Verwaltungsausschuss

Antrag vom 23.09.2020

Traditionsgemeinschaft Jagdbombergeschwader 43 e.V.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum kommenden VA und zur kommenden Ratssitzung bringen wir unter  TOP 13.2 der Ratssitzung folgenden Änderungsantrag ein:

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Traditionsgemeinschaft Jagdbombergeschwader 43 e.V. auf Bewilligung eines institutionellen Zuschusses in Höhe von jährlich 12 739,52 € zur Miete von Räumlichkeiten im Gebäude 54 auf dem Fliegerhorst-Gelände, Alexanderstraße 461, 23127 Oldenburg wird zugestimmt, um die Sammlung zu sichern und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Für die Präsentation ist die Militärgeschichte unter wissenschaftlicher Begleitung  kritisch aufzuarbeiten.

Der Zuschuss wird als institutionelle Förderung im Teilhaushalt 06 zu verorten.

Begründung:

 Die Begründung erfolgt mündlich.

Für die Ratsfraktion

Ute Goronczy, Andrea Hufeland, Kurt Bernhardt


Anfrage vom 20.03.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Corona-Pandemie beherrscht das Leben weltweit und auch Oldenburg wird davon stark geprägt. Verwaltung, Politik und die ganze Stadtgesellschaft stehen vor großen, lang andauernden Herausforderungen. Vielen Dank im Namen unserer Fraktion an alle Akteur*innen in der Verwaltung, die besonnen und entschlossen erforderliche Maßnahmen auf den Weg bringen.

Als „Sofortmaßnahme“ die Ratsarbeit betreffend, haben auch wir das Ausfallen sämtlicher Sitzungen der Ratsgremien bis zu den Osterferien befürwortet. Wir sehen uns aber nach wie vor auch in Verantwortung, Entscheidungen mit zu tragen und da im Moment keine Sitzungen stattfinden, wenden wir uns mit einigen Fragen direkt an Sie. Wir bitten diese schriftlich zu beantworten.

Wir werden uns mit weiteren Informationsbedarfen wieder an Sie wenden und hoffen auf Ihr  Verständnis dafür!

  1.   Intensiv-/Beatmungskapazitäten in den Klinken: In welcher Größenordnung werden Intensiv-/Beatmungsplätze in den Oldenburger Krankenhäuser vorgehalten? Werden die Intensiv-/Beatmungskapazitäten in den Oldenburger Kliniken erweitert? Wenn ja, in welchem Maße? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant zusätzliche stationäre Kapazitäten vorzuhalten? Oldenburg hat insbesondere als medizinisches Versorgungszentrum eine besondere Verantwortung für die gesamte Region zu tragen. Deshalb gilt es alles erdenklich Mögliche zur Heilung von Corona-Patient*innen mit einem entsprechenden klinischen Angebot sicherzustellen.
  2. Ist ausreichendes Hygienematerial in den Oldenburger Kliniken als auch in den stationären Altenpflegeeinrichtungen vorhanden? Welche Vorkehrungen sind geplant?
  3. Überprüft die Heimaufsicht die Hygienevorschriften in den stationären Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt? Oder wird die Überprüfung anderweitig organisiert?
  4. Ist das Gesundheitsamt personell ausreichend ausgestattet? Wenn nein, welche Sofortmaßnahmen sollen bzw. können getroffen werden?
    Je eher Infizierungen bekannt werden, desto besser ist dies für Unterbrechung der Infektionskette.
  5. Wie viele Messstellen gibt es inzwischen in Oldenburg? Und wo?
  6. Ist die Betreuung der Kinder von Eltern in system- und versorgungsrelevanten Berufen in den Schulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege sichergestellt? Welche und wie viele Inanspruchnahmen sind bisher registriert worden? Wie schätzt die Verwaltung die Lage nach den Osterferien ein?
  7. Gibt es ein städtisches Beratungsangebot für berufstätige Eltern, deren Arbeitgeber*innen erwarten, dass die Erwerbstätigkeit nicht oder nicht länger aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen unterbrochen wird?
  8. Mehrere Vereine und Parteien bieten mittlerweile ehrenamtliche Hilfe für Senior*innen und Erkrankte an. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen wichtigen Beitrag mithilfe der professionellen Verwaltungsstrukturen zu unterstützen? Wäre eine koordinierende Hilfe nicht ein erster notwendiger Schritt?
  9. Plant die Verwaltung einen Soforthilfefonds für Freiberufler- und Selbstständige einzurichten? Wenn ja, in welcher Höhe?
    Eine unbürokratische und schnelle Hilfe wird von unzähligen Selbstständigen sowie klein- und mittelständischen Betrieben benötigt. Es besteht Insolvenzgefahr und nicht nur vorübergehende Schließungen von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen stehen im Raum. Ebenfalls stark betroffen sind die Kulturschaffenden.
  10. Warum erlässt die Verwaltung keine generelle Ausgangssperre? Zu welchem Zeitpunkt möchte die die Verwaltung solch eine Maßnahme in Betracht ziehen?
  11. Wurden oder werden zusätzliche Raum- und Hygienekapazitäten für Wohnungslose (möglichst ein getrenntes Angebot für Jüngere und Ältere) angeboten bzw. vorgehalten, um u.a. das allgemeine Krankheitsrisiko zu reduzieren?
  12. Wie werden die Wohnungslosen über die Coronainfektion informiert und versorgt?
  13. Welche Anlaufstellen haben die wohnungslosen Jugendlichen und wie werden insbesondere sie über die aktuelle Situation informiert?

gez. Rita Schilling und Sebastian Beer


Antrag vom 9.3.2020

Klävemann-Stiftung

Beschlussvorschlages:

Wir beantragen zu 2. des Beschlussvorschlages, an den vorhandenen Satz folgenden Satz anzuhängen:

„Die Hintergrundstücke werden nicht verkauft, sondern sollen bei entsprechendem Baurecht ausschließlich von der Klävemann-Stiftung selbst bebaut werden.“

gez. Sebastian Beer, Rita Schilling


Antrag vom 16.1.2020

Beschilderung/Ausstattung der „Naturerlebnisroute Bornhorst“ und der „Route um Oldenburg

Beschlussvorschlag:

Auf beiden Freizeitrouten werden Beschilderung, Informationstafeln, Ruhebänke überprüft und ggf. zeitnah erneuert, ausgebessert und repariert.

Begründung:

Die beiden Oldenburger Freizeitrouten haben für die Naherholung – auch als attraktive Verkehrswege – eine besondere Bedeutung und erfreuen sich allgemein großer Beliebtheit.

15 Jahre nach deren Einrichtung ist die Beschilderung durch Vandalismus, Sonneneinstrahlung und Verschleiß in die Jahre gekommen. Ebenso bei einigen Informationstafeln entlang der Routen und den eingerichteten Bankstandorten. Dadurch kommt es zum Teil zu Orientierungsproblemen bei der Routenführung und zu einer Abnahme der Attraktivität dieser Ausflugs- und Wegestrecken.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 15.1.2020

Neufassung des Vorbehaltsnetzes (Hauptstraßennetz) der Stadt Oldenburg im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30

Die Verwaltung wird gebeten, den Ratsmitgliedern die aktuelle Beschlusslage zum Vorbehaltsnetz vorzulegen. Hierzu mögen in tabellarischer Form sowie in alphabetischer Abfolge die Straßen aufgelistet und deren jeweilige Einstufung kenntlich gemacht werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Herabstufung jetziger Hauptverkehrsstraßen oder Abschnitte dieser auszuführen.

Begründung:

In den letzten Jahren sind mehrfach Wünsche nach Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen bzw. Tempo-30-Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen aus der Einwohnerschaft an Politik und Verwaltung herangetragen worden. Allzu häufig wurden diese berechtigten und unterstützenswerten Interessen mit dem Verweis auf die aktuell geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) und die nachteilige Auslegung der hierfür heranzuziehenden Paragraphen durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, d.h. durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abschlägig beschieden. Diese Verwaltungsausführungen sind zwar richtig, aber für die betroffenen Anlieger*innen äußerst unbefriedigend.

Jüngster Fall ist das Begehren zahlreicher Anwohner*innen am Osterkampsweg, deren Schreiben dem Rat vorliegt. Zuvor hatte sich im Rahmen der letzten Verkehrsausschusssitzungs stellvertretend ein Anwohner der Stedinger Straße mit geichem Interesse zu Wort gemeldet. Im Antwortschreiben der Verwaltung auf den Anlieger*innenbrief zum Osterkampsweg wird richtigerweise auf die Einstufung besagter Straße als Hauptverkehrsstraße hingewiesen, die mittels eines Beschlusses des Rates über das städtische Vorbehaltsnetz seinerzeit erfolgte. Deshalb sei eine Annordnung von Tempo-30 im Moment nicht möglich.

Solange jedoch eine Novelle der StVO im Sinne einer leichteren Anordnung von Tempo-30 auf sich warten lässt, für die sich die Bündnisgrünen auf Bundesebene seit vielen Jahren einsetzen, und solange die oberste Straßenverkehrsbehörde von ihrer abschlägigen Auslegung nicht abrückt, sollte nach Meinung der Grünenratsfraktion die Stadt Oldenburg die ihr gegebenen Möglichkeiten intensiver nutzen. Hierzu gehört es, die bisher vorgenommenen Einstufungen zu überprüfen und dort, wo rechtlich möglich, eine Herunterstufung vorzunehmen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 25.6.2018

Neugestaltung Waffenplatz – Ausstattung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Stadtplanungsausschuss vom 21.06.2018 genannte Summe zur Finanzierung des von ihr bereits einmal durchgeplanten Wasserspiels aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung zu stellen, um dessen Realisierung in diesem Jahr zu gewährleisten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 14.6.2018

Klävemann-Stiftung

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird verwiesen in den für die Klävemann-Stiftung zuständigen AFB.

Begründung:

Im nächsten AFB soll der Beschlussantrag für den Generalplanervertrag für den Neubau „Stiller Weg 7a“ vorgestellt, beraten und abgestimmt werden.

Nachdem im AFB am 6.9.2017 das Neubauvorhaben grob in ersten Zügen vorgestellt wurde, herrschte in den folgenden 9 (!) Monaten von der Verwaltung Funkstille.

Erst die grüne Ratsfraktion setzte das Thema für den 6.6.2018 erneut auf die Tagesordnung des AFB. Dort informierte die Verwaltung kurz mündlich und kündigte ganz am Ende der Sitzung im nichtöffentlichen Teil an, dass ein Generalplaner beauftragt werden solle. Nach 9 Monaten Funkstille ging jetzt alles ganz schnell: 2 Tage später lag der Beschlussantrag mit dünner Begründung vor, bereits 5 Tage später sollte der VA entscheiden. Dieses Vorgehen der Verwaltung ist für die grüne Ratsfraktion irritierend und nicht zustimmungsfähig.

In der nächsten AFB-Sitzung soll umfassend informiert werden.

Dabei müssen folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet werden:

1. Warum soll dieses Architekturbüro beauftragt werden? Von wem wurde dieses Büro ausgewählt? Warum gab es keine Ausschreibung?

2. Warum soll ein Generalplanervertrag geschlossen werden? Was umfasst der Vertrag genau? Bezieht sich dieser ausschließlich auf den Neubau am Stiller Weg?

3. Wer kontrolliert das beauftragte Architekturbüro?

4. Entscheidet der Generalplaner eigenständig über die Ausschreibung des Bauvorhabens und die Auswahl des/der ausführenden Bauunternehmen oder wird der Rat bzw. der AFB / VA hieran beteiligt?

5. Wie hoch sind die geschätzten Baukosten? Welcher Satz wird nach HOAI berechnet (Mindest- oder Höchstsatz)?

6. Warum übernimmt nicht der EGH die Leistungsphasen 8 – Objektüberwachung-Bauüberwachung-Dokumentation (Kostenanteil 32 %) und 9 – Objektbetreuung (Kostenanteil 2%)?Das entsprechende Personal wäre unseres Erachtens nach vorhanden.

7. Wie wird sichergestellt, dass das Projekt nachhaltig, ökologisch und kostengünstig geplant und umgesetzt wird?

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


 

Antrag vom 10.11.2017

Straßenreinigungssatzung – Änderungsantrag:

Die Satzung wird in § 6 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wie folgt geändert: Der Absatz 2 lautet neu: Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Grundstücksfläche hoch 0,65, einschließlich der kaufmännisch gerundeten ersten Nachkommastelle, und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) gehört.

Begründung:

Die grüne Ratsfraktion favorisiert eigentlich den reinen Flächenmaßstab bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren, weil dieser Maßstab  verständlich, leicht nachvollziehbar und geradlinig ist. Größere Grundstücke zahlen 1 zu 1 größere Gebühren, kleinere Grundstücke zahlen 1 zu 1 kleinere Gebühren. Wir sehen aber auch wie die Verwaltung, dass dieser lineare Maßstab zu einer dem Nutzen unangemessen hohen Belastung von sehr großen Grundstücken führt. Die Verwaltung schlägt den Quadratwurzelmaßstab vor, der unseres Erachtens die kleineren Grundstücke bis zu einer Fläche von 3400 m² zu stark belastet. So würde bspw. ein 400 m² Grundstück je m² 16-fach höher belastet werden als ein 100.000 m² Grundstück. Deshalb schlagen wir als Kompromiss den Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,65 vor. Die reine Grundstücksfläche ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 1, die Quadratwurzel ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,5. Unser Kompromissvorschlag liegt zwischen den beiden anderen Modellen, aber immer noch deutlich näher an der Quadratwurzel.Der Vorteil: die kleinen Grundstücke bis ca. 3400 m² werden nicht so stark benachteiligt wie beim Quadratwurzelmaßstab. Die ganz großen Grundstücke werden deutlich nicht so hoch belastet wie beim reinen Flächenmaßstab.

f. d. Ratsfraktion gez. Thorsten van Ellen, Kurt Bernhardt, Sascha Brüggemann


Antrag vom 18.04.2017

Bericht zu den Verhandlungen mit Freifeld e.V. zur Nutzungsüberlassung einer städtischen Liegenschaft

Wie wir der Pressemitteilung des o.g. Vereines entnehmen konnten (https://www.freifeld-festival.de/), sind die Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Verein Freifeld zur Nutzung einer städtischen Liegenschaft für das diesjährige Festival gescheitert.

Wir bitten vor diesem Hintergrund die Verwaltung um einen Bericht über die vorab gelaufenen Verhandlungen. Die Verwaltung möge bitte eine Bewertung abgeben, welche Gründe zum Scheitern geführt haben und wo aus ihrer Sicht mögliche Kompromisse gelegen hätten bzw. liegen könnten.

Die Grünen-Fraktion hat zwar die Ankündigung vernommen, dass der Verein seine Auflösung in die Wege leiten möchte. Diese Ankündigung sollte den Rat jedoch nicht daran hindern, sich zur Findung eine Lösung einzuschalten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 25.02.2016

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 (Parkhaus Waffenplatz) – Aufstellungsbeschluss

Beschlusstext:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

Begründung:

Es ist zwar möglich, gem. § 13a BBauG auf eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Das Plangebiet, seine Umgebung und das Planvorhaben selbst fordern aber eine Umweltverträglichkeitsprüfung geradezu heraus:

– die bereits bestehende hohe Emissionsbelastung (Feinstaubpartikel und Stickoxidverbindungen) aufgrund der Abgase (Grenzwert am Heiligengeistwall wird regelmäßig überschritten; Problematik ist hinlänglich bekannt)

– die Aufstockung wird eine Erhöhung der Fahrzeugbewegungen bewirken und damit die hohen Abgasbelastungen weiter verschärfen

– Einwände und das Beschreiten des Klageweges seitens der Nachbarschaft wegen der Zunahme bei den Lärm- und Abgaswerten sind zu erwarten.

Wir empfehlen den Befürworterinnen und Befürworter einer Aufstockung des Parkhauses diese Umweltverträglichkeitsprüfung nebst Bericht nicht nur aus Interesse des Schutzes der Anwohner_innen (Bspw. Neue Straße), sondern auch wegen juristischen Bedenken durchzuführen. Es besteht nämlich das rechtliche Risiko der Anfechtbarkeit des Bebauungsplanes, wenn auf UVP verzichtet wird. Denn § 13a  ist eine Kann-Bestimmung, d.h. dass aufgezeigten werden könnte, dass das Ermessen vonseiten der Verwaltung und Politik falsch ausgeübt worden ist, wenn auf diese Prüfung verzichtet wird.

Der Umfang einer UVP ergibt sich aus dem UVP-Gesetz: Im Rahmen der Prüfung müssen die Auswirkungen auf Mensch, Natur, Umwelt aber auch Kultur und Stadtbild (auch Verkehr) mit bedacht und abgewogen werden. Angesichts des hohen Stellenwertes der Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Urteil des EuGH vom 15.10.2015) halten wir einen Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für höchst riskant.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 11.07.2014

Grundschule Dietrichsfeld

Sehr geehrter Herr Schwandner,

wir beantragen folgenden Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Planungsmittel für eine schnelle Umsetzung der Ausweitung der Kooperation zwischen der Grundschule Dietrichsfeld und der Schule an der Kleiststraße mit einem vollständigen Zug zur Verfügung zu stellen.
In der nächsten Sitzung des Schulausschusses berichtet die Verwaltung über den Zeitplan der Maßnahme.

Die Schule wird unverzüglich über die heutige Beschlussfassung informiert.

Begründung:
Wir befürworten diesen Schritt und die Planungen müssen zügig durchgeführt werden und es darf keine Verzögerung geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gesine Multhaupt, SPD-Fraktion gez. Andrea Hufeland, GRÜNEN-Fraktion gez. Dr. Esther Niewerth, CDU-Fraktion


Antrag vom: 02.10.2013

Antwort der Stadt zum Brief des Ministers Lies

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, Minister Lies auf seinen Brief vom 25.9.2013 zu antworten und dabei den Minister um eine Klärung zu bitten, ob das von ihm angeregte Raumordnungsverfahren zwischen der  Stadt Oldenburg und dem Landkreis Ammerland eine Umfahrungsstrecke entlang der A 29 (so wie vom Rat am 26.11.2013 beschlossen) zum Gegenstand haben soll oder eine so genannte CARGO-Trasse ohne Beteiligung des  Gebiets der Stadt Oldenburg.
Begründung:
Minister Lies hat sowohl bei seinem Besuch in Oldenburg, als auch in diversen nachfolgenden Presseerklärungen und nun zuletzt sogar in seinem Schreiben vom 25.9.2013 erklärt, dass er die  Realisierung der in Oldenburg „diskutierten“ Umgehungstrasse unterstützt. Als einen dazu notwendigen Schritt hat er zunächst ein Raumordnungsverfahren angeregt, dass die betroffenen Gebietskörperschaften Ammerland und Oldenburg betrifft.
Ohne jeden Zweifel bezieht sich dieses Angebot auf die konkreten Planungen einer U-Trasse entlang der A 29. Nun haben aber sowohl MdL Krogmann als auch andere Mitglieder der SPD-Ratsfraktion Zweifel daran geweckt, dass Minister Lies dieses tatsächlich so gemeint habe. Der  Minister soll in Wahrheit gemeint haben, er unterstütze nicht die A 29-Lösung, sondern eine weiträumige Umfahrung von Oldenburg außerhalb der Grenzen der Stadt Oldenburg.
Hier muss Klarheit geschaffen werden.
Wenn der Minister eine Umfahrung außerhalb Oldenburg meint, so muss der das deutlich sagen. Er soll sagen, wo eine solche Trasse verlaufen soll. Wenn eine Strecke außerhalb Oldenburgs gemeint ist, so wäre ein Raumordnungsverfahren in Oldenburg unsinnig. Es dürfte schon fraglich sein, ob die Stadt Oldenburg überhaupt ein solches Raumordnungsverfahren beantragen könnte. Es fehlt die Antragsbefugnis.
Unabhängig davon erscheint es aber auch ungebührlich, wenn sich die Stadt Oldenburg erdreisten würde eine Planung ohne Berührung des eigenen Hoheitsgebietes zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer, Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 21.08.2013

Vertragsgestaltung Wagenburg

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Wagenburg den Abschluss eines zusätzlichen Pachtvertrages  über den SHELTER 13 unter der Bedingung anzubieten, dass das Gelände am alten Stadthafen tatsächlich geräumt ist.

Sollte die Wagenburg weiterhin daran Interesse haben, kann die Stadtverwaltung auch darüber verhandeln, ob anstelle der bisher angebotenen Fläche A die Fläche C verpachtet wird. Auch in diesem Fall sollen zwei Pachtverträge abgeschlossen werden, der Vertrag über den SHELTER 13 aber erst dann, wenn das jetzige Gelände geräumt ist.

Begründung:

Nach mehrfacher Erörterung ist offensichtlich, dass sich die Überlegungen für eine sportliche Nutzung des Shelters erst am Anfang befinden, wobei äußerst unklar ist, ob überhaupt eine der sog. Trend-Sportarten für ihre Ausübung in den nächsten Jahren auf den Shelter angewiesen sein wird. Selbiges ist mit Bezug auf die Fläche C festzustellen, zumal die Flächen A und B bei einem aufkommenden Bedarf ebenso gut für besagte sportive Aktivitäten genutzt werden könnten. Darüber hinaus muss sich eine Mischnutzung des Shelters nicht automatisch ausschließen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die Möglichkeit, auf die Wagenburg einen Schritt zuzugehen, um den, die weiteren Entwicklungen am Alten Stadthafen verzögernden Konflikt um eine Räumungsdurchsetzung zu vermeiden und die Ernsthaftigkeit des Willens der Wagenburg zur Lösung des Konfliktes zu prüfen, ohne dabei eigene Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Fliegerhorst zu verwirken.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 17.01.2013

Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Realisierung einer Bahnumfahrung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. Angebote zur Ausarbeitung einer Vorplanung für eine Eisenbahnumfahrung entlang der A 29 nach den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.11.12 einzuholen,
2. Vertreter des Anwaltsbüros Dolde und des Ingenieurbüros IBK zu einem Gedankenaustausch mit der durch Ratsbeschluss vom 17.12.2012 eingerichteten Projektgruppe nach Oldenburg einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 09.07.2012

Bahnvergleich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen eine Zustimmung zu diesem Vergleichstext ab.

Inhalt und Text dieses Vergleiches enthalten wesentliche Mängel.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfehlen, den in der Gerichtspraxis üblichen Weg, des Widerrufs zur Fristwahrung mit dem Zusatz der Bereitschaft zum Vergleichsabschluss nach notwendiger Nachbearbeitung des Textes.

Um drohende Folgeprozesse zu vermeiden, müssen dabei folgende Mängel und Fehler behoben werden:

a) Herstellung eines Vergleichstextes, der
? verbindliche Fristen zum Einbau der Fenster vorsieht
? und die Nichteinhaltung der Fristen oder Bezahlung der Fenster als Vollstreckungstitel so tituliert, dass es zur Durchsetzung der Ansprüche keiner neuen Klagen der Stadt oder der begünstigten Anlieger_innen bedarf

b) Herstellung eines Vergleichstextes, der die bekannte Mangelhaftigkeit der jetzt vereinbarten 24. BimschVO vermeidet und sich auf die VDI-Richtlinie bezieht.

c) Einstellung der vom Richter im Verhandlungstermin empfohlenen Befahrensregelungen (Tempolimit und Nachtfahreinschränkungen) bis zur Errichtung des gesetzlich gebotenen vollständigen Lärmschutzes an der Strecke.

d) Aufnahme der Pflicht der DB zu einer vertieften Alternativenprüfung im PFA 1.

Dabei kann zu d) angeboten werden, dass die Stadt Oldenburg einen Teil der notwendigen vertieften Alternativenprüfung (Klärung der Eigentumsverhältnisse, Baugrunduntersuchung, Emissionswirkungen Lärm) für eine von der Beigeladenen präferierten Streckenführung entlang der A 29 übernimmt.

Begründung:

Der vorliegende Vergleichstext ist mit vermeidbaren handwerklichen Fehlern und Mängeln behaftet. Er birgt die naheliegende Gefahr neuer gerichtlicher Auseinandersetzungen.

1) Der Inhalt des Vergleiches erschöpft sich in vagen Ankündigungen, deren Voraussetzungen und Folgen nicht genug textlich gefasst sind.
Es fehlen z.B. verbindliche Fristen zur Umsetzung der versprochenen Leistungen.
Im Wesentlichen sind die Bürger_innen auf das Wohlwollen der DB angewiesen. Im Konfliktfall kann nichts vollstreckt werden. Es bedarf dazu jeweils der Klagen der Stadt oder der einzelnen Bürger_innen gegen die DB. Das Kostenrisiko läge dann im Wesentlichen bei den einzelnen Bürger_innen. Eine Rechtsschutzversicherung dürfte – nach vorläufiger Einschätzung – nicht eintreten, da grundsätzlich das Risiko von Planfeststellungsverfahren nicht übernommen wird.

Die konkrete Gefahr, dass Klagen notwendig werden, ist auch nicht gering und mit diesem Text quasi angelegt. Sogar in Ausführung des rechtskräftigen PFA Rastede gibt es inzwischen Streit, der die Anlieger zu anwaltlicher Hilfe gezwungen hat.
Dem gegenüber ist es – wie der Text der privaten Kläger_innen beweist – ohne weiteres möglich, einen für jeden Betroffenen direkt unmittelbar vollstreckbaren Titel zu schaffen. Insoweit liegt den GRÜNEN die Expertise eines Fachmanns auf diesem Gebiet, eines ordentlichen Professors der Universität Bremen vor. Er bezeichnet den Text der privaten Kläger_innen insoweit als „nahezu perfekt“.

2) Die im Vergleichstext zur Grundlage gelegte 24. BimschVO zur Konkretisierung des zugestandenen Lärmschutzes an Fenstern ist unzureichend und mangelhaft und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Zu Einzelheiten der Kritik wird auf die Seiten 3 und 4 der anliegenden Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz verwiesen. Auch insoweit ist deshalb mit Klagen zu rechnen. Der Vergleichstext der privaten Kläger_innen präzisiert deshalb die Anforderungen nach der empfohlenen VDI-Richtlinie.

3) Alle Oldenburger Fraktionen fordern zum Schutz der Bürger_innen Nachtfahr- und Geschwindigkeitseinschränkungen ein. Wir sollten uns dazu aber nicht in – nutzlosen – Apellen beschränken, sondern die dazu ganz konkret gegebenen Möglichkeiten auch ergreifen. Der Richter beim Bundesverwaltungsgericht hat in der Verhandlung ausdrücklich den Parteien nahegelegt, sich entsprechend zu einigen und sogar auf die entsprechenden Möglichkeiten in einem Urteil hingewiesen. Leider hat das unser eigener Anwalt nicht aufgegriffen und unterstützt, so dass die Gegenseite mit pauschalen und nichtssagenden Erklärungen das vom Tisch wischen konnte. Dass solche Regelungen möglich und durchsetzbar sind, ergibt sich aus dem Hinweis des Gerichts. Das muss dringend nach verhandelt werden.

4) Der Rat hat am 21.5.2012 beschlossen, die DB zu einer vertieften Alternativenplanung aufzufordern.
Genau ein solches Anliegen verfolgen alle im BT vertretenen Parteien unter dem Stichwort „Neue Planungskultur, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ als Lehre aus Stuttgart 21. Es liegen Anträge und Gutachten dazu u.a. der GRÜNEN, der SPD und der CDU im Bundestag vor. Als Beispiel soll hier nur die aktuell beratene Bundestag-Drucksache 17/9156 vom 27.03.2012 genannt werden, der einen entsprechenden Antrag der SPD enthält.

Eine solche vertiefte Alternativenplanung ist natürlich mit Mehrkosten bei der DB verbunden. Um insoweit der DB entgegen zu kommen, sollte die Stadt Oldenburg einen Teil des Planungsumfanges übernehmen, der ortsnah von ihr mit Hausmitteln zu leisten ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, dass bei einer U-Trasse die Stadt – jedenfalls im Grundsatz keine Kosten tragen muss.

Ein redlicher Verhandlungspartner dürfte sich unserem Wunsch nach Präzisierung und Verbesserung des Vergleichstextes nicht verschließen können.
Fristwahrende Widerrufe von Vergleichen mit der Absicht, nachzubessern und dann einen tragfähigen Vergleich zu schließen sind bei Gerichten üblich, warum also nicht auch hier.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer                           Alexandra Reith
– Fraktionssprecher –                          – Fraktionssprecherin –

Anlagen:
1) Vermerk zum Termin beim Bundesverwaltungsgericht (Frühauf)
2) Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Umwelt „ Regelungslücken beim Schutz vor Straßen- und Schienenlärm“, 2007


Antrag vom: 06.06.2012

Vergabewesen und faire Beschaffung in Oldenburg

Sehr geehrter Herr  Prof. Dr. Schwandner,

vor zwölf Jahren, am 9. September 2000, wurde von 189 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Millenniumserklärung verabschiedet. Reiche wie auch arme Länder verpflichteten sich, die Armut drastisch zu reduzieren und Ziele wie die Achtung der menschlichen Würde, Gleichberechtigung, Förderung von Bildung, Verbesserung der Gesundheitsversorgung, ökologische Nachhaltigkeit und Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft zu verwirklichen, indem sie einen Maßnahmenkatalog gemeinsam mit den Nicht-Regierungsorganisationen ausarbeiteten, der sich sowohl im globalen Maßstab, als auch hinunter bis zur kommunalen Ebene der einzelnen Staaten umsetzen lässt. Diese Ziele fanden Eingang in die Millenniumserklärung des Deutschen Städtetages, die Sie als Repräsentant der Stadt Oldenburg unterzeichnet haben.

Neben dem zivilgesellschaftlichen und unternehmerischen Engagement muss sich vor allem die Politik an der Erreichung dieser Ziele beteiligen und den Rahmen für die umfassenden und konkreten Maßnahmen erarbeiten. In diesem Kontext kommt der öffentlichen Beschaffung eine besondere Bedeutung zu: Von den jährlichen Ausgaben in Höhe von ca. 360 Milliarden Euro stammen etwa fünfzig Prozent aus dem Budget der Kommunen. Sie stellen mit ihren Einkäufen eine bedeutende Marktmacht dar und können so zu nachhaltigen und fairen Produktions- und Arbeitsbedingungen in einer globalisierten Wirtschaft beitragen. Daneben ist die Stadt Oldenburg in ihrem Kaufverhalten auch Vorbild: Die Umstellung auf eine sozial und ökologisch verantwortliche Beschaffung sollte mit einer regelmäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden, um die Bürgerinnen und Bürger für die Thematik des nachhaltigen Konsums zu sensibilisieren.

Um die umfangreichen Aktivitäten und Absichten bezüglich der verantwortlichen Beschaffung und der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele, die seit 2007 bzw. 2008 in Oldenburg Beschlusslage sind, in die Tat umzusetzen, bedarf es einer engagierten und ressortübergreifenden Strategie: Es ist notwendig, innerhalb der gesamten Verwaltung Bewusstsein für die Thematik zu entwickeln und die Zusammenarbeit mit Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen (auch auf lokaler Ebene) herzustellen, d.h. deren Wissen und Kompetenzen einzubeziehen in die Prozessarbeit (z.B. in Form eines Arbeitskreises oder Beirats).
Die vorliegenden Berichte von Kommunen auf dem Weg zum verantwortlichen Einkauf zeigen, dass   kontinuierlich Schulungen und Weiterbildungen der Verwaltungsmitarbeiter und Beschaffer notwendig sind (siehe z.B. Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk: „Es geht auch anders! Sozial und ökologisch verantwortliche Beschaffung im Land Bremen“; Deutscher Städtetag: „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“). Neben diversen Beratungseinrichtungen und einem bundesweiten sowie europäischen Netzwerk existieren inzwischen umfassende Erfahrungen und Publikationen, die die Umsetzung dieses anspruchsvollen Prozesses in Oldenburg unterstützen können. Im Januar hat zudem das Bundesministerium des Inneren die Einrichtung einer „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ bekannt gegeben.

Bezug nehmend auf den Antrag der SPD vom 08.10.2007 zur „Umsetzung der ILO-Konvention gegen jegliche Form der Kinderarbeit“, Ihre Antwort darauf vom 20.11.2007, den Ratsantrag der SPD vom 18.03.2008 zur detaillierten Berichterstattung bezüglich der Einhaltung der ILO-Konvention 182 seitens der Verwaltung, Ihre Beantwortung dieser Fragen vom 28.04.2008, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum „Vergabewesen in Oldenburg“ vom 27.07.2010, Ihre Beantwortung vom 30.08.2010 sowie Ihre Antwort vom 08.12.2010 auf die Frage von Herrn Hartig im Rat am 17.11.2010 zum Thema Milleniums-Erklärung stelle ich fest, dass bisher im Wesentlichen durch rein formale Akte diesem Thema und Handlungsauftrag Rechnung getragen wird.

Wir möchten Sie bitten, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses im Juni folgende Fragen zu beantworten:

1. In Ihrem Schreiben vom 30.08.2010 kündigen Sie die Gründung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe beim Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement an, die die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle prüfen soll. Hat diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen? Welche Ergebnisse liegen bisher vor und wo werden diese präsentiert?

2. Ist eine umfassende Bestandsaufnahme und Evaluation der bisherigen Beschaffungspraxis in der Stadt Oldenburg erfolgt?

3. Gibt es fachbezogene Informationsveranstaltungen und Schulungen für die Mitarbeiter der Verwaltung zwecks Einführung und Sensibilisierung zum Thema sozial-ökologischer Einkauf (entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Städtetags)? Welche Hilfestellungen, z.B. in Form einer Beschaffungsrichtlinie mit entsprechenden Produkten, Herstellern, Gütesiegeln etc., werden für die Umsetzung zur Verfügung gestellt? Wie wird die Fortbildung der Mitarbeiter gewährleistet?

4. Existiert eine Informationsaustausch mit anderen Kommunen bezüglich inhaltlicher und rechtlicher Aspekte (z.B. im bundesweiten Netzwerk Faires Beschaffungswesen), der der ständigen Weiterentwicklung dieses Themenkomplexes Rechnung trägt?  Wurde zwecks Beratung, Austausch und Vernetzung die Mitgliedschaft bei Procura+ geprüft? Liegen dazu Erfahrungen anderer Kommunen vor (Kosten-Nutzen-Relation)?
Die von Ihnen vertretene Auffassung (Antwort im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, 30.08.2010), dass die Mitgliedschaft im Netzwerk Faires Beschaffungswesen erst möglich sei, wenn ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet und die Vergabestrukturen optimiert wurden, trifft nicht zu. Nach Auskunft von Herrn Marwede, Projektleiter dieses Netzwerks, steht es „denen offen, die Mitglied werden wollen. Das sind nicht nur – aber primär – Kommunen. Das Netzwerk besteht nicht nur aus Personen, die in Kommunen arbeiten, die bereits Leuchttürme des Themas sind. Es gehört auch zum Sinn des Netzwerkes, zu lernen.“

5. Für die sozial gerechte Gestaltung der Globalisierung und Erreichung der Millenniumsziele ist bei vielen Produkten (wie z.B. im IT-Sektor) die alleinige Berücksichtigung der ILO Konvention Nr. 182 (Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit) unzureichend, da hier Erwachsene unter gesundheitsgefährdenden, prekären Bedingungen – häufig in sogenannten Exportproduktionszonen – zu Niedriglöhnen arbeiten. Allerdings erkennen einige Staaten, wie z.B. China, die Kernarbeitsnormen der ILO nicht an und haben die Übereinkommen nicht ratifiziert. Inwieweit berücksichtigen die Vergabeverfahren der Stadt Oldenburg die acht Kernarbeitsnormen der ILO für menschenwürdige Arbeitsbedingungen?

6. Welche Anforderungen werden für jene Produkte gestellt, für die keine unabhängigen Gütesiegel oder Zertifizierungen als Nachweis über die Einhaltung sozialer Anforderungen vorliegen? Wird vom Lieferanten – soweit vorhanden – die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative verlangt (z.B. im Textilbereich die Fair Wear Foundation), als alternatives Verfahren zu den (kaum überprüfbaren) Selbstverpflichtungserklärungen?
Werden die Kriterien der sozial-ökologischen Beschaffung auch im Verfahren der freihändigen Vergabe berücksichtigt?

7. Wir möchten eine nach einzelnen Dezernaten, den stadteigenen Betrieben, städtischen Gesellschaften und Produktgruppen aufgeschlüsselte detaillierte Auflistung über die Umsetzung der Beschlüsse zum Thema Beschaffung und Millenniumentwicklungsziele. Bei welchen Produkten liegen unabhängige Gütesiegel oder entsprechende Zertifikate unabhängiger Dritter vor?
Besonderes Augenmerk sollte hierbei liegen auf:
– Dienstkleidung
– Papier für den Druck von Publikationen
– Bürobedarf
– Computer
– Verpflegung/Catering/Schulmensen/KiTa-Verpflegung, auch für repräsentative  Veranstaltungen (Grünkohlessen in Berlin, Aufsichtsratsessen u.a.)
– Sportbälle in Schulen
– Spielzeug/Material in KiTas
– Baumaterialien (Natursteine, Holz)
– Präsente zu offiziellen Anlässen (Blumen, Gastgeschenke …)

8. Sind die Kosten für die Verwendung ökologischer und fair gehandelter Produkte im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten ermittelt worden? Welche Erfahrungen liegen aus anderen Kommunen dazu vor?

9. Welches Konzept liegt der Öffentlichkeitsarbeit zum Komplex sozial-ökologische Beschaffung  zugrunde? In welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen sind öffentlich zugängliche Berichte über die Entwicklung der nachhaltigen Beschaffung geplant?

Mit freundlichem Gruß

Susanne Menge


Antrag vom: 09.09.2011

Vergabe Donnerschwee-Kaserne

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur nächsten VA – Sitzung am 26.9.11 beantragt die Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den TOP Vergabe Donnerschwee-Kaserne.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird angewiesen, sich bei der BIMA persönlich und mit aller Entschiedenheit im Namen der Stadt Oldenburg für eine Vergabe der Donnerschwee – Kaserne an die Oldenburger Bietergemeinschaft um die Wohnungsbaugesellschaft GSG einzusetzen.

Begründung:
Für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau der Stadt Oldenburg ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Gelände der Donnerschwee – Kaserne zügig an seriöse Bieter vergeben wird, die die Bedürfnisse des Oldenburger Wohnungsmarktes kennen. Ein gemischtes, lebendiges Quartier mit vielen unterschiedlichen Wohnungen, die auch für den kleinen Geldbeutel bezahlbar sind, entspricht voll und ganz der Zielrichtung der Oldenburger GRÜNEN.
Daneben finden wir den angekündigten Erhalt von Kino, Sporthalle und Sportplatz sowie der denkmalgeschützten Gebäude sehr gut und regen darüber hinaus ein innovatives Energie- und Verkehrskonzept für das neue Quartier an.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom:

GRÜNE: Ofener BürgerInnen fordern Planungsstopp!

Mittlerweile ist für Menschen anderer Nationalität eine Integrationsbereitschaft in unserer Gesellschaft vorhanden, sofern die Betreffenden zu unserem wirtschaftlichen Wohlergehen beitragen. Nach wie vor tun sich viele jedoch offenbar schwer, wenn es nicht um Arbeitsmigrant/innen sondern um Flüchtlinge geht. So haben es Asylbewerber enorm schwer auf dem freien Wohnungsmarkt. Dies ist einer der Gründe, warum die Oldenburger Grünen dem Vorhaben der Stadtverwaltung zustimmen, in zwei Wohnblöcken auf dem Fliegerhorst eine Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen. „Dabei können wir uns dort jedoch nur die vorübergehende Aufnahme von Personen im laufenden Asylverfahren vorstellen, die der Stadt Oldenburg vom Land Niedersachsen ganz neu zugewiesen werden“, so Ratsfrau Alexandra Reith.

„Unterkünfte für Menschen mit Duldung machen auf dem ehemaligen Militärgelände keinen Sinn! Wenn auch zunächst leider keine wirkliche Bleibeperspektive für Geduldete besteht, so können diese doch immerhin mit einem länger währenden Gaststatus in Deutschland und damit in dieser Stadt rechnen und eine geeignetere Wohnmöglichkeit finden.“ Die Grünen sehen eine Konzentration von Flüchtlingen unter lagerähnlichen Bedingen generell sehr kritisch. Ratsfrau Reith sagt aus Ihrer Kenntnis als Pädagogin: „Die Probleme dabei sind hausgemacht: Der Mangel an Rückzugsmöglichkeiten hebt die Trennung von Privatsphäre und öffentlichem Raum auf; ein Zustand, der die menschliche Psyche auf Dauer extrem belastet. Hinzu kommt, dass die eigene Identität sich verliert. Essen, Lebensweise, die Gestaltung von Beziehungen unterliegt in Unterbringungseinrichtungen zumeist starken Reglements.

Flüchtlinge müssen mit einem Budget auskommen, das ca. 30% unter dem Hartz-IV-Regelsatz liegt. Die leichte Identifizierung von Bewohner/innen z.B. auch anhand von deren Kleidung verstärkt erfahrungsgemäß die Ablehnung in der Bevölkerung. Leicht mischt sich da eine gefühlte Bedrohung mit Aggression. Schwierig sei im konkreten Fall zudem, dass die Erschließung nicht allein von Oldenburger Seite aus möglich ist, sondern wir da auch die Unterstützung des Landkreises benötigen, da der Bus nach Oldenburg dort seine Haltestelle hat. Es sei zumindest wünschenswert, nicht die maximale Belegungskapazität auszuschöpfen. Die grüne Ratsfraktion betont weiterhin, dass sie zwar den Fliegerhorst als kurzzeitige Wohnform akzeptiert, für Geduldete wie im Übrigen auch für anerkannte Flüchtlinge die einzig denkbare Lösung nur über das gesamte Stadtgebiet verteilt Wohnungen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Reith


Antrag vom: 17.08.2011

GRÜNE: Chef des Filmfestes liegt falsch!

Presseecho zu „Beim Filmfest spielt OB eine Hauptrolle“ vom 17.08.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Presse-Echos zum o.g. Artikel:

„Nachdem im letzten Jahr der Vorwurf gemacht wurde, wir würden mit dem Geld, das dem Filmfest böswillig gekürzt worden sei, einen ‚Froschteich‘ finanzieren, legt Thorsten Neumann in seiner Pressekonferenz nach. Dieses Mal zeichnet er das Bild rückwärtsgewandter, innovationsfeindlicher, mit destruktiven Energien‘ beseelter Ratsmitglieder, die es von niederen Instinkten getrieben auf das Filmfest abgesehen haben und nur danach lechzen, diesem den Hahn zuzudrehen. Den Grund liefert er gleich noch mit: Weil der Oberbürgermeister das Filmfest mag.
Wenn Entscheidungsfindungsprozesse in Zeiten klammer kommunaler Kassen und zahlreicher gesellschaftlicher Herausforderungen nur so einfach wären!
Und während die Ratspolitik bemüht ist, trotz hohen Schuldenstands und struktureller Defizite in zweistelliger Millionenhöhe die öffentliche Daseinsvorsorge sicherzustellen, wird laut Thorsten Neumann auch noch die EWE zum Opfer erklärt, da sie in großen Teilen „die Förderung zurückziehen MUSSTE“. Sind wir Bürger_innen nun daran schuld, weil wir auf unserem Recht beharren, unsere zu viel gezahlten Gelder für Strom und Gas zurückgezahlt zu bekommen?

Und nun treibt Herrn Neumann auch noch die Angst um, dass nach der Kommunalwahl der Oberbürgermeister „aus dem Nicht heraus“ abgewählt werde und das Filmfest damit die letzte Unterstützung verlöre. Aber keine Sorge, Herr Neumann: Da wir Ratsvertreter laut Ihnen ja etwas gegen das Filmfest nur deswegen haben, weil Herr Schwandner es mag, wäre ja dieser Grund nach seiner Abwahl gar nicht mehr gegeben. Oder wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern auch unterstellen, dass ihr Beweggrund zur Abwahl nur derjenige ist, dass Herr Schwandner das Filmfest mag?“

Mit freundlichem Gruß

Sebastian Beer


Antrag vom: 17.08.2011

GRÜNE: Solarpark Fliegerhorst ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll!

Stärkung des Standorts Oldenburg als regenerative Energiehauptstadt

1. Die Photovoltaik-Anlage auf dem Fliegerhorst wird 14.000 Menschen in Oldenburg vollständig mit Strom versorgen.
2. Die Investition von rund 20 Mio. € stärkt die Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze – eine Oldenburger Firma plant und baut die Anlage.
3. Die Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Oldenburg liegen bei mehreren Mio. €.
4. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg können am Erfolg des Solarparks partizipieren: es wird eine niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeit mit einer attraktiven Verzinsung angeboten werden.
5. Der Solarpark wird weniger als 14% vom Oldenburger Teil des Fliegerhorstes beanspruchen (27 ha von rund 200 ha). 86% stehen also weiterhin für Wohnen, Gewerbe, Freizeitnutzung zur Verfügung.
6. Die im einstimmig vom Rat verabschiedeten Rahmenplan festgelegten Flächen für Wohnen und Gewerbe werden vom Solarpark nicht beschnitten.
7. Eine Straßenverbindung von Alexandersfeld nach Wechloy wird selbstverständlich weiterhin möglich sein.

Dazu Kurt Bernhardt, der Fraktionsvorsitzende der grünen Ratsfraktion:

„80 ha des Fliegerhorstes sind jetzt im städtischen Besitz, auf knapp 27 ha davon wird der Solarpark errichtet werden. Nach Jahren des Stillstandes geht jetzt die Entwicklung auf dem Fliegerhorst endlich los, das ist gut  für Oldenburg.“
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 18.08.2011

Einwendungen Bahnproblematik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Aufnahme des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages zur Bahnproblematik:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg möge beschließen:

Die Stadt Oldenburg erhebt unverzüglich Einwendungen in den Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven PFA 2 (Rastede) und PFA 3 (Varel) gegenüber

a) dem
Eisenbahn-Bundesamt (als Planfeststellungsbehörde)
Postfach 2861
53018 Bonn

b) der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (als Anhörungsbehörde)
Dezernat 33 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0441) 21 81-248
Fax: (0441) 21 81-222

unter Hinweis auf
• ihre eigenen Rechte und Pflichten (Planungshoheit, Verkehrssicherungspflicht, Fürsorgepflicht für die Einwohner und anderen Personen, die sich im Stadtgebiet bewegen, sowie unter Hinweis auf
• ihr Eigentum an den der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven benachbarten Grundstücken
unter Anlehnung an die anliegenden Einwendungen der Eheleute Seefeldt ab den Seiten 5 ff mit den Überschriften
Formelle Einwendungen
• „Fehler bei der öffentlichen Auslegung“
• „Ausschluss der Oldenburger Bürger“
• „Fehlerhafte Erörterungstermine“
• „Unzulängliche Planungsunterlagen“
• „Lärm“, „Infraschall“, „Erschütterungen“, “Luftverunreinigungen“,
• “Gefährliche Güter“

Materielle Einwendungen
• „Lärm“
• „Forderung von Auflagen“
• „Infraschall“, „Erschütterungen“ ,Luftverunreinigungen,“
• „Gefährliche Güter“, „Gefahren durch Transport “
• „Gefährdung der Brücke über den Pferdemarkt“ durch  Einsturzgefahr –hier insbesondere
o Beschädigung städtischen Eigentums und
o Gefährdung der Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeugbenutzer) auf städtischen Straßen unter der Brücke
Dabei soll die Stadtverwaltung die Begründung an das Rechtsschutzbedürfnis der Stadt anpassen, also im Konkreten
a) benennen, welches städtisches Eigentum (Straßen, Wege, Plätze, Grundstücke, Gebäude) oder Besitz (z.B. Miet- oder Pachtobjekte der Stadt) im Immissions- und Gefahrenbereich der Bahn liegen, vorzugsweise im Lärmimmissionsbereich
b) benennen, welche Planungsinteressen der Stadt betroffen sind (z.B. Wohnen am Wasser im Hafenbereich, beplante und unbeplante Gebiete mit der Benennung von möglichen Planungsabsichten im Immissionsbereich)

und sich zur Begründung der Einwendungen zusätzlich berufen auf
a) die u.a. Zusagen zum Lärmschutz für die Oldenburger Bahnstrecke
b) die Zusage des EBA (s.u. Schreiben an RA Niewerth) zur Durchführung eines einheitlichen Planfeststellungsverfahrens für die Strecke von WHV bis OL.

Begründung:

Die Handlungs- und Entscheidungspflicht des Rates  ergibt sich unmittelbar aus dem gemeinsamen Ratsbeschluss zur Bahnlärmproblematik.
Die Erhebung von Einwendungen  ist auch jetzt noch möglich, da der Plan nicht in Oldenburg ausgelegt worden ist und deshalb gegenüber Einwendern aus Oldenburg keine zeitliche Beschränkung in Form eines Einwendungsausschlusses besteht. Das gilt für die Stadt Oldenburg gleichermaßen wie für Ihre Bürger.

Zur weiteren Begründung kann auf nachstehende Quellen verwiesen werden:

1) BM Verkehr, Referat E 15/14.86.15/3 Va 07 vom 8.2.2007: :

… nach den vorliegenden Unterlagen wird der Güterverkehr nach Inbetriebnahme des JWP deutlich zunehmen….Im Zusammenhang damit bestehen  in der Region Befürchtungen wegen der damit verbundenen Zunahme des Schienenverkehrslärms…………..
Um die Akzeptanz …. In der Öffentlichkeit zu erhöhen…sind diese (Ausbaumaßnahmen ) mit Lärmsanierungs- bzw. Lärmvorsorgemaßnahmen zu verbinden, die zudem zeitgleich bzw. mit entsprechendem Vorlauf erfolgen sollten. Dies sollte bereits in das Planfeststellungsverfahren für den ..JWP..einfliessen. Bereits jetzt ist absehbar, dass mit dem zweigleisigen Ausbau und der Veränderung des  Gleisbetts ….Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.

…Mit dem beigefügten Ausführungserlass an das Nd Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird die gewünschte Unterstützung …bei der Realisierung zugesichert. …

2) Der  PFB zum JWP von 2007 Seiten 108 und 1102 .

3) Schreiben des Nds Wirtschaftsministeriums vom 11.11.2008 (AZ : 10 – 21 25 ) an den Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Niewerth:

….Mit dem Eisenbahnbundesamt … ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass für die Wieder-herstellung der Zweigleisigkeit und der Elektrifizierung ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Zusagen des Bundes zum Lärmschutz im Rahmen dieses Verfahrens eingelöst werden.
……  (Wyderka)

Zur weiteren rechtlichen Begründung nachfolgende Zitate:

§ 73 Abs. 4 Satz 1 VerwVerfG :
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.

Betroffenheit:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2005 AZ 9 A 28.4

Durch die Abschnittsbildung einer zu beplanenden Gesamtstrecke dürfen die berechtigten Immissions-schutzbelange der anderen (zukünftigen) Abschnitte nicht berührt werden. Bereits im ersten Planabschnitt sind diese Einwendungen zu berücksichtigen, wenn die Folgen dieser Planung sich in einem anderen Abschnitt auswirken. (siehe dazu Rz 46 ff)

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. 03. 1996, Az.: 20 B 92.1055
Lärmvorsorgeansprüche sind auch außerhalb des eigentlichen Baugebiets grundsätzlich möglich, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Gesamtkapazität zu erhöhen. Im konkreten Fall hat das Gericht allerdings diese Frage offen lassen können.
BVerwG, Urteil vom 16. 12. 2003, Az.: 4 B 75/03
Auch diejenigen (= Bürger, Städte, Gemeinden), die erst bei Vollauslastung einer Strecke betroffen sind, können ihre Einwendungen schon im Planfeststellungsverfahren vorbringen.

BVerwG, Urteil vom 15. 03. 2005, Az.:4 A 18/04
Grundsätzlich ist der Neubau oder die wesentliche Veränderung einer Straße Anknüpfungskriterium der nachbarschützenden Vorschriften des § 41 BImSchG/16. BImSchV. Wenn als Folge des Bauvor-habens der Verkehr auf einer anderen Straße zunimmt, so ist das zu berücksichtigen, wenn die Zunahme des Verkehrs nicht unerheblich ist. Auch Gemeinden können ihre Interessen an ihrer Bau-planungskompetenz als einen abwägungsrechtlichen Belang geltend machen.

BVerwG vom 23. 11. 2005 – 9- A 28.04
Steht ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg in engem konzeptionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem bereits planfestgestellten oder während des Prognosezeitraums absehbaren Weiterbau dieses Verkehrsweges, so ist die durch den Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungs-pegels des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms nach § 1 Abs.2 der 16. BImSchV zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn der Weiterbau teilweise ohne den in Rede stehenden baulichen Eingriff durchgeführt werden könnte.

ZEITPUNKT der SCHUTZES

BVerwG vom 05. 03. 1997, Az.: 11 A 25/95

Bereits im Planfeststellungsbeschluss für eine wesentliche Änderung eines Schienenweges ist sicher zu stellen, dass die zulässigen Immissionswerte der 16. BImSchV zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geänderten Schienenweges nicht überschritten werden. Dieses ist im konkreten Fall von der Behörde nicht beachtet worden. Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht wörtlich aus:

Zum einen lässt diese Verfahrensweise außer Acht, dass die Kläger bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geänderten Schienenweges und nicht erst zwei Jahre später einen Anspruch darauf haben, dass die Werte, die der Gesetzgeber ihnen zumutet, auch tatsächlich eingehalten werden (so auch Hauck, a.a.O.). Die zusätzliche Berücksichtigung eines Korrekturwertes von 3 dB(A) für die Fahrbahn bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV und die dadurch bedingte Herabsetzung dieses Pegels, der an den Grenzwerten des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zu messen ist, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nur dann zugelassen, wenn eine entsprechende dauerhafte Lärmminderung  n a c h g e w i e s e n  i s t . Dass dieser Nachweis möglicherweise in absehbarer Zeit erwartet werden kann, rechtfertigt es deshalb nicht, auch nur vorübergehend zu Lasten der Kläger von dem sich aus § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV ergebenden gesetzlichen Gebot abzuweichen, dass – vorbehaltlich einer durch § 41 Abs. 2 BImSchG begründeten Ausnahme – bei der wesentlichen Änderung von Schienenwegen  s i c h e r g e s t e l l t  sein muss, dass die nach § 3 der 16. BImSchV berechneten Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) bei Nacht nicht überschreiten…..
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 20.12.2010

Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung nach dem SGB II

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schwandner,

zum TOP 5 „Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung nach dem SGB II – gründungsbegleitende Vereinbarung“ bzw. zum anliegenden Vertragsentwurf beantragen wir folgende Änderungen vorzunehmen:

1. Zu „§ 4 Trägerversammlung“, (2), zweiter Satz, neu:

„Vertreter der Kommune sind die für Soziales zuständige Dezernatsleitung, der/die Vorsitzende des Sozialausschusses und der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.“

Begründung: Die vorgeschlagene Beteiligung des/der Sozialausschussvorsitzenden wird als sinnvoll angesehen und daher begrüßt. Allerdings ergibt sich aus der besonderen Aufgabenwahrnehmung der jeweils gesonderten Betreuung von unter bzw. über 25-jährigen KundInnen der gemeinsamen Einrichtung auch die Erfordernis einer verstärkten Beachtung der Belange Jugendlicher. Durch die Einbindung der/des Jugendhilfeausschussvorsitzenden kann dieser Anforderung strukturell Rechnung getragen werden. Des weiteren ist die Berücksichtigung der Sozialamtsleitung an dieser Stelle aufgrund der Weisungsgebundenheit gegenüber der für Soziales zuständigen Dezernatsleitung nicht als zwingend notwendig anzusehen.

2. Zu „§ 5 Örtlicher Beirat“, (1), neuer dritter Satz:

„Außerdem ist die angemessene Berücksichtigung von mit dem Sozialrecht betrauten Personen sowie geeigneten Vertretern der Interessen Leistungsberechtigter im Örtlichen Beirat vorzunehmen. Ein diesbezüglicher Vorschlag wird der Trägerversammlung vom Rat der Stadt Oldenburg nach Beratung im Sozialausschuss unterbreitet.“

Begründung: Durch die Verwendung der Formulierung „insbesondere“ im § 18 d SGB II wird die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen einer gründungsbedingten Vereinbarung weitere als die ausdrücklich benannten Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes in einen Örtlichen Beirat zu berufen. Von dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen Gebrauch gemacht werden. Die gesetzlichen Vorschriften sollen dabei im vollen Umfang berücksichtigt und lediglich um diesen Passus ergänzt werden.
3. Sofern noch nicht vorgesehen, wird gemäß § 18 e SGB II eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestellt. Ein entsprechender Paragraph ist in die Vereinbarung aufzunehmen.

Begründung: Auch in Oldenburg sollen die Träger in Fragen der Gleichstellung, Frauenförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etc. im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechend beraten und unterstützt werden.

4. Zu „§ 12 Übergangsregelungen“, (3), Streichung der Sätze 3 und 4; neuer Satz 3:

„Ermächtigungen für erforderliche Erklärungen und Vertragsabschlüsse erfolgen für den Träger Stadt Oldenburg nach Kenntnisnahme und Zustimmung durch den Rat.“

Begründung: Grundsätzlich sollten alle im Zuge der Neuorganisation erfolgenden Umstellungen, neue Vertragsabschlüsse, etc. im Namen der Stadt Oldenburg auch durch den Rat der Stadt Oldenburg erfolgen.

5. Die „gemeinsame Einrichtung“ richtet im Gebäude des „Jobcenter Oldenburg“ eine leicht erreichbare, niedrigschwellige Ombuds- bzw. Beschwerdestelle ein. Die Aufgaben dieser Stelle richten sich ausschließlich auf die Bearbeitung/Klärung eingehender Fragen, Bescheiderklärung sowie Nachgang von Beschwerden. Sie ist daneben nicht mit Aufgaben der Leistungsgewährung oder Arbeitsvermittlung befasst. Auf die Existenz und Örtlichkeit dieser Stelle ist durch entsprechende Beschilderung im Hause, sowie durch einen obligatorischen Hinweis auf den amtlichen Bescheiden aufmerksam zu machen.

Begründung: Die Einrichtung einer solchen Stelle kann zur Reduzierung von Unklarheiten und Konflikten beitragen. Dadurch, dass hier keine Personalunion mit jener Stelle gegeben ist, mit welcher u. U. zu einem konkreten Sachverhalt Dissens besteht, ist die Chance zur zeitnahen Klärung erhöht.

6. Die „gemeinsame Einrichtung“ stellt jährlich einen noch genauer zu beziffernden Betrag zur Verfügung, um – über die Standorte der GWA in Oldenburg organisiert – eine unabhängige juristische und soziale Beratung von Leistungsbeziehenden zu gewährleisten. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Erkenntnissen über die Notwendigkeit und Vorteile einer wohnortnahen aufsuchenden Sozialarbeit. Über die (stadtteilbezogene) Mittelvergabe und Aufgabenübertragung an einen geeigneten Träger entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg nach Beratung im Sozialausschuss.

Begründung: Die Notwendigkeit einer stadtteilorientierten Beratung von LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II ist bereits in der Vergangenheit im Sozialausschuss dargestellt worden. Prinzipiell müsste hier nach unserer Ansicht Einigkeit herrschen. Ebenso ist in der Vergangenheit deutlich geworden, dass dazu ein Betrag von mindestens 80.000€ nötig wäre.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Christine Pankonin und Krister-Benjamin Schramm


Antrag vom: 08.10.2010

Gaspreisrückzahlung durch die EWE

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur nächsten VA – Sitzung am 25.10.10 beantragt die Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den Tagesordnungspunkt „Gaspreisrückzahlung durch die EWE“.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 23.8.10 einstimmig beschlossen (bei Enthaltung des OB), dass die EWE aufgefordert wird, „von sich aus unbürokratisch den Bürgerinnen und Bürgern die laut Urteil des BGH (…) zu viel gezahlten Entgelte für Erdgas zur erstatten“.
Die Vertreter der Stadt Oldenburg in den Gremien der EWE „werden angewiesen, diesen Beschluss in die Gremien der EWE zu tragen und dort zu vertreten“.
Laut mehreren Presseberichten hat der EWE – Aufsichtsrat einstimmig votiert, nur eine ca. 50%ige Rückzahlung vorzunehmen.

Wir fragen deshalb Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner:
1. Ist es zutreffend, dass Sie im Aufsichtsrat der EWE für eine nur 50%ige Rückzahlung gestimmt haben?
Falls ja: warum haben Sie den einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt OL vom 23.8.10 missachtet?
2. Wir bitten um Erläuterung des jetzigen Angebotes der EWE, die Entgelte zu erstatten. Die Erläuterung soll eine vollständige Erklärung mit den verwendeten Berechnungskriterien enthalten.
3. Welche Informationen, schriftlicher oder mündlicher Art, hat die Verwaltung inzwischen von der EWE erhalten? Nachdem im Haushalts- und Finanzausschuss am 05.10. die Verwaltung erklärte, noch keine Informationen erhalten oder /und Gespräche geführt zu haben, gehen wir davon aus, dass mittlerweile Informationen an die Kommunen und Landkreise gegangen sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Rita Schilling, stellv. Fraktionsvorsitzende


Antrag vom: 22.09.2010

Neubesetzung Dezernate / Dezernatszuschnitte

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur obigen VA – Sitzung stellen wir einen Dringlichkeitsantrag.

Begründung:
Aus der Presse konnten wir erfahren, dass Sie vorschlagen, die vakante Stelle / Stadtbaurat mit Herrn Bernd Müller (Amtsleiter) zu besetzen und als Sozialdezernentin Frau Inge von Danckelman (Amtsleiterin) favorisieren. Dieses soll als Vorschlag an die SPD- und CDU-Fraktion gegangen sein. Abgesehen davon, dass Ihr Vorgehen uns befremdlich erscheint, denn es wäre doch sinnvoll gewesen, alle Fraktionen in diesen Entscheidungsprozess von Anfang an einzubeziehen, scheint es uns sehr dringlich, die Thematik im Verwaltungsausschuss gemeinsam erörtern zu können.
In Anbetracht der Tatsache, dass Herr Schumacher zum 1.12. sein neues Amt in Bonn antreten wird, halten wir es für dringlich, in der nächsten VA – Sitzung über die vakanten Stellen und das weitere Verfahren ausführliche Informationen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schilling
stellv. Fraktionsvorsitzende


Antrag vom: 09.08.2010

Sicherheitskonzept Stadtfest Oldenburg

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

das Desaster bei der Loveparade in Duisburg sollte für die Stadt Oldenburg Anlass genug sein, das Sicherheitskonzept für das anstehende Stadtfest in Oldenburg einer aktuellen Prüfung zu unterziehen.

Aus Kreisen der Oldenburger Feuerwehr erreichte uns zudem der Hinweis, dass das Stadtfest mit der am Abend brechend vollen Innenstadt für die Einsatzkräfte jedes Mal eine Zitterpartie bedeute. Im Falle eines Brandes im Zentrum könne niemand garantieren, dass der Brandherd rechtzeitig erreicht und die Menschenmassen sicher und schnell aufgelöst werden könnten.

Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Bericht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 15.11.2009

Der Beitrag der Stadt zu den Internationalen Oldenburger Pferdetagen

Sehr geehrter Herr Schwandner,

mit ein wenig Unverständnis habe ich festgestellt, dass die Stadt es sich geleistet hat, bei dieser internationalen Sportveranstaltung keine Präsenz zu zeigen. In den vergangenen Jahren gab es Grußworte des OBs im Programmheft, der OB oder sein Stellvertreter übergaben den „Preis der Stadt Oldenburg“, es gab einen Oldenburg-Sprung bundesweit via TV zu sehen. Der Pressesprecher der Stadt hat mitgeteilt, die Anwesenheit eines städtischen Vertreters bei der Preisübergabe des „Großen Preises der Stadt Oldenburg“ sei in Absprache mit dem Veranstalter entbehrlich. Der Veranstalter konnte mir gegenüber dies nicht bestätigen, ist aber gleichwohl interessiert daran, ein mögliches Missverständnis aufzuklären. Der Veranstalter und der Vertreter des ausrichtenden Reitvereins (und auch ich) haben im tatsächlichen Sinne bis zur letzten Sekunde auf den Repräsentanten der Stadt gewartet, damit dieser die Preisübergabe hätte vornehmen können.

Die „Internationalen Oldenburger Pferdetage“ ist das höchstwertige jährlich stattfindende Sportereignis. Das ist keine willkürliche Feststellung, sondern leitet sich ab vom StarterInnenfeld und den ausgelobten Preisen und Qualifikationen für weitere Turniere. Insbesondere die europäischen NachwuchsreiterInnen nehmen das Turnier sehr gut an. Das StarterInnenfeld garantiert Reitsport auf höchstem Niveau. Parcoursbauer der Region sind auch bei Weltreiterspielen und Olympiaden regelmäßig beteiligt.

Aber, was noch viel wichtiger ist: Bei diesem Turnier können die vielen ReiterInnen aus dem Oldenburger Land zuhause zeigen, was sie drauf haben. Sie messen sich ohnehin bundesweit mit der europäischen Spitze, welch tolle Gelegenheit, dies auch „zuhause“ zu tun. Der diesjährige Gewinner des „Großen Preises der Stadt Oldenburg“, Mario Stevens, ist Land-Oldenburger. Natürlich sollte auch jeder andere Gewinner egal aus welchem Land diesen Preis aus den Händen eines Vertreters der Stadt entgegennehmen, aber bei einem „Heimsieg“ ist die Abwesenheit nochmals schmerzlicher.

Bei der Bedeutung des Turniers ist die Erwartung nicht wirklich weit hergeholt, dass hier die Präsenz des OBs selbstverständlich sein müsste. Natürlich ist das aus terminlichen Gründen sicherlich nicht immer möglich. Dennoch ist der Auftritt der Stadt in diesem Jahr nicht zu rechtfertigen, viele Oldenburgerinnen und Oldenburger, viele Mitglieder des Rates der Stadt wollen sich hier besser vertreten sehen. Der OB sollte hier mindesten mit einem Grußwort im Programmheft vertreten sein. Der Preis der Stadt Oldenburg muss eigentlich vom OB oder einer/einem Stellvertreterin/Stellvertreter übergeben werden. Aber auch andere Zeichen wären sehr sympathisch: das Schulreiten im Oldenburger Land ist in Deutschland wirklich einzigartig, hier geben sich Schulen große Mühe, unterhaltsame und reiterlich gelungene Wettbewerbsbeiträge zu präsentieren. Der OB könnte auch hier Wertschätzung zeigen, indem er die PreisträgerInnen des Schulreitens besonders würdigt.

Die Internationalen Oldenburger Pferdetage sind ein Juwel im Oldenburger Sportkalender: nirgends sonst trifft Breiten-, Schul- und internationaler Spitzensport auf 13000 BesucherInnen. Und nicht zu vergessen: Der Oldenburger (in diesem Falle ist das Pferd gemeint) ist neben dem Hannoveraner das erfolgreichste Sportpferd international. Das Oldenburger Land ist das Zuhause dieses international gefragten Wirtschaftsgutes, es werden auf Auktionen regelmäßig Spitzenpreise weit über 100 000 € für einzelne Pferde erreicht. Hier kann der Repräsentant der namensgebenden Stadt und Region wirklich nicht fehlen!
Wir bitten Sie um folgende schriftliche Stellungnahme:

• In welchem Umfang und zu welchen Konditionen hat die Stadt Oldenburg die Internationalen Oldenburger Pferdetage bisher gefördert?
• Wie stellt sich das Debakel um die diesjährige Preisübergabe des „Preises der Stadt Oldenburg“ aus Ihrer Sicht dar?
• Sind Sie bereit, die Internationalen Oldenburger Pferdetage mit einem Grußwort zu würdigen und wollen Sie, sofern dies terminlich möglich ist, den „Preis der Stadt Oldenburg 2010“ übergeben?
• Schlagen Sie darüber hinaus einen finanziellen Beitrag der Stadt zum Beispiel in Form eines Oldenburg-Hindernis für die deutschlandweite TV-Übertragung vor?

Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion B90/Grüne

Tobias Frick


Antrag vom: 22.07.2009

Schlaues Haus

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur nächsten VA – Sitzung am 10.08.2009 beantragt die Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den TOP Schlaues Haus.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg spricht sich für eine öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten „Schlauen Haus“ vor der Ratssitzung am 31.8.09 aus und bittet die Stadtverwaltung, entsprechend tätig zu werden.

Begründung:
Das „Schlaue Haus“ soll am 31.8.09 im Rat beschlossen werden. Eine vorherige Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger sollte das Projekt ausführlich darstellen, die Einzigartigkeiten des Schlauen Hauses benennen und auch die Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs thematisieren.
Darüber hinaus ist es interessant zu erfahren, welches Angebot im Schlauen Haus der Öffentlichkeit gemacht werden soll und ob auch Nutzungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Rita Schilling, stv. Fraktionsvorsitzende


Antrag vom: 03.06.2009

Zuständigkeiten der Rettungsdienste im Bereich Wechloy/Ofen/Flugplatzsiedlung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Rettungsdienste“ um Klärung in Bezug auf

Zuständigkeiten der Rettungsdienste im Bereich Wechloy/Ofen/Flugplatzsiedlung.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskunft, in welcher Form für die Rettungsdienste die Zuständigkeiten für Notfalleinsätze geregelt sind. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass z.B. bei Unfällen in Ofen und in der Flugplatzsiedlung sehr lange auf den Rettungsdienst (Krankenwagen) gewartet werden musste. In einem Fall erklärte das Personal des Rettungsdienstes auf Nachfrage, dass zunächst die Zuständigkeit zwischen Bad Zwischenahn und Oldenburg zu klären gewesen sei. Sollten die Zuständigkeiten tatsächlich nicht eindeutig geklärt oder für die Beschäftigten nicht hinreichend bekannt sein, bitten wir um umgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 29.10.2008

Büfett-Überschuss bei Empfängen und Veranstaltungen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Büfett-Überschuss bei Empfängen und Veranstaltungen an Hilfebedürftige – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Büfett-Überschüsse bei Empfängen und Veranstaltungen der Stadt in den Rathäusern, PFL, Museen etc. werden zukünftig nicht mehr entsorgt, sondern an Anlaufstellen für Hilfsbedürftige wie die Bahnhofsmission und die Wohnungslosenhilfe/Tagesaufenthalt der Diakonie abgegeben.

Begründung:

Ähnlich der neuerlichen Praxis der EU in Brüssel (siehe anliegenden Artikel) soll zukünftig der Speisen-Überschuss aus städtischen Empfängen, Veranstaltungen und sonstigen Gelegenheiten auch in Oldenburg unbürokratisch an Einrichtungen abgegeben werden, die Hilfs-bedürftige unterstützen. Sollten die Einrichtungen nicht in der Lage sein, auf Anruf die Speisen kurzfristig abzuholen, organisiert die Stadt eine umgehende Auslieferung der zentral gelegenen Hilfseinrichtungen.
Mit dieser Maßnahme wird eine Entsorgung von Speisen vermieden und Hilfsbedürftige können damit eine kleine Unterstützung erfahren.

Mit freundlichen Grüßen


Antrag vom: 21.12.2007

Homepage der Stadt Oldenburg – Pop-up-Werbefenster

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Homepage der Stadt Oldenburg – Pop-up-Werbefenster – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Dem Pressesprecher der Stadt Oldenburg wird wegen illoyalen Verhaltens gegenüber dem Stadtrat eine Rüge erteilt.

Eine Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Zietlow (SPD)            gez. Anne Lück (GRÜNE)
– Fraktionsvorsitzender –               – Fraktionsvorsitzende –

gez. Nils Krummacker (FDP)     gez. Franz Norrenbrock (WFO)
– stellv. Fraktionsvorsitzender –   – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 07.09.2007

Gleichstellung

Sehr geehrter Prof. Dr. Schwandner,

ein Blick auf das städtische Organigramm zeigt, dass der Anteil der Frauen in den Führungspositionen der Oldenburger Stadtverwaltung sehr gering ist. Für die Hierarchieebene der Fachdienstleitung liegt der Anteil der Frauen bei 18%, auf der Ebene der Amtsleitung sind es lediglich 16%. Darüber hinaus fällt auf, das jüngst zu vergebenen Positionen (z. B. Leitung des Jugendamtes, Leitung des Bürgeramtes Mitte) nicht durch Frauen besetzt werden konnten bzw. wurden. Ohne die Qualifikation der männlichen Amtsinhaber in Frage stellen zu wollen, sind hier wichtige Chancen verpasst worden, um dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz Rechnung zu tragen.

Gemäß NGG §5 heißt es: Frauen sind bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gegenüber männlichen Mitbewerbern mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in jeder Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe der jeweiligen Dienststelle mindestens zu 50 von Hundert vertreten sind.

Der Bericht zur Situation der weiblichen Beschäftigten bei der Stadt Oldenburg (Oldb) zum 31.12.2004 zeigt auf der einen Seite, dass in den Besoldungsgruppen A12 und A13 kaum bzw. keine weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung arbeiten. Daher gibt es in dem Bereich kaum Kandidatinnen, die höhere Positionen besetzten können. Auf der anderen Seite weißt der Bericht für die Altersgruppe der 26-35 Jährigen und für die Altersgruppe der 36–45 Jährigen ein erhebliches weibliches Potential in der Gehaltsgruppe A10 auf. An diesem Beispiel stellt sich die Frage nach einem Führungskräftenachwuchsprogramm für Frauen, um in Zukunft Führungspositionen mit weiblichen Beschäftigten besetzen zu können.

Die Stadtverwaltung wird daher gebeten:
• über die bestehenden Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere der Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs schriftlich zu berichten
• passgenaue Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere zur Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs für die verschiedenen Hierarchiestufen zu entwickeln und zu implementieren
• im Januar 2008 einen ersten Bericht über die neu entwickelten Instrument zu erstellen und
• im September 2008 über erste Ergebnisse der Frauenförderung zu berichten

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christine Pankonin


Antrag vom: 27.08.2007

Europaweiter autofreier Sonntag

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Aufruf zum europaweiten autofreien Sonntag am 23.09.2007 – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Rat und Verwaltung rufen über die Medien die Öffentlichkeit dazu auf, sich zahlreich am europaweiten autofreien Sonntag zu beteiligen und sich an diesem Tag ausschließlich umwelt- und klimafreundlich zu bewegen. Die PKW/Motorräder sollten an diesem Tag stehen gelassen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sich an umweltfreundlichen Tagesaktivitäten, z.B. der am 23.09.2007 stattfindenden Bike & Inliner Tour, die das Graf-Anton-Günther Gymnasium, die Initiative UNSER OLDENBURG und der Oldenburger Skater e.V. gemeinsam veranstalten, zu beteiligen.

Die Verwaltung unterstützt in Absprache mit den Organisatoren diese umweltfreundliche Tour durch Einholung einer Sondergenehmigung für die Befahrung des Fliegerhorstes im Rahmen der Veranstaltung. Somit kann die Bike & Inliner Tour u.a. auch über die attraktive Wegstrecke des Versorgungsweges auf dem Fliegerhorst führen und damit allen Teilnehmern ein besonderer Routenverlauf angeboten werden.
Weitere hinzukommende umweltfreundliche Aktivitäten sind zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück                              gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 30.07.2007

Besetzung des Sozialdezernates

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß §8 (1) der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) wird eine vierte Stadträtin oder ein vierter Stadtrat als Sozialdezernentin/ Sozialdezernent berufen.

Begründung folgt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Christine Pankonin


Antrag vom: 12.03.2007

Schlosshöfe

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zum o.g. Tagesordnungspunkt beantragen wir folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Für die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 18a bis 18c wird für den Teilplan, der relevant ist für das Projekt der Panta mbH & Co, vertreten durch die ECE Projektmanagement GmbH & Co KG am Schlossplatz/Berliner Platz ein selbstständiges Aufhebungsverfahren durchgeführt.

Begründung:
In der bisherigen Debatte um die Planungen der Panta mbH &Co, vertreten durch die ECE Projektmanagement GmbH & Co KG wurde deutlich, dass auf der Grundlage der derzeit gültigen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 18a bis 18c die städtebauliche Entwicklung nicht nur aus der Sicht der Ratsherren und –frauen, sondern auch aus der Sicht der Verwaltung nicht in einer gewünschten Form realisiert werden kann.

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltungsvorlage 06/0876 vom 13.02.2006 zu verstehen, die durch eine Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 eine vollständige Ersetzung der in diesem Zusammenhang relevanten Festsetzungen der derzeit gültigen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 18a bis 18c avisiert.

Diese Absicht wird grundsätzlich für richtig erachtet und von allen Fraktionen begrüßt. Im Interesse einer zukunftsfähigen Innenstadtentwicklung sollen die ECE relevanten Festsetzungen dieser vorhabenbezogenen Bebauungspläne auf jeden Fall beseitigt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes nicht wirksam werden sollten.

Gerade für diesen Fall und bei einem solchen Großprojekt ist es unbedingt erforderlich, Vorkehrungen zu treffen, um den Willen der Stadt Oldenburg zu verdeutlichen und sich als Stadt gegen die Unwägbarkeiten rechtlich abzusichern, die mit der Aufstellung eines jeden Bebauungsplans und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten (einschließlich der Klagemöglichkeiten) verbunden sind.

Die vorgeschlagene Beschlussfassung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG,Urt. vom 10.8.1990 – 4 C 3.90 – möglich, wie der folgende Kommentar verdeutlicht:

„Nicht ausgeschlossen ist (so das BVerwG, a.a.O.), dass die Gemeinde neben der Änderung oder Ersetzung ihres Bebauungsplans gleichzeitig hinsichtlich früherer bauplanerischer Festsetzungen einen Aufhebungsbeschluss fasst. Erforderlich ist dies nur, wenn die Festsetzungen des früheren Bebauungsplans auf jeden Fall – und sei es bei Unwirksamkeit der Festsetzungen des neuen Bebauungsplans auch ersatzlos ~ beseitigt werden sollen.“

Quelle: Ernst-Zinkahn-Bielenberg: BauGB Kommentar. Verlag C.H.Beck, darin: § 1 Randnummern 254, 254a.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 12.02.2007

Dringliche Anfrage zum geplanten NPD-Parteitag im PFL

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur heutigen Ausschusssitzung bitten wir zum o.g. Tagesordnungspunkt um Beantwortung der nachfolgenden dringlichen Anfrage:

Die Ratsfraktionen haben zufällig am Rande der Kohlfahrt nach Berlin vom Ansinnen der NPD erfahren, im städtischen Kulturzentrum PFL einen Parteitag durchführen zu wollen. Ein diesbezüglicher Antrag der NPD ist jedoch bereits am 04. Januar an die Stadt gerichtet worden.
Die Verwaltung begründete die späte Information mit dem Wunsch der Polizei, das NPD-Anliegen möglichst spät bekannt zu geben.
Dies entspricht laut Polizei-Chef Johann Kühme (Zeitung vom Samstag) jedoch gar nicht den Tatsachen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

• Aus welchen Gründen ist den Ratsfraktionen diese wichtige Information erst mit fast 4 wöchiger Verzögerung mitgeteilt worden?
• Wer trägt hierfür im Rathaus die Verantwortung?
• Wie ist die rechtliche Einschätzung der Verwaltung zur Ankündigung der NPD, die Nutzung einklagen zu wollen? Hat die Absage der Verwaltung rechtlichen Bestand?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


Antrag vom: 16.01.2007

Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH – auf die Tagesordnung.

Aufgrund des mehrheitlichen Ratsbeschlusses am 8. Januar 2006 verfolgt die Stadt Oldenburg ein modifiziertes Vorhaben eines Einkaufscenters am Berliner Platz der PANTA GmbH als Investorin. Wir fordern von der Verwaltung die umgehende Einsicht in die aktuellen Pläne und einen Sachstandsbericht, in welchen Passagen und Inhalten die städtebaulichen Verträge angepasst wurden bzw. angepasst werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


Antrag vom: 03.07.2006

Bericht zur Situation der weiblichen Beschäftigten der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht zur Situation der weiblichen Beschäftigten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung.

Wir beantragen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Daten des Berichts der Verwaltung „Zur Situation der weiblichen Beschäftigten in der Stadt Oldenburg“ so darzustellen, dass erkennbar wird,
? wie die Lohn/Gehaltsgruppen in der Verwaltung sich nach Frauen / Männern aufschlüsseln,
? wie viele Männer / Frauen, differenziert nach Lohn/Gehaltsgruppen, wegen der Erziehung von Kindern Teilzeitstellen haben,
? für welche Tätigkeiten bzw. Lohn/Gehaltsgruppen bei Ausschreibung von Stellen bzw. bei Einstellungen auf die Möglichkeit der Teilzeitarbeit / Teilungsmöglichkeit hingewiesen wird.
Mit diesem Zahlenmaterial soll geklärt werden, ob die Kindererziehung zu Lasten der Frauen geht, ob Frauen deutlich häufiger als Männer wegen der Kindererziehung auf ihre Karriere verzichten und wie groß der Anteil von Frauen mit Kindern in den Lohn/Gehaltsgruppen ist.
Auf der Grundlage dieser Daten soll die Verwaltung die Möglichkeiten prüfen,
– die Arbeitszeiten noch flexibler zu gestalten,
– für alle Tätigkeiten und in allen Lohngruppen mehr Teilzeitstellen einzurichten oder Vollzeitstellen in zwei Teilzeitstellen umzuwandeln,
– betriebsinterne Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Horte einzurichten,
– Kinderbetreuung im Krankheitsfall des Kindes (Notfall-SitterIn, Kinder-Büroecke) vorzusehen.

2. Die Personalverwaltung soll in Verbindung mit der Frauenbeauftragten insbesondere Entscheidungen über die Ausgestaltung der Arbeitszeit noch stärker auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechtergerechtigkeit hin überprüfen. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass Entscheidungen, die nach dem Modellkommunengesetz nicht mehr mitbestimmungspflichtig sind, nicht zu Lasten von Frauen und Erziehenden getroffen werden (Umsetzung innerhalb einer Dienststelle, Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Abordnungen, Fortbildungen, Urlaub, Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Anordnung von Mehrarbeit).

3. Die Stadt tritt dem Familienservice Weser- Ems bei.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 10.12.2004

Feststellung der Innenstadtverträglichkeit des ECE-Centers, TOP 8.1.3. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 (Schlossplatz/Berliner Platz)

Sehr geehrter Herr Schütz,

wir bitten um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:

Die o.g. Tagesordnungspunkte werden von der Tagesordnung abgesetzt.

Begründung:

Es handelt sich bei den o.g. Tagesordnungspunkten um wesentliche Entscheidungen, für die bislang keine Beschlussvorlagen und nur Teile der angekündigten Beratungsgegenstände (geänderte Rahmenbedingungen, CIMA-Gutachten-Ergänzungen) vorliegen.
Die Fraktionen haben keinerlei Möglichkeit, diese äußerst relevanten Vorvertragsänderungen etc. ausführlich zu beraten, da bereits am kommenden Montag im Verwaltungsausschuss diese Punkte verhandelt werden sollen.

Insbesondere die nicht vorgelegte Patronatserklärung bedarf einer sorgfältigen juristischen Prüfung hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzbarkeit. Bekanntlich bestehen bei Patronatserklärungen erhebliche Auslegungsschwierigkeiten, ob eine sogenannte „harte“ oder „weiche“ (unverbindliche) Erklärung vorliegt.

Das am Montag den, 06.12.2004 den Ausschussmitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und des Wirtschaftsförderungsausschusses vorgestellte CIMA-Gutachten ist von den Ratsmitgliedern zu analysieren und zu bewerten, bevor diese eine Entscheidung über den Grundstücksverkauf zu treffen haben (s. Ratsbeschluss v. 27.9.). Nach diesem Beschluss obliegt es dem Rat, die Feststellung über die Verträglichkeit zu treffen. Eine Frist ist für diese Feststellung nicht in dem Beschluss vom 27.9. enthalten.

Den Ausschussmitgliedern des Verwaltungsausschusses muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die Validität des CIMA-Gutachtens zu prüfen, die heute übersandten Ergänzungen durch die CIMA zu bewerten und hierfür fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 19.05.2004

Zugänglichkeit von Rats- und Ausschuss-Unterlagen für die Öffentlichkeit

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Sitzung des Verwaltungsausschusses bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Zugänglichkeit von Rats- und Ausschuss-Unterlagen für die Öffentlichkeit –

Beschlussvorschlag:

1. Gleichzeitig mit der Versendung der Unterlagen für die Fachausschüsse und den Rat stellt die Verwaltung die öffentlichen Teile der Vorlagen und der Protokolle an geeigneter Stelle ins Internet.
2. Gleichzeitig mit der Versendung der Vorlagen und Protokolle werden ihre öffentlichen Teile in gedruckter Form an geeigneten Stellen öffentlich zugänglich ausgelegt (jeweils ein Exemplar), zum Beispiel im alten Rathaus, im Bürgerbüro Mitte am Pferdemarkt und im PFL
3. Bei den Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates werden die o.a. Vorlagen und Protokolle in gedruckter Form im Zuschauerraum oder vor dem Saal ausgelegt (jeweils zwei Exemplare).

Begründung:

Gemäß Leitbildthese 7 des vom Rat am 15.5.2001 einstimmig beschlossenen Lokale Agenda 21-Aktionsprogramms sollen den Bürgern Informationen zu Entscheidungsfindungsprozessen von Politik und Verwaltung in leicht zugänglicher Form zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nach unserer Auffassung zurzeit nicht im ausreichenden Maße der Fall. Mit unserem Antrag schlagen wir vor, die Leitbildthese 7 im Sinne von Pkt. 2.3 des Ratsbeschlusses (Seite 7 des Aktionsprogramms) zu konkretisieren.

Im übrigen kann Oldenburg als Media@Komm-Transfer-Kommune auf diese Weise ein Ziel des e-government weiter fördern, nämlich die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung unter intensiver Nutzung der Informationstechnik.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade

i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 29.04.2004

Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses – auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung hatte auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2003 mitgeteilt, es werde ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses zum Jahresende 2003 vorgelegt. Dies ist bislang nicht erfolgt!
Im Haushaltsplan 2004 ist eine Summe von 248.000 € eingestellt für die Sanierung des Baudenkmals Altes Rathaus. Dazu gehören:

? Fassadensanierung des Alten Rathauses
? Imprägnierarbeiten der Außenfassade
? Reparatur des Natursteinwerks
? Rohrerneuerung
? Fenstersanierung / Reparatur der Bleiverglasungen
? Einrüstung der Fassade

Nunmehr ist zu erfahren, dass die erforderlichen Einrüst- bzw. Sanierungsarbeiten in Gänze möglicherweise nicht mehr geleistet werden können, da der Oberbürgermeister andere Maßnahmen aus diesem Haushaltsansatz finanzieren will. Hierzu gehören:

? Freilegung der Wandmalereien im großen Sitzungssaal
? Neugestaltung der Nebenräume des großen Sitzungssaals
? Aufstellung einer Büste des ehem. OB Theodor Görlitz / Erstellen eines Sandsteinsockels etc.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung legt unverzüglich das angekündigte Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses nebst Sanierungsplan vor.
2. Der Verwaltungsausschuss beschließt eine Prioritätenliste für diese Sanierungsmaßnahmen.

Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion i. A.

gez. Dr. Jochen Pade

– K u l i s c h –


Antrag vom: 08.10.2003

Akustik im Großen Sitzungssaal des Rathauses

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Akustik im Großen Sitzungssaal des Rathauses –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit der Universität Oldenburg (Bereich Akustik) Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Akustik im Großen Sitzungssaal des Alten Rathauses verbessert wer-den kann und diese alsbald umzusetzen.

Begründung:

Neben den regelmäßigen Sitzungen der Fachausschüsse des Stadtrates finden im Großen Sitzungssaal Ehrungen, Empfänge, Besprechungen etc. statt, die zum Teil öffentlich sind. Besucher insbesondere der Fachausschusssitzungen beklagen schon seit langer Zeit, dass Redebeiträge nicht oder nur unvollständig und unter Anstrengungen verständlich sind. Dies liegt zum einen an der schlechten Akustik des Sitzungssaales und zum anderen daran, dass die Ausschussmitglieder oder beratende Mitglieder von den Besuchern abgewendet platziert sind.

Diese Problematik ist seit 1997 bereits häufiger mit der Verwaltung besprochen worden, ohne dass sich bis heute in dieser Angelegenheit etwas getan hat. Gerade die öffentlichen Ausschusssitzungen sind jedoch für viele Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt von besonderer Wichtigkeit und deshalb sollte nun zeitnah eine Lösung für eine bessere Akustik umgesetzt werden, bei der die Universität fachkundige Hilfe liefern könnte. Die Ausschussmitglieder der Ratsfraktionen sollten darüber hinaus ebenfalls Interesse haben, dass die interessierte Bürgerschaft den Ausführungen in den Sitzungen problemlos folgen kann.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

– Dr. Jochen Pade –
Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 02.10.2002

Verbesserungen beim Bürgerservice

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verbesserungen beim Bürgerservice –
– Internes Telefon- und Email-Verzeichnis der Stadtverwaltung –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

1. Die automatische Telefon-Ansage (am Tage) der Stadtverwaltung soll bürgerfreundlicher gestaltet und zukünftig mit einem Informationszusatz versehen werden, in dem die BürgerInnen auf die Internet-Adresse der Stadt und die Serviceangebote hingewiesen werden (Bsp.: Telefon-Ansage der Stadt München / 089/233-00).

2. Im örtlichen Telefonbuch der Stadt Oldenburg ist unter dem Eintrag EINWOHNERMELDEAMT / Info z. Einwohnermeldeamt u. Passangelegenheiten / Anträge / Anmeldung / Ummeldung (Tel.-Nr.: 7770256 / Seite 134) eine private Firma eingetragen. In einer „offiziell städtisch“ wirkenden Ansage wird den Anrufern eine kostenpflichtige 0190-er Telefonnummer mitgeteilt, unter der sie weitere Informationen zu behördlichen Angelegenheiten abrufen können.
Das Rechtsamt der Stadt Oldenburg wird gebeten, in einer Prüfung die rechtlichen Möglichkeiten gegen diese Art der „Abzockerei“ darzustellen. Ferner möge die Verwaltung prüfen, ob diese Firma noch unter weiteren „städtisch wirkenden“ Eintragungen tätig ist. Außerdem weist das Pressebüro über eine Pressemitteilung noch einmal ausdrücklich auf die kostenlosen Informationsangebote der Stadtverwaltung hin und stellt klar, dass sie in keiner Verbindung mit diesem privaten „Anbieter“ steht.

3. Im Alten und Neuen Rathaus und im Technischen Rathaus sollen im Eingangsbereich Informationen für Stadtbummler, Touristen und Interessierte bereitgehalten und ausgelegt werden. Dazu gehören z.B. kostenlose Stadtpläne, Hotelverzeichnis, Wissenswertes über die Geschichte und Eigenarten der Stadt Oldenburg und Informationen zum Thema Bürgerservice und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. Die teilweise bereits vorhandenen Angebote sollen verbessert und eine regelmäßige Vollständigkeit dieser Angebote sichergestellt werden.

4. Das überarbeitete interne Telefon-Verzeichnis für die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung wird kurzfristig vorgelegt und enthält als Neuerung neben den aktuellen Telefon-Nummern auch die jeweiligen Email-Adressen der betreffenden Stadtbediensteten.
5. Für das aktuelle städt. Telefon-Verzeichnis wird ferner zusätzlich eine Übersicht der Aufgabenverteilung bei der Stadtverwaltung in Stichpunkten erstellt, welches im vorderen Teil des internen Telefon-Verzeichnisses positioniert wird.

6. Außerdem legt die Verwaltung kurzfristig ein aktuelles Email-Verzeichnis vor, das zukünftig regel-mäßig gepflegt und aktualisiert wird und jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter auf Anfrage zu-geleitet wird.

Begründung:

Zu 1.
Die Ansage der städt. Telefonzentrale ist veraltet und es gibt keinerlei Informationshinweis. Als positives und modernes Beispiel einer informativen und bürgerfreundlichen „Warteansage“ kann der Service-Dienst der Stadt München genannt werden.

Zu 2:
Dieses Informationsangebot, das mit  einer Art „städt. Touch“ präsentiert wird, ist irreführend, hat mit dem kostenlosen Informationsangebot der Stadt Oldenburg nichts zu tun und ist mit einem effektiven Verbraucherschutz nicht vereinbar.

Zu 3:
Viele Besucher, Stadtbummler und Touristen besuchen die städt. Rathäuser in der Hoffnung, Informationen und Wissenswertes über die Stadt und die Service-Angebote der Stadtverwaltung vorzufinden. In den Rathäusern gibt es entweder keine solchen Informationsangebote oder die vorhandenen Regale werden nicht mit entsprechenden Schriften gefüllt bzw. regelmäßig aufgefüllt. Hier ist im Sin-ne einer bürgerfreundlichen Stadt eine verbesserte Service-Leistung wünschenswert.

Zu 4 und 5:
Das interne Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung ist vom April 2002. Es enthält weder eine Über-sicht der Aufgabenverteilung bei der Stadtverwaltung in Stichpunkten noch den Hinweis der Email-Anschriften der jeweiligen MitarbeiterInnen.
Seit Frühjahr 2002 hat es innerhalb der Stadtverwaltung vielfach Neu- und Umbesetzungen im Personalbereich und zahlreiche Umzüge gegeben. Das Telefonverzeichnis ist somit vielfach nicht mehr aktuell und für städt. MitarbeiterInnen ergeben sich oftmals zeitaufwendige Recherchen, um die aktuellen Telefon-Nummern und den Dienstsitz der Personen zu ermitteln. Selbst die städt. Telefonzentrale ist in ihrer Arbeit behindert und verfügt über kein aktualisiertes Verzeichnis, welches eine zeit-sparende und bürgerfreundliche Arbeit sicherstellen würde.

Die Vorlage eines aktuellen Verzeichnisses ist mehrfach angekündigt worden, bisher aber nicht er-folgt. Dadurch ist es z. Teil nicht möglich, BürgerInnen direkt und zügig zu etwaigen Stellen der Stadtverwaltung zu vermitteln. Im Sinne einer motivierten und kompetenten Arbeitsweise sind die Mitarbeiter auf neueste Informationen angewiesen.
Aus Kostengründen wird vorgeschlagen, wie beispielsweise beim Stadtrecht zu verfahren und vierteljährlich die Seiten mit den Änderungen vorzulegen und auszutauschen.

Zu 6:
Seit geraumer Zeit wird, auch aus Kostengründen, innerhalb der Stadtverwaltung vermehrt Email genutzt. Dies ist zeitsparend. Unverständlicherweise verfügt die Stadtverwaltung nicht über eine aktuelle Fortschreibung eines internen Email-Verzeichnisses. Dieses sollte umgehend erstellt, regelmäßig aktualisiert und auf Wunsch den städt. MitarbeiterInnen zugeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i.A.
–  K u l i s c h  –


Antrag vom: 09.09.2002

Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:

– Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg –

Beschlussvorschlag:

Für den o.g. Bereich wird eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre gilt bis zur endgültigen Fertigstellung eines Bebauungsplanes.

Begründung: – Erfolgt mündlich-
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Müller
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 06.02.2002

Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Rates im Offenen Kanal
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Rates im Offenen Kanal (OK) – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die öffentlichen Ratssitzungen können in Zukunft bis auf Widerruf vom Offenen Kanal übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 13.11.2001

Oldenburger Frauennachttaxi

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des
Tagesordnungspunktes

– Oldenburger Frauennachttaxi –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Das Oldenburger Frauennachttaxi wird weiterhin mit dem bisherigen Haushaltsansatz gefördert.

Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 15.10.2001

Umzüge in der Alten Fleiwa

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Umzüge in der Alten Fleiwa – auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, die Umstände aufzuklären, unter denen bei Umzügen in Lagerräumen der Alten Fleiwa ein erheblicher Teil des Filmarchivs des Vereins „Werkstattfilm“ vernichtet wurde.

Neben Kartenschränken, in denen u.a. eine Ausstellung gelagert war, die durch Landesmittel gefördert und deren Aufbewahrung
über 5 Jahre vom Land gefordert wurde, sind vor allem Filmplakate und Dokumente vernichtet worden, die als Einzelstücke hohen Wert
besaßen und die zum Teil von Privatpersonen oder Vereinen als Dauerleihgaben an das Filmarchiv gegeben worden waren.

Auf mehrfaches Drängen des Kulturausschusses war dem Verein „Werkstattfilm“ für sein einzigartiges Filmarchiv ein Lagerraum in der
Alten Fleiwa zur Verfügung gestellt worden. Eine Kündigung der Räumlichkeiten wurde nicht bekanntgegeben.

Wir bitten um einen ausführlichen Bericht und um Darstellung, wer ggf. für den entstandenen Schaden haftet.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Hiltrud Neidhardt
i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 02.08.2001

Eingetragene Partnerschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Eingetragene Partnerschaft – auf die Tagesordnung.

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

Die formelle Registrierung der Eingetragenen Partnerschaft wird in Oldenburg an allen Orten vorgenommen, an denen standesamtliche Trauungen angeboten werden.

Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Hiltrud Neidhardt
i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 06.04.2001

Besetzung der Fachdienstleitungsstellen

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Besetzung der Fachdienstleitungsstellen –

auf die Tagesordnung.

Die Entscheidung für die Besetzung der Fachdienstleitungsstellen sind vom Oberbürgermeister getroffen worden. Von 48 Fachdienstleitungen sind 3 Leitungsstellen mit Frauen besetzt worden – 43 Leitungsstellen mit Männern. 2 Stellen sind noch kommissarisch besetzt.

Frauenförderung und die Besetzung von mehr Frauen in Leitungspositionen gehören zu den Zielen der Verwaltungsreform und sind vom Rat einstimmig beschlossen worden, scheinen aber für den Oberbürgermeister nicht relevant zu sein.

Wir bitten den Oberbürgermeister um eine entsprechende Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Else Stolze
i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 26.02.2001

Anfrage zur Ausschusssitzung

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:

1. Wie viele Arbeitnehmer sind nicht zum OOWV übergewechselt ?

2. An welchen Arbeitsplätzen sind diese nun eingesetzt worden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Hiltrud Neidhardt
i.A.
– K u l i s c h –