Ausschuss für Integration und Migration

Antrag vom 23.2.2021

Wege ins Bleiberecht (WIB)

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen eines Pilotprojektes mit ausgewählten Modellkommunen Niedersachsens und der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) das Projekt WIB https://www.nds-fluerat.org/ueber-uns/projekte/wib-wege-ins-bleiberecht/ . Als erste Kommune nimmt die Stadt Hannover an dem Projekt teil. Weitere Kommunen können sich an der Teilnahme des Projektes bewerben.

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen, dass die Stadt Oldenburg sich als Modellkommune WIB bewirbt.

Begründung:

Den Menschen, die zu uns geflüchtet sind und die über viele Jahre im Ungewissen bei uns leben, das heißt sie werden lediglich geduldet, widmet sich dieses Projekt. In den Modellkommunen soll zunächst eine Analyse der Gründe, die dazu geführt haben durchgeführt werden. Insbesondere die Fragestellung, warum diese Flüchtlinge kein Aufenthaltsrecht erlangen konnten, welche Hinderungsgründe es gab/gibt, sollen herausgearbeitet werden. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen dann Modelle und Konzepte entwickelt und erprobt werden. Ziel ist es, die Zahl der Langzeitgeduldeten in Niedersachsen um mind. 30 % zu senken. Als Modellkommune hätte Oldenburg die Möglichkeit einen weiteren Baustein in der Integrationsarbeit zu legen. Die gute Arbeit des Amtes für Integration würde das Pilotprojekt konstruktiv unterstützen können.

gez. Ingrid Kruse, Ute Goronczy


Antrag vom 6.7.2019

Beitritt zum Bündnis Städte Sicherer Häfen

Wir verweisen auf den anliegenden Brief des sich im Juni gegründeten Bündnisses. Die zwölf Gründungskommunen gehören allesamt denjenigen an, die sich in den letzten Monaten als Sichere Häfen für geflüchtete Menschen erklärt haben. Auch die Stadt Oldenburg hatte seinerzeit einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Um die Arbeit besser zu koordinieren und den Druck auf den Bundesgesetzgeber zu bündeln, sollte auch die Stadt Oldenburg diesem Bündnis beitreten. Ziel muss „eine schnelle, humane und solidarische Aufnahmepolitik Deutschlands angesichts der Notlage im Mittelmeer“ sein, wie die Vertreter*innen der zwölf Städte trefflich formuliert haben.

gez. Sebastian Beer

Offener Brief an den Bundesinnenminister

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

Potsdam, XX. Juni 2019

Aufnahme der Geretteten der Sea Watch 3 in Rottenburg am Neckar, Berlin und Kiel

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

am Freitag, den 14. Juni 2019, haben wir, die Städte Berlin, Detmold, Flensburg, Freiburg, Greifswald, Hildesheim, Kiel, Krefeld, Marburg, Potsdam, Rottenburg am Neckar und Rostock, gemeinsam das Bündnis Städte Sicherer Häfen gegründet. Wir sind die ersten zwölf Kommunen, die sich aus der Gruppe der nunmehr 60 Sicheren Häfen1 zusammengeschlossen haben. Damit wiederholen wir Ihnen gegenüber unsere Bereitschaft, aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich (über den Königsteiner Schlüssel hinaus) bei uns aufzunehmen. Solidarität mit Menschen auf der Flucht, der SEEBRÜCKE und der zivilen Seenotrettung sind für uns kein Lippenbekenntnis, sondern ein Ziel. Wir verlangen eine schnelle, humane und solidarische Aufnahmepolitik Deutschlands angesichts der Notlage im Mittelmeer.

Am Mittwoch, den 12. Juni, hat das zivile Seenotrettungsschiff Sea-Watch 3 53 Personen gerettet und wird bisher am Einlaufen in einen sicheren Hafen gehindert. Es ist für Europa unwürdig, Menschen in Not tagelang auf einem Schiff festzusetzen. Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, Asyl zu beantragen und darf nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihr oder ihm Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Damit einher geht auch das Recht, zu einem sicheren Hafen gebracht zu werden. Das internationale Seerecht und die Genfer Flüchtlingskonvention sind historische Errungenschaften, die nicht durch weitere Missachtung ausgehöhlt und beschädigt werden dürfen.

Am Freitag, den 14. Juni, kündigte Stephan Neher (CDU), Oberbürgermeister der Stadt Rottenburg am Neckar an, die 53 Menschen an Bord der Sea-Watch 3 aufnehmen zu wollen. Berlin und Kiel schlossen sich dieser Initiative unmittelbar an. Als Bündnisstädte Sicherer Häfen begrüßen und unterstützen wir diese Angebote. Wir sind bereit, Menschen in Not zu helfen und fordern Sie auf, uns dabei zu unterstützen:

Weisen Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, eine Aufnahmezusage für die von der Sea-Watch 3 Geretteten zu erteilen und sorgen Sie so dafür, dass diese nach Rottenburg am Neckar, Kiel und Berlin kommen können! Nehmen Sie Kontakt mit den italienischen Behörden auf und informieren Sie sie über die Aufnahmebereitschaft Deutschlands und unserer Städte.

60 Kommunen, verschiedene Bundesländer (wie z.B. Brandenburg), die Kirchen, Seenotrettungsorganisationen und der breite zivilgesellschaftliche Zusammenschluss SEEBRÜCKE fordern seit Monaten die zusätzliche Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland. Im April diesen Jahres ersuchten 250 zivilgesellschaftliche Organisationen die Bundeskanzlerin, kommunale Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen zu ermöglichen. 211 Bundestagsabgeordnete der Parteien Grüne, Linke, SPD, FDP und CDU bestärkten diese Forderung in Form eines Oster-Appells an die Bundesregierung.

Jetzt liegt es an Ihnen zu handeln. Lassen Sie uns humanitäre Verantwortung übernehmen und bereiten wir dem anhaltenden Sterben auf dem Mittelmeer gemeinsam ein Ende.

In Erwartung Ihrer Antwort, mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnende Bündnisstädte:

Weitere Unterzeichner*innen:

__________________

1 “Einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten fordern rund 60 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland, die sich seit Sommer 2018 offiziell zu „Sicheren Häfen“ erklärt haben. Sie solidarisieren sich mit der Initiative „Seebrücke“. Dabei bekunden sie öffentlich und mit Nachdruck ihre Bereitschaft, aus Seenot gerettete Menschen in ihren Städten und Gemeinden zusätzlich aufzunehmen.” (Potsdamer Erklärung, 03.06.2019)

Alle Sicheren Häfen: https://seebruecke.org/startseite/sichere-haefen-in-deutschland/


Antrag vom 1.11.2017

Internetseiten der Stadt Oldenburg in arabischer Sprache

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob und zu wann, die bestehenden fremdsprachigen Internetseiten der Stadt Oldenburg um die „arabische Sprache“ ergänzt werden können.

Begründung: 

Die Stadt Oldenburg bietet in unterschiedlichem Umfang fremdsprachige Internetseiten unter anderem in allen Sprachen der Partnerkommunen an:

Außerdem stehen Informationen in folgenden Sprachen bereit:

Die arabische Sprache ist leider noch nicht vertreten.

Mittlerweile leben immer mehr arabisch sprechende Menschen in Oldenburg. Vielfach dauert es sehr lange, bis der Spracherwerb der deutschen Sprache abgeschlossen ist. Selbst bei erfolgreich abgeschlossenen Sprachkursen (Niveaustufen A1 bis B1), fällt es vielen Menschen schwer, in deutscher Sprache zu kommunizieren und vor allem sich zu informieren.

Unser Ansinnen ist es, dass arabisch sprechenden Neubürgerinnen und Neubürger in Oldenburg sich per Internet einen Überblick über ihren neuen Wohnort verschaffen können. Wünschenswert wäre eine Ausgestaltung in arabischer Sprache ähnlich der Internetseiten der Partnerkommunen. Sicherlich gibt es Institutionen oder Vereine in Oldenburg, die bei der Umsetzung der Internetseiten ins arabische behilflich sein können. 

gez. Ingrid Kruse, Ute Goronczy


Antrag vom 25.4.2017

Weiterentwicklung –  Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen um den Bestandteil der „Geschlechterperspektive

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Integration und Migration bittet die Verwaltung um die Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen“ um den Bestandteil der „Geschlechterperspektive“. Die  Zusammenarbeit u.a. mit dem Gleichstellungsbüro der Stadt Oldenburg halten wir dabei für unerlässlich. Es soll bis zum Herbst 2017 ein Maßnahmenpaket geschnürt werden, welches konkret die „Geschlechterperspektive“ aufgreift. Dieses Maßnahmenpaket fließt dann in die Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen“ ein.

Begründung:

Das Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen ist auf die Problematik Wohnen bzw. der dezentralen Unterbringung ausgerichtet. Darüber hinaus sind die Themen „Spracherwerb und SprachmittlerInnen sowie das Gewaltschutzkonzept für die Flüchtlingsunterkünfte eingearbeitet worden. Nunmehr bedarf es einer weiteren Fortschreibung. Der Bestandteil der „Geschlechterperspektive“ ist unbedingt konzeptionell aufzugreifen.

Die oftmals veränderte Rolle und die „neuen“ Rechte der Frauen, sei es in Familie, Ausbildung und Beruf/Studium sind aufzugreifen. Integration kann nur gelingen, wenn die Frauenrolle das „westliche“ Rollenverständnis wiederspiegelt. Die Fehler aus der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Wir müssen versuchen, die Frauen zu erreichen, die neu zu uns gekommen sind und hier dauerhaft leben werden. Gelingt es die Frauen zu erreichen – gelingt auch auf Dauer die Integration aller.

gez. Ingrid Kruse und Ute Goronczy


Antrag vom 6.4.2017

Gärten der Integration

Wir bitten die Verwaltung um einen Vorschlag, welches Projekt oder Initiative aus Oldenburg am Wettbewerb der DUH teilnehmen wird.

Begründung:

Ein Garten ist ein idealer Ort, Kontakte zu knüpfen, das Wissen über Umwelt und Natur zu erweitern, ins Gespräch zu kommen und ein Gefühl von Ankommen zu vermitteln. Im Rahmen des Inklusionsprozesses und der Integration von Flüchtlingen in der Stadt Oldenburg bestehen bereits verschiedene Angebote zum Thema „Garten“.

Nunmehr richtet sich ein Wettbewerb „Gärten der Integration“ der Deutschen Umwelthilfe (DUH) genau an solche Projekte. Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.03.2017 und endet am 31.10.2017. Eine Teilnahme an diesem Wettbewerb wäre ein weiterer Beitrag im Integrationsprozess.

gez. Ingrid Kruse und Ute Goronczy


Antrag vom 2.2.2017

Zugang zu den Integrations-, sowie Sprach- und Alphabetisierungskursen in Oldenburg, sowie Darstellung eines Angebotes speziell für weibliche Asylsuchende und Flüchtlinge, mit einem Kinderbetreuungsangebot. 

Im Rahmen der Sitzung vom 06.09.2016 wurde von der Verwaltung angekündigt, dass mit den Bildungs-trägern, der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Absprachen, die den reibungslosen Zugang zu den Bildungsangeboten sicherstellen, getroffen werden sollen. Wir bitten hier um einen entsprechenden Sachstandbericht. Desweiteren bitten wir die Verwaltung aufzuzeigen, ob und wenn ja, welche Bildungsträger im Stadtgebiet explizit Kursangebote für Frauen mit Kindern anbieten. Wir bitten hier Lösungswege aufzuzeigen, die eine Finanzierung der Kinderbetreuung gewährleisten, damit Frauen mit Kleinkindern einen Sprachkurs besuchen können. 

Begründung:

Das entscheidende Fundament für die Zukunft der geflüchteten Menschen ist das Erlernen der Sprache. Sprach- und Kulturkenntnisse führen dazu, sich in unserer Gesellschaft zu Recht zu finden, sich Schritt für Schritt ein neues Leben aufbauen zu können. Gerade Frauen und hier die Mütter bilden hierfür die Basis in den Familien. Von ihrer Sprachkompetenz hängt auch die Sprachentwicklung ihrer Kinder ab. Vor dem Hintergrund ist ein spezielles Angebot für Mütter aus unserer Sicht sehr wichtig.

gez. Ingrid Kruse und Ute Goronczy


Antrag vom 9.1.2017

Pool / Sprachmittler*innen Oldenburg

Wir gehen davon aus, dass die zuständige Koordinierungsstelle längst besetzt ist und bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Umsetzung des Konzeptes und über die ersten Erfahrungen mit dem Pool.

Insbesondere sollen folgende Fragen und Aspekte sollen beantwortet werden:

  1. Wie viele Personen konnten bisher für die Datenbank für Sprachmittler*innen gewonnen werden?
  2. Die Teilnahme an einer Grundlagenschulung ist lt. Konzept Bedingung für die Aufnahme in den Pool. Wieviel Grundlagenschulungen konnten bisher durchgeführt werden? Wie viele Personen haben bisher daran teilgenommen?
  3. Wie ist die Inanspruchnahme von Seiten der Institutionen, Einrichtungen und Vereine?

Begründung:

Es ist wichtig, den Menschen, die zu uns nach Oldenburg gekommen sind und wenig oder keine Deutschkenntnisse haben, zu helfen. Dazu gehört Unterstützung durch Sprachmittler*innen. Die Stadt Oldenburg will dafür Verantwortung übernehmen und entsprechend sind Haushaltsmittel in 2016 erstmalig eingestellt worden. In der Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration am 12.04.2016 wurde das überarbeitete Konzept für die Errichtung eines „Sprachmittlerpools“ vorgestellt und einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde sodann damit beauftragt das Konzept entsprechend umzusetzen. Nun erwarten wir einen Sachstandsbericht.

gez. Ingrid Kruse, Rita Schilling, Ute Goronczy


Antrag vom 17.08.2016

Integrationskurse , sowie Sprach- und Alphabetisierungskurse in Oldenburg für Asylsuchende und Flüchtlinge   – Angebotsüberblick

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über den aktuellen Sachstand der vorgenannten Kursangebote/Angebotsüberblick in Oldenburg, insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Bildungsträger bieten im Stadtgebiet Integrationskurse im Auftrag des BAMF an?
    -Wie viele Kurse sind das?
    -Wie ist die Nachfrage und welche Wartelisten gibt es?
  • Welche Bildungseinrichtungen bieten Sprach- und Alphabetisierungskurse an?

Wie viele Kurse sind das im Einzelnen?

  • Werden sogenannte Kombi-Kurse* in Oldenburg angeboten? (z.B. Integrationskurs am Vormittag und am Nachmittag betriebliche oder überbetriebliche Praktika)
  • Wie viel Asylsuchende/Flüchtlinge in Oldenburg haben eine von der Bundesregierung definierte „schlechte Bleibeperspektive“, um welche Herkunftsländer handelt es sich?
    -Wie hoch ist der Frauenanteil?
    -Werden Flüchtlinge mit „schlechter Bleibeperspektive“ gefördert?

Wenn ja, welche Angebote gibt es für diesen Personenkreis?

  • Auf welchen Wegen werden die geflüchteten Menschen auf die Kurse jeglicher Art aufmerksam gemacht?

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

Werden auch Integrationskurse ausschließlich für Frauen angeboten?

Gibt es gleichzeitig Kinderbetreuungsangebote bei den Bildungsträgern bzw. werden diese von denen organisiert?

  • Werden für junge Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben z.B. ABH (ausbildungsbegleitende Hilfen) Maßnahmen angeboten, wenn ja durch welchen Träger?
  • Werden für nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete besondere Maßnahmen angeboten? Unserer Information nach sind die sog. SPRINT-Klassen voll und somit entsteht eine Lücke, die es gilt zu schließen. Insbesondere jungen Menschen brauchen möglichst schnell Bildungschancen. 

Begründung:

Das entscheidende Fundament für die Zukunft der geflüchteten Menschen ist das Erlernen der Sprache, um für sich eine gute Perspektive entwickeln zu können. Sprach- und Kulturkenntnisse führen dazu, sich in unserer Gesellschaft zu Recht zu finden, sich Schritt für Schritt ein neues Leben aufbauen zu können.

Im Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Oldenburg wurde u.a. ein besonderes Augenmerk auf die Betreuung, Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen gelegt.  Sprach- und Kulturkenntnisse sind der Schlüssel zur Integration.  Nach dem AsylblG sind nunmehr Integrationskurse verpflichtend.  Auch deshalb  ist es wichtig, ausreichend Kurse vor Ort anzubieten. Information aller Beteiligten und  Schaffung von Transparenz über die verschiedenen Angebote in der Stadt sind wichtig!

gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse


Antrag vom: 18.02.2016

Beratung und Unterbringung von queeren Flüchtlingen

Die Verwaltung wird gebeten einen Überblick zu geben, welche Beratungsangebote es in der Stadt Oldenburg für schwule, lesbische, bisexuelle und transidente Flüchtlinge gibt. Sollte es bisher keinerlei Beratungsangebote geben, möge die Verwaltung bitte aufzeigen, wie dieses zukünftig gewährleistet werden soll.

Des Weiteren wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, auf welche Weise sie derzeit die o.g. Flüchtlinge bei der Unterbringung vor Diskriminierung schützt und zukünftig schützen möchte.

Begründung:

Viele LSBTI*-Flüchtlinge (schwule, lesbische, bisexuelle und trans* und inter Menschen) kommen aus Ländern, in denen Homosexualität bzw. das Abweichen von der heterosexuellen Norm nicht nur unter Strafe steht, sondern gesellschaftlich und familiär geächtet wird. Sollten sich diese Flüchtlinge zu einem Coming-out durchringen, müssten sie in den herkömmlichen Gemeinschaftsunterkünften weitere Diskriminierung fürchten. Andere Städte und Organisationen machen leider die Erfahrung, dass diese Diskriminierung nicht bei Beleidigungen endet, sondern auch in körperliche Gewalt übergeht.

Daher ist aus unserer Sicht ein Beratungsangebot und im Diskriminierungsfall ein Angebot einer schützenden Unterkunft vonnöten.

gez. Sebastian Beer, Ingrid Kruse


Antrag von GRÜNEN/SPD/Linken vom: 25.01.2016

 „Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge“

Beschlussvorschlag 

Der Rat möge beschließen:

  • Die folgende Resolution wird vom Oberbürgermeister an die Landesregierung übermittelt
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, sofort nach Abschluss des Rahmenvertrags durch die Landesregierung dem Rat eine Beschlussvorlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge vorzulegen

Resolution:  

Uneingeschränkte elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge 

„Die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes [müssen] aufgehoben werden. (…) Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln.“

(Präsident der Bundesärztekammer, Pressemitteilung BÄK 29.10.15)

Der Zugang zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen muss gewährleistet sein.

Im deutschen Gesundheitswesen existieren in der Praxis Hemmnisse, die abgebaut werden müssen, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu vereinfachen bzw. sicherzustellen. Dies gilt sowohl für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Duldung als auch für EU-Migrantinnen/EU-Migranten ohne Krankenversicherung oder Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus.

Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen.

Wir begrüßen die Verhandlungen des Landes mit der AOK-Niedersachsen weiter mit dem Land im Sinne einer Lösung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu verhandeln.

Eine elektronische Gesundheitskarte, wie sie in Bremen bereits seit Jahren gehandhabt wird, würde Unsicherheiten und Ungleichbehandlung beenden. Der Leistungsumfang soll dem der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

Deshalb ist der Stadtrat erfreut über die Entscheidung des Landtages, für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der AOK zu prüfen.

Wir fordern alle Beteiligten auf, schnellstmöglich einen entsprechenden Rahmenvertrag abzuschließen und damit den Kommunen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen.

Begründung: 

Folgende Aspekte sprechen unseres Erachtens unbedingt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte:

  • Reduktion des Verwaltungsaufwands
  • Erleichterung der Kostenbearbeitung und Reduktion der Kosten in Krankenhäusern und Praxen
  • Weniger willkürliche und unsachgemäße Entscheidungen durch nicht entsprechend ausgebildetem Personal
  • Diskriminierungsfreier Zugang zu ärztlicher Versorgung

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits beim wirtschaftlichen Existenzminimum entschieden hat, dass dies für alle Menschen gleich sein muss, so sehen wir dies auch bei der medizinischen Versorgung entsprechend.


 

Antrag vom: 10.12.2014 – Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern – Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie künftig eine Trennung des Betriebs des Flüchtlingswohnheimes und der sozialen Betreuung als zusätzliche Sicherungsmaßnahme realisiert werden kann.

Dies bedeutet: Eine Sammelunterkunft und zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Vertragsparteien.

  1. Weiterhin wird die Verwaltung aufgefordert, Beispiele für entsprechend betriebene Flüchtlingswohnheime vorzustellen.
  2. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die regionalen freien Träger offiziell zu befragen, ob sie sich in Zukunft eine Bewerbung als Betreiber einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei Trennung von Betrieb und Betreuung die Bewerbung auf die soziale Betreuung vorstellen können.

Begründung: Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme zur Regelung der Qualifikation des Pfortendienstes kann eine Trennung des Betriebs eines Flüchtlingswohnheims unter strikter Trennung von technischem Betrieb und sozialer Betreuung geboten sein. Eine Gemeinschaftsunterkunft und zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Vertragspartnern sichert die größtmögliche Unabhängigkeit des betreuenden Personals gegenüber dem Personal für den Pfortendienst. Übergriffe könnten so weiter minimiert und wenn sie auftreten, schneller bekannt werden! Hemmungen, Kolleg_innen zu kritisieren, durch das Bekanntwerden von Missständen den eigenen Arbeitsplatz zu gefährden oder dem Druck einer Geschäftsleitung ausgesetzt zu sein, würden so von vornherein vermieden. Zu 3. Es soll einen Beschluss der freien Wohlfahrtsverbände (Bundesarbeitsgemeinschaft) geben, nach denen sich deren Mitglieder nur für Gemeinschaftsunterkünfte bis zu 50 Personen bewerben. Dieses wäre wichtig zu wissen für die zukünftige Planung und deshalb sollte die Verwaltung diese Anfragen stellen. gez. Dr. Maren Niehuis, Alexandra Reith, Rita Schilling


Antrag vom: 10.11.2014 Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Oldenburg Wir bitten zu einer der nächsten Sitzungen Vertreter der Anerkennungsberatungsstelle beim BNW einzuladen. Ziel ist es zu klären, wie sich die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen entwickelt und wie die Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle und den anerkennenden Stellen beurteilt wird. Nur um es zu verdeutlichen hierzu zählen mindestens: Die Handwerkskammer Oldenburg Die Zentralstelle der IHK zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen FOSA Das Landessozialamt Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Ziel der Einladung der Beratungsstelle ist einen Überblick über die Entwicklungen zu erlangen. Wir bitten den Vertreter der der Beratungsstelle beim BNW zu berichten und die Entwicklung differenziert nach Berufen darzustellen, die a) zulassungspflichtig für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind (Meister im Handwerk), b) deren Ausübung reglementiert oder (z.B. Pflege) c) für deren Ausüben eine formale Anerkennung nicht notwendig ist. Weitere Gesichtspunkte sind: – Dauer der Verfahren – Unterstützungsfunktion der Beratungsstellen gegenüber den anerkennenden Stellen – Verhältnis von Anfragen zu Anerkennungen – Maßnahmen zur weitere Erleichterung von Anerkennung – Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz des Anerkennungsverfahren – Wirkung der Anerkennung am Arbeitsmarkt – Welche Möglichkeiten für die Anerkennung gibt es im laufenden Asylverfahren? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 10.11.2014 Integrationslotsen in Oldenburg Wir bitten zu einer der nächsten Sitzungen die VHS Oldenburg und aktive Integrationslosten zum Thema Integrationslotsen in Oldenburg einzuladen. Die Arbeit der Integrationslotsen unterstützt die Integration. Ziel ist es zu erfahren, wie sich die Ausbildung und Arbeit der Integrationslotsen im letzten Jahr entwickelt hat und welche Bedarfe sich vor dem Hintergrund der verstärkten Aufnahme von Flüchtlingen ergeben werden. Begründung: Die Integrationslotsen leisten ehrenamtliche Arbeit und helfen in der Bewältigung alltäglicher Probleme. Die Erfahrungen der Integrationslotsen sind dabei unmittelbar und von einem hohen Vertrauen geprägt. Was die Menschen brauchen, wo sie unnötige Diskriminierung und Hindernisse erfahren, erfahren die Integrationslotsen. Aus diesen Erfahrungen heraus können sie Empfehlungen geben was seitens der Verwaltung getan werden kann um Integration weiter zu erleichtern und welche Unterstützung die Integrationslotsen selbst brauchen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 22.10.2014 Arbeitsverbote der Migrantinnen und Migranten in der Stadt Oldenburg Einen Problemkreis stellen die Erlaubnisse zur Ausübung einer Beschäftigung (sog. Arbeits- oder Ausbildungsverbote) nach § 33 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Beschäftigungsverordnung (BeschV) dar. Der Zugang zu Arbeit und Ausbildung ist für Migrantinnen und Migranten durch hohe Anforderungen und Vorrangprüfungen vielfach versperrt. Insbesondere werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete – häufig um den Aufenthalt nicht weiter zu verfestigen – am Arbeitsmarktzugang gehindert. Die Regelungen zur Erteilung von Bleiberechten und Aufenthaltserlaubnissen erfordern jedoch die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts durch die antragstellenden Personen. Ohne Arbeitserlaubnis ist diese Sicherung des Lebensunterhalts nicht möglich. Zudem führen fehlende Arbeitserlaubnisse zu persönlichem Stillstand und zu Ausbildungslücken bei Jugendlichen und Perspektivlosigkeit. Ohne Arbeitserlaubnis sind die Betroffenen zur Untätigkeit und Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen gezwungen. Sie dauerhaft mit staatlichen Mitteln zu unterstützen und ihnen Arbeit und Ausbildung für ihre Kinder zu verweigern, ist nicht nur aus humanitären, sondern auch aus ökonomischen Gründen nicht vertretbar. Neben den Kosten, die den Kommunen durch den erschwerten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge entstehen, gehen auch Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-DS 18/1528) vom 26.05.2014 zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer ist vorgesehen, die in § 32 Abs. 1 Satz 1 BeschV vorgesehene Wartefrist von einem Jahr auf drei Monate zu reduzieren. Dieser Fortschritt kommt jedoch in den Fällen des § 33 BeschV nicht zum Tragen, denn nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 BeschV darf Geduldeten die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei den Geduldeten aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, nicht vollzogen werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Arbeitsverbote (Ausbildungsverbote bitte separat quantifizieren) nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BeschV hat die Verwaltung jeweils in den Jahren seit 2008 erteilt? Bitte differenzieren nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Bildungsstand (Schulabschluss, Ausbildungsabschluss, Hochschulabschluss).
  2. Können die Kosten eingeschätzt werden, die der Stadt jeweils pro Jahr durch die erteilten Arbeitsverbote (unter dem Aspekt „Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen“, „entstehende Aus- und Weiterbildungsbildungsdefizite“, „Behandlungs- und Folgekosten von psychischen Erkrankungen wie Depressionen aufgrund von Perspektivlosigkeit“, „Krankheitskosten – Kostentragung durch Bund bzw. Kommune je nach Einschlägigkeit von AsylbLG bzw. SGB II/XII“) entstanden sind?
  3. Zu den Gründen, die herangezogen werden können, um ein Arbeitsverbot zu erteilen:
  4. Wie prüft die Verwaltung, ob es die Geduldeten zu verantworten haben, dass sie keine Papiere haben?
  5. Wie ist die Beweislast verteilt?
  6. Prüft die Verwaltung auch, ob die Identifizierungsprobleme kausal für die Unmöglichkeit der Abschiebung sind?
  7. Welche Rolle spielt diese Kausalität bei der Entscheidung über das Arbeitsverbot?
  8. Werden die Betroffenen vor Entscheidung über ein Arbeitsverbot dazu angehört?
  9. Erteilt die Verwaltung den Geduldeten über die Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach § 33 BeschV einen rechtsmittelfähigen Bescheid? Wenn nein, warum nicht? 

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 30.09.2014 Entwicklung eines Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Die Verwaltung wird gebeten, zum Stand der Entwicklung eines Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Aufforderung die folgenden Fragestellungen, soweit sie sie bislang nicht berücksichtigt hat in die weitere Planung aufzunehmen.

  1. Welche aktuellen Netzwerke und Projekte bestehen in Oldenburg zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge und Asylsuchenden und wie werden sie im Rahmen eines Gesamtkonzeptes eingebunden?
  2. Welche Initiativen der Stadt Oldenburg und des JobCenter Oldenburg bestehen zur Schulung der Mitarbeiterinnen zu den Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge?
  3. Welcher Förderbedarf besteht in der Alphabetisierung und im Bereich von Sprachkursen von Asylsuchenden, die nicht über bestehende Programme (z.B.BAMF) erfasst werden?
  4. Wie erfolgt die schulische Förderung von Flüchtlingskindern und insb. Von Jugendlichen im Übergang von der Schule zum Beruf und von jungen Erwachsenen?
  5. Wie erfolgt die Aktivierung und Unterstützung von Personen und Initiativen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren?
  6. Wie sollen die Asylsuchenden und Flüchtlinge in die Planungsvorhaben zur Unterbringung, Sprachbildung, Alphabetisierung und Arbeitsmarktintegration eingebunden werden?
  7. Wie können Sprachlehrer und Lehrer/-innen im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und Flüchtlingskinder unterstützt werden?
  8. Welche therapeutischen Maßnahmen werden gerade für traumatisierte Kinder vorgesehen?
  9. In wie weit werden diese Fragestellungen bereits in dem in Entwicklung befindenden Konzept zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlingen berücksichtigt?
  10. Welche Überwachungsmaßnahmen für Betreiber von Flüchtlingsunterkünften sind vorgesehen, um Übergriffe auf die Bewohner/innen durch das Wachpersonal zu vermeiden?
  11. Wie wird eine ausreichende kommunikative Schulung des Personals der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften als präventive Maßnahme vorgesehen?

Begründung: Das Ziel muss lauten, eine möglichst integrierte Vorgehensweise zu erlangen. Hierzu gehört auch zu ermitteln und zu berücksichtigen, wie zum Beispiel das Jobcenter frühzeitig eingebunden werden kann. Der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge wird gerade erheblich verbessert und es besteht dann nur noch eine Wartezeit von 3 Monaten. Diese Verbesserung muss in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Arbeitsagentur genutzt werden. Das bedeutet sie müssen in das kommunale System eingebunden werden. Darüber hinaus ist ein Schwergewicht auf die Sprachbildung zu legen. Für Flüchtlinge ohne Anrecht auf einen Integrationskurs sind andere Wege und Förderprogramme zu suchen oder durch die Stadt einzurichten. Ziel muss die schnelle sprachliche Integration sein. Dies darf nicht erst dann geschehen, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Integrationskurs vorliegen. Ähnlich ist dies im Fall der Grundbildung: Wo Alphabetisierung und Spracherwerb notwendig sind, da sind auch die Angebote der Stadt auf diese Zielgruppe auszurichten. Im Zuge der eskalierenden Gewalt in Syrien und dem Irak sind die Menschen, die hier nach Deutschland kommen außerdem traumatisiert. Hiermit müssen Sprachdozenten, Mitarbeiter der Jobcenter, der Jugendhilfe, des Sozialamtes, der Schulen und Kindertagesstätten umgehen. Die Menschen und besonders die Kinder brauchen Hilfen, um das Erlebte zu bewältigen. Und nicht zuletzt sind die Flüchtlinge an der Planung und der Weiterentwicklung des Konzeptes zu beteiligen. Dies zu tun ist von Beginn an gelebte Teilhabe. Zur Unterstützung müssen Hilfsorganisationen, Migrantenselbstorganisationen und engagierte Bürger miteinander vernetzt werden. Wir verstehen diese Anfrage und Aufforderung daher als eine dringende Bitte die sich daraus ergebenden Fragestellungen, soweit dies noch nicht der Fall ist, in dem derzeit in Entwicklung befindenden Konzept zu berücksichtigen. f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 02.04.2014 Beteiligung des Ausschuss für Integration und Migration an den Beratungen zur Unterbringung von Flüchtlingen Die Verwaltung wird beauftragt den Ausschuss für Integration und Migration in die Beratungsfolge zur Unterbringung und sozialen Betreuung von Flüchtlingen aufzunehmen. Begründung: Die Unterbringung von Flüchtlingen ist ein unmittelbares Thema des Ausschusses. Viele der in Oldenburg lebenden Migranten haben ebenfalls als Flüchtlinge ihre Heimat verlassen und hier eine neue Heimat gefunden. Mit den beratenden Mitgliedern steht im Ausschuss für Integration und Migration zusätzliche Kompetenz in der Beurteilung geeigneter Wege der Unterbringung zur Verfügung. Diese Kompetenz wollen wir nutzen. Ziel muss sein gemeinsam mit den Migrantinnnen und Migranten einen Weg zu finden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Und zwar so, dass Stigmatisierung und Ghettoisierung schon in der Unterbringung vermieden werden. Weiterhin können Menschen, die selbst erlebt haben wie sich der unsichere Aufenthaltsstatus, Erschwernisse im Zugang zu Sprachkursen oder die mangelnde Anerkennung eines Berufsabschlusses negativ auf die Möglichkeiten und Chancen zur Integration auswirken, aufzeigen wie es besser gemacht werden kann. Diese Chance kann im Ausschuss für Migration und Integration genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 02.04.2014 Einrichtung der Koordinierungsstelle gegen Rechts Beschlussvorschlag: Die Verwaltung der Stadt Oldenburg wird beauftragt für die Einrichtung der Koordinierungsstelle gegen Rechts ein Zeitplan vorzulegen. Darüber hinaus ist bei der Auswahl eines Trägers die Beteiligung des Ausschusses für Integration und Migration am Auswahlprozess abzusichern. In den Anforderungen an ein Konzept ist abzusichern, dass eine Koordinierungsstelle mit den Initiativen, die sich im Bündnis gegen Rechts zusammengeschlossen haben zusammenarbeitet. Das Verfahren zur Auswahl eines Trägers ist trägeroffen zu gestalten. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 12.03.2014 Humanitäre Sprechstunde Beschlussvorschlag: In Oldenburg soll eine humanitäre Sprechstunde eingeführt werden. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen auch den Punkt „Humanitäre Sprechstunde“ einzubeziehen, um die medizinische Grundversorgung von Migrant_innen ohne legalen Aufenthaltsstatus zu verbessern.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kostenrahmen für Aufbau und Betrieb einer „humanitären Sprechstunde“ zu beziffern. Begründung: In Deutschland leben bis zu 500.000 Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus. Diese Migrant_innen verfügen über keine Krankenversicherung und haben keinen regulären Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Dieser Umstand trifft ebenso auf die papierlosen Migrant_innen in Oldenburg zu. Sie vermeiden oftmals den Gang zu medizinischen Einrichtungen, weil damit für sie die Angst vor einer Entdeckung durch die Ausländerbehörde verbunden ist. Die Bundesärztekammer kritisiert, dass vor diesem Hintergrund im Krankheitsfall papierlose Migrant_innen, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören, nicht angemessen medizinisch versorgt werden können. Um diese Versorgungslücke im Gesundheitswesen in Oldenburg zu schließen, ist es notwendig, ein niedrigschwelliges medizinisches Angebot zu entwickeln und umzusetzen. Das Konzept einer humanitären Sprechstunde, wie sie das Gesundheitsamt in Bremen anwendet, greift diese Problematik auf und bietet anonyme und kostenfreie ärztliche Beratung und Behandlung für papierlose Migrant_innen in unsicheren Lebenslagen an. In der Sprechstunde könnten einfache Probleme wie Wundversorgung und akute Infektionskrankheiten diagnostisch untersucht und entsprechend behandelt werden. Im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen könnte der behandelnde Arzt auf weitere medizinische Angebote hinweisen, die papierlose Migrant_innen nutzen können. Grundsätzlich haben Menschen ohne Papiere aus humanitären Gründen das Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Ärzt_innen sind verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Solange sich ihre Handlungen objektiv auf die Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten beschränken, geraten Ärzt_innen bei der Behandlung von papierlosen Migrant_innen nicht in Konflikt mit dem Gesetz. Daneben unterliegen Ärzt_innen der Schweigepflicht und haben keine Meldepflicht. Hinweise an die Ausländerbehörde würden die ärztliche Schweigepflicht verletzten. Diese erstreckt sich ebenso auf Krankenhausverwaltungen und die abrechnenden Sozialämter (verlängerter Geheimnisschutz). Ergänzt werden könnte das Angebot der Sprechstunde durch den Aufbau eines Netzwerkes aus Ärzt_innen, Psycholog_innen, Krankengymnast_innen usw., die durch unentgeltliches Engagement eine medizinische Behandlung von papierlosen Migrant_innen in schwierigen Lebenslagen anbieten. Mit freundlichen Grüßen f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. Fraktion LINKE/Piraten gez. Annelen Meyer   gez. Jens Ilse


Antrag vom: 12.09.2013 Duldungen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Duldungen – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um eine Aufstellung über Duldungserteilungen, die sie in diesem Jahr ausgesprochen hat. Des weiteren bitten wir um Angaben über die Zeiträume, für die die Duldung erteilt wurde. Begründung: In Gesprächen wurde uns mehrfach berichtet, dass die Verwaltung häufig nur Duldungen für zwei Monate erteilt. Dieses ist ein sehr kurzer Zeitraum und den Perspektiven der Flüchtlinge aus z.B. Syrien und Irak nicht angemessen. Was sind die Beweggründe, so kurze Zeiträume festzulegen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling


Antrag vom: 26.08.2013 Yezidisches Forum Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Yezidisches Forum: Frauen – und Mädchenpolitik / Recht auf Selbstbestimmung Wir bitten die Verwaltung, das Yezidische Forum zur Sitzung des nächsten Integrationsausschusses einzuladen. Es soll ausführlich über die Mädchen- und Frauenarbeit,  insbesondere durch das Projekt King 2.0 informiert werden. Dieses Projekt wurde im Rahmen eines Vortrags in der April-Sitzung des Ausschusses kurz dargestellt. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge  gefördert. „Sie* sollen in ihren Positionen gestärkt und die vorhandenen Potentiale genutzt werden“ (aus der Homepage Yezidisches Forum). Zudem halten wir es für wichtig und notwendig, dass zu den Aussagen in der NWZ-Berichterstattung von 24. August „Der einsame Weg in die Freiheit“  vom Vorstand des Yezidischen Forums Stellung genommen wird.  Lt. Berichterstattung werden die Rechte einer Frau auf ein selbstbestimmtes Leben z.B. bei einer von ihr gewollten Scheidung  missachtet, ja geradezu „mit  Füßen getreten“. Begründung: Es kann unserer Auffassung nach nicht sein, dass Frauen und Kinder ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt und die Grundrechte innerhalb einer Glaubensgemeinschaft ausgehebelt werden. Wer sich als offene und tolerante Organisation darstellt und vernetzt mit vielen anderen demokratisch engagierten Gruppen und / oder sozialen Einrichtungen zu Themen wie Integration, Antidiskriminierung  und Gewaltprävention  agiert, kann erst recht nicht in der eigenen „Gesellschaft“ bzw. Religionsgemeinschaft die Grundrechte unserer Gesellschaft in bestimmten Fällen außer Kraft setzen. *Frauen und Mädchen Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling


Antrag vom: 08.05.2013 Gemeinschaftsunterkünfte Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gemeinschaftsunterkünfte – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung zu unten stehenden Punkten Stellung zu nehmen bzw. die Fragen zu beantworten. 1. Gibt es Hausordnungen in den Gemeinschaftsunterkünften, die die Freizügigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner einschränken? Wenn ja, wie lauten die Formulierungen? 2. Auf der Ratssitzung am 29. April wurde von einem Einwohner berichtet, dass Mitglieder der Flüchtlings-Initiative „Karawane“ durch den Sicherheitsdienst daran gehindert wurden, in der Gemeinschaftsunterkunft“ Parkhotel“ Kontakt mit Flüchtlingen aufzunehmen. Wir bitten um genaue Darstellung dieses Vorgangs in den  Fachausschüssen. 3. Gibt es in den Gemeinschaftsunterkünften mehrsprachige Aushänge, auf denen informiert wird, wer das Recht hat auszuziehen, an wen man sich wenden kann und wo es Unterstützung für den Umzug gibt? Wenn nicht, sind Maßnahmen in diese Richtung geplant? 4. Wird für Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften eine Beratung angeboten (z.B. in Bezug auf einen Auszug)? Welche Bereiche werden durch die Beratung abgedeckt? 5. Inwiefern spielen Kriterien wie Sprachkenntnisse, Sozialverhalten, Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, ausländerrechtlicher Status, familiäre Situation und Gesundheitszustand eine Rolle beim Umzug aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine dezentrale Wohnung? 6. Ist die Unterbringung von Flüchtlingen für die Stadt Oldenburg in Gemeinschaftsunterkünften kostengünstiger als in dezentralen Wohnungen? Ist es kostengünstiger, wenn mehrere Flüchtlingen gemeinsam in eine dezentrale Wohnung ziehen. Wenn ja, ab wie vielen Personen ist das der Fall? Wir bitten um eine beispielhafte Kostendarstellung. 7. Wenn Flüchtlinge sich selbstständig Wohnungen suchen und mieten wollen, wer zahlt Kaution, Provision und Umzugskosten? Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es? 8. Welche Quadratmeterzahlen und Mietobergrenzen gelten für die Wohnungen, die vom Sozialamt für die dezentral untergebrachten Flüchtlinge übernommen werden? Was ist die gesetzliche Grundlage? 9. Haben Empfängerinnen und Empfänger anderer sozialer Transferleistungen im Verhältnis zu Flüchtlingen ein Vorrecht auf günstige Wohnungen? 10. Welche Initiativen plant die Verwaltung weiterhin, um das Ziel der dezentralen Unterbringung zu erreichen? Begründung: Wir haben das erklärte Ziel der dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge in Oldenburg. Dieses Ziel haben wir noch nicht erreicht. Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Wohnungssituation angespannt ist und es sich deshalb schwierig gestaltet, entsprechende Wohnräume zu finden. Wir begrüßen nachdrücklich das Vorhaben, bei neuen größeren Projekten eine Mindestzahl von Wohnraum für Flüchtlinge mit einplanen zu lassen. Dieses allein wird nicht reichen, um das Ziel der dezentralen Unterbringung zu erreichen. Wir wollen den Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen humanitäre Bedingungen bieten. Dazu gehören auch größtmögliche Freizügigkeit und gute Unterstützung mit bedarfsgerechten Beratungsangeboten. Wir stellen den Antrag für beide Ausschüsse, da das Thema für beide Fachausschüsse unserer Meinung nach von großer Bedeutung ist. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Rita Schilling


Antrag vom: 20.07.2012 Projekte „Griffbereit“ und „Rucksack“ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Projekte „Griffbereit“ und „Rucksack“ – auf die Tagesordnung. Wir bitten um Vorstellung der beiden Projekte, die in Oldenburg seit nunmehr 5 Jahren erfolgreich im Kindertagesstättenbereich bzw. für Kinder im Kita-Alter angeboten werden. Der Integrationsausschuss sollte einen detaillierten Erfahrungsbericht hören können. Außerdem bitten wir um die Darstellung des Konzeptes „Rucksack II“. Dieses Programm ist ein interkulturelles Konzept, das an Grundschulen durchgeführt werden könnte. Begründung: Im Elementarbereich der schulischen Bildung sollte auf das Konzept „Rucksack I“ aufgebaut werden. Sprachförderung ist unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe an schulischer Bildung. Gleichermaßen ist es an den Grundschulen ist wichtig, erzieherische Kompetenzen zu vermitteln und weiter zu fördern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling


Antrag vom: 06.06.2012 Unbewusst fremdenfeindlich oder überloyal? Sehr geehrter Herr Schwandner, für die kommende Sitzung des Integrationsausschusses beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt: – Unbewusst fremdenfeindlich oder überloyal? – Lösungsschritte hin zu einem gleichberechtigtenund fairen Umgang mit allen Menschen innerhalb der Oldenburger Verwaltung. Oldenburg, den 06.06.2012 Ausgehend von dem Inhalt des Offenen Briefes von Herrn Daemi möchten wir im Ausschuss das Thema Fremdenfeindlichkeit und Überloyalität aufgreifen und nach Schritten zu Lösungen suchen. Latent vorhandener Rassismus spielt sich nicht in einzelnen Büroräumen und versteckt und unbe-achtet von anderen ab, sondern es ist insofern ein gesellschaftliches Problem, als Gespräche in Pausen oder Kantinenwitze sehr wohl mit dazu beitragen, rassistische Haltungen zu stärken und zu fördern. Hiermit nicht offen umzugehen, hieße, tatsächliche Probleme, die Menschen konkret in ihrer Lebenssituation als ungerecht gegenüber anderen erleben, zu ignorieren. Andere Kommunen haben sich diesem Problem offen gestellt, während Oldenburg nach außen kommuniziert, dass es so etwas gibt es bei uns nicht. Auf Grundlage sozialwissenschaftlicher Studien der Universität Leipzig oder des Zentrums für angewandte Politikforschung der LMU München sowie auf Grundlage des ECRI -Berichts über Deutschland ergibt sich ein ernst zu nehmender Handlungsauftrag für uns. Der ECRI-Bericht enthält eine Vielzahl von Empfehlungen, wie Behörden sich des Themas als Exekutivkraft annehmen sollen, aber nicht, wie innerhalb der Behörden selbst das Thema Fremdenfeindlichekit und Ungleichbehandlung mehrerer Anliegen oder Anträge bei faktisch gleicher Sachlage aufgreifen müssen. Unsere Vorstellungen beziehen zum Beispiel Fortbildungsmaßnahmen ebenso mit ein, wie Aktionen, die das Problem thematisieren und evaluieren innerhalb der Verwaltung. Entsprechende Vorschläge sollten gemeinsam mit Frau Polat ausgearbeitet werden. Mit freundlichem Gruß gez. Susanne Menge