Antrag vom 23.01.2023
Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Ausbildung von Pflegekräften in Oldenburg“
und bitten die Verwaltung, zu nachstehenden Fragen einen schriftlichen Bericht vorzulegen.
1. Welche Institutionen in Oldenburg bieten Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte an?
2. Wie viele Plätze werden von welchem Träger angeboten?
3. Welche Verträge sind Grundlage dieser Ausbildungsangebote?
4. Wie sind die finanziellen Grundlagen? Wie sieht die die jeweilige Gesamtfinanzierung aus, gibt es verschiedene Finanzierungsanteile bei den jeweiligen Instituten/Trägern?
5. Welche Art von Vernetzungsarbeit wird zwischen den zuständigen Institutionen praktiziert?
6. Welchen Einfluss hat die Stadt auf die Arbeitsgemeinschaft der „Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen“ (KAP.NI)?
7. Inwiefern ist die Stadtverwaltung involviert in die Frage nach der Ausbildung von Pflegefachkräf-ten?
8. Verantwortung: Ist die Ausbildung in Gesamtverantwortung der privaten und öffentlichen Träger und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen?
9. Gab es bisher Kontaktaufnahmen von Seiten der Institutionen mit der Stadtverwaltung, insbeson-dere von der Evangelischen Pflegeschule, die scheinbar finanzielle Lücken hat, ihren Bildungsauf-trag sicherzustellen?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Fortsetzung der Beschulung sicherzustellen?
11. Wie lässt sich die Attraktivität seitens der Stadt für Pflegeberufe steigern? Welche Aktionen schlägt die Verwaltung zur weiteren Beratung vor?
Begründung:
Laut Presseberichterstattung kämpft die Evangelischen Pflegeschule um ihren Fortbestand und die Situation in der Schule verunsichert verständlicherweise die Schülerinnen und Schüler zutiefst. Dieses können wir nicht akzeptieren und sind der Meinung, dass schnellstens Klarheit und Perspektiven geschaffen werden müssen. Die Möglichkeit des beruflichen Abschlusses muss sichergestellt werden. Es ist schwer nachvollziehbar, warum eine anerkannte Ausbildung nicht vollständig finanziell abgesichert ist. Wir erhoffen uns im Sozialausschuss Aufklärung und Lösungsvorschläge. Der Mangel an Pflegefachkräften ist hinlänglich bekannt und deshalb muss die Stadt ein starkes Interesse an guter verlässlicher Ausbildung dieser Fachkräfte haben.
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.8.2022
Niedrigschwellige Wohnungslosen- und Suchthilfe
Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht der Verwaltung. Er soll einen Überblick geben über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept. Uns ist bewusst, dass aufgrund der Covid Pandemie die Realisierung von Projekten selten in den geplanten Zeiträumen erreicht werden konnte. Doch jetzt sollte das Konzept bald umgesetzt sein.
Auch die mittelfristigen Maßnahmen aus Teil II müssen im Sachstandsbericht Berücksichtigung finden.
Begründung:
In der Ratssitzung vom 27. Mai 2019 wurde das Gesamtkonzept „niedrigschwellige Wohnungslosen- und Suchthilfe in Oldenburg“ beschlossen.
Die Maßnahmen aus Teil I des Gesamtkonzeptes sind bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Der zweite Tagesaufenthalt in der Bloherfelder Straße wurde eröffnet und auch der Umzug des ersten Tagesaufenthalts von der Ehnernstraße in die Cloppenburger wurde realisiert. Unseres Wissens nach hat die Verlegung der Drogenberatungsstelle Rose 12 an den Schießstand 34 noch nicht stattgefunden. Über Ausbau, Erweiterung und Umzug der niedrigschwelligen Anlaufstelle Café Caro von der Heiligengeiststraße 19 in die Alexanderstraße 17 ist im Sozialausschuss lange nicht berichtet worden. Das Mädchenhaus ist übergangsweise in der alten Jugendherberge untergebracht worden. Es gilt nunmehr, den Mitgliedern des Ausschusses einen kompletten Überblick sowohl über das bisher Umgesetzte als auch über alle Projekte, die es noch gilt umzusetzen, zu geben.
für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die SPD-Fraktion
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse, Oliver Rhode gez. Paul Behrens, Hanna Naber, Bettina Unruh
Jutta Schober-Stockmann
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 3.5.2022
Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand Wohnungsnotfälle – Housing First – in Oldenburg
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zum Umsetzungsstand des Beschlusses über die Handlungsperspektiven für Wohnungsnotfälle in Oldenburg für die Sitzung des SozA am 24.05.2022 abzugeben.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den Soziologen Prof. Dr. Volker Busch-Geertsema, Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung in Bremen, zur Vor-stellung von bestehenden „Housing-First“-Projekten in eine der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses einzuladen.
Begründung:
In der letzten Ratsperiode wurde in einem längeren Diskussionsprozess über den so genannten „Grauen Wohnungsmarkt“ diskutiert und Einigkeit darüber erzielt, mit bedarfsgerechten städtischen Maßnahmen den Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation keine Chance haben, auf dem regulären Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung zu bekommen, Alternativen anzubieten. Wir verweisen in dem Zusammen-hang auf die Beschlussvorlage 21/0477.
In der Sitzung des SozA am 22.06.2021 wurde ein umfangreiches Maßnahmen- und Umsetzungspaket beschlossen, welches die vorrangige Umsetzung von Housing First beinhaltet. Als kurzfristige Maßnahme wurde unter anderem der Ausbau der ambulanten Wohnungslosenhilfe beschlossen.
Im Haushalt 2022 sind für die Umsetzung des von der Verwaltung vorgestellten Stufenkonzeptes Mittel i.H.v. 50.000,00 € eingestellt worden. Hier ist es von Interesse, wofür diese Mittel eingeplant sind.
Um die Umsetzung des Projektes Housing First in Oldenburg verwaltungsseitig intensiver bearbeiten zu können, ist eine zusätzliche Stelle im TH 10 – Wohnraumsicherung ab diesem Jahr über die Änderungsliste der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vorgesehen.
Nachdem in Bremen ein Konzept zum Thema Housing First erfolgreich begonnen und umgesetzt wurde, ist es von Interesse, die Bremer Erfahrungen in die Überlegungen für ein Housing First Konzept in Oldenburg mit zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, den Bremer Soziologen Prof. Dr. Volker Busch-Geertsema, der das Bremer Projekt, aber auch andere deutsche und internationale „Housing-First“-Projekte wissenschaftlich begleitet hat, zeitnah in den SozA einzuladen, um aus seiner Erfahrung heraus, ggfls. Unterstützung und Ideen für den Umsetzungsprozess in Oldenburg zu erhalten.
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Für die SPD-Ratsfraktion
gez. Rita Schilling gez. Paul Behrens
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 10.2.2022
Bewerbung um die Aufnahme in das Rainbow-City-Network
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Arbeitsgruppe zu initiieren, die ein Bewerbungskon-zept für die Aufnahme in das Rainbow-City-Network erarbeitet.
Ziele dieser Arbeitsgruppe aus Akteur*innen, Politik und Verwaltung sind:
1. die Bewerbungskriterien für die Aufnahme in das Rainbow – City – Network zu erarbeiten
2. zusammenzutragen, welche Maßnahmen in der Stadt Oldenburg im Sinne der Rain-bow-City-Networks-Policy bereits erfolgreich umgesetzt werden
3. wie der Bewerbungsprozess vorbereitet werden kann und welche Meilensteine als sinnvoll oder notwendig erscheinen.
Wir schlagen vor, dass die AG mindestens aus einem/er Vertreter*in der Stadtverwaltung, von Na und e.V., dem CSD Nordwest e.V., der AG Inklusion, der Aidshilfe und Vertreter*innen aus den politischen Fraktionen in Oldenburg besteht.
Weiterhin regen wir die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung oder eines Fachtages an.
Begründung:
Mit der Mitgliedschaft im Netzwerk zeigt Oldenburg abermals Engagement für eine vielfältige und aufgeschlossene Stadt. Seit vielen Jahren engagieren sich in der Stadt viele Menschen für Respekt, Toleranz und gegenseitige Akzeptanz.
Dieses herausragende Engagement ist ausdrücklich zu würdigen und gute Grundlage, gemeinsam im Netzwerk zu arbeiten
Weitere Hintergrundinformationen über das Rainbow City Network gibt es unter https://www.rainbowcities.com.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Für die SPD-Fraktion
Rita Schiling, Ingrid Kruse, Oliver Rohde Nicole Piechotte, Paul Behrens
Antrag vom 15.11.2021
Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Teilhaushalt 10 / Ergebnishaushalt
Wir bitten um schriftliche Auskunft über einige Posten des am 25.01.2021 vom Rat beschlossenen Ergebnishaushalt /Teilhaushalt 10.
Bitte führen Sie die Inanspruchnahme der jeweils zur Verfügung gestellten Budgets auf.
- 100.000 Euro Erhöhung der Mittel für den „Oldenburg Pass“ für die Sozialtickets ÖPNV/VWG
- 150.000 Euro Coronafonds für Soziales, Jugend und Ehrenamt
- 70.000 Euro Kostenloses ÖPNV-Jahresticket für Senior*innen, die ihren Führerschein abgeben wollen.
Wir bitten um eine Einschätzung bzw. Information darüber, ob diese Mittel im nächsten Jahr nach Auffassung der Verwaltung wieder benötigt werden. Ist bei nicht ausgeschöpften Budgets eine Übertragung in den Haushalt 2022 vorgesehen?
gez. Rita Schilling
Antrag vom 6.9.2021
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht, insbesondere um schriftliche Stellungnahme zu nachstehenden Fragen:
- Im Haushalt 2021 wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um eine neu geschaffene Koordinierungsstelle (EG 11) zu besetzen. Deren Aufgabe soll es unter anderem sein, für die Umsetzung des Aktionsplans entsprechende Feinkonzepte zu erstellen. Wann wurde sie mit welchem Anforderungsprofil ausgeschrieben und wann ist diese Stelle inzwischen mit welchen Entgelt- und Arbeitszeitbedingungen besetzt worden?
- Ein wichtiger thematischer Schwerpunkt ist das Angebot des autonomen Frauenhauses. Ab Seite 74, Punkt 8.1.3 sind entsprechende Ausführungen zu lesen.
Zitat „Handlungsbedarf A: Fehlende Kapazitäten im Frauenhaus
Im Abschlussbericht der Task Force des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und Häuslicher Gewalt (EG-TFV (2008)6), auf die sich auch die Istanbul-Konvention bezieht, wird pro 10.000 Einwohner*innen ein Familienplatz (entspricht eine Frau* mit mindestens einem Kind) im Frauenhaus empfohlen.96 Demzufolge fehlen in Oldenburg mindestens fünf Familienplätze. Erschwerend kommt die schlechte Wohnungsmarktsituation hinzu, die einen Auszug der Frauen* aus dem Frauenhaus erheblich verzögert, und demzufolge Plätze langfristig belegt sind, die grundsätzlich verfügbar wären. Das Frauenhaus arbeitet eng mit der GSG Oldenburg zusammen, gleichwohl lässt die angespannte Wohnungsmarktsituation schnelle Auszüge nicht zu.
Insbesondere Mütter mit mehreren Kindern müssen aus Platzgründen häufig abgewiesen werden.
Von Gewalt betroffene Frauen*, die wohnungslos, psychisch beeinträchtigt und/oder suchterkrankt sind, können im Frauenhaus nicht aufgenommen werden. Dasselbe trifft auf pflegebedürftige Frauen* zu. Neben der bisher fehlenden räumlichen Ausstattung lassen die personellen Kapazitäten eine Betreuung dieser Personengruppe nicht zu. Jungen* über 12 Jahre dürfen nicht mit ins Frauenhaus einziehen, das führt häufig dazu, dass deren Mütter nicht den Schutz des Frauenhauses in Anspruch nehmen. Im Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg können die Jungen* grundsätzlich für die Dauer des Frauenhausaufenthaltes der Mutter in Obhut genommen werden. Diese Möglichkeit wird aus verschiedenen Gründen selten genutzt.
Für junge erwachsene Frauen* mit sehr hohem Unterstützungsbedarf fehlen im Frauenhaus personelle Kapazitäten, um diese adäquat zu unterstützen.
Konkret konnten 150 Frauen* mit 239 Kindern im Jahr 2019 nicht aufgenommen werden.“
Das autonome Frauenhaus wird nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, vom Land Niedersachsen gefördert. Es wird eine neue Förderrichtlinie zum 1.1.2022 geben. Diese neue Förderrichtlinie soll keine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die niedersächsischen Frauenhäuser und die Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder sein. Presseberichten war zu entnehmen, dass die Sozialministerin die Aufenthaltsdauer in Frauenhäuser auf drei Monate begrenzen will. Die Förderung weiterer Plätze sei nicht vorgesehen.
Wir bitten die Verwaltung, zu den ihr sicherlich bekannten Plänen nähere Ausführungen zu machen und eine Einschätzung zu geben, was das für die Versorgung von Gewalt betroffener Frauen und Kinder, die Unterstützung im Frauenhaus brauchen, bedeutet.
Von welchen konkreten Veränderungen gehen die Verwaltung und das Frauenhaus aus? Welche Konsequenzen müssen auf lokaler Ebene im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt möglicherweise daraus gezogen werden?
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 17.5.2021
Covid 19 Pandemie
bitten wir um Beantwortung der nachstehend aufgeworfenen Fragen:
- Covid 19 – Impfungen: Lt. Ratsinfo vom 12.05. wurden 56.750 Erstimpfungen registriert und das seien 33,2 % der Gesamtbevölkerung. Als vollständig geimpft gelten demnach ca. 8 Prozent. In der NWZ vom 15.5. wurde berichtet „Damit haben in Oldenburg rund 41,7 Prozent eine Erstimpfung erhalten.“ Diese Angabe kann nicht richtig sein oder?
- Infektionen: Lt. RKI, Stand 16. Mai waren seit Beginn der Pandemie 4.095 Menschen aus Oldenburg infiziert mit dem Covid 19 – Virus, als Genesene wurden 3.923 Menschen angegeben. Die Verteilung auf die Altersgruppen zeigt auf, dass die größte Gruppe die von 15 bis 34 Jahre mit rd. 39 Prozent ist, gefolgt von der Gruppe „von 35 bis 59 Jahre“, deren Summe rd. 36 Prozent Anteil an den Gesamtinfizierten hat.
Welche Gründe sind nach Auffassung der Verwaltung maßgeblich für diese Verteilung? - Die Verwaltung hat nunmehr mit einem Testbus – Angebot in verschiedenen Stadtteilen gestartet. Gibt es signifikante Zusammenhänge zwischen den Infektionszahlen und den statistischen Bezirken im Stadtgebiet? Wenn ja, bitten wir um Erläuterungen.
- Impfungen von Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren:
Ankündigungen des Gesundheitsministers Herrn Spahn soll bis Ende August den 12- bis 18- Jährigen ein Impfangebot mit der Vakzine von Biontech/Pfizer gemacht werden. Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es vom Land Niedersachsen über die Durchführungen vor Ort. Welche Beteiligung von Seiten der Kommunen an der Konzeption ist vorgesehen? Unserer Fraktion scheint es eine pragmatische Lösung zu sein, das Impfangebot jeweils dezentral an den Schulen unter Berücksichtigung der vorhandenen Räumlichkeiten zu planen.
Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Verwaltung?
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 17.5.2021
Pflegebericht 2020“ für die Juni Sitzung des Sozialausschusses
Wie in der Sitzung des Sozialausschusses am 23.03.2021 vereinbart, sollte in der Mai Sitzung, schwerpunktmäßig über den „Pflegebericht 2020“ beraten werden. Leider fehlt dieser Punkt auf der vorgelegten Tagesordnung.
Wir schlagen vor, die Diskussion zum Pflegebericht in der Sitzung am 22.06.2021 fortzuführen und bitten entsprechend um die Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes „Pflegebericht 2020“.
Darüber hinaus erinnern wir an die Beantwortung unserer bereits gestellten Fragen und freuen uns über schriftliche Antworten:
- Wie werden junge Pflegebedürftige versorgt werden? Welche Angebote sind für die Zukunft geplant?
- Will die Stadt Oldenburg selbst solitäre Einrichtungen der Kurzzeitpflege schaffen, um den Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen zu lindern?
- Es fehlt bei dem Versorgungsangebot „Betreutes Wohnen“ an Qualitätsstandards. Welche Möglichkeiten sind gegeben, von der Stadt aus Qualitätsstandards vorzugeben?
Weiter bitten wir um die schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
- Sind die „Rahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der geriatrischen Angebotsstrukturen in Niedersachsen“ bei der Erstellung des Pflegeberichtes 2020, eingeflossen?
- Inwieweit sind die vorhandenen sektoralen geriatrischen Versorgungselemente in Oldenburg in die Bedarfsanalyse des Pflegeberichtes eingeflossen?
- Warum wurden die bestehenden Angebote nicht im Pflegebericht mit aufgeführt?
- Wie ist die Einbindung der hier handelnden Akteure*innen geplant? Insbesondere die Fachexpertise muss hier in den Vordergrund gerückt werden um bedarfsgerechte Angebote der älterwerdenden Bevölkerung zu schaffen.
- Gibt es Vorschläge, das Angebot der präventiven (Reha vor Pflege) ambulanten Geriatrischen Versorgungsangebote quartiersbezogen zu implementieren?
gez. Ingrid Kruse, Rita Schilling
Antrag vom 4.5.2021
Wohnungsnotfälle – Grauer Wohnungsmarkt
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den im Sozialausschuss am 23.03.2021 vorgestellten Konzeptentwurf mit Handlungsperspektiven wie folgt umzusetzen:
- Ausbau der Ambulanten Wohnungslosenhilfe
Das Basisangebot, im Konzept als Baustein 1 beschrieben wird durch Baustein 2, eine persönliche Unterstützung in Form von antragsbasierte Einzelfallhilfe (Seite 9 Konzept) erweitert.
Die gesetzliche Grundlage bildet dabei § 68 SGB XII (Seite 10 Konzept).
- Wohnraumangebot durch „soziale Vermietung“ vergrößern – zeitnah
Eine Beratung der ambulanten Wohnungshilfe kann nur erfolgreich sein, wenn entsprechende Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Stadt und die Diakonie stellen geeigneten eigenen Wohnraum zur Verfügung oder/ und suchen zudem Vermieter für weiteren Wohnraum. Die Stadt führt hierzu u.a. Gespräche mit größeren Wohnraumanbietern wie der GSG für die Gewinnung von angemessenen Wohnraum.
Das Konzept der „sozialen Vermietung“ soll umgesetzt werden. Es sollten noch vor den Ratsferien Vertragsverhandlungen mit der Diakonie geführt werden. Das Mietverhältnis kann durch Anmietung durch das Diakonische Werk mit anschließender Untervermietung erfolgen. Es muss die Frage des Vermieterrisikos geklärt werden.
- Schaffung des Angebotes „Hotel -Plus“ / „Housing First“- mittelfristig
Aufgrund spezieller persönliche Situationen mit verschiedenen Problemlagen können einige Menschen keine dauerhaften Wohnverhältnisse eingehen. Deshalb soll ein „Hotel Plus“ in Oldenburg errichtet werden. Es bedarf einer Standortsuche. Gemeinsam mit der Diakonie und der Stadt Oldenburg soll mittelfristig (bis Ende 2021) eine geeignete Liegenschaft gefunden werden.
- Spezifischer Wohnraum für bestimmte Zielgruppen – langfristig
Perspektivisch werden für spezifische Gruppen bspw. unter 25-jährige Wohnungs- und Obdachlose oder für alleinerziehende Frauen denen Wohnungslosigkeit droht, besondere Angebote geschaffen. Zunächst sind die Punkte 2 und 3 umzusetzen. Sollten dann weitere Bedarfe festgestellt werden, sind weitere zielgerichtete Angebote zu realisieren.
Begründung:
Im letzten Sozialausschuss präsentierte die Diakonie einen konkreten Beitrag zu den Handlungsperspektiven für Wohnungsnotfälle in Oldenburg. Die konzeptionellen Bausteine zeigen Wege auf, den Menschen, die von Wohnungsnot bedroht oder betroffen sind z.B. zum derzeitigen sog. Grauen Wohnungsmarkt, eine reale Chance zu bieten. Nun gilt es, Beschlüsse zur Umsetzung zu schaffen. Zukünftig soll der sog. Graue Wohnungsmarkt überflüssig werden. Dieser zeichnet sich aus durch baulich und/ oder hygienisch unzumutbare Zustände und stark überhöhten Mieten.
Wir wollen akzeptables menschenwürdiges Wohnen ermöglichen!
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 26.4.2021
Zugänge zu den Sozialbehörden in Zeiten der Pandemie – Offener Brief der ALSO vom 31.03.2021
Nun ist seit Ausbruch der Pandemie über ein Jahr vergangen mit vielen von uns vorher nicht vorstellbaren Änderungen auf alle Teile der Gesellschaft und das persönliche Leben. Besonders hart getroffen sind Menschen, die auf staatliche Unterstützung, sowohl in Begleitung und Beratung als auch finanziell, angewiesen. Es geht um deren Existenzsicherung. Für Menschen, die keine digitale Zugänge nutzen können oder wollen, folgt nicht selten ein Ausschluss in der Kommunikation an Informationen. Selbst Telefon-Hotlines stellen nicht selten eine Hürde dar. Die Gründe können vielfältig sein. In dem offenen Brief der ALSO wird diese Kritik in Bezug auf das Job Center Oldenburg geübt.
Wir sind der Meinung, dass trotz aller pandemie-erforderlichen Einschränkungen in Einzelfällen persönliche Kontaktaufnahme und Gespräche (Terminabsprachen) ermöglicht werden müssen und das nicht über das Sicherheitspersonal, wie es im Job Center dann angeboten wird. Ein barriere- und diskriminierungsfreier Zugang sollte sichergestellt werden!
Die Türen des Jobcenters und anderer Behörden bleiben „verschlossen“. Die Mitarbeitenden sind engagiert – dieses stellen wir überhaupt nicht in Frage. Jedoch gibt es unterschiedliche Auskünfte von verschiedenen Ämtern, ob und wie ein persönliches Gespräch, z.B. mit einer benötigten Begleitperson ermöglicht werden kann. Es fehlt an Transparenz über die bestehenden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Installierte Hotlines scheinen nicht auszureichen.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wenn eine ratsuchende Person in Begleitung einer persönlichen Dolmetscher*in einen Gesprächstermin wahrnehmen möchte, wie wird das von den Behörden ermöglicht?
- Wenn ein Mensch kein mobiles Gerät (Smart- oder I-phone) besitzt und auch ansonsten keinen digitalen Zugang hat, wie wird dann eine zuverlässige Kommunikation und Information gewährleistet?
- Schnellschalter beim Job Center: Wie viele „Kund*innenkontakte“ gab es in der Eingangszone und am sogenannten Schnellschalter des Jobcenters Oldenburg in den Jahren 2019 und 2020?
- Wie und mit wem erfolgt ein Austausch bzw. eine Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen oder Hilfsorganisationen, die sich der Existenzsicherung und anderen sozialen Fragestellungen von Ratsuchenden in der Stadt Oldenburg widmen?
Hat die Verwaltung Kenntnisse darüber, wie die Inanspruchnahme dieser Unterstützungsangebote seit März letzten Jahres hier ist? - Wie ist die Öffnungsperspektive bei allen öffentlichen Einrichtungen? Welche Konzepte gibt es dafür?
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 8.3.2021
Ausstattung / Gesundheitsamt mit SORMAS Software
Im Allgemeinen Ausschuss im Januar 2021 berichtete die Verwaltung, dass unklar sei, ob die Software SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System), vom Helmholtz – Zentrum für Infektionsforschung, Robert-Koch-Institut und weiteren Partnern entwickelt, landes- bzw. bundesweit eingesetzt werden solle. Nun halten wir es für richtig, dieses Thema im Sozialausschuss vertiefend zu erörtern und bitten um einen schriftlichen Bericht zu nachstehenden Fragestellungen.
Unseres Wissens nach plädiert die Bundesregierung vehement für den bundesweit einheitlichen Einsatz der Software SORMAS zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten. Das Helmholtz-Zentrum soll auch Unterstützung für die Umstellung bei den örtlichen Gesundheitsämtern anbieten. Inzwischen sollen 283 Gesundheitsämter diese Software anwenden.
Werden seitens der Verwaltung neue Überlegungen angestellt bezüglich der Implementation der SOR-MAS – Software? Es werden aufgrund der pandemischen Lage zurzeit finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. (Aus der Presseinformation der Landesgesundheitsministerin vom 9.02.2021:“… Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie hat der Bund zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kurzfristig Mittel für die weitere Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. Insgesamt sind es 50 Millionen Euro, die den Ländern gemäß Artikel 104b GG zur Verfügung gestellt werden. Auf Niedersachsen entfallen rund 4,7 Millionen Euro… „)
Für die Zukunft muss Oldenburg bestmöglich ausgestattet sein. Wir bitten die Verwaltung um ausführliche Stellungnahme zur jetzigen Ausstattung (Technik und Programme) und zum zukünftigen Bedarf und dessen Finanzierung. Es scheint uns sehr sinnvoll, jetzt die angebotenen Bundesmittel in Anspruch zu nehmen.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 26.1.2021
Sachstandbericht zum Gesamtkonzept „niedrigschwellige Wohnungslosen- und Suchthilfe in Oldenburg
Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandbericht hinsichtlich der beschlossenen Maßnahmen, insbesondere über die Einrichtung eines zweiten Tagesaufenthaltes in der Bloherfelder Straße.
Begründung:
Im Mai 2019 wurde das oben genannte Gesamtkonzept vom Rat beschlossen. Das Umsetzungskonzept wurde mit den Beteiligten gemeinsam erarbeitet und die Verwaltung wurde beauftragt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umzusetzen. Ein Ziel war es, u.a. einen zweiten Tagesaufenthalt an der Bloherfelder Straße einzurichten.
Die Pandemie wirkt durchaus auf den Arbeitsalltag, sodass wir Verständnis für längere Realisierungszeiten haben. Jedoch erwarten wir, dass die Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Jede Verzögerung verhindert die angestrebte Verbesserung der Versorgungsstruktur. Das dürfen wir nicht zulassen.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Anfrage vom 18.11.2020
„Grauer Wohnungsmarkt“
Nach der erstmaligen Diskussion zu äußerst schwierigen Wohnverhältnissen der Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Wohnraum auf dem so genannten normalen Wohnungsmarkt erhalten im November 2019 (TOP beantragt von unserer Fraktion) und zwei weiteren Sitzungen des Ausschusses im Mai und Juni d. J. legt die Verwaltung nunmehr, wie verabredet, eine Handlungsleitlinie vor.
Für unsere Fraktion ist Ziel des Konzeptes, das Wohnungsangebot für wohnungslose Menschen und Menschen, die in menschenunwürdigen Wohnverhältnissen ausharren müssen, zu vergrößern und zu verbessern.
Einige Fragen zu Ihrem Bericht, die Sie bitte in der Ausschusssitzung beantworten.
- Die Verwaltung ging im März 2020 von etwa 120 Mietverhältnissen in 16 Immobilien aus, von welcher Personenanzahl geht die Verwaltung bei der nun vorliegenden Planung aus?
- Unter Punkt 2., ist von „zu einem kleinen Teil so prekär“ die Rede, was ist gemeint?
- Unter Punkt 7, wird von „nur bei konkreten Anhaltspunkten“ gesprochen, welche sind das (beispielhaft)?
- Unter Punkt Kooperation mit der freien Wohlfahrtspflege, bitten wir um nähere Informationen (Erfahrungsbericht, Erfolge und Kostenstruktur) zu dem Hotel Plus Modell in Köln (Träger DRK).
- Welche städtischen Immobilien/Liegenschaften kämen aus Sicht der Verwaltung für die Umsetzung dieses Konzeptes bzw. der Lösungsansätze Diakonie als sozialer Vermieter und Hotel Plus (Seite 6/7) in Frage?
- Welche Einsparungen oder welche Mehrkosten erwartet die Verwaltung bei Realisierung der beiden Lösungsansätze?
Diese Fragen stellen wir jetzt, weil wir der Auffassung sind, dass schon in 2021 mit der Umsetzung von Konzepten begonnen werden soll. - Welche Anlauf-/Beratungsstrukturen, für von Wohnungsnot betroffenen Menschen, gibt es derzeit in Oldenburg?
- Im nichtöffentlichen Teil, bitten wir um eine detaillierte Aufstellung der in Oldenburg bekannten 16 Mietobjekte (Vermieter, Anzahl der Wohnungen/Plätze, Höhe der Mieten).
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 9.11.2020
Motivation zur Ratswahl im September 2021 – „Wählen gehen“ – durch barrierefreie städtische Öffentlichkeitsarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung zur Vorbereitung der nächsten Kommunalwahl eine Öffentlichkeitskampagne, insbesondere unter dem Aspekt „Barrierefreie Kommunikation“ zu entwickeln. Das Ziel soll sein, alle Informationen verständlich für alle zu formulieren. Dabei soll die Leichte Sprache auch genutzt werden. Unter Beteiligung der Zivilgesellschaft im „Netzwerk Inklusion konkret“ und der Expertise vom Fachdienst Inklusion werden Ideen zur Ansprache von Wählerinnen und Wählern, beispielsweise durch einen Flyer entwickelt. Die umgesetzten Produkte dieser Ideen sollen auf verschiedenen medialen Wegen der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Im September 2021 werden die nächsten Kommunalwahlen stattfinden. Der neue Rat wird gewählt werden. Alle wahlberechtigten Menschen ab dem 16. Lebensjahr sind aufgefordert zur Wahl zu gehen. Die Wahlbeteiligung der letzten Jahre (2016: 53,57 Prozent und 2011: 47,41 Prozent) sollte gesteigert werden. Mehr Interesse für Ratspolitik kann mit einer entsprechenden Kampagne geweckt werden. Diese soll Menschen ermutigen, ihr demokratisches Recht, wählen zu gehen wahrzunehmen.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 07.09.2020
Personelle und sachliche Ausstattung des Gesundheitsamtes
Wir bitten um schriftliche Berichterstattung im nächsten Sozialausschuss zu folgenden Fragen:
- Wie viele Stellen waren lt. Stellenplan 2020 dem Gesundheitsamt zugeordnet?
- Wie viele Stellen waren davon im Januar 2020 besetzt?
- Wie viel Aufstockung gab es ab Beginn der Covid 19 – Pandemie bis dato und in welchen Entgelt- oder Besoldungsgruppen?
- Welches zusätzliches Personal wurde von Dritten gestellt aufgrund der erforderlich gewordenen Mehraufwendungen bspw. wegen der Verfolgung der Infektionsketten wegen der Pandemie?
- Welche technischen Erneuerungen wurden und werden im Gesundheitsamt vorgenommen? Gibt es einen Fortschritt in der Digitalisierung?
- Bund und Länder wollen die Gesundheitsämter finanziell fördern. Es sollen bundesweit 5.000 neue Vollzeitstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen werden. Von welcher konkreten Auswirkung ist der Einschätzung der Stadtverwaltung nach für das Gesundheitsamt auszugehen?
Begründung:
Die Bewältigung der Pandemie ist eine lang andauernde Herausforderung und erfordert ausreichend Personal, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Es muss gesichert sein, dass die zusätzlichen Aufgaben der Mitarbeitenden im Gesundheitsamt weiterhin ausgeführt werden können, aber nicht zu Lasten der bisher zu erfüllenden Aufgaben. Es darf auch nicht dazu führen, dass die Mitarbeitenden durch lang andauernde Mehrarbeit arbeitsunfähig werden.
Für die Fraktion
Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 18.08.2020
Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen, insbesondere mit Blick auf die Corona-Lage.
Sachverhalt:
Aufgrund der Berichterstattungen über eklatante Missstände in einem Heim der Doreafamilie bitten wir um einen umfassenden Sachstandsbericht.
Die Missstände hier waren durch Angehörige nach dem coronabedingten Besuchsverbot festgestellt worden. Diese sollen sich an die Heimaufsicht gewandt und eine Beschwerde eingereicht haben. Wir bitten um Auskunft darüber, was die städtische Heimaufsicht untersucht hat und welche Ergebnisse die Überprüfung ergeben haben. Die Antwort, die in der Zeitung zu lesen war, beinhaltet, dass die Missstände auf Verhaltensweisen der demenziell erkrankten Bewohnerin zurückzuführen seien.
Wie erfolgte die Kommunikation in der Besuchsverbotszeit/Corona zwischen der Heimleitung und den Angehörigen? Wann wurde das Heim das letzte Mal überprüft und mit welchem Ergebnis?
Wie stellt die Heimaufsicht während der Corona-Zeit ihre Aufgabenerfüllung sicher?
Wie viele Überprüfungen von Oldenburger Pflegeheimen haben in dem Jahr 2019 und bisher in 2020 mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Wir bitten darum, alle Fragen schriftlich zu beantworten.
Uns ist bewusst, dass nicht alle Daten in öffentlichen Sitzungen ausführlich dargestellt werden können. Diese Auskünfte können dann im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung erfolgen.
Rita Schilling und Ingrid Kruse
gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und LINKEN/Piraten vom 3.6.2020
„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“
-
Konsequenzen und Handlungsbedarf
auf die Tagesordnung.
Aufgrund der Berichterstattung der Verwaltung und der sich anschließenden Diskussion im Sozialausschuss am 19. Mai 2020 besteht weiterer erheblicher Klärungs- bzw. Handlungsbedarf. Wir bitte um schriftliche Antworten und / oder Stellungnahmen im nächsten Sozialausschuss.
- Mietverhältnisse in prekären Unterkünften:
Handelt es sich bei den in der letzten Sitzung mündlich genannten (121) Leistungsbeziehenden um eine absolute oder geschätzte Zahl? Welche Erklärung haben Sie zur Diskrepanz zu den von Herrn Buse genannten Fallzahlen (rd. 300 – 500) in der Präsentation vom November 2019? - Wie wird die soziale Beratung durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales und Teilhabe vor Ort sichergestellt?
- Welche Erkenntnisse gibt es über die Dauer der Mietverhältnisse?
- Wie viele Wohnungsanbietende in diesem Segment sind der Verwaltung aktuell bekannt? Zudem bitten wir um die Angabe der Wohnräume, die jeweils die einzelnen anbieten.
- In dem Bericht der Verwaltung (S.2) wird unter dem Punkt „Vermeidung bzw. Ahndung von Mietpreisüberhöhung und Wucher“ ausgeführt: „eine erste rechtliche Würdigung kommt zu dem Schluss, dass das Vorliegen eindeutiger Verstöße im Ergebnis nur in seltensten Extremfällen schon im Vorfeld betreffender ordnungsbehördlicher Feststellungen anzunehmen sein dürfte“.
Was würde in solch einem Extremfall behördlicherseits unternommen werden. Was ist unter dem Begriff des Extremfalls zu verstehen? - Wir bitten um eine Aufstellung mit detaillierten Informationen über die „sonstigen Unterkünfte“. Wieviel Unterbringungsmöglichkeiten gibt es jeweils in den Bereichen Pensionen, Ferienwohnungen, Wohnungen auf Campingplätzen und Notquartiere (Seite 3/4 der Vorlage vom 07.05.) mit der Angabe, ob es kleine Wohneinheiten oder größere Herbergen sind.
- Den Leistungsträgern Stadt Oldenburg und Jobcenter Oldenburg ist der Graue Wohnungsmarkt seit vielen Jahren bekannt. Wurden in den letzten 10 Jahren prekäre Wohnverhältnisse überprüft? Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen? Wenn nein, warum wurde nichts unternommen?
- Wie viele Rechtsschutzverfahren (vgl. Bericht der Verwaltung, Seite 3 von 4) sind derzeit anhängig, wer sind die klagenden Parteien?
- Wann wurden die Ermittlungsbehörden in dem konkreten Fall (Mail vom 10.02.2020 von Frau Kruse) eingeschaltet? Wie ist hier der Sachstand?
- Lässt sich der wirtschaftliche Schaden, der durch den grauen Wohnungsmarkt entsteht, für die Stadt Oldenburg verifizieren?
- Werden von Wohnungsnot Betroffene durch öffentliche Stellen, freie Träger bzw. von Mitarbeitenden des Amtes für Teilhabe und Soziales auf diese Wohnungsangebote verwiesen? Wenn ja, wieso erfolgt das, obwohl in einschlägigen Kreisen die unwürdigen Wohnverhältnisse und unverhältnismäßig hohen Wohnkosten bekannt sind?
- Die Verwaltung schreibt, sie sei bemüht, mit Vermietern von „sonstigen Unterkünften“ konsensuale Vereinbarungslösungen zu finden. Wir bitten um Erläuterung, was konkret darunter zu verstehen ist.
- Welches Ziel verfolgt die ämterübergreifende Arbeitsgruppe, die erstmalig und bisher einmalig tagte? Sind Finanzamt, Zoll, Justiz oder andere Stellen Teil der Arbeitsgruppe bzw. wie erfolgt die Einbindung? Welche sozialen Einrichtungen bzw. Fachdienste sind bisher beteiligt worden?
- Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um den Menschen in prekären Wohnsituationen faire Wohnangebote bieten zu können?
Menschen mit negativen Wohnbiografien, begründet in besonderen Problemlagen, die schon im Ausschuss erörtert wurden, können zurzeit nur auf das Angebot des Grauen Wohnungsmarktes zurückgreifen. Diese Situation erfordert städtische Konzepte / Lösungsvorschläge. Es ist gut, im „Zusammenwirken mit dem Niedersächsischen Städtetag eine Umfrage durchzuführen…“ (Bericht Seite3 und 4) Das entbindet nicht von der Erarbeitung eigener Lösungsansätze. Wir wünschen eine intensive zügige Bearbeitung und um Vorstellung von Ergebnissen innerhalb dieses Jahres. - Wurden in den bekannten Herbergen die Hygienekonzepte (Corona) durch das Gesundheitsamt überprüft? Mit welchen Ergebnissen?
Begründung:
Am 05.11.2019 hatte die Grüne Ratsfraktion um Informationen zum Grauen Wohnungsmarkt in Oldenburg gebeten. Daraufhin hat das beratende Mitglied Herr Buse mit einem Fachvortrag die Situation in Oldenburg dargestellt.
Die Linke/Piratenpartei haben mit dem Antrag vom 30.01.2020 konkrete Aufträge an die Verwaltung gestellt, diese wurde im Sozialausschuss am 19.05.2020 zwar behandelt aber nicht bearbeitet. Der Bericht der Verwaltung schafft keine Klarheit zum „Grauen Wohnungsmarkt“. Uns fehlt eine klare Perspektive zur Verbesserung der Situation. Zu lange wurde schon stillschweigend rechtliche Grauzonen zu Lasten von Menschen prekären Lebenssituationen und zu Lasten der Kostenträger in Kauf genommen. Diese Situation muss beendet werden und Konsequenzen müssen zügig erfolgen. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, Lösungen aufzuzeigen.
f. d. Ratsfraktionen Bündnis90/Die Grünen DIE LINKE/Piratenpartei
Ingrid Kruse und Rita Schilling Manfred Klöpper
Antrag am 11.05.2020
Pauschalierte Schulbegleitung
Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusse am 19.05.2020 bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt Pauschalierte Schulbegleitung um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wirkt sich die Neuregelung zur Schulbegleitung auf die sogenannten Brennpunktschulen aus?
- Welche dieser Schulen erhalten wie viel Prozent weniger für die Schulbegleitung in Klasse 1 und 2 als bisher?
- Wie wird mit laufenden Anträgen zur Einzelfallhilfe umgegangen? Inwieweit fließen sie in die Berechnung der Pauschalen ein?
- Wir bitten die Verwaltung, jeweils eine Vertretung dieser Schulen und Träger für eine Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt einzuladen.
Begründung:
Die Neuregelung zur Schulbegleitung ermittelt die Pauschalen für Klasse 1 und 2 über die festgestellten Statuskinder in den Klassen 3 und 4. bzw, die Präventionspauschale über die bisherigen Kinder mit festgestelltem sonderpäd. Förderbedarf. Es stellt sich die Frage, ob über diese Regelung eine sozialraumorientierte Berücksichtigung der Brennpunktschulen genügend abgebildet wird. Das Prozedere der Beantragung ist sehr aufwändig und gerade im Einzugsbereich dieser Schulen leben Menschen, die sich mit der Antragstellung überfordert fühlen. Somit muss die Berechnung über die Pauschalen bei diesen Schulen zwingend überprüft werden.
Antrag am 05.05.2020
Pauschalierte Schulbegleitung
Zu den Sitzungen des Schulausschusses am 05.05.2020, des Sozialausschusses am 19.05.2020, des Verwaltungsausschusses und der Ratssitzung am 25.05.2020 bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt Pauschalierte Schulbegleitung um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um die folgenden Punkte:
4. Für besondere Klassenzusammensetzungen und soziale Rahmenbedingungen an einzelnen Schulen besteht die Möglichkeit individuelle Lösungen mit Anpassung der Pauschalen im Rahmen der Schwankungsreserve von 300 000 Euro zu vereinbaren.
5. Das Konzept wird bis Ende 2020 mit den Anbietern von Schulbegleitung und den Schulen in städtischer Trägerschaft überprüft, bei Bedarf zum 01.01.2021 angepasst und ab 2022 jährlich evaluiert.
Begründung:
In drei Arbeitsforen wurde vom Amt für Teilhabe und Soziales unter aktiver Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen ein Vorschlag für die Schulbegleitung ab 01.08.2020 erarbeitet. Bedingt durch die Corona Pandemie konnten allerdings die noch ausstehenden abschließenden Gespräche mit den Kooperationspartnern und eine Abstimmung mit der AG Inklusion an Oldenburger Schulen nicht mehr stattfinden. Aus diesem Grund halten wir weitere Gespräche für erforderlich.
Wie auf Seite 4 im Begründungstext zu lesen, ist bereits eine Schwankungsreserve von 300 000 Euro zum Ausgleich von Belastungsspitzen einkalkuliert, um individuelle Lösungen vereinbaren zu können. Diese Zusicherung soll in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.
Antrag vom 30.04.2020
Covid-19 -Pandemie – Gesundheitliche Situation in Oldenburg
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Sozialdezernentin und die Leitung des Gesundheitsamtes über den bisherigen Verlauf, den dazu gehörigen Aktivitäten und über eventuelle zukünftige Szenarien z.B. kontinuierliche Testung bestimmter Berufsgruppen in der Pflege zu berichten.
Wir bitten ferner die Verwaltung, mit Blick auf die bevorstehenden Lockerungen durch Bund/Land, für die Risikogruppe – Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen, konkrete (kreative) Lösungswege/Vorgaben für Besuchsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Sicherheitsbestimmungen besagen, dass künftig eine Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen eine 14-tägige Quarantäne bedingt. Wir bitten um ein Übersicht über die Quarantäneplätzen in den Oldenburger Pflegeeinrichtungen.
Zudem bitten wir um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen, die wir zum Teil schon der Verwaltung stellten, die Antwort noch nicht erfolgte bzw. für uns unzureichend war:
- Ob und wie ist die Versorgung mit med. Schutzkleidung im Gesundheitswesen (ambulant/stationär) in Oldenburg gewährleistet?
- Die Schließung von Werkstätten und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen und ihre Angehörigen. Welche Unterstützung leisten die Träger und die Stadt Oldenburg diesen Menschen, deren pflegenden Angehörigen bzw. den Wohnheimen?
- Psychisch kranke Eltern:
Kinderschutzeinrichtungen fordern insbesondere Hilfen, für Kinder von psychisch erkrankten Eltern. Diese Kinder brauchen einen besonderen Schutz von Seiten des Staates. Welche Hilfen werden von wem angeboten? Gibt es für diese Kinder Notbetreuungsplätze in Kitas, Kindergärten und Schulen?
Stationäre Versorgung krebskranker Patient*innen:
Die Deutsche Krebshilfe warnt davor, dass notwendige stationäre Krebsbehandlungen nicht mehr
- ausreichend vor Ort stattfinden. Welche Absprachen gibt es hierzu in den Oldenburger Kliniken? Wie stellt sich die Versorgungslage da?
- Palliativmedizin:
Wie wird die Palliativmedizinischen Versorgung (ambulant/stationär) insbesondere mit Blick auf die Schutzkleidung, sichergestellt? Gab und Gibt es hier Engpässe oder ist für diesen Bereich auf jeden Fall der entsprechende Bedarf gedeckt? - Das sogenannte Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG wird in Niedersachsen umgesetzt. Nach dem Gesetz werden Zuschüsse an Sozialdienstleister gezahlt.
Welche staatliche Ebene zahlt an wen diese Zuschüsse?
Welcher Träger in Oldenburg, der soziale Dienstleistungen, basierend auf Verträgen mit der Stadt, erbringt wird diese Zuschüsse beantragen? Ist es richtig, dass die Voraussetzung für die Antragsstellung ein gestellter Antrag auf Kurzarbeit für die Beschäftigten der Dienstleister ist?
Begründung:
Seit Anfang März befindet sich unsere Gesellschaft in einer nie gekannten Ausnahmesituation, die uns alle in unterschiedlichem Maße fordert. Mit einer gesellschaftlichen Kraftanstrengung und einer ungeheuren Solidarität der Menschen in den letzten Wochen wurde erreicht, dass unser Gesundheitssystem standhält. Die Menschen in Oldenburg sind wie die Mehrheit der Menschen auf der Welt betroffen durch die COVID 19 – Pandemie.
In Oldenburg wurde von der Stadtverwaltung reagiert und zahlreiche akute Maßnahmen aufgrund der Landesverordnungen zur Verhinderung einer großen Anzahl von schwer Erkrankten wurden ergriffen. Das Krisenmanagement wurde unter Steuerung der Verwaltung errichtet.
Aus gesundheitlichen Gründen tagten die Ratsgremien nicht mehr. Die Arbeit der Fachausschüsse, also auch des Sozialausschuss startet wieder. Es ist dringend an der Zeit, dass der Sozialausschuss sich mit den Auswirkungen der Pandemie insbesondere unter sozialen Gesichtspunkten befasst.
Es scheint sinnvoll, für die nächsten Sitzungen das Thema „Auswirkungen der COVID -19 – Pandemie“ als dauernden Tagesordnungspunkt zu nehmen.
Antrag vom 10.03.2020
Preiswerter Wohnraum und sozialer Wohnungsbau in Oldenburg – Wohnungsmarktbericht 2019
Wir bitten die Verwaltung um eine Vorstellung des Wohnungsmarktberichts 2019 für die Stadt Oldenburg.
Der Bericht wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (ASB) am 16.01.2020 erörtert. Entscheidend bei der Aufgabe der Schaffung von preiswertem Wohnraum, ist der voraussichtlich zukünftige Bedarf. Deshalb bitten wir um ausführliche Darstellung der Wohnungsbedarfsprognose, die am 19. März 2020 im ASB auf der Tagesordnung steht.
Begründung:
Wohnen ist ein Grundrecht und in Oldenburg sollte es jedem Menschen, unabhängig vom Geldbeutel, möglich sein, angemessenen Wohnraum, sprich ein gutes „Dach überm Kopf“ zu haben. Deshalb ist sowohl der Bericht als auch die Bedarfsprognose im Sozialausschuss zu erörtern.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 11.11.2019
Sachstandbericht Bündnis Pflege
Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandbericht aus dem „Bündnis Pflege“, insbesondere über die Ergebnisse der letzten Sitzung vom 30.10.2019.
Dieser Bericht soll die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen (AG Fachkräfte in der Pflege, AG stationäre Pflege, AG ambulante Versorgungsstrukturen im Quartier sowie AG Demenz) wiederspiegeln und nach Möglichkeit erste Lösungsvorschläge präsentieren.
Begründung:
Im August 2017 wurde das Bündnis Pflege in Oldenburg vor dem Hintergrund des § 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes gegründet. Im Sozialausschuss am 03.08.2018 wurde darüber berichtet, dass Arbeitsgruppen themenbezogen gegründet wurden. Die Federführung hier obliegt Herrn Schwabe. Nunmehr erwarten wir konkrete erste Ergebnisse.
In den Arbeitsgruppen sollten u.a. Vorschläge erarbeitet werden, wie Engpässe in der pflegerischen Versorgung im Stadtgebiet behoben werden können und welche Lösungswege oder Projekte als realisierbar erachtet werden.
Die Zahlen und Berichte im Sozialbericht 2019 beweisen, dass in Oldenburg Handlungen erforderlich sind. Diese müssen im Sozialausschuss beraten und beschlossen werden. Zwei Jahre Bündnis-Arbeit sollten gute Grundlagen erarbeitet haben für die Versorgung der pflegedürftigen Menschen in unserer Stadt.
gez. Ingrid Kruse, Rita Schilling
Antrag vom 5.11.2019
Grauer Wohnungsmarkt“ in Oldenburg
Wir bitten die Verwaltung um Informationen zu dem Thema „Grauer Wohnungsmarkt“. Dazu schlagen wir vor, Herrn Heinz-Hermann Buse, beratendes Mitglied als Referenten zu gewinnen. Er beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Problematik. Aufgrund seines beruflichen Hintergrundes bei der Diakonie ist es ihm möglich, konkret auf die Situation in Oldenburg einzugehen.
Begründung:
Im „Arbeitskreis Bündnis Wohnen in Oldenburg“, in der auch Ratsmitglieder vertreten sind, gab es am 22.10.2019 einen ausführlichen Vortrag von Herrn Buse mit dem Titel „Grauer Wohnungsmarkt“ in Oldenburg.
In der Ausarbeitung von Herrn Buse geht es um die Beschreibung von Mietverhältnissen zwischen privaten Vermietern und Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation und Biografie extreme Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Diese Situation wird, so scheint es, schamlos ausgenutzt von den Wohnungseigentümern.
Diese Feststellung von Herrn Buse ist unserer Auffassung nach nicht wortlos hinnehmbar. Wir sehen es sozialpolitisch als dringend erforderlich, im Sozialausschuss Lösungen zu erarbeiten, die zukünftig den betroffenen Personen andere menschenwürdige Wohnungsbedingungen ermöglichen und gleichzeitig der „Abzocke“ aufgrund nicht zu rechtfertigender Mietpreise ein Ende setzen.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 11.3.2019
Preiswerter Wohnraum / Sozialer Wohnungsbau
- Wie viel Wohnraum (Anzahl der Wohnungen) gibt es in Oldenburg? In welchem Verhältnis ist dabei die Nutzung als Mietraum oder als Eigentum?
- Wie viele Wohnungen zählen derzeit zum sozial gebundenen Wohnungsbestand?
- Wie viele Sozialwohnungen wurden aufgrund des Wohnungsbauförderprogramms der Stadt Oldenburg realisiert? Wie erfolgt die Kontrolle der Realisierung der festgelegten Wohneinheiten in den städtebaulichen Verträgen?
- Wie wird die Förderung von Belegungsbindung inzwischen angenommen? Wie viele Wohnungen konnten in 2018 mit welcher Summe gefördert werden?
Begründung:
Nachdem wir vor ungefähr einem Jahr Fragen zu der Thematik stellten und aufschlussreiche Antworten erhielten, bitten wir wiederum die Verwaltung um Beantwortung der Fragen und um Stellungnahmen. Somit kann der Sozialausschuss die Entwicklung von sozialem Wohnraum, das heißt Wohnraum mit Miet- oder Preisbindung beurteilen!
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 11.3.2019
Schulbegleitung
Wir bitten die Verwaltung um einen schriftlichen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Stand des neu zu fassenden Rahmenplans für Schulbegleitung.
In diesem Zusammenhang erwarten wir insbesondere Aussagen über nachstehende Fragen:
- Wie soll es grundsätzlich mit der Schulbegleitung weitergehen?
- Welche inhaltlichen Veränderungen sind zu erwarten?
- An welchen Stellen wurde bzw. wird ein Diskurs zu Anbietern und Schule geführt?
4. Aus welchem Grund wurde die Expert*innengruppe aufgelöst?
5. Wie wird sich die Schulbegleitung zukünftig finanziell darstellen?
Begründung:
Seit geraumer Zeit besteht die Diskussion über die Neufassung des Rahmenplanes zum Thema Schulbegleitung. Seit ca. zwei Jahren liegt der Verwaltung ein mit der AG Inklusion an Oldenburger Schulen abgestimmter Entwurf vor. Eine eingerichtete Expertengruppe wurde aufgelöst. Da zum Schuljahresende die mit den aktuellen Anbietern geschlossenen Verträge auslaufen, besteht eine große Dringlichkeit, die Rahmenbedingungen für Folgeverträge festzulegen.
Zum einen ist es nachvollziehbar, dass die Anbieter Planungssicherheit brauchen, da sie ihrerseits Arbeitsverträge abschließen müssen und zum anderen ist nur mit einem abgestimmten Rahmenplan eine gute Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Schule zu gewährleisten.
gez. Rita Schilling und Christine Wolff
Antrag vom 28.1.2019
Mädchentreff in der Cloppenburger Straße
Im Zusammenhang mit der Vorstellung und den Diskussionen über den Entwurf des Gesamtkonzepts bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme und Beantwortung nachstehender Fragen.
Der Mädchentreff ist ein Bereich aus dem vielfältigen Angebot des Mädchenhaus Oldenburg e.V.. Im Mädchenhaus in der Cloppenburger Straße ist die Kontakt- und Informationsstelle, der Mädchentreff und die Verwaltung der „Flexiblen Hilfen“ zu finden. Der Hort Schülerinnentreff, ebenfalls ein Angebot des Mädchenhauses befindet sich in der Alexanderstraße.
Im Rahmen der Diskussionen um die Wohnungslosen- und Suchthilfe tauchte oft der Wunsch auf, den Mädchentreff an dem Standort Cloppenburger Straße zu belassen. Ein großer Teil der Besucherinnen kommt unseres Wissens nach aus den Stadtteilen Osternburg und Kreyenbrück. Dieses geschlechtsspezifische Angebot wäre, käme der 2.Tagesaufenthalt in das bisher genutzte Gebäude vom Mädchenhaus, nicht mehr an dem Standort zu realisieren. Damit fiele ein gut frequentiertes Angebot in Osternburg weg. Wir fordern die Verwaltung auf, alternative Standorte, gemeinsam mit dem Träger Mädchenhaus e.V. in Osternburg/Kreyenbrück zu suchen.
Dazu bitten wir um Informationen darüber, ob es bisher Überlegungen der Verwaltung zu dieser Frage gibt und wenn ja, welche?
Unsere Fraktion hält die geschlechtsspezifische Arbeit des Mädchenhauses für vorbildlich und es wäre ein Fortschritt, kämen weitere Angebote in anderen Stadtteilen hinzu.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 12.10.2018
„Gesamtkonzept zur Suchtprävention und Suchtberatung und zur Unterstützung von Wohnungslosen“
Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandbericht über die Erstellung des o.a. Konzeptes bzw. um die Vorlage des „Gesamtkonzeptes zur Suchtprävention und Suchtberatung und zur Unterstützung von Wohnungslosen“.
Begründung:
Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 28.05.2018 wurde von der Verwaltung und den Trägern Diakonie und STEP der Planungsstand ausführlich dargestellt. Die Problemanalysen waren demnach abgeschlossen und Lösungsansätze entworfen. Zudem waren konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Nun muss es unserer Auffassung nach an die Umsetzung gehen. Wir erwarten eine abschließende Beratung des Konzepts einschließlich der dazu gehörigen Maßnahmenplanung.
Gut wäre es, neben den konkreten jetzt umzusetzenden Maßnahmen auch für die längerfristigen Perspektiven Planungszeiten festzulegen.
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel für die kommenden Jahre einplanen wird.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 8.5.2018
Sachstand „Gesamtkonzept zur Suchtprävention und Suchtberatung und zur Unterstützung von Wohnungslosen“ –
Wir bitten um einen Sachstandsbericht über die bisherige Arbeit zur Erstellung des o.a. Konzeptes. Weiterhin bitten wir um Informationen über bisher umgesetzte Maßnahmen und konkret geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung.
Begründung: Aufgrund des Antrags unserer Fraktion vom 7.11.2017 mit der Forderung nach einem Gesamtkonzept wurde über die Fragen der Bedarfe und der möglichen städtischen Lösungen erstmalig im Fachausschuss ausführlich beraten. Auslöser waren die lebhaft geführten öffentlichen Diskussionen über den Standortwechsel des Tagesaufenthaltes für Wohnungslose. Hier wurden die Versorgungslücken, insbesondere im niedrigschwelligen Suchthilfeangebot, offensichtlich deutlich.
Die Verwaltung wurde vom Sozialausschuss beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Suchtprävention und Suchtberatung und zur Unterstützung von Wohnungslosen zu erarbeiten. Sie teilte schon in der Sitzung mit, dass sie bei der Erstellung des Konzeptes die in unserem Antrag genannten niedrigschwelligen Suchthilfe-Angebote, wie bspw. Anlaufcafés, einen öffentlichen Szeneplatz und eine Analyse über die Realisierung einer Tagesstätte für Suchtkranke berücksichtigen wolle.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 8.2.2018
Preiswerter Wohnraum /Sozialer Wohnungsbau in Oldenburg
Wir bitten die Verwaltung um detaillierte Informationen und einen Gesamtüberblick zu dem o.g. wohnungspolitischen Thema sowie um Antworten zu den aufgeführten Fragen:
Ausgehend von einem Sachstand per 31.12.2017:
- Wie viel Wohnraum (Anzahl der Wohneinheiten) gibt es in Oldenburg? Welches Verhältnis besteht dabei zwischen einer Nutzung im Eigentum und Vermietung?
- Wie viele Wohnungen zählen dabei zum sozial gebundenen Wohnungsbestand (für 2016 wurden insoweit 3.117 Wohnungen genannt)?
- Welche Entwicklung erwartet die Verwaltung bei den sozial gebundenen Wohnungen bis 2025?
- Wie hoch wird die Anzahl von Sozialwohnungen sein, die aufgrund der Quotenregelung zur Schaffung preiswerten Wohnraumes auf städtischen Liegenschaften (auf der Grundlage der bereits abgeschlossenen städtebaulichen Verträge) innerhalb der nächsten 5 Jahre mindestens geschaffen werden?
- Wie viel sozialer Wohnraum wird bis 2025 aufgrund neuer Baugebiete, z.B. Fliegerhorst und Am Bahndamm, noch realisiert werden?
- Welche Gründe führen nach Auffassung der Verwaltung dazu, dass – obwohl im gesamten Stadtgebiet sehr rege Bautätigkeiten wahrzunehmen sind – keine Entspannung auf diesem Wohnungsmarktsegment zu verzeichnen ist?
Begründung:
Seit mehreren Jahren beschäftigt uns die sozialpolitische Frage nach preiswertem Wohnraum für Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen. Bundesweit und nicht erst seit heute weisen unterschiedliche Sozialverbände, politische Gruppierungen und Fachleute aus der Wohnungswirtschaft sowie andere auf den fehlenden preiswerten Wohnraum hin. Sie fordern u.a. bundesweit Sonderprogramme, eine erheblich höhere Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie zusätzliche Maßnahmen, auch auf kommunaler Ebene.
Über Jahrzehnte wurde die Schaffung von Wohnraum zum größten Teil dem „freien Markt“ überlassen und sogar kommunale Wohnungsbaugesellschaften an Investoren verkauft und damit privatisiert. So kauften Investoren aus dem Ausland zum Teil riesige Bauflächen und Wohnungsbestände, insbesondere in den Großstädten, auf.
Deren oberstes Ziel ist es bekanntermaßen nicht, preiswerten Wohnraum zu sichern oder neu zu schaffen, sondern möglichst hohe Renditen zu erwirtschaften.
Es stellt sich daher die Frage, wie es mittlerweile in Oldenburg ausschaut.
Oldenburg ist eine wachsende Stadt und immer mehr Menschen bzw. Haushalte suchen vergeblich eine Wohnung, die sie von ihrem Einkommen bezahlen können. Insbesondere fehlt es an kleinen Wohnungen von weniger als 40 qm und großen Wohnungen mit mehr als 120 qm.
Der Wohnungsbestand in Oldenburg wächst, allerdings nicht im Segment sozial gebundener Wohnungen. Dem Wohnungsmarktbericht der Verwaltung ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Wohneinheiten von 2005 bis 2015 um 3.703 erheblich gestiegen ist. Die Anzahl an Sozialwohnungen ist jedoch im gleichen Zeitraum sogar gesunken (von 2005 bis 2016 um 734)! Es stehen demnach nur 3.117 Wohnungen mit sozialer Bindung zur Verfügung.
Dies ist alarmierend, denn auf der anderen Seite wächst die Anzahl der Menschen, die Transferleistungen beziehen. Diese Problematik wollen wir im Sozialausschuss – gerne auch mit Expertise von außen – gemeinsam erörtern.
Zuvor halten wir es für dringend erforderlich, eine möglichst genaue Bestandsanalyse vorzunehmen und einen Überblick über die geplanten bzw. im Bau befindlichen Projekte zu gewinnen.
Auf dieser Grundlage müssen dann Ziele und die zu ihrem Erreichen notwendigen Handlungsmaßnahmen definiert werden.
Wir fordern die Fokussierung auf Erhalt und Schaffung von preiswertem Wohnraum. Wenn sich die bisherigen städtischen Fördermaßnahmen insoweit als nicht ausreichend erweisen, muss auch kommunal neu gedacht werden, bspw. an einen eigenen, nämlich städtischen Wohnungsbau.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Gemeinsamer Antrag vom 15.1.2018
Aktionsplan „gegen Gewalt an Frauen“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Federführung des Gleichstellungsbüros, eine Projektgruppe auf Amtsebene zur Erstellung eines Aktionsplanes zum Thema: „gegen Gewalt an Frauen“ einzurichten.
Vor dem Hintergrund der im Oktober 2017 von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention soll mit dem Aktionsplan eine Verbesserung der Effizienz der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Verbesserung des Schutzes der betroffenen Frauen erreicht werden. Die Projektgruppe bezieht Fachberatungsstellen, Schutzeinrichtungen und weitere relevante Institutionen in die Erarbeitung des Aktionsplanes mit ein.
Ziel des Kommunalen Aktionsplanes „gegen Gewalt an Frauen“ ist es, Lücken in der Prävention, in der Unterstützung und des Schutzes aufzuzeigen. Außerdem sollen konkrete Handlungsempfehlungen für z.B. Verwaltung, Beratende, Behandelnde, Lehrkräfte erarbeitet werden. Spätestens in der Oktober Sitzung wird im Sozialausschuss und so dann im November im Rat, hierzu ein Zwischenbericht vorgestellt.
Begründung:
Gewalt in unserer Gesellschaft ist ein Phänomen mit schweren Folgen für die Betroffenen. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Gewalt an Frauen als eines der größten und schwerwiegendsten Gesundheitsrisiken für Frauen weltweit definiert. Dies erfordert Handeln auch von den Kommunen. Dabei sind vor allem die Gewalttaten, die in engen persönlichen Lebensbeziehungen begangen werden, besonders verwerflich. Sie beinhalten einen Vertrauensbruch – denn der häusliche Bereich sollte Schutz, Sicherheit und Vertrauen bedeuten und nicht der Tatort von Gewalt sein. Diese Gewalterfahrung prägt die Lebensumstände der Frauen und auch der Kinder nachhaltig – daher ist Handeln dringend erforderlich.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Hier wurden verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt vereinbart. Auf dieser Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention wurde im Oktober 2017 von Deutschland ratifiziert. Insbesondere die Ratsfrauen, der demokratischen Parteien in Oldenburg, sind sich einig, dass auf kommunaler Ebene der Istanbul-Konvention Rechnung getragen werden muss.
Um die bereits bestehenden Hilfen und Angebote in der Stadt Oldenburg für von Gewalt betroffene Frauen sichtbarer, konkreter und verbindlicher zu machen, ist ein für die Stadt Oldenburg zu entwickelnder Aktionsplan „gegen Gewalt an Frauen“ erforderlich.
Ingrid Kruse
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Güzel Tulan
SPD
Petra Averbeck
CDU
Dr. Christiane Ratjen- Damerau
FDP
Christel Homann
DIE LINKE
Antrag vom 7.11.2017
Gesamtkonzept Sucht und Suchtprävention in der Stadt Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept „Suchtprävention und Suchtberatung“ zu erarbeiten.
Das Konzept soll:
- niedrigschwellige Suchthilfe-Angebote, wie z.B. Anlaufcafés
- einen öffentlichen Szeneplatz
- eine Analyse über die Realisierung einer Tagesstätte für chronisch suchtkranke Menschen beinhalten.
Tagesstätten sind teilstationäre Angebote der Eingliederungshilfe auch für suchtkranke Menschen. Die bestehenden Tagesstätten für Suchtkranke in Niedersachsen sind von der Zielsetzung verschieden. Dieses gilt es genauer zu untersuchen. Das Konzept sollte mit den relevanten Akteur*innen der Stadt Oldenburg und bei Bedarf mit weiteren Fachleuten, auch von Kostenträgern bis zum Frühjahr 2018 erarbeitet werden.
Begründung:
In der öffentlich geführten Debatte um den Standortwechsel des Tagesaufenthaltes für Wohnungslose in der Ehnernstraße wurde deutlich, dass es im Bereich der Suchtprävention und Suchtberatung für Drogenabhängige in Oldenburg Versorgungslücken gibt und Optimierungsbedarfe bestehen. Unserer Auffassung nach bedarf es einer Überprüfung des bisherigen qualitativen und quantitativen Angebots für die suchtkranken Menschen in Oldenburg. Dazu gehören die Fachberatungsstellen als auch die niedrigschwelligen Angebote wie z.B. das Café Caro und das niedrigschwellige Beschäftigungsprojekt „Querbeet“. Im neuen Landespsychiatrieplan ist ein Plädoyer für eine Tagestätte für chronisch suchtkranke Menschen in Oldenburg nachzulesen.
Wir meinen, dass ab 2018 unter anderem das niedrigschwellige Angebot „Café Caro“ verstärkt werden muss z.B. durch zusätzliche Öffnungszeiten. Die weiteren notwendigen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sollten in ein Gesamtkonzept fließen. Vor Verabschiedung eines Gesamtkonzepts sollte nicht über die geplante Einzelmaßnahme „Standortwechsel Tagesaufenthalt für Wohnungslose“ entschieden werden.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 12.9.2017
Strategische Sozialplanung
Wir bitten die Verwaltung um einen ausführlichen Sachstandsbericht zu dem Themenkomplex „Strategische Sozialplanung“. Eine Integrierte Sozialberichterstattung wird von der Verwaltung seit geraumer Zeit angekündigt.
Im Mai 2016 wird von den ersten Überlegungen der Strategischen Sozialplanung berichtet und die Integrierte Sozialberichterstattung in dem Zusammenhang erwähnt. Wir gehen mit dieser Anfrage davon aus, dass die Verwaltung, nunmehr unter einer neuen Amtsleitung, neue Informationen für den Fachausschuss hat.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 18.5.2017
Stadtweites Konzept zur Schulbegleitung
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Qualitätsansprüche hat die Verwaltung für die Arbeit der Schulbegleitung?
- Nach welchen Kriterien werden die Dienstleistungen der Schulbegleiter*innen bisher bezahlt?
- Wie verhält es sich, wenn Dienstleistungen aufgrund von Ausfallzeiten durch Abwesenheit des Kindes nicht erbracht werden können?
- Welches wirtschaftliche Risiko liegt momentan ausschließlich bei den Trägern?
- Wie ist die Position der Verwaltung zu dem vorliegenden Rahmenvereinbarungsentwurf der Träger?
- Was geschieht, wenn es möglicherweise keine Einigung geben wird?
- Was passiert, wenn ein Träger bisherige Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllen kann und deshalb kündigt?
Begründung:
Das Leistungsspektrum im Rahmen der Schulbegleitung ist vielfältig und wird von verschiedenen Anbietern erfüllt. Die Leistungsanbieter haben im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretungen aus der Ratspolitik mehrere Fragen aufgeworfen und darüber informiert, dass die bisher verlaufenen Gespräche mit dem Amt für Teilhabe und Soziales zäh verlaufen würden. Wir wissen, dass Schulbegleitung insgesamt eine Vielzahl verschiedener Aufgaben beinhaltet und unterschiedlicher Qualifikationen der Fachkräfte bedarf.
Neben der pädagogischen, unterstützenden und pflegerischen Arbeit muss sie sich auch in die Elternarbeit, Teamarbeit und Konferenzen einbringen. Deshalb sind Qualitätsstandards notwendig. Weiterhin ungeklärte Fragen bzw. für einige Beteiligten unzufriedene Situationen sind so schnell wie möglich positiv zu regeln bzw. zu verbessern.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 3.4.2017
Sachstand /Empfehlungen aus dem Sozialpsychiatrischen Plan für die Stadt Oldenburg- Fortschreibung 2016
Wir bitten um einen Sachstandsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen.
Begründung:
In dem Sozialpsychiatrischen Plan für 2016 wird unter anderem auf die Arbeitskreissitzungen im Frühjahr 2016 verwiesen. In diesen Sitzungen wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen werden auf Seite 71 aufgeführt. Nunmehr soll der Sozialausschuss erfahren, welche Umsetzungen aufgrund der Empfehlungen inzwischen erfolgt sind.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 3.4.2017
weitere Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Bedarfs- und Qualitätskriterien) in Oldenburg
Wir bitten um einen ausführlichen Bericht anlässlich der unten aufgeführten Angelegenheit. Dieser Tagesordnungspunkt müsste von der Verwaltung schon auf die Tagesordnung gesetzt sein, wenn nicht bitten wir um Neuaufnahme des Tagesordnungspunktes, erforderlichenfalls auch für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Begründung:
Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) am 23.3.17, Vorlage 17/0193 und in den Beratungen des Verwaltungsausschusses (VA) am 27.3.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss einer Wohn- und Pflegeeinrichtung erörtert. Hierzu wurde vom Amt für Teilhabe und Soziales der geplante Neubau kritisch beurteilt. Ein weiterer Bedarf an derartigen Pflegeeinrichtungen wurde angezweifelt. Des weiteren wurde ein überaltertes Altenwohn- und Pflegeheimkonzept bemängelt. Von einem reduzierten Qualitätsbegriff, der nicht in die heutige Pflegelandschaft passt, war die Rede. Außerdem wurden Sicherheitsbedenken im Evakuierungsfalle erhoben. Wir bitten, wie im Verwaltungsausschuss beschlossen, die Mitglieder des Sozialausschusses darüber zu informieren, welche Bedarfs-, Qualitäts-, und Sicherheitskriterien bei der Beurteilung zugrunde gelegt wurden und in den Entscheidungsprozess als Fachausschuss mit einzubeziehen.
gez. Ingrid Kruse und Rita Schilling
Antrag vom 3.4.2017
Runder Tisch „Prostitution“ / Prostituiertenschutzgesetz und Beratungsangebote in der Stadt
Wir bitten, sowohl über die aktuellen Ergebnisse der fachpolitischen Diskussionen auf der niedersächsischen Ebene zu berichten als auch die aktuelle Situation in Oldenburg darzustellen.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. wollte für Oldenburg sein Konzept modifizieren für das Projekt „Frauenzimmer“. Was ist aus diesem Vorhaben geworden? Bietet der SkF e.V. inzwischen Beratungen an? Gibt es weitere Beratungsstellen in der Stadt Oldenburg, an die sich Frauen, die der Prostitution nachgehen, wenden können?
Begründung:
Bereits im Jahr 2014 wurde auf Landesebene der „Runde Tisch Prostitution Niedersachsen“ eingerichtet. Der Niedersächsische Städtetag berichtet in der Ausgabe 3/2017 vom erneuten Zusammentreffen des Runden Tisches. Wir bitten die Verwaltung über die Ergebnisse zu berichten und die bis dato erarbeiteten Handlungsrichtlinien (Gesundheiterhaltenden Arbeitsbedingungen, Zwangsprostitution und Menschen-handel) vorzustellen.
In Oldenburg ist das Thema „Prostitution“ insbesondere im Stadtteil Nadorst/Obere Nadorster Straße in der Vergangenheit mehrfach problematisiert worden. Es sollte für das ganze Stadtgebiet in Gesprächsrunden erörtert werden, welche Bedarfe es gibt und welche entsprechenden sozialen Angebote fehlen. Unserer Meinung nach ist es jetzt an der Zeit, den Sozialausschuss zu informieren und Vorschläge von Seiten der Verwaltung zu hören.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 10.1.2017
Obdachlosenunterkünfte / Mitnahme von Haustieren
Wir bitten die Verwaltung um Aufklärung darüber, ob die Mitnahme von Hunden in die städtischen Obdachlosenunterkünfte grundsätzlich nicht erlaubt ist oder ob es Lösungen für den Fall, dass obdachlose Menschen ihr geliebtes Tier und Begleiter mitnehmen wollen, gibt.
Begründung:
Uns wurde von Menschen berichtet, die auf die Übernachtung in einer Unterkunft verzichten, weil sie ihre Weggefährten nicht mitnehmen können. Stattdessen übernachten Sie in Hauseingängen oder an anderen Orten. Wir denken, dass für solche Bedarfe nach Lösungen gesucht werden muss.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 9.1.2017
Pool / Sprachmittler*innen Oldenburg
Wir gehen davon aus, dass die zuständige Koordinierungsstelle längst besetzt ist und bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Umsetzung des Konzeptes und über die ersten Erfahrungen mit dem Pool.
Insbesondere sollen folgende Fragen und Aspekte sollen beantwortet werden:
- Wie viele Personen konnten bisher für die Datenbank für Sprachmittler*innen gewonnen werden?
- Die Teilnahme an einer Grundlagenschulung ist lt. Konzept Bedingung für die Aufnahme in den Pool. Wieviel Grundlagenschulungen konnten bisher durchgeführt werden? Wie viele Personen haben bisher daran teilgenommen?
- Wie ist die Inanspruchnahme von Seiten der Institutionen, Einrichtungen und Vereine?
Begründung:
Es ist wichtig, den Menschen, die zu uns nach Oldenburg gekommen sind und wenig oder keine Deutschkenntnisse haben, zu helfen. Dazu gehört Unterstützung durch Sprachmittler*innen. Die Stadt Oldenburg will dafür Verantwortung übernehmen und entsprechend sind Haushaltsmittel in 2016 erstmalig eingestellt worden. In der Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration am 12.04.2016 wurde das überarbeitete Konzept für die Errichtung eines „Sprachmittlerpools“ vorgestellt und einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde sodann damit beauftragt das Konzept entsprechend umzusetzen. Nun erwarten wir einen Sachstandsbericht.
gez. Ingrid Kruse, Rita Schilling, Ute Goronczy
Antrag vom 05.09.2016
Schlüssiges Konzept
Wir bitten um einen Sachstandsbericht zur Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts.
Begründung:
Nach mehreren intensiven Diskussionen im Ausschuss im Jahr 2015 zum Thema Wohnkosten etc. wurde sich letztendlich darauf verständigt, dass ein so genanntes schlüssiges Konzept für Oldenburg erstellt werden solle. Es soll die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten klären und wird alternativ zum Mietspiegel für mehr Rechtssicherheit sorgen können. Das Erstellen des Konzepts sollte an ein Institut durch ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Im Februar 2016 war von der Verwaltung die Absicht der Auftragsvergabe genannt worden.
Nunmehr wollen wir wissen, wie der Stand der Dinge ist. Für zukünftige politische Entscheidungen halten wir es für selbstverständlich, stets zeitnah informiert zu werden.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse und Sascha Brüggemann
Antrag vom 05.09.2016
Wohnkostensituation SGB II – Empfänger*innen
Wir bitten um eine Übersicht, aus der konkret hervorgeht, wie viele Haushalte, die Unterstützung nach SGB II erhalten, aktuell Wohnkosten haben, die oberhalb der akzeptierten Grenze liegen.
Zudem bitten wir die Verwaltung um eine Statistik über die Kostensenkungsaufforderungen, die ab dem 01.01.2016 ausgesprochen bzw. verschickt wurden.
Begründung:
Es ist hinlänglich bekannt, dass wir in Oldenburg über zu wenig preiswerten Wohnraum auf dem Mietmarkt zur Verfügung haben. Nach Aussage der Also, dargestellt während einer öffentlichen Veranstaltung, sollen mehr als 1.500 Haushalte mit ihren tatsächlichen Kosten oberhalb der Wohnkostenpauschale, die lt. SGB II akzeptiert d.h. finanziert wird, liegen und die Differenz aus dem Regelsatz bezahlt haben bzw. bezahlen.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse und Sascha Brüggemann
Antrag vom 04.04.2016
Pflegesituation in Oldenburg
Wir bitten um einen Sachstandsbericht zu den Themenbereichen:
- Pflegesituation,
- Pflegebericht und
- Pflegekonferenz
Begründung:
Zur Pflegesituation gab es im Februar 2014 einen ausführlichen schriftlichen Bericht einschließlich Vergleichsdaten der Jahre 2011 zu 2009. Auch spiegelt die Broschüre „Pflegesituation in Oldenburg“, Stand Februar 2014 die damalige Situation wider.
Die Kommunen sind verpflichtet, örtliche Pflegeberichte zu erstellen und fortzuschreiben. Im Sozialpsychiatrischen Plan für die Stadt Oldenburg, Fortschreibung 2015 ist ab Seite 45 dazu folgendes vermerkt: „Laut NPflegeG § 5 sind „…die Landkreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendig pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe des Gesetzes sicherzustellen“. Räumlich gegliederte Pflegeberichte seien fortzuschreiben.
Von der Alzheimer Gesellschaft wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die letzte örtliche Pflegekonferenz der Stadt Oldenburg im Jahr 2011 getagt hat.
Uns ist bekannt, dass nach Errichtung des Seniorenservice-Stützpunktes im Jahr 2014 von der Verwaltung bekräftigt wurde, ein neues Netzwerk mit den Aufgaben einer Pflegekonferenz zu initiieren.
Die Stadt ist verpflichtet, Planungs- und Koordinierungsaufgaben für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur zu übernehmen. Dazu möchten wir zunächst den Sachstand zu der umfassenden Thematik von der Verwaltung dargestellt haben. Darüber hinaus erwarten wir Informationen über die weitere Planungen und Perspektiven.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom: 11.01.2016
Förderung durch Landesmittel für die Aufgaben der professionellen Flüchtlingshilfe, für ehrenamtlichen Kräfte und Sprachförderung
Wir bitten um einen ausführlichen Bericht und eine tabellarische Darstellung über die Landesmittel, die für öffentliche oder freie Träger bewilligt wurden bzw. beantragt worden sind.
Begründung:
Wir hatten dieses Thema schon in der November-Sitzung angesprochen. Zu dem Zeitpunkt konnte die Verwaltung dazu keine Auskunft geben.
Es sind erhebliche Haushaltsmittel durch Nachtragshaushalte für die umfassende zusätzliche Aufgaben, die vor Ort in den Kommunen von den Städten und Gemeinden, freien Trägern und Ehrenamtliche geleistet werden müssen, von der Landesregierung beschlossen worden. Jedoch entzieht es sich der Kenntnis des Rates, wie viele Mittel in die Stadt Oldenburg fließen werden. Auch werden Fördermittel, die im letzten Jahr bewilligt wurden, für die Integrationsarbeit weiter gezahlt werden.
Zum Beispiel stellt die Landesregierung mit dem Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen!“ in Ergänzung und Anlehnung an die RL Familienförderung zusätzlich 650.000 Euro Fördergelder für zunächst 12 Monate zur Verfügung. Damit können Projekte gefördert werden, die speziell auf die erste Phase des Ankommens von Familien in Niedersachsen und auf Familien in besonderen Notlagen oder Lebenssituationen zugeschnitten sind, so die Information der Landesregierung. Weiterhin besteht die Möglichkeit, beim Landessozialamt Förderanträge für Projekte zu stellen.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom: 26.10.2015
Zusammenlegung / Suchtberatung und Suchprävention
Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die seit längerem geplante Zusammenlegung der beiden Beratungsstellen in Form einer gemeinsamen Einrichtung. Der Ausschuss wurde im April 2014 ausführlich darüber informiert durch Herrn Wigbers, Leitung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention „Rose12“ und Herrn Kupka, Fachstelle der Diakonie für Sucht und Suchtprävention. Dabei wurde als Ziel erklärt, mit der gemeinsamen Einrichtung das gesamte Spektrum der Sucht (die sogenannten legalen Drogen und illegalen Drogen) abzudecken. Außerdem solle eine neue Stelle „Fachkraft für Suchtprävention“ geschaffen werden.
Seitdem haben wir keine neuen Informationen im Ausschuss erhalten und bitten somit um die Beantwortung der Frage, wie der Planungsstand bzw. der Verhandlungsstand zwischen Einrichtungen, Gesundheitsamt und Landesbehörden ist.
Begründung:
Das Konzept fand seinerzeit Zuspruch im Ausschuss und viele Vorteile waren für uns sichtbar geworden. Die Verwaltung wollte den „Fusionsprozess“ weiter begleiten und voranbringen. Nun scheint sich aber nichts zu bewegen. Die geplante Veränderung in der Beratungslandschaft scheint sich weiter zu verzögern oder möglicherweise schon „erledigt“ zu haben. Alle Beteiligten müssen unserer Auffassung nach jetzt wissen, wohin „die Reise gehen soll“. Das Angebot an Suchtberatung- und Präventionsarbeit muss qualitativ und quantitativ bedarfsgerecht in Oldenburg sichergestellt werden. Dazu ist es wichtig, Klarheit zu schaffen.
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 16.10.2015
Aufbau eines Pools / Dolmetscher_innen / Sprach-und Kulturmittler_innen in Oldenburg
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Wie viele Personen (m/w) sind derzeit als Dolmetscher_innen in Oldenburg für die Stadt im Rahmen der Flüchtlingsarbeit und Betreuung der Asylbewerber_innen tätig?
- Wie erfolgt die Vermittlung?
- Wie und von wem können Dolmetscher_innen in Anspruch genommen werden?
- Für welche Bereiche besteht ein rechtlicher Anspruch?
- Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Aufbau eines „Dolmetscher_innenpools“ zu zu starten? Und wenn ja, welche Haushaltsmittel wären hierfür nötig?
Wenn die Verwaltung bis zur Sitzung bereits einen Vorschlag eines Konzeptentwurfes und/oder einen Zeitplan entwickelt hat, bitten wir um Vorstellung des Entwurfes.
Begründung:
Mit der Steigerung der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen und mit der verstärkten Zuwanderung von Menschen aus den EU Ländern stellen die nichtvorhandenen Deutschkenntnisse erhebliche Hindernisse in allen Lebensbereichen dar. Insbesondere im Bereich der gesundheitlichen Versorgung, sozialen Beratung und im Bereich der Bildung und Erziehung müssen dringend sprachliche Hürden abgebaut werden.
Es besteht unserer Auffassung nach ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Koordination von Sprach- und Kulturvermittelnden. In anderen Städten gibt es städtische Koordinierungsstellen, wie z.B. in Osnabrück (Spuk), Hannover und Emden. Unserer Kenntnis nach hat auch in Oldenburg eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aus Beratungsstellen und anderen Institutionen sich konzeptionell mit der Frage eines „Sprachmittler_innen –Pools“ beschäftigt. Für die Entscheidungsfindung im Rat wäre es hilfreich, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu erfahren.
gez. Ingrid Kruse und Rita Schilling
Dringlichkeitsantrag vom: 13.07.2015
Mehrgenerationshaus Osternburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortsetzung des Projektes „Mehrgenerationenhaus“ in der Stadt zu ermöglichen. Dabei sollte sie insbesondere den Standort Donnerschwee – Kasernen überprüfen. Dafür sind umfassende Gespräche mit den relevanten Akteur_innen zu führen. Um das Mehrgenerationenhaus für Oldenburg zu erhalten, geht es zum einen um eine Trägerschaft und zum anderen um einen geeigneten Ort.
Zudem soll die Verwaltung Gespräche mit dem jetzigen Träger des Mehrgenerationenhauses führen, um dafür zu sorgen, dass die Bereiche, die in Osternburg fest verankert sind, wie z.B. die Nachbarschaftshilfe und die niedrigschwellige Demenzberatung und -Betreuung, nicht beendet werden müssen.
Begründung:
Das Mehrgenerationenhaus kann in Osternburg, am jetzigen Standort („Sieben Eichen“ Cloppenburger Straße) nicht weitergeführt werden, weil das Gebäude vom Eigentümer, der Evangelischen Kirchengemeinde Osternburg verkauft wurde. Vom ursprünglichen Plan, das Mehrgenerationenhaus im „Jochen-Klepper-Haus“ (Bremer Straße) zu integrieren wurde nunmehr seitens der Kirchengemeinde Abstand genommen. Das „Jochen – Klepper- Haus“ soll mit den Erlösen aus dem Immobilien- und Grundstücksverkauf erweitert und saniert werden.
Es wäre ein großer Verlust für die soziale Landschaft in Oldenburg, wenn die Arbeit des Mehrgenerationenhauses beendet würde. Dieses Projekt, mit Bundesmitteln und Zuschüssen vom Land Niedersachsen und der Stadt Oldenburg gefördert, liefe noch weiter bis Ende 2016. Nach unseren Informationen ist eine Verstetigung der Finanzierung durch den Bund (verankert im Koalitionsvertrag und Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung mit den Ländern) beschlossen. Hinsichtlich des demografischen Wandels werden Angebote wie z.B. das Mehrgenerationenhaus in Oldenburg notwendiger denn je sein.
Der „Aktionsplan Inklusion“ sowie das „Bürgerforum Demografie“ beinhalten Forderungen nach Orten der Begegnung, zum Austausch, zum Aktivsein und zur gegenseitigen Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen (z.B. Seite 144 Aktionsplan Inklusion). Diese Orte werden in Zukunft immer wichtiger werden: Sie werden eine Antwort sein auf den demographischen Wandel und das Ziel inklusive Stadt Oldenburg. Das „Aus“ in einem Stadtteil ist schon sehr bedauerlich, wir wollen aber dafür sorgen, dass eine Alternative im Stadtgebiet gefunden wird. Den professionellen wie ehrenamtlichen Kräften des Mehrgenerationenhauses gilt unsere Wertschätzung und Anerkennung für ihr großes langjähriges Engagement. Nun müssen dringend Perspektiven entwickelt werden.
gez. Rita Schilling
Gemeinsamer Antrag vom: 05.06.2015
Wohnkostenfinanzierung / Personen im SGB II – Bezug –
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, von der Bundesagentur für Arbeit zur Beantwortung der nachstehenden Fragen die entsprechenden Daten abzufragen:
1. Wie viele Haushalte überschreiten pro Jahr die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU), gestaffelt nach Anzahl der Personen im Haushalt und gestaffelt nach Höhe der Überschreitung?
2. Wie hoch sind jeweils die Überschreitungen in Beträgen, gestaffelt nach Anzahl der Personen im Haushalt?
3. Wie viele Haushalte wurden schriftlich aufgefordert, ihre KdU auf die angemessene Höhe zu senken und welche Fristen wurden dafür gewährt?
4. Wie viele Haushalte sind daraufhin in preisgünstigeren Wohnraum umgezogen?
5. In welcher Höhe konnten die Ausgaben des Jobcenters durch die daraus resultierenden Umzüge gesenkt werden, differenziert nach Anzahl der Personen im Haushalt?
6. In wie vielen dieser Fälle wurden Kosten in welcher Höhe für Umzug, Kaution und Renovierung übernommen, differenziert nach Anzahl der Personen im Haushalt?
7. Bei wie vielen Haushalten wurden die KdU auf die angemessene Höhe gekürzt, wenn kein Umzug in eine preisgünstigere Wohnung erfolgte, differenziert nach Anzahl der Personen im Haushalt und Höhe der Kürzungen?
Als Grundlage sollen die Daten aus den Jahren 2012 – 2015 (so aktuell wie möglich, d.h. bis drei Monate zur Erhebung) genommen werden.
Die Daten werden bis September 2015 den Ratsgremien vorgelegt.
Begründung:
Die Fragen basieren auf Anfragen und Anregungen des „Forum Soziale Energiewende“ und konnten bisher von der Verwaltung nicht oder nicht ausreichend beantwortet werden. Lt. § 53 SGB II Statistik und Übermittlung statistischer Daten, Abs. 4 stellt die Bundesagentur den statistischen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte die für Zwecke der Planungsunterstützung und für die Sozialberichterstattung erforderlichen Daten und Tabellen der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik zur Verfügung.
Wir streben als Ziel an, dass Bedarfsgemeinschaften, weil sie keinen günstigen Wohnraum finden, ihre Wohnkosten nicht durch Regelleistungen finanzieren. Aufgrund der prekären Wohnraumsituation, insbesondere für Einpersonenhaushalte, ist es leider längst kein Einzelfall mehr, dass die Wohnkosten auch teilweise durch die Regelleistungen finanziert werden müssen. Um der Entwicklung auf kommunaler Ebene entgegenwirken zu können, ist es erforderlich, zunächst eine genaue Datenlage zu haben. Um frühestens ab 2016 Maßnahmen zu realisieren, ist die Datenvorlage bis Ende September für uns notwendig. Zudem werden die Daten für die geplante Sozialberichterstattung erforderlich sein.
Rita Schilling Werner Kaps Olaf Klaukien Dr. Jens Ilse
B`90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion CDU/FW-BFO Die LINKE/Piratenpartei
Antrag vom: 21.05.2015
Sprach- und Alphabetisierungskurse für Asylsuchende und Flüchtlinge.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, in welcher Höhe und für wen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für Sprach- und Alphabetisierungskurse für Asylsuchende bisher bereitgestellt wurden.
Dabei geht es zum einen um die Art der Sprachkurse (Qualifizierung mit welchem Abschluss) als auch um die Anzahl der Frauen und Männer, die durch die städtischen Finanzmittel im letzten Jahr gefördert werden konnten.
Zudem bitten wir um eine Übersicht über die Anbieter in Oldenburg, unterteilt nach Bildungsträgern und ehrenamtlich geleiteten Kursen. Insbesondere an Alphabetisierungskursen scheint es zu mangeln, obwohl der Bedarf unseren Informationen nach zu steigen scheint.
Begründung:
Bereits in der Vergangenheit wurde im Sozialausschuss um Transparenz über das Gesamtangebot der in Oldenburg durchgeführten Sprachkurse gebeten. Sprachförderung ab dem ersten Tag in Oldenburg anzubieten ist für uns dringend notwendig. Im städtischen Haushalt für 2015 sind deshalb 18.000 Euro für die Sprachförderung eingestellt worden. SPD und Grüne haben den Verwaltungsansatz von 12.000 auf 18.000 Euro erhöht. Nun geht es im Ausschuss darum, die Fördermöglichkeiten zu konkretisieren. Wir erwarten einen Vorschlag von der Verwaltung.
Eine hohe Leistung bringt das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Sprachförderung, dessen Umfang in diesem Zusammenhang dem Ausschuss verdeutlich werden soll.
gez. Ingrid Kruse und Rita Schilling
Antrag vom: 13.05.2015
Förderung der Oldenburgischen Aids-Hilfe
Wir bitten die Verwaltung um die Auskunft darüber, ob eine dynamisierte Anpassung der städtischen Förderung durch die Stadt generell möglich ist. Zudem möchten wir wissen, in welchen anderen niedersächsischen Kommunen die dynamisierte Förderung von Aids-Hilfen gängige Praxis ist.
Begründung:
In einem Schreiben des Vereins Aids – Hilfe e.V. vom 22. April wird eine dynamisierte Anpassung um 3 Prozent gefordert. Es wird im Schreiben dargestellt, dass in anderen niedersächsischen Städten wie Braunschweig, Celle oder Osnabrück eine jährliche Anhebung um 3 – 5 Prozent erfolge.
Uns ist bekannt, dass freiwillige Leistungen stark abhängig von der jeweiligen „Kassenlage“ der Stadt sind. Wir sehen jedoch die Präventionsarbeit zum Thema HIV/AIDS als äußerst wichtig an und sie wird von zunehmender Bedeutung in den nächsten Jahren sein. Da wäre insgesamt zu prüfen, ob die bisherige Förderung noch angemessen ist.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom: 13.05.2015
Kommunale Gesundheitskonferenz
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung der Aktivitäten im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz.
Begründung:
Seit vielen Jahren arbeiten Stadtverwaltung und viele versierte Expert_innen aus dem Gesundheitswesen in der Kommunalen Gesundheitskonferenz. Die Mitglieder haben einen guten fachlichen Austausch und initiieren Projekte. Die Koordinierung und Moderation obliegt der Stadtverwaltung – dem Gesundheitsamt. Auch Ratsmitglieder sind Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz. Jedoch sollte unserer Auffassung nach das Engagement, das aus der Gesundheitskonferenz entwickelt wird, unbedingt in regelmäßigen Abständen im öffentlichen Sozialausschuss vorgestellt werden.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom: 05.03.2015
Beratungsstelle Essstörungen
Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht.
Begründung:
Das Forum gegen Essstörungen (ein Zusammenschluss von Fachleuten, die in unterschiedlicher Weise mit dem Thema Essstörungen in Oldenburg professionell befasst sind) hat in einer Sozialausschuss-Sitzung in 2013 die Notwendigkeit einer Beratungsstelle dargestellt.
Im städtischen Haushalt 2014 wurden 10.000 Euro eingestellt. Die AWO – Beratungsstelle war interessiert, diese Beratung anzubieten. Jedoch war, so wurde es auch im Sozialausschuss erläutert, dazu die Akquise weiterer finanzieller Mittel erforderlich.
Im Haushalt 2015 wurden wiederum 10.000 Euro eingeplant. Nun halten wir es für wichtig, den Ausschuss über den aktuellen Sachstand zu informieren.
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 12.01.2015
Im Rahmen einer Projektgruppe unter Leitung des Sozialamtes soll ein Konzept erarbeitet werden, das für die Flüchtlinge die notwenige Beratung, Unterstützung und Begleitung beschreibt, aber auch die vielfältigen bereits bestehenden und praktizierten Standards und Verfahrensweisen zur Unterbringung und zur Flüchtlingssozialarbeit darstellt.
Zur Erarbeitung des Konzeptes bringt die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgende Änderungsvorschläge ein:
Seite | Thema |
14 | Brandschutzsoweit gesetzlich zulässig die MUSS in SOLL Formulierung umwandeln. Werden strengere Brandschutzmaßnahmen gefordert, als reguläre baurechtlich vorgesehen sind, führt dies u.U. zum Ausschluss von Wohnungen, die unter anderen Umständen für die Anmietung durch die Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommen |
16 | Quote Wohnbauprojekte Ziel ist es, die Quote anzupassen durch Erhöhung von 2% auf dann 4%, dazu werden entsprechende Beschlussfassungen in den zuständigen Ausschüssen vorbereitet |
17 | Ansiedlung der SozialarbeitMittelfristig wird die Sozialarbeit institutionell von dem Betrieb von Sammelunterkünften (Hausverwaltung, Versorgung, Hausmeistertätigkeit, Sicherheit, etc.) getrennt. Realisiert wird dies bei dem Abschluss neuer bzw. über die Anpassung auslaufender Verträge. |
17-18 | Standards für die SozialarbeitEs sind eine Reihe von Tätigkeiten genannt. Es ist zu konkretisieren, wie diese Tätigkeiten ausgeführt werden sollen (organisatorisch, qualitativ, Zuständigkeit), so dass Flüchtlinge, die in zentralen Unterkünften und in dezentralen Wohnungen leben, informiert sind, die Angebote erreichbar sind und gleichmäßig umgesetzt werden. |
18 und 14 | Wohnungssuche auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt und UmzugEs ist zu konkretisieren, wie über die Möglichkeiten der Wohnungssuche und der Umzugsvorbereitung informiert wird und worin die Unterstützung konkret besteht, sowie auch, dass diese Möglichkeit grundsätzlich allen Flüchtlingen offenstehen. Sofern gesetzliche Einschränkungen bestehen, sind diese im Konzept auszuformulieren und an dieser Stelle ein Verweis auf diese Passagen einzufügen.Entscheidungsbefugnisse liegen somit nicht bei Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften.Die Stadt verschriftlicht eine Information, die Flüchtlingen in den Unterkünften ausgehändigt wird. Hier ist schrittweise aufgeführt, was für den Auszug nötig ist und wer die zuständigen AnsprechpartnerInnen sind. |
18 | IntegrationslotsenVerweis auf S. 22, 1.Absatz, da an dieser Stelle nicht definiert wird, was Integrationslotsen sind |
bisher ohne Seite | Es wird eine (möglichst mehrsprachige) Informationsbroschüre entwickelt. Inhalte sind alle bekannten Leistungen, die (Teilgruppen von) Flüchtlinge(n) in Anspruch nehmen können, insbesondere- zu Freizeitangeboten (siehe S. 19)- Gesundheit, u.a. Krankenscheine, ambulante und stationäre Maßnahmen (sieh S. 23)- Beratung durch Olena (siehe S. 24)- Schulausbildung/Abschlüsse (siehe Angebote Wendehafen, S. 29)- Café IBIS (sieh S. 21)- in unterschiedlichen Broschüren präsentierte Informationen (siehe S. 21)- Oldenburg Pass (siehe S. 27)- Sprachkurse (siehe S. 27)Konkrete Angabe, wie und dass diese Informationen gebündelt an alle dezentral und zentral untergebrachten Flüchtlinge gegeben werden |
19 | Freizeit, Umfang klären z.B. über die Festlegung, dass mind. 1 Angebot wöchentlich in Anspruch genommen werden kann |
9 | „zum anderen hat sich überdies aus der Erfahrung der letzten Jahre auchgezeigt, dass gerade für neu angekommene Flüchtlinge und für Personen mit Unterstützungsbedarf die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft von Vorteil und sinnvoll ist.“Bitte streichen und ersetzen durch:Jede Person darf jederzeit aus der KGU ausziehen. |
9 | „Die der Stadt Oldenburg zugewiesenen Menschen, die unter Heimatverlust sowie häufig unter Folgeschäden erlittener Repressalien leiden, sollen für die erste Zeit nach ihrer Ankunft in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften ein menschenwürdiges Wohnen sowie soziale Betreuung angeboten werden.“Einschub nach „sollen“: nur in dem Fall, dass keine dezentralen Wohnungen verfügbar sind, übergangsweise |
11 | „Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Infrastruktur der Gemeinschaftsunterkünfte den neu zugewiesenen Flüchtlingeneine bestmögliche Unterstützung in der ersten Zeit nach der Ankunft in Deutschland bietet.“ Bitte den ganzen Satz streichen. |
11 | „Dies spricht dafür, dass diese Form der Unterbringung, insbesonderefür die erste Zeit der Ankunft in Oldenburg, weiterhin vorgehalten werden sollte.“ Bitte streichen, das widerspricht unseren Zielen. Stattdessen: Bereits für die erste Zeit nach der Ankunft in Oldenburg soll den Flüchtlingen eine dezentralen Wohnung zur Verfügung gestellt werden. |
14 | „Die Heimleitung der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft benennt geeignete Familien bzw. Personen für einen Umzug. Im Einvernehmen mit derHeimleitung ermöglicht das Sozialamt die Unterbringung in einer Wohnung. Grundlage hierfür ist der geäußerte Auszugswunsch des betroffenen Flüchtlings, die Dauer des bisherigen Aufenthaltes sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuell zur Verfügung stehenWohnungen.“Ändern in:An einem Umzug in einer dezentrale Wohnung interessierte Familie bzw. Person ermöglicht das Sozialamt die Unterbringung in einer Wohnung, sofern der benötigte Wohnraum vorhanden ist.Ausländerrechtliche Bedenken in Bezug auf den Auszug (z.B. durch das Fehlen eines Passes) dürfen in Bezug auf den gewünschten Auszug keine Rolle spielen.Auch Auszugswünsche von Personen, die abgeschoben werden sollen, müssen Berücksichtigung finden, da geduldete Flüchtlinge oft mehrere Jahre in diesem Zustand in der BRD leben. |
14 / 15 | Vor der Vermittlung einer Wohnung wird besonders auf die schon erlangte Eigenständigkeit der Flüchtlinge geachtet, damit z.B. gewährleistet ist, dass Kinder weiterhin regelmäßig den Kindergarten oder die Schule besuchen, dass Arztbesuche selbständig getätigt werden können und auch die Bewältigung des Alltags wie Einkaufen und Orientierung in der Stadt auchauf Grundlage von bereits erworbenen ersten Sprachkenntnissen, keine größeren Probleme darstellen.Bitte ersatzlos streichen. |
18 | „sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wohnungssuche und den notwendigen Umzugsvorbereitungen behilflich.“ Die Auszugsunterstützung sollte nicht vom Betreiber selbst übernommen werden, da eine Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden kann. |
Anlage 1 S.1 | Über die Beendigung der Unterbringung und den Umzug in eine dezentrale Wohnung entscheidet das Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Heimleitung bzw. den Sozialarbeitern. Anzustreben ist der Wechsel in eine Einzelwohnung unter Berücksichtigung der im Einzelfall erworbenen Fähigkeiten unter Berücksichtigung insbesondere der Kriterien Sprachkenntnisse, Sozialverhalten, Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, ausländerrechtlicherStatus, familiäre Situation und Gesundheitszustand.Ändern in:Über die Beendigung der Unterbringung und den Umzug in eine dezentrale Wohnung entscheidet das Sozialamt. Der Wechsel in eine Einzelwohnung ist grundsätzlich zu fördern und zu unterstützen.Ein Auszug ist ungeachtet von den vormals beschlossenen Kriterien möglich.Auch ist ein Auszug in eine Einzelwohnung ohne besondere Berücksichtigung des Einzelfalls möglich.Begründung:Letzteres betrifft vor allem zurückgezogen lebende, ausgegrenzte und traumatisierte Alleinstehende, die alle nicht ausziehen können, wenn sie keine WG finden oder gründen können. Bislang will das Sozialamt im Einzelfall prüfen, ob ein Auszug in eine Einzelwohnung möglich ist. Das bedeutet, das Verfahren verzögert sich und bspw. beim Argument der psychischen Krankheit muss die Person zum Gesundheitsamt. Auf den Termin wartet die Person dann mehrere Wochen und die Person ist von der Begutachtung abhängig. Deshalb: Unbedingt formulieren, dass „auch ein Auszug in eine Einzelwohnung ohne besondere Berücksichtigung des Einzelfalls“ möglich ist. |
Anlage 1 S.2 | „Bei einer Unterbringung von mehr als fünf Personen, bzw. Familien in einem Zimmer…“Pro Person sind für die Unterbringung 12 m² vorgesehen. Abweichungen sind in geringem Umfang (10-15%) möglich, sofern die Betroffenen schriftlich dem nachfolgenden Satz in einer Ihnen verständlichen Übersetzung zustimmen:Wir wurden darauf hingewiesen, dass zur Unterbringung eine Mindestwohnflächenzahl von 12 m² pro Person vorgesehen ist. Wir bevorzugen jedoch eine Unterbringung in der Wohnung/Unterkunft___________________________________________________(Anschrift, genaue Bezeichnung), die lediglich _____% kleiner ist als vorgesehenund verzichten auf die Einhaltung der festgelegten Mindestgröße. |
In die Evaluation des Konzeptes werden die Bewohner der KGU einbezogen. |
Antrag vom 10.12.2014
– Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern –
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie künftig eine Trennung des Betriebs des Flüchtlingswohnheimes und der sozialen Betreuung als zusätzliche Sicherungsmaßnahme realisiert werden kann.
Dies bedeutet: Eine Sammelunterkunft und zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Vertragsparteien.
- Weiterhin wird die Verwaltung aufgefordert, Beispiele für entsprechend betriebene Flüchtlingswohnheime vorzustellen.
- Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die regionalen freien Träger offiziell zu befragen, ob sie sich in Zukunft eine Bewerbung als Betreiber einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei Trennung von Betrieb und Betreuung die Bewerbung auf die soziale Betreuung vorstellen können.
Begründung:
Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme zur Regelung der Qualifikation des Pfortendienstes kann eine Trennung des Betriebs eines Flüchtlingswohnheims unter strikter Trennung von technischem Betrieb und sozialer Betreuung geboten sein.
Eine Gemeinschaftsunterkunft und zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Vertragspartnern sichert die größtmögliche Unabhängigkeit des betreuenden Personals gegenüber dem Personal für den Pfortendienst.
Übergriffe könnten so weiter minimiert und wenn sie auftreten, schneller bekannt werden! Hemmungen, Kolleg_innen zu kritisieren, durch das Bekanntwerden von Missständen den eigenen Arbeitsplatz zu gefährden oder dem Druck einer Geschäftsleitung ausgesetzt zu sein, würden so von vornherein vermieden.
Zu 3. Es soll einen Beschluss der freien Wohlfahrtsverbände (Bundesarbeitsgemeinschaft) geben, nach denen sich deren Mitglieder nur für Gemeinschaftsunterkünfte bis zu 50 Personen bewerben. Dieses wäre wichtig zu wissen für die zukünftige Planung und deshalb sollte die Verwaltung diese Anfragen stellen.
gez. Dr. Maren Niehuis, Alexandra Reith, Rita Schilling
Antrag vom: 08.12.2014
Demografischer Wandel in Oldenburg
Wir bitten die Verwaltung um Informationen darüber, wie das Thema Demografischer Wandel weiter verfolgt und letztendlich in die Planungen der Stadt mit einfließen soll. In dem Zusammenhang wäre es wünschenswert, zu hören, welche weiteren Vorstellungen, z.B. wann das angestrebte Demografiekonzept in welcher Form und von wem erstellt werden soll von Seiten der Verwaltung vorhanden sind.
Begründung:
Nachdem der ehemalige Demografiebeauftragter Herr Dr. Schmidt einen Demografiebericht 2013 erstellt hat, wurde das BürgerForum Demografie von März bis Juni 2014 organisiert und durchgeführt. Am Ende des Beteiligungsprozesses wurde das erarbeitete Bürgerprogramm BürgerForum Demografie in einer Ergebniswerkstatt vorgestellt und auch Ratsmitglieder hatten die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Dort wurde konstruktiv und engagiert diskutiert über die von der interessierten Bürgerschaft vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen. An dem Tag der Vorstellung der Ergebnisse am 20. Juni war zugesichert worden, dass ein Protokoll der Diskussionen der Vorstellungen erstellt werden und den Mitwirkenden zur Verfügung gestellt werden solle.
Diese Handlungsempfehlungen müssen ernst genommen werden und dürfen nicht sang- und klanglos „in den Schubladen“ verschwinden.
Im Juli erfolgte ein Kurzbericht der Verwaltung über die Ergebnisse des BürgerForum Demografie im Ausschuss. Die Bürgervorschläge müssen in den Ratsgremien weiter beraten werden. Nunmehr geht es darum, den Beteiligungsprozess fortzusetzen und Umsetzungsmöglichkeiten der bisherigen Ergebnisse aufzuzeigen. Nicht zuletzt ist eine „demografiefeste“ Stadtentwicklung durch einen kontinuierlichen Diskussionsprozess und Erarbeitung von konkreten Handlungsmaßnahmen und deren konkrete Umsetzung erst möglich.
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 05.11.2014
Haushalt 2015 – Verwaltungsentwurf – Teilhaushalt 10 – Soziales und Gesundheit
- Wie werden die Mittel unter dem Haushaltsposten 44314000 Dienstreisen genutzt und woraus resultieren die erheblich höheren Ansätze für 2014 und 2015?
- Welche Ausgaben subsummieren sich unter dem Haushaltsposten 44319000 Sonstige Geschäftsaufwendungen und woraus resultiert der erhebliche Anstieg dieser Aufwendungen von 2013 zu 2014 sowie von 2014 zu 2015?
Begründung:
Aus dem Haushaltsentwurf der Verwaltung geht leider nicht hervor, wie diese Haushaltsposten verwendet werden. Im Sinne einer transparenten Darstellung ist es jedoch für die Ratsfraktionen wichtig zu wissen, wie die Haushaltsmittel sich zusammen setzten und wie diese verwendet werden bzw. verwendet werden sollen, da diese den Haushalt beschließen und politisch verantworten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sascha Brüggemann, Rita Schilling
Antrag vom: 05.11.2014
Flüchtlingsberatung in Oldenburg
Wir bitten Sie um Beantwortung nachstehender Fragen:
- Welche Einrichtungen bieten zurzeit Beratung für Flüchtlinge in Oldenburg?
- Welche inhaltlichen Schwerpunkte in der Beratung sind dort jeweils gegeben?
- Wie wird sich in 2015 das Beratungsangebot insgesamt darstellen?
- Wie verteilen sich die städtischen Fördermittel auf die einzelnen Institutionen in 2014?
- Wie sollen die städtischen Fördermittel nach Auffassung der Verwaltung ab 2015 verteilt werden?
- Welche Ko-Finanzierungen werden in 2015 von der Verwaltung bzw. den Institutionen erwartet bzw. eingeplant?
Begründung:
Die umfängliche Beratung von Flüchtlingen wird in Oldenburg mit städtischen, aber auch mit anderen Mitteln, z.B. Landesmitteln und EU-Geldern gefördert. Jährlich sind Änderungen sowohl in der Frage, wer in Oldenburg Flüchtlingsberatung anbietet, als auch in der Frage, wer mit städtischen Zuschüssen gefördert wird, festzustellen. Für eine zukünftige gute Planung wünschen wir uns mehr Transparenz über die Art und Umfang der Beratungsangebote in Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling und Sascha Brüggemann
Antrag vom 01.10.2014
Unterkunft von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Wir bitten die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht und um Stellungnahme zur Revision in den Flüchtlingsunterkünften unserer Stadt.
Begründung:
Wie dem Bürgerbrief der Stadt Oldenburg zu entnehmen war, führt die Stadt Oldenburg eine außerordentliche Revision der Betreuungs- und Wachdienste in ihren Flüchtlingsunterkünften durch. Durch Medienberichte über Misshandlungen von Asylbewerbern durch Mitarbeiter eines Subunternehmens von European Homecare in Nordrhein Westfalen sieht sich die Stadt verständlicherweise veranlasst, dieses unverzüglich zu tun. Diese Revision ist unserer Auffassung nach eine wichtige notwendige Maßnahme, um die Sicherheit der Flüchtlinge möglichst garantieren zu können. Das Prüfungsergebnis muss darstellen, wie die vereinbarten Standards eingehalten werden.
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 16.01.2014
Einladungen von Einrichtungen oder Initiativen in die Sitzungen des Sozialausschuss
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss wird für seine Sitzungen i.d.R. eine Einrichtung oder Initiative einladen, um sich über die Arbeit und / oder Zielsetzungen ausführlich informieren zu können.
Für eine Einladung ist ein Beschluss des Sozialausschuss erforderlich.
Begründung:
Die Erfahrungen der bisherigen Praxis zeigen, dass oft aufgrund umfänglicher
Tagesordnungen die Zeit knapp bzw. nicht ausreichend ist für Darstellungen und
Informationsaustausch. Dieses ließe sich verbessern durch die Maßgabe, i.d.R.
nur eine Organisation einzuladen. Eine Priorisierung erfolgt gemeinsam im
Ausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
für die SPD-Ratsfraktion f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion
gez. Germaid Eilers – Dörfler, gez. Rita Schilling
Bärbel Nienaber
Antrag vom: 15.01.2014
Gleiche Rechte für Mitarbeiter_innen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Oldenburg hält auch in Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft die Gewährleistung der vollen ArbeitnehmerInnenrechte sowie die Beschränkung des besonderen Tendenzschutzes auf den Bereich der religiösen Verkündigung für erforderlich. Deshalb fordert er den Bundesgesetzgeber auf, den § 9 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) entsprechend zu ändern und den § 118 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) zu streichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den von der Stadt finanziell geförderten kirchlichen Einrichtungen Gespräche zu führen. Das Ziel soll sein, dass die Einrichtungen bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung freiwillig auf die derzeit noch bestehenden Sonderrechte im Umgang mit den bei ihnen Beschäftigten verzichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei künftigen Verträgen mit Einrichtungen / externen Trägern (konfessionsgebunden und konfessionsneutral) Vereinbarungen bezüglich der arbeitsrechtlichen Regelungen der dort Beschäftigten getroffen werden können. Ziel dieser Vereinbarung soll die Gewährleistung der vollen ArbeitnehmerInnenrechte in allen von der Stadt finanziell geförderten Einrichtungen sein.
Begründung:
Die beiden großen christlichen Kirchen sowie die Wohlfahrtsverbände in kirchlicher Trägerschaft wie Caritas und Diakonie übernehmen vielfältige Aufgaben im sozialen Bereich und in der Jugendhilfe. Sie sind Träger (direkt oder indirekt) von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und vielfältigen weiteren soziale Einrichtungen – auch in Oldenburg. Hier gibt seit langem eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den kirchlichen Einrichtungen. In diesen Einrichtungen sind viele MitarbeiterInnen beschäftigt, die zum Wohle unserer Stadt hervorragende Arbeit leisten.
Für die beiden großen christlichen Kirchen und ihre Einrichtungen gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen. So hat hier das Betriebsverfassungsgesetz keine Gültigkeit (§ 118 Abs. 2 BetrVG). Auch gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur bedingt (§ 9 AGG). Diese Sonderrechte haben für die davon betroffenen ca. 1,2 Millionen Beschäftigten teilweise gravierende Folgen. Ihnen ist z. B. das Streikrecht weitgehend versagt. Ein Austritt aus der Kirche führt in der Regel zur Kündigung. Beschäftigte katholischer Einrichtungen sind zudem gehalten, die Wert- und Moralvorstellungen des Arbeitgebers auch privat einzuhalten. Dadurch können z. B. Geschiedene, die erneut eine Partnerschaft eingehen, oder gleichgeschlechtlich lebende Beschäftigte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Verantwortung für ihre/n Partner/in übernehmen, entlassen werden.
Dieses Recht der Kirchen gilt auch dann, wenn die kirchlichen Einrichtungen ganz oder zu großen Teilen von staatlichen Stellen (Bund, Länder und/oder Kommunen) finanziert werden. Wir sind uns bewusst, dass die Anwendung dieses besonderen Arbeitsrechts in Oldenburg sensibler gehandhabt wird als in anderen Kommunen.
Gleichwohl sollte dieser Zustand aus mehreren Gründen möglichst schnell geändert werden:
• ÄrztInnen, AltenpflegerInnen, pädagogische Fachkräfte oder SchuldnerberaterInnen heilen Kranke, pflegen Alte, erziehen Kinder oder beraten verschuldete Menschen. Wer der evangelischen oder katholischen Kirche nicht angehört, ist deshalb für diese Tätigkeiten ebenso wenig disqualifiziert wie Menschen, die ein zweites Mal heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben.
• Viele Betroffene müssen potentiell ihr Privatleben vor ihrem Arbeitgeber verheimlichen.
• In den Einrichtungen der Kirche gibt es einen wachsenden Anteil von Menschen anderer Glaubensrichtungen oder kultureller Vorstellungen. Auch diese Menschen müssen in Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse mit öffentlichen Mitteln arbeiten, ein entsprechendes, kultursensibles Angebot finden.
• In Sozialeinrichtungen, die weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen die Grundrechte, insbesondere Religions- und Weltanschauungsfreiheit, gewährleistet sein.
Die derzeit gültige Rechtslage und Praxis wird insbesondere von vielen MitarbeiterInnen der kirchlichen Einrichtungen kritisiert. Aber auch viele Gläubige und kirchliche Institutionen fordern Änderungen; u.a. im September 2012 der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).
Inzwischen haben mehrere Gerichte den Betroffenen Recht gegeben (z.B. ArbG Aachen, BAG zum wiederverheirateten katholischen Geschiedenen, LAG Hamm und Hamburg, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, BAG zum Streikrecht). Es ist wenig zielführend, wenn sich die Betroffenen ihr Recht individuell erstreiten müssen. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen ist daher geboten (vgl. Beschluss Nr.1).
Bis dahin können freiwillige Vereinbarungen (vgl. Nr. 2) bzw. vertragliche Regelungen (vgl. Nr. 3) in Oldenburg für Abhilfe sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Sascha Brüggemann gez. Werner Kaps
Antrag vom: 16.09.2013
Soziale Projekte auf dem Donnerschwee Kasernengelände
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wie können auf dem Donnerschwee Kasernengelände inklusive Arbeitsmöglichkeiten und Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden?
2.) Gibt es dazu konkrete Projektideen (z.B. von den Gemeinnützigen Werkstätten, von der VHS Jugendwerkstatt)? Wenn ja, wie werden sie in welcher Form von der Verwaltung unterstützt?
3.) Sind Projekte für die Begleitung der inklusiven Quartiersentwicklung auf dem Gelände geplant, zum Beispiel in Form von Beratungsdiensten, Pflegediensten oder werden auch Angebote der sozialen Gemeinwesenarbeit von der Verwaltung in Erwägung gezogen?
Begründung:
Durch die Erschließung des Quartiers auf dem ehemaligen Donnerschwee Kasernengelände soll in Oldenburg nach dem Eckpunktepapier der Stadt ein Sozialraum entstehen, der von Beginn an inklusiv gestaltet werden soll. Dieses kann unserer Auffassung nach nur gut gelingen, wenn auch soziale Angebote verschiedenster Art auf dem neu zu erschließenden Gelände einen Platz finden und früh genug in Planungsprozesse mit „gedacht“ und mit beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 09.04.2013
Einstufungsinstrumente in der Eingliederungshilfe
Wir bitten um eine Darstellung der aktuell angewandten Instrumente zur Einstufung in verschiedene Hilfebedarfsgruppen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In dem Zusammenhang bitten wir um die Berücksichtigung folgender Fragen:
1. Wie verteilen sich aktuell die Leistungsempfängerinnen und -empfänger auf die verschiedenen Hilfebedarfsgruppen?
2. Wie hoch sind die Leistungsentgelte in den verschiedenen Hilfebedarfsgruppen?
3. Wer nimmt die Einstufungen vor?
4. Wie oft werden diese einer Revision unterzogen?
5. Wie wird sichergestellt, dass die Einstufungen dem tatsächlichen Hilfebedarf der Leistungsempfänger entsprechen?
6. Werden die Instrumente auch im ambulanten Bereich eingesetzt oder werden dort andere verwandt?
7. Gibt es Überlegungen, auf andere Instrumente wie z. B. IHP (Individuelle Hilfeplanung) umzustellen?
Begründung:
In Niedersachsen wird von der Möglichkeit des SGB XII Gebrauch gemacht, dass die Maßnahmen-pauschalen nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf kalkuliert werden. Dabei werden im stationären Wohnen seit 2006 die Instrumente HMB-W (Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen) nach Metzler und das Schichthorstmodell eingesetzt sowie seit diesem Jahr in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und der Tagesstruktur das Instrument HMB-T (Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen im Bereich Gestaltung des Tages).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 18.02.2013
Ausgaben der Agentur für Arbeit für Qualifizierung von Beschäftigten / Jade Weser Port
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
TOP Ausgaben der Agentur für Arbeit für Qualifizierung von Beschäftigten / Jade Weser Port.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, welche konkreten Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Jade Weser Port in welcher Höhe gefördert wurden. Des weiteren bitten wir um genaue Informationen über weitere Mittel, die die Agent für Arbeit für dieses Projekt bisher gezahlt hat. Wir bitten, diese Fragen an Herrn Wozniak weiter zu leiten, damit er als Leiter der Agentur für Arbeit darüber berichten kann.
Begründung:
Es war aus Medien zu erfahren, dass 15 Mio. Mittel ausgegeben wurde. Zitat aus NDR1 Niedersachsen, 15.02.2013:
200 Mitarbeiter aufwändig geschult
Nach Angaben von Wozniak wurden mehr als 200 Beschäftigte für den neuen Hafen aufwendig durch die Agentur für Arbeit geschult. „Wir haben fast 15 Millionen Euro in die Qualifizierung dieser Menschen gesteckt.“ Der Betriebsrat hat sich nach Angaben der Gewerkschaft ver.di vor den Verhandlungen über Kurzarbeit bereits mit seinen Anwälten beraten. Welche Mitarbeiter in welchem Umfang von der Kurzarbeit betroffen sein werden, steht erst am Ende der Verhandlungen fest.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 04.02.2013
Inklusion in Oldenburg – Sachstandsbericht
Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die bisherigen Aktivitäten und Planungen der Verwaltung.
Begründung:
Im Mai letzten Jahres wurden die geplanten ersten Schritte von der Verwaltung vorgestellt. Inzwischen fand im Oktober 2012 die erfolgreiche Auftaktveranstaltung in Form einer Fachtagung statt. Die Resonanz war groß und es zeigte sich, dass in Oldenburg viele Akteurinnen und Akteure bereit sind, sich für ein inklusives Oldenburg zu engagieren, die Idee der Inklusion zu einer Wirklichkeit werden zu lassen. Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe „Inklusion“ ist inzwischen gegründet worden. Nun sollte über die bisherigen Ergebnisse und insbesondere über den zu erstellenden kommunalen Aktionsplan informiert werden. Außerdem bitten wir um Einschätzung der Verwaltung darüber, ob das Eckpunktepapier zu den Donnerschwee-Kasernen, in dem der Punkt Inklusion ausdrücklich benannt ist, noch relevant ist bzw. welche Einflussmöglichkeiten seitens Verwaltung und Politik noch gegeben sind. Die Verwaltung wurde gebeten, den Lokalsender Oeins bei der Suche nach Realisierung der Übertragung der Ratssitzungen mit Übersetzung in Gebärdensprache (wurde in den Sitzungen Juni und September 2012 intensiv im Sozialausschuss diskutiert) zu unterstützen. Über den Sachstand sollte ebenfalls kurz berichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Vorsitzende / Sozialausschuss
Antrag vom: 05.11.2012
Keine Zahlung von Strom und /oder Gas – Folgen für einkommensschwache Haushalte
Sehr geehrte Frau Sachse,
wir beantragen für die erste Sitzung 2013 den Tagesordnungspunkt
– Keine Zahlung von Strom und /oder Gas –
Folgen für einkommensschwache Haushalte –
auf die Tagesordnung.
Den Medien war zu entnehmen, dass bundesweit immer mehr Haushalte von der Grundversorgung mit Strom ausgeschlossen werden, weil sie keine fristgerechte Zahlung vorgenommen haben. Bundesweit seien wegen unbezahlter Rechnungen lt. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzungsweise 600.000 Haushalten im Jahr 2010 der Strom abgedreht worden. Die Oldenburger Haushalte werden hauptsächlich vom Versorger EWE mit Strom und Gas beliefert.
Wir bitten die Verwaltung über ausführliche Informationen darüber, wie die EWE mit ihrer Kundschaft, die in Zahlungsverzug gekommen ist, umgeht. Folgende Fragen bitten wir insbesondere zu beantworten:
1. Bei welchen Zahlungsrückständen bei Strom- und Gasversorgung wird das erste Mal angemahnt?
2. Werden bei der Anmahnung von aufgelaufenen Energiekosten Ratenzahlungen angeboten?
3. Werden Inkassounternehmen beauftragt?
4. Wann wird eine Strom- oder Gassperre durchgeführt? Wie viele städtische Haushalte sind jährlich davon betroffen?
5. Werden Direktzahlungen vom Jobcenter aus dem Regelbedarf direkt an die die Energieversorger vorgenommen?
6. Werden Darlehen für Energieschulden vom Job Center gewährt, wenn ja, zu welchen Bedingungen?
7. Ist die Vorgehensweise bekannt, bei der Haushalten von der EWE wegen Zahlungsrückständen bei Strom und/oder Gas als zusätzliches Druckmittel neben der Unterbrechung der Strom- u. Gaslieferung auch die Wasserversorgung durch die EWE gekappt wird, obwohl die EWE gar nicht für die Lieferung mit Wasser zuständig ist, sondern bestenfalls die Abrechnung der entsprechenden Wassergebühren für die Lieferanten übernimmt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 18.10.2012
Kommunaler Index Inklusion
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Kommunaler Index Inklusion –
auf die Tagesordnung.
2010 wurde von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft in Form einer Arbeitshilfe ein englischer Ansatz vorgestellt (vgl. darüber den Aufsatz von Wiebke Lorenz), mit dem Dialoge zur Förderung von Integration (bzw. in einem erweiterten Begriffsverständnis ‚Inklusion’ initiiert werden soll. Dazu ist der Publikation u.a. zu entnehmen:
„Was ist der „Index für Inklusion“?
Der Index für Inklusion ist ein Fragenkatalog, der ursprünglich für Schulen und Kindertagesstätten entwickelt wurde. Er besteht aus einer Art „Checkliste“ mit über 500 Fragen, die dabei helfen, eine Einrichtung auf Aspekte wie Teilhabe und Vielfalt bzw. Ausgrenzung und Diskriminierung zu überprüfen. Die Fragen regen den inneren Dialog an und helfen bei der Planung und Umsetzung inklusiver Werte. Der Index für Inklusion wurde von den britischen Pädagogen Mel Ainscow und Tony Booth entwickelt und wird inzwischen international erfolgreich eingesetzt.
Was ist der „Kommunale Index für Inklusion“?
Die Idee, den Index für Schulen auf die Arbeit im Gemeinwesen anzuwenden, kommt aus dem britischen Suffolk: Dort hat man ein Handbuch entwickelt, um inklusives Handeln in allen kommunalen Bereichen umzusetzen. Diese Initiative greifen wir nun für den deutschsprachigen Raum auf, …“
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Anwendung des Indexes für Inklusion auch in Oldenburg zu den Zielsetzungen und der Zielerreichung der Stadt beitragen kann. In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, ob Förderprogramme existieren, in deren Rahmen eine Finanzierung einer solchen Initiative der Stadt realisiert werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 02.07.2012
Soziale Stadtentwicklung im Raum der vorderen Nadorster Straße
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– soziale Stadtentwicklung im Raum der vorderen Nadorster Straße –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung über die Thematik, die in der Ausschuss-Sitzung im Mai bereits angesprochen wurde, umfassend zu berichten. Insbesondere interessieren uns die Ergebnisse der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, die eigens zu diesem Thema implementiert wurde.
Zudem bitten wir um Einladung von ExpertInnen der Oldenburger Beratungsstellen bzw. Einrichtungen, die entweder im Bereich der Wohnungslosenhilfe oder der Drogenberatung tätig sind. Städtische Streetworker bzw. Streetworkerinnen sollten ebenfalls persönlich Stellung beziehen können.
Begründung:
Seit geraumer Zeit ist im Bereich der Nadorster Straße eine Entwicklung zu beobachten, die vielen Anwohnerinnen und Anwohnern große Sorge bereitet. Es existiert ein Runder Tisch, der sich mit den umfangreichen Problemen beschäftigt. Eine Straßenszene hat sich entwickelt, die als bedenklich beurteilt wird. Zunehmend werden Situationen erlebt, die als nicht hinnehmbar, sondern gefährlich bzw. bedrohlich beschrieben werden. Hinzu kommt ein größer werdendes Angebot des „Rotlicht“-Milieus. Leerstand bzw. Rückzug von Gewerbetreibenden ist festzustellen. Es besteht offensichtlich dort dringender Handlungsbedarf. Dabei kann es nicht darum gehen, Menschen zu vertreiben, sondern es müssen Lösungen gefunden werden, wie z.B. Alkoholsüchtige fachgerechte Unterstützung finden können.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling, Jürgen Diekmann
Antrag vom: 07.05.2012
Einrichtungen (ambulante und stationäre) bzw. sonstige Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Einrichtungen (ambulante und stationäre) bzw. sonstige Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um eine ausführliche Darstellung aller Oldenburger Einrichtungen bzw. Anbieter, die spezifische Angebote, auch niedrigschwellige (ambulant wie stationär) anbieten. Aus der Übersicht soll erkennbar sein, wie viele Menschen betreut oder mit dem Angebot versorgt werden. Die konzeptionellen Schwerpunkte sollen benannt werden.
Begründung:
In Oldenburg gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen (körperlich, geistig, seelisch…) versorgen. Einige verfolgen auch schon inklusive Ansätze, andere wiederum nicht. Der Sozialausschuss muss sich ausreichende Kenntnisse darüber verschaffen, um die Inklusion in Oldenburg voranzutreiben. Dazu gehört ein gutes Basiswissen darüber, wer in diesem Bereich in Oldenburg tätig ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 23.04.2012
Umtausch von Wertgutscheinen durch Wohlfahrtsverband
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Umtausch von Wertgutscheinen durch Wohlfahrtsverband –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich zu überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, dass ein Wohlfahrtsverband die Wertgutscheine von Flüchtlingen in Bargeld umtauscht.
Begründung:
Innenminister Schünemann hat mit seinem Schreiben an den Oberbürgermeister auf den Beschluss des Stadtrates vom März deutlich gemacht, dass Asylbewerber_innen weiterhin nach dem Sachleistungsprinzip unterstützt werden sollen. Das diskriminierende Gutscheinsystem soll damit beibehalten werden. Alle demokratischen Parteien haben erkannt, dass die Menschenwürde dadurch jedoch verletzt wird und deshalb die Auszahlung von Geldleistungen gefordert. Die Grüne Ratsfraktion verurteilt die Positionierung des Innenministers und sucht hiermit nach anderen Möglichkeiten um gegen die gegenwärtige Gutscheinpraxis vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 13.02.2012
„Aktionsplan Inklusion“
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Aktionsplan Inklusion“
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
eine dezernatsübergreifende „Arbeitsgruppe Inklusion“ einzurichten und für die Stadt Ol-denburg einen kommunalen „Aktionsplan Inklusion“ zu erarbeiten. In Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien sind für alle Bereiche der Thematik die lokalen AkteurInnen, freien Träger und Initiativen sowie der Behindertenbeirat einzubinden und zu vernetzen, um Inklusion in Oldenburg zu verwirklichen. Ziel ist es, dass das Thema Inklusion in den nächsten Jahren handlungsübergreifender Bestandteil von Planungen und Verwaltungshandeln wird und insbesondere im Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung verpflichtend einbezogen wird.
Eine eigenständige „Beratungsstelle Inklusion“ bei der Stadt einzurichten, als niedrigschwellige Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Eltern, Kitas, Schulen und Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Informationsmaßnahmen über die UN-Konvention für die Bürgerinnen und Bürger in Oldenburg geplant und durchgeführt werden.
In einem ersten Schritt wird die Verwaltung um Erstellung eines Zeitplanes gebeten.
Der Rat und die Öffentlichkeit sind mit einem halbjährlichen Sachstandsbericht über die Entwicklungen zu informieren.
Begründung:
In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen und in seinem Gemeinwesen, Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, gleich welcher Fähigkeiten oder Bedarfe, welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Die Sicherung der Selbstbestimmung und das Prinzip des Ausgleichs von Nachteilen stehen dabei im Vordergrund.
Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen und Lebensphasen gleichermaßen gerecht wird, angefangen vom Besuch der gemeinsamen Kita und einer gemeinsamen Schule über die berufliche Teilhabe, das selbstbestimmte Wohnen bis hin zur Gewährleistung umfassender Barrierefreiheit im Sozialraum und bei der öffentlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Infrastruktur.
Die AkteurInnen in den kommunalen Planungsbereichen wie Wohn- und Quartiersplanung, Verkehrs- und Stadtplanung, Sozial-, Jugendhilfe-, Schulentwicklung- und Gesundheitsplanung müssen inklusiv denken und handeln. Das Thema Inklusion muss daher Querschnittsaufgabe sein und zu einem festen Bestandteil der Strategien der nachhaltigen Entwicklung werden.
Auf kommunaler Ebene sind entsprechende Entscheidungen zugunsten der inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote von Bedeutung, z. B. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Förderung der gemeinsamen Erziehung in Kindertagesstätten und Schulen, zielgerichtete Aufklärung und Information der Bevölkerung, intensive Begleitung von Bau- und Verkehrsprojekten aller Art durch den Behindertenbeirat, Auslobung eines Preises für Schulen und Wirtschaftsunternehmen, die sich hinsichtlich der Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung besonders verdient machen etc.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Germaid Eilers-Dörfller, Werner Kaps, Bärbel Nienaber, Gerti Suntrop
f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion
gez. Alexander Broel, Annelen Meyer, Rita Schilling
Antrag vom: 22.12.2011
Beendigung des Gutscheinsystems für Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Beendigung des Gutscheinsystems für Flüchtlinge
Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg zahlt künftig allen Betroffenen den vollen Geldbetrag in bar aus, welcher Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht.
Begründung: Die Stadt Oldenburg hat bisher aufgrund einer Weisung des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 1998 Flüchtlingen Wertmarken ausgehändigt, die diese für ihre Einkäufe in Oldenburger Geschäften verwenden sollten. Das Gutscheinsystem stellt jedoch eine Diskriminierung dar und bedeutet einen unnötigen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten. Als politische Vertreter/innen folgen wir dem Aufruf des „Gutscheinbündnisses“. Danach liegt es laut dem Bundesgesetz im Ermessen der kommunalen Verwaltungen, ob sie die Sozialleistungen in Form von Sachleistungen oder Bargeld zuteilen. Wir scheuen an dieser Stelle nicht den Konflikt mit dem Land Niedersachsen.
In Oldenburg werden in zahlreichen Geschäften die Wertmarken der Flüchtlinge als Zahlungsmittel nicht angenommen. Zudem weigern sich einige Geschäfte offenbar, Differenzbeträge zwischen Gutscheinwert und Einkaufswert in bar auszuzahlen. Zum Teil verweigern Geschäfte auch den Verkauf bestimmter Warensortimente. An den Kassen führt die Zahlung mit den Wertmarken zu Verzögerungen. Sie bewirkt zudem eine starke Stigmatisierung des Zahlenden.
Viele Einwohner/innen in Oldenburg lehnen das Gutscheinsystem seit langem ab und solidarisieren sich mit den Betroffenen, indem sie sich an dem durch Ehrenamtliche organisierten Tausch der Wertmarken von Flüchtlingen gegen Bargeld beteiligen. Gerade für die derzeit in der Gaußstraße untergebrachten Flüchtlinge stellt dies eine sehr wirksame Unterstützung dar, weil der nächstgelegene Supermarkt in Ofen die Annahme der Oldenburger Wertmarken ablehnt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktionen
gez. Bernd Bischoff, SPD gez. Alexandra Reith, GRÜNE gez. Sebastian Beer, GRÜNE
Antrag vom: 07.03.2011
Außergerichtliche Einigung im Fall der Familiengerichtssache eines jugendlichen Flüchtlings im Verfahren um die Feststellung seines Alters
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Außergerichtliche Einigung im Fall der Familiengerichtssache eines jugendlichen Flüchtlings im Verfahren um die Feststellung seines Alters –
auf die Tagesordnung.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14.02.2011 wurde durch unsere Fraktion darum gebeten, dass die Stadt Oldenburg eine außergerichtliche Einigung in der Familiensache des Flüchtlings, dessen Alter strittig ist, angestrebt werden solle. Die Familiensache ist jedoch weiterhin anhängig. Der Flüchtling wird im weiteren Text aus Gründen des Schutzes von Daten und Persönlichkeitsrechten Javid R. (Name geändert) genannt.
In der Sitzung selbst wurde keine Entscheidung getroffen, sondern ein Bericht für die Folgesitzung angekündigt. Zwischenzeitlich versendete der Oberbürgermeister der Stadt ein Schreiben in der Intention, den Sachverhalt „vollständig aufzuklären“. Aus dem genannten Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom Februar 2011 ergeben sich jedoch weitere Widersprüche, um deren Klärung wir hiermit mit Nachdruck bitten:
1. Unklarheit in Bezug auf das Geburtsjahr
Der OB erklärt zu unserer Anfrage, das Jugendamt habe Javid R. nicht in Obhut genommen, wie es für einen Minderjährigen vorgeschrieben gewesen wäre, da das BAMF das Alter festgestellt hätte und danach das Geburtsdatum der 17.02.92 sei. Von dem eingesetzten Vormund wurde uns jedoch mitgeteilt, dass Javid R. mit zwei unterschiedlichen Daten zum Geburtsjahr in der ZAAB angekommen ist; nämlich 1987 als Jahr, das willkürlich von der Polizei in Hamburg festgelegt wurde und 1995, wie es aus einer Eintragung auf dem Zuweisungsbescheid hervorgeht. In Anbetracht der fehlenden Übereinstimmung hätte das Jugendamt eingeschaltet werden müssen, um zu klären, ob Javid minderjährig ist.
Wir fragen daher:
War das Jugendamt Oldenburg zu diesem Zeitpunkt eingeschaltet? Hat es entschieden, ohne weitere Aufklärung von einer Volljährigkeit auszugehen?
Was bedeutet die handschriftliche Anmerkung (Kürzel) auf dem Zuweisungsbescheid aus Hamburg mit dem Kürzel „Bi“?
2. Röntgenuntersuchung der Handwurzel
Der OB gibt an, dass am 31.03.2010 eine Handwurzeluntersuchung durchgeführt wurde, nachdem zuvor ein Übersetzer Grund und Vorgehensweise erklärt und Javid R. sein Einverständnis gegeben habe.
Nach unseren Informationen wurde Javid R. am Tag zuvor angesprochen und ihm dabei angekündigt, dass ein “Foto von seiner Hand“ gemacht werden solle. Javid habe zwar nicht verstanden, jedoch keine Fragen gestellt. Er hat seine Einwilligung nicht erklärt. Am Tag der Untersuchung war kein Übersetzer anwesend. Während der Untersuchung habe Javid R. Angst und Atemnot bekommen.
Wir fragen daher:
Worin bestand das angesprochene Einverständnis?
3. Ausbleiben der Inobhutnahme
Der OB erklärt, am 21.07.2010 habe das Amt für Jugend, Familie und Schule Oldenburg gegen den Beschluss des Familiengerichts Beschwerde wegen mangelnder Amtsermittlung durch das Familiengericht eingelegt. Dazu erklärt der OB: „Minderjährigkeit ist von maßgeblicher Bedeutung, da minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII in Obhut zu nehmen und anschließend Jugendhilfemaßnahmen einzuleiten sind.“
Wir fragen daher:
Seit wann lag dem Jugendamt Kenntnis über die Meldeurkunde aus Afghanistan vor, aus der die Minderjährigkeit von Javid R. hervorgeht?
Warum erfolgte zu diesem Zeitpunkt keine Inobhutnahme, da die Annahme, Javid R. sei volljährig doch mit dem Dokument in Frage gestellt wurde?
Warum wurde das Dokument nicht auf seine Echtheit überprüft?
4. Antrag auf Bestellung eines anderen Gutachters im Interesse von Javid R.
Wie vom OB angegeben erfolgte im Februar 2011 ein Antrag durch die Rechtsanwältin des Betroffenen, einen anderen Gutachter zu wählen, um die traumatischen Ereignisse, die sich für Javid R. in Hamburg ereignet haben, nicht neu aufzuwühlen. Bereits im Oktober 2010 wurde jedoch durch die RA angeregt, dass die afghanische Urkunde überprüft wird. Diese Prüfung wurde jedoch durch die Richterin bislang nicht veranlasst.
Wir fragen daher:
Warum hat vor dem Hintergrund der veränderten Informationslage das Jugendamt nicht von seinem ursprünglichen Antrag Abstand genommen „alle vorhandenen (rechts)medizinischen Möglichkeiten der Altersbestimmung heranzuziehen“ (vgl. Beschwerde vom 19.07.2010)?
Warum hat es nicht gefordert, die Urkunde zu verifizieren?
5. Vormundschaft
Der OB erklärt, die Vormundschaft für Javid R. sei aufgehoben. Der eingesetzte Vormund erklärt, dass das Familiengericht durch die Entscheidung des OLG gezwungen ist, den Fall neu zu prüfen und dass solange die Vormundschaft weiterbesteht. Eine Rückgabe der Bestallungsurkunde ist gemäß Rücksprache mit der zuständigen Rechtspflegerin jedenfalls nicht erfolgt und auch nicht erforderlich.
Wir fragen daher:
Wie kommt es zu der Annahme?
Zuständigkeit in dem familiengerichtlichen Verfahren
Der OB teilte mit: „Auf das Familiengericht kann von uns selbst dann nicht eingewirkt werden, wenn wir trotz Wechsel der Zuständigkeit weiterhin Verfahrensbeteiligte im gerichtlichen Verfahren sein sollten. Eine Rücknahme der Beschwerde an das OLG kommt insbesondere nach Umsetzung der OLG-Entscheidung durch das FamG, auch nach Auskunft des OLGs, nicht in Betracht.“ Demgegenüber ist festzustellen, dass die Stadt Oldenburg weder vom OLG noch vom Familiengericht vom Verfahren ausgeschlossen wurde. Der LK Wesermarsch wurde von keinem der genannten Gerichte als Beteiligter am Verfahren hinzugezogen. Somit ist die Stadt Oldenburg als einziger Verfahrensbeteiligter gegenüber Javid R., seinem Vormund und der Rechtsanwältin Schröder berechtigt, die in der Begründung der Beschwerde formulierten Anregungen auch durch geänderte oder erweiternde Anregungen zu modifizieren. Gleichwohl das Familiengericht letztendlich zu entscheiden hat, kann sich die Stadt Oldenburg weiterhin aktiv in das Geschehen einbringen.
Insofern sind auch die weiteren Ausführungen des OB erneut kritisch zu prüfen. Ein Vergleich oder andere Verbesserungen werden nicht ausgeschlossen, weil diese prinzipiell nicht möglich sind, sondern weil – und da handelt es sich um eine Fehleinschätzung – Oldenburg nicht mehr verfahrensbeteiligt sei:
„Eine u. a. von Ratsfrau Reith in einer E-Mail vom 15.02.2010 vorgeschlagene Einflussnahme auf das Gericht oder den Abschluss eines Vergleichs ist nicht möglich, da dies eine Verfügungsbefugnis oder Einflussnahmemöglichkeit voraussetzt. Dies ist aber wie aufgezeigt, nicht der Fall.“
Durch den Landkreis Wesermarsch wurde zwischenzeitlich schriftlich mitgeteilt, dass das dortige Jugendamt zu keinem Zeitpunkt an dem gerichtlichen Verfahren beteiligt war. Initiator und Verfahrensbeteiligter ist demnach weiterhin ausschließlich das Jugendamt Oldenburg. Es ist nicht ersichtlich, welchen Sinn und Nutzen eine weitere Ermittlung zur Altersfeststellung haben soll, wenn – wie sich zwischenzeitlich ja ergeben hat – eine Adoption des Jugendlichen beabsichtigt ist. Verwaltungshandeln sollte stets verhältnismäßig sein. Eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits ist jeweils möglich, wenn beide Parteien dazu bereit sind. Wir bitten daher die Stadtverwaltung erneut darum, eine außergerichtliche Klärung anzustreben und darzulegen, wie diese erreicht werden könnte.
Sofern eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits aus juristischen Gründen faktisch nicht möglich sein sollte, machen wir den untenstehenden Beschlussvorschlag. Zugleich bitten wir die Stadtverwaltung im Vorfeld der Sitzung zu prüfen und mitzuteilen, ob dieser Beschluss zu dem Ergebnis führen könnte, dass die Echtheit der afghanischen Urkunde, die Aufschluss über das ungefähre Alter von Javid R. gibt, geprüft würde und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss empfiehlt, dass die Stadt Oldenburg sich mit einem erneuten Schreiben an das Familiengericht wendet, um anzuregen, dass das Gericht die afghanische Urkunde, die Aufschluss über das ungefähre Alter von Javid R. gibt, auf ihre Echtheit prüfen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Krister Benjamin Schramm, Alexander Broel
Antrag vom: 07.02.2011
Stabstelle Demographie
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Stabstelle Demographie –
auf die Tagesordnung.
1) Einrichtung einer Stabsstelle Demographie
Die Verwaltung wird beauftragt, eine „Stabsstelle Demographie“ einzurichten, auszuschreiben und zu besetzten. Die für die künftige konzeptionelle Arbeit notwendigen Kriterien werden von den entsprechenden politischen Gremien diskutiert und abgestimmt.
Für das erste (nicht volle) Haushaltsjahr 2011 sind im Haushalt 50.000 Euro dafür eingestellt worden.
Diese Fachstelle entwickelt ein zukunftsfestes Konzept für ein senioren- und generationengerechtes Leben in der Stadt Oldenburg und widmet sich seitens der Verwaltung der Querschnittsaufgabe Demographie. Ziel ist es in Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien, sich aller Bereiche der Thematik anzunehmen, entsprechende Dienstleister zu vernetzen und unter Wahrung der Neutralität eine qualitativ hochwertige Versorgung von Senioren und Seniorinnen zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Daneben ist sie als zuständige Stelle mit Expertise auch Promotor des Themas nach außen und dient als Ansprechpartner für Dritte.
2) Verwendung der bewilligten Landesgelder
Des weiteren sollen die bewilligten Landesmittel von 40.000 Euro / Jahr für eine zentrale „Seniorenberatungsstelle“ verwendet werden. Die Beratungsstelle berät im Wesentlichen zu den Themen „Praktische Unterstützung in allen Fragen des täglichen Lebens“ und „Demenz“; diese kann in Form von zwei halben Stellen oder als eine ganze Stelle (von einer für beide Bereiche qualifizierten Person) ausgeführt werden. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu dieser Beratung zu ermöglichen, wird diese in Räumlichkeiten der GSG angesiedelt, welche diese dankenswerterweise für drei Jahre kostenfrei zur Verfügung stellt.
Begründung:
Mit der aufgrund der Altersstruktur in Oldenburg (Oldenburg hat heute schon den Status einer „Hochbetagtenstadt“ und ca. 2000 Fälle von Demenz/ beginnender Demenz) dringend nötigen Einrichtung einer „Stabsstelle Demographie“ und einer „Seniorenberatungsstelle“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen oft nicht oder nicht ausreichend über das bestehende Angebot von seniorenspezifischen Dienstleistern (in Oldenburg ca. 180 Angebote) informiert sind und ihnen für Probleme des täglichen Lebens ein kompetenter Ansprechpartner fehlt.
Für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im Alter ist die Möglichkeit, diese Angebote zu kennen und zu nutzen von großer Wichtigkeit.
Diese Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens; Gesundheit/ Krankheit ist nur einer davon. Kultur, Sport, Wohnen und haushaltsnahe Dienstleistungen, Mobilität, Pflege, Möglichkeiten zur Begegnung auch von Jung und Alt, Raumplanung (Stichwort „Barrierefreiheit“) und weitere Aspekte gilt es dabei zu berücksichtigen und zu betreuen.
Die Stabsstelle sorgt für eine (ämter-) übergreifende Kompetenzvernetzung, Zusammenarbeit mit politischen Fachgremien, Wirtschaftsförderung, Wissenschaft (medizinische Fakultät/ Versorgungsforschung, Neurowissenschaften); sie entwirft Konzepte und Strategien, um den demographischen Wandel in Oldenburg zu gestalten und die Umsetzung der Strategien und Ziele zu überwachen. Alle altersspezifischen Fragestellungen sind hier zentral koordiniert.
Die Beratungsstelle vermittelt dieses Wissen direkt an die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Sie informiert über qualifizierte Hilfsdienste, Angebote für Demenzkranke, sozialrechtliche Rahmenbedingungen; auch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Demenz“. Die Beratungsstelle berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Senioren mit Migrationshintergrund.
Eine Einbindung von Seniorenbeirat und Sozialverbänden ist dabei ebenso vorgesehen und erwünscht wie auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den vielen engagierten ehrenamtlichen Institutionen.
Ausbau und Stärkung von stadtteilbezogenen Versorgungsstrukturen (da sich der Lebensradius im Alter verkleinert) ist ein weiterer Schritt in diesem Konzept; auch diese werden von der Stabsstelle koordiniert und qualitativ weiterentwickelt.
Die niederländische Stadt Groningen z.B., größenmäßig in etwa mit Oldenburg vergleichbar, verfügt schon über 18 (!) solcher Stellen. In der Stadt Arnsberg konnte mit der Umsetzung eines solchen Konzeptes der Beginn der Pflegebedürftigkeit im Mittel um ca. 10 Jahre hinausgezögert werden!
Dadurch eröffnen sich der Stadt erhebliche Einsparpotentiale, welche schon mittelfristig die Kosten für die avisierten Maßnahmen mehr als relativieren werden; zudem wird sich die wirtschaftliche Lage der seniorenspezifischen Dienstleister verbessern, wenn ihre Angebote in größerem Umfang bekannt sind und genutzt werden können. Auch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen fordert ausdrücklich Maßnahmen zum Umgang mit dem demographischen Wandel in Haushaltssicherungskonzepten. Die Einrichtung der o.g. Stellen ist also in jeder Hinsicht ein positiver Schritt in die Zukunft für ein lebenswertes Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexander Broel, Christine Pankonin, Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 10.01.2010
Oldenburger Präventionsprojekt Guter Start ins Leben (GUSTL)
Sehr geehrte Frau Meyn,
wir beantragen den Tagesordnungspunkt
– Oldenburger Präventionsprojekt Guter Start ins Leben (GUSTL) –
Begründung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Arbeit des Familien unterstützenden Projekts ausführlich darzustellen. Insbesondere geht es um die Frage, welche Familien bisher durch dieses Angebot mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt wurden. Wir bitten um Angaben der Alterstruktur der Mütter, der Wohnbereiche (Stadtteile) und um die Angabe, ob und wie viele Familien mit Migrationshintergrund durch dieses Projekt erreicht wurden.
Zudem soll erläutert werden, ob mit diesem Projekt eine dauerhafte fachliche Unterstützung gewährleistet ist oder / und welche weiteren Unterstützungsangebote den Familien mit Neugeborenen von Stadt und freien Trägern gemacht werden. Welche eventuell erforderlichen Hilfen erfolgen nach Ablauf der Unterstützung durch GUST?
Im Rahmen der psychosozialen Unterstützung sollte die Stadt dauerhaft und von Anfang an möglichst allen Familien mit Neugeborenen Hilfen anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 05.01.2010
„Außerhäusliche Verpflegung / „Essen auf Rädern“ in Oldenburg“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN erreichte eine Bürgeranfrage zum Themenkreis
„Außerhäusliche Verpflegung / „Essen auf Rädern“ in Oldenburg“
(bei Bezügen aus dem SGB II bzw. SGB XII),
die wir hiermit sinngemäß in den Sozialausschuss weiterleiten und dementsprechend um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1. Wieviele BürgerInnen der Stadt Oldenburg sind auf die Grundsicherung im Alter angewiesen oder von Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit betroffen?
2. Welche Regelungen gibt es in der Stadt Oldenburg dafür, dass diesem Personenkreis die außerhäusliche Verpflegung oder aber die Teilnahme am „Essen auf Rädern“ ermöglicht wird, wenn diese Personen darauf angewiesen sein sollten?
Der Bürgeranfrage ist folgende Begründung angefügt:
„Nach den Bestimmungen des SGB II / SGB XII stehen für die außerhäusliche Verpflegung nur ca. 7,50 Euro im Monat zur Verfügung. Vergleicht man diesen Betrag mit den Preisen der Anbieter für das Essen auf Rädern, dann dürfte dieser monatliche Betrag mal gerade für ca. 1,5 Tage im Monat ausreichen und auch wenn man einen anteiligen Betrag beispielsweise für das Mittagessen aus der häuslichen Verpflegung anrechnet, dürften die Kosten für ein Kalender tägliches Mittagessen auf Rädern für diesen Personenkreis nicht abgedeckt sein. Meiner Kenntnis nach gibt es bereits in anderen Städten hierfür Zuschüsse, wie ist es derzeit in Oldenburg geregelt? Die Preise können Sie beispielsweise aus den Preislisten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Oldenburg-Ammerland entnehmen, demnach würden allein für die monatliche Mittagsverpflegung, Kosten von rund 180 Euro entstehen für Personen die täglich darauf angewie-sen sind.“
Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme und eine Darstellung ihrer Sichtweise zum Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
für die Ratsfraktion
gez. Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 01.09.2010
„Eingliederungshilfe: Bericht des OB an die Kommunalaufsicht und Anhörung im Rat“
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des Tagesordnungs- und Diskussionspunktes:
„Eingliederungshilfe: Bericht des OB an die Kommunalaufsicht und Anhörung im Rat“.
Begründung:
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nahm mit Erstaunen und teilweisem Unverständnis das vom OB beim Rechtsamt in Auftrag gegebene Gutachten zum Beschluss des Rates (Eingliederungshilfe), bzw. vor allem dessen zusätzliche Kommentierung und Berichterstattung gegenüber der Kommunalaufsicht nach § 65 NGO, sowie nun die entsprechende Antwort der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Für Irritationen bei diesem Vorgang sorgten vor allem eine Reihe von offensichtlichen Missverständnissen (den Beschlusstext betreffend), die der gutachterlichen Prüfung des Rechtsamtes bei der Interpretation des Beschlusses bedauerlicherweise zu Grunde liegen. Besonders ärgerlich ist dabei, dass der Aufsichtsbehörde auf diese Weise z. T. falsche Schlüsse und Bewertungen übermittelt wurden, die diese wiederum im Vorfeld ihrer nun vorliegenden ablehnenden Bewertung (v.a. den Punkt 2 betreffend) nicht als solche wahrnehmen konnte. Dies betrifft v.a. den Punkt:
Einzelfallentscheidungen/Geschäfte der laufenden Verwaltung:
Auf S.4 des Gutachtens („Anlage 1“) wird behauptet, dass folgender Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 31.05.2010:
„Sollten Unsicherheiten bei der Anwendung des Beschlusses in der Praxis entstehen, so ist der Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss zu konsultieren und das Thema verwaltungsseitig auf die Tagesordnung zu setzen. Allein hier ist auch der Ort für etwaige politikvorbereitende Interpretationen oder Konkretisierungen des Beschlusses.“
auf einen Gesetzesverstoß hinauslaufe. Es wurde fälschlicherweise behauptet, dass „augenscheinlich“ mittels des Beschlusses vom 31.05.2010 Einzelfallentscheidungen des Geschäftes der laufenden Verwaltung zur Eingliederungshilfe zum Gegenstand des Sozialausschusses gemacht werden sollen. Ein so gemäßes(!) Ansinnen erklärt das Innenministerium (übrigens zu Recht) dann in der Folge für rechtswidrig. Bei sorgfältiger Betrachtung des gesamten Beschlusstextes muss jedoch auffallen, dass mit dem dort genannten „Beschluss“ derjenige des Rates vom 25.02.2008 gemeint ist. Dieser wird unter Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 31.05.2010 genannt, und auf diesen wird sich ganz klar unter Punkt 2 bezogen. Es geht/ging an dieser Stelle also stets um den vorangegangenen, konkreten Verwaltungsverfahren übergeordneten, politischen Ratsbeschluss – nicht um Beschlüsse/Entscheidungen der Verwaltung gegenüber Dritten (Leistungsempfängern). Sollte die Verwaltung (im Allgemeinen) nicht wissen, wie sie mit diesem(!) Ratsbeschluss allgemein umzugehen habe, dann solle darüber im Sozialausschuss beraten werden. Die mglw. bei der Verwaltung aufkommende Frage nach durch Anträge oder Beschlüsse zum Ausdruck gebrachte politische Intentionen und Zielen kann und soll (nur) in den politischen Gremien – entweder im Rat oder seinen Ausschüsse – behandelt/konkretisiert werden. Dafür sind diese da. Es stellt sich hier die Frage, weshalb Ratsbeschlüsse nicht zum Gegenstand der Behandlung in Ratsausschüssen gemacht werden dürfen.
Dieses Missverständnis hätte im Übrigen allein schon mit einem Blick auf die Begründung des bündnisgrünen Ratsantrages vom 31.05.2010 vermieden werden können, in welchem dezidiert und in aller Klarheit darauf hingewiesen wird, dass
„Der konkrete einzelne (Streit-)Fall […] nicht Gegenstand der politischen Betrachtungsweise/ Beschlussfassung [ist] und […] es auch nicht sein [soll bzw. darf]. Dies stellen Bündnis 90/Die Grünen hiermit ausdrücklich fest.“
Ein ausgewogenes Rechtsgutachten hätte hier unserer Auffassung nach zumindest auch eine genaue Inaugenscheinnahme des gesamten Antragstextes (inkl. Begründung) umfassen müssen.
Zur weiteren Erörterung weiterer Punkte und der sich nun ergebenden Gesamtproblematik in diesem Politikfeld schlagen wir eine mündliche Aussprache im Sozialausschuss vor.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.03.2010
Zukunft der von der ARGE ausgelagerten Arbeitsvermittlung durch Vertragspartner
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,
wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Zukunft der von der ARGE ausgelagerten Arbeitsvermittlung durch Vertragspartner –
auf die Tagesordnung der o. g. Ausschusssitzung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist bereits absehbar, ob die in diesem Jahr auslaufenden Projektverträge mit dem Dienstleister SALO + PARTNER ggf. weitergeführt/modifiziert/neu ausgeschrieben o. ä. werden?
2. Wie ist die bisherige Erfahrung der ARGE Oldenburg mit der Auslagerung von Vermittlungs-/Beratungs-/Weiterbildungs- und Integrationsleistung an den o. g. Träger? Gibt es erste Evaluationen?
Begründung:
Nach Kenntnisstand von Bündnis 90/Die Grünen läuft der Vertrag mit der Firmengruppe SALO + PARTNER im Herbst dieses Jahres aus. Die ARGE Oldenburg hat Leistungen wie Bewerbungstraining, Vermittlung, Beratung etc. von Arbeitssuchenden z. T. durch diesen Träger vollziehen lassen. Abgesehen von mglw. wesentlich umfangreicheren Organisationsreformen, denen sich die ARGE Oldenburg nach dem diesbezüglichen, bekannten BVerfG-Beschluss ggf. wird stellen müssen, ist von Interesse, wie die bisher über diesen Träger erfolgen Leistungen zukünftig organisiert werden sollen, und ob sich die Zusammenarbeit bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Christine Pankonin
Antrag vom: 09.03.2010
Eingliederungshilfe – Klarstellung zum Begriff „Unverhältnismäßige Mehrkosten“
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,
wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Eingliederungshilfe – Klarstellung zum Begriff „Unverhältnismäßige Mehrkosten“ und zur erfolgten städtischen Selbstbindung durch den Ratsbeschluss vom 25. Februar 2008 –
auf die Tagesordnung der o. g. Ausschusssitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss als das zuständige Fachgremium stellt bekräftigend folgendes fest:
1. Der am 25. Februar 2008 einstimmig von allen Ratsfraktionen getragene Ratsbeschluss „Verfahrensweise der Verwaltung im Rahmen der Eingliederungshilfe (bzw. des Mehrkostenvorbehalts (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII), des Hilfeplanverfahrens sowie der Integrationsassistenz in der Schule)“ ist als Selbstbindung der Stadt Oldenburg zu verstehen. Jegliche Gewährungs- bzw. Verwaltungspraxis orientiert sich strikt an diesem Beschluss.
2. Sollten Unsicherheiten bei der Anwendung des Beschlusses in der Praxis entstehen, so ist der Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss zu konsultieren und das Thema verwaltungsseitig auf die Tagesordnung zu setzen. Allein hier ist auch der Ort für etwaige Interpretationen oder Konkretisierungen des Beschlusses.
3. Der als Punkt 4 des Ratsbeschlusses vom 25. Februar 2008 beschlossene Absatz besagt, dass seitens der Stadt Oldenburg unverhältnismäßige Mehrkosten als Grund für einen abschlägigen Bescheid dann angeführt werden dürfen, wenn die Mehrkosten einer alternativen, vom Antragsteller/von der Antragstellerin favorisierten Betreuung einen Prozentsatz von 75% der Kosten der günstigeren Hilfeleistung überschreiten (vgl. auch das dort zit. BVerwG-Urteil). Alle denkbaren darunter liegenden Übersteigungs-Prozentsätze sind dagegen als untereinander gleichwertig zu behandeln. D.h. konkret, dass auch bei äußerst knapp unter der 75%-Marke liegenden Mehrkosten keine gewichtigen Gründe vorliegen müssen, um die Wahloption eines Antragstellers/einer Antragstellerin weiter aufrecht zu erhalten, sondern – im Gegenteil – äußerst gewichtige Gründe dafür vorliegen müssen, um das gesetzlich zugesicherte Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers nicht aufrechtzuerhalten bzw. einzuschränken.
Begründung:
Nach Informationen, die der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorliegen, ist mindestens ein Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit anhängig, in welcher ein/e BürgerIn der Stadt Oldenburg gegenüber dieser seine/ihre Mehrkosten für die von ihm/ihr gewählten Wohnbetreuung und Pflegehilfe versucht hat geltend zu machen. Die Mehrkosten gegenüber der vermeintlich alternativen Wohnbetreuung und Pflegehilfe liegen unter der vom Rat definierten Grenze von 75%.
Der konkrete einzelne (Streit-)Fall ist nicht Gegenstand der politischen Betrachtungsweise/Beschlussfassung und soll bzw. darf es auch nicht sein. Dies stellen Bündnis 90/Die Grünen hiermit ausdrücklich fest.
Allerdings bezieht bzw. bezog sich der seitens der Stadt Oldenburg beauftragte Prozessbevollmächtigte bei der Erläuterung seiner/ihrer Rechtsaufassung gegenüber der Gerichtsbarkeit auf Einschätzungen, die bei der Beschlussfassung des Rates vom 25. Februar 2008 politisch so nicht intendiert waren.
Da es sich dabei um eine allgemeine Auslegung eines Ratsbeschlusses seitens der Verwaltung handelt, die auch in anderen Fällen zum Tragen kommen könnte, und nicht etwa um einen einen Einzelfall regelnden Verwaltungsakt, sehen wir uns dazu gezwungen, die im Beschlussvorschlag angeführten Punkte als Konkretisierung des politischen Willen des Rates der Stadt Oldenburg – zunächst vom Sozialausschuss – beschließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Krister-Benjamin Schramm
– Ratsherr –
Antrag vom: 09.02.2010
Beantragung von Gelder aus dem Europäischen Flüchtlingsfond – nationaler Aufruf 2010
Sehr geehrter Herr Schumacher,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Beantragung von Gelder aus dem Europäischen Flüchtlingsfond – nationaler Aufruf 2010 –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Gelder aus dem europäischen Flüchtlingsfond – nationaler Aufruf 2010 zu beantragen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 13.10.2009
Rechtsberatung von ALGII-Empfänger_innen
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des Tagesordnungs- und Diskussionspunktes
„Rechtsberatung von ALGII-EmpfängerInnen“.
Begründung für die Beantragung:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 11.05.2009 festgestellt, dass EmpfängerInnen von ALGII im Falle von vorliegenden Konflikten mit lokalen ARGEn einen Rechtsanspruch auf trägerunabhängige Rechtsberatungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) haben.
Wir stellen dazu folgende Fragen:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Oldenburg bzw. der ARGE Oldenburg zu diesem Themenkomplex vor?
2. Wie schlägt sich der aus diesem BVerfG-Beschluss folgende Rechtsanspruch in der Praxis nieder, insbesondere was die Gewährung von Übernahmen von Anwaltskosten betrifft?
3. Wie häufig tritt bzw. trat das Problem bisher (und seit der Urteilsverkündung) auf? Liegen Fallzahlen vor?
4. Wie läuft in einem solchen Konfliktfall gewöhnlicherweise das Genehmigungsverfahren ab?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.06.2009
Wohnungslosigkeit in Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt für die nächste Sitzung des Sozial-ausschusses die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Wohnungslosigkeit in Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung, über die Situation von Personen zu berichten, die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Dabei ist ebenfalls die Situation auf dem Wohnungsmarkt von Personen mit geringem Einkommen von Interesse.
Insbesondere sollte der Bericht folgende Informationen beinhalten:
1) Die ARGE Oldenburg hat vor ca. einem Jahr eine Arbeitsgruppe zum Thema Wohnungslosigkeit in Oldenburg ins Leben gerufen. Wir bitten die Verwaltung, die Kennzahlen, die zu der Einberufung dieser Arbeitsgruppe Anlass gaben, sowie die Ergebnisse der Treffen, dem Sozialausschuss zur Verfügung zu stellen.
2) Das Sozialamt wird beteten, über die Arbeit der Wohnungsvermittlungsstelle zu berichten (Kennzahlen, Einschätzung der Situation Wohnungslosen in Oldenburg).
3) Die Verwaltung wird gebeten, eine Einschätzung der Situation der Wohnsituation in Oldenburg von der Obdachlosenhilfe der Diakonie einzuholen.
Mit freundlichem Gruß
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin, Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.03.2009
Bericht über die Arbeit der Agendagruppen
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
– Bericht über die Arbeit der Agendagruppen –
auf die Tagesordnung.
Folgende Themen sind dabei von besonderem Interesse:
– Oldenburg Pass
– Situation der Alleinerziehenden in Oldenburg
Für den Bericht bitten wir Herrn Ponel in den Ausschuss einzuladen.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.02.2009
Beantragung von Mitteln aus dem Fond für die Integration von Drittstaatenangehörigen
Sehr geehrter Herr Schumacher,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Beantragung von Mitteln aus dem Fond für die Integration von Drittstaatenangehörigen –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung, z.B. in Person der Integrationsbeauftragten wird aufgefordert, einen Antrag zur Förderung der Integration von Drittstaatenangehörigen gemäß der beigefügten Euro-Office Info zu stellen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.02.2009
Richtlinien der offenen Altenhilfe
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt folgende Änderung der Richtlinien der offenen Altenhilfe:
Umfang und Höhe der Förderungen
1. Der Punkt 5, Absatz 4 wird ergänzt durch den Satz:
„Zu den Personalkosten hinzuzuzählen sind auch Kosten für Honorarkräfte und Entschädigungsleistungen für Ehrenamtliche.“
2. Der Punkt 5 wird ergänzt durch den Absatz:
Die nach dem 01.01.2008 bewilligten Projekte werden während der dreijährigen Laufzeit evaluiert. Bei einem positiven Ergebnis, welches vom Sozialausschuss festzustellen ist, ist es möglich diese Projekte in eine dauerhafte Finanzierung zu überführen (Sockelfinanzierung).
Über die Aufnahme in eine Sockelfinanzierung entscheidet der Sozialausschuss. Die durch eine Sockelfinanzierung geförderten Projekte werden kontinuierlich evaluiert und spätestens alle zwei Jahre dem Sozialausschuss vorgestellt.
Begründung:
Zu 1.):
Das besondere Engagement Ehrenamtlicher ist ein Faktor, der aus der gesamten gemeinnützigen Arbeit nicht wegzudenken ist. Wenn Zuwendung beantragende Projekte der offenen Altenhilfe sich bei ihrer Aufgabe auf Ehrenamtliche und/oder Honorarkräfte stützen (müssen), so ist dieser Faktor mindestens insoweit zu würdigen, als dass die für die Aufgabenerfüllung nötigen, tatsächlich geleisteten Personalkosten/Aufwendungen/Aufwandsentschädigungen/Auslagenrückerstattungen, etc. förderungsfähig gestaltet werden.
Zu 2.):
Bündnis 90/Die Grünen sehen eine fortlaufende, gründliche Evaluierung der geförderten Projekte als dringend geboten an. Die jeweiligen, grundsätzlich auf drei Jahre Laufzeit zu fördernden Projekte sollen künftig schließlich (jeweils) den Kern der in der Stadt Oldenburg existierenden Offenen Altenhilfe bilden. Dazu ist städtischerseits in erster Linie die Qualität und Relevanz der Projekte festzustellen und zu garantieren. Des Weiteren ist deren finanzielle Eigenständigkeit anzustreben. Sollte sich nach dreijähriger Projektlaufzeit inkl. fortlaufender Evaluierung herausstellen, dass ein Projekt als für die städtische Daseinsvorsorge relevant eingestuft wird, sich finanziell jedoch nicht selbst trägt, so kann es in eine Sockelfinanzierung überführt werden. Über beides entscheidet der Sozialausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 09.09.2008
Sozialkaufhaus Mehr-Wert
Sehr geehrter Herr Schumacher,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Sozialkaufhaus Mehr-Wert –
auf die Tagesordnung.
Das Mehrwertkaufhaus wurde vor ca. acht Monaten eröffnet mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose zu qualifizieren. Es sollen gebrauchte Haushaltsgegenstände und Möbel aufbereitet und zu kleinen Preisen verkauft werden. Nun wurde in jüngster Zeit Kritik an dem Sozialkauf¬haus von Bürgern und Bürgerinnen geäußert.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen schriftlichen Bericht über die bisherige Entwicklung dieser neuen Einrichtung in Oldenburg. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
– Wie gestalten sich die Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose und wie erfolgreich sind sie?
– Wie gut wird das Mehrwertkaufhaus von Kunden und Kundinnen angenommen?
– Ist es zutreffend, dass Personen, die Leistungen nach dem SGBII erhalten und eine Erstausstattung erfolgreich beantragt haben, diese ausschließlich im Mehr-Wert Kaufhaus erwerben dürfen?
– Welche Preisspannen werden für die gängigen Elektrogeräte (Herd, Waschmaschine, Kühlschrank) im gebrauchten Zustand veranschlagt?
– Wird Garantie auf die gebrauchten Elektrogeräte gewährt?
– Es wird um eine Stellungnahme zu dem Umstand gebeten, dass -entgegen der Darstellung im ARGE-Beirat- im Mehr-Wert Kaufhaus neue Elektrogeräte veräußert werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 09.09.2008
Zielvereinbarungen zwischen der ARGE Oldenburg und ihren Trägern
Sehr geehrter Herr Schumacher,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Zielvereinbarungen zwischen der ARGE Oldenburg und ihren Trägern –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird um einen schriftlichen Bericht über die Zielvereinbarungen der ARGE Oldenburg mit ihren Trägern gebeten. Dieser Bericht sollte neben einer Beschreibung der vereinbarten Ziele, ebenfalls den Grad ihrer Erreichung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen beschreiben. Bitte beschreiben Sie neben den üblichen Kennzahlen ebenfalls die strategischen Überlegungen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in Oldenburg, getrennt für die Zielgruppen über und unter 25 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 09.05.2008
„Zukunft der ARGE Oldenburg“
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Zukunft der ARGE Oldenburg“ –
auf die Tagesordnung.
Nach dem Urteil des BVerfG vom 20.12.2007 müssen die ARGEn nach dem SGB II spätestens Ende des Jahres 2010 aufgelöst und durch ein anderes, Grundgesetz konformes Trägermodell ersetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, einen schriftlichen Bericht zum Stand der Diskussion vorzulegen und eine Stellungnahme für Oldenburg anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Christine Pankonin
Antrag vom: 09.05.2008
Sachstand „Persönliches Budget“
Sehr geehrter Herr Schumacher,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Sachstand „Persönliches Budget“ –
auf die Tagesordnung.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Zu welchen Resultaten und Ergebnissen kam/kommt – allgemein – die Arbeitsgruppe, welche seinerzeit (vgl. Vorlage 07/0718) Handlungsempfehlungen für die niedersächsischen örtlichen Sozialhilfeträger zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen entwickelte?
2. Beteiligt sich der überörtliche Träger der Sozialhilfe an den Kosten ambulanter Eingliederungshilfen, und wenn ja, zu wie viel Prozent?
3. In wie vielen Fällen wurde seit dem seit 01.01.2008 geltenden Rechtsanspruch ein „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ in der Stadt Oldenburg beantragt, bzw. wie viele Zielvereinbarungen wurden mit Oldenburger BudgetnehmerInnen geschlossen, bei denen die Stadt Oldenburg als einer von mehreren Leistungsträgern fungiert?
4. Gibt es bereits Erkenntnisse über die Arten der Behinderungen (körperlich, geistig, seelisch), von denen dieser Personenkreis (BudgetnehmerInnen) betroffen ist, bzw. gibt es eine Art der Behinderung, die bei den BudgetnehmerInnen signifikant häufig/selten vorhanden ist? Spielen multiple Krankheitsbilder mit einer vorhandenen Suchtproblematik eine Rolle?
5. Was geschieht in Fällen, in denen der/die Budgetnehmer/in seine personenbezogenen Leistungen so „sparsam einkauft“, dass Budgetreste bleiben? Würden diese dem persönlichen Einkommen zugerechnet werden? Wenn ja: Sind sie sozialhilferechtlich oder steuerrechtlich einzuordnen?
6. Was geschieht in Fällen, in denen das Persönliche Budget nicht ausreicht? Gibt es in solchen Fällen Möglichkeiten der Nachbesserung? Würde in einem solchen Fall der sozialhilferechtliche Grundanspruch in Gefahr geraten?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 10.09.2007
EU-Fördermittel
Sehr geehrte Frau Meyn,
die sozialen Aufgaben der Stadt Oldenburg beanspruchen den größten Anteil des städtischen Haushaltes. Gleichzeitig stellen soziale Dienstleistungen aber auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor in Oldenburg dar. Mit der jetzt anlaufenden Europäischen Förderperiode (2007 – 2013) ergibt sich auf der einen Seite die Möglichkeit, Gelder für Aufgaben im sozialen Bereich zu akquirieren und damit den Haushalt der Stadt zu ergänzen oder gar zu entlasten. Auf der anderen Seite können eingeworbene EU – Fördermittel zur Schaffung oder Konsolidierung von Arbeitsplätzen im sozialen Dienstleistungssektor beitragen. Damit handelt es sich um eine Form der Wirtschaftsförderung.
Die Verwaltung wird gebeten,
• die Vorhaben (Seminare, Informationsveranstaltungen, internationale Kooperationsinitiativen) vorzustellen, die geplant sind, um über die Fördermöglichkeiten für soziale Dienstleister zu informieren.
• über Maßnahmen und Methoden zu berichten, um eine breit gestreute und kreative Antragstellung im sozialen Dienstleistungssektor zu begünstigen und zu initiieren.
• über Kofinanzierungsmöglichkeiten zu berichten, insbesondere der ARGE Oldenburg.
• Beispiele aus anderen Kommunen vorzustellen, die erfolgreich EU – Mittel eingeworben haben.
Mit freundlichem Gruß
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 10.09.2007
Bericht der ARGE
Sehr geehrte Frau Meyn,
die ARGE Oldenburg wird gebeten zu berichten:
• über das jährliche Investitionsvolumen der ARGE Oldenburg in der Stadt Oldenburg.
• über die Einschätzung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes aus Sicht der ARGE Oldenburg.
• über die Möglichkeiten der ARGE Oldenburg, die Kofinanzierung für EU- Fördermittelanträge zu übernehmen.
• über Antrage der ARGE Oldenburg auf EU – Förderung, die bereits gestellt oder in Planung sind.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 28.07.2007
„Persönliches Budget“
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses folgende Anfrage:
Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Instrument des „Persönlichen Budget“ hat die niedersächsische Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.3.07 an die Landkreise und kreisfreien Städte appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen. Einige Mitglieder des Landesbehindertenbeirates wurden in der Zwischenzeit zu ehrenamtlichen BeraterInnen geschult, um andere „passgenau“ zu beraten und „in der Fläche für das Persönliche Budget zu werben“, so die Pressemitteilung. Ab 1.1.2008 besteht für unterstützungsbedürftige Menschen ein Rechtsanspruch auf ein trägerübergreifendes Budget. Viele Einzelheiten zur Durchführung eines trägerübergreifenden Budgets, so die Frage der Einführung eines case-managements oder die Rolle der Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind bisher nicht geklärt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Stadtverwaltung dem Aufruf der Sozialministerin gefolgt, im Vorfeld der Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein „Persönlichen Budgets“ dieses in der Stadt Oldenburg umzusetzen, bzw. wie ist der Stand der diesbezüglichen Planungen?
2. Wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten in der Stadt bisher zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets überzeugt werden?
3. Wird eine Deckelung der dem Antragsteller zur Verfügung zu stellenden Mittel z.B. in Höhe der Kosten ambulant erbrachter Sachleistungen durch die Stadtverwaltung praktiziert oder gibt es eine andere Begrenzung für die Gewährung eines Persönliches Budgets?
4. Wenn ja, welches ist der genaue Maßstab für die Deckelung?
5. Welche Vorbereitungen und Maßgaben gibt es seitens der Sozialverwaltung für die Zeit ab 1.1.2008, von dem ab das Instrument des Persönlichen Budgets als verpflichtender Anspruch im Gesetz verankert ist?
6. Wird sich ab dem 1.1. 2008 der Betrag des Persönlichen Budgets allein nach dem
individuellen Bedarf des Antragstellers richten?
7. Mit welchem Stundensatz wird die sogenannte Fachleistungsstunde zur ambulanten Betreuung bei den NutzerInnen des Persönlichen Budgets angesetzt?
8. Ist es vorgesehen, für die Antragsteller/innen zu einem – trägerübergreifenden – Persönlichen Budget ab 1.1.2008 Assessmentverfahren und case-management aufzubauen und einzuführen?
9. Welche Rolle sollen nach Meinung der Stadtverwaltung die Kommunen und welche die sogenannten Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX ab dem 1.1.2008 für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bekommen?
10. Durch wen wird die ausreichende Beratung der Antragsteller/innen durchgeführt bzw. durchgeführt werden? Wie ist bzw. soll die so genannte Budgetassistenz in Zukunft organisiert, praktiziert und finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 31.05.2007
Mehrkostenvorbehalt
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses folgenden Antrag:
„Verfahrensweise der Verwaltung im Rahmen des Mehrkostenvorbehalts (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII) und im Rahmen des gesetzlichen Hilfeplanverfahrens (§§ 24 VO zu § 60 SGB XII)“:
„Stellt sich für den Sozialhilfeträger (Stadt Oldenburg) im Rahmen eines Entscheidungsverfahrens über die Unterbringung eines Leistungsberechtigten in eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Einrichtung die Frage nach der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „unverhältnismäßige Mehrkosten“, so erfolgt die Entscheidung unter strenger Beachtung folgender Grundsätze:
1. Dem Leistungsberechtigten ist eine qualitative Erweiterung des persönlichen Freiraumes und des Umfanges der selbständigen Lebensführung zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 24.05.2006, B 3 Kr 12/05 R).
2. Es ist kein rechnerischer Kostenvergleich, sondern eine wertende Betrachtungsweise unter Berücksichtigung aller Besonderheiten in Betracht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 17.11.1994, 5 C 13/92).
3. Es ist die Hilfe zu gewähren, die am Besten die Ziele der Eingliederungshilfe (Integration und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) nachhaltig erfüllt (BVerwG, Urteil vom 31.08.1995, 5 C 17/93).
4. Ein Mehrkostenvergleich hat ohne Berücksichtigung des Einkommens der Antragsteller zu erfolgen (OVG Nieders., Beschl. Vom 25.05.1990, 4 M 44/90).
5. Unverhältnismäßige/unvertretbare Mehrkosten liegen zumindest dann vor, wenn diese über 75% der Kosten der günstigeren Hilfeleistung hinausgehen (BVerwG, Urteil vom 11.02.1982, 5 C 85/80). Darunter liegende Mehrkosten – etwa von 25% o.ä. – erfüllen daher per se noch in keiner Weise die Merkmale der Unverhältnismäßigkeit und sind im Rahmen einer strengen Beachtung der übrigen hier aufgeführten Punkte vom Sozialhilfeträger (Stadt Oldenburg) im Zweifel zu vernachlässigen.
6. Mehrkosten sind dann unbeachtlich, wenn die behördlicherseits vorgehaltene, finanziell günstigere Hilfeleistung nicht geeignet ist. Im Rahmen der Eingliederungshilfe scheiden Betreuungseinrichtungen, deren Inanspruchnahme durch den Behinderten nicht ohne gravierende Beeinträchtigung des Eingliederungserfolges möglich ist, als Alternativen der Bedarfsdeckung im Sinne des § 3 Abs. 2 BSHG aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.1993, 5 C 50/91).
Im Hinblick auf die grundlegende Abklärung der Frage der Geeignetheit einer stationären Eingliederungshilfe für einen Leistungsberechtigten (-> Punkt 6), holt die Verwaltung der Stadt Oldenburg im Dissensfall kurzfristig ein unabhängiges und neutrales Fachgutachten (im Rahmen des bzw. ergänzend zum Hilfeplanverfahren) durch eine entsprechende Fachkompetenz (etwa Universität Oldenburg oder Bremen/Fachbereich Sonderpädagogik) ein, und folgt (im Zweifel) dieser Empfehlung.“
Begründung: Auf diese Weise kann auch bezogen auf „Einzelfälle“ besser sichergestellt werden, dass das dem Leistungsberechtigten in § 33 SGB I und § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII eingeräumte Wunsch- und Wahlrecht in der kommunalen Praxis im Dissensfall weniger Einschränkungen erfährt. Die Auslegung des Mehrkostenvorbehalts orientiert sich in Hinblick auf die Höhe an früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes, (BVerwGE 65, 52, 56), sowie an Einschätzungen des führenden Fachverbandes „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“, der sich im Sinne der gesetzmäßig geforderten Würdigung des Einzelfalles sogar gegen generelle Mehrkostengrenzen ausspricht.
Die Einholung eines unabhängigen und neutralen Fachgutachtens soll zukünftig deshalb erfolgen, da die Stadt Oldenburg die wichtige Frage der Geeignetheit bisher keiner gesetzlich garantierten Überprüfung im Rahmen eines gesetzlichen Hilfeplangespräches (§§ 24 VO zu § 60 SGB XII) unter Hinzuziehung einer entsprechenden objektiven und neutralen Fachkompetenz unterzogen hat.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 23.03.2007
Seniorenvertretung
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Seniorenvertretung –
auf die Tagesordnung.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung, die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg in die Sitzung des nächsten Sozialausschuss einzuladen.
Der Seniorenvertretung soll Gelegenheit gegeben werden, sich und seine Arbeit dem Ausschuss und der anwesenden Öffentlichkeit vorzustellen.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 16.02.2007
Eingliederungshilfe
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat den Bericht zur Situation der Eingliederungshilfe dankend zur Kenntnis genommen. Bei der Lektüre des Berichtes sind jedoch zahlreiche Fragen offen geblieben bzw. erst entstanden. Wir legen unsere Fragen in schriftlicher Form dar, um eine Übersichtlichkeit für alle Beteiligten gewährleisten zu können. Wir werden sie jedoch auch mündlich im Sozialausschuss vortragen.
Wir bitten daher die Verwaltung unter der Berücksichtigung folgender Anmerkungen und Fragen, den Bericht entsprechend zu ergänzen.
Zu 3) System der Hilfen zum Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
– Wie viele Träger gibt es in Oldenburg, die stationäre Plätze anbieten?
– Wie verteilen sich die Plätze auf die Träger?
Zu 4) Fallzahlen (Tabelle)
Um eine Vergleichbarkeit der Städte gewährleisten zu können, sollten die Fallzahlen der Personen, die ambulant wohnen auf die Gesamtbevölkerungszahl der jeweiligen Städte bezogen sein und auch mit den Fallzahlen der stationär Wohnenden verglichen werden. Darüber hinaus bitten wir um einen Vergleich der fallbezogenen Kosten der aufgelisteten Kommunen.
Zu 5) Kosten der stationären Wohnbetreuung
Tabelle:
– Beziehen sich die in der Tabelle dargestellten Monatssätze (HGBR) auf die Nettoaus¬gaben vor den Leistungen des Quotalen Systems?
– Sind die Zahlen bzgl. Eingl. H/Pflege (dritte Zeile der Tabelle) von den Leistungen der Pflegeversicherung bereinigt?
Wird die Eingliederungshilfe im ausreichenden Maße für Personen gewährt, die in einer stationären Einrichtung wohnen? Wie hoch ist die Nachfrage?
Wurden Gutachten über die stationären Einrichtungen erstellt? Haben diese Gutachten die Zumutbarkeit der Einrichtungen insbesondere für junge Menschen geprüft?
Zu 6) Kosten der ambulanten Wohnbetreuung
Tabelle/ Anlage:
– Die Kosten der ambulanten Wohnbetreuung differieren in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der Leistungsberechtigten. Daher sollte der Grad der Behinderung der Leistungs¬berechtigten ausgewiesen werden, die von den unterschiedlichen Einrichtungen betreut werden (z.B. HBGR).
– In welcher Wohnform leben die Kunden der angeführten Anbieter?
– Welche Personen wohnen zusammen?
– Sind die Zahlen in der Tabelle (HzPfl.) um die Leistungen der Pflegeversicherung bereinigt?
– Welche Leistungsberechtigten tragen selbst zu ihrem Unterhalt bei?
Zu 7) „Ambulant vor stationär“ in der Eingliederungshilfe
letzter Absatz:
– Für welchen Zeitraum ist „eine maximal zu leistende Betreuungsdichte von in der Regel 10 Fachleistungsstunden“ vorgesehen?
– Wie wurde die in der Regel maximale Anzahl der Fachleistungsstunden ermittelt?
– Umfassen die Fachleistungsstunden ausschließlich die Eingliederungshilfen oder auch die Pflege der betroffenen Personen?
– Bedeutet die vertragliche Vereinbarung einer Betreuungsdichte von in der Regel maximal 10 Fachleistungsstunden mit den Leistungsanbietern, dass Personen, die einer höheren Betreuungsdichte bedürfen, in der Stadt Oldenburg keine Wahlfreiheit zwischen ambulantem und stationärem Wohnen haben? Ist auch für diesen Personenkreis eine Hilfeplankonferenz vorgesehen?
Zu 8) Hilfeplanung:
– In welchem Ausmaß sind Sachbearbeiter des Sozialamtes geschult und erfahren, fachlich fundierte Entscheidungen über die Bedürfnisse von behinderten Menschen zu treffen?
– Wie häufig soll die Hilfeplankonferenz stattfinden, um den ggf. veränderten Bedürfnissen der Leistungsberechtigten Rechnung zu tragen?
– Wie definiert die Verwaltung die Begrifflichkeiten „hohe Betreuungsdichte“ und „geringe Betreuungsdichte“ (S.6/1, letzter Absatz)?
– Was geschieht, wenn die Hilfeplankonferenz zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommt?
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion
gez. Christine Pankonin Krister – Benjamin Schramm
Antrag vom: 25.01.2007
Einwerbung von EU-Mitteln
Sehr geehrte Frau Meyn,
in Ergänzung des Anfrage von Herrn Bernhardt (25.01.2007) bittet die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Verwaltung, um eine schriftliche Stellungnahme, in welchem Ausmaße der städtische Haushalt in dem nächsten Jahr bzw. den nächsten Jahren durch die Einwerbung von EU – Mitteln (EFRE, ESF, ELER) entlastet werden kann, insbesondere in den Bereichen Soziales (z.B. Stärkung und Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungs-infrastruktur, Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze, Verbesserung der beruflichen und sozialen Eingliederung, Bewältigung des demografischen Wandels, Umfassende Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, etc.), Jugend (Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit), Umwelt und Kultur.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine schriftliche Übersicht über die bereits eingeworbenen EU – Mittel und die geplanten Anträge zu erstellen.
Diese Übersicht soll folgende Informationen beinhalten:
1. Welche Fördermittel wurden in den verschiedenen Ressorts (Wirtschaftsförderung, Soziales, Jugendhilfe, Kultur, Umwelt, etc.) für welche Projekte eingeworben? Gibt es Förderschwerpunkte?
2. Welche Fördermittel sollen in der kommenden Förderperiode eingeworben werden? Welche Projekte sind geplant?
3. Kurzbeschreibung der beantragten Projekte
4. Höhe der eingeworbenen bzw. beantragten Mittel
5. Ansprechpartner für die Entwicklung von förderberechtigten Projekten und Einwerbung bzw. Beantragung von EU – Mitteln in den oben genannten Ressorts.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 31.08.2006
„Soziale Stadt“
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Oldenburg wird aufgefordert, Bundesmittel für ein Programm ‚Soziale Stadt’ im Stadtteil Kreyenbrück anzufordern und auf die Niedersächsische Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass auch das Land die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.
Wir bitten gleichzeitig darum, VertreterInnen der Gemeinwesenarbeit Kreyenbrück zur entsprechenden Sitzung des Sozialausschusses einzuladen.
Begründung:
Im Stadtteil Kreyenbrück nehmen soziale und wohnungspolitische Probleme zu, die bestehende Gemeinwesenarbeit reicht nicht aus, um die auftretenden Probleme zu bearbeiten. Im Kennedyviertel wurden sehr positive Entwicklungen durch das Programm ‚Soziale Stadt’ bewirkt. Nach Aussage von Herrn Tiefensee, Bundesminister für Verkehr und Bau und Stadtentwicklung, stehen Haushaltsmittel des Bundes für neue ‚Soziale Stadt- Programme’ ab Herbst 2006 bereit.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 20.07.2006
„Schulmaterialien für Kinder, deren Eltern ALG beziehen“
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Schulmaterialien für Kinder, deren Eltern ALG beziehen“ –
auf die Tagesordnung.
Nach unseren Recherchen bekommen die Kinder (fast 5000 Kinder in Oldenburg), deren Eltern ALG II beziehen, Schulbücher unentgeltlich. Das Land erstattet den Schulen die ausgelegten Gelder. Die Ausgaben für weitere Schulmaterialien wie Kopiergeld, Arbeitshefte, Hefte, Stifte, Zirkel, Sportzeug, Taschenrechner) werden in einigen Schulen auf Antrag der Eltern vom Förderverein der Schulen übernommen. Um eine einheitliche Regelung für alle Kinder zu schaffen und um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu gewähren, stellen wir folgenden Antrag:
Die Stadt richtet einen kommunalen Fond ein, aus dem Lernmittel für Kinder von ALG II- BezieherInnen bezuschusst werden.
Weitere Begründung mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 24.04.2006
A n f r a g e
Sehr geehrte Frau Meyn,
Wir bitten um die Berücksichtigung der folgenden Anfragen zur April-Sitzung des Sozialausschusses:
1. Bericht über vorliegende Kennzahlen, die in Form eines Revisionsberichtes an die Bundesregierung gesendet werden:
Soweit im Bericht nicht enthalten,
– Informationen über die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Formen der Kontrolle,
– Situation auf dem Wohnungsmarkt für ALG II- Bezieher und Anzahl der Bedarfs-
Gemeinschaften, die aufgrund ihres ALG II- Bezuges ihre Wohnung wechseln mussten, bzw. aufgefordert wurden, sie zu wechseln,
– Maßnahmen zur Berufsfindung, Berufsqualifizierung, Umschulung und Weiterbildung, möglichst differenziert nach Qualifizierungsgrad und Geschlechter-Zugehörigkeit,
– Situation der Ausbildungsmöglichkeiten von Jugendlichen,
– Maßnahmen zur Qualifizierung von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss,
– Maßnahmen und erfolge bei der Vermittlung schwer vermittelbarer Jugendlicher und Erwachsener,
– Anzahl der Widerspruchsfälle und Ergebnisse bisheriger Gerichtsverfahren,
– Anzahl der von ALG II-Einkommen lebenden Kinder und Jugendlichen und Bericht über deren soziale Lage.
2. Gibt es Überlegungen bzw. konkrete Maßnahmen zur verstärkten Beteiligung der Kommune auf Gestaltungs- bzw. Entscheidungsprozesse in der ARGE?
Begründung:
Da Herr Trautmann an der Sitzung des Sozialausschusses beteiligt sein wird, halten wir es für sinnvoll, den Mitgliedern des Sozialausschusses weitere Informationen über die Arbeit in der ARGE zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 07.02.2006
A n f r a g e
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Wie sind die ABM-Stellen, die der ARGE / Kommune durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen, auf die verschiedenen Einrichtungen verteilt?
Nach welchen Grundsätzen wird die Verteilung vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 14.10.2005
Altenplan
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Altenplan –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Der Sozialausschuss stellt fest, dass die Fortschreibung des Altenplanes eine wichtige Angelegenheit ist. Er beauftragt die Verwaltung, dem Sozialausschuss Vorschläge zur Fortschreibung des Altenplans zu unterbreiten.
Begründung:
Die Zahl der Menschen über 65 Jahre und der Hochaltrigen steigt. Hier gilt es vor allem bei der Gruppe der Hochbetagten mit ihrem höheren Krankheitsrisiko und ihrem höheren Hilfs- und Pflegebedarf einen seniorenpolitischen Schwerpunkt zu setzen und angemessene Betreuungs- und Versorgungsstrukturen für die Stadt Oldenburg aufzubauen.
Dabei spielen die Erhebung aktueller Daten zur demographischen Entwicklung und die Bestandser-hebung eine wichtige Rolle, z.B. in den Bereichen altersgerechtes Wohnen und Infrastruktur (Verkehrsanbindung, behindertengerechte Wohnungen, Zugang zum Einzelhandel), Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen, Freizeit-, Kultur-, Begegnungs-, Beratungs-, und Bildungsangebote für ältere Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 14.10.2005
Medien: Beunruhigende Anzahl von neuen HIV-Infizierungen in der BRD
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Wie den Medien zu entnehmen war, gibt es eine beunruhigende Anzahl von neuen HIV-Infizierungen in der BRD.
Wir bitten Sie um einen Situationsbericht für die Stadt und um einen Bericht über Beratungs- und Behandlungskonzepte, ggfs –erfolge in Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 13.06.2005
Situation der Alten- und Pflegeheime / Seniorenheime in der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Situation der Alten- und Pflegeheime / Seniorenheime in der Stadt Oldenburg –
vorzusehen. Wir bitten zunächst um eine schriftliche Information über den Stand der Investitionskostenvereinbarungen und an eine Übersicht über vorhandene Seniorenheime und ihre Träger.
Begründung:
Nachdem viel über den demographischen Faktor und seine Auswirkungen auf die Stadtentwicklung gesprochen wird, und die Investitionskostenvereinbarungen wahrscheinlich inzwischen mit allen Heimen beschlossen worden sind, halten wir es für sehr wichtig, einen Bericht über den letzten Stand dieser Vereinbarungen zu bekommen. Für ebenso wichtig halten wir es, uns über die wohnliche und pflegerische Versorgung der Senioren in der Stadt Ol-denburg zu unterhalten. In der kommenden Sitzung erwarten wir zunächst einen kurzen schriftlichen Bericht. Aus der Sitzungsdiskussion sollten sich dann die Themenstellungen für die folgende Ausschusssitzung – in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen – ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 08.03.2005
Eingliederungsmaßnahmen für erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Eingliederungsmaßnahmen für erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige –
Wir bitten um einen Sachstandsbericht zur Durchführung des SGB II, § 16, Abs.1-3, Leistungen zur Eingliederung, u.a. zu folgenden Fragen:
– Wird die Kommunalverwaltung oder die ARGE für die Durchführung der Leistungen nach § 16, 2 zuständig sein?
– Wie ist die Vergabe der Gutachten im Rahmen des Eingliederungsverfahrens geplant?
– Welche Maßnahmen nach § 16, 3 sind geplant bzw. finden bereits statt?
– Welche Berücksichtigung finden dabei spezielle Problemgruppen, wie Alleinerziehende?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 08.03.2005
Revisionsbericht zum ALG II
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Revisionsbericht zum ALG II –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten Sie, den (Entwurf eines) Revisionsbericht(es) vorzulegen und den Mitgliedern des Sozialausschusses damit erste Zahlen / Kennzahlen zur Situation in Oldenburg zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 08.03.200
Inforum
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Inforum –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten Sie, einen Sachstandsbericht zur personellen und finanziellen Situation des Inforums vorzulegen. Seit Bestehen der Agentur ehrensache: sind Entscheidungen getroffen worden, die im Sozialausschuss noch nicht beraten bzw. dem Sozialausschuss noch nicht mitgeteilt wurden? Wir würden uns freuen, wenn ein Mitglied des Inforums für einen kurzen Bericht eingeladen würde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 31.01.2005
A n f r a g e
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Stelle der Sozialdezernentin vorzulegen.
Gleichzeitig bitten wir um einen mündlichen Bericht darüber, in welchen Arbeitsbereichen die Sozialdezernentin seit Amtsantritt tätig wurde, welche Bereiche ausgeklammert bzw. nicht bearbeitet werden konnten.
Zum Dritten bitten wir um einen Bericht darüber, wie mit der Besetzung der Sozialdezernentenstelle weiter verfahren werden soll.
Begründung:
Nachdem die Hartz IV – Aufgaben zum großen Teil erledigt wurden, muß in der Kommune darüber nachgedacht werden, wie in Zukunft die vielfältigen Bereiche der Sozialverwaltung inhaltlich angemessen bearbeitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 31.01.2005
A n f r a g e
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Der neue Leiter des Gesundheitsamtes stellt sich vor und berichtet über seine Planungen zur Neugestaltung des Gesundheitsamtes, unter Berücksichtigung des vorliegenden Gutachtens.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 31.01.2005
Sachstandsbericht
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Einladung von Herrn Pahre, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Oldenburg und von Herrn Trautmann als Geschäftsführer der ARGE. Dabei bitten wir um einen Sachstandsbericht und um die Berücksichtigung der nachfolgenden Anfragen:
?Wie gestaltet sich das Betreuungsverhältnis im Fallmanagement der Agentur Oldenburg?
?Welche Zusammenarbeit gibt es mit Beratungsstellen der Stadt Oldenburg?
?Wie gestaltet sich die Arbeit in den der Oldenburger Agentur für Arbeit zugeordneten Landkreisen?
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 10.01.2005
Anfrage
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Ehrenamt-Pass für Oldenburger Bürger und Bürgerinnen ausgestellt werden kann. Der Pass sollte einen Kodex enthalten, wie die Vergabe geregelt wird. Zu prüfen ist, ob mit dem Pass ein reduzierter Eintrittspreis für öffentliche Einrichtungen verbunden sein kann.
Zu prüfen ist eine Kooperation mit der Agenda-Gruppe ‚Sozialpass‘.
Begründung:
Die Stadt fordert und fördert ehrenamtliches Engagement. Der Ehrenamts-Pass könnte eine Anerkennung für die idealistisch geleistete Arbeit sein. Er könnte auch durch reduzierte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen noch mehr Menschen zu ehrenamtlicher Arbeit motivieren.
Die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven stellen diesen Pass bereits aus.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 11.05.2004
A n f r a g e
Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage: Oberbürgermeiter Schütz hat berechnet, dass erhebliche finanzielle Mehrkosten auf die Kommune zu kommen, wenn am 01.01.2005 das Arbeitslosengeld II greift. Welche Finanzplanungen sind für diese Situation vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 11.05.2004
Welche personellen und verwaltungstechnischen Überlegungen gibt es zum Umgang mit der Beschäftigungsgesellschaft „Stellwerk“, wenn das SGB II zum 01.01.2005 in Kraft tritt?
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage: Welche personellen und verwaltungstechnischen Überlegungen gibt es zum Umgang mit der Beschäftigungsgesellschaft „Stellwerk“, wenn das SGB II zum 01.01.2005 in Kraft tritt? Nach unseren Informationen sind bereits einige Überlegungen angestellt worden, die dem Sozialausschuss nicht vorenthalten werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Anfrage / Antrag
Antrag vom: 22.03.2004
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur oben genannten Ausschusssitzung bitten wir um die Berücksichtigung der folgenden Anfragen:
1. Wie arbeitet die Kommune mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen?
Welche inhaltlichen Überlegungen und Fortschritte gibt es zur Umsetzung des gesetzlichen Auf-trags, Arbeitsgemeinschaften (ehemals Job-Center) als Kommunikationsorgan für Kommune und Bundesagentur für Arbeit einzusetzen?
2. Wie wurde das Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose umgesetzt?
3. Wie wurde bis jetzt das Programm ‚jump-plus‘ genutzt?
4. Wie ist der letzte Stand bei der Entwicklung des Job-Activ-Center?
5. Was wird die Kommune unternehmen bzw. was hat sie unternommen, um ’sinnvolle‘ zusätzliche Arbeitsplätze im Rahmen der Sonderprogramme zu schaffen?
6. Welche bisher finanzierten Arbeitsangebote werden neuerdings mit Geldern des Bundes finan-ziert?
Falls noch keine Gespräche zwischen der Bundesagentur und der Kommune stattgefunden haben, stellen wir folgenden
Antrag:
Die Stadt Oldenburg trifft schnellst möglichst mit der Leitung der Bundesagentur für Arbeit in Oldenburg zusammen, um so die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft als Bindungsglied zwischen Bun-desagentur für Arbeit und Kommunaler Verwaltung zu beginnen.
Begründung:
Nach Verabschiedung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt fallen zum Jahresbeginn 2005 die Möglichkeiten weg, als arbeitsfähiger Empfänger von Sozialhilfe nach § 19 BSHG beschäftigt zu werden. Das betrifft u.a. Menschen, die in der Fahrradstation, der Universi-tätsbibliothek, der Kulturetage und in vielen Einrichtungen der Diakonie, des DRK, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arbeiten und es betrifft auch viele städtische Einrichtungen. Viele Einrichtungen in unserer Kommune werden ohne diese Personalstellen existentielle Probleme bekommen.
Wir brauchen deshalb für Oldenburg dringend die Gespräche zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Verwaltung. Diese Planungsgespräche wurden in fast allen anderen Kommunen Nie-dersachsens bereits geführt.
Diese Gespräche sind auch deshalb erforderlich, um Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungs-angebote für die Bezieher von ALG II rechtzeitig – bereits vor dem 1.5.2005 – bereit zu halten. Sie sind andererseits auch notwendig, um die gut funktionierenden kommunalen Einrichtungen nicht zu gefährden und sie rechtzeitig über zukünftige Finanzierungshilfen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
Antrag vom: 07.10.2003
Zahlen zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg
Sehr geehrte Frau Niggemann,
in einer der letzten Sozialausschusssitzungen sagten Sie, daß es möglich sei, dem Ausschuß neuere Zahlen zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg vorzulegen, zumindest für die zahlenmäßige Erfas-sung der Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, differenziert nach Männern, Frauen und Kindern, Familienstatus und Wohnbezirk.
1. Wir bitten Sie, dem Ausschuß diese Zahlen für das Jahr 2002 und 2003 vorzulegen.
2. Die Verwaltung möge berichten, in welchen Bereichen und in welchem Umfang verdeckte Armut in Oldenburg besteht bzw. vermutet wird.
Begründung:
Im August 2001 verabschiedete der Rat der Stadt Oldenburg eine Stadtleitplanung. Für den Bereich Soziales heißt es dort u.a.
– die soziale Entwicklung in Oldenburg zu thematisieren und nach Lösungen und deren Umsetzung (zu) suchen.
Im auch vom Rat der Stadt Oldenburg verabschiedeten Aktionsprogramm der Lokalen Agenda 21 heißt es bei der Leitplanung für die Soziale Gerechtigkeit in Oldenburg,
– aktualisierte und präzise Sozialberichterstattung jährlich, um dem Ziel der existentiellen Absicherung aller Menschen gerecht zu werden
– Ermittlung der sozialen Folgekosten die durch …materielle Benachteiligung entstehen
– die soziale Entwicklung …thematisieren.
Die Hoffnung ist u.a., dass aufgrund dieser Sozialberichterstattung das Beratungs- und Betreuungsnetz in Oldenburg auf seine Wirksamkeit hin diskutiert und in den Haushaltsberatungen angemesse-nen berücksichtigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
i.A.
gez. Birgit Scheller – K u l i s c h –
Antrag vom: 13.01.2003
Mögliche Einsparungen im Haushalt 2003
Sehr geehrte Frau Niggemann
Zur o. g. Ausschußsitzung bitten wir um die Aufname des Tagesordnungspunktes
– Mögliche Einsparungen im Haushalt 2003 –
auf die Tagesordnung.
1. Bei der Eingliederungshilfe und bei der Krankenhilfe waren im Haushaltsjahr 2002 Mehrausgaben in Höhe von 1.9 Mill. EUR zu verzeichnen.
Wir bitten darum, die Aufgaben, die diese Kosten verursacht haben, differenziert darzustellen und im Ausschuß zu erläutern, welche Möglichkeiten es gibt, diese Kosten im Haushaltsjahr 2003 zu senken.
2. Aus den Unterlagen zum Haushalt 2003 und aus verschiedenen Veröffentlichungen geht hervor, daß ca. 6 Mill. EUR Außenstände im Sozialbereich durch konsequentere Einnah-mepolitik eingetrieben werden könnten. Wir bitten Sie, Zahlenmaterial vorzulegen, aus dem hervorgeht, um welche Außenstände es sich handelt.
Gibt es eine Zielvorgabe zu der Frage, wieviel Prozent der vorgestreckten Unterhaltspflicht im Haushaltsjahr 2003 zurückgeholt werden sollen?
3. Wie sollen die beiden vorgesehenen Stellen zur Mißbrauchsbekämpfung eingesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
– Kulisch –
Antrag vom: 05.11.2002
Sozialpass – Beteiligung der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Sozialpass – Beteiligung der Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Die Stadt bietet den Besitzern des Sozialpasses eine kostenfreie Benutzung der Oldenburger Schwimmbäder an.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Birgit Scheller –
Antrag vom: 13.05.2002
Kündigung der vertraglichen Vereinbarungen
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Kündigung der vertraglichen Vereinbarungen –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden Verhandlungen für den Bereich Soziales.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 13.02.2002
Sozialhilfeempfänger von den VWG-Fahrtkosten befreien
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um ensprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Wie ist es möglich, dass die politisch gewollte Maßnahme, Sozialhilfeempfänger von den VWG-Fahrtkosten zu befreien, gestrichen wurde, ohne vorher den Sozialhilfeausschuss damit zu befassen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 13.02.2002
Benutzung der Schwimmbäder durch SozialhilfeempfängerInnen
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Benutzung der Schwimmbäder durch SozialhilfeempfängerInnen –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Die kostenlose Benutzung der Schwimmbäder durch Sozialhilfeempfänger wird weiterhin gewährleistet, in dem gleichen Umfang wie im Jahr 2001.
Gleichzeitig wird um einen Bericht gebeten, in welchem Umfang die Nutzung durch Sozialhilfeempfänger (Kinder, Jugendliche, Erwachse) stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 13.02.2002
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Vorlage einer Aufstellung der Maßnahmen zur Beschäfti-gungsförderung der Menschen, die entsprechend dem BSHG Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
Begründung:
Um eine angemessene Diskussion des Haushalts im Bereich Soziales und Gesundheit führen zu können, ist es wichtig, das Netzwerk der Institutionen zu kennen, die sich in diesem Bereich etabliert haben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 06.02.2002
Struktur der psychosozialen Versorgung in Oldenburg
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Struktur der psychosozialen Versorgung in Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung zum o.g. Tagesordnungspunktes um die Vorlage einer diesbezüglichen Übersicht in der auch die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Berücksichtigung finden sollte. Zusätzlich wäre ein kurzer mündlicher Bericht wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 06.02.2002
Lenkungsgruppe Sucht
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Lenkungsgruppe Sucht –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Vorlage eines Berichtes bezüglich der Entwicklung der Lenkungsgruppe Sucht und des Vertragsentwurfes über die Bezuschussung des Drogenhilfezentrums des Vereins Jugendberatung, -therapie und -weiterbildung e.V..
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 06.02.2002
Vertragskündigungen bei den freien Trägern des sozialen Netzwerks
Sehr geehrte Frau Niggemann,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Vertragskündigungen bei den freien Trägern des sozialen Netzwerks
(Diakonisches Werk, Donna 45, ALSO, Ev. luth. Kirchengemeinde Osternburg) –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, welche Veränderungen bezüglich der Vertragsneugestaltung anstrebt und welche Ziele sie damit verfolgt.
Wann und mit wem werden diesbezüglich Gespräche geführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller
i. A.
– K u l i s c h –