
In erster Linie geht es um die Verkehrssicher-heit auf den Straßen, wenn der Abfallwirtscha-ftsbetrieb der Stadt die Straßen reinigt. Foto: Peter Duddek
Die Straßen Oldenburgs haben eine Gesamtlänge von 629 Kilometern. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Straßen in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Die Kosten dafür tragen die Anlieger, etwas mehr als 23.000 Eigentümer*innen von Grundstücken. Eine Satzung regelt die Höhe der Gebühren. Anfang des Jahres hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Urteil erlassen, nachdem die Satzung Oldenburgs und anderer niedersächsischer Kommunen für die Straßenreinigungsgebühren geändert werden mus. Diese Änderung soll bei der Ratssitzung am 20.11.2017 verabschiedet werden. Die GRÜNE Ratsfraktion hat dazu folgenden Antrag eingebracht:
Straßenreinigungssatzung – Änderungsantrag:
Die Satzung wird in § 6 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wie folgt geändert: Der Absatz 2 lautet neu: Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Grundstücksfläche hoch 0,65, einschließlich der kaufmännisch gerundeten ersten Nachkommastelle, und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) gehört.
Begründung:
Die GRÜNE Ratsfraktion favorisiert eigentlich den reinen Flächenmaßstab bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren, weil dieser Maßstab verständlich, leicht nachvollziehbar und geradlinig ist. Größere Grundstücke zahlen 1 zu 1 größere Gebühren, kleinere Grundstücke zahlen 1 zu 1 kleinere Gebühren. Wir sehen aber auch wie die Verwaltung, dass dieser lineare Maßstab zu einer dem Nutzen unangemessen hohen Belastung von sehr großen Grundstücken führt. Die Verwaltung schlägt den Quadratwurzelmaßstab vor, der unseres Erachtens die kleineren Grundstücke bis zu einer Fläche von 3.400 m² zu stark belastet. So würde bspw. ein 400 m² Grundstück je m² 16-fach höher belastet werden als ein 100.000 m² Grundstück. Deshalb schlagen wir als Kompromiss den Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,65 vor. Die reine Grundstücksfläche ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 1, die Quadratwurzel ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,5. Unser Kompromissvorschlag liegt zwischen den beiden anderen Modellen, aber immer noch deutlich näher an der Quadratwurzel.
Der Vorteil: Die kleinen Grundstücke bis ca. 3.400 m² werden nicht so stark benachteiligt wie beim Quadratwurzelmaßstab. Die großen Grundstücke werden deutlich nicht so hoch belastet wie beim reinen Flächenmaßstab.
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