Die Fraktion stellt für die nächste Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am 29.06.2020 zum Tagesordnungspunkt
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
folgenden Änderungsantrag:
Ergebnishaushalt
- Teilhaushalt 06 – Kultur- und Künstlerförderung (281002)Die Mittel für die Einrichtung eines Kulturfonds werden um 200.000 € auf 500.000 € erhöht. Begründung:
Künstler*innen und kulturelle Einrichtungen in der Stadt Oldenburg sind durch die Corona-Einschränkungen schwer getroffen und teilweise in ihrer Existenz bedroht. Am stärksten gefährdet sind Freiberufler*innen und Solo-Selbständige. Diese haben häufig weder Reserven noch eine soziale Absicherung.
Um die vielfältige Kulturlandschaft in Oldenburg zu sichern, ist die Ausstattung des „Kulturfonds“ wie derzeit vom Oberbürgermeister und der Verwaltung vorgesehen nicht ausreichend. Eine Erhöhung um 200.000 € ist dringend geboten – zumal an anderer Stelle, bedingt durch Ausfälle von Veranstaltungen und Projekten, Mittel nicht verausgabt werden.
Eine schnelle finanzielle Unterstützung ist wichtig. Für die Verteilung der Hilfsgelder sind zeitnah entsprechende Kriterien zu erarbeiten und aufzustellen.
- Teilhaushalt 09 – Technischer Umweltschutz (P10.561000)Die Stabsstelle Klimaschutz wird mit einer weiteren Vollzeitstelle ausgestattet. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 für die zeitanteilige Besetzung zusätzliche 27.000 Euro für eine EG 13 – Stelle bereitgestellt.Begründung:
Die im Dezember 2019 beschlossene Stabsstelle Klimaschutz ist nun ausgeschrieben.
Anhand der Aufgabenbeschreibung in der Ausschreibung lässt sich schon jetzt ablesen, dass das vorgesehene Aufgabenfeld auch von einer sehr engagierten Person allein nicht zu bewältigen sein wird. Zudem wird seitens der Verwaltung in letzter Zeit deutlich, dass die Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu bewältigen sind. Zusätzliches Personal würde die allgemeine Arbeitsbelastung reduzieren. Die Klimakrise erfordert schnelles Handeln.
Im laufenden Besetzungsverfahren gibt es laut Auskunft der Verwaltung eine gute Bewerber*innenlage. Die aktuelle Situation sollte daher genutzt werden, um sofort eine weitere Vollzeitstelle im Bereich Klimaschutz zu schaffen. - Teilhaushalt 09 – Energie- u. Klimaschutz, Energiefragen (P10.561001)Das Förderprogramm Altbausanierung wird finanziell aufgestockt. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 150.000 Euro bereitgestellt.Begründung:
„Im Zuge der Corona-Krise verzeichnen Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand.“ (siehe: Zentralverband des deutschen Handwerks, https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/)
Um das regionale Handwerk zu unterstützen und zugleich klimaschützende Investitionen zu fördern, sollen zusätzliche Mittel für das Förderprogramm Altbausanierung bereitgestellt werden.
- Teilhaushalt 10 – Soziales u. Gesundheit, u.a. Beratungsdienste (P10.412002.001) u.
Teilhaushalt 11 – Jugend u. Familie, u.a. Sonstige Leistungen der Jugendhilfe (P10.360005)In den Teilhaushalten 10 u. 11 werden Soforthilfefonds für soziale Einrichtungen und Institutionen eingerichtet und mit Mitteln in Höhe von jeweils 50.000 € ausgestattet.
Begründung:
Corona-bedingte Ausgabensteigerungen bzw. Einnahmeminderungen müssen auch in diesen Bereichen mit städtischen Haushaltsmitteln abgemildert werden, um die entsprechenden Einrichtungen und Institutionen wirtschaftlich zu stützen. Wichtige soziale Unterstützungs- und Beratungsaufgaben müssen durch Fachpersonal sichergestellt werden. Ein Corona-bedingter Abbau von Angeboten darf nicht zugelassen werden.
Es liegen bereits entsprechende Anträge auf Unterstützung vor. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, welche Einrichtungen und Institutionen noch betroffen sind oder betroffen sein werden in 2020. Deshalb fordern wir eine Absicherung durch einen Soforthilfefonds.
Finanzhaushalt
- Teilhaushalt 04 – Sonderfonds für Klimaschutz (I10.093003)
Der Sonderfonds für Klimaschutz wird erhöht. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 500.000 Euro für Photovoltaik auf Gebäuden in städtischer Hand bereitgestellt.
Begründung:
Als Kommune sind wir in Zeiten der Krise verpflichtet Nachfrage zu generieren, da diese momentan allein aus den belasteten privaten Haushalten nicht in ausreichendem Maße hervorgehen kann. Dies sollte als Chance gesehen werden, klimafreundliche Investitionen zu tätigen. Um Arbeitsplätze zu sichern und zugleich eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz einzunehmen, kann dem guten Beispiel des ersten Sonderfonds für Klimaschutz gefolgt werden.
Es wurden aus den bisherigen Mitteln drei Dächer städtischer Liegenschaften mit Hilfe des Sonderfonds mit Photovoltaikanlagen, teilweise in Kombination mit einem Gründach geplant. Damit ist der investive Teil des Sonderfonds ausgeschöpft. In Vorlage 20/0352 werden acht mögliche Dächer aufgezeigt, die geeignet wären.
Der Klimafond soll daher im investiven Bereich erneut aufgefüllt werden, um Photovoltaik bzw. Photovoltaik und Gründachnutzung für drei weitere Dächer städtischer Liegenschaften, in Auftrag geben zu können.
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
§ 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Die Entscheidung über den städtischen Haushalt obliegt gem. § 58 NKomVG dem Rat der Stadt Oldenburg. Er hat damit auch ein grundsätzliches Recht auf Beteiligung an haushälterischen Entscheidungen. Die bisherige Haushaltssatzung legt fest, dass dieses demokratische Recht für unerhebliche Ausgaben im Sinne der §§ 117 und 119 NKomVG bis zu einer Höhe von 50.000 € auf den Oberbürgermeister übergeht. Für die Erhöhung dieser Unerheblichkeitsgrenze von bisher 50.000 € auf 250.000 € für Corona-bedingte Aufwendungen besteht keine Notwendigkeit.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die ratspolitischen Gremien auch in Pandemiezeiten handlungsfähig sind.
Der Verwaltungsausschuss als Hauptausschuss kann entsprechend der Geschäftsordnung kurzfristig mit einer Ladungsfrist von 2 Tagen, in dringenden Fällen sogar von 6 Stunden einberufen werden, was im Bedarfsfall schnelle finanzielle Entscheidungen ermöglicht. Es besteht somit, auch mit Blick auf die auf Landesebene geplante Änderung des NKomVG, die Beschlüsse über eilbedürftige Angelegenheiten im Umlaufverfahren sowie Videokonferenzen möglich machen soll, keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Unerheblichkeitsgrenze, um hinsichtlich der städtischen Finanzen Corona-bedingt handlungsfähig zu bleiben.
Vielmehr sind demokratische Rechte auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten und dementsprechend der § 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 als unnötig zu streichen.
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