
Was lange währt, wird endlich besser: In Oldenburg wird gerade die zweite Fahrradstraße eingerichtet – die Straße Haarenufer parallel zur Ofener Straße. Im letzten Jahrtausend, genauer im Mai 1999, ist die erste Fahrradstraße in der Haareneschstraße als solche ausgewiesen worden. Als Vorzeigeprojekt einer fahrradfreundlicheren Verkehrspolitik hat sich die Fahrradstraße in Oldenburg bislang nicht durchgesetzt, sie ist eher auf ein Symbol reduziert worden.
Deswegen ist es jetzt umso wichtiger, allen Menschen zu vermitteln, welche Regeln in einer Fahrradstraße gelten: Fahrradstraßen sind rechtlich als Radwege definiert. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen werden. Dieser soll sich nach Möglichkeit auf den Anliegerverkehr beschränken. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und haben, soweit nicht anders beschildert, Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern.
Wer jetzt noch von den neuen Bedingungen, sprich Vorfahrtsregelungen, überfordert scheint, gerade morgens und mittags, ist gebeten, sich noch rücksichtsvoller verkehrlich zu verhalten als ohnehin.
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