Ausbau der Stadtstrecke wird nicht genehmigt

DSC_6184Der Antrag der Deutschen Bahn (DB)  zum Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg für den Güterverkehr wird so nicht genehmigt werden. Das ist die eindeutige Bilanz nach Abschluss der sechswöchigen Anhörungen im Planfeststellungsantrag (PFA 1).

Dr. Armin Frühauf, Ratsherr der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Oldenburg hat die sechswöchigen Erörterungen, die im Dezember 2015 und Januar 2016 erfolgten und nun zu Ende gegangen sind, nicht nur regelmäßig verfolgt, sondern im diesem Verfahren zusammen mit drei weiteren Anwälten die Interessen von mehr als 2.000 Einwendern (Oldenburger Bürgern, Firmen, Körperschaften und Naturschutzverbänden) wahrgenommen. Nach Abschluss der Erörterungen ist nicht nur für ihn sicher, dass der Antrag  der DB so jedenfalls nicht genehmigt wird. Diese Einschätzung  wird auch von den Vertretern der Stadt Oldenburg geteilt. Auch der VRiOVG a.D. Wolfgang Kalz, der im Auftrag der Anhörungsbehörde den wesentlichen Teil der Veranstaltungen mit großer Sachkunde moderiert hat, hat wesentliche Teile der Planung der DB kritisiert.

Nach Ansicht aller Betroffenen ist der Antrag der DB überhastet gestellt worden, um sich Vorteile in der Immissionsberechnung (Schienenbonus) zu sichern. Folge davon ist ein sehr oberflächlicher und höchst mangelhafter Antrag. Die DB hat es in erster Linie versäumt, Alternativen für das Vorhaben selbst (Ausbau oder Umfahrung) und zu den Ausführungsfragen (Auswahl der Plätze zur Baumateriallagerung, Baustellenkonzepte und konkrete Durchführung der Arbeiten) zu untersuchen und abzuwägen. Allein deshalb müsste der Antrag vom EBA zurückgewiesen werden. Erst am 15.12.2015 hat das Eisenbahnbundesamt (Außenstelle Frankfurt) mit dieser Begründung einen Antrag der DB zu einem Bauvorhaben in Assmannshausen in Hessen am Rhein abgelehnt. Dort ging es nur um ein einzelnes Brückenbauwerk ohne Eingriffe in privates Eigentum. Die DB – Planung in Oldenburg ist mit der Enteignung von mindestens 255 Oldenburger Grundstückseigentümern verbunden. Schon alleine deshalb ist eine so nachlässige Planung nicht hinnehmbar.

DSC_6209Daneben bestehen – unstreitig – zudem erhebliche Mängel bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Immissionsschutz, z.B. in Bezug auf die Lärm-, Erschütterungs- und Gefahrgutkonzepte. All das muss – auch nach Einschätzung der DB – neu bearbeitet werden. Dies erfordert eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung. Hinzu kommen aber auch wesentliche Fehler im Bereich der gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls einer Plangenehmigung entgegenstehen.

Unstreitig hat es die DB unterlassen, die von ihrer Planung zahlreich betroffenen Hausgärten zu kartieren. Sie ist vielmehr der Auffassung, dass es alternativlos sei, z.B. zur Lagerung von Baumaterial umfangreich alten Baumbestand  (z.B. im Bereich des Gutes Dietrichsfeld) zu beseitigen. Auch zur Umsetzung der Arbeiten zur Verdrahtung und Vernagelung des vorhandenen Bahndammes sollen wegen des Einsatzes von schwerem Baugerät in großem Umfang alte Bäume gefällt werden, die nicht nur im Bahn- und öffentlichen Besitz sondern auch weitgehend im Privatbesitz sind. Nach von B 90/Die GRÜNEN ist es absolut unvertretbar, für die nur vorübergehende bauzeitliche Nutzung derart schwere und bleibende Eingriffe in die Natur vorzunehmen. Ohne Notwendigkeit werden ökologisch wichtige Biotope unwiederbringlich zerstört. Ausgleichsmaßnahmen können das nicht kompensieren, weil die Nachpflanzungen weder in gleicher Güte noch am Eingriffsort erfolgen können. Es liegt auf der Hand, dass etwa die Ersatzpflanzung von zehn kleineren Bäumen anstelle eines stattlichen Baumes nicht an gleicher Stelle erfolgen kann.

Ein weiteres Beispiel:  Die Flächen im Bereich des Gutes Dietrichsfeld sollen nach Vorstellung der DB für die Lagerung von Baumaterial genutzt werden; es handelt sich um ein sumpfiges Gebiet, dass nach der Nutzung als Baulager für die derzeit vorhandene Flora und Fauna verloren ist, zumal das Gebiet auch noch trocken gelegt werden soll. Das Gebiet ist derzeit ein Sommerquartier für Bergmolche und andere Amphibien.

Nach Ansicht von Armin Frühauf, auch Mitglied des Bahnausschusses, ist der vorgelegte Plan der DB Fassung weder genehmigungs- noch nachbesserungsfähig. Hier muss vollkommen neu geplant werden. Nach einem ganz aktuellen Urteil des EuGH vom 15. Oktober 2015 (AZ C – 137/14) ist ein Planfeststellungsantrag schon allein dann abzulehnen, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung fehlerhaft ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fehler überhaupt ursächlich für die Entscheidung der Behörde war. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil bewusst den Stellenwert der Umweltprüfung in den Infrastrukturplanungen erheblich stärken wollen.

Das begrüßen wir. In Oldenburg  werden wir GRÜNEN das Verfahren zum Ausbau der Bahnstrecke in Oldenburg weiter kritisch begleiten und nachhaltig die Absicht einer Güterbahnumfahrung von Oldenburg vertreten.

Verwandte Artikel