Wir GRÜNEN verschließen unsere Augen nicht davor, dass sich weltweit derzeit so viele Menschen auf der Flucht befinden wie zuletzt zur Zeit des 2. Weltkriegs. So sind allein Millionen von Menschen vor den gewaltsamen Auseinandersetzungen des syrischen Bürgerkriegs und des Vorrückens des IS geflohen. Humanitäre Hilfe für alle betroffenen Menschen muss das oberste Gebot sein.

Wer vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not flüchtet, sollte nicht auch noch in Deutschland Angst haben müssen: Wir heißen Flüchtlinge willkommen! Foto: © gruene.de
Unterstützung bei der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ist auch als Vorbeugung gegen die weitergehende Destabilisierung der Nachbarstaaten, vor allem von Jordanien und Libanon, geboten. Beide Staaten haben in einem Ausmaß Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen (1,2 Mio. im Libanon + 1,4 Mio. in Jordanien), die die sozialen Beziehungen sowie die Infrastruktur in diesen Staaten schwersten Belastungen aussetzt. Europa muss dringend eine viel größere Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, um die genannten Nachbarstaaten, aber auch die Türkei und den Nord-Irak zu entlasten. Ein großer Staat wie Deutschland kann mit seinen 81 Millionen Einwohnern sicherlich die Aufnahme von 800.000 schutzsuchenden Menschen verkraften. Die Achtung der Menschenrechte und des Grundgesetzes sollte es uns wert sein. Zu helfen ist ein Gebot der Humanität. Asylrecht ist ein Grundrecht.
Es ist falsch zu behaupten, dass die meisten Menschen, die derzeit zu uns kommen, Wirtschaftsflüchtlinge seien. Über die Hälfte der Flüchtlinge, die seit dem Sommer in Deutschland eingetroffen sind, stammen aus Syrien, dem Nordirak oder Afghanistan. Aber auch die individuellen Fluchtgründe von Balkanflüchtlingen können in ihrem Zusammenwirken zur Asylanerkennung führen (bspw. Diskriminierung der Roma). Ob ein Anspruch auf Asyl besteht, wissen wir erst nach einem fairen Verfahren.
Flüchtlinge sind unterschiedliche Menschen, wie alle anderen auch. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie öfter straffällig werden als andere. Die Polizei in einigen Bundesländern sah sich aufgrund der kursierenden Vorurteile tatsächlich veranlasst, darauf hinzuweisen, dass es im Umfeld der örtlichen Asylunterkünfte keine erhöhte Kriminalitätsrate gibt. Ohnedies gilt: Laut Asylverfahrensgesetz werden Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Bei uns gilt das Grundgesetz. Daran und an die anderen Bestimmungen unserer Rechtsordnung hat sich jeder zu halten.
70 Prozent der Asylsuchenden in der EU waren im Jahr 2014 männlich. Das hat vielschichtige Gründe. So ist der Fluchtweg in die EU beschwerlich und gefährlich. Familien schicken oft das stärkste Familienmitglied vor, in der Hoffnung, dass später andere Familienmitglieder im Wege des Familiennachzugs nachfolgen können. Häufig fliehen auch gerade junge Männer kurz bevor sie in die Armee eingezogen werden können. Grundsätzlich gilt natürlich: Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz, ob er eine Familie hat oder nicht.
Länder und Kommunen wie Oldenburg stehen aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen. Mancherorts werden Flüchtlinge in Zelten untergebracht, weil Liegenschaften fehlen. Kommunen fragen sich, ob sie das Freibad schließen müssen, weil sie das Geld für die Flüchtlingsbetreuung nicht haben. Wir meinen: Flüchtlingsaufnahme ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund muss deshalb vor allem die Kommunen nachhaltig und dauerhaft finanziell entlasten.
Notwendig sind aber auch umfassende und langfristige Konzepte zur Aufnahme und Integration. Die Anstrengungen dürfen nicht auf kurzfristige Notunterbringung verengt sein, sondern müssen bereits jetzt alle Aspekte der Integration in Angriff nehmen. Diesen Bemühungen widerspricht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert werden sollen. Richtiger wäre es, die langen Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch weitere personelle Verstärkung und Optimierung der Arbeitsabläufe deutlich zu verkürzen.
Statt Vorschläge für eine weitere Aushöhlung des Asylrechts und Gängelung von Schutzsuchenden zu machen, etwa durch Leistungskürzungen, muss der Bundesinnenminister endlich seine Arbeit tun: Denn im BAMF liegen noch 257.000 Anträge und warten auf eine Entscheidung. Es kann nicht angehen, dass Asylsuchende Monate oder gar Jahre auf eine Entscheidung warten müssen. Nur wenn die Verfahren in kurzer Zeit abgeschlossen werden, führt dies zu einer Entlastung des Asylsystems und damit auch der Länder und Kommunen.
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