Oldenburg – mein Zuhause. Wir werden mehr, mehr Menschen in Oldenburg. Unsere Stadt wird bunter, vielfältiger und kulturell noch reicher. Worum es geht? Um neue Mitmenschen, die eingebürgert worden sind. Um die Bedeutung der Einbürgerung festlich hervorzuheben und die Neubürger*innen herzlich willkommen zu heißen, finden einmal im Jahr im PFL eine sogenannte Einbürgerungsfeier statt. Die Einbürgerung bedeutet für viele Neubürger*innen weitaus mehr als eine Urkunde und den deutschen Personalausweis zu erhalten. Es ist eher so: Endlich zu Hause und das Gefühl, dazu zu gehören, mit allen Rechten und auch Pflichten. Und dann: Sie erhalten die Möglichkeit der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, das heißt auch an allen Wahlen teilnehmen und auch selbst gewählt werden zu können.
316 neue Oldenburger*innen wurden bei der Einbürgerungsfeier als Staatsbürger*innen begrüßt. So viele gab es noch nie in Oldenburg. Die meisten der neuen Oldenburger*innen sind 101 Geflüchtete aus dem Irak. 37 stammen aus der Türkei. Aus der Ukraine wurden 16 Personen eingebürgert, dann folgen Polen (14) und Serbien (11). Auch interessant: Gestiegen ist die Zahl der aus Großbritannien stammenden Personen auf neun.
Migrant*innen haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger – bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger – rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, keine erheblichen Straftaten und die Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine generelle Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger*innen aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen – wie beispielsweise der Irak – oder wenn aktuell eine Asylberechtigung vorliegt.
Die Anträge werden von der Einbürgerungsbehörde bearbeitet. Die Behörde betreut und begleitet die Migrant*innen auf ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Da Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die Situation der Migrant*innen genauestens abgeklärt werden muss, kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Antrag entschieden wird.
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