Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD, FDP/Volt vom 9.2.2022
Sachstand zum Wegzug Firma Herzog und künftige Nachnutzungsoptionen
Die Verwaltung wird für die kommende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit am 07.03.2022 um einen Sachstandsbericht zum Wegzug der Firma Herzog am Standort Ofenerdiek und den Nachnutzungsoptionen des Standorts gebeten.
Begründung:
Mit dem Wegzug der Firma Herzog wird im Stadtteil Ofenerdiek ein großes Gebiet frei, das sich mitten in einem Areal mit Wohnbebauung befindet.
Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Quartiersplanung sollte die künftige Nachnutzung auch unter Berücksichtigung der angrenzenden Areale (wie z.B. dem Gemüsegroßmarkt) frühzeitig mit den unterschiedlichen Akteuren (vor allem mit Berücksichtigung der Bewohner*Innen) aus dem Stadtteil ergebnisoffen diskutiert und gemeinsam geplant werden.
An diesem Standort bietet sich dann eine Chance ein großes Areal „in einem Guss“ zu planen.
Für Bündnis 90/Die Grünen Für die SPD Fraktion Für die Gruppe FDP/Volt
Jutta Schober–Stockmann Nicole Piechotta Christiane Ratjen-Damerau
Antrag vom 1.7.2021
Solarpark in Tweelbäke
Die Windwärts Energie GmbH plant zusammen mit einem Landwirt aus Osternburg, in Tweelbäke auf einer Fläche von ca. 12 ha einen Flächen-Photovoltaik-Park mit einer Leistung von 14 Megawatt und integrierten Blühflächen direkt an der A 29 zu errichten. Weitere 2 ha sollen für eine Ausgleichs-maßnahme genutzt werden. Zu diesem Zweck möchte die GmbH städtische Flächen in der Größe von ca. 9 ha für eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren pachten.
Es handelt sich um folgende Flurstücke:
Flur 13 – 473/61
Flur 11 – 2139/17, 2289/18, 2295/18, 2288/18, 2294/18
Ein Teil dieser Flächen befindet sich in der Bauverbotszone (40 m) der A 29. Sofern die Autobahn GmbH die Bebauung dieses Abschnitts genehmigt, würde sich der Projektbereich um ca. 2 – 3 ha vergrößern. Dieses wäre im Laufe des Bauleitverfahrens zu klären.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Zum Zeitpunkt der Präsentation des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (S. 84) befanden sich alle in Rede stehenden Flächen noch in privatem Besitz. Wann wurden die nun mehr städtischen Flächen von der Stadt erworben, zu welchem Preis und vor allem zu welchem Zweck?
- Aus welchen Gründen wurde die Anfrage der Windwärts GmbH bisher von der Verwaltung abgelehnt?
- Welche Abteilungen waren mit der Prüfung der Sache betraut und wer hat die Entscheidung getroffen?
- Welche konkreten Planungen gibt es verwaltungsseitig für die betroffenen Flächen?
- Welche Einschränkungen in der Nutzbarkeit der genannten Flächen sind aufgrund der angrenzenden Autobahn gegeben?
Wir bitten darum, die Windwärts Energie GmbH in die September-Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-förderung einzuladen, um ihr Projekt dort vorzustellen.
Begründung:
Oldenburg strebt schnellstmögliche CO2-Neutralität an. Das o. g. Projekt würde dieses Ziel unterstützen und zur Zielerreichung beitragen. Da angrenzend bereits ein PV-Park besteht und hierdurch die erforderlichen und belastbaren Anschlüsse vorhanden sind, wären diese Flächen, zumindest aus Sicht des Investors, für das Projekt ideal geeignet.
Da die Flächen an die Autobahn angrenzen, erscheint uns eine anderweitige Nutzung durchaus schwierig. Sofern kurz- oder mittelfristige keine andere Nutzung vorgesehen ist, zu der es darüber hinaus keine Flächenalternativen gibt, könnte dieses Projekt eine sinnvolle Zwischennutzung sein, zumal die Flächen lediglich verpachtet wären und der Stadt somit langfristig wieder zur Verfügung stünden.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 25.2.2021
Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag der CDU Fraktion „Aktionspaket Innenstadt“ der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
„Aktionspaket Innenstadt“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Innenstadtmanager sowie Vertrete-rinnen und Vertretern der OTM, des CMO, des Arbeitskreises Bündnis Innenstadt sowie aus den Stadtteilen, bspw. der Oldenburger Werbegemeinschaften, ein „Aktionspaket zur Stärkung der Innenstadt und der Stadtteile“ zu entwickeln.
Hierbei sind insbesondere die Überlegungen des Niedersächsischen Städtetages zur Stärkung der Innenstädte als auch die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Arbeits-kreis „Bündnis Innenstadt“ zu berücksichtigen.
Die Fördermittel des Landes sind, sobald diese zur Verfügung stehen, zu beantragen.
Haushaltsmittel
1. zur Co-Finanzierung der Fördermittel des Landes,
2. für Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und des Handels in den Stadtteilen, die vom Land keine finanzielle Förderung erhalten sowie
3. für Sofortmaßnahmen, zum Beispiel für die Unterstützung des Einzelhandels bei der Umsetzung von Hygienekonzepten oder die Durchführung von Rahmenveranstaltungen durch Kulturschaffende oder ähnlicher Aktivitäten, die dazu dienen, ergänzende Anreize zum Besuch der Fußgängerzone oder der Einkaufsstraßen in den Stadtteilen zu schaffen,
sind zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Aufgrund der Corona-bedingten Schließung des Handels, und hierzu zählen nicht nur inhabergeführte Geschäfte, sondern auch die großen Handelsketten, ist ein Leerstand bei den Ladenflächen sowohl in der Innenstadt, als auch in den Stadtteilen zu erwarten, der über das bisherige Maß hinausgehen wird.
Hier ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, die Aufenthaltsqualität auf Dauer in der Fußgängerzone und den Stadtteilzentren zu erhöhen. Aus diesem Grund sind nicht nur die innenstadtrelevanten Akteur*innen an der Ausarbeitung eines Aktionspakets zur Wiederbelebung des Handels in Oldenburg zu beteiligen, sondern auch bspw. die Oldenburger Werbegemeinschaften.
Den seitens der Stadt begonnenen Weg, kommunale Einrichtungen mit „Zugkraft“, wie die Musikschule, zentral in der Stadt zu integrieren, sehen wir als guten Ansatz, Besucherströme zu generieren. Auch die Errichtung der neuen inklusiven Jugendfreizeitstätte führt zu mehr Gästen in der Innenstadt.
Hier wäre zu prüfen, ob nicht weitere kommunale oder caritative Angebote, bspw. das Ressourcenzentrum in die Innenstadt geholt werden können, die dann gleichermaßen dafür Sorge tragen, dass mehr Menschen die Innenstadt besuchen.
In Betracht gezogen werden sollte auch ein Angebot für Eltern, die mit ihren Kindern, sei es zum Einkauf oder „Bummeln“ die Stadt besuchen. Dies fängt bei einem Betreuungsangebot für die Kinder an, damit die Eltern ihre Einkäufe machen können und reicht bis hin zu attraktiv gestalteten Flächen mit Sitz- und Spielmöglichkeiten. Hierzu gehört auch eine konkrete Grünraumplanung, die nicht nur zum Verweilen einlädt, sondern auch als Maßnahme zum Klimaschutz dienen kann.
In Bezug auf die Zwischennutzung von Leerständen wird auf den Beschluss des Kulturausschusses verwiesen, diese Künstler*innen zur Verfügung zu stellen. Die Zwischennutzung sollte auch anderen Kreativen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang sollte die Agentur „Raum auf Zeit“ weiter gestärkt und unterstützt werden.
Eine möglicherweise dauerhafte Nutzung von Leerständen durch die Universität oder Start-ups sind ergänzend zu prüfen.
Aus Sicht der Unterzeichner*innen des Antrages darf es, insbesondere auch was die Gestaltung von Flächen in der Fußgängerzone bis einschließlich des Schlossplatzes betrifft, keine Denkverbote geben, um das Ziel einer lebendigen und attraktiven Innen-stadt dauerhaft zu erreichen.
Die Pandemie hat gezeigt, wie zerbrechlich das bislang gut funktionierende System des örtlichen Handels ist. Der Onlineeinkauf ist nicht geeignet, die persönliche Beratung in den Geschäften und den Schaufensterbummel zu ersetzen. Unterstützend müssen sich Aufenthaltsqualität und Angebotsstruktur hin zu den Bedürfnissen einer Stadtgesellschaft wandeln, was auch in zahlreichen Rückmeldungen durch Leserbriefe und Gespräche deutlich wird.
Eine ganzheitliche Betrachtung des sich durch die Pandemie und ihre Folgen ergebenden gesellschaftlichen Wandels, kann und sollte nicht nur den Fokus auf den wirtschaft-lichen Faktor legen. Die Herausforderung der Zukunft wird darin liegen, die Besonderheit des Erlebnisortes Fußgängerzone und der Stadtteilzentren, durch z.B. regelmäßige attraktive Begleitangebote und andere oben beispielhaft benannte Maßnahmen, hervorzuheben, um dadurch dauerhaft attraktive Orte zu schaffen, an denen man sich gerne aufhält.
Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Nicole Piechotta gez. Rita Schilling
Jens Freymuth Thorsten van Ellen
Antrag vom 5.10.2020
Vorstellung des Projektes „Kommunales Ressourcenzentrum“
Wir bitten die Verwaltung, den projektverantwortlichen Verein „Reparatur Rat Oldenburg“ über Frau
Dr. Katharina Dutz ( katharina.dutz@u o l.de ), zur nächsten Sitzung des AWiFö am 02.11.2020 einzuladen,
um das in Oldenburg geplante Vorhaben „Kommunales Ressourcenzentrum“ vorzustellen.
In Zeiten des Klimawandels sind Projekte, die zur Ressourcenschonung beitragen von besonderer Bedeutung. Das in Planung befindli che Zentrum soll u.a. die erfolgreiche Arbeit der inzwischen neun
Repaircafés zusammenführen und koordinieren und darüber hinausgehende Möglichkeiten für eine
lokale Ökonomie mit kurzen Wegen schaffen.
Außerdem soll hier u.a. eine lokale Zusammenarbeit mit dem stationären Einzelhandel entstehen, die
auch zu einer wertvollen Unterstützung, insbesondere der kleineren und inhabergeführten Innenstadtgeschäfte führen kann.
Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftsförderung, die diese Initiative unterstützt, wäre dabei
das Bindeglied. Darüber hinaus könnte ein solches Leuchtturmprojekt zu einem echten Imagegewinn für
die Stadt Oldenburg werden.
gez. Kerstin Rhode Fauerbach
Antrag vom 17.04.2020
Nachhaltige Wirtschaftsförderung
Die kommunale Wirtschaftsförderung gestaltet Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln. In Zeiten des Klimawandels sollten alle Aktivitäten der Wirtschaftsförderung im Hinblick auf ihre mögliche ökologische Ausrichtung überdacht werden.
Eine Orientierung an relevanten Nachhaltigkeitskriterien trägt dabei durch Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit wohnortnahem Einzelhandel und inhabergeführten Geschäften zum Klimaschutz bei. Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung muss es daher sein, die regionale Wertschöpfung und achtsamen Konsum zu stärken, um Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Jahr 2019:
- Wie viele Initiativen und Unternehmen wurden 2019 durch die Wirtschaftsförderung der Stadt beraten und welchen Wirtschaftsbereichen sind sie zuzuordnen?
- Zu welchen wirtschaftlichen Bereichen gehörten die geförderten Unternehmen und in welcher Höhe und mit welchen Mitteln (Investitionsförderung der NBank, Investitionszuschüsse der Stadt Oldenburg, städtische Finanzhilfen, Existenzgründungsförderung) wurden sie gefördert?
- Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der von der Stadt Oldenburg geförderten Initiativen und Unternehmen?
Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden dabei berücksichtigt?
- Wie werden die UN-Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten SDGs (Sustainable Development Goals) im Bereich der Wirtschaftsförderung umgesetzt und ihre Einhaltung sichergestellt?
Antrag vom 18.08.2019
Vergabekriterien für städtische Gewerbeflächen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres einen transparenten, diskriminierungsfreien und nachhaltigen Kriterienkatalog für die Vergabe von städtischen Gewerbeflächen zu entwickeln.
Als Grundlage kann dabei das Hamburger Modell dienen, siehe https://www.hamburg.de/contentblob/8476670/8ccf10fec4fdac551ba8dc7bc07cd575/data/wirtschaftsfoerderungskriterien.pdf.
Dort festgelegte, wichtige Kriterien: Erhaltung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, nachhaltiges, ökologisches und ressourcenschonendes Wirtschaften im Sinne von Umwelt – und Klimaschutz, regionale Verflechtung und Innovation.
Insbesondere soll eine regionale Verflechtung durch die Bepunktung einer regionalen Zulieferung sowie eines Absatzes in der Region (benachbarte Städte/Umkreis 100 km) bevorzugt werden.
Die inhaltlichen Auswahlkriterien in Form des Vergabekriterienkatalogs werden als Grundlage für die Vergabeentscheidung, ebenso wie die zu vergebenden Flächen, veröffentlicht. Alle Bewerbungen werden zukünftig gemäß Vergabekriterienkatalog bewertet. Alle Bewerber*innen erhalten eine detaillierte Rückmeldung zu der Anzahl der Bewerbungen und zu ihrer dementsprechenden Bewertung.
Der Vergabekriterienkatalog wird in der Mitte jeder Ratsperiode unter Beteiligung des Rates einer Überprüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst. Dabei ist sicherzustellen und darzustellen, dass Gewerbeflächen auch in 25 Jahren noch ausreichend verfügbar sind.
Gewerbeflächen werden in Zukunft nur unter strengen Rückgabebedingungen vergeben. Ein Weiterverkauf von Gewerbeflächen wird damit unterbunden bzw. ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs, die bisher der Vergabe zugrundegelegten Kriterien weiterhin erfüllt werden.
Begründung:
Grund und Boden ist eine der wertvollsten und unwiederbringlichen Ressourcen, auch in Oldenburg.
Daher ist ein besonders verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit den entsprechenden Flächen erforderlich. Dieser beginnt bereits mit der Vergabe der Grundstücke durch die Stadt.
Oldenburg soll auch in der Zukunft wirtschaftlich florieren und deshalb attraktiven und nachhaltig agierenden Unternehmen, Gewerbeflächen in ausreichendem Umfang anbieten können. Daher bedarf es einer restriktiven, abgewogenen und genau durchdachten Flächenvergabe, die u.a. auch den Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte berücksichtigen muss.
Es soll dabei entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Urteil vom 25.03.2010 (C-451/08, juris) sichergestellt werden, dass die Vergabe von Gewerbeflächen nicht nur diskriminierungsfrei und transparent, sondern insbesondere auch nachhaltig erfolgt und die Interessent*innen diese auch nachvollziehen können.
Überlegenswert wäre insofern auch ein Konzept für eine Kooperation mit umliegenden Gemeinden durch geeignete Aufgabenteilungen und übergreifende Flächenvergabekriterien. Evtl. ist das Ziel auch nur ausschließlich auf eine solche Weise erreichbar.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach und Thorsten van Ellen
Antrag vom 19.12.2018
Vergabekriterien beim Verkauf von Gewerbeflächen
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien werden Gewerbegrundstücke vergeben? Werden insoweit auch energetische Vorgaben gemacht?
2. Welche Vergabeschlüssel werden zugrunde gelegt?
3. Besteht die Möglichkeit, vorhandene Grundstücke für kleinere Gewerbeansiedlungen aufzuteilen bzw. mehreren gewerblichen Unternehmen den Erwerb eines gemeinsamen Grundstücks zu vermitteln, um Grundstücksflächen ggf. effizienter auszunutzen?
4. Wie wird derzeit eine diskriminierungsfreie Vergabe gewährleistet?
Begründung:
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept zeigt auf, dass die in der Stadt verfügbaren Gewerbeflächen
endlich sind und die Nachfrage voraussichtlich langfristig über die tatsächliche Verfügbarkeit entsprechender Flächen hinausgeht.
Es ist daher notwendig, wie bei der Vergabe von Wohnungsbaugrundstücken, klare und transparente Kriterien für die Flächenvergabe festzulegen und so zu gestalten, dass eine langfristige Verfügbarkeit von Flächen in der Stadt gewährleistet ist, damit auch zukünftig Gewerbetreibende in Oldenburg noch Grundstücke erhalten können.
Das Amt für Wirtschaftsförderung sollte deshalb bei der Vergabe von Gewerbeflächen anhand dieser Kriterien nachvollziehbar handeln und dabei auch energetische Aspekte berücksichtigen.
Aufgrund eines aktuellen, scheinbar diskriminierenden Vorgangs bei der Flächenvergabe seitens des Amtes für Wirtschaftsförderung, scheint es geboten, die Kriterien transparent zu machen.
Sollte es bisher keine allgemein gültigen und eindeutigen Vergabekriterien für gewerbliche Grundstücke geben, wird hiermit der Antrag gestellt, diese zeitnah zu entwickeln und festzulegen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach und Thorsten van Ellen
Antrag vom 12.12.2014 Städtepartnerschaft mit Cholet Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, neben dem Oberbürgermeister von Cholet auch mit den im Rat der Stadt Cholet vertretenen Ratsfraktionen Kontakt aufzunehmen und den festen Willen zur Aufrechterhaltung der nun fast 30jährigen Städtepartnerschaft auszudrücken. Um der Wertschätzung gegebenenfalls besonderen Ausdruck zu verleihen, drückt der Oberbürgermeister im Namen des Rates bei einem Antrittsbesuch in Cholet dies dem Oberbürgermeister von Cholet und den Ratsfraktionen persönlich aus. Dabei sollte ferner die Hoffnung zum Ausdruck kommen, dass in beiden Partnerstädten unter Beteiligung der Bevölkerung gemeinsam an einem aufgefrischten zeitgerechten Konzept für die Fortführung der Partnerschaft gearbeitet werden sollte.
- Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die Oldenburger Bürger_innen, Vereine, Verbände, Vereinigungen, sportliche und kulturelle Interessengruppen etc. zur Ideenfindung und für die Nennung zeitgemäßer Vorschläge für eine aktualisierte Neugestaltung zur weiteren Belebung / Festigung der Beziehungen zu den Menschen in der Partnerstadt Cholet anzusprechen. Hierzu wäre eine aktive Pressearbeit hilfreich. Ggf. ist auch eine öffentliche Veranstaltung bspw. im PFL denkbar, auf der Ideen und Vorschläge für den weiteren Austausch mit Cholet gesammelt und diskutiert werden könnten.
- Die Verwaltung bündelt alle Anregungen/Vorschläge/Beteiligungsangebote und stellt diese in einem Veranstaltungskonzept für ein kommendes bzw. weitere Freundschaftstreffen dem Ausschuss vor. Dieses Konzept kann dann auch in ggf. modifizierter Form auf die anderen Städtepartnerschaften der Stadt Oldenburg übertragen werden.
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 29.06.2012 Faire Beschaffung und Vergabewesen Die Stadt hat mit Antwort vom 20.06.2012, mündlich vorgetragen im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten sowie im Verwaltungsausschuss am 25.06.2012 vorgeschlagen, über „die Fortschritte dieser Projekte (Ergebnisse der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, Arbeitsergebnisse der Zentralen Beratungsstelle (VOL), Zwischenberichte über die Einhaltung ökologischer und sozial verträglicher Kriterien (ILO) und Steuerungsprozesse bei Vergaben und Einkauf, weitere Sensibilisierung und Qualifizierung u.a.) im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten vorzutragen. Um dieses wichtige Thema regelmäßig zu diskutieren, Einfluss zu nehmen und Oldenburg im Entwicklungsprozess hin zu einer Stadt zu führen, in der eine verantwortungsvolle Vergabestrategie eingehalten und damit die Stadt Vorbildfunktion hat, beantragen wir, dass 1. innerhalb der beiden Ausschüsse der Tagesordnungspunkt „Faire Beschaffung und Vergabewesen“ als regelmäßiger Tagesordnungspunkt auftaucht; 2. unter diesem Tagesordnungspunkt regelmäßig über die umfangreichen Schritte der Verwaltung berichtet wird. Ferner beantragen wir in beiden Ausschüssen die Einbeziehung der Agendagruppen in diesen Prozess. Herr Ponel sollte zum Tagesordnungspunkt anwesend sein, um so Beiträge aus den Agendagruppen in den Prozess einbringen zu können und umgekehrt aus dem Kreis des Ausschusses Anregungen mitzunehmen oder Fragen zu beantworten. gez. Susanne Menge
Antrag vom: 27.06.2012 Empfang der Delegation aus Belarus Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zum o.g. Antrag reichen wir die nachfolgende Begründung nach und bitten um entsprechende Berücksichtigung: Am 25.02.2011 soll eine Delegation aus Weißrussland in Oldenburg zu Gast gewesen sein, der u.a. die Bürgermeister der Städte Zhodino und Tschaschniki sowie jeweils eine Hand voll Vertreter der beiden Orte – Stadtverwaltung und Lokale Agenda – angehörten. Martin Schön vom Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) aus Dortmund soll die Delegation begleitet haben. Dem soll bereits am 12.10.2011 eine Gruppe vorausgegangen sein, die dieses Treffen vorbereiten sollten. Hieran sollen das Oldenburger Agendabüro sowie mehrere Agendagruppen beteiligt gewesen sein. Unseres Wissen soll der Delegation für den 25.2.2012. seitens Herrn Hentschel ein Empfang im Rathaus mit der Begründung verwehrt worden sein, dass die internationalen Schwerpunkte in Oldenburg anderweitig festgelegt seien. Da wir sowohl die Begründung als auch die Entscheidung nicht nachvollziehen können, bitten wir um eine Erklärung für dieses Verhalten. gez. Jürgen Diekmann
Antrag vom: 21.11.2011 Auslandsreisen des Oberbürgermeisters im Jahr 2011 Zum Jahresende 2011 fordern wir eine tabellarische Übersicht (Termine, Orte, Reisegrund, Begleit-personen) zu allen vom OB getätigten Auslandsreisen. Daneben bitten wir schriftlich darzustellen, auf welche Reisen Gegenbesuche in Oldenburg zu verzeichnen waren bzw. für wann ggf. Gegenbesuche angekündigt sind. gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 08.04.2011 Chinainitiative der Stadt Oldenburg Einleitung: In der Sitzung des Wirtschaftsförderausschusses vom 7.3.2011 waren sich die Mitglieder des Ausschusses weitgehend einig, dass die Chinainitiative der Verwaltung objektiviert und optimiert werden müsse. Notwendig ist vor allem eine Indikatorenliste, mit der der Aufwand und Erfolg der Initiative zu messen sei. Diese Forderung greift der Antrag auf. Daneben muss die Verwaltung die Chinaaktivitäten besser kommunizieren und die Politik nicht ständig vor vollendete Tatsachen stellen. Der Oberbürgermeister wird daher aufgefordert zukünftige Chinaaktivitäten frühzeitig, objektiv und vollumfänglich dem Rat und seinen Ausschüssen mitzuteilen. Daneben soll am Ende jeden Jahres eine Bilanz der jeweiligen Chinaaktivitäten gezogen werden. Hierfür ist durch die Verwaltung ein objektives und kohärentes Bewertungssystem zu erarbeiten. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung kündigt Chinareisen rechtzeitig der Öffentlichkeit und dem Rat an und erläutert ihre Ziele und Strategie für die jeweilige Reise sowie die damit verbundenen Kosten. Nach der Reise sind der Öffentlichkeit und dem Rat ein Rechenschaftsbericht und eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung darzulegen. 2. Bei allen Kontakten mit chinesischen Unternehmen, Organisationen und Politikern wird auf die Einhaltung grundsätzlicher menschenrechtlicher Standards und Prinzipien geachtet. Kooperationen und Verträge z.B. mit Unternehmen von denen bekannt ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen die ILO Kernarbeitsnorm 182 verstoßen, sind zu unterlassen. Dasselbe gilt für Subunternehmen, die die andere Seite ggf. beauftragt, wenn davon Kenntnis erlangt wird oder ein begründeter Verdacht besteht. 3. In Gesprächen mit chinesischen Partnern werden nicht nur Kontakte gepflegt und allgemeine Freundschaftsabkommen unterzeichnet, sondern im Sinne eines kritischen Rechtsstaatsdialog auch Punkte wie Zensur, Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit angesprochen. 4. Die Verwaltung erarbeitet ein kohärentes Bewertungsprinzip, nach welchem Erfolge und Ergebnisse der Chinainitiative messbar werden. In die Bewertungsmatrix sollen Indikatoren wie Kosten der Chinainitiative, Zeit- und Personalaufwand der Verwaltung, generierte Aufträge für lokale und/oder regionale Unternehmen, Investitionen aus China im Raum Oldenburg, erschlossene Kontakte und gezeichnete Abkommen einfließen. Am Ende jedes Jahres soll der Bericht dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung vorgestellt werden. Der Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. gez. Ralf Briese, Krister-Benjamin Schramm, Christine Pankonin
Antrag vom: 28.03.2011 Entwicklung des „Ethno-Business“ in Oldenburg In Oldenburg lebt, arbeitet und konsumiert eine zunehmend multikulturelle Bevölkerung. Mehr als 20 Prozent der OldenbürgerInnen haben einen Migrationshintergrund. Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in Handel, Dienstleistungen und Gewerbe gewinnen an Bedeutung und sind oft von Kultur und Tradition mit beeinflusst? Von Experten wird dies unter dem Begriff des „Ethno-Business“ zusammengefasst. (vgl. Institut für Mittelstandsforschung der Uni Mannheim) Das „Ethno-Business“ hat ein wachsendes Marktpotenzial, dessen Bedeutung unter Globalisierungsbedingen und Internationalisierungsstrategien für die Stadtentwicklung weiter zunehmen wird. Die Stadt bzw. die Wirtschaftsförderung muss daher dem „Ethno-Business“ erhöhte Aufmerksamkeit widmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Markt- und Wachstumspotenzial des Ethno-Business in Oldenburg ein (Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Zukunftsaussichten)? 2. In welchen Sektoren und Branchen sind wirtschaftliche Aktivitäten des „Ethno-Business“ in Oldenburg angesiedelt und welche zusätzlichen Potenziale zeichnen sich ab? 3. Welche Instrumente und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketing stehen in Osnabrück zur Erschließung und Erweiterung des „Ethno-Business“ zur Verfügung bzw. sind ggf. geplant? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 24.03.2011 Entwicklung der Kreativwirtschaft in Oldenburg Der Kreativsektor gilt als einer der bedeutendsten Faktoren künftiger stadtökonomischer Entwicklungen. Dazu zählen im engeren Sinne die Kernbranchen Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt sowie Software / Games-Industrie. In einem erweiterten Sinne treten noch wissensintensive Wirtschaftssektoren und Hochschulen sowie freischaffende Künstler, Schriftsteller etc. hinzu. Für eine attraktive und prosperierende Stadt ist ein kreatives Umfeld von entscheidender Bedeutung. Ich frage die Verwaltung: 1. Wie hat sich die Kreativwirtschaft in Oldenburg in den letzten fünf Jahren entwickelt (Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Entwicklung)? 2. Hat die Verwaltung Indikatoren wie sich die Parameter Technologie, Talente und Toleranz in Oldenburg entwickelt haben? 3. Wie beurteilt die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Untersuchung der Organisation Agiplan „Kreative Klasse in Deutschland“ das Abschneiden Oldenburgs? 4. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um den Kreativsektor weiter auszubauen und zu fördern? 5. Wie stark partizipierte die Kreativwirtschaft in den letzten fünf Jahren vom kommunalen Wirtschaftsförderprogramm? 6. Gibt es für Kreative genug attraktive Raumkapazitäten in Oldenburg? 7. Wo liegen die kreativen Viertel in Oldenburg? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 14.01.2011 China-Initiative der Stadt Oldenburg Einleitung: Die Chinainitiative der Stadt Oldenburg bzw. des Oberbürgermeisters ist auch nach über drei Jahren in Bezug auf Ergebnisse und Erfolge diffus. Die Initiative resultiert im Wesentlichen aus der Leidenschaft des Oberbürgermeisters für das Reich der Mitte. Bis heute gibt es aber weder einen Rats- noch einen politischen Grundsatzbeschluss für diese Aktivität, die mit Kosten und Ressourcen der Verwaltung zu Buche schlägt. Diese Kosten für die Chinainitiative finanzieren sich aus Steuergeldern, die vor den Steuerzahlern zu rechtfertigen sind. Die regionalen Hochschulen und Wirtschaftsverbände haben zwar prinzipielle Unterstützung für die Chinainitiativen des Oberbürgermeisters bekundet; demgegenüber ist die Stadtgesellschaft von der Initiative noch nicht überzeugt, wie zahlreiche kritische Leserbriefe zu dem Thema in verschiedenen Medien zeigen und auch in persönlichen Gesprächen deutlich wird. Die bisherigen Ergebnisse der Chinaaktivitäten sind aus Oldenburger Sicht ernüchternd bis bescheiden. Bis auf allgemeine Freundschafts- und Kooperationsabkommen und unverbindliche „Netzwerkaktivitäten“ sind bisher keine konkreten Projekte realisiert worden. Bezeichnenderweise steht unter dem Button „Projekte“ auf der China-Internetseite der Stadt nichts. China wird in der Weltpolitik im 21. Jahrhundert ohne Zweifel eine sehr entscheidende Rolle spielen. Das ökonomische und das politische Gewicht Chinas nehmen rasant zu. Für die deutsche Exportwirtschaft ist China daher ein wichtiges Land. Auch auf der Ebene des wissenschaftlichen Austausches sind Kontakte nach China von Bedeutung. Allerdings lassen diese Kontakte oftmals eine kritische Reflexion vermissen, schreibt sinngemäß der Geschäftsführer des Ostasieninstitutes Rudolph in der FAZ vom 10.12.2010. Rudolph merkt weiterhin an, dass es ausländischen Besuchern und Delegationen nicht möglich ist, sich ein eigenständiges Bild von China und seinen Institutionen zu machen, weil diese auf Schritt und Tritt von den kommunistischen Machthabern kontrolliert werden. Davon muss auch bei Besuchen von Delegationen aus Oldenburg in China ausgegangen werden. Kommunale „Chinainitiativen“ sind nicht prinzipiell und grundsätzlich zu kritisieren. Gleichwohl muss der aufstrebende Staat China sowohl aus nationaler als auch aus regionaler Perspektive auch kritisch beleuchtet werden. China ist eine kommunistische Diktatur, ohne allgemeine demokratische Grund- und Freiheitsrechte. Es herrscht eine strenge Medienzensur, es gibt keine freien Wahlen und keine unabhängigen Gerichte. Teilweise herrschen barbarische Arbeitsbedingungen und viele Produkte aus China sind unter unsozialen und unökologischen Bedingungen hergestellt worden. Die Korruption in China ist nach wie vor hoch und Wirtschaftsspionage, Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil ausländischer Betriebe sind gang und gäbe. Kritisch sind auch die E-mail-Angriffe aus China auf deutsche Behörden und Ministerien zu bewerten. Daher muss die Oldenburger „Chinainitiative“ deutlich kritischer ausgestaltet sein, als bisher. Beschlussvorschlag: 1. Die Chinainitiative der Stadt Oldenburg wird auf eine Reise pro Jahr begrenzt. Der Oberbürgermeister kündigt seine Reise vorher dem Rat und der Öffentlichkeit an und erläutert seine Ziele und Strategie für die Reise. Nach der Reise sind der Öffentlichkeit und dem Rat ein Rechenschaftsbericht und eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung darzulegen. 2. Bei allen Kontakten mit chinesischen Unternehmen, Organisationen und Politikern wird auf die Einhaltung grundsätzlicher menschenrechtlicher Standards und Prinzipien geachtet. Kooperationen und Verträge z.B. mit Unternehmen von denen bekannt ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen die ILO Kernarbeitsnorm 182 verstoßen, sind zu unterlassen. 3. In Gesprächen mit chinesischen Partnern werden nicht nur Kontakte gepflegt und allgemeine Freundschaftsabkommen unterzeichnet, sondern im Sinne eines kritischen Rechtsstaatsdialog auch Punkte wie Zensur, Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit angesprochen. 4. Wenn es im Jahr 2011 neben allgemeiner Kontaktpflege nicht zu konkreten Ergebnissen im Bereich Projektakquise und Aufträge für die Oldenburger Wirtschaft durch die Chinainitiative kommt, ist diese am Ende des Jahres einzustellen. gez. Ralf Briese
Antrag vom: 25.05.2010 Kommunale Steuerungsinstrumente für Spielhallen Die planungsrechtlichen Möglichkeiten von Kommunen für oder gegen eine weitere Ansiedlung von Spielhallen (Spielotheken) sind gegenwärtig unzureichend. Verschiedene Kommunen fordern daher ein besseres planungsrechtliches Instrumentarium zur stärkeren Eindämmung entsprechender Gewerbe, da diese in vielen Städten stark zunehmen. Spielhallen in großer Zahl sind nicht nur städtebaulich fragwürdig, sondern fördern auch die Spielsucht. Zudem sind sie auch sicherheitspolitisch nicht ganz unproblematisch. Der bayrische Städtetag fordert aktuell eine Zusatzabgabe auf den Umsatz der Spielhallen, um zum einen die weitere Ausbreitung einzudämmen und zum anderen in finanzpolitisch schwierigen Zeiten kommunale Mehreinnahmen zu generieren. In Bayern werden derzeit 15% der örtlichen Spielhallen-Umsätze als kommunale Abgabe diskutiert. Ich frage die Verwaltung: – wie viele Spielhallen (Automatenspiel) gibt es derzeit in Oldenburg? – wie hat sich die Zahl der Spielhallen in den letzten fünf Jahren entwickelt? – Wie beurteilt die Verwaltung die planungsrechtlichen Möglichkeiten für oder gegen die Ansiedlung von Spielhallen in Oldenburg? – Wie beurteilt die Verwaltung die Forderung verschiedener Kommunen nach einer kommunalen Abgabe auf die Umsätze in Spielhallen? – Hat die Verwaltung betriebswirtschaftliche Kennziffern über die Spielhallen in Oldenburg – sprich über die Zahl der dort tätigen Mitarbeiter, Umsätze und Gewinne? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 15.03.2010 China-Initiative des Oberbürgermeisters In Bezug auf die Presseberichte über das offenbar gescheiterte größte China-Projekt des Oberbürgermeisters bittet die Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Warum wurde in der Vereinbarung zwischen Huaxi District und der Stadt Oldenburg über die deutsch-chinesische Kooperation und freundschaftliche Zusammenarbeit bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung einer solaren Ökosiedlung vom 13. März 2009 nicht die Kostenfrage und Kostenverantwortung über die zu tätigen Projekte geklärt? 2. Hat man die „Kernpunkte“ eines Vertrages – nämlich wer bestellt und wer bezahlt – bewusst außen vor gelassen? 3. Wer hat die verschiedenen Sprachausführungen des Vertrages erstellt? 4. Ist die getroffene „Vereinbarung“ in beiden sprachlichen Versionen identisch? – oder beinhaltet die chinesische Version einen Zusatz, dass die zu tragenden Kosten für das Projekt aus Deutschland zu tätigen sind? 5. In welchem Rahmen wurde die IHK Oldenburg in die Vertragserstellung und dessen Umsetzung eingebunden, die seit 10 Jahren in der Beratung von Firmen mit Chinaengagement aktiv ist? 6. Wie bewertet die Verwaltung die Kritik des Unternehmens Leasny, dass das Unternehmen unter falschen Vorraussetzungen nach China gelockt wurde? 7. Wird die Verwaltung die „Vereinbarung“ in § 5 Schlussbestimmungen nunmehr mit dem „Vereinbarungspartner“ nachverhandeln und somit die konkrete Kostenträgerschaft für das Projekt Ökosiedlung in Huaxi klar und präzise regeln? 8. Falls dies nicht gelingen sollte und es bis Ende des Jahres 2010 zu keinen konkreten Aufträgen für Oldenburger Unternehmen durch die China- Initiative der Stadt kommt, widerruft der Oberbürgermeister dann seine Behauptung, dass Oldenburger Unternehmen „jetzt vor konkreten Projekten in Südwestchina“ stehen (Bericht im Wirtschaftförderausschuss vom 27.03.09) 9. Welche Kosten (aufgeschlüsselt in Personal-, Honorar-, Reise-, Gastronomie- und Hotellerie-aufwendungen, Sachmittel, Werbematerialien) hat die gesamte Chinainitiative für die Stadt bisher pro Jahr verursacht? 10. Wie viele befristete und unbefristete Personalstellen waren und sind mit der China-Initiative der Stadt bisher beschäftigt? 11. Wie viele Honorarverträge wurden bislang geschlossen? 12. Welche weiteren Kosten sind 2010 und 2011 durch die Verwaltung geplant? gez. Ralf Briese und Sebastian Beer
Antrag vom: 19.11.2009 Bilanz des städtischen Wirtschaftsförderprogramms Die Stadt Oldenburg hat ein eigenes Wirtschaftsförderprogramm zum Aufbau und ggf. Erhalt von Selbstständigkeit und Unternehmertum. Die Förderung ist an Bedingungen und Konditionen geknüpft: so beträgt die maximale Förderhöhe 120.000 € . Die Subvention ist des weiteren an die Schaffung oder den Erhalt von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gekoppelt. Die administrativen Vorgaben sind in Summe beträchtlich. Wir möchten einen Bericht über den Erfolg des stadteigenen Förderprogramms und fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Unternehmen haben das kommunale Förderprogramm in den letzten drei Jahren in Anspruch genommen? 2. Wie viele sind davon heute noch am Markt? 3. Wie hoch war insgesamt die verausgabte Fördersumme? 4. Wurde der Höchstbetrag von 120.000 € ausgeschöpft bzw. wie hoch war die höchste Fördersumme? 5. Wie viele Arbeitsplätze wurden geschaffen? 6. Sind Unternehmen nach der Förderung in die Insolvenz gegangen? 7. Hat es Rückflüsse aus der Insolvenzmasse an die Stadt gegeben? 8. Hat es Gespräche mit der Stadt und der N-Bank über die Sinnhaftigkeit kommunaler Förderprogramme gegeben? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 28.05.2009 Private Sportwettenvermittlung in Oldenburg Nach dem Glücksspielvertrag der Länder ist das Glücksspiel u.a. aus Gründen der Prävention der Spielsucht in der ausschließlichen Kompetenz des Staates. Daher ist die private Sportwettenvermittlung verboten. Dennoch scheint es in Oldenburg nach wie vor mehrere private Sportwettenvermittlungsbüros zu geben. (ausgenommen vom Glücksspielvertrag ist widersinnigerweise das besonders suchtinduzierende Automatenspiel). Ich frage daher die Verwaltung: 1. Gibt es in Oldenburg nach wie vor private Sportwettenbüros? 2. Wenn ja, warum wird dagegen nicht vorgegangen? 3. Hat die Stadt Statistiken wie sich die Zahl von Wettbüros und Spielhallen in den letzten fünf Jahren in Oldenburg entwickelt hat? 4. Gibt es Zahlen über die Zahl der Arbeitsplätze in den Wettbüros und Spielhallen und welcher Art diese Arbeitsplätze sind (sozialversicherungspflichtige Vollarbeitsplätze oder so genannte 400 Euro Jobs)? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 26.05.2009 Einladung des neuen Leiters der BfA Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung den Leiter der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Wozniak, einzuladen. gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 19.02.2009 Elektroauto als Pilotprojekt in Oldenburg Hintergrund: Der Oldenburger Energieversorger EWE plant gemeinsam mit dem Karosseriehersteller Karman den Einstieg in ein innovatives Elektroauto. Das Elektroauto gilt angesichts des Klimawandels und dem zu Neige gehenden Rohstoff Öl als ein Zukunftsprojekt in Sachen Mobilität. Der Leiter des Oldenburger Energieforschungsinstitut Next Energy plant u.a. die Bewirtschaftung von Elektroautos mit Windenergie. EWE wiederum ist an einem der ersten Offshore Windparks in der Nordsee beteiligt. Es stellt sich daher die Frage, ob in Oldenburg zukünftig erste Modellprojekte mit Windenergie angetriebene Elektroautos realisiert werden können. Einer Stadt der Wissenschaft stünde ein innovatives CO2 freies Verkehrsmittel gut an. Ich frage die Verwaltung: 1. Sieht sie Möglichkeiten zur Förderung eines windenergiegespeisten Elektroautos in Oldenburg? 2. Sind bereits Gespräche mit der EWE über das aus Windkraft gespeiste Elektroauto geführt worden? 3. Wann plant das Unternehmen ggf. mit einer Pilotphase des Elektroautos? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 18.02.2009 Wie ist der aktuelle Sachstand für einen Hotelneubau in Oldenburg? Hintergrund: seit längerem gibt es immer wieder Pläne für einen Hotelneubau im oberen Preissegment in Oldenburg. Ein Investor plante z.B. einen Hotelbau am Alten Gymnasium. Danach war ein Hotel am Heiligengeistwall geplant. Die Pläne zerschlugen sich und wurden nicht realisiert. Derzeit wird diskutiert, ob das Land das denkmalgeschützte Sozialgericht verkauft, um dort ggf. eine Umnutzung in ein Hotel zu ermöglichen. Ich frage die Verwaltung: Gibt es derzeit konkrete Pläne für einen Hotelneubau in Oldenburg? Wenn ja, an welchen Stellen und in welchem Preissegment ? Befürwortet die Verwaltung den Verkauf des Sozialgerichtes an einen potentiellen Investor für einen Hotelbau bzw. eine Hotelumnutzung. gez. Ralf Briese
Antrag vom: 10.02.2009 Konjunkturpaket und schlaues Haus in Oldenburg Wir haben dazu folgende Fragen an die Verwaltung: Laut Berichterstattung der Nordwest-Zeitung will die Verwaltung versuchen, Mittel aus dem Konjunkturpaket für die Realisierung des „schlauen Hauses“ in Oldenburg zu erhalten. Nach den Vorgaben der Bundesregierung und der Darstellung der niedersächsischen Staatskanzlei sollen die Konjunkturmittel allerdings keine Folgekosten nach sich ziehen, sondern Zukunftskosten in Form von Personal- und Betriebskosten vermeiden. Des Weiteren hat das Land bisher von einer Förderung des „schlauen Hauses“ abgesehen, da das bisherige Konzept nicht zu überzeugen vermochte. Wir fragen die Verwaltung: 1. Sind die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Bundesregierung und der Staatskanzlei nach Vermeidung für Folgekosten von Investitionen aus dem Konjunkturprogramm für das „schlaue Haus“ umsetzbar? 2. Mit welchen laufenden Personal- und Betriebskosten rechnet die Verwaltung bei einer Realisierung für das „schlaue Haus“ 3. Hat es mittlerweile Änderungen an der grundsätzlichen Konzeption des „schlauen Hauses“ gegeben, um ggf. aus dem niedersächsischen Landeshaushalt 2010 Fördermittel zu generieren? 4. Wenn ja, wie sieht die Neukonzeption konkret aus? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 25.09.2008 Chinareisen des Oberbürgermeisters Wir haben dazu folgende Fragen an die Verwaltung: Welche konkreten Erfolge / Resultate hat die letzte Reise des Oberbürgermeisters nach China der Stadt gebracht? Welche Kosten hat die letzte Reise des Oberbürgermeisters nach China verursacht? Aus welchem städtischen Etat wurde sie finanziert? Die wievielte Reise des Oberbürgermeisters nach China war das bereits in der laufenden Ratsperiode? Wie hoch summieren sich die Kosten aller bisher getätigten Reisen des OB nebst Gefolge nach China? Wie viele Reisen nach China sind noch geplant? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 14.05.2008 Förderung des Wassertourismus in Oldenburg Der Wasser- und Segelsport verzeichnet seit Jahren kontinuierliche Wachstumsraten. Der Yachtbau in Norddeutschland ist nahezu ausgelastet. Oldenburg als Oberzentrum mit attraktiven kulturellen Angeboten kann als Hafenstadt von den wachsenden Zahlen im Wassertourismus profitieren, wenn eine moderne und ansprechende Hafeninfrastruktur vorgehalten wird. Ich frage daher die Verwaltung: 1. Welche Pläne hat die Verwaltung hinsichtlich der zukünftigen Förderung des Segelsports und Wassertourismus in Oldenburg? 2. Wie können die Gästezahlen im Bereich des Wassertourismus gesteigert werden? 3. Welche Anzahl an Liegeplätzen soll in Zukunft bereitgestellt werden? 4. Ist die derzeitige Infrastruktur (Sanitäranlagen, Strom etc.) für Wassertouristen aus Sicht der Verwaltung angemessen, attraktiv und ausreichend? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 02.04.2008 Erweiterung des Kriterienkatalogs für die Vergabe im Förderfonds der Metropolregion Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg als Mitglied im Zusammenschluss Metropolregion Bremen-Oldenburg e.V. wird über ihre Vertreter/innen beauftragt, in Bezug auf die Kriterien für den Förderfonds folgenden Beschlussvorschlag vorzubereiten und fristgerecht in die nächste Mitgliederversammlung einzubringen: Der Kriterienkatalog für den Fonds wird erweitert. Insgesamt können maximal 110 Punkte in der Bewertung der eingehenden Anträge erreicht werden. Bei der Bewertung aller künftigen Anträge werden zusätzlich zu den bereits entwickelten Kriterien die beiden folgenden Kriterien berücksichtigt: 1. Als Unterpunkt zu Kriterium 2 den Punkt „d) Beitrag zum Gender Mainstreaming“, mit dem weitere 10 Punkte von dann insgesamt 110 Punkten erreicht werden können. 2. Als neues Kriterium das Kriterium 7 unter der Bezeichnung „Nachhaltigkeit des Vorhabens“, das jedoch ohne Berücksichtigung in der Punktwertung bleibt und zusammen mit Kriterium 5 zwischen ansonsten punktgleichen Vorhaben eine Entscheidung ermöglicht. Begründung: In der Vorlage 08/0229 vom 7.04.08 des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und regionale Zusammenarbeit beschränken sich die Vergabekriterien des Fonds der Metropolregion auf die Aspekte: – Grad der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Metropolregion (max. 30 von 100 Punkten) – Beitrag zur Profilierung der Metropolregion (max. 30 von 100 Punkten) – Räumliche Auswirkung innerhalb der Metropolregion (max. 20 von 100 Punkten) – Kooperation zwischen Bremen und Niedersachsen (max. 20 von 100 Punkten) sowie die Zusatzkriterien (ohne Punktevergabe) – Einwerbung von Drittmitteln – Finanzielle Beteiligung der Wirtschaft Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Region und einer Entwicklung, die dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ökonomie auch in der Region Rechnungträgt, können über den Fonds Anreize und Impulse gegeben werden, die sich zielprägend und steuernd auf die gewünschten Entwicklungsrichtungen auswirken. gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 17.12.2007 Cima-Gutachten 1. Wie viele Cima-Gutachten hat die Stadt im Jahr 2007 in Auftrag gegeben? 2. Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Gutachten? 3. Gibt es bereits Planungen für weitere Cima-Gutachten für das Jahr 2008? 4. Wenn ja, zu welchen Themen? 5. Gibt es neben der CIMA GmbH weitere Unternehmen in der Bundesrepublik, die als potentielle Gutachter für innerstädtische Entwicklung in Betracht kommen? 6. Plant die Verwaltung neben der CIMA auch andere Anbieter entsprechender Dienstleistung zu berücksichtigen? 7. Werden die Aufträge für städtische Gutachten via Ausschreibung vergeben? gez. Ralf Briese
Antrag vom: 30.11.2008 Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) Beschluss: Im EEK werden im konzeptionellen Teil (ab Seite 28) folgende Änderungen beschlossen: 1. Seite 29 und 33: betreffend die Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstadt 1.1 Der Satz Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) keinen Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten unterliegen, sofern Entwicklungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, der Stadt zur Folge haben. (S. 30, Punkt 2, 2.Absatz) Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) auf die Notwendigkeit von Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten dahingehend überprüft werden, inwiefern geplante Entwicklungen negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, zur Folge haben. Begründung: Es sind nicht lediglich städtebauliche Auswirkungen zu beachten sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. 1.2 Der Absatz Um die Attraktivität zu steigern …., soll die Einzelhandelsentwicklung für einzelne Vorhaben unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklung keinen Einschränkungen bezüglich Flächengröße und Sortimenten unterliegen. (erster Absatz „Ziele und Empfehlungen“, S. 33) wird neu formuliert: Um die Attraktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, soll die Einzelhandels-entwicklung in der Innenstadt Vorrang haben. Begründung: Ob Einschränkungen in Einzelfällen nötig sind, geht aus der vorliegenden Analyse des EEK nicht hervor. Vielmehr zeigt die Analyse der CIMA (S. 11f), dass je nach Warengruppe eine differenzierte Betrachtung nötig ist. So ist beispielsweise die Zentralität der Innenstadt im Bereich Bekleidung/Wäsche aktuell schon gegeben. Darüber hinaus müssen neu genehmigte Einzelhandelsflächen wie das ECE bei der Erteilung von Genehmigungen für weitere neue Vorhaben mitberücksichtigt werden. 2. Maximalgrenze für Fachgeschäfte in den äußeren Versorgungszentren, jeweils enthalten in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitte 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück), auch 3.4.3 Stubbenweg sowie 3.5.9 Nadorster Straße. 2.1 Der Satz Zugelassen werden kann die Ansiedlung von Fachgeschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 200 m² (ohne Sortimentsbeschränkung), soweit dadurch die im Bebauungsplan festgesetzte Gesamtverkaufs-fläche nicht überschritten wird. S. 37, 3. Absatz in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitt 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück) wird ergänzt mit dem Zusatz: Verkaufsflächen, die den Maximalwert von 200m² überschreiten, können im Einzelfall zugelassen werden, sofern von einem stark überdurchschnittlichen Raumbedarf für einen Kernbereich des Sortiments des betreffenden Einzelfalls auszugehen ist. Analog dazu soll die vorgenannte Ergänzung hinzugefügt werden bei: 2.2 S. 41 Empfehlung für den Stubenweg 2.3 S. 67, 2. Absatz im Abschnitt „Ziele und Empfehlungen“ nach „… Wiederbesetzung der Leerstände.“ Begründung: Fachgeschäfte, die Warengruppen mit großem Platzbedarf anbieten, sollten auch innerhalb von Versorgungszentren die Möglichkeit haben, Einzelhandel wirtschaftlich zu betreiben. 3. Empfehlungen für die Nadorster Straße Der Satz S. 65 wird mit der Ergänzung (vgl. Hervorhebung) versehen: „Mögliche Änderungswünsche des Discounters sollten im Rahmen der Maximalgrenzen von 800m² für Discounter genehmigt werden, …“ Begründung: Eine stetige Anhebung der Verkaufsflächen von neuen Discountern führt dazu, dass kleinere Discounter in einer Größe von bis zu 800m² an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Damit würde jedoch langfristig die fußläufige Erreichbarkeit von Discountern in Frage gestellt. Das Ziel, eine Stadt der kurzen Wege zu sein, sollte jedoch weiterverfolgt werden. 4. Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz 8. Die Ziele und Empfehlungen auf S. 72 betreffend die Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz wird ergänzt mit den Zusätzen (siehe Hervorhebung): „Zur Ergänzung des Angebots ist die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche wünschenswert, die die Verkaufsflächenzahlen anderer Vollsortimenter im Stadtgebiet nicht überschreitet.“ Bitte um Stellungnahme und ggf. Beschluss einer Anpassung der Formulierung Des Weiteren bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Vorgabe auf Seite 58 „mit einer Verkaufsfläche von ca. 1000 bis 1.500 m²“ im Zusammenhang mit der Prüfung der Ansiedlung eines Vollsortimenters, (vgl. ebd., Unterkapitel 3.5.6 Hauptstraße Eversten). Ggf. könnte hier, um auch kleinere Verkaufsflächen in die Abwägung einzubeziehen, allgemeiner formuliert werden: Damit dieser ein für den Kunden attraktives Angebot vorhalten kann und sich auch langfristig im Wettbewerb behaupten kann, sollte die Ansiedlung eines Supermarktes geprüft werden. gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 10.09.2007 EU-Fördermittel Sehr geehrter Oberbürgermeister, die sozialen Aufgaben der Stadt Oldenburg beanspruchen den größten Anteil des städtischen Haushaltes. Gleichzeitig stellen soziale Dienstleistungen aber auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor in Oldenburg dar. Mit der jetzt anlaufenden Europäischen Förderperiode (2007 – 2013) ergibt sich auf der einen Seite die Möglichkeit, Gelder für Aufgaben im sozialen Bereich zu akquirieren und damit den Haushalt der Stadt zu ergänzen oder gar zu entlasten. Auf der anderen Seite können eingeworbene EU – Fördermittel zur Schaffung oder Konsolidierung von Arbeitsplätzen im sozialen Dienstleistungssektor beitragen. Damit handelt es sich um eine Form der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung wird gebeten, • die Vorhaben (Seminare, Informationsveranstaltungen, internationale Kooperationsinitiativen) vorzustellen, die geplant sind, um über die Fördermöglichkeiten für soziale Dienstleister zu informieren. • über Maßnahmen und Methoden zu berichten, um eine breit gestreute und kreative Antragstellung im sozialen Dienstleistungssektor zu begünstigen und zu initiieren. • über Kofinanzierungsmöglichkeiten zu berichten, insbesondere der ARGE Oldenburg. • Beispiele aus anderen Kommunen vorzustellen, die erfolgreich EU – Mittel eingeworben haben. gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 10.09.2007 Bericht der ARGE Sehr geehrter Oberbürgermeister, die ARGE Oldenburg wird gebeten zu berichten: • über das jährliche Investitionsvolumen der ARGE Oldenburg in der Stadt Oldenburg. • über die Einschätzung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes aus Sicht der ARGE Oldenburg. • über die Möglichkeiten der ARGE Oldenburg, die Kofinanzierung für EU- Fördermittelanträge zu übernehmen. • über Antrage der ARGE Oldenburg auf EU – Förderung, die bereits gestellt oder in Planung sind. gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 27.06.2007 EWE-Verlagerungen nach Bremen? Wir bitten Sie, als Vertreter der Stadt Oldenburg in den Gremien der EWE AG zu der aktuellen Berichterstattung in der NWZ vom 26. + 27.6.06 Stellung zu nehmen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Überlegungen oder Planungen der EWE AG zum Bau eines „Hochhauskomplexes in Bremen“ inklusive dem Bau eines „80 Meter hohen repräsentativen Hochhauses“? 2. Falls ja, welche Abteilungen, Bereiche, Tochterfirmen der EWE AG sollen in diesem Hochhauskomplex angesiedelt werden und sind damit auch Arbeitsplatzverlagerungen von Oldenburg nach Bremen verbunden? 3. Welche Firmenbereiche der EWE AG sollen das alte Verwaltungsgebäude der ÜNH in Bremen nutzen? Sind damit Arbeitsplatzverlagerungen von Oldenburg nach Bremen verbunden? gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 12.12.2005 Beschluss von Fraktion und Kreisverband IKEA: – GRÜNE für den Standort Oldeweg Der Kreisverband Oldenburg-Stadt von Bündnis90/DIE GRÜNEN hat auf seiner Mitgliederversammlung am 12.12.2005 den Ansiedlungsplan von IKEA in der Stadt Oldenburg begrüßt. In der Standortfrage sprechen sich die GRÜNEN eindeutig für den Oldeweg aus (neben Möbel Buss): • Wie die Oldenburger Umweltverbände sehen auch die GRÜNEN, dass die Verluste an Naturwerten am Standort Oldeweg besser auszugleichen sind als im Landschaftsschutzgebiet Holler Landstraße. • Die direkte KfZ-Anbindung über die Stadtautobahn zum Standort Oldeweg ist von den meisten Stadtteilen aus sehr gut, beim Standort Holler Landstraße müsste man über das Kreuz Oldenburg-Ost bzw. die Anschlussstelle Ohmstede gleichsam über Eck zur Abfahrt Hafen fahren (mehrere km längere Fahrtstrecke). Der Nahbereich Abfahrt Osternburg bis Oldeweg muss auch beim jetzigen Verkehrsaufkommen umgestaltet werden. • Die Verkehrsanbindung aus der Stadt zur Holler Landstraße ist wegen der beiden direkt hintereinander liegenden Bahnübergänge in der Stedinger Straße (Bahnstrecke nach Bremen bzw. Osnabrück) nicht geeignet, das erwartbare Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Für eine Bahnuntertunnelung stehen auch langfristig keine öffentlichen Mittel zur Verfügung. • Der Standort Oldeweg ist für IKEA ausreichend. Das am Standort Holler Landstraße zusätzlich geplante Fachmarktzentrum mit 15.000 m² Verkaufsfläche plus weiteren zu erwartenden Ansiedlungen wie Tankstelle, KfZ-Werkstatt, Hamburger-Brater usw. lehnen die GRÜNEN ab. Angesichts der enormen Verkaufsflächenausweitung in Oldenburg (Möbel Buss, Erweiterung famila, Erweiterung real + Praktiker, VWG-Gelände, VfB-Platz, ECE-Center sowie zahlreiche Discountläden) ist eine Begrenzung dringend geboten, um nicht riesige Leerstände in anderen Bereichen der Stadt zu erzeugen. Die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Oldenburg sieht ebenfalls vor, neben den bestehenden Fachmarktzentren keine weiteren Fachmarktzentren zu bauen. • Für den Verkauf der städtischen Fläche am Oldeweg kann die Stadt Oldenburg mit einem Millionenerlös rechnen. Das Vorgehen von O? Schütz wird von den GRÜNEN kritisiert. Bevor die Fläche Holler Landstraße überhaupt für IKEA zur Verfügung stand, wurde in vorauseilendem Gehorsam die Beplanung begonnen und damit Arbeitszeit und Ressourcen der Stadtverwaltung vergeudet. Als der Verkauf der Flächen dann nicht wie gedacht funktioniert, setzt Herr Schütz die Eigentümer öffentlich unter Druck (NWZ vom 8.12.2005). Er wird von IKEA bestens informiert, denn die hätten „ein akzeptables Angebot unterbreitet“. Herr Schütz macht sich damit zum Handlanger von IKEA, sein Verhalten den Grundstückseigentümern gegenüber ist unerträglich und skandalös. Mit diesem Vorgehen zeigt Herr Schütz wieder einmal, dass die Stadt Oldenburg dringend eine besser geeignete Person für die Position des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin benötigt. Einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung am 12.12.2005
Antrag vom: 21.10.2005 Insolvenzantrag der Fa. Carl Wilhelm Meyer Begründung: Mit der Fa. C. W. Meyer hat ein weiteres Oldenburger Traditionsunternehmen des Einzelhandels Insolvenz angemeldet. Wir sehen generell die Ursachen dafür in der immer noch fortgeführten Praxis Einzelhandelsflächen auf der grünen Wiese und Discounter in allen Stadtteilen zu genehmigen. Im vorliegenden Fall wird wahrscheinlich die Eröffnung des riesigen Möbelhauses der Fa. Buss in Osternburg, garniert mit einem großen Anteil an innenstadtrelevantem Sortiment im Nicht-Möbelbereich, den Todesstoß versetzt haben. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 16.08.2001, in der der Satzungsbeschluss für o. g. Möbelmarkt auf den Weg gebracht wurde, hat unsere Fraktion auf die Problematik des sogenannten „Randsortiments“ eines Möbelhändlers und ihre Auswirkungen auf die Innenstadt hingewiesen. Beschlussvorschlag: Ansiedlungen von neuen Einzelhändlern und Flächenerweiterungen außerhalb der Innenstadt sollten überdacht und zurückgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek
Antrag vom: 13.06.2005 Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt Die Verwaltung wird gebeten, Finanz-Konzepte für eine dauerhafte Anlage von Stadtgärten bzw. Grünzonen an geeigneten Stellen in der Innenstadt zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzustellen. Dabei sollten auch Möglichkeiten des Sponsoring geprüft werden. Begründung: Die Einrichtung der Sommer-Gärten in der City und die starke Besucherresonanz in den ersten Tagen zeigen deutlich, dass sich viele Menschen eine erhöhte Aufenthaltsqualität jenseits des reinen Konsums in der Innenstadt wünschen. Auch die Agenda Arbeitsgruppe „zukunftsfähige Innenstadt“ und der Stadtsoziologe Prof. Walter Siebel haben oftmals im Rahmen ihrer Arbeit darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur das Bewohnen in der Innenstadt wieder gefördert werden muss, sondern auch ein Bedürfnis nach attraktiven Ruhe-Zonen besteht. Dies könnte u.a. durch die dauerhafte Anlage von Stadtgärten und Grünzonen wie auch multifunktionalen Bereichen geschehen. Dabei sollen auch Sponsorenlösungen einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 27.01.2005 Entwicklung des Oldenburger Stadthafens – Ausbaggerungsarbeiten Beschlussvorschlag: Die Ausbaggerungsarbeiten, insbesondere im Bereich des Nordhafens, dessen Kosten sich ca. auf 260.000 € belaufen sollen, werden zurückgestellt bis: 1. eine Kosten-Nutzen-Analyse 2. ein Gesamtkonzept 3. eine Zusage zur finanziellen Beteiligung des Oldenburger Yacht Clubs (OYC) vorliegen. Begründung Sicherlich ist es wünschenswert den Oldenburger Stadthafen zu beleben. Ob dafür allerdings öffentliche Mittel in einer Größenordnung von mindestens 260.000 € zur Verfügung gestellt werden, sollte zumindest kritisch hinterfragt werden. Der Wassersport ist eine privilegierte Minderheitensportart bzw. –freizeitbeschäftigung. Eine Beteiligung der Haaren-Wasseracht wäre aus Sicht des städtischen Haushalts sicherlich wünschenswert, allerdings sind deren Beitragsgelder letztlich auch öffentliche Mittel. Vor dem Vorliegen eines Gesamtkonzeptes, einschl. Kostenschätzung, sollte mit den Vorarbeiten nicht begonnen werden, da diese sonst wahrscheinlich ihr Ziel einer Belebung des Hafens verfehlen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek
Antrag vom: 07.10.2003 Bilanz der OTM GmbH laut Gesellschaftervereinbarung Nach der im Herbst 2000 abgeschlossenen Gesellschaftervereinbarung mit der Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH soll den Gesellschaftern nach 3 Geschäftsjahren eine umfassende Bilanz vor-gelegt werden, um die Anstrengungen und Erfolge zu analysieren und zu entscheiden, wie zukünftig verfahren werden soll. Da dieser Zeitpunkt erreicht ist, bitten wir 1. um Vorlage dieses Berichtes zur o.g. Ausschusssitzung. Nach der Gesellschaftervereinbarung stellt die Stadt Oldenburg den früheren Geschäftsführer des Verkehrsvereins Oldenburg e.V. der OTM im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zur Verfügung. 2. Wir bitten die Verwaltung, dem Ausschuss a. die Aufgaben des VVO detailliert darzustellen, b. die Aufgaben des früheren Geschäftsführers des VVO bei der OTM darzustellen. 3. Laut Pressebericht vom 05. Oktober zahlt die Stadt der OTM jährlich einen Zuschuss von 665.000 DM. Im Haushalt stehen jedoch 785.000 DM. Wie ergibt sich die Differenz ihn Höhe von 120.000 DM und wofür werden diese Gelder verwendet? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 03.09.2002 Neustrukturierung des Stadtfestes Beschlussvorschlag: 1. Nach Ablauf des Vertrages mit dem Organisator im Jahre 2003 wird dieser nicht verlängert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Durchführung des Stadtfestes durch eigene Gesellschaften (z.B. Weser-Ems-Hallen GmbH) oder Gesellschaften an denen die Stadt beteiligt ist (z.B. OTM) erfolgen kann. 3. Das Stadtfest bekommt eine vollkommen neue inhaltliche Ausrichtung, die Betonung soll dabei mehr auf „Altstadtfest“ liegen, die Kultur mehr in den Vordergrund gerückt werden, den verschiedenen Vereinen die Möglichkeit der Beteiligung eingeräumt werden, die Kaufmannschaft (insbesondere auch die Filialisten) mehr einbezogen werden, so dass Negativbeispiele (wie z.B. Schließung Käse-Friese) nicht mehr vorkommen. 4. Einweggeschirre und -flaschen werden nicht mehr zugelassen. 5. Fliegende Händler (für z.B. Handy-Schalen) bekommen keine Lizenz mehr. Begründung: – Erfolgt mündlich -. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 28.05.2001 Verkauf von städtischen Häusern Vor einem Jahr hat der Ausschuss AWF einstimmig beschlossen, die städtischen Häuser und Wohnungen zu verkaufen, die nicht mehr für strategische Zwecke benötigt werden. Laut damaliger Liste waren das 58 Wohnhäuser mit einem geschätzten Wert von ca. 11 Millionen DM. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwarten in der nächsten Sitzung von der Verwaltung eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu den vorgenommenen Verkäufen, Gesprächen mit den bisherigen Mietern und den Umständen, weshalb nicht verkauft worden ist. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Else Stolze
Antrag vom: 09.05.2001 Haushaltsinfo für die Bürger Verschiedene Städte haben zum besseren Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger ein Haushaltsinfo über die städtischen Haushaltspläne erstellt. Darin wird in lockerer und verständlicher Weise über die städtischen Finanzen und ausgewählte Haushaltsbereiche der Stadt informiert. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hält ein Info wie z.B. das der Stadt Hamm für sehr sinnvoll für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Schulen. Wir bitten die Verwaltung um eine Machbarkeitsprüfung. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Else Stolze i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 15.02.2001 Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen zur Haushaltskonsolidierung Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Arbeit und die Ergebnisse der Arbeitsgruppensit-zungen zur Haushaltskonsolidierung. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Hiltrud Neidhardt i.A. – K u l i s c h –