umsetzung. 4. Auf Seite 47 hinter „Umsetzung direkter Radrouten bzw. Schnellwege zwischen der Innenstadt und d. Stadtteilen“ ergänzen: , Abstimmung mit den Umlandgemeinden über eine zukünftige, eventuelle Fortführung in die angrenzenden Ortschaften Begründung: Im Entfernungsbereich von 5-15 km besteht noch ein großes Steigerungspotential für den Radverkehr. In dem Bereich liegen auch schon die Ortschaften des Umlandes wie Hundsmühlen, Ofen, Rastede oder Wüsting. Die Stadt Oldenburg kann natürlich nur auf ihrem eigenen Gebiet planen und umsetzen. Sie kann aber mit dem Umland in einen Planungsdialog treten, um spätere Netzanschlüsse und –ergänzungen über die Stadtgrenzen hinaus zu gewährleisten. 5. Auf Seite 47 unter Infrastruktur ergänzen: Prüfauftrag Radschnellweg zwischen Ammerländer Heerstraße und Alexanderstraße Begründung: Die Beplanung des Fliegerhorstes bietet die in Oldenburg einmalige Chance einen weitgehend kreuzungsfreien Radschnellweg zu errichten um die Stadtteile im Nordwesten mit dem Einkaufszentrum Wechloy sowie dem dort entstehenden Bahnhalt zu verbinden. Dabei stellt die BAB28 bisher eine große Barriere dar. 6. Auf Seite 47 hinter „Städtische Stellplatzsatzung für Fahrradabstellanlagen“ ergänzen: mit Merkmalen zur Quantität und Qualität Begründung: Neben einer Festsetzung von Stellplatzschlüsseln ist es auch wichtig, Kriterien zur qualitativen Ausstattung in einer solchen Satzung aufzunehmen, da die Ausführung leider sehr häufig nicht heutigen Qualitätsstandards gerecht wird in Sachen Diebstahlsicherheit, Witterungsschutz und Materialschonung. 7. Auf Seite 47 unter Infrastruktur ergänzen: Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Wegweisung für Fahrradfahrer Begründung: Die Wegweisung für Fahrradfahrer ist in Oldenburg zurzeit extrem Lückenhaft. Die wenigen Wegweiser sind häufig in einem schlechten Zustand. In vielen Fällen endet die Wegweisung an der Stadtgrenze. Für Alltags- wie touristische Radler stellt eine gute, lückenlose Wegweisung eine große Hilfe bei der Orientierung dar. 8. Auf Seite 53 unter dem Punkt Infrastruktur / Investitionen ergänzen: Prüfauftrag Ersatz von Ampelkreuzungen durch Kreisverkehre, wo sinnvoll und verkehrssicher umsetzbar Begründung: Kreisverkehre können vielfach die Kapazität gegenüber Ampelkreuzungen erhöhen. Durch die geringe Geschwindigkeit ist es auch ohne Beeinträchtigungen möglich, den Fahrradverkehr in Kreisverkehren auf der Fahrbahn zu führen. Aus Sicherheitsgründen ist dieses auch anzustreben, da es bei der Ausfahrt von Fahrzeugen aus Kreisverkehren zu erhöhten Gefahrenpotentialen kommt. Die Zuläufe zu Kreisverkehren müssen dann entsprechend gestaltet werden, dass die Radfahrer rechtzeitig auf die Fahrbahn geführt werden, sofern sie nicht ohnehin schon auf dieser verkehren. 9. Auf Seite 57 hinter „Eventbedingte Aufkommensspitzen sollen zukünftig verstärkt mit einem Einsatz mobiler Abstellanlagen versehen werden.“ ergänzen: Die Bedarfe an geeigneten Abstellplätzen für Fahrräder mit Anhängern und Lastenfahrrädern werden bei der Erstellung dieses Abstellanlagenkonzeptes berücksichtigt. Außerdem werden Überlegungen angestellt, wie in der Fußgängerzone, vor allem in den Eingangsbereichen, das Parken von Fahrrädern möglichst wenig störend für die Fußgänger organisiert werden kann. Begründung: Zum ersten Satz siehe Punkt 2. Zum zweiten Satz: In den Eingangsbereichen der Fußgängerzone werden Fahrräder häufig auf Grund des Mangels an Abstellplätzen wild abgestellt. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten mit den Fußgängern. Vor allem für sehbehinderte Menschen kann sich dies als hinderlich erweisen. Daher sollte dort über innovative Lösungen nachgedacht werden, wie sie z. B. in Groningen (roter Teppich) oder Amsterdam (Radparkflächen) umgesetzt wurden. 10. Auf Seite 60 unter Schlüsselprojekt 8 ergänzen: – Prüfung und Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Dienstfahrrädern. Unter Einrichtungen ergänzen: Duschen Begründung: Kleinere Dienstfahrten im Stadtgebiet lassen sich auch gut mit Fahrrädern erledigen. Aus verschiedenen Gründen kann aber nicht jeder Bedienstete mit dem Fahrrad zum Dienst kommen. Daher sollte geprüft werden, ob und wie viele Dienstfahrräder bereitgestellt werden müssen. Viele Bedienstete der Stadtverwaltung haben auch Kundenkontakte. Dies erfordert unter anderem ein gepflegtes Äußeres. Wenn jedoch längere Strecken auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückgelegt werden, kommt man schnell ins schwitzen, vor allem bei höheren Temperaturen. 11. Auf Seite 61 unter Wegenetz ergänzen: Umgestaltung des Waffenplatzes unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Fußgänger (M) Begründung: Zurzeit laufen die Vorplanungen für eine Umgestaltung des Waffenplatzes um die Aufenthaltsqualität und Attraktivität dieses Teils der Innenstadt zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Belange der Fußgänger berücksichtigt werden, da dieser Platz eine Erweiterung der Fußgängerzone darstellt. 12. Auf Seite 63 unter Fahrradwegnetz optimieren ergänzen: Pferdemarktkreisel: Wegführung überprüfen und optimieren Begründung: Die Wegführung am Pferdemarktkreisel ist recht uneinheitlich. Teilweise dürfen Radfahrer dort gegenläufig die Radwege benutzen, teilweise auch wieder nicht. Durch die enorme Größe des Kreisels ist dort eine Umfahrung jedoch wenig attraktiv. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf, Sascha Brüggemann, Markus Dietz
Antrag vom: 06.01.2014 Radroute Süd Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum Planungsstand der Radroute Süd. Dabei bitten wir um eine Auflistung bereits geplanter und weiterer notwendiger Maßnahmen inklusive der bisher angedachten Zeitplanung zur Umsetzung. Begründung: In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.10.2013 wurde von der Verwaltung angekündigt, zum Jahresende 2013 die Planungen zur Radroute Süd im Verkehrsausschuss vorzustellen. Um eine zügige Umsetzung dieses für den Radverkehr in Oldenburg wichtigen Vorhabens zu gewährleisten sollte rechtzeitig im Verkehrsausschuss über die Planungen diskutiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 06.01.2014 Radwegebenutzungspflicht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Anordnungen zur Radwegebenutzungspflicht im Gebiet der Stadt Oldenburg im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage zu überprüfen und diese gegebenenfalls aufzuheben. Dem Verkehrsausschuss wird bis spätestens 30.04.2014 das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt inklusive der dazugehörigen Entscheidungsmatrix. Begründung: Seit der 1997 in Kraft getretenen Reform der Straßenverkehrsordnung gelten Fahrräder grundsätzlich als gleichberechtigte Fahrzeuge im Straßenverkehr. Anordnungen, die von dieser Gleichbehandlung abweichen, zum Beispiel die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht, bedürfen seitdem grundsätzlich einer genaueren Begründung. Die Straßenverkehrsordnung und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geben dazu einen relativ engen Rahmen vor. In der Stadt Oldenburg wurde, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen in Deutschland, schon vielfach auf die Gesetzesreform reagiert. So z. B. bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten in den 30er-Zonen, der Jägerstraße oder der Auguststraße. Zudem wächst zunehmend auch die Erkenntnis, dass auch das Befahren der Fahrbahn von stärker befahrenen Straßen mit Fahrrädern sicherer sein kann. Studien, vor allem aus Skandinavien, zeigen, dass die Sicherheit von Radfahrern stark verbessert wird, wenn die Radfahrer im Sichtfeld der Kraftfahrzeuge geführt werden und nicht auf separierten Hochbordradwegen. Mit seinem Urteil vom 18.11.2010 (Az.: BVerwG 3 C 42.09) hat das Bundesverwaltungsgericht einen besonderen Fokus auf die örtliche Gefahrenlage gelegt: „Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“ (Quelle: PM des BVerwG vom 18.11.2010) Auf Grundlage dieses Urteiles sollten die Anordnungen zur Radwegebenutzungspflicht nochmal auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 02.10.2013 Fahrradstraße/Vorfahrtsregelung Haarenufer Beschlussvorschlag: Die Straße Haarenufer wird Fahrradstraße. Die Straße Haarenufer wird mit Ausnahme der Kreuzung dieser mit der Herbartstraße Vorfahrtsstraße. Der Anliegerverkehr für Kraftfahrzeuge wird auf der Straße Haarenufer zugelassen. Der Radweg an der Ofener Straße stadteinwärts rechts wird zwischen der Brücke am Ende der Straße Haarenufer und der Herbartstraße zurück gebaut. Begründung: Die Straße Haarenufer ist eine der Hauptrouten für den Radverkehr in der Stadt Oldenburg. Sie verbindet die Innenstadt, das Herbartgymnasium, die Cäcilienschule und die Jade Hochschule mit der Universität und den westlichen Stadtteilen Eversten, Bloherfelde und Wechloy. Sie leidet jedoch darunter, dass an jeder der sechs Kreuzungen mit anderen Straßen, dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden muss. Zudem sind die Kreuzungen auch überwiegend nicht so übersichtlich, dass man ungebremst an sie heranfahren könnte. Dadurch wird der Radverkehr auf dieser Strecke stark ausgebremst und unnötig behindert. Eine Alternative ist der Radweg entlang der Ofener Straße, auf dem man Vorfahrt gegenüber den kreuzenden Fahrzeugen hat. Dieser ist jedoch stadteinwärts so schmal, dass ein Überholen dort unmöglich ist und er ist zudem in einem sehr schlechten Zustand. Beides ist jedoch wegen des erhaltenswerten Baumbestandes nicht verbesserungsfähig. Der Radweg liegt dort auch im Wurzelbereich der Bäume. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es bezüglich Fahrradstraßen: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“ Das ist bereits jetzt der Fall, daher kommt dort eine Fahrradstraße in Betracht. Weiter heißt es: „Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“ Anderer Fahrzeugverkehr als Anliegerverkehr findet dort nur in sehr geringem Umfang statt. Parkplätze gibt es dort auch nur sehr wenige am Straßenrand. Eine alternative Verkehrsführung ist durch die unmittelbar parallel führende Ofener Straße gewährleistet. Daher sollte dort nur der Anliegerverkehr zugelassen werden. Die Erreichbarkeit der Schule und der Geschäfte ist so auch weiterhin gewährleistet, da Besucher dieser zum Anliegerverkehr zu rechnen sind. In der Anlage 2 zur StVO heißt es zu Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße): „Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.“ Diese Regelung erhöht die Kapazität der Verbindung für den Radverkehr deutlich und legalisiert zudem den in der Realität dort anzutreffenden Zustand. Die Aufstellflächen für den wartenden Verkehr, der in die Ofener Straße einfahren möchte, sind in den Kreuzungsbereichen ausreichend bemessen. In die Kreuzungsbereiche mit dem Haarenufer staut es sich auch jetzt nicht hinein und es verkehren dort auch zum überwiegenden Teil Personenkraftwagen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 02.10.2013 Radweg Ammerländer Heerstraße Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: • Wird der Abschnitt des stadteinwärts verlaufenden Radweges an der Ammerländer Heerstraße zwischen der Straße Am Tegelbusch und der Autobahnabfahrt Oldenburg-Wechloy in absehbarer Zeit saniert werden? • Muss die Freigabe in Fahrtrichtung links des Radweges im oben genannten Abschnitt nicht eigentlich aufgehoben werden? Begründung: Der Radweg an der Ammerländer Heerstraße jenseits des Pophankenweges wird wegen der hohen Konzentration des Einzelhandels und eines Schnellrestaurants in diesem Bereich von vielen Radfahrern genutzt. Zudem besteht zu einem geringen Umfang auch Verkehr zur Grundschule Wechloy am Küpkersweg. Der Radweg ist in diesem Bereich durch entsprechende Beschilderung beidseitig für beide Fahrtrichtungen frei gegeben und benutzungspflichtig. Im Bereich zwischen Pophankenweg und Autobahnbrücke ist der Radweg auf beiden Seiten ausreichend breit und in einem guten baulichen Zustand. Anders stellt sich jedoch die Lage jenseits der Autobahn dar. Stadtauswärts ist der Radweg dort in einem mäßigen Zustand. Die Oberfläche ist stark abgenutzt und durch das verwendete Pflaster sehr rau. Die Fugenabstände sind auch zu groß, um eine reibungslose Fahrt zu gewährleisten. Ein Sicherheitsrisiko besteht durch die sich abhebende Begrenzung zwischen Fuß- und Radweg. Stadteinwärts gilt für den Abschnitt zwischen Am Tegelbusch und der Ausfahrt des Baumarktes im Prinzip das gleiche. Jedoch hebt sich dort die Begrenzung zwischen Fuß- und Radweg noch deutlicher ab und führt dort demzufolge zu einem deutlich erhöhten Sturzrisiko. Hinter der Ausfahrt des Baumarktes wird dort der Radweg über eine Verschränkung auf einen asphaltierten, in einem sehr schlechten Zustand befindlichen kombinierten Fuß- und Radweg geführt. Die lichte Breite liegt dort mit 185 bis 225 cm inklusive Schutzraum deutlich unter den in der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) formulierten Mindestwerten von 250cm für kombinierte Fuß- und Radwege. Die Ampelanlage stellt dort zudem ein weiteres Hindernis dar und bietet keine ausreichenden Aufstellflächen. Die VwV zur StVO fordert: „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“ Die Freigabe für die Gegenrichtung stellt also einen besonders zu begründenden Sonderfall dar an den hohe Auflagen geknüpft sind. So fordert die Verwaltungsvorschrift eine sorgfältige Prüfung, weitgehende Kreuzungsfreiheit sowie eine lichte Breite von 240cm, die nur an kurzen Abschnitten bis auf 200cm unterschritten werde darf. Dies ist im Bereich zwischen Baumarktausfahrt und Autobahnbrücke offensichtlich nicht der Fall. Dort kommt es im Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern auf Grund der fehlenden Breite immer wieder zu gefährlichen Situationen, bei denen ein Ausweichen unmöglich ist. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 12.06.2013 Verkehrsprobleme in der Burg- und Gaststraße Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung die von Anwohner_innen erneut kritisierte starke Zunahme des Parksuchverkehrs? 2. Wird in den Abend- und Nachtstunden regelmäßig der „ruhende Verkehr“ in diesem Quartier überwacht, wenn ja, durch Kontrolleur_innen der Stadt oder durch die Polizei? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 3. Mit welchen Begründungen haben 30 Anlieger eine Ausnahmegenehmigung erhalten? 4. Wo befinden sich diese 30 Parkplätze im Quartier? Hierzu erbitten wir eine detaillierte Aufstellung. 5. Sind dies ausgewiesene Parkplätze? 6. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit eines Entzuges der Ausnahmegenehmigung, sofern kein diesbezüglicher fester Stellplatz nachgewiesen werden kann? Wie ist die Rechtslage? 7. Kann die Beschilderung vom Theaterwall in die Gaststraße (Fußgängerzone) verbessert werden? Wenn ja, wie? 8. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass viele Autofahrer_innen die Gaststraße (Einbahnstraße) bei der Ausfahrt erneut und damit in falscher Richtung befahren, statt rechtmäßig über die Burgstraße/Haarenstraße auszufahren? Wie kann hier die Situation verbessert werden? Begründung: Nach Ausweisung zur Fußgängerzone darf der Bereich Gast- und Burgstraße durch den Individualverkehr nicht mehr befahren werden. Es haben sich in den letzten Jahren begrüßenswerte Aktivitäten der Geschäftsinhaber und Anwohner entwickelt. U.a. werden die Flächen vor den Geschäften zum Verweilen umgestaltet, mit Grün- und Blumenschmuck aufgewertet sowie als Aktionsflächen genutzt. Dies steigert die Attraktivität dieser Straßenzüge ebenso wie z.B. die temporären Stadtgärten in diesem Altstadt-Quartier. Anwohner und Geschäftsleute beklagen erneut eine starke Zunahme von Parksuchverkehr. Es fahren zu allen Tages- und Nachtzeiten Fahrzeuge auf der Suche nach einem Stellplatz in die Gaststraße ein, wenden z.B. im Bereich des China-Restaurants oder im Bereich des Käsegeschäftes/Bäckerei und verlassen die Einbahnstraße verkehrswidrig in Richtung Theaterwall. Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen die StVO. Es kommt darüber hinaus zu Verkehrsgefährdungen in den Straßen und im Einmündungsbereich Theaterwall/Gaststraße durch diese verkehrswidrig ausfahrenden und einbiegenden Fahrzeuge. Ferner werden die Stadtbesucher_innen in den Sitz- und Verweilbereichen der Gast- und Burgstraße (Verzehrtische) erheblich belästigt. Dies alles, obwohl es in diesem Quartier eine komfortable Tiefgarage gibt. Im Quartier selbst, führt die kleine Anzahl von Anwohnerstellflächen dazu, dass nach wie vor Parksuchverehr statt findet. Autofahrer_innen parken zudem ihre Fahrzeuge in der Fußgängerzone. Trotz eindeutiger Beschilderung der Einbahnstraßen- und Verbotszonen kommt es häufig zu Verkehrsverstößen, ohne dass diese geahndet würden. Auch werden immer wieder die Eingänge zu den Wohnungen der Häuser in der Gast- und Burgstraße zugeparkt, so dass die Bewohner_innen Behinderungen beim Verlassen, insbesondere mit Fahrrädern oder Kinderwagen beklagen. Aus den vorgenannten Gründen sollte durch eine intensive Verkehrsüberwachung in den Tages- und Nachtstunden die Einhaltung der Widmung als Fußgängerzone stattfinden. Die Ausschilderung bzw. Verkehrsführung sollte überdacht und ggf. verbessert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Markus Dietz, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 10.06.2013 Aktuelle Kostenschätzung der Bahn Sehr geehrte Frau Nießen, ich bitte, bei der DB nachzufragen, welche Kosten die DB derzeit für den Ausbau der Bestandsstrecke in Oldenburg kalkuliert, wie sich die Kosten im Einzelnen darstellen und welche Kostenfaktoren dem zugrunde liegen. Sodann bitte ich im Ausschuss darüber zu berichten. Begründung: Die vergleichende Kostenschätzung der Stadt vom 18.09.2012 zu den Kosten des Ausbaus der Bestandsstrecke und des Baus einer Umgehungsstrecke (jeweils incl. neuer Huntebrücke) weist zu Gunsten der Umgehungsstrecke einen Kostenvorteil von bis zu 30 Millionen € aus. Grundlage der Kostenschätzung für die Bestandsstrecke sind die Angaben der DB vom 24.06.2012. Inzwischen bestehen erhebliche Zweifel, ob der seinerzeit von der DB genannte Betrag noch haltbar ist. Die Kosten des Ausbaus der Bestandsstrecke dürften erheblich höher anzusetzen sein, weil – die Kosten des Lärmschutzes an der Pferdemarktbrücke bisher nicht berücksichtigt worden sind; dazu gehören auch die Kosten eines evtl. erforderlich werdenden Grunderwerbs, da der Lärmschutz außerhalb der Brücke anzubringen ist sowie ggf. auch weitere Kosten zur Herstellung der Einfädelung der Gleisführung zur Pferdemarktbrücke; – es nach § 8 Abs. 3 RBO erforderlich ist, den gesamten Gleisunterbau der PFA 1- Strecken den heute geforderten höheren Achsbelastungen anzupassen, was praktisch einen vollständigen Neubau des Gleisunterbaus bedeutet, – es geboten erscheint, gemäß § 8 Abs. 3 EBO alle Oldenburger Eisenbahnbrücken auf ihre Tragkraft zu überprüfen und den aktuellen Anforderungen anzupassen. Derzeit besteht z.B. auf der Pferdemarktbrücke aus Gründen der Statik eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h (siehe Gutachten Wörner). – es nach § 10 Abs. 2 EBO erforderlich ist, den Abstand zwischen zwei Gleisen den aktuellen Vorgaben anzupassen (dh von bisher 3,50m auf mind. 4,00 m), was zudem zusätzlichen Grunderwerb erforderlich machen könnte, – Mehrkosten für die Schaffung von Zugängen und die Bewältigung von Katastrophenfällen einzurechnen sind, – nun auf der Grundlage des AIT-Gutachten eine realistischere Grundlage zur Schätzung der Kosten des passiven und aktiven Lärmschutzes sowie der Entschädigung für die rd. 40 % ungelösten Schutzfälle besteht, – Gerichts- und Entschädigungskosten für die Durchsetzung einer zeitweiligen Inanspruchnahme von Nachbargelände zur Durchführung von Umleitungen und Bauarbeiten einzurechnen sind, – in erheblichem Umfang Kosten für Schienenersatzverkehre und Einnahmeausfälle der DB bei Ausbau der Strecke „unter dem rollenden Rad“ in Ansatz zu bringen sind, die bei einem Bau der Umgehungstrasse nicht anfallen. – Mehrkosten für Nacht- und Sonntagsarbeit einzustellen sind, die bei einem Bau der Umgehungstrasse nicht anfallen dürften. – auch für die genannten Mehrkosten weitere Kosten für Planung und Mehrwertsteuer anfallen. Alle diese Kosten dürften inzwischen im Hause der DB bekannt sein, sind aber nach unserer Kenntnis bislang weder bekannt gemacht, noch von der Stadt abgefragt worden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 29.05.2013 Oldenburger Bahnproblematik Sehr geehrte Frau Nießen, ich bitte die Verwaltung im nächsten Verkehrsausschuss zu folgenden Themenkomplexen zu berichten: – Wegfall des Schienenbonus und (keine) Auswirkungen auf die Situation in Oldenburg. – Aktivitäten zur Nachbesserung des Bahnvergleichs im Hinblick auf den Wegfall des Schienenbonus. – Planungsverzicht auf die Y-Trasse und Auswirkungen auf Oldenburg, also Wegfall der langfristigen Perspektive, den J-W-P durch Oldenburg durch eine Trasse nach Unterquerung der Weser zu vermeiden. – Konkreter Stand der Anmeldungen des Landes Niedersachsen im Hinblick auf den Schienenverkehr durch Oldenburg, Frage nach der Anmeldung einer U – Trasse um Oldenburg, Ertüchtigung der Strecke Oldenburg – Osnabrück, Ausbau der Strecke Oldenburg Leer. – Konkreter Stand der Anmeldung einer Umgehungstrasse entlang der A 29 durch die Stadt Oldenburg. – Auswirkungen eines Ausbaus der Strecke nach Osnabrück, Bahnübergänge Schulstraße und Bremer Heerstraße, zu erwartende Schallimmissionen bei Hochlegung der Bahnstrecke von der Hunte über Stedinger Straße, Schulstraße, Bremer Heerstraße. – Darstellung der prognostischen Zugmengengerüste/Tag für das Jahr 2025 bzgl. Huntebrücke (314 ?) Hbhf – Würzburgerstrasse (205 ?) Ofenerdiek (130 ?) und Erklärung, warum der Nds. WM keine neue Strecke in Oldenburg plant, wo er doch lt. NWZ vom 4.4.2015 gesagt hat, dass ab 160 Zügen/Tag eine neue Strecke benötigt wird ? – Hat die Stadt Erkenntnisse, weshalb der VM bei identischen Zugmengengerüsten in SANDE die Voraussetzung einer Umfahrung bejaht, in Oldenburg aber nicht? – Hat die Verwaltung Erkenntnisse, wer oder was die Umgehungstrasse in Oldenburg verhindert? Mit freundlichem Gruß f.d. Ratsfraktion gez. Markus Dietz, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 15.04.2013 Hubschrauberlandeplatz Evangelisches Krankenhaus Sehr geehrte Frau Nießen, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung im Rahmen der Dringlichkeit, 1. über den aktuellen Sachstand zu den Planungen und dem Verfahren zu berichten. 2. den Vorhabenträger zu einer erneuten Vorstellung des Vorhabens mit vernünftiger Frist und Einladung aller Anwohner sowie Ratsfraktionen aufzufordern. 3. zu prüfen, ob eine Verlängerung der Auslegungsfrist möglich ist. Begründung: Auch wenn die Stadt formal nicht für dieses Genehmigungsverfahren zuständig ist, sind es doch die Verwaltung sowie die Politik vor Ort, die von den Anwohnern angesprochen werden. Insofern ist es sehr ärgerlich, wenn zu solchen Veranstaltungen sehr kurzfristig und dann auch nur ein Teil der Anwohner und die Kommunalpolitik überhaupt nicht eingeladen werden. Die Notwendigkeit eines Landeplatzes für Rettungshubschrauber wird von uns aus ethischen Gründen nicht in Frage gestellt, aber es muss fair und transparent informiert und Rückmeldungen soweit möglich berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Christoph Sahm gez. Markus Dietz
Antrag vom: 23.03.2013 Verkehrssicherheit Fahrrad/Fußweg Osternburger Kanal (Beleuchtung) Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu nachstehend aufgeführter Problematik. Erfreulicherweise nutzen immer mehr Bürgerinnen, ob alt oder jung, den Fahrradweg entlang des Osternburger Kanals. Entsprechend sollte auch die Sicherheit der Fahrradfahrenden gewährleistet sein. Eine Beleuchtung gibt es bisher entlang der Strecke nicht. Dieses führt dazu, dass zu bestimmten Tageszeiten die Strecke vermieden wird. Wir erhielten unten aufgeführte Email, die die Situation der Menschen, die in den direkt angrenzenden Quartieren wohnen, gut darstellt. „Sehr geehrte Frau Schilling, wir wohnen seit einem Jahr mit unseren zwei Kindern, 4+7j, am Hansa-Ring xxx und nutzen täglich den Fahrradweg am Osternburger Kanal. Insbesondere im Winter ist es dort extrem dunkel, da es keine Beleuchtung gibt. Der Fahrradweg ist sehr stark genutzt und nimmt durch die Neubaugebiete Hansa-Ring und Pulverturm zu. Auch gibt es einen großen Pendelverkehr zum Klinikum. In unserer Nachbarschaft war es diesen Winter ein großes Thema, bei Dunkelheit die Strecke zu meiden. Insbesondere morgens die Schulkinder und abends die allein fahrenden Erwachsenen, insbesondere die Frauen, fahren diese Strecke sehr ungern bzw. versuchen sie durch Umwege zu vermeiden. Wir haben deshalb die Frage an Sie als Osternburger Ratsfrau, ob Sie sich dafür einsetzen können, dass dieser so stark benutzte Fahrradweg beleuchtet werden kann. ….“ Begründung: Es ist äußerst zu begrüßen, dass immer mehr Menschen das Rad als Fortbewegungsmittel benutzen. Das berechtigte Anliegen muss ernsthaft geprüft werden. Es wäre falsch, wenn aus Sicherheitsgründen die Menschen stattdessen sich für den individualisierten Motorverkehr entschieden, oder erhebliche Umwege in Kauf nähmen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling
Antrag vom: 01.10.2012 Parkplätze vor der Tourist-Info am Schlossplatz Beschlussvorschlag: Die 4 Parkplätze (siehe anl. Pressebericht/Foto) vor der Tourist-Info am Schlossplatz werden entwidmet und entweder als Fahrradabstellzone oder als attraktiver Vorbereich (im Sommer mit entsprechender Außennutzung) umgestaltet. Begründung: Die parkenden PKWs wirken – insbesondere vom Schlossplatz kommend als Barriere für die ganze Hauszeile Schlossplatz. Schon die ersten Tage nach dem Umzug der OTM mit der Tourist-Info gibt es Schwierigkeiten, anfragenden Stadtbesuchern den im Vergleich zum bisherigen Standort (Kleine Kirchenstraße) schwer zu erklärenden Weg zum neuen Domizil (Schlossplatz) zu beschreiben. Eine ansprechende und auffällige Vorplatz-Situation, wertet den Standort zudem auf und kann leichter beschrieben bzw. gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf, Markus Dietz, Susanne Menge, Sebastian Beer
Antrag vom: 29.06.2012 Kreuzungssituation Carl-von-Ossietzky-Straße/Küpkersweg Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kreuzungssituation Carl-von-Ossietzky-Straße/Küpkersweg – auf die Tagesordnung und bitten darum, mit einer unkomplizierten Schilderlösung (Vorfahrt beachten!) die riskante Situation an der Kreuzung zu entschärfen. Die schwächeren VerkehrsteilnehmerIinnen, vor allem Schulkinder, beklagen die regelmäßige Missachtung der Vorfahrt durch Pkw. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Menge
Antrag vom: 06.06.2012 Streuparkplätze in der Innenstadt Nach dem VEP ist es Zielrichtung, zentrale Parkierungsanlagen vor Streuparkplätzen zu bevorzugen, da diese von ihrer Funktionalität vorteilhafter sind und z.B. im Gegensatz zu den kleineren Streuparkplätzen an das bestehende Parkleitsystem angeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: 1.) Gibt es kleinere Streuparkplätze im Bereich der Innenstadt/Wallring, die funktional und städtebaulich unerwünscht sind? 2.) Um welche Standorte handelt es sich und was sind die genauen Gründe dafür? Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Vorlage einer Übersichtskarte. 3.) Welche Entwicklungsmöglichkeiten und welche Nutzungen sieht die Verwaltung für diese Standorte, um diese auch städtebaulich aufzuwerten? Sind einzelne Standorte geeignet, um dringend notwendige zusätzliche Fahrradabstellplätze ggf. mit Überdachungsmöglichkeiten einzurichten? 4.) Welche dieser Standorte wären aus Sicht der Verwaltung kurzfristig bzw. mittelfristig für eine alternative Nutzung umnutzbar? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Menge, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer
Antrag vom: 23.04.2012 Garantie der Eintreffenszeit für a l l e Oldenburger Haushalte nach Aufnahme des JWP-Bahnverkehrs Unter Hinweis auf die konkrete Anfrage des Bürgers Queckenstedt bitte ich um eine generelle Antwort zur Garantie der Eintreffenszeit der Rettungsdienste bei allen bewohnten und unbewohnten Grundstücken im Gebiet der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 02.04.2012 Schrankenschließzeiten Nach Volllast des JWP zu erwartende Schrankenschließzeiten an allen verbleibenden Oldenburger Bahnübergängen; Fahrplan- und betriebliche Auswirkungen (Kosten) der Schrankenschließzeiten für die VWG; zu erwartende Auswirkungen der Schrankenschließzeiten auf die Oldenburger Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Bahnübergänge Am Stadtrand in Ofenerdiek und Stedinger Strasse in Osternburg; Lösungsmöglichkeiten? Wir beantragen, Befassung mit dem Thema wie im TOP beschrieben. Begründung Eine verantwortbare Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich auch mit den kurz- mittel- und langfristigen Auswirkungen der zu wählenden Alternative ( Stadttrasse oder Umgehungstrasse ) im Hinblick auf die Auswirkungen der Schrankenschließzeiten befassen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 02.04.2012 Oldenburg auf dem Weg zum bedeutendsten Güterbahndrehkreuz im Nordwesten Begründung: Eine verantwortbare Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich auch mit den kurz- mittel- und langfristigen Auswirkungen der zu wählenden Alternative (Stadttrasse oder Umgehungstrasse) auseinandersetzen. Dazu gehört auch die Frage, wo das Oldenburger Güterbahndrehkreuz (mitten in der Stadt oder außerhalb) angelegt werden sollte. Die o.a. Untersuchung (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k4005.pdf ) kann dazu eine wertvolle Entscheidungshilfe geben. Aus dieser Untersuchung können u.a. folgende Aussagen abgeleitet werden: 1) Durch Deutschland sollen 6 Hochleistungskorridore („back-bone-trassen“) gelegt werden, wobei die Strecke OL – HB Teil von z w e i dieser Hochleistungstrassen wird a) Achse WHV über HB Richtung SÜDEN b) Achse WHV über HB Richtung OSTEN ( siehe dazu Abb 4 S 21, Text S. 20, 17 f ) 2) Maximal können jede 4 Minuten also bis zu 300 Züge/Tag erfolgen (siehe S. 17,18 ) 3) Pro Schienen-km – Neubau können 12 Mio. kalkuliert werden ( S. 22 ) 4) Neubautrasse können auch durch das Sofortprogramm Seehafenhinterlandanbindung erfolgen ( S. 23) 5) Neben den „back-bone-trassen“ sind Bypass- (Umleitungs)strecken wie folgt wahrscheinlich a) OL – Leer b) OL – OS ( siehe Abb S. 19) Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 02.04.2012 Vorstellung und Genehmigung des Konzeptes für die am Mai 2012 geplanten Infoveranstaltungen der Stadt zum Oldenburger Bahnkonflikt „Vorstellung und Genehmigung des Konzeptes für die am Mai 2012 geplanten Infoveranstaltungen der Stadt zum Oldenburger Bahnkonflikt; hier u.a. Person des Moderators, Ablauf und Inhalt der Veranstaltung; Konzentration auf den eigentlichen Entscheidungskonflikt (d.h. Konzentration auf 2 Alternativen „Stadttrasse versus Umgehungstrasse“, Zuordnung der jeweiligen Detailvorschläge zu einer der beiden Alternativen) Wir beantragen, Befassung mit dem im TOP genannten Thema und einen Beschluss über das dann vorgestellte Konzept. Begründung In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses wurde in Aussicht gestellt, dass die Verwaltung das Konzept der geplanten Veranstaltungen vorstellt und erläutert. Bisher liegt dazu noch nichts vor. Angesichts der ab Mai geplanten Veranstaltungen ist Eile geboten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 02.04.2012 Aktuelle und künftige Lärmsituation an der A 29 Sehr geehrte Frau Nießen, zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 16. April 2012 bitten wir um Aufnahme des TOPs: „Aktuelle und künftige Lärmsituation an der A 29; Anhörung des Sachverständigen Dr. Nocke zu dem von ihm erstellten Gutachten; realitätsgerechte Simulation der Lärmsituationen im Hörzentrum der Universität Oldenburg; insbesondere realitätsgerechte Simulation der jetzigen und der zu erwartenden Lärmsituation an der A 29; realitätsgerechte Simulation der jetzigen und der zu erwartenden Lärmsituation an ausgewählten Standorten in Ofenerdiek und Osternburg. Anhörung des Sachverständigen Dr. Meiss – Hörzentrum der Universität Oldenburg – zu den gesundheitlichen Auswirkungen der simulierten Nachtschlafunterbrechungen für Erwachsene und Kinder. Wir beantragen, die im TOP genannten Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Eine verantwortliche Ratsentscheidung zur Positionierung im Oldenburger Bahnkonflikt muss sich mit der Realität und den realistischen Auswirkungen des zunehmenden nächtlichen Güterbahnverkehrs auf die Lebenssituation der Oldenburger auseinandersetzen. Dazu ist eine Befassung mit dem Ergebnis der Untersuchung des Dr. Nocke ebenso unerlässlich wie die Befassung mit den – vermeidbaren – Auswirkungen auf den Schlaf der Oldenburger Bahnanlieger, insbesondere der Kinder. Die Untersuchung Dr. Nocke liegt der Stadt vor. Sie kann zudem unter www.akustikbuero-oldenburg.de im Netz abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 15.02.2012 Machbarkeitsstudie der WSD Aurich Sehr geehrte Frau Nießen, Ich bitte in der o. g. Sitzung die im Jahr 2009 vorgestellte Machbarkeitsstudie der WSD Aurich zur Bahnquerung der Hunte und der Stedinger Strasse vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Es ist damit zu rechnen, dass im Jahre 2012 ein Planfeststellungsverfahren (PFA 1) zur Ertüchtigung der Bahnstrecke WHV-OL erfolgt, in dem neben den Fragen des Lärmschutzes entlang der Strecke und den Baukosten der kreuzungsfreien Herstellung der Bahnübergänge in Ofenerdiek und Alexanderstrasse auch die Frage einer Alternative durch eine Umgehungstrasse entlang der A 29 zu prüfen sein wird. Eine solche Trasse ist nach dem Prozessvorbringen der Stadt Oldenburg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht • kostengünstiger, • nachhaltiger, • weniger gefahrenträchtig und • letztlich auch schneller zu bauen als der Ausbau der vorhandenen Strecke. Einzelheiten dieser Prozessbehauptungen werden derzeit näher untersucht. Zu einem belastbaren Kostenvergleich beider Strecken ist es unerlässlich auch die Frage nach der Machbarkeit, dem Nutzen und den Kosten einer neuen Huntequerung und kreuzungsfreien Herstellung des Bahnüberganges Stedinger Strasse zu stellen. Der erbeten Bericht soll hier einen ersten Einstieg in das Thema ermöglichen. Mit freundlichem Gruß f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 15.02.2012 Oldenburger Bahnprozess Sehr geehrte Frau Nießen, Ich bitte, in der o. g. Sitzung über das Ergebnis der Besprechung der Stadtverwaltung mit den weiteren Klägern im Oldenburger Bahnprozess und den Ausführungen des Prozess-bevollmächtigten Prof. Dr. Stüer dazu und der rechtlichen Bewertung im Vorfeld die PFA1 – Verfahrens zu berichten und dabei die nachfolgenden Fragen zu beantworten: Teilt die Verwaltung der Stadt Oldenburg die Auffassung von Prof Stüer, dass a) es keine rechtsverbindliche Zusage gibt, die für die Stadt Oldenburg einen besseren Lärmschutz vorsieht, als dies ohnehin gesetzlich geboten ist, b) Lärmschutz in Oldenburg dann und dort angebracht werden muss, wo die Strecke elektrifiziert oder sonst baulich verändert wird, c) es in den Teilen Oldenburgs, an denen es keine Veränderung an der Strecke geben wird (ab Einmündung Leer bis durch Osternburg) keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmvorsorge gibt, d) mithin eine Forderung nach einer Umgehungstrasse keinerlei negative rechtliche Auswirkungen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz hat, der ohnehin anzubringen ist, wenn die Strecke verändert wird. Mit freundlichem Gruß f. d. die Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 02.01.2012 Maßnahmen zur weiteren Busbeschleunigung in Oldenburg Wir bitten um einen mündlichen Bericht zum aktuellen Sachstand und Effizienz der Maßnahmen zur Busbeschleunigung von der VWG. Beschlussvorschlag erfolgt zur Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Susanne Menge gez. Gesine Multhaupt Ratsfraktion GRÜNE SPD-Ratsfraktion
Antrag vom: 02.01.2012 Busverkehr der VWG im Weihnachtsverkehr Wir bitten um einen Sachstandbericht der VWG, ggf. mündlich, über die Erfahrungen des diesjährigen Weihnachtsverkehrs. Darüber hinaus sollten Vorschläge unterbreitet werden, wie die Situation im nächsten Jahr verbessert werden kann. Begründung: Es schien in diesem Jahr ein besonders hohes Verkehrsaufkommen in der gesamten Innen-stand sowie auf sämtlichen Zufahrtstraße zu herrschen. Hiervon waren auch die Busse der VWG negativ betroffen, so dass es zu massiven Verspätungen gekommen sein soll. Mit freundlichen Grüßen gez. Susanne Menge gez. Gesine Multhaupt Ratsfraktion GRÜNE SPD-Ratsfraktion
Antrag vom: 15.12.2011 Bericht zu den Einwendungen zur Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Bornhorster Wiesen“ Wir bitten die Verwaltung um einen kurzen Bericht zu den erhobenen Einwendungen. Insbesondere bitten wir auch um Bekanntgabe des Inhalts der Einwendung der Nds. Autobahnverwaltung im Original. Dem Vernehmen nach soll sich die Einwendung u.a. darauf beziehen, die Anbindung der WKA über die BAB und eine neue Ausfahrt herzustellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 24.01.2002 Busfahren für ein Taschengeld Nach einem Modell in Ingolstadt beträgt die Eigenbeteiligung von Schülerinnen und Schülern ca. 12 % des Jahrespreises, d.h. 90,–DM für eine Schülernetzkarte, die ansonsten 780,–DM betragen würde, und für Berufsschüler und Studierende ca. 23 % = 180,–DM. In Ingolstadt erhöhte sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel so stark, das sich dieses Angebot im städtischen Haushalt unter dem Ausgabeposten „Freiwillige Schülerbeförderung“ in Millionenhöhe niederschlug. Im Zuge der Neustrukturierung des ÖPNV in Oldenburg stellen wir folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übertragung der in Ingolstadt realisierten Aktivität zur Steigerung der Auslastung des ÖPNV auf die Stadt Oldenburg und das System der VWG zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Susanne Müller i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 06.02.2001 Konzept der Initiative UNSER OLDENBURG für eine attraktive Parklösung für Theatergäste des Oldenburgischen Staatstheaters Die Verwaltung wird gebeten, zu dem von der Initiative UNSER OLDENBURG vorgestellte Konzept (Anlage) Stellung zu nehmen und dem Ausschuß Vorschläge für eine kurzfristige Umsetzung zu unterbreiten. Ferner bitten wir die Verwaltung, Gespräche mit der Parkhausbetreibergesellschaft und der Ge-schäftsleitung des Oldenburgischen Staatstheaters zu führen, um das Interesse an einer solchen Lösung festzustellen und ggf. gemeinsame Realisierungsschritte zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Willi Lüpkes –