Antrag vom 25.01.2023
Für die Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb am 23.02. und ASUK am 09.03. beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Streusalzeinsatz im Winterdienst und Alternativen
Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung und den AWB um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Tonnen Streusalz und wie viele Tonnen andere Streumittel wurden durch den AWB in den vergangenen 5 Winterdienst-Saisons jeweils ausgebracht?
- Welche Möglichkeiten sieht der AWB, das Streuen mit Streusalz zu reduzieren? Wurde bereits, wie im Februar 2021 erwogen, die Alternative Pottasche ausprobiert [1]? Welche weiteren Alternativen gibt es in der Branche bzw. werden in anderen Kommunen eingesetzt? Würde etwa im Quellenweg, in dem vor der Ausweisung als Fahrradstraße nicht gestreut wurde, auch Split oder eine andere Alternative reichen, um den dortigen Baumbestand zu schützen?
- In Oldenburg ist das Streuen mit Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten, außer „bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen“ oder „an gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken und ähnlichen Gehwegabschnitten.“ In München, der schneereichsten Großstadt Deutschlands, ist Streusalz ohne diese Ausnahmen verboten. Viele Oldenburger*innen wissen nicht, dass sie in der Regel nicht mit Salz streuen dürfen; vermutlich tragen die Ausnahmen zu diesem Unwissen bei. Wie steht die Verwaltung zu einer Streichung der Ausnahmen in §6 Abs. 5 Straßenreinigungsverodnung und eines Verbots auch auf Radwegen in §5?
Begründung:
Der AWB bewältigt jeden Winter eine gewaltige Aufgabe, indem er die Oldenburger Straßen, Rad- und Fußwege zuverlässig von Schnee und Eis befreit. Die Sicherheit und überhaupt die Möglichkeit der Fortbewegung im Winter garantieren die Mitarbeitenden mit einem beeindruckenden Kraftaufwand, in heftigen Wintern nicht selten an der Grenze des Zumutbaren. Besonderen Respekt möchten wir dafür zollen, dass der AWB in den letzten Jahren das Netz der im Winterdienst abgedeckten Radverbindungen immer weiter ausgebaut hat. So wurde etwa der Quellenweg als neue Fahrradstraße sofort mit bedient.
Der Einsatz von Streusalz zieht aber auch einige Probleme nach sich. Das Salz greift die Pfoten von Tieren, beispielsweise Hunden und Hauskatzen an. Insbesondere Straßenbäume und andere Pflanzen können durch das Salz stark geschädigt werden und absterben. Bereits seit Jahrzehnten appelliert die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz den Einsatz von Streusalz zu reduzieren. Auch der AWB hat in der Vergangenheit des Öfteren berichtet, wie er etwa durch präzisere Streuer die Umweltbelastung verringern möchte.
Diese Bemühungen möchten wir abfragen und Verbesserungspotential ausloten.
gemeinsamer Antrag von GRÜN-Rot vom 7.2.2022
Faktenübersicht: Elektronik- und Elektroreparaturarbeiten und -infrastruktur der Stadt Oldenburg
In Oldenburg existieren sechs verschiedene Sammelgruppen für Elektro- und Elektronikgeräte aus dem privaten und gewerblichen Bereichen, die sich in Wertstoffannahmestellen, Sperrmüll oder mobile Stoffsammlungen unterteilen. Um einen validen Reparaturfahrplan für die Stadt Oldenburg zu entwickeln, sollte zuerst eine Übersicht über die Fakten- und Datenlage geschafft werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Stellungnahme und schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
- Wie viele Einzelteile oder wie viele Tonnen Elektronik- und Elektrogeräte erreichen den AWB in der Stadt Oldenburg jährlich, differenziert nach Sammelgruppen (1-6)? Wie viele Elektronik- und Elektrogeräte werden entsorgt, welcher Anteil wird repariert?
- Gibt es in der Stadt Oldenburg bereits eine geeignete Reparaturinfrastruktur, Reparaturdienstleistungen und/oder Handwerker*innennetzwerke, die mit den städtischen Institutionen kooperieren oder von diesen betrieben werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sind bei der Verwaltung zukünftig geplant, um Möglichkeiten in Oldenburg für die Reparatur von Elektrogeräten zu schaffen und Werkstätten und andere Akteur*innen systematisch und nachhaltig zu unterstützen?
Begründung:
dem deutschen Online-Portal für Statistik (statista) zufolge zählt Deutschland zu den zehn Ländern mit dem höchsten Aufkommen an Elektromüll weltweit. Im Jahr 2019 landeten 1,6 Millionen Tonnen alte und defekte Elektrogeräte bundesweit in den Abfallsammelstellen, d.h. jede*r Deutsche verursachte durchschnittlich 19,4 Kilogramm Elektromüll[1]. Immer mehr technische E-Geräte werden produziert, die am Ende im Abfallmüll entsorgt werden. Da weder die Reparaturinfrastruktur noch die Reparaturkosten für Verbraucher*innen und Werkstätten attraktiv sind, wird nur ein Bruchteil der E-Abfalls repariert. Zudem enthalten Elektro- und Elektronikgeräte, wie z.B. Waschmaschinen, Computer, Laptops, Smartphones und Photovoltaikmodule wertvolle Rohstoffe, die recycelt wiederverwendet werden können.
Die Ampelkoalition hat deswegen das „Recht auf Reparatur“ in den Koalitionsvertrag festgeschrieben. Es ist wichtig, jetzt die Rahmenbedingungen dafür auch in den Kommunen zu schaffen, insbesondere geeignete Reparaturinfrastruktur und konkrete Maßnahmen für das Reparieren alter E-Produkte. Das wird auch direkt dem Ziel der Stadt Oldenburg „Klimaneutralität 2035“ dienen. Durch die Verlängerung der Lebensdauer der Elektrogeräte wird CO2 eingespart und darüber hinaus Arbeitsplätze werden gesichert. Reparieren statt wegwerfen kann aber nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbeutel der Verbraucher*innen entlasten.
f. d. Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen | f. d. SPD-Ratsfraktion
|
Dr. Alaa Alhamwi, Claudia Küpker, Dr. Sebastian Rohe | Renke Meerbothe |
[1] https://de.statista.com/infografik/12272/die-zehn-laender-mit-dem-groessen-elektroschrott-aufkommen/
Antrag vom 25.3.2021
Windelzuschuss in Oldenburg
Aufgrund einer Nachfrage einer Bürgerin beantragen wir, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Es wird zu Recht darauf verwiesen, dass durch Wegwerfwindeln große Abfallmengen (Restmüll) jährlich produziert werden. Dies widerspricht dem grundsätzlichen Ziel der Müllvermeidung. Es wird auf eine Aussage des BUND verwiesen, dass Wegwerfwindeln ca. 10 Prozent des gesamten Restmüllaufkommens beträgt.
Wir bitten Sie um Stellungnahme und schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen.
1. Können Sie aus Ihrer fachlichen Perspektive diese Zahl bestätigen? Wenn ja, gibt es bundesweit Ideen, diese Zahl zu senken?
2. Wie ist die Situation in Oldenburg? Welchen Mengenanteil haben die Einwegwindeln am gesamten Restmüll (graue Tonne)?
3. Im Schreiben der Bürgerin wird auf die Alternative der wiederverwendbaren Stoffwindel und auf die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit verwiesen.
Die Verwendung von Stoffwindeln wird bereits von einer Anzahl von Städten (https://deine -stoffwindel.com/staedte-windelzuschuss/), gefördert durch Zuschüsse.
Das wäre doch auch in Oldenburg ein gutes Anreizsystem für Eltern, auf Stoffwindeln umzusteigen. Wie ist die Einschätzung und der Wille der Verwaltung zu dieser Fördermöglichkeit?
Begründung:
Für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft spielt die Frage der grundsätzlichen Müllvermeidung neben der Mehrwegverpackung (Im Juli d. J. tritt die Einwegkunststoffverbots-Verordnung in Kraft) eine wichtige Rolle. Deshalb sollten wir diese Problematik im Betriebsausschuss erörtern und an Lösungswegen arbeiten.
gez. Rita Schilling
Antrag vom 19.5.2020
Gebühren für Abfalllieferungen mit dem Lastenfahrrad oder anderen emissionsfreien Anlieferungen
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, inwiefern eine Gebührenänderung geplant ist für die Fälle der Anlieferungen nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern beispielsweise mit einem Lastenrad. Es sollten Anreize geschaffen werden, die Wertstoffannahmestellen umweltfreundlich anzufahren.
Begründung:
In der Ausschusssitzung am 28.11.2019 hatten wir anhand eines Beispiels aufgezeigt, dass eine Bürgerin aus ökologischen Gründen Grünabfall mit einem Lastenfahrrad zur Wertstoffannahmestelle brachte. Aufgrund der Menge sei sie zweimal gefahren und hatte zweimal die Gebühr zu entrichten. Wäre sie mit einem PKW gefahren, hätte eine Fahrt genügt und nur einmal die Gebühr fällig gewesen. Die Verwaltung erklärte, dass die Problematik bekannt sei und Alternativen prüfen wolle. Wir möchten umweltfreundliches Verhalten fördern und freuen uns über Vorschläge seitens des Allgemeinen Wirtschaftsbetriebes.
gez. Rita Schilling
Antrag vom 10.10.2019
Wir beantragen den Tagesordnungspunkt Müllabfuhr in Sackgassen.
Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über den Sachstand der Müllabfuhr in Sackgassen.
Im ausführlichen Bericht der Verwaltung vom 26. April 2018 ist unter anderem zu lesen, dass in 85 meist sehr kleinen Anlagen oder Teilabschnitten die Anlieger*innen ihre Behältnisse an der nächsten befahrbaren Straße bereitstellen müssen. Die Gründe seien überwiegend fehlende ausreichende Wendeanlagen.
Begründung:
Aufgrund der Berichterstattung in der heutigen NWZ „Weiter Weg mit der Mülltonne“ scheint es noch nicht überall zu guten Lösungen im Sinne der Bürger*innen gekommen zu sein. Dieses muss jedoch unserer Auffassung nach erreicht werden. Deshalb bitten wir um konkrete Berichterstattung über die bisher gefunden Lösungen in den betroffenen Teilabschnitten der Stadt und insbesondere um einen Lösungsvorschlag der konkret in dem NWZ-Artikel beschriebenen Problematik. Auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen muss uneingeschränkt Zugang zu städtischen Dienstleistungen wie Müllabfuhr gewährt werden.
Für die Fraktion
Rita Schilling
Antrag vom 10.11.2017
Straßenreinigungssatzung – Änderungsantrag:
Die Satzung wird in § 6 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wie folgt geändert: Der Absatz 2 lautet neu: Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Grundstücksfläche hoch 0,65, einschließlich der kaufmännisch gerundeten ersten Nachkommastelle, und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) gehört.
Begründung:
Die grüne Ratsfraktion favorisiert eigentlich den reinen Flächenmaßstab bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren, weil dieser Maßstab verständlich, leicht nachvollziehbar und geradlinig ist. Größere Grundstücke zahlen 1 zu 1 größere Gebühren, kleinere Grundstücke zahlen 1 zu 1 kleinere Gebühren. Wir sehen aber auch wie die Verwaltung, dass dieser lineare Maßstab zu einer dem Nutzen unangemessen hohen Belastung von sehr großen Grundstücken führt. Die Verwaltung schlägt den Quadratwurzelmaßstab vor, der unseres Erachtens die kleineren Grundstücke bis zu einer Fläche von 3400 m² zu stark belastet. So würde bspw. ein 400 m² Grundstück je m² 16-fach höher belastet werden als ein 100.000 m² Grundstück. Deshalb schlagen wir als Kompromiss den Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,65 vor. Die reine Grundstücksfläche ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 1, die Quadratwurzel ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,5. Unser Kompromissvorschlag liegt zwischen den beiden anderen Modellen, aber immer noch deutlich näher an der Quadratwurzel.Der Vorteil: die kleinen Grundstücke bis ca. 3400 m² werden nicht so stark benachteiligt wie beim Quadratwurzelmaßstab. Die ganz großen Grundstücke werden deutlich nicht so hoch belastet wie beim reinen Flächenmaßstab.
f. d. Ratsfraktion gez. Thorsten van Ellen, Kurt Bernhardt, Sascha Brüggemann
Anfrage vom: 24.02.2016
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Zum Schreiben der Firma HS-Abbruch GmbH bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Welche weitere Möglichkeiten für Bauschutt hat die Stadt?
- Wenn in Oldenburg keine geeigneten Plätze vorhanden sind, möchte die Stadt mit den Nachbargemeinden diesbezügliche Gespräche führen?
gez. Tahsin Albayrak
Antrag vom: 06.02.2015
Winterdienst Fahrradstraßen / Radrouten –
Beschlussvorschlag:
- Die bestehenden Fahrradstraßen werden mit sofortiger Wirkung in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.
- Bei Erweiterung des Fahrradstraßennetzes werden die hinzukommenden Strecken ebenfalls in die Liste der prioritär zu räumenden Straßen aufgenommen.
Der Winterdienst in Fahrradstraßen war bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.02.2014 behandelt worden, da es seinerzeit zu erheblichen Problemen in der Fahrradstraße Haarenesch- / Katharinenstraße kam. Diese war auf Grund von Vereisung zeitweilig durch Fahrradfahrer nicht benutzbar. Die Verwaltung hatte in der genannten Sitzung des Verkehrsausschusses zugesagt, eine Liste mit Fahrradrouten zu erarbeiten, welche prioritär winterdienstlich behandelt werden sollen und diese den zuständigen Fachgremien vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen. Der in der Sitzung geäußerte Vorschlag den Abfallwirtschaftsbetrieb zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses einzuladen beziehungsweise eine gemeinsame Sitzung mit dem Betriebsausschuss durchzuführen wurde nicht umgesetzt.
In den letzten Tagen haben sich nun wieder erhebliche Probleme in der Nutzbarkeit beider Fahrradstraßen in Oldenburg gezeigt. Die Fahrradstraßen wurden nach dem – meist morgendlichen – Schneefall nicht geräumt und sind daraufhin sehr schnell vereist. Es kam dort zu zahlreichen Stürzen. Um aus den Fahrtrichtung Bloherfelde / Haarentor / Wechloy die Innenstadt zu erreichen mussten Fahrradfahrer Umwege in Kauf nehmen oder die Fahrbahn benutzen. Im Gegensatz zu den Fahrradstraßen waren die Fahrbahnen der Straßen des Vorbehaltsnetzes im Stadtgebiet zum gleichen Zeitpunkt frei von Schnee und Eis und somit sicher befahrbar.
Zur Sicherung der im Strategieplan „Mobilität und Verkehr“ formulierten verkehrspolitischen Ziele ist es wichtig, dass Fahrradfahrer auch im Winter sicher ihr Fahrzeug benutzen können. Die Fahrradstraßen erfüllen dabei eine wichtige Bündelungsfunktion für die Verkehrsströme der Radfahrer. Daher ist es dringend geboten, die Fahrradstraßen prioritär in den Winterdienst aufzunehmen.
gez. Sascha Brüggemann, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 18.11.2014
Gebührenbedarfsberechnungen 2015
Wir bitten die Verwaltung um eine vergleichende Darstellung der Organisation und Kostenstruktur zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Oldenburg und dem des Landkreises Ammerland.
Bitte erläutern Sie konkret die Differenzen in den Müllgebühren zwischen dem Ammerland und der Stadt Oldenburg.
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 03.12.2009
Bericht über Entsorgung/ Recycling von Energiesparlampen
Die Verwaltung wird beauftragt, über Probleme und Aufgaben zu berichten, die in Oldenburg durch Energiesparlampen anfallen. Dabei bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gehen die Bürgerinnen und Bürger mit defekten Energiesparlampen um ?
Werden diese vorwiegend in den Restmülleimer geworfen oder überwiegend ordnungsgemäß zur
Abgabestelle für Schadstoffe verbracht? Welche Probleme ergeben sich, wenn sich die Lampen
im Sondermüll befinden? Das Quecksilber darf ja nicht austreten.
2. Wohin verbringt der Abfallwirtschaftsbetrieb die defekten Lampen? Gibt es in der unmittelbaren
Umgebung einen Recyclinghof, der sie annimmt?
3. Falls es noch keine Recyclingmöglichkeit geben sollte: Wird bereits an einer Lösung gearbeitet?
Begründung:
Die Energiesparlampenentsorgung ist bundesweit immer noch ein großes, ungelöstes Problem.
Besonders wegen der Quecksilberbelastung ist es nicht zu vernachlässigen.
Anne Lück
Antrag vom: 24.01.2002
Containerstandorte: Ordnungsgemäße Entsorgung
An den Standorten, an denen kommerzielle Anbieter Flohmärkte oder andere Märkte organisieren, sind besonders an diesen Tagen die Container vollgestopft und die Standorte mit diversem Haus- und Sperrmüll verunstaltet, weil die Flohmarktständler alles Nicht-Verkaufte dort einfach abladen (besonders gravierend an der Weser-Ems-Halle).
Aus diesem Grunde beantragen wir, dass Veranstalter von Flohmärkten und anderen Märkten dafür Sorge zu tragen haben, dass ausreichend Müllsäcke und Mülleimer für Restmüll zur Verfügung gestellt werden. Für deren ordnungsgemäße Entsorgung sind sie verantwortlich.
Die Verwaltung möge prüfen, in welchem Maße die o.g. Forderungen umsetzbar sind.
gez. Anne Lück